Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerrecht

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum, allgemein:

Musil, Abzugsbeschränkungen bei der AbgSt als steuersystematisches und verfassungsrechtliches Problem, FR 2010, 149; Müller/Spanke, Auswirkungen der AbgSt auf die Errichtung gemeinnütziger Stiftungen, BB 2010, 2324; Lambrecht, Einkünfte aus KapVerm, FR 2012, 1008; Graf/Paukstadt, AbgSt – Praxiserfahrungen, Verbesserungsbedarf und Gestaltungsempfehlungen, FR 2011, 249; Worgulla, ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schick, Die freien Berufe, 1973; List, Neue Berufe aus steuerrechtlicher Sicht, BB 1993, 1488; Kellersmann, Die Abgrenzung der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit von den Einkünften aus Gewerbebetrieb, Diss Osnabrück, 1994, Europäische Hochschulschriften, Reihe 2, Rechtswissenschaften; Kempermann, Katalogberufler als Gewerbetreibende, FR 1996, 514; Krüger, Zur Abgrenzung der fr... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.3 Konzepterstellung

Rz. 11 Im ersten Entwurf zur dritten MaRisk-Novelle vom 9. Juli 2010 wurde zunächst gefordert, die Anforderungen an den NPP auch bei Übernahmen und Fusionen "sinngemäß" anzuwenden. Mit dieser offenen Formulierung sollte zum Ausdruck gebracht werden, dass sich nicht sämtliche Anforderungen ohne Weiteres auf Fusionen und Übernahmen übertragen lassen. Dies folgt allein aus der ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

App, Zur GewStPfl von Freiberuflerpraxen bei Erreichen einer bestimmten Größenordnung, KStZ 1990, 226; Kupfer, Geklärte und strittige ESt-Fragen bei der Abgrenzung zwischen Freiberuf und Gewerbe, KÖSDI 1990, 8088; K. Schulz, Brennpunkte der Steuerberatungspraxis – Besteuerungsprobleme, StbKongr 1991, 131; Schaper, Beschäftigung von Mitarbeitern durch Freiberufler, INF 1992, 154... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Urbahns, Die einkommensteuerliche Behandlung der Einnahmen aus Kinderbetreuungsleistungen, INF 1997, 521; Brandt, Die Abgrenzung der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 Abs 1 Nr 1 EStG, aus sonstiger selbstständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb, INF 2003, 57; Pezzer, Die Besteuerung der freien Berufe gem § 18 EStG – eine der abenteuerlichsten Kletterwände des ESt-R... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Felix, Der freiberuflich tätige beratende Betriebswirt, KÖSDI 1989, 7736; Streck, Der StB als Testamentsvollstrecker und Vermögensverwalter, DStR 1991, 592; Voss, Die Anerkennung als beratender Betriebswirt, FR 1992, 68; List, Unternehmensberater in steuerlicher Sicht, FS für Beusch, 1993, 495; List, Neue Berufe aus steuerrechtlicher Sicht, BB 1993, 1488; Kanzler, Der RA als Konk... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Heimerziehung

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Die Zweckbetriebsnorm des § 68 Nr. 5 AO (Anhang 1b) wurde mit Gesetz vom 26.06.2013 (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz, BGBl I 2013, 1809) wesentlich geändert. § 68 Nr. 5 AO (Anhang 1b) bestimmt heute, dass Einrichtungen über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder sonstige betreute Wohnformen als Zweckbetriebe gelten können. Der AEAO gibt hierzu bish... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Dötsch/Pung/Möhlenbrock, Die Körperschaftsteuer, Loseblattsammlung, Band 2 zu § 8 Abs 3 KStG, Teil C: Die Grundregeln der vGA, Teil D: Die Hauptfallgruppen der vGA; Thiel, Die vGA im Spannungsfeld zwischen Zivil- und Steuerrecht, DStR 1993, 1801; Apitz, Die Bedeutung der Kenntnis von ungerechtfertigten Zuwendungen an nahestehende Personen des beherrschenden Gesellschafters für... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Zur Kritik

Rn. 250 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Rspr des BFH ist seit Anbeginn (seit BFH BStBl II 1968, 820) als zu eng, nicht sachgerecht und fortschrittsfeindlich kritisiert worden (vgl Abele, DStR 1966, 754; Labus, BB 1968, 1368; Withol, Anm StRK EStG bis 74 § 15 Ziff 1 R 22; Greif/Leipoldt, INF 1978, 58; Korn, StbKongrRep 1995, 143, 145 f; Krüger, FR 1996, 613, 616; Lüdemann/Wild... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / AT 8.1 Neu-Produkt-Prozess

Rz. 1 Jedes Institut muss die von ihm betriebenen Geschäftsaktivitäten verstehen. Für die Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (einschließlich neuer Vertriebswege) ist vorab ein Konzept auszuarbeiten. Grundlage des Konzeptes müssen das Ergebnis der Analyse des Risikogehalts dieser neuen Geschäftsaktivitäten sowie deren Auswirkungen auf ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Felix, Steuerberaterpraxis und Erbauseinandersetzung, DStZ 1990, 620; Groh, Die Erbauseinandersetzung im ESt-Recht, DB 1990, 2135; Herzig/Müller, Wichtige Konsequenzen des Wandels der Rspr zur Erbauseinandersetzung und vorweggenommener Erbfolge, DStR 1990, 359; Söffing, Vererbung eines Mitunternehmeranteils mittels einfacher und qualifizierter Nachfolgeklausel in zivil- und ste... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick

Rn. 266 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die ursprünglich als Abs 5 eingefügte Verweisung des § 18 Abs 4 EStG bestimmt die entsprechende Anwendung des § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, Abs 2 S 2 und 3 EStG sowie des § 15a EStG. Verweisungsnormen werfen idR die besondere Auslegungsfrage auf, ob und inwieweit sie im Hinblick auf die tatsächliche Verschiedenheit der Regelungsbereiche nur zu eine... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Risikoorientierter Ansatz

Rz. 17 In der Sondersitzung des MaRisk-Fachgremiums zur Compliance-Funktion am 24. April 2013 hat die BaFin klargestellt, dass die Compliance-Funktion nicht für die allgemeine Compliance im Sinne einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation nach § 25a Abs. 1 KWG zuständig ist.[1] Die Verantwortung dafür liegt ausschließlich bei der Geschäftsleitung (→ AT 3 Tz. 1). Darüber hin... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Steuerliche Wirkungen

Rn. 316 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Einkünfte einer KapGes sind stets gewerblich, keine solchen nach § 18 Abs 1 EStG (§ 8 Abs 2 KStG; § 2 Abs 2 GewStG); sie kann nicht die Merkmale einer freiberuflichen Tätigkeit erfüllen (BFH BStBl II 2004, 303; BFH BStBl II 2008, 681; BFH BStBl II 2010, 40; BFH BStBl II 2013, 79; BVerfG StEd 2004, 32; aA Kess, FR 2004, 1308). Zivil- und... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Stoschek/Protzen, Gewinne aus Private Equity-Fonds als nicht steuerbare Vermögensmehrungen, FR 2001, 816; Bünnig, Steuerliche Aspekte der Beteiligung von Inländern an ausländischen Venture Capital- und Private Equity-Fonds, FR 2002, 982; Herzig/Gocksch, Die steuerliche Behandlung von Übergewinnanteilen für Sponsoren inländischer Private Equity-Fonds, DB 2002, 600; Leuner/Linden... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Unerlaubte Tätigkeiten

Rn. 138 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Eine unerlaubte Tätigkeit kann nach der Lehre vom Berufsbild keinen ähnlichen Beruf darstellen. Das Verbot steht der Annahme der Ähnlichkeit iSd hM ebenso entgegen wie das Fehlen der behördlichen Zulassung/Erlaubnis. Das gilt gleichermaßen für die nur berufsrechtlich unzulässige wie die mit Strafe bedrohte Ausübung der Tätigkeit (vgl BFH BS... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verschiedenartige Tätigkeiten mit unterschiedlichen Mandantenkreisen

Rn. 639 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Anzuerkennen ist ein selbstständiger Vermögensteil bei einem Arzt für Allgemein- und Arbeitsmedizin (BFH BStBl II 2005, 208); bei einem RA und Notar, bei dem die Tätigkeiten organisatorisch und hinsichtlich der Mandantschaft getrennt ausgeübt werden (FG Düsseldorf EFG 2002, 1174 rkr); bei einem Radiologen und Akupunkteur (FG SchlH EFG 2007, 37... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit

Rn. 851 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG setzt zunächst voraus, dass ein BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit vorliegt. Das ist dann der Fall, wenn der BgA im rechtlichen Sinne ein unselbstständiger Teil der juristischen Person des öffentlichen Rechts darstellt. Das Steuerrecht fingiert hier, wie bei einer KapGes und ihren Anteilseigenern, getrennte ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Zeitliche Einführungsregelungen für die Abgeltungsteuer

Rn. 150 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Die Anwendungsvorschriften zur Einführung einer AbgSt auf KapErtr und Veräußerungsgewinne regelte der Gesetzgeber zunächst durch das UntStRefG 2008 v 14.08.2007, BGBl I 2007, 1912 in einen eigens eingefügten § 52a EStG "Anwendungsvorschriften zur Einführung einer AbgSt auf KapErtr und Veräußerungsgewinne" (bis 31.07.2014). Nach § 52a Abs 1 ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriffsbestimmung mit Bsp

Rn. 90 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Obwohl sich der Begriff der Kunst nach allg Auffassung sehr schwer definieren bzw "kaum erfassen" lässt (BFH BStBl II 1983, 7; BFH BStBl II 1984, 491; BFH BFH/NV 1993, 716; ferner BVerfGE 67, 213, 225), besteht angesichts der unterschiedlichen Auswirkungen der Zuordnung erzielter Einkünfte zu den gewerblichen oder aus selbstständiger Arbeit ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 6.2 Rechtsnachfolge und verfahrensrechtliche Klarstellung

Rz. 84 Vordringlich ist eine ausdrückliche Regelung der unentgeltlichen Rechtsnachfolge. Nach der BFH-Rechtsprechung zum Todesfall kann eine Fortführung durch den Erben nicht mehr als gesicherte Lösung gelten. Für Schenkungen bleibt dagegen offen, ob der Restbetrag beim Übergeber sofort abzuziehen ist oder ersatzlos entfällt, falls man Abs. 2 nicht analog anwenden will. Der ... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 157 Fo... / 2.2 Form des Steuerbescheids (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 6 Steuerbescheide sind gem. § 157 Abs. 1 S. 1 AO schriftlich oder elektronisch zu erteilen, soweit nichts anderes bestimmt ist. Eine andere als die schriftliche oder elektronische Form ist nur zulässig, soweit dies gesetzlich bestimmt ist.[1] Ist ausnahmsweise der Erlass eines mündlichen Steuerbescheids zulässig, ist er nach § 119 Abs. 2 S. 2 AO schriftlich zu bestätigen... mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Anrechnung US-amerikanischer Quellensteuer auf GewSt

Der Methodenartikel des Art. 23 Abs. 3 DBA-USA umfasst auch die Anrechnung einer US-amerikanischen Quellensteuer auf die deutsche GewSt und regelt das "Ob" der Anrechnung im Wege eines Rechtsfolgenverweises verbindlich. Nach Auffassung des FG Berlin-Brandenburg stellt das Fehlen einer nationalrechtlichen Regelung des "Wie" der Anrechnung ausländischer Quellensteuer auf die Ge... mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Abzugsverbot für Kartellgeldbuße

Ermessen der Kartellbehörde als Einordnungsindiz: Für die Frage, ob eine Kartellgeldbuße einen ahnenden oder einen abschöpfenden Charakter hat, ist das von der Kartellbehörde nach § 81 Abs. 4 u. 5 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (seit dem 19.1.2021: §§ 81c, 81d GWB) ausgeübte Ermessen ein starkes Indiz. Im Streitfall bestand für die Kartellbehörde die Möglichkeit, e... mehr

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CoPilot Tax: Wie Sie Ihren ... / 2.6 Woher weiß CoPilot Tax das?

https://playout.3qsdn.com/embed/47607ed4-8ec0-4bff-8daf-1e76000b5830 CoPilot Tax durchsucht anhand Ihrer Anfrage die Inhalte des Haufe Steuer Office. Doch nicht jeder Suchtreffer ist gleich viel Wert: CoPilot Tax nutzt für seine Antwort nur die Dokumente, in denen die meisten Treffer erzielt werden. Dabei werden nicht nur Schlagworte gesucht, sondern auch Inhalte, die mit Ihr... mehr

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Neues zum Betriebsstättenbe... / 3. No-Floating-Income-These nur im innerstaatlichen Recht, nicht im Abkommensrecht

Wie erwähnt soll es nach der No-Floating-Income-These des BFH grundsätzlich keine "betriebsstättenlosen" gewerblichen Einkünfte geben.[23] Für den innerstaatlichen Betriebsstättenbegriff überzeugt diese Sichtweise. Dies gilt insbesondere mit Blick auf § 12 S. 2 Nr. 1 AO sowie § 2 Abs. 1 S. 3 GewStG. Das innerstaatliche Steuerrecht ist strukturell darauf angelegt, gewerbliche... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.3.1 Anwendung des deutschen Steuerrechts (Satz 1)

Rz. 268 Nach § 10 Abs. 3 S. 1 AStG sind die dem Hinzurechnungsbetrag zugrunde liegenden Einkünfte in entsprechender Anwendung der Vorschriften des deutschen Steuerrechts zu ermitteln. Diese Vorschriften können keine unmittelbare Geltung entfalten, da die Zwischengesellschaft eine ausländische Gesellschaft ist (und damit keiner unbeschränkten und i. d. R. auch keiner beschrän... mehr

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Grunderwerbsteuer / 6.2.2 Ablaufhemmung nach § 16 Abs. 4a GrEStG

§ 16 Abs. 4a GrEStG ermöglicht auf Antrag eine Aufhebung oder Änderung der aufgrund des Rechtsgeschäfts nach § 1 Abs. 3 Nr. 1, Nr. 3 oder Abs. 3a GrEStG festgesetzten Grunderwerbsteuer. Es erfolgt – soweit eine Grundstücksidentität herrscht – nur eine Steuerfestsetzung nach § 1 Abs. 2a oder Abs. 2b GrEStG.[2] Der Antrag bedarf keiner bestimmten Form. Er kann schriftlich, münd... mehr

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Grunderwerbsteuer / 2.3.3 Fallgruppen

In der Praxis haben sich bestimmte Fallgruppen herausgebildet, bei denen die Verschaffung der Verwertungsbefugnis zu bejahen ist. Diese Fallgruppen sind nicht abschließend. Auch anderweitige Sachverhalte können den Anforderungen des § 1 Abs. 2 GrEStG genügen. Maßgebend für die Beurteilung sind jeweils die Verhältnisse im Einzelfall. Bei den in der Praxis bedeutendsten Fallgru... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.5.2 Bewertung in Fällen des § 8 Abs. 1 Nr. 9 AStG (Satz 2)

Rz. 371 Nach § 10 Abs. 5 S. 2 AStG sind bei aktiven Umwandlungen nach § 8 Abs. 1 Nr. 9 AStG die auf die übernehmende Gesellschaft übergehenden Wirtschaftsgüter mit dem bisher von der übertragenden Gesellschaft angesetzten Wert zu übernehmen. Es handelt sich bei dieser Vorschrift um eine spezielle Wertverknüpfung für Zwecke der Hinzurechnungsbesteuerung. Die Reichweite der Re... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 1.5.5 Verhältnis zu anderen ertragsteuerlichen Vorschriften

Rz. 90 § 10 Abs. 2 S. 1 AStG bestimmt zwar die Zugehörigkeit des Hinzurechnungsbetrags zu den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Der BFH ordnete den Hinzurechnungsbetrag aber als "Einkünfteerhöhungsbetrag eigener Art" ein.[1] Der Hinzurechnungsbetrag unterliegt weder dem Teileinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. d) EStG, der Freistellung... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.3.2.2 Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG

Rz. 286 Die Vorschrift § 10 Abs. 3 S. 2 Halbs. 2 AStG stellt die Ermittlung des Gewinns (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG) durch Anwendung des § 4 Abs. 1 EStG sicher. Infolge des durchzuführenden Betriebsvermögensvergleichs sind sog. Hinzurechnungsbilanzen für die Zwischengesellschaft aufzustellen. Die Hinzurechnungsbilanzen können unter Beachtung der nach deutschem Steuerrecht zu beac... mehr

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Grunderwerbsteuer / Zusammenfassung

Begriff Die Grunderwerbsteuer ist eine Verkehrsteuer und steht den Ländern zu. Sie ist zur Zeit die wichtigste unabhängige Steuereinnahme der Länder und die einzige Steuer, bei der die Länder den Steuersatz selbst festlegen können. Ihr unterliegen die im Gesetz als "Erwerbsvorgänge" bezeichneten Rechtsvorgänge, die eine Änderung der Zuordnung inländischer Grundstücke vom Verä... mehr

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Grunderwerbsteuer / 4.3 Ersatzbemessungsgrundlage nach § 8 Abs. 2 GrEStG

Auf die Ersatzbemessungsgrundlage [1] ist zurückzugreifen, d. h. die Steuer ist nach den Grundbesitzwerten i. S. d. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 157 Abs. 1 bis 3 BewG zu bemessen, wenn eine Gegenleistung nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln ist;[2] bei Umwandlungen auf Grund eines Bundes- oder Landesgesetzes, bei Einbringungen sowie bei anderen Erwerbsvorgängen auf g... mehr

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Grunderwerbsteuer / 2.2 Auflassung, Eigentumsübergang, Meistgebot

Auflassung Für die rechtsgeschäftliche Übertragung des Eigentums an einem Grundstück sind die Auflassung und die Eintragung des Erwerbers im Grundbuch erforderlich.[1] Die Auflassung[2] ist die bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile zu notarieller Beurkundung zu erklärende Einigung des Veräußerers und des Erwerbers über den Eigentumsübergang. Die (ausschließliche) Auflas... mehr

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Grunderwerbsteuer / 3.1 Allgemeine Ausnahmen von der Besteuerung

Von der Besteuerung sind insbesondere die folgenden Erwerbsvorgänge ausgenommen [1]: der Erwerb eines Grundstücks, wenn der für die Berechnung der Steuer maßgebende Wert die Freigrenze von 2.500 EUR nicht übersteigt.[2] Als Grundstück i. S. d. § 2 GrEStG gilt auch ein ideeller Miteigentumsanteil (Bruchteilseigentum) an einem Grundstück. Grundsätzlich erfüllt daher jeder Erwerb... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 1.6.1 Verhältnis zu den unionsrechtlichen Grundfreiheiten

Rz. 96 Es ist umstritten, ob die Hinzurechnungsbesteuerung unionsrechtskonform ist.[1] Im Schrifttum wird mehrfach vertreten, die Hinzurechnungsbesteuerung verstoße gegen die Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit, soweit die Vorschriften zur Hinzurechnungsbesteuerung in Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage, des Steuersatzes oder den Anrechnungsmöglichkeiten im Verglei... mehr

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Grunderwerbsteuer / 6.3 Fristgerechte und in allen Teilen vollständige Anzeige

Die Vorschrift des § 16 Abs. 5 Satz 1 GrEStG, wonach § 16 Abs. 1 bis 4 GrEStG nicht gelten, wenn einer der in § 1 Abs. 2 bis 3a GrEStG bezeichneten Erwerbsvorgänge rückgängig gemacht wird, der nicht fristgerecht und in allen Teilen vollständig angezeigt [1] war, dient der Missbrauchsvermeidung. Die Norm stellt sicher, dass den Anzeigepflichten[2] nachgekommen wird und wirkt d... mehr

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Grunderwerbsteuer / 7 Unbedenklichkeitsbescheinigung und Urkundenaushändigung

Ein Grundstückserwerber darf in das Grundbuch erst eingetragen werden, wenn eine Bescheinigung des für die Besteuerung zuständigen Finanzamts vorgelegt wird, dass der Eintragung steuerliche Bedenken nicht entgegenstehen.[1] Das Finanzamt hat die Bescheinigung zu erteilen, wenn die Grunderwerbsteuer entrichtet, sichergestellt oder gestundet worden ist oder wenn Steuerfreiheit... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 1.6.2 Verhältnis zum Sekundärrecht (insbesondere zur ATAD)

Rz. 111 Die Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat der EU ist verpflichtet, die durch die ATAD vorgesehenen Regelungen in nationales Recht umzusetzen. Aus der ATAD erwuchs insgesamt ein nur moderater Anpassungsbedarf der Regelungen über die Hinzurechnungsbesteuerung.[1] Dies ist maßgebend darauf zurückzuführen, dass die Vorschriften zur Hinzurechnungsbesteuerung bereit... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 1.1 Aufbau der Norm

Rz. 1 § 10 AStG i. d. F. des ATAD-UmsG vom 25.6.2021 (BGBl I 2021, 2035) ist in 6 Absätze gegliedert. Das ATAD-UmsG erweiterte die Vorschrift zuletzt um die Absätze 5 und 6. Der Aufbau der Norm wird im Schrifttum z. T. als unlogisch empfunden.[1] Rz. 2 Absatz 1 regelt den Ansatz der steuerpflichtigen (positiven) Zwischeneinkünfte als Hinzurechnungsbetrag bei dem Steuerpflicht... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.5.1 Erstmalige Bewertung von Wirtschaftsgütern (Satz 1)

Rz. 363 Nach § 10 Abs. 5 S. 1 AStG sind erstmals zu bewertende Wirtschaftsgüter mit dem Wert anzusetzen, der sich ergeben würde, wenn seit Übernahme der Wirtschaftsgüter durch die ausländische Gesellschaft die Vorschriften des deutschen Steuerrechts angewendet worden wären. Es handelt sich bei § 10 Abs. 5 AStG um eine Bewertungsvorschrift, nach der die Wirtschaftsgüter bei e... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 1.3.1 Entstehung und Änderungen vor Inkrafttreten des ATAD-UmsG

Rz. 15 Die Vorschrift ist auf die Gesetzesleitsätze vom 17.12.1970[1] zurückzuführen und wurde bisher mehrfach adjustiert. Die Grundstruktur (die ersten 4 Absätze) blieb seither im Wesentlichen erhalten, da es sich bei § 10 AStG nicht um eine in die Gesetzessystematik der Hinzurechnungsbesteuerung eingreifende Vorschrift, sondern vielmehr um eine technische Vorschrift zur Du... mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Mit Inkrafttreten der neuen Insolvenzordnung (InsO) am 1.1.1999, die die Konkurs- und Vergleichsordnung in den alten Bundesländern sowie die Gesamtvollstreckungsordnung der neuen Bundesländer ablöste, wurden auch die Rechnungslegungspflichten in der Insolvenz (§§ 155 ff. InsO) gesetzlich konkretisiert. Ein Bedürfnis für eine Reform des Insolvenzrechts bestand insbesond... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Systematische Bedeutung des Vorsteuerabzugs

Rz. 1 Der Vorsteuerabzug ist das Kernstück des seit dem 1.1.1968 in Deutschland geltenden Umsatzsteuerrechts; er ist das bestimmende Wesensmerkmal des Mehrwertsteuersystems (Netto-Allphasen-USt mit Vorsteuerabzug), das in Deutschland entsprechend den europäischen Vorgaben der MwStSystRL zu gelten hat.[1] Der EuGH spricht in ständiger Rspr. davon, dass der Vorsteuerabzug "int... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Vorsteuerabzugsverbot bei bestimmten steuerbefreiten Umsätzen (§ 15 Abs. 2 UStG)

Rz. 358 § 15 Abs. 2 UStG ordnet den Ausschluss des Vorsteuerabzugs an: - in Nr. 1 bei steuerfreien Umsätzen und i - n Nr. 2 bei Umsätzen im Ausland, die steuerfrei wären, wenn sie im Inland ausgeführt würden. Diese Einschränkung der Neutralität der MwSt im Unternehmerbereich war bereits in der 2. EG-MwSt-Richtlinie v. 11.4.1967 systemkennzeichnend enthalten. Durch dieses Abzugs... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 1.5.2 Verhältnis zu § 42 AO

Rz. 29 Durch die Rechtsprechung des BFH war das Verhältnis von § 42 AO zur Hinzurechnungsbesteuerung bis zur Neufassung des § 42 Abs. 1 S. 2 AO im Jahr 2008 weitgehend geklärt.[1] Der BFH räumte der Anwendung des § 42 AO 1977 bei der Beurteilung niedrig besteuerter ausländischer Basisgesellschaften aus logischen Gründen Vorrang vor der Anwendung der §§ 7 ff. AStG ein.[2] Rz.... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Absetzung für Substanzverri... / 5 Bemessungsgrundlage und Berechnung der AfS

Bemessungsgrundlage für die AfS sind die Anschaffungskosten. Bei einem unentgeltlich erworbenen Bodenschatz kommt eine Abschreibung grundsätzlich nicht in Betracht,[1] es sei denn, der Rechtsvorgänger hatte Anschaffungskosten für das Vorkommen aufgewendet.[2] In diesem Fall bemessen sich die AfS im Privatvermögen nach den Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers oder dem Wert... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Absetzung für Substanzverri... / Zusammenfassung

Begriff Von einer Substanzverringerung ist auszugehen, wenn Wirtschaftsgüter durch Ausbeutung verzehrt werden. Eine abbaufähige Bodensubstanz stellt ein solches Wirtschaftsgut dar. Die Substanzverringerung des Wirtschaftsguts muss auf die Jahre der Ausbeutung verteilt werden.[1] Absetzungen für Substanzverringerung (AfS) sind nach § 7 Abs. 6 EStG zulässig, wenn tatsächlich A... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 3 Verwendungszweck für Informationen (Abs. 2)

Rz. 4 § 19 Abs. 2 EUAHiG bestimmt, für welche Zwecke die Informationen verwendet werden dürfen, die im Rahmen des EUAHiG von anderen Mitgliedstaaten übermittelt worden sind. Hauptverwendungszweck ist die Verwendung zur zutreffenden Festsetzung und Erhebung aller Steuern, die unter § 1 EUAHiG fallen.[1] Die Durchsetzung der zutreffenden Steuern ist der wesentlichste Zweck des... mehr