Fachbeiträge & Kommentare zu Taxonomie

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erträge / 3.4.2 Mussfelder

Mussfelder sind zwingend mit Werten zu befüllen. Von der Finanzverwaltung wird elektronisch geprüft, ob alle Mussfelder in den übermittelten Datensätzen enthalten sind. Wird eine Position für ein Mussfeld in der Buchführung des Unternehmens nicht geführt und ist sie aus ihr auch nicht ableitbar, ist hierfür ein Leervermerk zu setzen und an die Finanzverwaltung zu übermitteln...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erträge / 3.4.4 Rechnerisch notwendige Positionen

Die Summe der Werte der Positionen, die sich auf gleicher Ebene befinden, muss den Wert der gemeinsamen Oberposition ergeben. Positionen, die auf gleicher Ebene wie rechnerisch verknüpfte Mussfelder stehen, werden als "rechnerisch notwendig, soweit vorhanden" bezeichnet. Diese Positionen sind zwingend mit Werten zu übermitteln, wenn ohne diese Übermittlung die Summe der Posi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erträge / 3.4.3 Summenmussfelder

Summenmussfelder sind Oberpositionen, die über rechnerisch verknüpften Mussfeldern stehen. Werden rechnerisch mit einer Oberposition verknüpfte Positionen übermittelt, ist auch die zugehörige Oberposition mit zu übermitteln.[1] Im Übrigen sind die für Mussfelder geltenden Anforderungen für Summenmussfelder zu befolgen.mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Büroimmobilien: Nachhaltige... / 2 An dem Thema Nachhaltigkeit führt bei Immobilien kein Weg vorbei

Sogenannte "Green Buildings", deren Konzepte einen verantwortungsbewussten Umgang mit Umwelt und Gesellschaft beinhalten, erfreuen sich im Bereich der Gewerbe- und Büroimmobilien seit einigen Jahren an steigender Beliebtheit. Die anhaltende Energiekrise und damit verbunden steigende Betriebskosten für Gebäude verpassen dem Trend einen zusätzlichen Schub: Nachhaltigkeit ist n...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanz / 11 E-Bilanz

Der Begriff E-Bilanz steht für die elektronische Übermittlung der Bilanz an das Finanzamt nach § 5b EStG. Zu übermitteln sind allerdings nicht nur die Bilanz, sondern auch die Gewinn- und Verlustrechnung sowie zahlreiche weitere, von der Finanzverwaltung geforderte Daten. Die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung betrifft alle Unternehmen, die ihren Gewinn nach § 4 A...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Definition des Begriffs "Taxonomie"

Rn. 21 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Übermittlung nach § 5b EStG erfolgt nach "amtlich vorgeschriebenem Datensatz". Diese Standardisierung der Inhalte der Bilanz und GuV bildet die Voraussetzung für deren automatisierte Weiterverarbeitung. Da die Standardisierung mittels der Taxonomie erfolgt, erlangt dieser Begriff i. R.d. E-Bilanz eine wesentliche Bedeutung. Eine Taxonomie...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Aufbau der Taxonomie

Rn. 33 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der zu übermittelnde Datensatz besteht aus zwei Modulen, deren Übermittlung für alle UN verpflichtend ist. Das Stammdaten-Modul, welches in der Taxonomie als GCD-Modul (Global Common Data/Document) bezeichnet wird, setzt sich in der Taxonomie 6.6 aus 60 verpflichtend zu übermittelnden Elementen mit Informationen über den Bericht (z. B. Berich...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Bestandteile der Taxonomie

a) Pflichtbestandteile der elektronischen Übermittlung i. S. d. § 5b Abs. 1 EStG Rn. 35 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Übermittlungspflicht gemäß § 5b Abs. 1 EStG erstreckt sich auf den Inhalt der Bilanz, der GuV und ggf. der Überleitungsrechnung. Das dazugehörige Datenschema ist – in Abhängigkeit vom WJ – der jeweils gültigen Taxonomie zu entnehmen (vgl. BMF, Schreiben vom 28...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Auswirkungen der Taxonomie auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss

I. Auswirkungen auf die Handelsbilanz Rn. 57 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Aus dem Wortlaut des § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG ergibt sich, dass der Inhalt der HB sowie der handelsrechtlichen GuV nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zu übermitteln ist. Hier­aus folgt, dass die Taxonomie auch für die HB Gültigkeit besitzt und diese im Aufbau, insbesondere hinsichtlich der Gliederungst...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Weitere Pflichtbestandteile der elektronischen Übermittlung

Rn. 38 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 In § 5b Abs. 1 EStG ist ausschließlich die Übermittlung der Bilanz, der GuV und ggf. der Überleitungsrechnung kodifiziert. Die Finanzverwaltung schreibt jedoch über die Anforderungen des § 5b EStG hinaus die elektronische Übermittlung folgender Berichtsbestandteile verpflichtend vor (vgl. BMF, Schreiben vom 28.09.2011, IV C 6 – S 2133-b/11/10...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Literaturverzeichnis

Rn. 66 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Arnold (2011), Technische Umsetzung des Datenschemas und der Datenübermittlung durch die Finanzverwaltung, in: Althoff et al. (Hrsg.), Die neue E-Bilanz, Freiburg, S. 50–73. BAnz Verlag (2021), Arbeitshilfe für die Einreichung von Jahresabschlüssen/Finanzberichten im XBRL-Format, URL: https://publikations-plattform.de/sp/i18n/doc//D008.pdf?doc...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Ermächtigungsgrundlage zur Festlegung des Mindestumfangs

Rn. 12 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Das BMF wurde gemäß § 51 Abs. 4 Nr. 1b EStG ermächtigt, im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder den Mindestumfang der nach § 5b EStG zu übermittelnden Bilanzen und GuV zu bestimmen. Mit der Veröffentlichung der Taxonomie 5.0 (vgl. zur Definition des Begriffs HdR-E, Kap. 9, Rn. 21ff.) am 14.09.2011 machte das BMF von dieser ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Auswirkungen auf die handelsrechtliche Gewinn- und Verlustrechnung

Rn. 58 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Auch die handelsrechtliche GuV-Gliederung erfährt im Hinblick auf die steuerliche Deklaration erhebliche Untergliederungen. Jene offenbaren die Positionen, die für steuerliche Zwecke von wesentlicher Bedeutung sind, so bspw. der GuV-Posten "Umsatzerlöse", in dem gemäß § 277 Abs. 1 insbesondere Erlöse aus dem Verkauf von Produkten sowie aus de...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Entwicklung und Potenziale der E-Bilanz

Rn. 63 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 In Anbetracht des definierten Mindestumfangs befürchteten die Wirtschaft sowie deren StB zum Einführungszeitpunkt der E-Bilanz einen erheblichen Anpassungsbedarf für das betriebliche Rechnungswesen, wie z. B. die Änderung der Bearbeitungsreihenfolge der steuerlichen Überleitungen (vgl. Koch/Nagel, NWB 2010, S. 1340 (1344)) und die Notwendigke...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. XBRL als Übermittlungsstandard

Rn. 17 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Finanzverwaltung legte sich bereits sehr früh auf XBRL (eXtensible Business Reporting Language) als Übermittlungsstandard fest (vgl. BMF, Schreiben vom 19.01.2010, IV C 6 – S 2133-b/0, BStBl. I 2010, S. 47 (Rn. 2)) und wandte sich gleichzeitig explizit gegen eine ebenfalls denkbare Vordrucklösung, die letztlich jedoch nicht mit dem Steuer...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Auswirkungen auf das betriebliche Rechnungswesen

Rn. 61 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der Finanzverwaltung eröffnet die elektronische Übermittlung der E-Bilanz neue Möglichkeiten im Hinblick auf das Risikomanagement (vgl. HdR-E, Kap. 9, Rn. 60). Die Wirtschaft sowie deren Berater befürchteten hingegen aus dem definierten Mindestumfang einen erheblichen Anpassungsbedarf für das betriebliche Rechnungswesen sowie eine Erweiterung...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Auswirkungen auf die Handelsbilanz

Rn. 57 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Aus dem Wortlaut des § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG ergibt sich, dass der Inhalt der HB sowie der handelsrechtlichen GuV nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zu übermitteln ist. Hier­aus folgt, dass die Taxonomie auch für die HB Gültigkeit besitzt und diese im Aufbau, insbesondere hinsichtlich der Gliederungstiefe, den steuerlichen Vorschriften e...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Pflichtbestandteile der elektronischen Übermittlung i. S. d. § 5b Abs. 1 EStG

Rn. 35 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Übermittlungspflicht gemäß § 5b Abs. 1 EStG erstreckt sich auf den Inhalt der Bilanz, der GuV und ggf. der Überleitungsrechnung. Das dazugehörige Datenschema ist – in Abhängigkeit vom WJ – der jeweils gültigen Taxonomie zu entnehmen (vgl. BMF, Schreiben vom 28.09.2011, IV C 6 – S 2133-b/11/10009, BStBl. I 2011, S. 855f. (Rn. 9); zu den Ta...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Freiwillig einzureichende Bestandteile

Rn. 47 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Neben den Pflichtbestandteilen gemäß § 5b Abs. 1 EStG steht es dem Steuerpflichtigen offen, weitere in der Taxonomie enthaltene Berichtsbestandteile freiwillig zu übermitteln. Hierzu zählen insbesondere die Berichtsbestandteile "Anhang" (vgl. zur verpflichtenden Übermittlung des Anlagespiegels HdR-E, Kap. 9, Rn. 44), "Lagebericht" und "Eigenk...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Anwendungszeitpunkt und Übergangsregelungen

Rn. 15 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 52 Abs. 15a EStG ((a. F.); derweil: § 52 Abs. 11 EStG) galt die elektronische Übermittlungspflicht gemäß § 5b EStG erstmals für WJ, die nach dem 31.12.2010 begonnen haben. Jedoch machte das BMF – mangels Erfüllung der technischen und organisatorischen Voraussetzungen und aufgrund massiver Kritik seitens der Kammern und Verbände – von d...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Mussfelder

Rn. 48 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der Mindestumfang gemäß § 5b EStG i. V. m. § 51 Abs. 4 Nr. 1b EStG wird durch sog. Mussfelder definiert, die sowohl im GCD-Modul als auch im JA-Modul der Taxonomie enthalten sind. Diese sind unabhängig von der Rechtsform, der Branche sowie der Größe des UN stets verbindlich als Mindestumfang des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes zu übermit...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Rechnerisch notwendige Positionen

Rn. 51 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Bilanz und GuV sind in der Taxonomie hierarchisch aufgebaut. Die Beziehungen der einzelnen Positionen zueinander werden durch rechnerische Verknüpfungen dargestellt, die den veröffentlichten Datensatzbeschreibungen zu entnehmen sind (vgl. BMF, Schreiben vom 28.09.2011, IV C 6 – S 2133-b/11/10009, BStBl. I 2011, S. 855f. (Rn. 14)). Die Prü...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Auffangpositionen

Rn. 52 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Ein hoher Grad an Standardisierung bildet die Voraussetzung zur Durchführung von automatisierten Prüfungen. Dies führt jedoch z. T. zu erheblichen Eingriffen in das Buchungsverhalten. Diesen Umstand sollen die in der Taxonomie eingefügten Auffangpositionen, welche durch die Formulierung "nicht zuordenbar" und teilweise auch "ohne Zuordnung" e...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Mussfelder, Kontennachweis erwünscht

Rn. 49 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Bei den als "Mussfeld, Kontennachweis erwünscht" gekennzeichneten Positionen ist von Seiten der Finanzverwaltung zusätzlich zur Übermittlung der jeweiligen Position als Mussfeld die Übermittlung eines Auszugs aus der Summen- und Saldenliste der in diese Position einfließenden Konten im XBRL-Format erwünscht (vgl. BMF, Schreiben vom 28.09.2011...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Unzulässige Positionen

Rn. 53 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Mit dem Attribut "notPermittedFor" im Referenzteil ("Reference Linkbase") der Taxonomie (vgl. HdR-E, Kap. 9, Rn. 24) erfolgt die Kennzeichnung der unzulässigen Positionen bzw. Elemente. Im JA-Modul sind Positionen, die in einer HB, nicht aber in einer StB enthalten sein dürfen, als "steuerlich unzulässig" gekennzeichnet. Diese Positionen sind...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Allgemeine Grundsätze für die Gliederung des Jahresabschlusses

Rn. 56 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 § 265 kodifiziert für KapG und ihnen qua § 264a gleichgestellte Gesellschaften die allg. Grundsätze für die Gliederung des JA, u. a. die Angabe von VJ-Werten (vgl. § 265 Abs. 2). Um der handelsrechtlichen Vorschrift zu genügen, dürfen Positionen der HB und der handelsrechtlichen GuV sowohl für das berichtete als auch für das vorangegangene WJ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Summenmussfelder

Rn. 50 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Als Summenmussfelder werden Oberpositionen bezeichnet, die hierarchisch über rechnerisch verknüpften Mussfeldern stehen. Die Verpflichtung zur Übermittlung dieser Positionen resultiert aus der Pflicht zur Übermittlung der darunter befindlichen, rechnerisch verknüpften Mussfelder (vgl. BMF, Schreiben vom 28.09.2011, IV C 6 – S 2133-b/11/10009,...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Kritische Würdigung

Rn. 59 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Steuertaxonomie geht zum einen weit über die Vorschriften der §§ 266 und 275 hinaus. Zum anderen schafft sie faktisch eine "umgekehrte Maßgeblichkeit" (vgl. Herzig, DStR 2010, S. 1900 (1907); Hoffmann, DB 2010, Heft 38, M 1; ebenso Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft (2010), Anlage S. 15f.). Gleichwohl entspricht die "umgekehrte Maßg...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. ERiC

Rn. 27 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 "ELSTER" ist ein gemeinsames E-Government-Projekt der Steuerverwaltungen aller Länder und des Bundes unter Federführung des BayLfSt, wobei ELSTER die größte und bekannteste E-Government-Anwendung Deutschlands ist. Dem Steuerpflichtigen steht damit eine moderne, barrierefreie Plattform zur Übermittlung von Steuererklärungen, elektronischen Ant...mehr

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Einzelunternehmen: Rechnung... / 5.4 Taxonomie

5.4.1 Übermittlungsformat Rz. 37 Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind elektronisch in Form eines XBRL-Datensatzes zu übermitteln.[1] Hinter dem Akronym XBRL verbirgt sich die Bezeichnung eXtensible Business Reporting Language. Dabei handelt es sich um einen Standard für den elektronischen Datenaustausch von Unternehmensinformationen. Die Finanzverwaltung hebt a...mehr

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Einzelunternehmen: Rechnung... / 5.4.1 Übermittlungsformat

Rz. 37 Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind elektronisch in Form eines XBRL-Datensatzes zu übermitteln.[1] Hinter dem Akronym XBRL verbirgt sich die Bezeichnung eXtensible Business Reporting Language. Dabei handelt es sich um einen Standard für den elektronischen Datenaustausch von Unternehmensinformationen. Die Finanzverwaltung hebt als Vorteil des XBRL-Stand...mehr

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Einzelunternehmen: Rechnung... / 5.4.2 Technische Ausgestaltung

Rz. 40 Die aktuelle für steuerliche Zwecke angepasste Taxonomie basiert auf der HGB-Taxonomie 4.1 vom 8.2.2011 und umfasst ein Stammdaten-Modul (sog. GCD-Modul) und ein Jahresabschluss-Modul (sog. GAAP-Modul).[1] Das GCD-Modul umfasst insbesondere allgemeine Informationen zum Bericht und zum Unternehmen. Das GAAP-Modul umfasst insbesondere die Daten der Bilanz und der Gewinn...mehr

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Einzelunternehmen: Rechnung... / 5.6 Zusätzlich einzureichende Unterlagen

Rz. 44 Gemäß § 60 Abs. 3 EStDV können der Steuererklärung beizufügende Unterlagen in den entsprechenden Berichtsteilen der Taxonomie durch Datenfernübertragung übermittelt werden.[1] Hierbei handelt es sich ggf. um den Anhang, den Lagebericht, einen Prüfungsbericht oder bei Anwendung der Gewinnermittlung nach § 5a EStG um das besondere Verzeichnis nach § 5a Abs. 4 EStG. Da d...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.4 Formelle Mittel der Bilanzpolitik

Rz. 57 Die formelle Bilanzpolitik ist vor allem auf die informationspolitische Zielsetzung der Bilanzpolitik ausgerichtet (vgl. Rz. 19). Unter diesen, die Aussagefähigkeit des Jahresabschlusses gegenüber Externen betreffenden Aspekten ist es u. a. von erheblicher Bedeutung, dass Aktiv- und Passivposten, Erträge und Aufwendungen im Jahresabschluss möglichst unsaldiert in Ersc...mehr

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Anlagespiegel / Anlagegitter / 4 Steuerliche Notwendigkeit zur Führung eines Anlagespiegels

Rz. 61 Der Anlagespiegel nach Handelsrecht unterscheidet sich von dem nach Steuerrecht durch einige steuerliche Bilanzierungsvorbehalte sowie durch das Verbot der Übernahme rein steuerlicher Werte in die Handelsbilanz. Es kommt ggf. zu Abweichungen bei den Herstellungskosten und selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter sind steuerlich nicht ansatzfähig. Damit geht di...mehr

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§ 10A Nachhaltigkeitsreport... / 3 EU-Taxonomie

Rz. 15 Die EU-Taxonomie (§ 12) ist ein gesetzlicher Standard, der die ökologische Nachhaltigkeit in der EU definiert und somit ein Klassifizierungssystem zur Definition "ökologisch nachhaltiger Geschäftsaktivitäten" darstellt. In diesem Sinne werden erstmals definierte nachhaltige Geschäftstätigkeiten ausgewiesen sowie finanzielle und nichtfinanzielle Themen miteinander verb...mehr

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§ 12 Taxonomie-Verordnung / 2.2 Ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten

Rz. 11 Die Umsetzung der Taxonomie-Verordnung in Unternehmen kann als mehrstufiger Prozess verstanden werden. Um zu den berichtspflichtigen Inhalten in Form der Leistungsindikatoren bzgl. Umsatzerlösen sowie Investitions- und Betriebsausgaben zu gelangen, ist im 1. Schritt auf Taxonomiefähigkeit der Wirtschaftstätigkeiten und im 2. Schritt auf deren Taxonomiekonformität zu p...mehr

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§ 12 Taxonomie-Verordnung / 2 Inhalt

Rz. 3 Für die Klassifizierung von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten legt die Taxonomie-Verordnung zunächst 6 Umweltziele (Rz 14 ff.) fest, die der Bewertung der ökologischen Nachhaltigkeit zugrunde gelegt werden. Basierend auf diesen werden sog. technische Bewertungskriterien (Rz 13) definiert, anhand derer bestimmt werden kann, ob eine Wirtschaftstätigkeit als ...mehr

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§ 12 Taxonomie-Verordnung

Zusammenfassung Die Taxonomie-Verordnung kann als der zentrale Baustein der EU zur Transformation der Wirtschaft hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft angesehen werden. Mit der Verordnung wurde ein Klassifikationssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten geschaffen. Nach den Plänen der EU soll es dadurch zukünftig vermehrt zu einer Umlenkung von Kapital in nachh...mehr

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§ 12 Taxonomie-Verordnung / Zusammenfassung

Die Taxonomie-Verordnung kann als der zentrale Baustein der EU zur Transformation der Wirtschaft hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft angesehen werden. Mit der Verordnung wurde ein Klassifikationssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten geschaffen. Nach den Plänen der EU soll es dadurch zukünftig vermehrt zu einer Umlenkung von Kapital in nachhaltige Investit...mehr

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§ 12 Taxonomie-Verordnung / 2.1 Anwendungskreis und Anwendungszeitpunkt

Rz. 9 Ist ein Unternehmen verpflichtet, nichtfinanzielle Angaben nach Art. 19a oder Art. 29a der Richtlinie 2013/34/EU zu veröffentlichen (§ 9 Rz 1 ff.), hat es die von der Taxonomie-Verordnung geforderten Angaben in die nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung aufzunehmen (siehe zu den detaillierten Angabeerfordernissen Rz 31 ff.). Rz. 10 Für die ersten beiden klimabezogenen Umw...mehr

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§ 12 Taxonomie-Verordnung / 5 Delegierter Rechtsakt Umwelt

Rz. 42 Auch zu den weiteren 4, nicht-klimabezogenen Umweltzielen sieht die Taxonomie-Verordnung den Erlass eines delegierten Rechtsakts mit entsprechenden technischen Bewertungskriterien vor, den sog. Delegierten Rechtsakt Umwelt. Der ursprüngliche Zeitplan sah vor, dass dieser bis zum 31.12.2021 erlassen und ab dem 1.1.2023 Anwendung finden sollte. Rz. 43 Im August 2021 hat ...mehr

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§ 12 Taxonomie-Verordnung / 2.4 Sozialer Mindestschutz

Rz. 21 Ein Unternehmen, dessen Wirtschaftstätigkeit unter die Taxonomie-Verordnung fällt und die technischen Bewertungskriterien hinsichtlich wesentlichen Beitrags und erheblicher Beeinträchtigung erfüllt, hat zudem gem. Art. 3 und Art. 18 der Taxonomie-Verordnung sicherzustellen, dass bei der Ausübung dieser Wirtschaftstätigkeit ein entsprechender sozialer Mindestschutz bes...mehr

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§ 12 Taxonomie-Verordnung / 2.3 Umweltziele

Rz. 14 Art. 9 der Taxonomie-Verordnung legt die Umweltziele dar, welche die Basis für die Bewertung der ökologischen Nachhaltigkeit einer Wirtschaftstätigkeit darstellen. Abb. 3: Umweltziele gem. Taxonomie-Verordnung Art. 9 Rz. 15 Zum Umweltziel Klimaschutz wird wesentlich beigetragen, wenn eine Wirtschaftstätigkeit wesentlich zur Stabilisierung der Treibhausgaskonzentration i...mehr

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§ 12 Taxonomie-Verordnung / 3 Delegierter Rechtsakt Klima

Rz. 24 Mit dem Delegierten Rechtsakt zu den Umweltzielen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel[1] vom 4.6.2021 (Delegierter Rechtsakt Klima) wurde der 1. delegierte Rechtsakt zur Taxonomie-Verordnung veröffentlicht. In Kraft getreten ist er am 29.12.2021. Somit ist er erwartungsgemäß anzuwenden für alle Offenlegungen von nichtfinanziellen Informationen in nichtfinanzi...mehr

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§ 12 Taxonomie-Verordnung / 1 Hintergrund und Entwicklung

Rz. 1 Im März 2018 veröffentlichte die Europäische Kommission den "Aktionsplan: Finanzierung nachhaltigen Wachstums", in welchem, neben weiteren Bestrebungen hinsichtlich einer nachhaltigen Ausrichtung der Wirtschaft, das Ziel fixiert ist, "die Kapitalflüsse auf nachhaltige Investitionen umzulenken, um ein nachhaltiges und integratives Wachstum zu erreichen"[1]. Um dies zu er...mehr

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§ 12 Taxonomie-Verordnung / 4.1 Angabeerfordernisse

Rz. 29 Der Delegierte Rechtsakt zu Art. 8[1] wurde am 6.7.2021 förmlich angenommen und trat am 30.12.2021 in Kraft. In ihm hat die Europäische Kommission den Inhalt und die Darstellung der Informationen festgelegt, die Unternehmen i. S. d. Taxonomie-Verordnung in die nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärungen aufzunehmen haben. Rz. 30 Grds. haben Unternehmen, die zur Veröffentli...mehr

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§ 12 Taxonomie-Verordnung / 4 Delegierter Rechtsakt zu Art. 8

4.1 Angabeerfordernisse Rz. 29 Der Delegierte Rechtsakt zu Art. 8[1] wurde am 6.7.2021 förmlich angenommen und trat am 30.12.2021 in Kraft. In ihm hat die Europäische Kommission den Inhalt und die Darstellung der Informationen festgelegt, die Unternehmen i. S. d. Taxonomie-Verordnung in die nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärungen aufzunehmen haben. Rz. 30 Grds. haben Unternehm...mehr

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§ 11 Offenlegungsverordnung / 4 Verhältnis zu anderen Rechtsverordnungen und Gesetzen

Rz. 29 Die für die Anwendung der SFDR relevanteste weitere Rechtsverordnung ist die EU-Taxonomie (EU) 2020/852. Die Taxonomie-Verordnung ergänzt die SFDR in der Hinsicht, dass sie klar definiert, was nachhaltiges Wirtschaften umfasst. Sie liefert eine Begriffsdefinition dafür, was das in der SFDR genannte (ökologisch) nachhaltige Wirtschaften ausmachen soll. Die objektiven K...mehr

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§ 12 Taxonomie-Verordnung / 4.2 Erleichterungen der Angabeerfordernisse

Rz. 41 Insbes. aufgrund der Verzögerungen beim Erlass der delegierten Rechtsakte gewährte der Delegierte Rechtsakt zu Art. 8 Erleichterungen für die Anwendung im 1. Jahr nach Inkrafttreten. Gem. Art. 10 des Delegierten Rechtsakts zu Art. 8 waren zwischen dem 1.1.2022 und dem 31.12.2022 die offenzulegenden Angaben bzgl. des Anteils am Gesamtumsatz und der Investitions- und Bet...mehr