Zwischen
dem Betriebsrat der X-GmbH, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________
– im Folgenden: Betriebsrat –
und
der X-GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer _________________________
– im Folgenden: Arbeitgeber –
wird folgende
Vereinbarung zur technischen Ausstattung des Betriebsrats
getroffen:
§ 1 Technische Ausstattung
Dem Betriebsrat wird vom Arbeitgeber die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche technische Ausstattung, insbesondere die erforderliche Informations- und Kommunikationstechnik zur Verfügung gestellt:
1. Telefon
| a) |
Das Betriebsratsbüro erhält einen telefonischen Nebenanschluss mit eigener Durchwahl. Ihm wird ein betriebsübliches Telefon der Marke _________________________ zur Verfügung gestellt. |
| b) |
Die Parteien sind sich einig, dass der Anschluss nicht abgehört wird. Der Betriebsrat ist damit einverstanden, dass das Telefon an einen automatischen Gebührenzähler angeschlossen wird, der den Zeitpunkt, die Dauer und die anfallenden Gebühreneinheiten bei Gesprächen aufzeichnet. Die Zielnummer wird nicht aufgezeichnet. Der Telefonanschluss darf nur zum Zwecke der Wahrnehmung der Aufgaben des Betriebsrats, nicht aber für Privatgespräche verwendet werden. |
| c) |
Die Parteien sind sich einig, dass die Ausstattung der Betriebsratsmitglieder mit Mobiltelefonen zzt. nicht für die Erfüllung der Betriebsratsaufgaben erforderlich ist. |
2. Telefax
Dem Betriebsrat wird vom Arbeitgeber ein Telefaxgerät der Marke _________________________ und ein Telefaxanschluss zur Verfügung gestellt.
3. PC
| a) |
Der Betriebsrat erhält einen Büro-PC mit einem CD-ROM-Laufwerk. Die Hardware des PCs muss mindestens die Systema... |