Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerrecht

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Abkürzungsverzeichnis

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verfassungsrechtliche Fragen

Rn. 4 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Der VZ-übergreifende Verlustabzug (wegen des vorrangigen einkünfteübergreifenden Verlustausgleichs im VZ selbst s § 2 Abs 3 EStG) ist seit längerem Gegenstand einer intensiv geführten verfassungsrechtlichen Debatte. Im Beschluss BFH v 29.04.2005, XI B 127/04, BStBl II 2005, 609 hatte der BFH keine ernsthaften Bedenken gegen die Verfassungsmäß...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Zeitler, Typisierung versus Einzelfallgerechtigkeit – in dubio pro fisco?, DStR 1998, 705; Drenseck, Studium und Berufsausbildung im ESt-Recht, StuW 1999, 3; Kanzler, Erste Überlegungen zur Einkommensbesteuerung der Lebenspartnerschaft nach dem Entwurf des LebenspartnerschaftsG, FR 2000, 859; Mattern, Die neuerdings erforderliche Abgrenzung zwischen allg und krankheitsbedingten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Seithel, Die Problematik der systematischen Einordnung des Verlustabzugs nach § 10d EStG, DStR 1965, 353; Eitel-Dreiss/Dreiss, Steuerliche Verlustbehandlung und Sanierung, DB 1980, 1858; Dötsch, StandortsicherungsG: Wahlweiser Verzicht auf den Verlustrücktrag bei der ESt und KSt, DStR 1993, 1639; Schiffers/Déjosez/Endriss/Reich, Optimale Nutzung des Wahlrechts beim Verlustrückt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Rechtsfolgen der Aufhebung oder Änderung der Kindergeldfestsetzung zu Lasten des Betroffenen

Rn. 187 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Da mit der Aufhebung oder Änderung der Kindergeldfestsetzung zu Lasten des Betroffenen der Rechtsgrund für das gezahlte Kindergeld entfällt, ist dieses gem § 37 Abs 2 AO zu erstatten. Die Einrede der Entreicherung findet keine Anwendung, BFH v 28.03.2001, VI B 256/00, BFH/NV 2001, 1117. Als Leistungsempfänger iSd § 37 Abs 2 AO ist der nach d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 § 70 Abs 1 S 1 EStG regelt die Festsetzung und Auszahlung des Kindergelds durch die Familienkasse. § 70 Abs 1 S 2 EStG enthält eine dem Erhebungsverfahren zuzuordnende Auszahlungsbeschränkung für das festgesetzte Kindergeld. Dieses wird rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats, in dem der Antrag auf Kindergeld eingeg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / N. Angabe der Identifikationsnummer (§ 33a Abs 1 S 9–11 EStG)

Rn. 252 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Unterliegt die unterhaltene Person der unbeschränkten oder der beschränkten StPfl, hat der Unterhaltsleistende ab dem VZ 2015 in seiner Steuererklärung die ID-Nr (§ 139b AO) der unterhaltenen Person anzugeben (§ 33a Abs 1 S 9 EStG). Für diese Zwecke hat die unterhaltene Person dem Unterhaltsleistenden ihre ID-Nr mitzuteilen (§ 33a Abs 1 S 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Freistellungsauftrag

Rn. 25 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Es handelt sich ungeachtet der Bezeichnung als Auftrag um eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung auf dem Gebiet des Steuerrechts, für deren Ausführung der Empfänger kein Entgelt verlangen darf; vgl BGH NJW 1997, 2753, Eisendick, FR 1998, 49 Tz 1; Hoffmann in Frotscher/Geurts, § 44a EStG Rz 25a (08/2021); Jachmann-Michel in Brand...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 § 33a EStG ist durch das StNeuOG v 16.12.1954, BStBl I 1954, 575 in das EStG eingeführt worden. Wegen der Rechtsentwicklung bis zum Jahr 1995 wird auf die detaillierten Ausführungen von Hufeld in K/S/M, § 33a EStG Rz A 35 ff (09/2014) hingewiesen. Rn. 3 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Das JStG 1996 v 11.10.1995, BStBl I 1995, 438 hat § 33a EStG mit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Anrechnung von Ausbildungszuschüssen (§ 33a Abs 3 S 3 EStG)

Rn. 401 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Als Ausbildungsbeihilfe bezogene Zuschüsse mindern ab dem VZ 2012 nur noch die zeitanteiligen Höchstbeträge des § 33a Abs 1 EStG für die Kalendermonate, für die die Zuschüsse bestimmt sind. Die Regelung betrifft sowohl Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln als auch solche aus privaten Mitteln, die ggf als Bezüge zu erfassen sind, soweit sie de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge bei zeitanteiliger Kürzung (§ 33a Abs 3 S 2 EStG)

Rn. 381 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Eigene Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person (§ 33a Abs 1 EStG) EStG), die auf die Kalendermonate entfallen, in denen die in Abs 1–2 bezeichneten Voraussetzungen nicht vorgelegen haben, sind nicht auf die nach § 33a Abs 3 S 1 EStG verminderten Höchstbeträge anzurechnen. Einkünfte und Bezüge entfallen auf die Kürzungsmonate, denen si...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte

Rn. 2 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die Vorschrift ist durch das JStG 1996 (BGBl I 1995, 1250) in das EStG eingefügt worden. Das JStErgG 1996 (BGBl I 1995, 1959) hat § 70 Abs 3 EStG angefügt, der die Korrektur materieller Fehler der letzten Kindergeldfestsetzung zum Gegenstand hat. Das JStG 1997 (BGBl I 1996, 2049) hat § 70 Abs 2 EStG insoweit geändert, als es die ursprüngliche G...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 5 Steuerrecht

Das Steuerrecht unterscheidet bei Teilzeitbeschäftigten (Aushilfen) zwischen Arbeitnehmern, die nur in geringem Umfang und gegen geringen Arbeitslohn beschäftigt werden (s. Beschäftigung in geringem Umfang und gegen geringen Arbeitslohn; § 40a Abs. 2 und Abs. 2a EStG), und Arbeitnehmern, die nur kurzfristig beschäftigt werden (s. Aushilfen, Tz 3.2; § 40a Abs. 1 EStG). Der Arb...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 5.1 Beschäftigung in geringem Umfang und gegen geringen Arbeitslohn (§ 40a Abs. 2 EStG)

Die steuerliche Behandlung geringfügig entlohnter Beschäftigungsverhältnisse lehnt sich eng an die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung an. Demzufolge gilt die Geringfügigkeitsgrenze von 450 EUR auch im Steuerrecht. Allerdings gibt es im Steuerrecht neben der Möglichkeit, das Entgelt aus einem geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnis individuell nach Maßgabe der ...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 5.1.3 Haushaltsnahe geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse

Für geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten wurden durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Privilegien geschaffen. Ziel dieser Regelung sollte sein, viele dieser "Minijobs" in eine legale Beschäftigung zu überführen. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung in einem Privat...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 5.1.4 Beschäftigungsförderung im Niedriglohnsektor

Die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in einem abgrenzbaren Entgeltbereich oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze war früher regelmäßig finanziell unattraktiv, da mit Eintritt der vollen Sozialversicherungspflicht bzw. der individuellen Steuerpflicht die Abgabenbelastung und der Mehrverdienst nicht mehr in einem wirtschaftlichen Verhältnis stehen. Dies...mehr

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Aktuelle Entwicklungen bei ... / a) Taugliche § 7g-EStG-Objekte

Der Tatbestand erfordert als taugliche Objekte abnutzbare und bewegliche Wirtschaftsgüter, die allerdings nicht zwingend "neue" sein müssen.[18] Zudem wird auf "Anlagevermögen" abgestellt – insoweit sehr ähnlich den Bestimmungen in § 6b Abs. 4 S. 1 EStG. Die Abgrenzung von Anlagevermögen und Umlaufvermögen wird auch im Steuerrecht nach § 247 Abs. 2 HGB geleistet.[19]mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, umgangssprachlich als Minijob bezeichnet, liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV nur vor, wenn das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt. Weitere Voraussetzungen (z. B. Einhaltung einer bestimmten Arbeitszeit) sind nicht zu erfüllen. Ob eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vorliegt, ist vom...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 5.1.1 Steuerrechtliche Behandlung geringfügig entlohnter Beschäftigungsverhältnisse

Das Entgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung gehört stets zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Dieser Arbeitslohn muss aber nicht nach Maßgabe der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) individuell versteuert werden, sondern es besteht auch die Möglichkeit der Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte durch den Arbeitgeber. Diese Pauschalbe...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 5.1.2 Individuelle Besteuerung nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen

Macht der Arbeitgeber von der Möglichkeit, das Arbeitsentgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV mit 2 % einheitlich pauschal zu besteuern, keinen Gebrauch, muss der Arbeitslohn nach den (elektronischen) Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Arbeitnehmers versteuert werden. Die Höhe des Steuerabzugs hängt dann entscheidend von der Lohnste...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1 Begriff der Funktion

1.1 Notwenigkeit und Auswirkungen einer Differenzierung Die steuerlichen Auswirkungen des Ansatzes eines Transferpaketes nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen[1] setzen voraus, dass eine betriebliche Funktion verlagert wird und kein Ausnahmefall vorliegt. Beachte: Auch wenn die Tatbestände der Funktionsverlagerung nach § 1 Abs. 3 AStG nicht erfüllt sind, ist nachrangig zu pr...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.1 Begriff

2.1.1 Rechtslage bis einschließlich VZ 2021 Eine Funktionsverlagerung i. S. d. § 1 Abs. 3 Satz 9 AStG liegt damit dann vor, wenn eine Funktion, die bisher von einem Unternehmen (verlagerndes Unternehmen) ausgeübt wurde, auf ein anderes Unternehmen (übernehmendes Unternehmen) übergeht (§ 1 Abs. 2 FVerlV [bis 25.10.2022] und Rn. 19 der VWGFVerl[1]). Eine Funktionsverlagerung li...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3 Katalog der "unschädlichen" Funktionsverlagerungen

3.1 Überblick Ungeachtet des Vorliegens der gesetzlichen Tatbstände (oder der Anscheinsvermutung) ist vorab zu prüfen, ob überhaupt ein Fall der "eigentlichen" Funktionsverlagerung vorliegt bzw. in der Praxis ergibt sich das Problem, ab welcher betrieblichen Stufe keine (steuerlich relevante) Funktionsverlagerung mehr vorliegt bzw. bis zu welchem Grad der Verlagerung von Akti...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.1 Notwenigkeit und Auswirkungen einer Differenzierung

Die steuerlichen Auswirkungen des Ansatzes eines Transferpaketes nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen[1] setzen voraus, dass eine betriebliche Funktion verlagert wird und kein Ausnahmefall vorliegt. Beachte: Auch wenn die Tatbestände der Funktionsverlagerung nach § 1 Abs. 3 AStG nicht erfüllt sind, ist nachrangig zu prüfen, ob nicht eine Entstrickung nach § 4 Abs. 1 Satz 4 ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.5 Cost-Plus Verrechnungspreisabrechnung

Ein weiterer "Ausnahmefall" ergibt sich (erst) aus § 2 Abs. 1 Satz 1 FVerlV [bis 25.10.2022]. Keine Abrechnung i. R. d. Transferpaktbetrachtung ist erforderlich, wenn es sich beim übernehmende Unternehmen um ein "Unternehmen mit Routinefunktionen" handelt, das nur geringe Risiken trägt und für die Bestimmung der Verrechnungspreise nach Durchführung einer Funktionsverlagerung...mehr

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Internationales Steuerrecht: Fallgruppen der Funktionsverlagerung und Ausnahmefälle

Zusammenfassung Überblick Infolge der zunehmenden Internationalisierung und weltweiten Arbeitsteilung ist zunehmend festzustellen, dass Deutschland nicht nur der ‹Exportweltmeister› ist, sondern auch bereits kleinere und mittelständische Unternehmen mittels Direktinvestitionen (in ausländische Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten) im Ausland tätig werden. Hierfür gibt e...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2 Funktionsverlagerung im engeren Sinne

2.1 Begriff 2.1.1 Rechtslage bis einschließlich VZ 2021 Eine Funktionsverlagerung i. S. d. § 1 Abs. 3 Satz 9 AStG liegt damit dann vor, wenn eine Funktion, die bisher von einem Unternehmen (verlagerndes Unternehmen) ausgeübt wurde, auf ein anderes Unternehmen (übernehmendes Unternehmen) übergeht (§ 1 Abs. 2 FVerlV [bis 25.10.2022] und Rn. 19 der VWGFVerl[1]). Eine Funktionsver...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.6 Lohnfertigung – Auftragsproduktion – Auftragsforschung

Hervorzuheben ist hierbei insbesondere die Gestaltungsmöglichkeit, die sich aus dem Umstand ergibt, dass die Verlagerung einer (Teil-)Produktion auf einen Auftragsfertiger oder die Auslagerung von Forschungsarbeiten im Rahmen einer Auftragsforschung nicht zur Anwendung des § 1 Abs. 3 AStG führt. Die Begriffe des Auftragsfertigers (bzw. -forschers) sind in § 1 AStG 2008 nicht...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.1 Überblick

Ungeachtet des Vorliegens der gesetzlichen Tatbstände (oder der Anscheinsvermutung) ist vorab zu prüfen, ob überhaupt ein Fall der "eigentlichen" Funktionsverlagerung vorliegt bzw. in der Praxis ergibt sich das Problem, ab welcher betrieblichen Stufe keine (steuerlich relevante) Funktionsverlagerung mehr vorliegt bzw. bis zu welchem Grad der Verlagerung von Aktivitäten Gesta...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.9 Neuaufnahme einer Funktion

Auch die Neuaufnahme einer Funktion ist nach Rn. 57 der VWGFVerl[1] nicht ein Fall einer Funktionsverlagerung. Ungeachtet dessen kann die Gestaltung eine Steuerentstrickung bewirken. Die Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2024 enthalten keine ausdrückliche Regelung, aber aus den Tatbestandsmerkmalen des § 1 Abs. 2 FVerlV 22, dem "Überlassen" oder "Übertragen" einer Funk...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.7 Wesentlichkeitsgrenze

Eine weitere Fallgruppe, die nicht zu einer Funktionsverlagerung im engeren Sinne, sondern zur Einzelbepreisung führt, findet sich in § 1 Abs. 5 FVerlV [bis 25.10.2022] bzw. § 1 Abs. 3 FVerlV 22. Diese Norm füllt den unbestimmten Rechtsbegriff des § 1 Abs. 3 Satz 10 erste Alt. AStG aus. Hiernach wird gefordert, dass die übertragenen oder überlassenen immateriellen WG wesentl...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2 Veräußerung oder Überlassung einzelner WG

§ 1 Abs. 7 Satz 1 FVerlV [bis 25.10.2022] stellt klar, dass isolierte Geschäftsvorfälle, bei denen es sich um eine Veräußerung oder eine Nutzungsüberlassung von WG jeder Art handelt, keine Funktionsverlagerung nach § 1 Abs. 2 FVerlV [bis 25.10.2022] sind. Dies gilt aber nicht, wenn solche Geschäftsvorfälle wirtschaftlich Bestandteile einer Funktionsverlagerung sind. § 1 FVer...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.4 Keine Funktionsverlagerung nach der Verkehrsauffassung

Nach § 1 Abs. 7 Satz 2, 2. Alternative AStG sind auch Vorgänge, die von fremden Dritten nicht als Veräußerung oder Erwerb einer Funktion angesehen würden, nicht nach den Grundsätzen der Funktionsverlagerung zu behandeln. Dabei könnte es sich z. B. um geringfügige Verlagerungen handeln (Bagatellfälle), die keine relevante Gewinnauswirkung haben. Fraglich ist, ob auch zeitlich...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.8 Substitution einer Funktion

Zum Tatbestand einer Funktionsverlagerung gehört, dass das verlagernde Unternehmen aufgrund des Verlagerungsvorgangs die betreffende Funktion einstellt oder zumindest einschränkt. Das Tatbestandsmerkmal der "Einstellung" oder "Einschränkung" der Funktion bezieht sich dabei auf den mit der konkreten Funktion erzielten Umsatz und erfasst auch den Fall der Substitution einer Fu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.10 Wirtschaftliche Auslegung des Begriffs der Funktionsverlagerung

Von erheblicher praktischer Bedeutung ist auch, dass die Finanzverwaltung in den VWGFVerl[1] verschiedene Leistungen nicht als Funktionsverlagerungen im eigentlichen Sinn qualifiziert. Zu nennen sind u. a. Die zentrale Produktionssteuerung ist keine Funktionsverlagerung (Rn. 59 VWGFVerl); die fristgerechte Kündigung oder das Auslaufen von Verträgen ist i. d. R. keine Funktionsv...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.1.1 Rechtslage bis einschließlich VZ 2021

Eine Funktionsverlagerung i. S. d. § 1 Abs. 3 Satz 9 AStG liegt damit dann vor, wenn eine Funktion, die bisher von einem Unternehmen (verlagerndes Unternehmen) ausgeübt wurde, auf ein anderes Unternehmen (übernehmendes Unternehmen) übergeht (§ 1 Abs. 2 FVerlV [bis 25.10.2022] und Rn. 19 der VWGFVerl[1]). Eine Funktionsverlagerung liegt nach der Gesetzesbegründung auch dann v...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.2 Fallgruppen

Aus der Definition ergeben sich folgende denkbaren Fallgruppen der Funktionsverlagerung (Beispiele anhand der Funktion Produktion): Funktionsausgliederung In diesem Fall erfolgt eine Verlagerung der Produktion auf einen Eigenproduzenten. Indizien für den Eigenproduzenten sind: • er selbst bestimmt den Produktionsablauf; • die hierzu erforderlichen materiellen und immateriellen W...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.3 Arbeitnehmerentsendung

Ebenfalls kein Fall der Funktionsverlagerung im engeren Sinne liegt nach § 1 Abs. 7 Satz 2 FVerlV [bis 25.10.2022] bzw. § 1 Abs. 2 FVerlV 22 vor, wenn Personal im Konzern entsandt wird, ohne dass eine Unternehmensfunktion oder wesentliche immaterielle WG oder wesentliche sonstige Vorteile (z. B. spezifisches Know-how) übergehen. Die bloße Mitarbeiterentsendung stellt damit k...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.3 Der Begriff der Funktion (Rechtslage seit VZ 2022)

Die seit 2022 gültige Rechtsverordnung nimmt erstmals neue Definitionen vor. Eine Funktion wird in § 1 Abs. 1 FVerlV 22 definiert als eine "[...] Geschäftstätigkeit, die aus einer Zusammenfassung gleichartiger betrieblicher Aufgaben besteht, die von bestimmten Stellen oder Abteilungen eines Unternehmens erledigt werden". Sie ist ein organischer Teil eines Unternehmens, ohne ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.1.2 Rechtslage seit VZ 2022

Eine Funktionsverlagerung liegt nach § 1 Abs. 2 FVerlV 22 vor "[...] wenn eine Funktion einschließlich der dazugehörigen Chancen und Risiken sowie der mitübertragenen oder mit überlassenen Wirtschaftsgüter oder sonstigen Vorteile ganz oder teilweise übertragen oder überlassen wird, sodass das übernehmende Unternehmen diese Funktion ausüben oder eine bestehende Funktion auswe...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.2 Der unbestimmte Begriff der Funktion (Rechtslage bis einschließlich VZ 2021)

Weder das AStG selbst noch die RVO definiert den Begriff der Funktion. Lediglich die Begründung der RVO enthält die Aussage, dass eine Funktion eine Zusammenfassung gleichartiger betrieblicher Aufgaben einschließlich der dazugehörigen Chancen und Risiken, die von bestimmten Stellen oder Abteilungen eines Unternehmens erledigt werden, ist. Verständlicher ist die Erläuterung v...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Infolge der zunehmenden Internationalisierung und weltweiten Arbeitsteilung ist zunehmend festzustellen, dass Deutschland nicht nur der ‹Exportweltmeister› ist, sondern auch bereits kleinere und mittelständische Unternehmen mittels Direktinvestitionen (in ausländische Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten) im Ausland tätig werden. Hierfür gibt es unterschiedli...mehr

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Zuschreibungen/Wertaufholungen / 1.2 Zuschreibungsanlässe

Rz. 7 Wird der materielle Anwendungsbereich von Zuschreibungen auf die Rückgängigmachung von in Vorjahren vorgenommenen Abschreibungen begrenzt, so lassen sich in Abhängigkeit von dem Charakter der Abschreibung die folgenden potenziellen Zuschreibungsanlässe unterscheiden: Rückgängigmachung von unzulässigerweise vorgenommenen Abschreibungen. Rückgängigmachung von planmäßigen A...mehr

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Zuschreibungen/Wertaufholungen / 1.1 Begriff der Zuschreibung – Inhalt, Umfang und wichtige Abgrenzungen

Rz. 1 Der Begriff der Zuschreibung wird im Gesetz zwar an verschiedenen Stellen genannt, jedoch erlaubt die Verwendung durch den Gesetzgeber keine Rückschlüsse auf Inhalt und Umfang des Zuschreibungsbegriffs: In § 284 Abs. 3 Satz 2 HGB heißt es – in Verbindung mit der Aufstellung des sogenannten Anlagespiegels[1] –, dass neben anderen Sachverhalten "Zuschreibungen des Geschä...mehr

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Zuschreibungen/Wertaufholungen / 2.1.3 Wegfall der Abschreibungsgründe bei Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Sätze 5, 6 HGB sowie § 253 Abs. 4 HGB in späteren Geschäftsjahren

Rz. 25 Die zentrale Voraussetzung für die Anwendung von § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB ist der zwischenzeitliche Wegfall der Gründe, die für die früher vorgenommene Abschreibung maßgebend waren. Bestehen die Gründe auch weiterhin, ist nach der hier vertretenen Auffassung keine Möglichkeit zur Wertaufholung gegeben, selbst wenn die Vornahme der Abschreibung als Wahlrecht ausgestalte...mehr

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Zuschreibungen/Wertaufholungen / 2.2 Zuschreibungstechnik

Rz. 40 Wenn ein Unternehmen eine Zuschreibung i. S. d. § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB vornehmen muss, stellt sich die Problematik der Zuschreibungstechnik in zweifacher Weise: In sachlicher Hinsicht geht es um den Umfang der Zuschreibung, das Bestehen von Obergrenzen und die Zulässigkeit von Zwischenwerten; in zeitlicher Hinsicht ist zu klären, in welchem Jahresabschluss eine Zusch...mehr

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Zuschreibungen/Wertaufholungen / 2.1.1 Überblick und Einordnung

Rz. 15 Mit dem BilMoG wurde die handelsrechtliche Wertaufholung bezüglich aller Formen außerplanmäßiger Abschreibungen vereinheitlicht und nunmehr rechtsformunabhängig geregelt, indem ein generelles Wertaufholungsgebot in § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB kodifiziert wurde.[1] Durch die Abschaffung der Spezialregelung des § 280 HGB a. F., welcher für Kapitalgesellschaften, haftungsbes...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4 Die (alternative) Anwendung der Geschäftschancenlehre

4.1 Verhältnis Funktionsverlagerung zur Geschäftschancenlehre Im Rahmen der ersten höchstrichterlichen Entscheidung[1] zu einer Funkktionsverlagerung durch Entsendung von Mitarbeitern zu bzw. der Verlagerung von Kunden auf eine ausländische Schwestergesellschaft hat der BFH zwar im konkreten Einzelfall die Funktionsverlagerung mangels organischem Teil eines Unternehmens[2] abg...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5 Grundkonzept der gesetzlichen Regelungen der Funktionsverlagerung

5.1 Begriff der Funktion und Funktionsverlagerung 5.1.1 Rechtslage bis einschließlich VZ 2021 Begriff der Funktionsverlagerung Der Begriff der Funktionsverlagerung ergibt sich aus § 1 Abs. 3 Satz 9 AStG a. F. Eine Funktionsverlagerung liegt hiernach vor beim Übergang einer Funktion von einem Unternehmen (verlagerndes Unternehmen) auf ein nahestehendes Unternehmen (übernehmendes...mehr