Fachbeiträge & Kommentare zu Überwachung

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 386 Innenr... / 2.2 Gesetzlicher Prüfauftrag

Rz. 13 Die Innenrevision hat zu prüfen, ob Leistungen unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen entweder nicht hätten erbracht werden dürfen oder zweckmäßiger oder wirtschaftlicher hätten eingesetzt werden können (Abs. 1 Satz 1). Dahinter stehen die gesetzlich vorgegebenen Ziele der Innenrevision, nämlich Potenziale für eine Optimierung rechtmäßigen Verwaltungshandelns s...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mitbestimmung des Betriebsrats / 2.1 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

Die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten ist gewissermaßen das "Herzstück" des BetrVG und schränkt einerseits in wichtigen Bereichen die Entscheidungsfreiheit des Arbeitgebers ein und bietet auf der anderen Seite dem Betriebsrat in wichtigen Fragen Einflussmöglichkeiten auf den Betrieb. Durch Tarifvertrag kann der Kreis der mitbestimmungspflichtigen sozialen Angelegenhei...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8.4 Bestimmung zur Überwachung

Rz. 117 Der Begriff der Überwachung umfasst verschiedene Vorgänge: die Datenerhebung und die Datenverarbeitung. Der erste Schritt ist die Datenerhebung. Hier greift das Mitbestimmungsrecht dann ein, wenn mittels technischer Einrichtung Daten gesammelt werden, die Auskunft über Verhalten oder Leistung einzelner Arbeitnehmer geben. Notwendig ist hier, dass die Daten technisch e...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8.1 Normzweck und Anwendungsbereich

Rz. 104 Gegenstand der Mitbestimmung in § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ist die technische Datenerhebung und Datenverarbeitung nur insoweit, als sie die Überwachung von Verhalten und Leistung der Arbeitnehmer betrifft. Außerhalb derartiger Angelegenheiten besteht kein Mitbestimmungsrecht. So muss mit dem Betriebsrat keine Einigung darüber erzielt werden, ob für die Arbeitsprozesse ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8.5 Einführung und Anwendung

Rz. 122 Die Mitbestimmung erstreckt sich auf die Einführung und Anwendung der technischen Einrichtung. Die Mitbestimmung bei der Einführung kann zwar auch das "Ob" der Anschaffung umfassen, allerdings ist hier sorgsam zu unterscheiden. Die Einführung eines Computers, einer Telefonanlage oder einer EDV-gestützten Produktionsmaschine ist als solche mitbestimmungsfrei, weil die...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8.2 Technische Einrichtung

Rz. 109 Um die Mitbestimmungsrechte auszulösen, muss die Überwachung mittels einer "technischen Einrichtung" erfolgen. Technisch ist die Einrichtung dann, wenn sie ein optisch, mechanisch, akustisch oder elektronisch funktionierendes Gerät darstellt.[1] Dabei muss die Überwachung durch die Einrichtung über das individuelle Wahrnehmungsvermögen eines kontrollierenden Menschen...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8.6 Einzelfälle

Rz. 127 Vielfach sind gängige Softwareprogramme mit Überwachungsfunktionen ausgestattet. So speichern eine Reihe von Officeprogrammen die Bearbeitungsdauer und die Bearbeitungszeit von Dateien in eine gesonderte Datei, die eingesehen werden kann. Auch die Standardinternetprogramme enthalten Überwachungskomponenten, wie die Verlaufsaufzeichnung und die Zwischenspeicherung auf...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Anwendungsbereich

Rz. 48 Die betriebliche Ordnung, die durch § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG der Mitbestimmung unterworfen wird, umfasst nur allgemeingültige, für die Arbeitnehmer oder für Gruppen von ihnen verbindliche Verhaltensregeln zur Sicherung des ungestörten Arbeitsablaufs und des reibungslosen Zusammenlebens und Zusammenwirkens der Arbeitnehmer im Betrieb.[1] Sofern das Verhalten der Arbeit...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8.3 Verhaltens- und Leistungskontrolle

Rz. 111 Die Überwachung mittels technischer Einrichtung muss sich auf das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer beziehen. Verhalten wird als individuell steuerbares Tun oder Unterlassen definiert.[1] Dabei ist unerheblich, in welchem Bereich sich das Verhalten abspielt, ob bloß bei der Arbeitsleistung selbst oder auch sonst im Betrieb. Verhalten, welches mit der Arbei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Durchführung (Überwachung) des Gesetzes (§ 9 FAG)

Rn. 205 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Durchführung des Gesetzes und die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ist idR den Landesforstbehörden (Forstdirektionen) übertragen (zB für BdW aufgrund der VO des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt vom 13.03.1973, GBl BdW 1973, 81; für die übrigen Bundesländer gelten idR gleichlautende Anweisungen).mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Telekommunikationsüberwachung, Online-Durchsuchung etc. (§§ 100a ff. StPO)

Schrifttum: Bäumerich, Verschlüsselte Smartphones als Herausforderung für die Strafverfolgung, NJW 2017, 2718; Fahr, Die Neuregelung der Telekommunikation, DStR 2008, 375; Meyer-Mews, Die Verwendung im Strafverfahren erlangter Erkenntnisse aus der Telekommunikationsüberwachung im Besteuerungsverfahren, DStR 2015, 204; Rebehn, Abhören, Mitlesen, Lauschen, Spähen, AnwBl. 2011, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Gerichtlicher Ausschluss des Verteidigers

Ergänzender Hinweis: Nr. 36 AStBV (St) 2023/2024; s. AStBV Rz. 36. Schrifttum: Böhm, Verteidigerfremdes Verhalten – Neue Wege zur Ausschließung lästiger Strafverteidiger?, NJW 2006, 2371; Dahs (jun.), Ausschließung und Überwachung des Strafverteidigers, NJW 1975, 1385; Dencker, Die Ausschließung des Pflichtverteidigers, NJW 1979, 2176; Dünnebier, Ausschließung von Verteidigern ...mehr

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zfs 08/2024, Kostenersatz f... / 2 Aus den Gründen:

[5] I. Das Berufungsgericht (LG Hamburg, Urt. v. 21.10.2021 – 323 S 14/21, juris) hat zur Begründung seiner Entscheidung, soweit für das Revisionsverfahren relevant, ausgeführt: [6] Die Haftung der Beklagten dem Grunde nach stehe nicht in Streit. Die Beklagte sei zur Übernahme von im Zusammenhang mit der Fahrzeugdesinfektion anfallenden Kosten grundsätzlich verpflichtet. Kost...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Änderung der Eigentumsverhältnisse (Abs. 1 Var. 2)

Rz. 26 [Autor/Stand] Die Änderung der Eigentumsverhältnisse ohne eine in diesem Zusammenhang stehende Nutzungsänderung ist ebenfalls anzeigepflichtig. Dies kann Bedeutung für die Prüfung der subjektiven Voraussetzungen für die Steuerbefreiung haben.[2] Es muss ein Zurechnungswechsel stattgefunden haben, der sowohl Änderungen des zivilrechtlichen Eigentums als auch des abweic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Gruppe 3: Grundflächen ortsfester Flugsicherungsanlagen einschließlich der Flächen, die für einen einwandfreien Betrieb dieser Anlagen erforderlich sind

Rz. 291 [Autor/Stand] Von der Grundsteuer befreit sind gemäß § 4 Nr. 3 Buchst. c GrStG Gruppe 3 ausdrücklich zwei Kategorien von Grundbesitz: Grundflächen ortsfester Flugsicherungsanlagen Flächen, die für einen einwandfreien Betrieb dieser Anlagen erforderlich sind Im Hinblick auf den besonderen Gesetzeszweck der Vorschrift, lediglich die Benutzung der Gegenstände zum Wohle der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2024, Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchanordnung; unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; angemessene und zumutbare Maßnahmen der Behörde, um den verantwortlichen Fahrer zu ermitteln; Anordnung für mehrere Fahrzeuge (Fuhrpark); Obliegenheiten des kaufmännischen Halters eines Firmenfahrzeugs, Obliegenheiten zur Dokumentation der Fahrzeugnutzung; Dauer der Anordnung, Streitwert

StVZO § 31a Leitsatz 1. Die Fahrtenbuchanordnung soll als Maßnahme zur vorbeugenden Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs gewährleisten, dass zumindest für die Dauer der Verpflichtung mit dem Fahrzeug bzw. einem der Fahrzeuge begangene Verstöße geahndet und der Fahrer bzw. die Fahrerin ohne Schwierigkeiten festgestellt werden können. Außerdem ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
CBAM-Bericht: Unternehmen m... / 3 Berechnungsmethoden für enthaltene Emissionen

Zunächst gilt: Die enthaltenen Treibhausgasemissionen dürfen nicht geschätzt werden. Für die tatsächliche Ermittlung gibt es zwei Methoden: Kalkulatorische Methode: Die Emissionen werden anhand von Materialflüssen und Berechnungsfaktoren, die aus Laboranalysen oder Standardwerten stammen, ermittelt. Messmethode: Diese Methode umfasst die kontinuierliche Messung der Treibhausga...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / VIII. Prüfung und Überwachung der Geschäftsführung (Nr. 6)

Rn. 22 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Eine Kernkompetenz der Gesellschafterversammlung ist nach § 46 Nr. 6 GmbHG die Prüfung und Überwachung der Geschäftsführung. Dieses Recht steht der Gesellschafterversammlung als oberstem Organ der Gesellschaft auch dann zu, wenn in einer mitbestimmten GmbH dem AR die Aufgabe und Pflicht zugewiesen ist (vgl. § 25 MitbestG; zu dieser konkurrier...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / I. Gegenstand der Regelung

Rn. 1 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 46 GmbHG regelt den Zuständigkeitsbereich der Gesellschafterversammlung. Nach diesem Zuständigkeitskatalog unterliegen der Beschlusskompetenz: die Feststellung des JA sowie die Ergebnisverwendung (Nr. 1), die Entscheidung über die Offenlegung eines EA nach internationalen RL-Standards ­sowie die Billigung des aufgestellten Abschusses (Nr. 1a),...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Strategische Planung erfolg... / 3 Strategie

Aus allen vorliegenden Daten und Informationen, vor allem aus der Einschätzung der wichtigen Parameter für die zukünftige Entwicklung, wird die eigentliche Strategie für die nächsten fünf Jahre entwickelt. Dabei werden auch die Stärken und Schwächen eingearbeitet. In der Theorie wird zunächst eine Unternehmensstrategie entwickelt, aus der die einzelnen Bereichsstrategien abg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / II. Unmittelbare Geltung der Vorschriften des Unionsrechts

Rn. 20b Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Gemäß Art. 1 enthält die AP-VO a) Anforderungen an die Prüfung von JA und konsolidierten Abschlüssen bei PIE, b) Vorschriften für die Organisation von AP und Prüfungsgesellschaften und für deren Auswahl durch PIE mit dem Ziel, deren Unabhängigkeit und die Vermeidung von Interessenkonflikten zu fördern, sowie c) Vorschriften für die Überwachu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.6.1 Regelungssperre bei existierendem Tarifvertrag

Rz. 20 Die Regelungssperre greift zunächst ein, wenn der Betrieb im persönlichen, fachlichen und räumlichen Geltungsbereich eines aktuell geltenden Tarifvertrags liegt. Dabei kann es sich sowohl um einen Verbandstarifvertrag als auch um einen Firmentarifvertrag handeln. Hinweis Für die Regelungssperre kommt es nicht darauf an, ob der Arbeitgeber tarifgebunden ist. Maßgeblich ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wertschöpfungskette: Unters... / 2.8 Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts

Gemäß § 171 AktG hat der Aufsichtsrat u. a. den gemäß § 170 AktG vom Vorstand aufgestellten Lagebericht zu prüfen. Da der Nachhaltigkeitsbericht Teil des Lageberichts sein wird,[1] bezieht sich die interne Prüfungspflicht des Aufsichtsrats auch auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Zudem wird der Nachhaltigkeitsbericht künftig auch im Rahmen der externen Abschlussprüfung ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wertschöpfungskette: Unters... / 2.7 Angabepflichten gemäß ESRS 2 und ESRS S2

In jedem Fall und damit unabhängig von den Ergebnissen der Wesentlichkeitsanalyse ist es erforderlich, alle unmittelbar im ESRS 2 Allgemeine Angaben selbst benannten Informationen offenzulegen. Im ESRS S2.8 ff. werden zudem aus dem ESRS 2 resultierenden Angabepflichten aufgegriffen und mit Blick auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette konkretisiert. Die entsprechend...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wertschöpfungskette: Unters... / 2.2 Allgemeine Inhalte der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD

Die Inhalte der Nachhaltigkeitsberichterstattung sind grundsätzlich in Art. 19a der Bilanzrichtlinie geänderten Fassung bzw. in § 289c HGB-E geregelt. Grundsätzlich sind in den Nachhaltigkeitsbericht diejenigen Angaben aufzunehmen, die für das Verständnis der Auswirkungen der Tätigkeiten der Kapitalgesellschaft auf Nachhaltigkeitsaspekte sowie das Verständnis der Auswirkungen ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.3 Hauptberuflich selbständige Erwerbstätigkeit (Abs. 5)

Rz. 331 Mit der Regelung des Abs. 5 ist erstmals (nur für die Krankenversicherung und als Folge davon für die Pflegeversicherung) als Ausschlusstatbestand die Ausübung einer hauptberuflich selbständigen Tätigkeit eingeführt worden. Dies entspricht nicht nur der Tendenz des Gesetzgebers, selbständige Erwerbstätigkeiten aus der gesetzlichen Krankenversicherung auszugrenzen (vg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Konzernabschlusspolitik nac... / 1 Grundlagen der Konzernabschlusspolitik

Rz. 1 Ungeachtet der wirtschaftlichen und rechtlichen Selbstständigkeit der einzelnen Konzernunternehmen wird der Konzern sowohl nach HGB [1] als auch nach den IFRS[2] als eine Unternehmenseinheit betrachtet (sogenannte "Einheitstheorie"), wobei die einzelnen Konzernunternehmen den Rang von unselbständigen Betriebsabteilungen bekommen. Demnach ist der Konzernabschluss quasi e...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1.2 Überwachung, Überprüfung und Neubewertung von als Sicherheit dienenden beweglichen Vermögenswerten

Rz. 51 Die Überwachung, Überprüfung und Neubewertung von beweglichen Vermögensgegenständen kann durch einen Sachverständigen oder auf Basis statistischer Modelle und Indizes erfolgen. Die Institute sollten in ihren Strategien und Verfahren festlegen, unter welchen Voraussetzungen sie auf einen Sachverständigen zurückgreifen und/oder statistische Modelle verwenden möchten. Au...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7 Federführung oder Überwachung

Rz. 29 Aufbauorganisatorische Anforderungen bestehen jedoch im Hinblick auf die Federführung für den Sanierungs- und Abwicklungsprozess oder dessen Überwachung. Diese Aufgaben, also entweder die Federführung oder die Überwachung, sind außerhalb des Bereiches Markt wahrzunehmen. Im Prinzip werden damit lediglich die Modelle der Funktionstrennung auf die Problemkreditbearbeitu...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7.3 Variante III: Prozesse und Federführung im Markt/Überwachung im marktunabhängigen Bereich

Rz. 34 In dieser Konstellation verbleiben die Prozesse und die Federführung im Markt, aber die Überwachung der Problemkreditbearbeitung liegt in einem marktunabhängigen Bereich. In diesem Fall behält der Markt weiterhin einen großen Einfluss auf den Werdegang der Problemengagements, die er i. d. R. selbst initiiert hat. Zwecks Vermeidung von Interessenkonflikten sind daher h...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk BTO 3.2.2 Weiterbearbeitung und Überwachung

1 Laufende Kontrollen (Tz. 1) Rz. 1 1 In unter Risikogesichtspunkten festzulegenden Abständen sind während der Entwicklungsphase von Projekten Besichtigungen und Bautenstandskontrollen durchzuführen. Das Institut hat zudem bei Projekten eine laufende Kostenkontrolle durchzuführen. 1.1 Besichtigungen und Bautenstandskontrollen Rz. 2 Sofern eine bereits fertiggestellte Immobilie ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.3 Überwachung der Umsetzung

Rz. 206 Die Umsetzung der zu treffenden Maßnahmen ist zu überwachen. Dafür ist i. d. R. die zentrale OpRisk-Einheit des Institutes verantwortlich, der für diesen Zweck, ähnlich wie der Internen Revision im Rahmen ihrer Tätigkeit (→ AT 4.4.3 Tz. 4), ein vollständiges und uneingeschränktes Informationsrecht gegenüber den betroffenen Organisationseinheiten eingeräumt werden sol...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5 Umsetzung der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung

Rz. 51 Die nationale Umsetzung der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung[1] war ein wesentlicher Baustein der siebten MaRisk-Novelle. Diese Leitlinien betreffen das letzte Arbeitspaket der EBA aus dem ECOFIN-Aktionsplan zur Bekämpfung notleidender Kredite in der EU.[2] Die in den Leitlinien enthaltenen Anforderungen sollen dazu beitragen, dass zukünftigen Kris...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.5 Überwachung des rechtlichen Bestandes von Sicherheiten

Rz. 70 Die bisherigen Ausführungen zur Überwachung, Überprüfung und Neubewertung von Sicherheiten beziehen sich weitgehend auf die Werthaltigkeit dieser Sicherheiten. Es sollte allerdings nicht vergessen werden, dass die Sicherheit vom Institut im Bedarfsfall auch verwertet werden müsste. Dabei kommt es neben der Werthaltigkeit auf die praktische Durchsetzbarkeit der Rechte ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.7 Verfahren zur Überwachung der Adressenausfallrisiken

Rz. 96 Zur Risikoüberwachung zählt insbesondere das Verfahren zur Früherkennung der Risiken im Kreditgeschäft (→ BTO 1.3). Darüber hinaus kann eine ganze Reihe organisatorischer Vorschriften im Rahmen der Kreditprozesse im weiteren Sinne zu den Überwachungsmaßnahmen gerechnet werden, wie z. B. die mindestens jährliche Beurteilung der Adressenausfallrisiken (→ BTO 1.2.2 Tz. 2...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.2 Überwachung der Einhaltung der kreditnehmerbezogenen Limite

Rz. 140 Im Rahmen der Limitüberwachung wird ab dem Zeitpunkt der Auszahlung des Kredites die jeweilige Inanspruchnahme eines Kreditengagements mit dem im Zeitverlauf gültigen, vertraglich vereinbarten Limit in angemessenen Abständen abgeglichen. Es besteht zwar kein Zwang zur täglichen Überwachung. Eine gängige Form der Überwachung der Einhaltung der kreditnehmerbezogenen Li...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.1 EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung

Rz. 80 Die EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung[1] betreffen das letzte Arbeitspaket der EBA aus dem ECOFIN-Aktionsplan zur Bekämpfung notleidender Kredite in der EU.[2] Die in den Leitlinien enthaltenen Anforderungen sollen dazu beitragen, dass zukünftigen Krisen und einer damit verbundenen flächendeckenden Verschlechterung der Kreditqualität im gemeinsamen ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.3 Steuerung und Überwachung von Risikokonzentrationen

Rz. 155 Bereits nach den Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft (MaK) war durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass gesamtgeschäftsbezogene Risiken (Branchenrisiko, Verteilungen der Engagements auf Größen- und Risikoklassen sowie ggf. das Länderrisiko und sonstige Konzentrationsrisiken) gesteuert und überwacht werden können. Auf den damals in einem Konsultationspap...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1.1 Überwachung, Überprüfung und Neubewertung von Immobiliensicherheiten

Rz. 47 Sofern die Institute Immobilien als Sicherheiten anerkennen, müssen sie ggf. auch die Anforderungen zur Überwachung und Überprüfung der Immobilienwerte gemäß Art. 208 Abs. 3 CRR beachten. Die EBA erwartet von diesen Instituten, dass sie in ihren Strategien und Verfahren auch die Vorgehensweise und die Häufigkeit der Überwachung/Überprüfung von Immobiliensicherheiten f...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4.2 Überwachung einer angemessenen Risikokultur

Rz. 95 Mit der siebten Novelle im Jahr 2023 wurde die explizite Forderung nach einer Überwachung der Risikokultur auf allen Ebenen innerhalb des Institutes und der Gruppe ergänzt. Die Aufsicht hat somit den Verantwortungsbereich der Geschäftsleitung im Kontext der Risikokultur erweitert. Neben der Entwicklung, Förderung und Integration sollen Institute auch entsprechende Ver...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 10.1 Laufende Steuerung und Überwachung

Rz. 368 Der Implementierung geeigneter Steuerungs- und Überwachungsmechanismen kommt bei Dienstleistungen eine besonders wichtige Rolle zu. Während sich Sachleistungen i. d. R. exakt durch entsprechende Spezifikationen im Auslagerungsvertrag umschreiben lassen, erweist sich dies bei Dienstleistungen häufig als schwieriger. Entwickeln die Geschäftspartner bezüglich des Inhalt...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5 Überwachung und Begrenzung von Konzentrationen

1.5.1 Bedeutung für die Institute Rz. 27 Bei allen in Abschnitt 1.3 beschriebenen Bemühungen um eine Diversifikation der Refinanzierungsquellen und der Liquiditätspuffer sollte nicht vergessen werden, dass sich die Liquidierbarkeit der Vermögensgegenstände und der Zugang zu Refinanzierungsquellen im Zeitverlauf oder sogar sehr kurzfristig ändern können, wie etwa die Finanzmar...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5 Überwachung der Sanierungsmaßnahmen (Tz. 5)

Rz. 107 5 Die Umsetzung des Sanierungskonzeptes sowie die Auswirkungen der Maßnahmen sind vom Institut zu überwachen. 5.1 Überwachung durch das Institut Rz. 108 Die Umsetzung des Sanierungskonzeptes und die Auswirkungen der Maßnahmen müssen vom Institut im eigenen Interesse überwacht werden. Diese Überwachungstätigkeiten umfassen in erster Linie die Einhaltung der im Sanierung...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Überwachung der Anwendung des Risikoklassifizierungsverfahrens

Rz. 33 Um im Zeitverlauf eine gleichbleibende Qualität der Risikobeurteilung zu gewährleisten, sollte die Einheitlichkeit und Genauigkeit der Bewertungsmechanismen in angemessenen Abständen überprüft und ggf. durch geeignete Maßnahmen wiederhergestellt bzw. verbessert werden. Insbesondere in den Fällen, in denen der Marktbereich maßgeblich in den Prozess der Risikoklassifizi...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 Überwachung durch das Institut

Rz. 108 Die Umsetzung des Sanierungskonzeptes und die Auswirkungen der Maßnahmen müssen vom Institut im eigenen Interesse überwacht werden. Diese Überwachungstätigkeiten umfassen in erster Linie die Einhaltung der im Sanierungskonzept niedergelegten Maßnahmen sowie deren Auswirkungen auf die Situation des Kreditnehmers. Dies kann z. B. durch die Kontrolle vereinbarter Zeitpl...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.4 Allgemeine Grundsätze zur Überwachung und Kommunikation von ESG-Risiken

Rz. 55 Die Berichterstattung über ESG-Risiken bildet die Basis für deren kontinuierliche Überwachung unter Verwendung von Kennzahlen wie dem Prozentsatz der Transaktionen, die auf ESG-Aspekte überprüft wurden, sowie von Tools, Modellen und Daten. Dafür scheinen geeignete Berichtsrahmen, die durch die zugrunde liegenden IT-Systeme erweitert und unterstützt werden, unerlässlic...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.6 Rundschreiben zur Überwachung und Governance von Bankprodukten im Privatkundengeschäft

Rz. 305 Die Bankenaufsicht der BaFin hatte bereits im Juli 2017 ein Konsultationsverfahren gestartet, um die EBA-Leitlinien für die Überwachung und Governance von Bankprodukten im Privatkundengeschäft vom 15. Juli 2015[1] in ihre Verwaltungspraxis zu übernehmen.[2] Die Leitlinien der EBA enthalten insbesondere Regelungen für den Umgang mit Immobiliar- und Allgemein-Verbrauch...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 10.3 Überwachung der Ausführung

Rz. 377 Das Institut hat die Ausführung der ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse durch den Dienstleister ordnungsgemäß zu überwachen. Die Überwachung erstreckt sich in erster Linie auf die Ergebniskontrolle und die für diese Zwecke eingerichteten Prozesse und Strukturen. Folgende Aufgaben spielen im Rahmen der Überwachung eine wichtige Rolle:[1] Soll-Ist-Vergleiche auf Basi...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.2 Überwachung der Wirksamkeit der Forbearance-Maßnahmen

Rz. 105 Besondere Aufmerksamkeit sollten die Institute der Wirksamkeit der gewährten Forbearance-Maßnahmen widmen, die daher ebenfalls in angemessenen Abständen überwacht werden muss. Da das Ziel von Forbearance-Maßnahmen grundsätzlich darin besteht, einen tragfähigen und nicht notleidenden Rückzahlungsstatus zu erreichen (→ BTO 1.3.2 Tz. 1), geht es in erster Linie um diese...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.1.4 Überwachung mithilfe von angemessenen Leistungsindikatoren

Rz. 159 Schließlich ist die Konditionengestaltung von den Instituten mit angemessenen Leistungsindikatoren zu überwachen. Dabei geht es konkret um risikoadjustierte Leistungsindikatoren, die sowohl zum Zwecke der Bepreisung als auch zur Messung der Rentabilität heranzuziehen sind. Diese Leistungsindikatoren müssen hinsichtlich der Größe, der Art und der Komplexität des Darle...mehr