Fachbeiträge & Kommentare zu Überwachung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 18 Aufsicht... / 2.2 Verpflichtung

Rz. 5 § 18 Abs. 1 ist eine Organisationsnorm. In Bezug auf die Verpflichtung, Aufsichtspersonen in der für eine wirksame Überwachung und Beratung gemäß § 17 erforderlichen Zahl zu beschäftigen, ist etwa einem nach dem Recht der GUV Versicherten kein subjektiv-öffentliches Recht eingeräumt, dessen Durchsetzung er im Klagewege verfolgen könnte. Rz. 6 Die Einhaltung dieser Organ...mehr

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PSA und Medizinprodukte: Er... / 3.1 Konformitätserklärung für PSA gemäß Verordnung EU 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen

EU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG Nr. ...[1] PSA (hier muss eine Produkt-, Typen-, Chargen- oder Seriennummer stehen) Name und Anschrift des Herstellers und ggf. seines Bevollmächtigten (hier muss die komplette Anschrift des Herstellers stehen, Firma mit Rechtsform, Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer) Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 18 Aufsicht... / 2.3.2 Prüfungsordnung

Rz. 9 Nach § 18 Abs. 2 Satz 2 hat jeder Träger der GUV eine Prüfungsordnung zu erlassen. Dies schließt es allerdings nicht aus, dass sich mehrere Träger der GUV im Vorfeld auf eine sog. Musterprüfungsordnung verständigen. In der Praxis ist dies unter den gewerblichen Berufsgenossenschaften und den Unfallkassen erfolgt. Innerhalb des Trägers der GUV ist die Vertreterversammlu...mehr

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Jung, SGB VII § 18 Aufsicht... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 der Vorschrift geht auf § 712 Abs. 2 RVO zurück. Sprachliche Änderungen ergaben sich beim Normadressaten ("Unfallversicherungsträger" statt "Berufsgenossenschaften") und beim Pflichteninhalt ("Aufsichtspersonen" statt "technische Aufsichtsbeamte" sowie "in der für eine wirksame Überwachung und Beratung gemäß § 17 erforderlichen Zahl" statt "in der für eine wirks...mehr

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Jung, SGB VII § 18 Aufsicht... / 2.1 Aufsichtspersonen

Rz. 3 Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 haben die Träger der GUV mit allen geeigneten Mitteln dafür zu sorgen, dass die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie eine wirksame Erste Hilfe gewährleistet ist. Letztere rechnet nach allgemeinem Sprachverständnis an sich nicht zur Prävention, da die Erste Hilfe nicht vorbeugend, sondern – ...mehr

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Jung, SGB VII § 19 Befugnis... / 2.1.5 Anordnungen nach Abs. 1 Satz 3

Rz. 8 Anordnungen nach Abs. 1 und 2 gegen ausländische Unternehmen und Beschäftigte, die eine Tätigkeit im Inland ausüben, können nach Abs. 1 Satz 3 ergehen. Die Vorschrift verleiht die Anordnungsbefugnis für diese Gruppierung. Anordnungsbefugt sind sowohl der Unfallversicherungsträger, der nach deutschem Recht für das ausländische Unternehmen und dessen Versicherte zuständi...mehr

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Nichtfinanzielle Erklärung / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Die Unternehmensberichterstattungspflichten entwickelten sich in den letzten Jahren weg von der reinen finanziellen Abbildung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hin auch zur Darstellung von nichtfinanziellen Faktoren.[1] So werden bereits seit über 10 Jahren im Lagebericht von großen Kapitalgesellschaften sowie im Konzernlagebericht Angaben zu nichtfinanziellen Le...mehr

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Jung, SGB VII § 14 Grundsatz / 2.4 Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie und Präventionsstrategie

Rz. 18 Gemäß Abs. 3 nehmen die Unfallversicherungsträger an der Entwicklung, Umsetzung und Fortschreibung der gemeinsamen deutschen Arbeitsschutzstrategie teil. Die Regelungen dazu sind im Fünften Abschnitt des Arbeitsschutzgesetzes und in den §§ 20d bis 20f SGB V enthalten. Gemäß § 20a ArbSchG entwickeln Bund, Länder und Unfallversicherungsträger im Interesse eines wirksame...mehr

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Sauer, SGB III § 281 Arbeit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Im Zuge der Neuregelung des § 281 mit Wirkung zum 1.7.2020 wurde auch die Überschrift der Vorschrift um den Begriff der Verordnungsermächtigung (vgl. Abs. 4 Satz 4) erweitert. Dies entspricht dem durchgängigen Prinzip, Vorschriften bereits in der Überschrift entsprechend zu kennzeichnen, wenn sie Verordnungsermächtigungen enthalten. Rz. 2a Die Erstellung von Statistiken...mehr

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Nichtfinanzielle Erklärung / 4.1 Auslagerungs- und Offenlegungsmöglichkeiten

Rz. 27 Die nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung kann nach aktuellem Recht entweder als Teil des (Konzern-)Lageberichts oder ausgelagert in einem gesonderten nichtfinanziellen (Konzern-)Bericht veröffentlicht werden, wobei die Frist der Veröffentlichung in der verabschiedeten Fassung ebenso wie der Konzernabschluss für kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen 4 Monate nach d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.5.3.2 Persönlicher Umfang (erfasste Steuerpflichtige)

Rz. 119 Die Ablaufhemmung tritt grundsätzlich nur ein, wenn sich die Außenprüfung gegen den Stpfl. selbst richtet.[1] Gegen diese Person muss die Prüfungsanordnung wirksam ergangen sein. Richtet sich die Prüfung gegen mehrere Personen, muss allen, denen gegenüber Ablaufhemmung eintreten soll, die Prüfungsanordnung bekannt gegeben werden. Personen gegenüber, denen gegenüber d...mehr

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Nichtfinanzielle Erklärung / 3.2 Konkretisierung durch die Leitlinien der Europäischen Kommission

Rz. 12 Bereits im Rahmen der CSR-Richtlinie war vorgesehen, dass die Europäische Kommission den von der neuen Berichtspflicht betroffenen Unternehmen unverbindliche Leitlinien zur Verfügung stellt, um ihnen die Angabe nichtfinanzieller Informationen zu erleichtern.[1] Die Publikation der Leitlinien erfolgte Mitte 2017, ein Nachtrag für klimabezogene Angaben 2019.[2] Im Rahme...mehr

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Tierpfleger (Professiogramm) / 5 Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Mitwirkung bei der Analyse des betrieblichen Unfallgeschehens und Ableitung von geeigneten Maßnahmen zur sicheren Gestaltung von Arbeitsmitteln, Arbeitsverfahren und Arbeitsplätzen, Einflussnahme auf eine kontinuierliche Fort- und Weiterbildung zur korrekten Beurteilung von Gefährdungen und Bewertung von Risiken, Hinweise zur Durchführung und Auswertung der Gefährdungsbeurteil...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 9.1 Telekommunikationsüberwachung

Rz. 59 Zulässig ist bei dem Verdacht des § 374 AO die Telekommunikationsüberwachung[1], sofern die allgemeinen Anordnungsvoraussetzungen des § 100a StPO vorliegen. Da bei den Zollstellen regelmäßig telefonische Erreichbarkeiten des (vermeintlich) Verantwortlichen für den/die Container, die Schmuggelware enthalten, hinterlassen werden, sind als TKÜ-Maßnahmen im Ermittlungsver...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.3.1 Entfallen der Anzeigepflicht

Rz. 50 Unter den besonderen Voraussetzungen des § 30 Abs. 3 S. 1 1. Halbs. und S. 2 ErbStG ist eine Anzeige entbehrlich. Auch in diesem Fall besteht aber in jedem Fall die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung gem. § 31 ErbStG [1]; diese Verpflichtung setzt allerdings eine an den Beteiligten ergangene entsprechende Aufforderung voraus, vgl. § 31 ErbStG. Rz. 51 § 30 Abs. 3 S...mehr

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Ermittlung der Einsatzzeite... / 6.4 Überwachungs- und Vollzugsbehörden im Umwelt- und Klimaschutz

Den Überwachungs- und Vollzugsbehörden sowohl auf Bundes-, als insbesondere auch auf Landesebene obliegt es, die regulatorischen Anforderungen im Umweltschutz zu vollziehen und deren Einhaltung zu überwachen. Insoweit liegt nun mit der DIN SPEC 91424 für alle diesbezüglichen Behörden und Institutionen, wie z. B. die Länderarbeitsgemeinschaften, ein Regelwerk vor, anhand dess...mehr

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Ermittlung der Einsatzzeite... / 6.1 Unternehmen, Betriebe

Die Organisation (das Managen) des betrieblichen Umweltschutzes ist sehr stark durch regulatorische Anforderungen (legal compliance) determiniert. Neben den allgemeinen Aspekten der Auswahl- und Überwachung bei der Übertragung der Erfüllung von Unternehmerpflichten[1] sind insbesondere auch die sich aus dem Fachrecht[2] sowie ggf. aus den Anforderungen der nach DIN EN ISO 14...mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / 5.1 Allgemeines

Rz. 37 Da die Haftung der Gläubiger der GmbH auf die Einlagen der Gesellschafter beschränkt ist, kommt der Erhaltung dieses Kapitals erhebliche Bedeutung zu. Die Vermögenssphäre der GmbH ist von der ihrer Gesellschafter zu trennen, sodass das Stammkapital den Charakter von Garantiekapital hat, welches als genau definierte und garantierte Haftungsgrundlage den Gläubigern zur ...mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / 6.3 Gesellschafterversammlung

Rz. 51 Die Beschlüsse der Gesellschafter werden nach § 48 Abs. 1 GmbHG in der Gesellschafterversammlung gefasst. Nach § 47 GmbHG erfolgt die Beschlussfassung nach der Mehrheit der abgegebenen Stimmen (einfache Mehrheit), wobei jeder EUR eines Geschäftsanteils eine Stimme gewährt. Die Regelungen des § 47 GmbHG sind jedoch nicht zwingend. Abweichende Regelungen sind weitgehend...mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / 7.1 Allgemeines

Rz. 54 Die GmbH gilt nach § 13 Abs. 3 GmbHG als Handelsgesellschaft i. S. d. Handelsgesetzbuches. Auf Handelsgesellschaften finden die für Kaufleute geltenden Vorschriften Anwendung (§ 6 Abs. 1 HGB), insbesondere das Dritte Buch "Handelsbücher" (§§ 238 ff. HGB inklusive des 2. Abschnitts ab § 264 HGB), welches die Vorschriften zur ordnungsmäßigen Buchführung umfasst: die ordn...mehr

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Ermittlung der Einsatzzeite... / 4.1 Grundsätzliche Zeitfaktoren

Die Einsatzzeiten für die Beauftragten werden berechnet über aufgabenbezogene Zeitfaktoren. Eine Übersicht gibt Tab. 1. Sie werden unterschieden in Zeitfaktoren für: Pflichtaufgaben (Fahrt-, Wegezeiten, Zeiten für die Aufgabenerfüllung, Pflichtfortbildung), Freiwillige Aufgaben (Zeiten für sonstige Aufgaben und freiwillige Weiterbildungen), Aufgaben durch Dritte (Korrekturfakto...mehr

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§ 6 Die ordnungsmäßige Verw... / 9. Videoüberwachung

Rz. 32 Eine Videoüberwachung stellt einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Gefilmten dar, der selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen hat. Die Zulässigkeit der hier interessierenden Videoüberwachung durch Private richtet sich nach Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. f DSGVO.[62] Die Bestimmung entspricht inhaltlich im Wese...mehr

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§ 5 Der Kauf vom Bauträger / 3. Der (Nach-)Erfüllungsanspruch

Rz. 34 Im Beispielsfall (→ § 5 Rdn 32) hat A hat aus seinem Vertrag mit dem Bauträger einen eigenen individuellen Anspruch auf mangelfreie Werkleistung, und zwar nicht nur in Bezug auf sein Sondereigentum, sondern auch in Bezug auf das gesamte Gemeinschaftseigentum.[86] Er kann vom Bauträger im Stadium vor der Abnahme Erfüllung gem. §§ 631 Abs. 1, 633 Abs. 1 BGB, im Stadium ...mehr

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Verfahrensrechtliche Besond... / 7. Zusätzliche Feststellungen ab dem 29.12.2020

Durch die Änderungen im ErbStG sind nach § 37 Abs. 18 ErbStG für Erwerbe mit einem Besteuerungsstichtag nach dem 28.12.2020 zusätzliche Feststellungen innerhalb der gesonderten Feststellung nach §§ 151 ff. BewG vorzunehmen, die bisher nur nachrichtlich waren. Damit können folgende Angaben festgestellt werden: Wert des Betriebsvermögens/Anteils am Betriebsvermögen (§§ 95, 96, ...mehr

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§ 10 Der Verwalter / c) Einzelne Vergütungsregelungen

Rz. 143 Außerordentliche bzw. weitere Eigentümerversammlung. Seit jeher ist es unbestritten, dass die Vereinbarung einer Sondervergütung für die Durchführung einer weiteren ("außerordentlichen") Versammlung prinzipiell ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht. Üblich sind Pauschalsätze zwischen 150 EUR und 300 EUR, was aber nicht bedeutet, dass eine höhere Vergütung nicht auch ...mehr

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§ 10 Der Verwalter / c) Fassung und Durchführung des Beschlusses

Rz. 274 Über festgestellte Baumängel oder anderweitigen Erhaltungsbedarf muss der Verwalter die Eigentümer informieren, sofern er die erforderlichen Maßnahmen nicht sogleich durchführen lässt. Er darf von einer Information nicht etwa absehen, weil die Wohnungseigentümer selbst davon Kenntnis haben und nach Auffassung des Verwalters "über den Stand der Dinge informiert" sind....mehr

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§ 4 Bauliche Maßnahmen / 5. Sonstiges

Rz. 49 Verwalterrechte und -pflichten. Eine gesonderte Beauftragung und Bevollmächtigung des Verwalters zum Abschluss der beschlossenen Verträge ist entbehrlich. Seine Vertretungsmacht ergibt sich aus § 9b Abs. 1 WEG. Zur Umsetzung des Beschlusses ist der Verwalter als Organ der Gemeinschaft ohnehin verpflichtet. Auch eine Ermächtigung zur Abnahme der Werkleistungen muss des...mehr

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§ 12 Verschiedenes / C. Die Verkehrssicherungspflicht

Rz. 39 Der Begriff Verkehrssicherungspflicht (oder "Verkehrspflicht") hat seinen Ursprung im zivilrechtlichen Deliktsrecht. Ausgangspunkt ist die Haftungsfrage in solchen Fällen, in denen ein Sach- oder Personenschaden eintritt, der nicht auf einer unmittelbaren Verletzungshandlung beruhte (sonst würde der Handelnde ohne weiteres nach § 823 Abs. 1 BGB haften). Haftet jeder, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerhaftung / 2.2 Verletzung einer Nebenpflicht

Neben dieser Erfüllungspflicht können sich im Einzelfall für den Arbeitnehmer arbeitsvertragliche Nebenpflichten wie Obhuts- und Bewahrungspflichten, besondere Auskunfts-, Überwachungs-, Rechnungslegungs- und sonstige Sorgfaltspflichten ergeben, z. B. die ­Einhaltung der einschlägigen Straßenverkehrsvorschriften durch einen Kraftfahrer.[1] Die schuldhafte Verletzung der Nebe...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 1. Regelungskontext und frühere Rechtslage

Rz. 352 Die Vorschrift des § 80 BetrVG enthält in Abs. 1 die Zuweisung allgemeiner Aufgaben an den Betriebsrat sowie in Abs. 2 ein für die Wahrnehmung dieser Aufgaben erforderliches Informations- und Unterrichtungsrecht und ferner einen Anspruch auf Herausgabe einschlägiger Unterlagen.[783] Der nicht abschließende Aufgabenkatalog in § 80 Abs. 1 BetrVG ist dabei als Ergänzung...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 4.2.1.2 Eigenleistungen

Rz. 479 Der Bauträger kann dem Erwerber – wohl nur für das Sondereigentum – das Recht zubilligen, Eigenleistungen zu erbringen. Dies hat zur Folge, dass sich der (pauschale) Festpreis vermindert (es sind dann Gutschriften zu erteilen, entweder in Höhe der für diesen Fall bereits vorsorglich getroffenen Vereinbarung im Bauträgervertrag oder aber anteilig angemessen entspreche...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / b) Überwachung der Einhaltung der MiFID durch den Testamentsvollstrecker

aa) Allgemeine Grundlagen Rz. 112 Zum 1.11.2007 trat das "Grundgesetz der Finanzmärkte", die EU-Richtlinie über Märkte und Finanzinstrumente (kurz: MiFID)[72] auch für Deutschland in Kraft. Wesentliche Ziele der MiFID sind die Erhöhung der Transparenz im Markt, die Stärkung des Wettbewerbs unter den Anbietern von Finanzdienstleistungen sowie vor allem eine Verbesserung und die...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / 3. Kriterien für die Auswahl und Überwachung eines externen Vermögensberaters durch den Testamentsvollstrecker

Rz. 110 In Literatur und Rechtsprechung ist bislang unstreitig, dass der Testamentsvollstrecker von ihm eingeschaltete Vermögensverwalter zu kontrollieren hat. Soweit ersichtlich, wird bislang jedoch nicht erörtert, welche Kriterien der Testamentsvollstrecker in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen hat. Nach dem Grundsatz des sichersten Weges, die letztendlich auch im Inte...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / bb) Angemessenheits- und Geeignetheitsprüfung

Rz. 113 Im Rahmen dieser Prüfung hat jeder unter die Regelungen der MiFID fallende Anbieter eine Klassifizierung seiner Kunden in die Gruppen Privatkunden, Professionals und Eligible Counterparties (geeignete Gegenparteien) vorzunehmen. Jeder Kunde muss zudem über seine Einstufung informiert werden und kann eine Herauf- oder Herabstufung beantragen. Privatkunden müssen seith...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / cc) Zulässigkeit und Offenlegung von Vergütungen

Rz. 115 Nach § 31d Abs. 1 WphG ist der Kunde und damit auch der sich der Dienstleistungen bedienende Testamentsvollstrecker vor der Erbringung einer Wertpapierdienstleistung über den für das Finanzinstrument bzw. die jeweilige Dienstleistung zu zahlenden Gesamtpreis zu informieren. Hierzu müssen Art, Höhe und Berechnungen der Kosten und anderer Zahlungsverpflichtungen (Gebühr...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / aa) Allgemeine Grundlagen

Rz. 112 Zum 1.11.2007 trat das "Grundgesetz der Finanzmärkte", die EU-Richtlinie über Märkte und Finanzinstrumente (kurz: MiFID)[72] auch für Deutschland in Kraft. Wesentliche Ziele der MiFID sind die Erhöhung der Transparenz im Markt, die Stärkung des Wettbewerbs unter den Anbietern von Finanzdienstleistungen sowie vor allem eine Verbesserung und die EU-weite Vereinheitlichu...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / dd) Best Execution

Rz. 116 Wertpapierdienstleister müssen verbindliche Grundsätze definieren, umsetzen und veröffentlichen, die dem Kunden und damit auch dem Testamentsvollstrecker regelmäßig und auf Anfrage nachweisbar die bestmögliche Ausführung (Best Execution) seiner Aufträge in puncto Preis, Schnelligkeit und Sicherheit gewährleisten. Für jeden Produkttyp sind dabei die günstigsten Ausfüh...mehr

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§ 20 Nachlassverwaltung und... / 5. Exkurs: Die Haftung des Nachlassgerichts

Rz. 90 Anders als der Testamentsvollstrecker untersteht der Nachlassverwalter der Aufsicht des Nachlassgerichts. Folglich kommt eine Haftung des Nachlassgerichts für schuldhafte Amtspflichtverletzungen, insbesondere bei mangelhafter Beaufsichtigung des Nachlassverwalters, nach den Amtshaftungsgrundsätzen des § 839 BGB, Art. 34 GG noch sehr viel eher zum Zuge. Bereits das Rei...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / a) Qualitätsberichte

Rz. 111 Im deutschsprachigen Raum haben sich zwei Qualitätsberichte etabliert, die "Elite der Vermögensverwalter im deutschsprachigen Raum"[70] sowie der "Fuchs-Report".[71] Es kann davon ausgegangen werden, dass die Berichte von den positiv bewerteten Instituten an Interessierten als kostenlose Expertise weitergegeben werden. Die Notenbildung ergibt sich, nachvollzogen am F...mehr

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§ 4 Arten der Testamentsvol... / E. Vermächtnisvollstreckung

Rz. 10 Die Vermächtnistestamentsvollstreckung ist in § 2223 BGB als gesonderter Fall der Testamentsvollstreckung geregelt. Anders als bei der allgemeinen Abwicklungsvollstreckung, die an den Erben adressiert ist und u.a. auch die Erfüllung der Vermächtnisse zum Gegenstand hat, hat hier die Testamentsvollstreckung den eingeschränkten Zweck, für die Ausführung der einem Vermäc...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / c) Empfehlungen für den Testamentsvollstrecker

Rz. 117 Grundkenntnisse der MiFID gehören zum Standardwissen des vermögensverwaltenden Testamentsvollstreckers. Die Einhaltung der Richtlinien durch das von dem Testamentsvollstrecker beauftragte Wertpapierdienstleistungsunternehmen ist nicht nur im wohlverstandenen Interesse des Nachlasses zu überwachen, sondern auch im Eigeninteresse einer Vermeidung von Haftungsansprüchen...mehr

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§ 3 Gestaltungsalternativen... / 5. Kontrollvollmacht

Rz. 18 Die Kontrollbevollmächtigung[22] verfolgt zwei Zwecke. Zum einen ermöglicht sie eine Überwachung des General- und Vorsorgebevollmächtigten. Zum anderen ermöglicht sie auch überhaupt erst, den Wunsch nach Ausschluss eines gerichtlich bestellten Betreuers effektiv umzusetzen. Hier erlangt das richtige Verständnis der gesetzlichen Regelungszusammenhänge und ihre Umsetzun...mehr

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§ 15 Haftung des Testaments... / b) Haftung für eingeschaltete Fachleute

Rz. 12 Schaltet der Testamentsvollstrecker Fachleute ein (Beispiel: Einschaltung eines Steuerberaters für die Erstellung der Erbschaftssteuererklärung), haftet er nur eingeschränkt, und zwar für Praxishinweis Die Haftung wegen nicht ausreichen...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / IV. Möglichkeiten zur Zeitreduzierung von Zeit- und Organisationsaufwand

Rz. 57 Zur Reduzierung des Organisationsaufwands der vielen einzelnen Tätigkeiten, die neben dem eigentlichen Verkauf anfallen, empfiehlt es sich für Testamentsvollstrecker generell, nach und nach Dienstleisternetzwerke aufzubauen. Nur durch zuverlässige Partner gelingt die Organisation der Abwicklung innerhalb eines überschaubaren Zeitraums. Dabei ist der erforderliche Zeit...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / II. Einschaltung professioneller Vermögensverwalter durch den Testamentsvollstrecker

Rz. 97 Entscheidet sich der Testamentsvollstrecker dafür, die ihm obliegende Aufgabe der Vermögensverwaltung ganz oder teilweise auf Fachleute zu delegieren, so ist er keineswegs jeglicher Verantwortung enthoben. Wie bei jeder Delegation von Aufgaben durch den Testamentsvollstrecker hat er folgende Grundsätze zu beachten:mehr

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§ 18 Testamentsvollstreckun... / D. Handlungsempfehlungen

Rz. 10 Die Schwierigkeiten einer internationalen Testamentsvollstreckung müssen zunächst ganz klar in dem hohen Aufwand für eine rechtssichere Gestaltung gesehen werden. Darüber hinaus müssen die gefundenen Konstruktionen auch deutlich intensiver einer laufenden Überprüfung unterzogen werden. Dies gilt nicht nur für Nachlässe, die einer starken Umstrukturierung auf der Vermö...mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckun... / 3. "Vollmachtlösung"

Rz. 17 Diese Lösung geht von der Überlegung aus, dass das Handelsgeschäft in den Nachlass gefallen ist und damit grundsätzlich den Erben zusteht. Der Testamentsvollstrecker soll nun dieses Handelsgeschäft im Namen der Erben als deren Bevollmächtigter weiterführen. Diese von der Rechtsprechung[17] grundsätzlich anerkannte Lösung erfordert, dass der Erbe seine Haftung für die ...mehr

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§ 2 Allgemeine Grundsätze d... / IV. Zugriffsbeschränkungen im Sozialrecht

Rz. 25 Die Testamentsvollstreckung kann sich auch gegenüber dem Sozialhilfeträger durchsetzen. Bei Anordnung der Testamentsvollstreckung unterliegt der Erbe der Verfügungsbeschränkung des § 2211 Abs. 1 BGB, wodurch er über den der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegenden Nachlassgegenstand nicht verfügen kann. Mangels Verfügungsbefugnis des Erben stellt der der ...mehr

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Barrierefreie Gestaltungslö... / Zusammenfassung

Überblick Die Straßenbahn ist ein i. d. R. elektrisch betriebenes, öffentliches und schienengebundenes Personennahverkehrsmittel im Stadtverkehr. Die Gleise wurden in den Anfangsjahren des Straßenbahnbetriebes unmittelbar auf oder neben den Straßen verlegt. Mit dem Ziel der Erhöhung ihrer Fahrgeschwindigkeit und damit der Zugfolge erhielten die Straßenbahnen eigene Gleiskörp...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / 1. Grundpflichten des vermögensverwaltenden Testamentsvollstreckers

Rz. 28 Als allgemeiner Orientierungshorizont für die Grundpflichten des vermögensverwaltenden Testamentsvollstreckers können folgende Grundsätze formuliert werden:[8]mehr