Rz. 15

Die EU-Taxonomie (§ 12) ist ein gesetzlicher Standard, der die ökologische Nachhaltigkeit in der EU definiert und somit ein Klassifizierungssystem zur Definition "ökologisch nachhaltiger Geschäftsaktivitäten" darstellt. In diesem Sinne werden erstmals definierte nachhaltige Geschäftstätigkeiten ausgewiesen sowie finanzielle und nichtfinanzielle Themen miteinander verbunden. Dieser neue Standard bringt neue Anforderungen sowie neue Herausforderungen für den Finanzbereich mit sich. Neben der Bereitstellung von finanziellen Informationen müssen regelmäßig Nachhaltigkeitskennzahlen und -informationen zeitgerecht und in verlässlicher Qualität bereitgestellt werden. In diesem Zusammenhang müssen Nachhaltigkeitsaspekte in die relevanten Finanz- und Steuerungsprozesse sowie -systeme ganzheitlich integriert werden. Somit wird dieses Thema zukünftig ein fester Bestandteil des Leistungskatalogs des Finanzbereichs der Vaillant Group.

 

Rz. 16

Um das genannte Ziel zu erreichen, verfolgt die Vaillant Group den Projektansatz, die EU-Taxonomie-Verordnung innerhalb von 4 Phasen mit einer Kurz-, Mittel- und Langfristintegration in die Prozesse und Systeme zu implementieren.

Abb. 4: Projektansatz Vaillant Group (vereinfachte Darstellung)

 

Rz. 17

Nach Veröffentlichung der EU-Taxonomie-Verordnung hat sich der Finanzbereich der Vaillant Group frühzeitig mit den darin formulierten Anforderungen auseinandergesetzt. Die Kennzahlen, die aktuell samt Berichtsangaben erhoben werden müssen, sind der taxonomiekonforme Anteil des Umsatzes, der Investitionsausgaben und der Betriebsausgaben.

Mit Blick auf den definierten Projektansatz und die Phasen 1 bis 3 hat die Vaillant Group die eigenen Wirtschaftstätigkeiten i. S. d. EU-Taxonomie in einem ersten Schritt identifiziert ("Taxonomiefähigkeit"). Im Anschluss wurden die Geschäftsaktivitäten, die i. S. d. Taxonomie als nachhaltig eingestuft werden, erstmals entsprechend den festgelegten Bewertungskriterien eingeordnet ("Taxonomiekonformität"). Vereinfacht gesagt, sind dies alle Geschäftsaktivitäten, die im Verhältnis zu den in der EU-Taxonomie definierten 6 Umweltzielen stehen, keines der anderen Ziele signifikant beeinträchtigen und den Mindestschutz an Arbeitssicherheit und Menschenrechten gewährleisten. Um diese erstmalige Einordnung zu erreichen, wurden zahlreiche Analysen durchgeführt, zusätzliche Daten erhoben und entsprechend verarbeitet. Dabei war es entscheidend, dass die Inhalte so aufbereitet werden, dass sie auch in den Kontext der bestehenden finanziellen Kennzahlenlandschaft gestellt werden konnten, um eine Nachvollziehbarkeit sicherstellen zu können.

 

Rz. 18

Bei der Erreichung dieser ersten Resultate ist der Finanzbereich der Vaillant Group v.a. mit einer noch nicht angepassten Systemunterstützung und teils komplexen Berechnungsmethoden für bestimmte Nachhaltigkeitsaspekte konfrontiert worden. Die zuletzt genannte Herausforderung stand v.a. im Zusammenhang mit der Festlegung, welche Aktivitäten gem. EU-Taxonomie-Verordnung als nachhaltig klassifiziert werden sollen und nach welchen Bewertungskriterien. Diese teils noch unvollständige Konkretisierung der EU-Taxonomie-Verordnung stellte somit eine Hürde dar, die jedoch schrittweise überwunden wurde.

 

Rz. 19

Darüber hinaus ist im bisherigen Projektverlauf transparent geworden, dass die ordnungsgemäße Umsetzung ausreichend Zeit und die enge Einbeziehung von unternehmensinternen Experten über die Finanz- und Nachhaltigkeitsabteilung hinaus erfordert. Insbes. die für die unternehmensinterne Erfassung von notwendigen Daten zuständigen Abteilungen wurden daher frühestmöglich einbezogen. Im Zuge der praktischen Umsetzung der EU-Taxonomie-Verordnung und dem verbleibenden Zeitraum bis zur Veröffentlichung wird sich der Finanzbereich der Vaillant Group aber noch weiteren zentralen Fragestellungen auf dem Weg der ganzheitlichen Integration in Bezug auf Datenerhebung, Prozesse und Systeme annehmen. Außerdem ist sich der Finanzbereich der Vaillant Group bewusst, dass die bloße Berichterstattung i. R. d. Jahresabschlusses nicht ausreichen wird, um die wachsenden Anforderungen interner und externer Stakeholder zu erfüllen.

 

Rz. 20

Genau diese Themenstellung wird in der Phase 4 bearbeitet. Aus dem bisherigen Projektverlauf ist bereits ersichtlich, dass der Finanzbereich mit seinen Methoden, Prozessen und Systemen zur Bereitstellung von unterjährig regelmäßigen Nachhaltigkeitsinformationen beitragen wird. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, wird es notwendig sein, das finanzielle Steuerungsmodell um Nachhaltigkeitskennzahlen zu erweitern. Hierzu zählt u. a. die Integration der Kennzahlen in die Kernprozesse der Unternehmenssteuerung wie Forecasting, Budgetierung und Management Reporting. Wesentliche Grundvoraussetzungen dafür sind eine ganzheitliche Dateninfrastruktur und eine Systemlandschaft, die v.a. Transparenz und Nachvollziehbarkeit ermöglicht. Nur so lassen sich Maßnahmen hin zu mehr Nachhaltigkeit erkennbar, steuerbar und für interne und ext...

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