Fachbeiträge & Kommentare zu Überwachung

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.1.8 Prüfungsergebnis

Rz. 51 Der Abschlussprüfer hat das Ergebnis der handelsrechtlichen Jahresabschlussprüfung zunächst in einem Prüfungsbericht zu dokumentierten, der vertraulichen Charakter trägt und sich primär an die gesetzlichen Vertreter bzw. den Aufsichtsrat des geprüften Unternehmens richtet.[1] Bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft besteht aber auc...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.5.2.3.6 Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten

Rz. 164 Die Abschlussprüfung ist grundsätzlich nicht darauf ausgerichtet, strafrechtliche Tatbestände (z. B. Untreuehandlungen, Unterschlagungen, Kollusion) und außerhalb der Rechnungslegung begangene Ordnungswidrigkeiten aufzudecken und aufzuklären. Gemäß § 317 Abs. 1 Satz 3 HGB hat der Abschlussprüfer seine Prüfung so anzulegen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die ...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.3.2 Beurteilung des IKS

Rz. 82 Die Beurteilung des IKS, verstanden als Teil des Internal Control System, insbesondere soweit es zur Sicherung einer ordnungsmäßigen Rechnungslegung dient, bietet dem Abschlussprüfer die Möglichkeit, Art und Umfang seiner Revisionshandlungen zielgerichtet im Rahmen der Prüfungsplanung (vgl. Rz. 100 ff.) festzulegen. Im Grundsatz sind diese Untersuchungen darauf ausger...mehr

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Deutscher Corporate Governa... / 3 Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Abschlussprüfer

Rz. 25 Im Grundsatz 18 wiederholt der DCGK die gesetzlichen Regelungen: Der Abschlussprüfer unterstützt den Aufsichtsrat bzw. den Prüfungsausschuss bei der Überwachung der Geschäftsführung, insbesondere bei der Prüfung der Rechnungslegung und der Überwachung der rechnungslegungsbezogenen Kontroll- und Risikomanagementsysteme. Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers info...mehr

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Konzernabschlussprüfung / 6.2 Aufsichtsrat

Rz. 93 In dem in Deutschland vorherrschenden dualen System der Unternehmensverfassung sind die Geschäftsführung und ihre Überwachung sowohl personell als auch funktional strikt voneinander getrennt.[1] So ist die gleichzeitige Mitgliedschaft im geschäftsführenden Organ und im Aufsichtsrat ebenso unzulässig, wie die Übertragung von Geschäftsführungsaufgaben an Aufsichtsratsmi...mehr

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Deutscher Corporate Governa... / 1 Entstehung und Geschichte des DCGK

Rz. 1 Durch eine Reihe spektakulärer Schieflagen von teilweise bedeutenden Unternehmen in Deutschland in den 1990er Jahren ist die Corporate Governance auch hierzulande stärker in das Blickfeld von Theorie und Praxis gerückt. Es wurde eine Regierungskommission "Corporate Governance – Unternehmensführung – Unternehmenskontrolle – Modernisierung des Aktienrechts" unter der Lei...mehr

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Deutscher Corporate Governa... / 2.3 Grundsatz 23: Corporate Governance Berichterstattung

Rz. 24 Die größte Neuerung im überarbeiteten DCGK 2020 bezüglich der Rechnungslegung erfolgte bei der Berichterstattung über die Corporate Governance. Hier folgt die Kommission der auch vom Arbeitskreis Corporate Governance Reporting der Schmalenbachgesellschaft für Betriebswirtschaftslehre e. V. mehrfach geäußerten Ansicht,[1] eine vollständige, zutreffende und verständlich...mehr

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Konzernabschlussprüfung / 6.3 Bilanzkontrolle und BaFin

Rz. 97 Das mit dem Bilanzkontrollgesetz (BilKoG) 2004 eingeführte 2-stufige Enforcement-System (§ 342b–§ 342e a. F. HGB) sollte dazu beitragen, die Glaubwürdigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und ihrer Prüfung sicherzustellen.[1] Auf der ersten Stufe prüfte die privatrechtliche Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung DPR e. V. (DPR) die zuletzt festgestellten K...mehr

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Konzernabschlussprüfung / 6.1 Interne Revision

Rz. 91 Neben dem Konzernabschlussprüfer existieren weitere Prüfungssubjekte, die sich mit der Prüfung von Konzernen und Konzernabschlüssen befassen. Zu den unternehmensinternen Prüfungssubjekten zählen die Interne Revision und der Aufsichtsrat. Die gesetzlichen Vertreter der Muttergesellschaft sind neben den Unternehmensleitungen der Konzernunternehmen auch zur Implementieru...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 2.2.3.2 Bestätigungsvermerk

Rz. 24 Im Hinblick auf den Bestätigungsvermerk sind bei der Prüfung von Unternehmen in öffentlichem Interesse zunächst die Vorschriften von § 322 HGB zu beachten.[1] Darüber hinaus gelten unter Bezugnahme auf § 316a HGB die Regelungen von Art. 10 EU-PrVO. In diesem Zusammenhang verweist Art. 10 Abs. 2 EU-PrVO hinsichtlich der Mindestinhalte des Bestätigungsvermerks auf Art. 2...mehr

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Deutscher Corporate Governa... / 2.2 Grundsatz 22: Rechnungslegung

Rz. 7a Grundsatz 22 lautet: Anteilseigner und Dritte werden insbesondere durch den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht (einschließlich CSR-Berichterstattung) sowie durch unterjährige Finanzinformationen unterrichtet. Rz. 8 Damit werden zunächst die gesetzlichen Pflichten wiederholt. Wenn für ein Mutterunternehmen eine Pflicht zur Aufstellung einer Konzernrechnungslegu...mehr

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Konzernabschlussprüfung / 4.2.1 Prüfungsgrundsätze und Prüfungstechnik

Rz. 51 Die Durchführung der Konzernabschlussprüfung ist, unabhängig davon, ob der Konzernabschluss nach deutschen oder internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt wurde, nach den deutschen Prüfungsgrundsätzen vorzunehmen.[1] Die Konkretisierung dieser Prüfungsgrundsätze erfolgt in den IDW PS 200 und 201 n. F.[2] Während der IDW PS 200 allgemeine Grundsätze der Durch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Darlehen / 7 Rechtliche Aspekte

Die Vorschriften zum Gelddarlehen finden sich in den §§ 488 ff. BGB. Durch den Darlehensvertrag verpflichtet sich der Darlehensgeber, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen. Andererseits wird der Darlehensnehmer verpflichtet, dem Darlehensgeber das Erhaltene in gleicher Art, Güte und Menge zurückzuerstatten. Die Verzinsung des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftliche Lief... / 4.4.1 Versendung durch Lieferant oder Abnehmer

Bei Einschaltung eines "selbstständigen Beauftragten" des Lieferanten oder des Abnehmers kann der innergemeinschaftliche Lieferer den Belegnachweis gem. § 17 b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a UStDV auch durch einen Versendungsbeleg oder eine Bescheinigung des beauftragten Spediteurs [1] füh­ren. Als Versendungsbelege gelten insbesondere der handelsrechtliche Frachtbrief, der vom ...mehr

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XBRL (eXtensible Business R... / 2.4 E-Bilanz/ HGB-Taxonomie und EÜR-Taxonomie von XBRL Deutschland

Rz. 32 XBRL Deutschland stellt aktuell eine norm- und verordnungsspezifische E-Bilanz/ HGB-Taxonomie in der Version 6.5 (veröffentlicht am 14.4.2021) zur Verfügung. Die Taxonomie besteht aus einer branchenunabhängigen Kerntaxonomie (de-gaap-ci), Ergänzungstaxonomien für verschiedene verordnungsgebundene Branchen (de-bra) und Spezialtaxonomien für Banken (de-fi), Versicherer ...mehr

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Energiemanagement (ISO 5000... / Zusammenfassung

Überblick Klimaschonende Produktion und Dekarbonisierung von Fertigungsprozessen stehen für Industrieunternehmen als wichtige Ziele zunehmend im Fokus. Die nachhaltige Senkung des CO2-Fußabdrucks kann sowohl durch den Einsatz regenerativer Energien als auch durch sparsamen Umgang mit Energie bzw. die Verbesserung der Energieeffizienz erreicht werden. Ein Energiemanagementsys...mehr

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Energiemanagement (ISO 5000... / 3.2 Aufbau des Energiedatenmanagementsystems

Das Rasselsteiner Energiedatenmanagementsystem wurde von vornherein so ausgewählt, dass möglichst alle relevanten Energie-, Hilfs- und Betriebsstoffdaten sowie Prozessparameter in übersichtlicher Form dargestellt werden können. Im Vordergrund steht dabei auch die Anforderung, spezifische Verbräuche und deren Abhängigkeit von den entsprechenden Verfahrensparametern in für den...mehr

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Energiemanagement (ISO 5000... / 2 Energiedatenmanagementsystem – Konzept zur Implementierung

Messbare Energieziele nur druch Transparenz beim Energieverbrauch Ein Energiemanagementsystem bildet den Ausgangspunkt für einen ressourcenschonenden Energieeinsatz in einer Organisation (s. Abb. 2). Das System lebt im Wesentlichen von der Herleitung und Verfolgung von geeigneten, üblicherweise messbaren Zielen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Um diese zu erreichen, mus...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3 Überwachung der Übernahmegesellschaft

Rn 5 Die Überwachung kann sich auch auf die Erfüllung von Ansprüchen erstrecken, die den Gläubigern nach den Regelungen des gestaltenden Teils des Insolvenzplans gegen eine Übernahmegesellschaft zustehen. Der Gesetzgeber beabsichtigte hierdurch die Erleichterung von übertragenden Sanierungen. In der Praxis kommt dieser Fallgruppe aber nur eine geringe Bedeutung zu, da übertr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.1 Unionswaren – Nicht-Unionswaren

Rz. 40 Die Befreiung von Lieferungen in ein oder in einem Umsatzsteuerlager nach § 4 Nr. 4a S. 1 Buchst. a S. 1 UStG ist zwar auf die Gegenstände nach der Anlage 1 beschränkt. Auf den Status dieser Gegenstände kommt es jedoch nicht an. Die Steuerbefreiung gilt daher sowohl für Lieferungen von Unionswaren als auch von Nicht-Unionswaren, die sich in einem Zollverfahren (Nichte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen v. 21.12.2019 (BGBl. I 2019, 2875 = BStBl. I 2020, 127) Rz. 2 1. Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen v. 26.9.2019 [...] Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen [1] [...] Artikel 1 Änderung der Ab...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) 1Im gestaltenden Teil des Insolvenzplans kann vorgesehen werden, daß die Insolvenzgläubiger nachrangig sind gegenüber Gläubigern mit Forderungen aus Darlehen und sonstigen Krediten, die der Schuldner oder die Übernahmegesellschaft während der Zeit der Überwachung aufnimmt oder die ein Massegläubiger in die Zeit der Überwachung hinein stehen läßt. 2In diesem Fall ist zug...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Rechtsfolgen

Rn 28 Als Rechtsfolge bestimmt § 264 Abs. 1 Satz 1 für das Verhältnis zwischen den Insolvenzgläubigern des mittlerweile nach § 258 aufgehobenen Insolvenzverfahrens (sog. Altgläubiger) und den Rahmengläubigern, dass Letztere im Fall der Eröffnung eines zweiten Insolvenzverfahrens vorrangig zu befriedigen sind. Die Rechtsposition von Aussonderungsberechtigten gemäß § 47 und au...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

1Im gestaltenden Teil des Insolvenzplans kann vorgesehen werden, daß bestimmte Rechtsgeschäfte des Schuldners oder der Übernahmegesellschaft während der Zeit der Überwachung nur wirksam sind, wenn der Insolvenzverwalter ihnen zustimmt. 2 § 81 Abs. 1 und § 82 gelten entsprechend.mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.7 Sicherbare Forderungen

Rn 17 Die Vorschrift erlaubt die Einbeziehung von Krediten jeder Art, die während der Überwachungszeit aufgenommen worden sind oder in diese Zeit hinein stehen gelassen werden. Erfasst werden sowohl gewöhnliche Stundungen von Kaufpreisforderungen oder andere Lieferantenkredite als auch Aval- und Diskontkredite. Damit besteht die umfassende Möglichkeit, einen Rangrücktritt geg...mehr

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ZErb 08/2022, Die Abgründe ... / 7. Das Gutachten wird angezweifelt

Wer das Verfahren verzögern oder sonst sabotieren will, behaupte Altlasten. Das Gericht ist verpflichtet, diesem Punkt von Amts wegen nachzugehen.[89] Bei Änderung der wertbestimmenden Umstände – Brand, Sturmschaden, Aufruhr, Erdbeben, bauliche Veränderungen, Werterhöhung durch Änderung der öffentlich-rechtlichen Verhältnisse, etwa Bebaubarkeit[90] – muss das Gericht, wenn i...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Zustimmungspflichtige Geschäfte

Rn 3 Durch die Aufhebung des Insolvenzverfahrens erhält der Schuldner gemäß § 259 Abs. 1 Satz 2 grundsätzlich die volle Verfügungsbefugnis über die Gegenstände der Insolvenzmasse zurück. Um Gefahren bei wirtschaftlich besonders bedeutsamen Geschäften mit einem hohen Risiko während der Zeit der Überwachung vorzubeugen, können die Beteiligten im Insolvenzplan die Wirksamkeit d...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Normzweck

Rn 1 Die Norm bietet eine weitere Möglichkeit zur Überwachung der Geschäfte des Schuldners. Indem der Schuldner gemäß § 259 Abs. 1 Satz 2 mit Aufhebung des Insolvenzverfahrens das Recht zurückerhält, über die Insolvenzmasse frei zu verfügen, hat er die Möglichkeit, die Planerfüllung durch risikoreiche Rechtsgeschäfte zu gefährden. Die Vorschrift des § 263 eröffnet den Insolv...mehr

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zfs 08/2022, Zur Ersatzfähi... / 2 Aus den Gründen:

[5] II. Diese Erwägungen halten revisionsrechtlicher Überprüfung nicht stand. [6] 1. Das Berufungsgericht hat bereits übersehen, dass über die Klage nicht in der Sache entschieden werden kann, weil sie auf der Grundlage des bisherigen Sachvortrags – was vom erkennenden Senat von Amts wegen zu prüfen ist (vgl. BGH, Urt. v. 7.7.2021 – VIII ZR 52/20, NJW-RR 2021, 1400 Rn 22; v. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensteuerung und Fo... / 3.1 Entstehung und Kernidee des Konzepts

"Nicht das, was du nicht weißt, bringt dich in Schwierigkeiten, sondern das, was du sicher zu wissen glaubst, obwohl es gar nicht wahr ist." Mark Twain Der Ursprung zur Entwicklung der KEPs-Steuerung ist aus unseren lust- und leidvollen Erfahrungen der Vorsteuerung von Unternehmen in Umbruchphasen entstanden.[1] Gerade in diesen schwierigen Kontexten gilt es, mögliche Planabwe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / 3. Weitere Beispiele

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sicheres Öffnen und Entlade... / 4.6.2 Messverfahren

In den begasten Containern finden die Beschäftigten nur in Ausnahmefällen lediglich eine Gasart vor. Typischerweise bestimmt eine Mischung diverser Gase die Atmosphäre in einem Container. Da verschiedene Gase in unterschiedlichen Konzentrationen schädlich werden, muss eine Messmethode angewandt werden, mit der jedes einzelne Gas in der Probe individuell gemessen werden kann....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Daten und Änderungspflich... / a) Übertragung der Pflichten aus der analogen Welt

Aufklärungspflicht des FA: Die dargestellten umfassenden Korrekturmöglichkeiten des § 175b AO im Zusammenhang mit eDaten i.S.d. § 93c AO machen deutlich, dass schon der Gesetzgeber davon ausging, ein umfassendes Prüfungsrecht wie auch eine Pflicht zur Überprüfung der Richtigkeit dieser so bereitgestellten Daten sei nötig. Gerade auch das FA hat deshalb bei erkennbaren Abweic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in der Rechnun... / 2.1 Die Rechnung – wichtigste steuerliche Urkunde

Rz. 9 Die Rechnung spielt bei der als Mehrwertsteuer ausgestalteten Umsatzsteuer eine herausragende Rolle. Auf allen Umsatzstufen, die vor dem Absatz in den Endverbrauch liegen, ist sie das Instrument für die Vermittlung des Vorsteuerabzugs auf den nachfolgenden Umsatzstufen und damit für die Neutralisierung der Steuer im Unternehmensbereich, der vor dem Absatz an den Endver...mehr

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Umsatzsteuer in der Rechnun... / 1.2 Das System der Umsatzsteuer

Rz. 2 Das System des gegenwärtigen Umsatzsteuerrechts wurde zum 1.1.1968 in der Bundesrepublik eingeführt. Die Steuer (mit Verkehrsteuer- wie auch Verbrauchsteuermerkmalen) soll den Endverbrauch von Lieferungen und sonstigen Leistungen belasten. Um das Steueraufkommen zu sichern, wird die Steuer aber nicht lediglich auf der letzten Stufe – bei Übergang der Leistung an den En...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zwischenberichterstattung n... / 4.4 Prüfung der Zwischenberichterstattung

Rz. 49 Anders als noch im Referentenentwurf zum TUG ist weiterhin gesetzlich zwingend keine Prüfung der Zwischenberichterstattung – insbesondere des verpflichtenden Halbjahresfinanzberichts – durch den Abschlussprüfer vorgesehen.[1] Dies kann jedoch auf freiwilliger Basis des Emittenten erfolgen. In der Praxis üblich ist hier jedoch nur eine sogenannte prüferische Durchsicht...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Haftungsrisiken... / 1.4 Anteilige Tilgung

Wenn die Zahlungsmittel der GmbH nicht mehr genügen, um sämtliche Verpflichtungen der GmbH zu erfüllen, muss der Geschäftsführer alle Gläubiger der GmbH im gleichen Umfang befriedigen (Grundsatz der anteiligen Tilgung). Sollte der Geschäftsführer andere Gläubiger gegenüber dem Finanzamt bevorzugen, geht er ein Haftungsrisiko ein: Er haftet für die sich daraus ergebende Benac...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.1 Grenzüberschreitende Beförderungen von Gegenständen

Rz. 35 Nach § 4 Nr. 3 Buchst. a UStG sind u. a. grenzüberschreitende Beförderungen von Gegenständen unter den weiteren Voraussetzungen der Vorschrift steuerfrei. Die Regelung erstreckt sich insoweit jedoch nur auf die Beförderung von Gegenständen und nicht von Personen. Gegenstände sind alle körperlichen Gegenstände, wozu auch Elektrizität, Gas, Wärme, Kälte und ähnliche Sac...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einfuhrumsatzsteuer als abz... / bb) Abzug der Einfuhrumsatzsteuer bei Annahmeverweigerung

Keine Lieferung: Nimmt der vorgesehene Abnehmer die Ware im Rahmen einer Beförderungs- oder Versendungslieferung i.S.d. § 3 Abs. 6 UStG, z.B. wegen offensichtlicher Mängel, verspäteter Lieferung oder fehlenden Lieferungsauftrags von vornherein nicht an, so ist eine Lieferung nicht zustande gekommen. In diesen Fällen ist der Absender (Lieferer) während des gesamten Zeitraums ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Exportnation Deutschland? (... / 2. "Unmittelbarkeit" bei Art. 146 MwStSystRL

Bisher keine "Unmittelbarkeit": Im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung des Art. 146 MwStSystRL (§ 4 Nr. 1 Buchst. a, § 4 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a Doppelbuchst. aa und Buchst. c UStG etc.) in Titel IX, Kapitel 6 (Steuerbefreiungen bei der Ausfuhr) hat der EuGH bis vor wenigen Jahren ein wie auch immer geartetes Erfordernis der "Unmittelbarkeit" nicht gesehen. Sachverhalt EuGH-F...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 17 Überwachung und Beratung

1 Rechtsentwicklung und Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit dem Gesetz zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in das SGB VII überführt und trat am 21.8.1996 in Kraft. Vorgängervorschriften waren für Abs. 1 § 712 Abs. 1 RVO a. F. und für Abs. 2 § 713 RVO a.F. Vorläufer fü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 17 Überwach... / 2.4 Kosten der Überwachung

Rz. 6 Abs. 3 normiert einen Kostenerstattungsanspruch des Unfallversicherungsträgers gegen einen Unternehmer. Voraussetzung für den Anspruch ist zunächst ein Pflichtversäumnis des Unternehmers. Das Pflichtversäumnis kann in einem Verstoß gegen die in § 15 auferlegten Pflichten bestehen. Es muss für zusätzliche bare Auslagen bei der Überwachung des Unternehmens ursächlich sei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 17 Überwach... / 2.3 Überwachung und Beratung der Versicherten von Fremdunternehmen

Rz. 5 Abs. 2 Satz 1 betrifft den Fall, dass Versicherte aus dem Zuständigkeitsbereich eines anderen Unfallversicherungsträgers in einem anderen Unternehmen eingesetzt werden. Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn mehrere Unternehmen aus den Zuständigkeitsbereichen verschiedener Unfallversicherungsträger sich zur Durchführung eines Großprojekts zu einer Arbeitsgemeinschaf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 17 Überwach... / 2.1 Überwachungspflicht

Rz. 2 Die Überwachungspflicht ist als globaler Auftrag zu verstehen und beschränkt sich nicht etwa auf die Überwachung bestehender Unfallverhütungsvorschriften. Konkretisiert wird damit der weitreichende Präventionsauftrag aus § 14. Zur Durchführung werden den Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger über § 19 weitreichende Befugnisse eingeräumt. Die Befugnisse der Au...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 17 Überwach... / 2.2 Beratungspflicht

Rz. 4 Auch die Beratungspflicht ist als ganzheitliche, dem Gedanken der globalen Generalprävention Rechnung tragende Aufgabe zu verstehen. Wie die Überwachung wird die Beratung von den Aufsichtspersonen (§ 18) wahrgenommen. Sie kann sich nicht nur auf den zuständigen Betrieb, sondern auch auf die mittelbar betroffenen Lieferanten oder Hersteller beziehen. Die Nichtbeachtung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 17 Überwach... / 2.5 Datenschutz

Rz. 7 Weder § 17 selbst noch die Möglichkeit, nach § 88 SGB X Aufträge an andere Versicherungsträger zu erteilen, sind Übermittlungsnormen für personenbezogene Daten (BT-Drs. 13/2204/80).mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 17 Überwach... / 2 Rechtspraxis

2.1 Überwachungspflicht Rz. 2 Die Überwachungspflicht ist als globaler Auftrag zu verstehen und beschränkt sich nicht etwa auf die Überwachung bestehender Unfallverhütungsvorschriften. Konkretisiert wird damit der weitreichende Präventionsauftrag aus § 14. Zur Durchführung werden den Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger über § 19 weitreichende Befugnisse eingeräumt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 17 Überwach... / 1 Rechtsentwicklung und Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit dem Gesetz zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in das SGB VII überführt und trat am 21.8.1996 in Kraft. Vorgängervorschriften waren für Abs. 1 § 712 Abs. 1 RVO a. F. und für Abs. 2 § 713 RVO a.F. Vorläufer für den jetzigen Abs. 3 war § 718 RVO...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 17 Überwach... / 3 Rechtsprechung

Rz. 9 Die Zuwiderhandlung gegen eine Anordnung der Berufsgenossenschaft zur Durchführung von Unfallverhütungsvorschriften oder zur Abwendung besonderer Unfall- oder Gesundheitsgefahren kann im Einzelfall erst und nur dann geahndet werden, wenn es nicht mehr in der Macht des Betroffenen liegt, seine Heranziehung durch Einlegung von Rechtsmitteln außer Vollzug zu setzen: OLG Dü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 17 Überwach... / 2.6 Rechtsweg

Rz. 8 Anordnungen nach § 17 sind Verwaltungsakte, die i. d. R. schriftlich ergehen, in besonderen Fällen aber gemäß § 33 Abs. 1 SGB X auch mündlich erlassen werden können. Ein Widerspruch ist beim Unfallversicherungsträger einzulegen. Für die gerichtliche Überprüfung sind die Sozialgerichte trotz ihrer grundsätzlichen Zuständigkeit in Angelegenheiten der gesetzlichen Unfallv...mehr