Fachbeiträge & Kommentare zu Überwachung

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D / 15 Durchsuchung, Durchsicht von Papieren [Rdn 1943]

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H / 13 Honorar-/Vergütungsfragen [Rdn 2735]

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A / 56 Auskunft über/Erhebung von Telekommunikationsdaten, Verkehrsdaten/Vorratsdatenspeicherung [Rdn 711]

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K / 12 Körperliche Untersuchungen des Beschuldigten [Rdn 3001]

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 9. Internationale Institutionen

a) Interpol Rz. 942 [Autor/Stand] Für den im Steuerstrafrecht in besonderem Maße bedeutsamen europäischen Bereich existieren mehrere, teils nebeneinander tätige Institutionen, die im täglichen Arbeitsablauf europaweiter und bei internationalen Steuerstrafverfahren von Bedeutung sind. Rz. 943 [Autor/Stand] Interpol (Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation – IKPO) ist e...mehr

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R / 1 Rasterfahndung [Rdn 4097]

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B / 5 Beschlagnahme, Beschlagnahme der Handakten bzw. von Computerdateien des Verteidigers/Rechtsanwalts [Rdn 918]

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 13. Durchsuchungsobjekte

a) Einführung Rz. 187 [Autor/Stand] Als Durchsuchungsobjekte kommen Räume und Wohnungen in Betracht, die der Verdächtige oder Dritte innehat. Die Befugnis zur Nutzung ist unbeachtlich. Dazu gehören Arbeits-, Betriebs- und Geschäftszimmer, Bankschließfächer. Auch Räume in einem Dienst- oder Bürogebäude (Mietbüros) können erfasst sein. Ferner können die Person des Verdächtigen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Vermögensarrest zur Sicherung der Wertersatzeinziehung (§§ 111e ff. StPO)

a) Einführung Rz. 470 [Autor/Stand] Ist die Annahme begründet, dass die Voraussetzungen der Einziehung von Wertersatz vorliegen, so kann gem. § 111e Abs. 1 StPO zur Sicherung der Vollstreckung der Vermögensarrest in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Betroffenen angeordnet werden. Liegen dringende Gründe für diese Annahme vor, so soll der Vermögensarrest angeordnet ...mehr

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Z / 5 Zuziehung eines Dolmetschers im Ermittlungsverfahren [Rdn 5750]

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A / 30 Akteneinsicht durch Dritte [Rdn 378]

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B / 2 Beschlagnahme, Allgemeines [Rdn 879]

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A / 53 Auskunft über/Erhebung von Telekommunikationsdaten, Allgemeines [Rdn 664]

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Überwachungsaufgabe des... / 5 Mittel der Überwachung und Informationsversorgung des Aufsichtsrats

5.1 Auskunftsrecht Gemäß § 38 Abs. 1 Satz 2 GenG können der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse[1] jederzeit vom (Gesamt-) Vorstand oder einzelnen Vorstandsmitgliedern Auskünfte über alle Angelegenheiten der Genossenschaft verlangen. Auch ein einzelnes Aufsichtsratsmitglied kann Auskünfte – jedoch nur an den Aufsichtsrat – verlangen, um so einen gleichmäßigen Informationsstand ...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 10.2 Überwachung der Geschäftsführung

10.2.1 Praktische Durchführung der Überwachung Rz. 702 Die wichtigste gesetzliche Aufgabe des Aufsichtsrats ist die Überwachung der Geschäftsführung (§ 52 Abs. 1 und § 111 Abs. 1 AktG). Rz. 703 Bei der Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrats können viele Unklarheiten auftreten. In der gängigen Literatur zum Gesellschaftsrecht werden zwar teilweise auch Einzelfragen behandelt, ...mehr

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Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 1.2 Überwachung des Rechnungslegungsprozesses durch den Aufsichtsrat

Gemäß § 38 Abs. 1 Satz 5 GenG hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Deckung des Jahresfehlbetrags "zu prüfen". Anders als der Prüfungsverband, der den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Gewinnvorschlag auf seine Gesetz- und Ordnungsmäßigkeit hin prüft[1], liegt der Tätigkeitsschwerpunkt...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 10.2.1 Praktische Durchführung der Überwachung

Rz. 702 Die wichtigste gesetzliche Aufgabe des Aufsichtsrats ist die Überwachung der Geschäftsführung (§ 52 Abs. 1 und § 111 Abs. 1 AktG). Rz. 703 Bei der Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrats können viele Unklarheiten auftreten. In der gängigen Literatur zum Gesellschaftsrecht werden zwar teilweise auch Einzelfragen behandelt, durchweg aber keine konkreten Ratschläge zur p...mehr

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Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 1 Überwachung des Rechnungslegungsprozesses

Die Tätigkeitsbereiche des Aufsichtsrats einer Genossenschaft sind in den vorangegangenen Kapiteln ausführlich erläutert worden. Im Folgenden liegt der Schwerpunkt unserer Darstellung auf der anspruchsvollen Aufgabe des Aufsichtsrats, den Rechnungslegungsprozess einer Genossenschaft "mit" zu überwachen. Daraus ergibt sich eine besondere Zusammenarbeit mit dem Abschlussprüfer...mehr

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Die Überwachungsaufgabe des... / 2 Reichweite der Überwachung durch den Aufsichtsrat

Gemäß § 38 Abs. 1 GenG obliegt es dem Aufsichtsrat, den Vorstand in allen Zweigen seiner Geschäftsführung zu überwachen. Die Überwachungsaufgabe liegt dabei in den Händen des gesamten Aufsichtsrats als Überwachungsorgan und erfolgt somit im Rahmen der Selbstverantwortung seiner Mitglieder. Zugleich ist jedes Aufsichtsratsmitglied qua seines Amtes verpflichtet, auf die Überwa...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 10.2.2 Mittel zur Überwachung der Geschäftsführung

Rz. 719 Das insoweit entsprechend anzuwendende Aktiengesetz hat dem Aufsichtsrat die Aufgabe des Kontrollorgans zugewiesen und ihm dafür folgende konkrete Mittel zur Verfügung gestellt, um seiner Überwachungsfunktion nachzukommen: Rz. 720 Berichterstattung der Geschäftsführung Der Aufsichtsrat kann von der Geschäftsführung jederzeit einen Bericht verlangen über Angelegenheiten...mehr

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Der Aufsichtsrat in der gen... / 1 Der Aufsichtsrat als Überwachungs- und Beratungsorgan

Der Aufsichtsrat ist neben dem Vorstand ein zwingend vorgeschriebenes Organ der Genossenschaft. Er besteht, sofern die Satzung nicht eine höhere Zahl festsetzt, aus (mindestens) drei von der Generalversammlung (Vertreterversammlung) zu wählenden Mitglieder (§ 36 Abs. 1 Satz 1 GenG). Die Satzung kann weder auf die Bildung eines Aufsichtsrats verzichten, noch dessen Aufgaben a...mehr

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Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 3 Deutscher Corporate Governance Kodex

Der Deutsche Corporate Governance Kodex enthält als "Ordnungsrahmen" Empfehlungen zur Erfüllung von Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung und Überwachung die – über börsennotierte Gesellschaften hinaus – auch für eine ordnungsmäßige Leitung und Überwachung von Genossenschaften gelten. Die Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Ko...mehr

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Die Überwachungsaufgabe des... / 1 Der Vorstand als Überwachungssubjekt

Überwachung durch Aufsichtsrat Gemäß § 38 Abs. 1 Satz 1 GenG hat der Aufsichtsrat den Vorstand bei seiner Geschäftsführung zu überwachen. Die allgemeine Überwachungspflicht liegt dabei gemäß § 38 Abs. 1 Satz 1 GenG in den Händen der Gesamtheit der Aufsichtsratsmitglieder. Die Übertragung auf einen Aufsichtsratsausschuss scheidet folglich zwingend aus.[1] Insofern obliegt es d...mehr

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Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 4 Prüfung der Risikostrategie

Im Zusammenhang mit der Installation eines Risikomanagementsystems zur systematischen Erfassung, Analyse, Steuerung und Überwachung von Risiken mit wesentlichem Einfluss auf die wirtschaftlichen Verhältnisse, fällt es in die Zuständigkeit des Prüfungsverbands zu untersuchen, inwieweit der Vorstand, gemessen an der Unternehmensgröße sowie Art und Umfang der Geschäftstätigkeit...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 10.1 Überblick

Rz. 699 Die Aufgaben des fakultativen Aufsichtsratseiner Wohnungs- und Immobiliengesellschaft ergeben sich zunächst aus dem Aktiengesetz, weil § 52 Abs. 1 GmbHG auf die Vorschrift des § 111 AktG (für den obligatorischen Aufsichtsrat[1]) verweist, soweit nicht im Gesellschaftsvertrag etwas anderes bestimmt ist. Danach ist der Aufsichtsrat in entsprechender Anwendung auf das G...mehr

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Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 4.1 Risikomanagementsystem (RMS)

Abhängig von der Größe der Genossenschaft, ist die Installation eines Risikomanagementsystems (RMS) zur systematischen Erfassung, Analyse, Steuerung und Überwachung von Risiken mit wesentlichem Einfluss auf die wirtschaftlichen Verhältnisse im Rahmen der ordnungsmäßigen Geschäftsführung erforderlich. Der Prüfungsverband prüft, inwieweit der Vorstand ein der Unternehmensgröße ...mehr

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Die Überwachungsaufgabe des... / 9 Keine Geschäftsführungsbefugnis des Aufsichtsrats

Wie sich aus § 111 Abs. 4 Satz 1 AktG ergibt, können dem Aufsichtsrat Aufgaben der Geschäftsführung nicht übertragen werden. Die Regelung ist abschließender Natur und steht nicht unter einem Satzungsvorbehalt. Auch der Anstellungsvertrag kann Vorstandsmitglieder nicht den Weisungen des Aufsichtsrats unterstellen. Der Aufsichtsrat ist folglich Überwachungs- und Beratungsorgan...mehr

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Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 9 Überschneidungsbereiche zwischen Prüfungs- und Aufsichtsratstätigkeit

Zusammenfassend sind folgende Überschneidungsbereiche zwischen der Tätigkeit des Prüfungsverbands und des Aufsichtsrats festzustellen, in denen der Aufsichtsrat für seine Überwachungstätigkeit auf die Feststellungen des Prüfungsverbands zurückgreifen bzw. mit den Prüfern den Dialog suchen kann und sollte.[1]mehr

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Die Überwachungsaufgabe des... / 3 Kontrollmaßstab

Die Überwachungsaufgabe des Aufsichtsrats erstreckt sich dabei nicht nur auf die Rechtmäßigkeit des Vorstandshandelns unter Berücksichtigung des genossenschaftlichen Fördergrundsatzes, sondern umfasst zugleich auch die Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der durchgeführten oder beabsichtigten Maßnahmen unter Beachtung der mittel- und langfristigen Bestandssicherung des Unt...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 2.2.3.3 Nutzen des Prüfungsberichts für den Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat als gesamtes Organ erhält eine Ausfertigung des Prüfungsberichts. Dem Aufsichtsrat kommt die Aufgabe zu, den gesamten Prozess der Ableitung der Zahlen und Angaben im Jahresabschluss aus der Rechnungslegung zu überwachen. Der Fokus der Tätigkeit des Aufsichtsrats liegt dabei auf der Überwachung des Vorstands (§ 38 Abs. 1 Satz 1 GenG), d. h. er hat zu überwach...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 2.6 Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung durch den Prüfungsverband (§ 53 Abs. 1 Satz 1 GenG) beinhaltet die Untersuchung, ob der Vorstand bei seiner Geschäftsführung die Gesetze und die Satzung beachtet (formelle Prüfung) und ob die genossenschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Grundsätze (z. B. wohnungswirtschaftliche Leitlinien) sinnvoll umgesetzt werden ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 10 Fazit

Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Vorstand Qualifizierte Aufsichtsratstätigkeit ist von größter Bedeutung. Die gesetzlichen Vorgaben der vergangenen 20 Jahre, aber auch das gesellschaftspolitische Verständnis, haben den Aufsichtsrat vom Kontrolleur, der in die Vergangenheit blickt, zu einem "Sparringspartner" des Vorstands werden lassen, der strategische Überlegungen teilt ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Überwachungsaufgabe des... / 5.1 Auskunftsrecht

Gemäß § 38 Abs. 1 Satz 2 GenG können der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse[1] jederzeit vom (Gesamt-) Vorstand oder einzelnen Vorstandsmitgliedern Auskünfte über alle Angelegenheiten der Genossenschaft verlangen. Auch ein einzelnes Aufsichtsratsmitglied kann Auskünfte – jedoch nur an den Aufsichtsrat – verlangen, um so einen gleichmäßigen Informationsstand aller Aufsichtsrat...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 7 Sachverstand des Aufsichtsrats

Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben dafür Sorge zu tragen, dass sie über die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Hierzu haben sie sich regelmäßig weiterzubilden. Neue Aufsichtsratsmitglieder sind von den Aufsichtsratsmitgliedern einzuarbeiten bzw. ggf. auf entsprechende Informations- und Bildungsveranstaltungen zu schicken....mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Der Aufsichtsrat in der gen... / 6.2 Wählbarkeit

Gemäß § 37 Abs. 1 GenG dürfen die Mitglieder des Aufsichtsrats nicht zugleich Vorstandsmitglieder, dauernde Stellvertreter von Vorstandsmitgliedern, Prokuristen oder zum Betrieb des gesamten Geschäfts ermächtigte Handlungsbevollmächtigte der Genossenschaft sein. Insofern gilt es, Aufgaben der dem Vorstand vorbehaltenen Unternehmensleitung deutlich von deren Überwachung seite...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 12.2.2 Beweislast

Rz. 807 Der GmbH kommt hinsichtlich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Aufsichtsratsmitgliedern aufgrund des Verweises in § 52 Abs. 1 GmbHG die Beweiserleichterung des § 116 Satz 1 AktG i. V. m. § 93 Abs. 2 Satz 2 AktG zugute. Rz. 808 Das OLG Stuttgart[1] hat dementsprechend entschieden, dass in Fällen, in denen gegen ein Aufsichtsratsmitglied (hier: ei...mehr

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Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 1.3 Kenntnisse des Aufsichtsrats über die Rechnungslegung und Bilanzierung

Um den Jahresabschluss prüfen zu können, muss sich das einzelne Aufsichtsratsmitglied Grundkenntnisse über die Rechnungslegung und Bilanzierung bei Genossenschaften aneignen. Ausgangspunkt ist dabei ein solides Verständnis der gesetzlichen Regelungen (§§ 242 ff., 264 ff. HGB) einschließlich der darin verwendeten Terminologie. Die folgenden Erläuterungen sollen an dieser Stel...mehr

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Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 1.3.2.3 Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

In der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) werden die Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs abgebildet. Die §§ 265, 275 HGB schreiben die grundsätzliche Gliederung der GuV vor, die sich bei Genossenschaften wie folgt darstellen kann:mehr

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Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 1.3.2.1 Aktiva

Auf der Aktivseite der Bilanz werden die Vermögenswerte der Genossenschaft als Anlagevermögen (Sach- und Finanzanlagen) und Umlaufvermögen aufgezeigt.[1] Anlagevermögen Anlagevermögen sind die Gegenstände, die für die langfristige Nutzung der Genossenschaft bestimmt sind, insbesondere Sachanlagen (z. B. Grundstücke und Gebäude, Technische Anlagen und Maschinen) Finanzanlagen (z....mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 5 Fachliche Anforderungen an die Aufsichtsratsmitglieder

Rz. 655 Es gibt keine konkreten Regelungen zu den konkreten fachlichen Anforderungen an die einzelnen Mitglieder eines fakultativen Aufsichtsrats einer GmbH noch für einen obligatorischen Aufsichtsrat nach anderen Rechtsvorschriften. Auch die Mitglieder eines fakultativen Aufsichtsrat haben grundsätzlich – entsprechend den Geschäftsführern in deren Aufgabenbereich – die Sorg...mehr

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Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 4.4 Compliance Managementsystem (CMS)

Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe zu prüfen, ob die Genossenschaft ein ausreichendes Compliance-System (CMS) installiert hat und damit sicherstellt, dass die gesetzlichen Regeln beachtet und befolgt werden. Compliance umfasst Information, Prävention, Korrektur und Dokumentation. Zur Durchsetzung von Compliance, ist die Installation von organisatorischen Vorkehrungen erforderli...mehr

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Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 1.3.2.5 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Anhang anzugeben (§ 284 Abs. 2 HGB). Mit Hilfe dieser Angaben soll der sachkundige Leser Maßstäbe zur Beurteilung der Wertansätze der Vermögensposten und Schulden erhalten und damit in die Lage versetzt werden, die Qualität des ausgewiesenen Vermögens, Eigenkapitals und Ergebnisses zutreffend abzuschätzen. Bilanzierungsmethoden Bil...mehr

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Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 1.3.2 Bilanz

Die Bilanz zeigt die Vermögenswerte und die Schulden der Genossenschaft auf. Dabei bildet die Bilanz den Abschluss des Rechnungswesens der Genossenschaft für einen bestimmten Zeitpunkt (Bilanzstichtag, in der Regel der 31. Dezember) in Form einer Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital.[1] Für die Darstellung der Bilanz muss die Genossenschaft die Kontoform (Aktiva – Passi...mehr

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Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 1.3.2.6 Handels- und Steuerbilanz

Bemessungsgrundlage für die Ertragsteuern (Körperschaft- und Gewerbesteuer) ist der Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag. Wie aus dem Schema zur GuV in Kap. 1.3.2.3 ersichtlich, stellt der Jahresüberschuss bzw. der Jahresfehlbetrag das von der Genossenschaft erwirtschaftete Ergebnis "nach Steuern", also nach Berücksichtigung des Steueraufwands dar. Da die Bilanzierungs- un...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 11.1 Gesamtverantwortung des Gremiums und Aufsichtsratsausschüsse

Rz. 737 Die Aufgaben des Aufsichtsrats, insbesondere die Pflicht zur Überwachung der Gesellschaft, richten sich an alle Mitglieder dieses Organs der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat kann aber aus seiner Mitte einen oder mehrere Ausschüsse bestellen, namentlich um seine Verhandlungen und Beschlüsse vorzubereiten oder um die Ausführung seiner Beschlüsse zu überwachen (so ausdrüc...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 8.1 Sorgfaltspflichten und Haftung des Aufsichtsratsmitglieds

Aufsichtsratsmitglieder haben ihre Aufgaben mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften "Überwachungsorgans" zu erfüllen. Dabei haben sie Sorgfalts-, Treue- und Verschwiegenheitspflichten zu beachten. Verletzt das Aufsichtsratsmitglied schuldhaft eine ihm obliegende Pflicht und ist dadurch (kausal) der Genossenschaft ein Schaden entstanden, kommt eine persönliche ...mehr

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Der Aufsichtsrat in der gen... / 5.3 Besonderheiten bei Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung

Mit der Entgegennahme von Einlagen betreiben Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung rechtlich Bankgeschäfte und bedürfen folglich gem. § 32 KWG einer Erlaubnis der BaFin. Im Kontext der Finanzmarktkrise wurden durch das "Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und Versicherungsaufsicht" (FMVAStärkG) vom 29.7.2009 zudem zusätzliche Anforderungen an die Sachkunde von Aufsic...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 1.3.2.8 Lagebericht

In dem als Ergänzung zum Jahresabschluss aufzustellenden Lagebericht (§ 289 Abs. 2 HGB) wird auf die Risiken der künftigen Entwicklung eingegangen. Der Lagebericht beinhaltet die Einschätzung der Entwicklung des wirtschaftlichen Umfelds der Genossenschaft, eine Prognose der weiteren Entwicklung der Genossenschaft, Erläuterungen zur Vermögens- Finanz- und Ertragslage der Genosse...mehr