Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerrecht

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neues zum Betriebsstättenbe... / 3. No-Floating-Income-These nur im innerstaatlichen Recht, nicht im Abkommensrecht

Wie erwähnt soll es nach der No-Floating-Income-These des BFH grundsätzlich keine "betriebsstättenlosen" gewerblichen Einkünfte geben.[23] Für den innerstaatlichen Betriebsstättenbegriff überzeugt diese Sichtweise. Dies gilt insbesondere mit Blick auf § 12 S. 2 Nr. 1 AO sowie § 2 Abs. 1 S. 3 GewStG. Das innerstaatliche Steuerrecht ist strukturell darauf angelegt, gewerbliche...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Systematische Bedeutung des Vorsteuerabzugs

Rz. 1 Der Vorsteuerabzug ist das Kernstück des seit dem 1.1.1968 in Deutschland geltenden Umsatzsteuerrechts; er ist das bestimmende Wesensmerkmal des Mehrwertsteuersystems (Netto-Allphasen-USt mit Vorsteuerabzug), das in Deutschland entsprechend den europäischen Vorgaben der MwStSystRL zu gelten hat.[1] Der EuGH spricht in ständiger Rspr. davon, dass der Vorsteuerabzug "int...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Vorsteuerabzugsverbot bei bestimmten steuerbefreiten Umsätzen (§ 15 Abs. 2 UStG)

Rz. 358 § 15 Abs. 2 UStG ordnet den Ausschluss des Vorsteuerabzugs an: - in Nr. 1 bei steuerfreien Umsätzen und i - n Nr. 2 bei Umsätzen im Ausland, die steuerfrei wären, wenn sie im Inland ausgeführt würden. Diese Einschränkung der Neutralität der MwSt im Unternehmerbereich war bereits in der 2. EG-MwSt-Richtlinie v. 11.4.1967 systemkennzeichnend enthalten. Durch dieses Abzugs...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Klimaschutzpaket

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Verordnung

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Umsatzsteuer

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen 2026, Jahressteuergesetz

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2020

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Umsatzsteuersatz

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2018

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steuerberater

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Elektrofahrzeuge

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2024

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Altersvorsorge

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2022

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Bürokratieabbau

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Steuerfortentwicklungsgesetz

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 1.5.2 Verhältnis zu § 42 AO

Rz. 29 Durch die Rechtsprechung des BFH war das Verhältnis von § 42 AO zur Hinzurechnungsbesteuerung bis zur Neufassung des § 42 Abs. 1 S. 2 AO im Jahr 2008 weitgehend geklärt.[1] Der BFH räumte der Anwendung des § 42 AO 1977 bei der Beurteilung niedrig besteuerter ausländischer Basisgesellschaften aus logischen Gründen Vorrang vor der Anwendung der §§ 7 ff. AStG ein.[2] Rz....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 3 Verwendungszweck für Informationen (Abs. 2)

Rz. 4 § 19 Abs. 2 EUAHiG bestimmt, für welche Zwecke die Informationen verwendet werden dürfen, die im Rahmen des EUAHiG von anderen Mitgliedstaaten übermittelt worden sind. Hauptverwendungszweck ist die Verwendung zur zutreffenden Festsetzung und Erhebung aller Steuern, die unter § 1 EUAHiG fallen.[1] Die Durchsetzung der zutreffenden Steuern ist der wesentlichste Zweck des...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO Vorbemer... / 8.3.3 Vermögenszuwachsrechnung

Rz. 59 Die Vermögenszuwachsrechnung beruht ebenso wie die Geldverkehrsrechnung auf dem Gedanken, dass die Verwendung von Mitteln für den Verbrauch oder für Vermögensanlagen durch steuerbare Einkünfte, sonstige laufende Bezüge oder einmalige Vermögensanfälle belegt sein muss.[1] Beide Rechnungen lassen sich voneinander ableiten und ineinander überführen. Die Vermögenszuwachs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO Vorbemer... / 8.4.2 Zeitreihenvergleich

Rz. 64 Eine Zeitreihenanalyse (auch Zeitreihenvergleich genannt) dient dazu, historische Entwicklungen und Zusammenhänge zwischen betriebswirtschaftlichen Kennzahlen darzustellen. Bei einer Zeitreihenanalyse werden die Daten in einem Diagramm periodenweise entlang einer Zeitachse aufgetragen, um Trends, Schwankungen und Ausreißer in den Datenreihen zu identifizieren oder die...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Absetzung für Substanzverri... / 2 Bodenschatz als Gegenstand der AfS

AfS können nur bei solchen Wirtschaftsgütern vorgenommen werden, bei denen ein Verbrauch der Substanz eintritt. Das ist regelmäßig bei Bodenschätzen, allerdings nicht bei ausströmenden Wasser, der Fall.[1] Bodenschätze sind mit Ausnahme von Wasser alle mineralischen Rohstoffe in festem oder flüssigem Zustand und Gase, die in natürlichen Ablagerungen oder Ansammlungen (Lagers...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Altlastensanierung / 2.3 Hinreichende Konkretisierung

Eine Verbindlichkeitsrückstellung für Umweltschutzmaßnahmen darf nur gewinnmindernd passiviert werden, wenn die öffentlich-rechtliche Verpflichtung hinreichend konkretisiert ist[1], d. h., wenn sich ein inhaltlich bestimmtes Handeln innerhalb eines bestimmten Zeitraums unmittelbar durch Gesetz oder Verwaltungsakt ergibt und an die Verletzung der Verpflichtung Sanktionen gek...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Altlastensanierung / 2.5 Höhe der Rückstellung

Für die Bewertung von Rückstellungen aufgrund öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen gelten die Grundsätze über die Bewertung von Verbindlichkeiten, wonach nur der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Betrag angesetzt werden darf. Die vernünftige kaufmännische Beurteilung (für die Erfüllung der Sachleistungsverpflichtung) ist indes nur ein Schätzmaßstab, d...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Altlastensanierung / 4 Sanierungsaufwand

Aufwendungen zur Beseitigung "eigener" Schadstoffbelastungen stellen regelmäßig sofort als Betriebsausgaben abzugsfähigen Erhaltungsaufwand[1] dar.[2] Die Annahme nachträglicher Herstellungskosten scheidet i. d. R. aus, weil eine wesentliche Verbesserung im Sinne der Gebrauchs- und Verwendungsmöglichkeit oder gar eine Substanzvermehrung des Grund und Bodens nicht stattfind...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO Vorbemer... / 8.3.1 Innerer und äußerer Betriebsvergleich

Rz. 52 Der innere und äußere Betriebsvergleich sind Methoden zur Überprüfung der Buchführungsergebnisse anhand bestimmter Kennzahlen. Als solche kommen insbesondere der Rohgewinnsatz und der Rohgewinnaufschlagsatz in Betracht. Bei Handelsbetrieben entspricht der Rohgewinn dem Unterschied zwischen dem wirtschaftlichen Umsatz und dem Wareneinsatz, d. h. dem Aufwand für die ver...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Vereinbarungstreuhand (... / 6. Steuerrecht

Nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 AO ist das Treugut auch steuerlich dem Treugeber zuzurechnen (s. hierzu Schmitz-Herscheidt, Die Besteuerung der Körperschaften und ihrer Anteilseigner, 1. Aufl. 2025, Rz. 61 ff.); s. auch BFH v. 14.12.2022 – II R 40/20, GmbHR 2023, 758 = GmbH-StB 2023, 202 (E. Böing) zur Zurechnung von Grundstücken nach Abschluss einer Vereinbarungstreuhand im Ber...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.2.1.4 Verdeckte Einlagen

Rz. 81 Unter einer verdeckten Einlage versteht die Steuerrechtsprechung[1] eine Zuwendung des Gesellschafters an die Kapitalgesellschaft, die ein Nichtgesellschafter bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns der Gesellschaft nicht einräumen würde. Diese Definition impliziert 3 Kriterien:[2] Es liegt eine unmittelbare oder mittelbare Zuwendung vor. Die Zuwendung h...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.2.1.3 Andere Zuzahlungen in das Eigenkapital

Rz. 76 Für die Fähigkeit von Nutzungsrechten zur Einlage i. S. v. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB wird in der Literatur[1] zwischen beschränkt dinglichen und obligatorischen Nutzungsrechten unterschieden. Beschränkt dingliche Nutzungsrechte können unter der Voraussetzung der Einlagefähigkeit, unabhängig davon, ob das Nutzungsrecht am Gegenstand des betreffenden Gesellschafters oder e...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.2.1.2 Sacheinlagen zur Aufbringung des Nennkapitals

Rz. 72 Gem. § 27 Abs. 2 AktG umschreibt der Begriff der Sacheinlage "Vermögensgegenstände […], deren wirtschaftlicher Wert feststellbar ist". Ob auch Nutzungsrechte als Sacheinlage tauglich sind, hängt in erster Linie von ihrer Aktivierungsfähigkeit ab;[1] dies berücksichtigt, dass "nur das, was im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für bilanzfähig befunden wird, auch bei Einbrin...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 2.1.1.1 Vorliegen eines Vermögensgegenstands

Rz. 20 Verkehrsfähigkeit als Hauptkriterium Die Bilanzierungsfähigkeit von Nutzungen und Nutzungsrechten in der Handelsbilanz steht in direktem Zusammenhang mit der Frage nach dem Vorliegen eines Vermögensgegenstands.[1] Da eine Legaldefinition für den Begriff "Vermögensgegenstand"[2] fehlt und eine Auslegung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs daher auf der Grundlage der Grun...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 2.2 Bilanzierung der Höhe nach

Rz. 57 Steht die Bilanzierung dem Grunde nach fest, so stellt sich die Frage nach der Bilanzierung der Höhe nach. Nutzungsrechte, die lediglich Vergütungen für die laufende Nutzungsüberlassung vorsehen, können, wie oben bereits herausgearbeitet, nach derzeitiger Auffassung mangels Anschaffungskosten nicht aktiviert werden. Diese Einschätzung basiert auf der Anwendung der Bes...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 1.2 Klassifizierung von Nutzungsrechten

Rz. 7 Eine Klassifizierung von Nutzungsrechten ist anhand verschiedener Kriterien möglich. Ein mögliches Kriterium ist das Bestehen einer Gegenleistung; folglich wäre zwischen entgeltlichen und unentgeltlichen Nutzungsrechten zu unterscheiden. Nutzungsrechte können außerdem dinglicher oder schuldrechtlicher Natur sein. Im Bereich der dinglichen Nutzungsrechte wird zwischen de...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 5. Auslandsbezug: Steuerfreistellung nach § 8b KStG

Das spanische Steuerrecht stellt – ähnlich wie § 8b Abs. 2 KStG – Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften von der Steuer frei. Hat eine vGA an den Steuerpflichtigen in Gestalt eines verbilligten Anteilserwerbs von einer spanischen Gesellschaft das Einkommen in Spanien aufgrund spanischen Rechts nicht gemindert, findet für die vGA an den Steuerpflicht...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.1 Begriff und Bewertung der Einlage

Rz. 66 Zivilrechtlich sind Einlagen Beiträge der Gesellschafter i. S. d. §§ 705, 706 BGB, die wiederum in Geld oder Sachwerten, mithin auch Rechten, bestehen können. Im Steuerrecht werden Einlagen und Entnahmen im Zusammenhang mit der Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 1 EStG genannt; danach ergibt sich der steuerliche Gewinn auf der Grundlage eines Vergleichs des Betriebsvermög...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 33): Die Im... / 3. Betriebsvorrichtungen

Dauerbrenner in Streitverfahren ist die (unbewusste) Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen. Auch fest im Gebäude verbaute Anlagen für den gewerblichen Gebrauch sind im Ausgangspunkt GewSt-kürzungsschädlich, da solche Betriebsvorrichtungen – abweichend vom Zivilrecht – nicht wesentlicher Bestandteil eines Gebäudes bzw. Grundstücks, sondern im Steuerrecht selbständige Wirtsc...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 5.3.1 Zivilrechtliche Grundlagen

Rz. 154 GmbH-Anteile und Aktien sind gem. § 15 Abs. 1 GmbHG bzw. § 68 AktG übertragbar, sodass die Voraussetzung der Nießbrauchbestellung gem. § 1069 Abs. 2 BGB grundsätzlich gegeben ist.[1] Inwieweit die sich aus den Anteilen ergebenden Gesellschaftsrechte auf Nießbraucher und Nießbrauchbesteller aufteilen, ergibt sich aus vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Beteiligt...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 2.1.1.2 Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen

Rz. 37 Die abstrakte Bilanzierungsfähigkeit erfordert neben dem Vorliegen der Vermögensgegenstandseigenschaft die Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen.[1] Steuerrechtlich setzt sich das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft aus dem Gesamthandsvermögen und dem Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter zusammen. Das Gesamthandsvermögen besteht aus dem notwendigen Betriebsv...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 2.1.3 Bilanzierung ohne Vorliegen eines Vermögensgegenstands

Rz. 55 Die Handelsbilanz enthält jedoch nicht nur Vermögensgegenstände, sondern sie weist u. U. auch Positionen aus, die nicht den Kriterien, die an Vermögensgegenstände gestellt werden, entsprechen. Als Beispiel wären die Rechnungsabgrenzungsposten zu nennen. Entsprechend § 250 Abs. 1 HGB und dazu korrespondierend für das Steuerrecht § 5 Abs. 5 EStG sind auf der Aktivseite ...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 2.1.2.1 Unentgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rz. 46 Für den Fall der Bejahung der Vermögensgegenstandseigenschaft von Nutzungsrechten wäre ein Ausweis in der Bilanz unter der Position "Immaterielles Vermögen" denkbar. Das auch hier grundsätzlich geltende Prinzip der Vollständigkeit erfährt durch die steuerrechtliche Regelung in § 5 Abs. 2 EStG eine Durchbrechung. Der Ausweis immaterieller Vermögensgegenstände des Anlag...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 5.1.2 Steuerliche Behandlung

Rz. 140 Die Qualifikation der Einkünfte des Nießbrauchers richtet sich nach der Art des Unternehmens. Denkbar wären Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit, wobei bei freiberuflicher Tätigkeit der Nießbraucher selbst tätig werden muss, während er im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb bzw. Gewerbebetrieb auch einen Ange...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 5.2.1 Zivilrechtliche Grundlagen

Rz. 145 Folgt man den §§ 717, 719 BGB, so sind Anteile an einer OHG bzw. KG grundsätzlich nicht übertragbar; zieht man § 1069 Abs. 2 BGB hinzu, so kann an einem nicht übertragbaren Recht kein Nießbrauch bestellt werden. Allerdings handelt es sich bei § 719 BGB um eine dispositive Regelung, sodass nach allgemeiner Auffassung[1] bei Zustimmung der Gesellschafter, beispielsweis...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nutzungen/Nutzungsrechte / 4.1.2 Nutzungsüberlassungen zwischen Angehörigen

Rz. 118 Der IV. Senat hat in seinem Urteil vom 23.11.1995[1] auch zu einer viel diskutierten Sonderbehandlung von Nutzungsüberlassungen zwischen Angehörigen Stellung genommen. In der Begründung heißt es lapidar: "Für die Ermittlung der Einkünfte von Ehegatten gelten keine Besonderheiten."[2] Damit werden Überlegungen zunichte gemacht, die auf der Grundlage des Beschlusses de...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 5.1.1 Zivilrechtliche Grundlagen

Rz. 136 Beim Unternehmensnießbrauch i. e. S. führt der Nießbraucher das Unternehmen im eigenen Namen, jedoch ist er in seinen Entscheidungen nicht vollkommen frei. Durch die Normen des BGB sind dem unternehmerischen Entscheidungsspielraum Grenzen gesetzt:[1] Die bisherige wirtschaftliche Bestimmung des Unternehmens ist aufrechtzuerhalten (§ 1036 BGB); der Betrieb darf nicht um...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 5.2.2 Steuerliche Behandlung

Rz. 150 Mithilfe einer Nießbrauchskonstruktion wird oftmals das steuerliche Ziel verfolgt, dass sowohl der Gesellschafter als auch der Nießbraucher Mitunternehmerstellung erlangen.[1] Die steuerliche Behandlung des Nießbrauchers und des Nießbrauchbestellers hängt demnach maßgeblich von der Qualifikation der Stellung der Beteiligten zur Gesellschaft ab. Der Nießbraucher ist i...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.2.2 Einlage in eine Personengesellschaft

Rz. 86 Die bei Kapitalgesellschaften möglichen Einlagevarianten, gesellschaftsrechtliche Sacheinlagen zum Erwerb einer Beteiligung bzw. deren Erhöhung und sonstige Beiträge, mit denen all jene Einlagen erfasst werden, für die die Gesellschafter keinen Gegenwert in Form einer Erhöhung ihres Kapitalkontos erhalten, gelten grundsätzlich für Personengesellschaften entsprechend.[...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.3.1 Einlage in eine Kapitalgesellschaft

Rz. 92 Auch im Fall von Nutzungen sind im Grundsatz die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Einlage zur Aufbringung oder Erhöhung des Nennkapitals,[1] einer Einlage i. S. "anderer Zuzahlungen" gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB sowie einer verdeckten Einlage zu prüfen. Eine Eignung von Nutzungsvorteilen als gesellschaftsrechtliche Sacheinlage ist jedoch abzulehnen, weil die gr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 2.1.4 Rechtspflicht, Art. 6 Abs. 1c DSGVO

Sofern eine Rechtspflicht zur Datenverarbeitung im Rahmen der Überwachungsmaßnahme besteht, ist auch diese Rechtsgrundlage denkbar. Arbeitgeber werden immer konkreter dazu verpflichtet, IT-Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, z. B. unter der NIS2-Richtlinie. Da die Rechtspflicht konkret auf die Datenverarbeitung bezogen sein muss (z. B. im Steuerrecht, wo gewissen Daten aufbewah...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Betriebsprüfu... / 3 Großbetriebe mit regelmäßig vorgesehener Abschlussprüfung müssen entsprechende Rückstellungen bilden

Zu den handelsrechtlichen Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten[1] können auch Aufwendungen gehören, die durch am Bilanzstichtag bereits wirtschaftlich verursachte Mitwirkungspflichten im Zusammenhang mit einer künftigen Betriebsprüfung ausgelöst werden. Der handelsrechtlichen Rückstellungsverpflichtung folgt das Steuerrecht nach § 5 Abs. 1 S. 1 EStG soweit folgende...mehr