Fachbeiträge & Kommentare zu Teilhabe

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ZErb 01/2023, Zum Entfallen... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten über erbrechtliche Ansprüche nach dem Tod der am xx.xx.2021 verstorbenen Erblasserin P. W. Der Kläger ist deren Sohn, der Beklagte deren Ehemann. Der Beklagte hat die Erblasserin aufgrund notariellen Ehe- und Erbvertrags vom xx.xx.1958 allein beerbt. Zugunsten des Klägers ist in diesem Vertrag unter Nr. IV. folgende Regelung enthalten: Zitat "Der überleb...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 84 Übergang... / 2.3 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts

Rz. 25 § 84 i. d. F. ab 1.1.2024 bestimmt für laufende Fälle des Bezuges von Leistungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz i. V. m. dem Bundesversorgungsgesetz eine Weitergeltung der §§ 11a Abs. 1 Nr. 2, 18 Abs. 1 Nr. 1 und 44a Abs. 3 Satz 2 über den 31.12.2023 hinaus. Rz. 26 Die Übergangsregelung ist erforderlich, weil die weitergeltenden Vorschriften durch Art. 29 des Geset...mehr

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WEMoG: Bauliche Veränderung... / 5.2.2.2 Recht zum Gebrauch

Um einen Anspruch nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG n. F. geltend machen zu können, muss der jeweilige Wohnungseigentümer ein Recht zum Gebrauch der Gemeinschaftsfläche zum Laden seines Fahrzeugs haben. Hat er kein Recht, sein Auto im Bereich der Ladestelle abzustellen, hat er auch kein Recht auf Nutzung der vorhandenen oder zur Schaffung der nötigen Infrastruktur. Es besteht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG: Anspruch des Mieters... / 3.2.1 Maßnahmen der Barrierereduzierung

§ 554a BGB a. F. regelt bislang die Zulässigkeit von Maßnahmen der Barrierefreiheit. Wie oben ausgeführt, wird diese Vorschrift ihrem Regelungsgehalt nach in § 554 BGB n. F. aufgehen und aufgehoben werden, wenn das WEMoG in Kraft tritt. Der Anwendungsbereich des § 554a BGB a. F. wird nicht beeinträchtigt. Anspruchsvoraussetzungen Voraussetzung für den Anspruch auf Erteilung de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Allgemeines Gleichbehandlun... / 2.4.3 Merkmal "Behinderung"

Eine Behinderung i. S. d. § 1 AGG liegt nach der Rechtsprechung des BAG vor, wenn die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit eines Menschen langfristig eingeschränkt ist und dadurch – in Wechselwirkung mit verschiedenen sozialen Kontextfaktoren (Barrieren) – seine Teilhabe an der Gesellschaft, wozu auch die Teilhabe am Berufsleben gehört, substanz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Allgemeines Gleichbehandlun... / 2.6.1 Kündigungen

Für Kündigungen sollen nach § 2 Abs. 4 AGG "ausschließlich die Bestimmungen zum allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz" gelten. Nach Auffassung des BAG[1] finden jedoch – entgegen dem Gesetzeswortlaut – die Diskriminierungsverbote des AGG im Rahmen des Kündigungsschutzes durchaus Anwendung. Verstößt eine ordentliche Kündigung gegen Diskriminierungsverbote des AGG (§§ 1–...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hilfeplanung / 3 Eingliederungshilfen für Kinder mit seelischen Behinderungen/Jugendliche

Bei Leistungen der Eingliederungshilfe soll der Arzt, Psychiater oder Psychologe beteiligt werden, der für den Minderjährigen eine Stellungnahme über die Beeinträchtigung der seelischen Gesundheit und die Gefahr der gesellschaftlichen Teilhabe gemäß § 35a Abs. 1a SGB VIII abgegeben hat.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ergänzende Leistungen zur R... / 4 Sonstige ergänzende Leistungen zur Rehabilitation

Die Krankenkasse kann auch weitere Leistungen zur Rehabilitation ganz oder teilweise erbringen. Es ist auch lediglich eine Förderung möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass die Leistung unter Berücksichtigung von Art oder Schwere der Behinderung erforderlich ist, um das Ziel der Rehabilitation zu erreichen oder zu sichern. Achtung Ausgeschlossene Leistungen Ausdrücklich au...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Erbschaftsteuer-Berater... / I. Gesetzgebung (Auswahl)

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ZErb 12/2022, Verstoß engli... / 2 Gründe

Die Revision hat keinen Erfolg. I. Nach Auffassung des Berufungsgerichts, dessen Entscheidung u.a. in ZEV 2021, 698 veröffentlicht ist, steht dem Kläger gegen die Beklagte ein Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch gem. § 2314 Abs. 1 BGB zu, da dieser als Adoptivsohn des Erblassers pflichtteilsberechtigt gem. §§ 2303 Abs. 1, 1754 Abs. 1, 1755 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 12 § 2 Abs...mehr

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ZErb 12/2022, Verstoß engli... / f) Rechtsfolge des Verstoßes

Da das englische Recht keinen den Anforderungen des Art. 14 Abs. 1 S. 1 i.V.m. Art. 6 Abs. 1 GG genügenden Anspruch des Klägers auf Teilhabe am Nachlass vorsieht, sei die durch den ordre public Verstoß entstehende Lücke nicht durch dieses als vorrangige lex causae zu schließen, sondern durch Rückgriff auf das deutsche Pflichtteilsrecht, das den Pflichtteils(auskunfts)anspruc...mehr

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ZErb 12/2022, Verstoß engli... / IV. Bewertung der Entscheidung

Der Entscheidung kann nicht ohne Weiteres gefolgt werden. So darf schon bezweifelt werden, ob Art. 35 EuErbVO auch in Verbindung mit der neueren Judikatur des BVerfG und bei völligem Fehlen von Pflichtteilsansprüchen eines Kindes einen ordre public Verstoß begründen kann. Selbstverständlich scheint dies gerade vor der Reichweite der Grundrechte bei Fällen mit Auslandsberühru...mehr

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Sustainable Development Goa... / 2.16 Ziel 16: Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen

Alle Formen der Gewalt und die gewaltbedingte Sterblichkeit überall deutlich verringern. Missbrauch und Ausbeutung von Kindern, den Kinderhandel, Folter und alle Formen von Gewalt gegen Kinder beenden. Die Rechtsstaatlichkeit auf nationaler und internationaler Ebene fördern und den gleichberechtigten Zugang aller zur Justiz gewährleisten. Bis 2030 illegale Finanz- und Waffenstr...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Sustainable Development Goa... / 2.5 Ziel 5: Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen

Alle Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen überall auf der Welt beenden. Alle Formen von Gewalt gegen alle Frauen und Mädchen im öffentlichen und im privaten Bereich einschließlich des Menschenhandels und sexueller und anderer Formen der Ausbeutung beseitigen. Alle schädlichen Praktiken wie Kinderheirat, Frühverheiratung und Zwangsheirat sowie die Genitalverstümmel...mehr

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Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.6 Dauer der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 53 SGB IX)

Rz. 37 Nach § 53 Abs. 1 SGB IX soll der Rehabilitationsträger Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für die Zeit gewähren, die vorgeschrieben und allgemein üblich ist. Diese Regelung entspricht dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Abs. 2 hält an der generellen Obergrenze von 2 Jahren bei beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen (Fortbildungen und Umschulungen) ...mehr

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Jung, SGB VII § 39 Leistungen zur Sozialen Teilhabe und ergänzende Leistungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch Art. 7 Nr. 12 des Sozialgesetzbuchs – Neuntes Buch – (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) ist § 39 mit Wirkung zum 1.7.2001 zwar neugefasst, aber inhaltlich im Wesentlichen nicht geändert worden (vgl. BT-Drs. 14/5074 S. 121). Durch Art. 8 Nr. 6 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbst...mehr

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Jung, SGB VII § 35 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 35 wurde durch Art. 7 Nr. 9 des Sozialgesetzbuchs – Neuntes Buch – (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) mit Wirkung zum 1.7.2001 neugefasst. Sprachlich änderte sich mit der Neufassung die Formulierung von "berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation" in "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben"....mehr

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Jung, SGB VII § 39 Leistung... / 3 Literatur

Rz. 45 Benz, Die Neuregelung des Rechts der beruflichen (Teilhabe am Arbeitsleben) und sozialen (Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft) Rehabilitation durch das SGB IX, Die BG 2001 S. 551. Dahm, Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft – Soziale Rehabilitation in der gesetzlichen Unfallversicherung, VR 2015 S. 109.mehr

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Jung, SGB VII § 39 Leistung... / 2.1.4.1 Betriebs- oder Haushaltshilfe

Rz. 11 Betriebshilfe kommt im Gegensatz zur Haushaltshilfe (nur) bei selbständig Tätigen in Betracht. Landwirtschaftliche Unternehmer erhalten gemäß § 54 Abs. 1 Betriebshilfe während einer stationären Behandlung, wenn ihnen wegen dieser Behandlung die Weiterführung des Unternehmens nicht möglich ist und in dem Unternehmen Arbeitnehmer und mitarbeitende Familienangehörige nic...mehr

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Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 3 Literatur

Rz. 64 Benz, Der Anspruch Behinderter auf berufliche Rehabilitation (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) nach dem SGB, WzS 2005 S. 193. ders., Die Arbeitsassistenz – eine neue Leistung in der gesetzlichen Unfallversicherung für schwerbehinderte Versicherte, BG 2002 S. 528. ders., Die Neuregelung des Rechts der beruflichen (Teilhabe am Arbeitsleben und sozialen Teilhabe am...mehr

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Jung, SGB VII § 39 Leistung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Art. 7 Nr. 12 des Sozialgesetzbuchs – Neuntes Buch – (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) ist § 39 mit Wirkung zum 1.7.2001 zwar neugefasst, aber inhaltlich im Wesentlichen nicht geändert worden (vgl. BT-Drs. 14/5074 S. 121). Durch Art. 8 Nr. 6 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung für Mens...mehr

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Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Zu den inhaltlichen Schwerpunkten des SGB IX gehört die Förderung der Teilhabe der behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen an der Gesellschaft, namentlich am Arbeitsleben. Dieses Ziel soll mit medizinischen, beruflichen und sozialen Leistungen schnell, wirkungsvoll, wirtschaftlich und auf Dauer erreicht werden (vgl. BT-Drs. 14/5074 S. 94). Hieran knüpft das ...mehr

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Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 35 wurde durch Art. 7 Nr. 9 des Sozialgesetzbuchs – Neuntes Buch – (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) mit Wirkung zum 1.7.2001 neugefasst. Sprachlich änderte sich mit der Neufassung die Formulierung von "berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation" in "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben". Durch Art 8 Nr. 5 ...mehr

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Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.9.1 Eingangsverfahren

Rz. 48 Die notwendigen Feststellungen und Entscheidungen treffen die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Entscheidung über eine kürzere Leistungsdauer ist faktisch bindend für die Werkstatt; denn nur insoweit erhält sie Leistungen der Träger. Die Gesetzesfassung entspricht einem Wunsch des Bundesrats und soll nach dem Bericht des Ausschusses für Gesundheit und So...mehr

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Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.14 Teilförderung für eine angestrebte höherwertige Tätigkeit (Abs. 3)

Rz. 62 Die Ermessensvorschrift des § 35 Abs. 3 ermöglicht die Teilförderung in Form der Kostenerstattung oder der Gewährung einer Dienst- oder Sachleistung, wenn die angestrebte höherwertige Tätigkeit nicht angemessen ist. Demgemäß muss der Leistungsträger zunächst prüfen, ob die angestrebte Tätigkeit angemessen ist. Wird dies bejaht, so muss die Maßnahme zur Teilhabe am Arb...mehr

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Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.2.1 Überblick

Rz. 6 Durch Art 1 des Gesetzes zur Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurden mit Wirkung zum 1.1.2018 die §§ 33 bis 41 SGB IX zu den §§ 49 bis 63 SGB IX. § 49 entspricht im Wesentlichen dem früheren § 33. Lediglich Abs. 3 Nr. 6 und Abs. 9 sind neu. Abs. 3 Nr. 2a wurde zu Nr. 3 und in der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.2.9 Auswahl der Leistungen (§ 49 Abs. 4 SGB IX)

Rz. 17 Bei der Auswahl der Leistungen sind Eignung, Neigung, bisherige Tätigkeit sowie Lage und Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt angemessen zu berücksichtigen (vgl. BSG, SozR 4-2700 § 35 Nr. 1) Rz. 17a Die Eignung setzt an den körperlichen, geistigen und seelischen Fähigkeiten an. Insoweit muss der Versicherte tauglich sein, eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben wahrnehm...mehr

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Jung, SGB VII § 39 Leistung... / 2.1.4.2 Kinderbetreuungskosten

Rz. 31 Nach § 74 Abs. 2 SGB IX ist anstelle der als Sachleistung zu erbringenden Haushaltshilfe ebenfalls ein Kostenerstattungsanspruch vorgesehen, wenn das Kind anderweitig untergebracht worden ist, z. B. in einer Krippe, einer Kindertagesstätte, bei einer Tagesmutter oder einer sonstigen Betreuungsperson, bei der es sich nicht um den – auch geschiedenen oder getrennt leben...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.2.12 Übernahme erforderlicher Kosten (§ 49 Abs. 7 SGB IX)

Rz. 22 In Ergänzung des Leistungskatalogs des § 49 Abs. 3 SGB IX bestimmt § 49 Abs. 7 Nr. 1 SGB IX, dass bestimmte, damit in unmittelbarem Zusammenhang stehende Kosten übernommen werden können. Dies betrifft insbesondere die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, wenn für die Ausführung einer Leistung eine Unterbringung außerhalb des eigenen oder elterlichen Haushalts wegen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.3 Leistungen an Arbeitgeber (§ 50 SGB IX)

Rz. 29 Die Vorschrift benennt in allgemeiner Form diejenigen Leistungen, die zur Teilhabe am Arbeitsleben an Arbeitgeber erfolgen können, soweit diese erforderlich sind. § 50 Abs. 3 SGB IX verallgemeinert die für die Bundesagentur für Arbeit geltenden Regelungen für Eingliederungszuschüsse gemäß § 217 SGB III (BT-Drs. 14/5074 S. 108). Dies beruht auf dem Gedanken, dass die b...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 39 Leistung... / 2.1.4 Haushalts- oder Betriebshilfe und Kinderbetreuungskosten (§ 64 Abs. 1 Nr. 6, § 74 SGB IX)

Rz. 10 Betriebs- oder Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten bestimmen sich nach näherer Maßgabe des § 74 SGB IX. Ergänzend bestimmt § 42, dass die Leistungen nach § 74 Abs. 1 bis 3 SGB IX auch bei Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft erbracht werden. 2.1.4.1 Betriebs- oder Haushaltshilfe Rz. 11 Betriebshilfe kommt im Gegensatz zur Haushaltshilfe (nur) bei s...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 39 Leistung... / 2.3 Sonstige Leistungen (§ 39 Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 41 Diese Norm stellt einen Auffangtatbestand dar und ermöglicht Maßnahmen zu ergreifen, die nicht ausdrücklich geregelt sind. Hingegen ist es nicht möglich, über diese Vorschrift Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu gewähren, deren gesetzlich geregelte Voraussetzungen nicht vorliegen; denn gerade dadurch zeigt sich, dass der Gesetzgeber dem Versicherten solche Leis...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.2.6 Berufliche Ausbildung (§ 49 Abs. 3 Nr. 5 SGB IX)

Rz. 14 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umfassen ebenso eine berufliche Ausbildung; auch soweit die Leistungen in einem zeitlich nicht überwiegenden Abschnitt schulisch durchgeführt werden. Ausbildung ist die erste zu einem Abschluss führende berufliche Bildungsmaßnahme in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Handwerksordnung (H...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.2.13 Kraftfahrzeughilfe (§ 49 Abs. 8 Nr. 1 SGB IX)

Rz. 24 Kraftfahrzeughilfe wird im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach den Vorschriften der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung gewährt. Der Versicherte muss gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 KfzHV wegen der Behinderung nicht nur vorübergehend auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen sein. Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 KfzHV muss der Versicherte ein Kfz führen können ode...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.8.1 Überblick

Rz. 43 Die Vorschrift wurde durch Art. 5 des Gesetzes zur Einführung Unterstützter Beschäftigung v. 22.12.2008 (BGBl. I S. 2959) eingeführt. Dadurch soll der Leistungsrahmen der Träger von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erweitert werden, damit behinderten Menschen, mit einem besonderen Unterstützungsbedarf, besser als bisher durch individuell angepasste Bedingungen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.2.17 Wohnungshilfe (§ 49 Abs. 8 Nr. 6 SGB IX)

Rz. 28 Hierzu gehören die Kosten der Beschaffung oder des Ausbaus einer Wohnung in angemessenem Umfang, wenn diese für die Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich ist und wegen Art und Schwere der Behinderung besonderer Ausstattung bedarf. Anspruch auf Wohnungshilfe besteht nur, wenn beim Behinderten wegen Art und Schwere der Behinderung nicht nur für eine vorübergehende Zeit ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.1 Rechtsgrundverweisung auf Vorschriften des SGB IX

Rz. 5 Abs. 1 enthält eine Rechtsgrundverweisung auf die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach den §§ 49 bis 55 SGB IX, in Werkstätten für behinderte Menschen nach den §§ 57 und 58 SGB IX, bei anderen Leistungsanbietern nach § 60 SGB IX, als Budget für Arbeit nach § 61 SGB IX und als Budget für Ausbildung nach § 61a SGB IX. Diese Vorschriften sind maßgebend, soweit in ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.3.1 § 50 Abs. 1 Satz 1 SGB IX

Rz. 31 Der Katalog in § 50 Abs. 1 Satz SGB IX ist nicht abschließend ("insbesondere"). Die genannten Geldleistungen sollen dem (bisherigen oder zukünftigen) Arbeitgeber einen Anreiz bieten, dem Versicherten, der wegen der Folgen eines Versicherungsfalls der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bedarf, die Ausübung einer Tätigkeit (wieder) zu ermöglichen.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.5 Rechtsstellung der Teilnehmenden (§ 52 SGB IX)

Rz. 36 Die Vorschrift enthält eine Klarstellung zum Rechtsverhältnis der Teilnehmer an Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu den Einrichtungen, in denen diese durchgeführt werden. Sie stellt klar, dass ein Beschäftigungsverhältnis damit nicht begründet wird, garantiert allerdings einen Mindestschutz in Anlehnung an arbeitsrechtliche Grundsätze (BT-Drs. 14/5074 S. 108). E...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 39 Leistung... / 2.1.1 Beiträge und Beitragszuschüsse (§ 64 Abs. 1 Nr. 2 SGB IX)

Rz. 3 Die Notwendigkeit des wirtschaftlichen Ausgleichs für den Entgeltausfall während der Ausführung einer Leistung erstreckt sich auch auf die Fortführung des Versicherungsschutzes. Rechtsgrundlage dieses Versicherungsschutzes und der Verpflichtung des Leistungsträgers zur Mittelaufbringung sind für die einzelnen Sozialversicherungszweige die jeweils gesondert geltenden Vo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.2.5 Berufliche Anpassung und Weiterbildung (§ 49 Abs. 3 Nr. 4 SGB IX)

Rz. 13 Die berufliche Anpassung dient dem Erwerb von Fähigkeiten und Kenntnissen, um im erlernten Beruf das berufliche Wissen und die erforderlichen Fertigkeiten den beruflichen Anforderungen sowie der technischen Entwicklung anzupassen. Damit ist auch die Umschulung zu einem anderen Beruf umfasst. Rz. 13a Bei der Weiterbildung werden die im erlernten und/oder ausgeübten Beru...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.13 Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung (Abs. 2)

Rz. 60 Die Norm hat praktische Bedeutung namentlich für Versicherte nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. a (Kinder während des Besuchs von Tageseinrichtungen) und b ( Schüler während des Besuchs von allgemein- oder berufsbildenden Schulen). Bei diesem Personenkreis stellen die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben eine Hilfe zur Erlangung des einer Berufsausbildung vorausgehenden ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 39 Leistung... / 2.1 Verweis auf Vorschriften des SGB IX

2.1.1 Beiträge und Beitragszuschüsse (§ 64 Abs. 1 Nr. 2 SGB IX) Rz. 3 Die Notwendigkeit des wirtschaftlichen Ausgleichs für den Entgeltausfall während der Ausführung einer Leistung erstreckt sich auch auf die Fortführung des Versicherungsschutzes. Rechtsgrundlage dieses Versicherungsschutzes und der Verpflichtung des Leistungsträgers zur Mittelaufbringung sind für die einzeln...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.8 Unterstützte Beschäftigung (§ 55 SGB IX)

2.8.1 Überblick Rz. 43 Die Vorschrift wurde durch Art. 5 des Gesetzes zur Einführung Unterstützter Beschäftigung v. 22.12.2008 (BGBl. I S. 2959) eingeführt. Dadurch soll der Leistungsrahmen der Träger von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erweitert werden, damit behinderten Menschen, mit einem besonderen Unterstützungsbedarf, besser als bisher durch individuell angepass...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.10 Leistungen im Arbeitsbereich einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (§ 58 SGB IX)

2.10.1 Leistungsvoraussetzungen (§ 58 Abs. 1 SGB IX) Rz. 50 Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt erhalten nach Abs. 1 behinderte Menschen, bei denen eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einschließlich einer Beschäftigung in einem Inklusionsbetrieb oder Berufsvorbereitung, eine individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen Unterstützter Beschäftigun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2 Rechtspraxis

2.1 Rechtsgrundverweisung auf Vorschriften des SGB IX Rz. 5 Abs. 1 enthält eine Rechtsgrundverweisung auf die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach den §§ 49 bis 55 SGB IX, in Werkstätten für behinderte Menschen nach den §§ 57 und 58 SGB IX, bei anderen Leistungsanbietern nach § 60 SGB IX, als Budget für Arbeit nach § 61 SGB IX und als Budget für Ausbildung nach § 61a ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.2 Verweis auf § 49 SGB IX

2.2.1 Überblick Rz. 6 Durch Art 1 des Gesetzes zur Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurden mit Wirkung zum 1.1.2018 die §§ 33 bis 41 SGB IX zu den §§ 49 bis 63 SGB IX. § 49 entspricht im Wesentlichen dem früheren § 33. Lediglich Abs. 3 Nr. 6 und Abs. 9 sind neu. Abs. 3 Nr. 2a wurde zu Nr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.2.10 Notwendige Praktika (§ 49 Abs. 5 SGB IX)

Rz. 20 § 49 Abs. 5 SGB IX bringt lediglich klarstellend zum Ausdruck, dass Leistungen auch für Zeiten notwendiger Praktika erbracht werden. Notwendig ist ein Praktikum, wenn es seiner als Vorstufe bedarf, um den Versicherten in den Arbeitsmarkt (wieder) einzugliedern.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.4 Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation (§ 51 SGB IX)

2.4.1 Überblick Rz. 33 Als Haupttypen der Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation werden Berufsbildungswerke und Berufsförderungswerke genannt. Allerdings kommen auch sonstige vergleichbare Einrichtungen in Betracht (vgl. BT-Drs. 14/5074 S. 108). Dabei kann es sich z. B. um Berufstrainingszentren, Einrichtungen für psychisch Kranke und Behinderte oder Einrichtungen der m...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 39 Leistung... / 2 Rechtspraxis

2.1 Verweis auf Vorschriften des SGB IX 2.1.1 Beiträge und Beitragszuschüsse (§ 64 Abs. 1 Nr. 2 SGB IX) Rz. 3 Die Notwendigkeit des wirtschaftlichen Ausgleichs für den Entgeltausfall während der Ausführung einer Leistung erstreckt sich auch auf die Fortführung des Versicherungsschutzes. Rechtsgrundlage dieses Versicherungsschutzes und der Verpflichtung des Leistungsträgers zur...mehr