Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerrecht

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / 2.1.1 Allgemeines

Haben sich Ehegatten oder auch eingetragene Lebenspartner für ein Berliner Testament entschieden, dann sieht die Besteuerung wie folgt aus[1]: Der überlebende Ehegatte, der beim Berliner Testament als Vollerbe anzusehen ist, hat den gesamten Vermögensanfall vom erstversterbenden Ehegatten nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG (aufgrund Erbanfall) und als Zwischenerwerb[2] zu versteuer...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Steuerrechtliche Möglichkei... / 2.8 Gemischt genutzte Gebäude

Nicht jedes Gebäude dient ausschließlich Wohnzwecken, sondern wird auch zu fremden Wohnzwecken oder beruflich genutzt. Im Steuerrecht können Gebäude in einzelne Gebäudeteile aufgeteilt werden. Nutzt der Eigentümer eines dieser Gebäudeteile eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken, kann hierfür der volle Höchstbetrag von 40.000 EUR in Anspruch genommen werden.[1] Bei der Berechnung...mehr

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / 2.1.2 Nachteile des Berliner Testaments

Wie unter Tz. 1.2.1 schon ausgeführt, ist das Berliner Testament zumindest bei höheren Vermögen nicht zu empfehlen.[1] Befindet sich im Vermögen ein Familienheim, so kann dieses aber steuerfrei vererbt werden (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG, sofern die entsprechenden Voraussetzungen eingehalten werden). [2] Nachteilig erweist sich das Berliner Testament zum einen dadurch, dass die ...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 2.8 Auflösung der stillen Gesellschaft

Rz. 42 Für die Auflösung der stillen Gesellschaft kommen neben der Kündigung durch den stillen Gesellschafter, durch den Geschäftsinhaber oder den Privatgläubiger eines Gesellschafters[1] folgende weitere Auflösungsgründe in Betracht:[2] der Ablauf einer vereinbarten Frist[3] oder der Eintritt einer vereinbarten Bedingung; ist die stille Gesellschaft auf eine bestimmte Zeit e...mehr

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / 2.5.1 Tod des erstversterbenden Ehegatten

Sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, kommen bei einem begünstigten Vermögen bis zum Schwellenwert von 26.000.0000 EUR die Regelverschonung und daneben der Abzugsbetrag von 150.000 EUR[1] bzw. alternativ die Optionsverschonung[2] zur Anwendung. Bei Überschreiten des Schwellenwertes sind die vorgenannten Verschonungsmaßnahmen ausgeschlossen. Hier wird aber auf ...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 4.1 Steuerrechtliche Anerkennung der stillen Gesellschaft

Rz. 57 Der Begriff der stillen Gesellschaft findet sich im Steuerrecht an zahlreichen Stellen.[1] Es existiert allerdings keine eigenständige steuerrechtliche Definition des Begriffs der stillen Gesellschaft.[2] Das Vorliegen einer stillen Gesellschaft gemäß der jeweiligen steuerrechtlichen Vorschrift richtet sich daher grundsätzlich nach zivil- und handelsrechtlichen Maßstä...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 5 Schlussbemerkungen

Rz. 86 Die handelsrechtliche Behandlung der stillen Gesellschaft ist zwar gesetzlich nicht explizit geregelt. Die Bilanzierungspraxis sollte aber die Stellungnahme 1/1994 des HFA des IDW "Zur Behandlung von Genussrechten im Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften" auf die handelsrechtliche Behandlung der stillen Gesellschaft analog anwenden. Liegen alle vier in dieser Stel...mehr

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / 2.4 Steuergestaltung

Ist der Pflichtteilsberechtigte der Alleinerbe des Verpflichteten, so bleibt trotz des zivilrechtlichen Erlöschens des Pflichtteilsanspruchs erbschaftsteuerrechtlich sein Recht zur Geltendmachung des Pflichtteils als Folge der Regelung in § 10 Abs. 3 ErbStG bestehen. Erklärt der Berechtigte in einem solchen Fall gegenüber dem Finanzamt, er mache den Anspruch geltend, ist die...mehr

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / 2.1.3 Steuergestaltungsmöglichkeiten

Zur steuerlichen Optimierung bzw. als Alternative zum Berliner Testament werden verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten angeboten. Ist es dem überlebenden Ehegatten finanziell möglich, so sollten Pflichtteile (in Höhe der persönlichen Freibeträge nach § 16 ErbStG) an die Schlusserben ausgezahlt werden. Durch die persönlichen Freibeträge bei Kindern von 400.000 EUR ergibt sich h...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 2.1 Begriffsmerkmale der stillen Gesellschaft

Rz. 2 Das Handelsgesetzbuch enthält keine gesetzliche Definition für den Begriff der stillen Gesellschaft.[1] Aus den §§ 230–236 HGB können lediglich verschiedene Merkmale abgeleitet werden, anhand derer sich der Begriff und das Wesen einer stillen Gesellschaft erschließen lässt. Danach beteiligt sich ein stiller Gesellschafter an dem von einem anderen ausgeübten Handelsgewe...mehr

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / 1.2.4 Jastrowsche Klausel

Zur Verstärkung der Abschreckungswirkung einer Pflichtteilsklausel wurde die Jastrowsche Klausel entwickelt. Mit dieser wird erreicht, dass sich der Nachlass des Letztversterbenden durch die Vermächtnisse vermindert, was dazu führt, dass sich auch Pflichtteilsansprüche verringern.[1] Die Jastrowsche Klausel lautet etwa wie folgt[2]: "Verlangt einer unserer Abkömmlinge auf den ...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 2.2 Rechtsnatur der stillen Gesellschaft

Rz. 3 Die stille Gesellschaft stellt einen Spezialfall bzw. eine Variante der Gesellschaft bürgerlichen Rechts dar.[1] Eine solche liegt gemäß § 705 Abs. 1 BGB vor, wenn sich die Gesellschafter durch den Gesellschaftsvertrag gegenseitig dazu verpflichten, "die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern". Hierbei unterscheidet der...mehr

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / 2.3 Berliner Testament und der mehrfache Erwerb desselben Vermögens

Haben die Ehegatten schon ein höheres Lebensalter erreicht und wurde von diesen ein Berliner Testament errichtet, dann kann sich die Vorschrift des § 27 ErbStG entlastend auswirken. Nach § 27 ErbStG wird für den mehrfachen Erwerb desselben Vermögens innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren eine Steuerermäßigung gewährt. Bei einem höheren Lebensalter kann statistisch davon a...mehr

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / 2.2 Besteuerung des Schlusserben

Die Vorschrift des § 15 Abs. 3 ErbStG sieht für den Schlusserben eine Begünstigung vor. Hiernach wird beim Schlusserben, sofern bestimmte Voraussetzungen gegeben sind, die Steuerklasse im Verhältnis zum erstverstorbenen Ehegatten zugrunde gelegt (und nicht die Steuerklasse im Verhältnis zum letztverstorbenen Ehegatten).[1] Hinweis Eingetragene Lebenspartner Die Regelung findet...mehr

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / 2.5.2 Tod des letztversterbenden Ehegatten

Die oben genannten Vergünstigungen finden auch für den Schlusserben Anwendung. Praxis-Beispiel Auch der Schlusserbe erhält die Vergünstigungen Die Ehegatten E und F, die im Güterstand der Gütertrennung leben, haben sich in einem formgültigen gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt. Darüber hinaus haben sie den gemeinsamen Sohn S als Schlusserben vorg...mehr

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / 1.2.1 Allgemeines

Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments. Häufig setzen sich die Ehegatten durch gemeinschaftliches Testament gegenseitig zu Erben ein und bestimmen, dass nach dem Tode des überlebenden Ehegatten der beiderseitige Nachlass an einen Dritten (Schlusserben) fallen soll (§ 2269 BGB). In der Regel dürfte von den Ehegatten gewollt sein, dass ...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 2.5.2 Verlustbeteiligung des stillen Gesellschafters

Rz. 29 Aus § 231 Abs. 1 HGB ergibt sich, dass der stille Gesellschafter grundsätzlich am Verlust des Inhabers des Handelsgeschäfts beteiligt ist. Gemäß § 231 Abs. 2 1. Halbsatz HGB kann allerdings im Gesellschaftsvertrag eine Verlustbeteiligung des stillen Gesellschafters ausgeschlossen werden. Rz. 30 Wird im Gesellschaftsvertrag nur die Gewinnbeteiligung des stillen Gesellsc...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Schuldzinsen, betriebliche / 4 Was bei der Einschränkung des betrieblichen Schuldzinsenabzugs zu beachten ist

Die Einschränkung des Schuldzinsenabzugs gilt bei einem betrieblichen Darlehen, das für den Wareneinkauf oder allgemein zur Verbesserung der Finanzkraft aufgenommen wird (= Betriebsmittelkredit). Hier ist die Regelung des § 4 Abs. 4a EStG anzuwenden. Bei der Einschränkung des Schuldzinsenabzugs ist Folgendes zu beachten: Wurden Überentnahmen getätigt, ist der Abzug der betrie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kontenrahmen / 1 Wer braucht einen Kontenrahmen?

Für Einzelkaufleute, Handels- und die meisten Personengesellschaften (außer GbR) besteht laut Handelsgesetzbuch (HGB) eine Buchführungspflicht. Mit der Eintragung im Handelsregister erlangt der Unternehmer Kaufmannseigenschaft und muss sowohl nach Handelsrecht[1] als auch nach Steuerrecht[2] eine doppelte Buchführung erstellen. Um die Buchhaltung zu ordnen, braucht der Kaufma...mehr

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Viertes Bürokratieentlastun... / 1 Einführung

Das BEG IV bündelt eine Reihe von Einzelmaßnahmen, die sich folgenden Schwerpunkten zuordnen lassen: Verkürzung von Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht, Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung, Abbau von Melde- und Informationspflichten, Projekte zur Verwaltungsvereinfachung und -beschleunigung sowie weitere Erleichterungen, insbesondere Streic...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.2.2 Zulässigkeit negativer Kapitalkonten

Rz. 474 Überblick über die BFH-Rechtsprechung Innerhalb einer KG können sowohl durch Entnahmen der Gesellschafter als auch durch eintretende Verluste negative Kapitalkonten entstehen. Entsprechende Konten sind getrennt zu führen, da im Fall von Entnahmen die persönliche Haftung des Kommanditisten insoweit wieder auflebt und ein Forderungsanspruch der GmbH & Co. KG gegenüber d...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.2.1 Besondere Gewinnverteilungsgrundsätze

Rz. 466 Bei der Prüfung der Angemessenheit der Gewinnverteilung einer GmbH & Co. KG sind, wie bereits erwähnt, als wesentliche Faktoren der Arbeitseinsatz, der Kapitaleinsatz und das übernommene Haftungsrisiko zu berücksichtigen. Wie sich die Faktoren im Einzelnen auf den Gewinnanteil auswirken, hat der BFH in seinem Grundsatzurteil v. 15.11.1967[1] dargelegt; die Grundzüge ...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.3.4 Überführung von Wirtschaftsgütern in ein anderes Betriebsvermögen oder Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen Mitunternehmern (§ 6 Abs. 5 EStG)

Rz. 521 § 6 Abs. 5 EStG behandelt die Übertragung und Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern. Details zu dieser Vorschrift ergeben sich aus dem BMF-Schreiben vom 8. Dezember 2011.[1] Überführung bedeutet, dass ein Steuerpflichtiger das Wirtschaftsgut von einem Betriebsvermögen in ein anderes überführt, sei es von einem Betrieb in einen anderen, sei es vom Betriebsvermög...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abgrenzung einer selbststän... / 2.2 Selbstständiger im Steuerrecht

Steuerrechtlich ist Arbeitnehmer, wer aus einem Dienstverhältnis Arbeitslohn bezieht.[1] Eine selbstständige Tätigkeit übt ein Steuerpflichtiger aus, wenn er Lieferungen und Leistungen außerhalb eines solchen abhängigen Beschäftigungsverhältnisses gegen Entgelt ausführt.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abgrenzung einer selbststän... / 2 Abweichender Arbeitnehmerbegriff im Arbeits- und Steuerrecht

Leider stimmt die sozialversicherungsrechtliche Feststellung des Versicherungsstatus eines Auftragnehmers nicht immer mit der arbeits- und steuerrechtlichen Einstufung überein. 2.1 Arbeitsverhältnis im Arbeitsrecht Die Merkmale des arbeitsrechtlichen Arbeitsverhältnisses sind zwar oft ähnlich, aber bei einem arbeitsrechtlichen Arbeitsverhältnis muss es sich nicht zwingend um e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Scheinselbstständigkeit / 7 Beiträge

Wird bei einem bislang als selbstständig eingeordneten Auftragnehmer ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis festgestellt, gelten für die Beitragsberechnung die allgemeinen Grundsätze wie für alle versicherungspflichtigen Arbeitnehmer. Die Beiträge sind aus den erzielten Einnahmen (= beitragspflichtiges Arbeitsentgelt) zu berechnen und vom Arbeitgeber und...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung / 4 Mindestlohn

Die beiden besonderen Haftungstatbestände nach dem SGB IV, Generalunternehmerhaftung im Baugewerbe und Haftung des Entleihers bei Arbeitnehmerüberlassung, kommen ggf. auch in Fällen in Betracht, in denen zu geringe Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden, z. B. aufgrund der Nichteinhaltung von Mindestarbeitsbedingungen seitens des Subunternehmers bzw. des Verleihers. Denn...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abgrenzung einer selbststän... / 2.1 Arbeitsverhältnis im Arbeitsrecht

Die Merkmale des arbeitsrechtlichen Arbeitsverhältnisses sind zwar oft ähnlich, aber bei einem arbeitsrechtlichen Arbeitsverhältnis muss es sich nicht zwingend um ein sozialversicherungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis handeln.[1] Da in beiden Fällen verschiedene Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmeransprüche und -pflichten an die Tätigkeitsform geknüpft sind, sollte dies e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Scheinselbstständigkeit / 1 Steuerrechtliche Kriterien der Selbstständigkeit

Wer Arbeitnehmer ist, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen.[1] Dabei ist die Einordnung durch das Sozialversicherungsrecht nicht maßgebend. Folglich besteht die Möglichkeit, dass ein "Scheinselbstständiger" sozialversicherungsrechtlich ein Beschäftigter wird, steuerlich aber Unternehmer bleibt. Bei auseinanderfallenden Beurteilungen sind die steuerlichen Au...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3 Freier Mitarbeiter

Rz. 47 Möglich ist es auch, dass Dienste eines Mitarbeiters in Anspruch genommen werden, der aber kein Arbeitnehmer ist. Für den Arbeitgeber kann dies günstig sein: Kündigungsschutz besteht nicht, Sozialabgaben ebenso nicht. Das Problem, den Begriff des Arbeitnehmers zu definieren, stellt sich daher nicht nur im Arbeitsrecht, sondern in ähnlicher Form auch im Sozialversicher...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschenke / Zusammenfassung

Begriff Nach den Bestimmungen des BGB wird eine Zuwendung als Geschenk bezeichnet, wenn sie eine Person aus ihrem Vermögen einem Dritten zuwendet und beide Parteien sich einig darüber sind, dass diese Zuwendung unentgeltlich erfolgt. Diese Grundsätze gelten auch im Steuerrecht, wobei insbesondere der Beweggrund für die Zuwendung kritisch geprüft wird. Ob die Arbeitgeberzuwen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.3.3.1.1 Begriff Nettoarbeitsentgelt

Rz. 57 Als Nettoarbeitsentgelt bezeichnet man das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Brutto-Arbeitsentgelt des für die Berechnung des Kinderkrankengeldes maßgeblichen Entgeltabrechnungszeitraums. Als Bruttoarbeitsentgelt ist dabei das Arbeitsentgelt gemäß § 14 SGB IV i. V. m. § 1 SvEV zugrunde zu legen. Als gesetzliche Abzüge gelten die bei der Lohn-/Gehaltsabrechnung einb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 162 Beitra... / 2.1 Arbeitnehmer, Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt (Nr. 1, Alt. 2)

Rz. 3 Bei Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden, bildet das Arbeitsentgelt aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung die beitragspflichtigen Einnahmen. Angesprochen ist hier der Personenkreis, der gemäß § 1 Satz 1 Nr. 1 der Versicherungspflicht unterliegt. Der sozialversicherungsrechtliche Arbeitnehmerbegriff deckt sich nicht mit dem des Steuerrechts (vg...mehr

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Genussrechte in der Rechnun... / 4.1.3 Gezahlte Vergütungen auf das Genussrechtskapital bei der Einkommensermittlung

Rz. 73 Grundlagen Sofern es sich bei der Zuführung von Genussrechtskapital um eine Überlassung von Fremdkapital handelt (obligationsähnliches Genussrechtskapital),[1] sind gezahlte Vergütungen auf das Genussrechtskapital Betriebsausgaben i. S. d. § 8 Abs. 1 KStG i. V. m. § 4 Abs. 4 EStG.[2] Dies ist unabhängig davon, ob das als Fremdkapital überlassene Genussrechtskapital in ...mehr

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Genussrechte in der Rechnun... / 3.2.1 Kriterien zur Einordnung von Genussrechtskapital als bilanzielles Eigen- oder Fremdkapital

Rz. 40 Einleitende Bemerkungen Hinsichtlich der Abbildung von kapitalersetzenden Genussrechten enthält die Stellungnahme HFA 1/1994 keine Vorgaben. Sie bezieht sich vielmehr ausschließlich auf diejenigen Genussrechte, die bei der emittierenden Gesellschaft eine Kapitalzuführung darstellen. In solchen Fällen ist das bereitgestellte Genussrechtskapital in Abhängigkeit von der j...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.2 Anlage AESt – Anrechnung und Abzug ausländischer Steuern

In dieser Anlage werden ausländische Erträge aufgenommen, zu denen eine Anrechnung oder ein Abzug ausländischer Steuer (Quellensteuer) beantragt wird. Die Anlage AESt ist so konzipiert, dass für jeden Staat bzw. jeden Fonds eine gesonderte Anlage verwendet wird. Benötigt wird die Anlage insbesondere dann, wenn mit dem ausländischen Staat kein DBA besteht oder ein solches die...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.4 Anlage GK – Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Diese Anlage übernimmt eine zentrale Rolle bei der steuerlichen Einkommensermittlung. Bestehen mehrere Betriebe (nicht relevant für Kapitalgesellschaften), ist in Zeile 1 der jeweilige Betrieb für die Einkommensermittlung zu bezeichnen. Für alle Körperschaften erforderlich ist hingegen die Eintragung zur Dauer des Wirtschaftsjahres in Zeile 2. Für den Fall, dass im Jahr 2023 ...mehr

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Praxis-Beispiele: Einmalzah... / 4 Märzklausel

Sachverhalt In einem Handelsunternehmen (Rechtskreis West) ist es üblich, im Februar die Jahresprovision für das vergangene Jahr auszuzahlen. Eine Mitarbeiterin (Stkl I, keine Kinder, evangelisch, KV-Zusatzbeitrag 1,3 %) hat ein Gehalt von 4.200 EUR. Sie erhält im Februar 2024 eine Jahresprovision i. H. v. 6.000 EUR. Ihr Jahresbruttoentgelt im Jahr 2023 betrug 56.400 EUR. Welc...mehr

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Genussrechte in der Rechnun... / 2.4 Verbriefung von Genussrechten

Rz. 9 Genussrechte werden vielfach in beurkundeter Form – als sog. Genussscheine – verwendet.[1] Genussscheine stellen Genussrechte dar, die in einer Urkunde (einem Wertpapier) verbrieft sind.[2] Der Bundesgerichtshof versteht unter einem Genussschein ein börsengängiges Wertpapier, das bestimmte geldwerte Ansprüche beinhaltet und gleichzeitig nicht gesellschaftsrechtlich gep...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.4.2.1 Einbringungsgegenstand

Rz. 91 Die Einbringung erfordert einen qualifizierten Einbringungsgegenstand in Form eines Betriebs oder Teilbetriebs[1] bzw. eines Mitunternehmeranteils[2] oder der Teil eines Mitunternehmeranteils, der in einem einheitlichen Vorgang übertragen wird.[3] Dadurch ist auch die Einbringung durch einen Einzelunternehmer in eine Kapitalgesellschaft möglich. Rz. 92 Darüber hinaus s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wertpapiere / 3.1 Ermittlung der Anschaffungskosten

Wertpapiere sind mit ihren Anschaffungskosten zu bewerten. Hierzu gehören das Entgelt für den Erwerb der Wertpapiere und die Anschaffungsnebenkosten, z. B.: Bankspesen, Maklergebühren, Vermittlungsprovisionen. Stückzinsen, die bei festverzinslichen Wertpapieren in Rechnung gestellt werden, gehören nicht zu den Anschaffungskosten, da es sich hierbei um einen erworbenen Zinsanspru...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinn- und Verlustrechnung... / 3.2 Besondere Gliederungsprinzipien für Kapitalgesellschaften

Rz. 34 Für Kapitalgesellschaften (Kapitalgesellschaften & Co. sowie entsprechend auch für Genossenschaften) gelten zusätzlich die Grundsätze der – unter Beachtung der GoB – Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Ertragslage[1] (§ 264 Abs. 2 Satz 1 HGB) und der verbindlichen Gliederungsstruktur (§§ 275 Abs. 2 und Abs. 3, 265 HGB). Ungeachtet ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.3 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, davon aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern (Pos. 14 GKV, 13 UKV)

Rz. 173 Dem Grunde nach sind sowohl unter Pos. 14 GKV bzw. 13 UKV als auch unter Pos. 16 GKV bzw. 15 UKV sachlich nur "Steuern" auszuweisen, das sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 1.2.1 Für nicht publizitätspflichtige Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften (ohne Kapitalgesellschaften & Co.)

Rz. 3 Für diesen Personenkreis der Unternehmen ist die Aufstellung einer Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge (GuV-Rechnung) in § 242 Abs. 2 HGB vorgeschrieben, sofern nicht ausnahmsweise für Einzelkaufleute die größenabhängige Befreiung des § 242 Abs. 4 HGB i. V. m. § 241a HGB greift. Darüber hinaus sind einzelkaufmännische Kleinstunternehmen, die wegen eines fehl...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 1.3 Die Bedeutung der GuV-Rechnung für die Besteuerung

Rz. 15 Da es für die Gewinnbesteuerung mehr auf die Höhe der Steuerbemessungsgrundlage "Gewinn", weniger auf den Nachweis der einzelnen Erfolgsbestandteile ankommt, steht die Bilanz im Mittelpunkt der Gewinnermittlung. Dennoch besteht auch ein steuerliches Interesse an den in der GuV-Rechnung nachgewiesenen Erfolgskomponenten, weil: nur beim Vorliegen einer GuV-Rechnung ein U...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinn- und Verlustrechnung... / 3.1 Die Bedeutung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

Rz. 33 Die GoB gelten gemäß § 243 Abs. 1 HGB auch für die GuV-Rechnung, da diese nach § 242 Abs. 3 HGB bei allen Kaufleuten Bestandteil des Jahresabschlusses ist. Obwohl sie sich vorwiegend an die Bilanz richten, können insbesondere die folgenden (auch teilkodifizierten) Grundsätze auch für die GuV-Rechnung von Bedeutung sein:[1] Der Grundsatz zeitgerechter Aufstellung (s. au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2 Aufbau und Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer (Abs. 1)

Rz. 3 In § 139c Abs. 1 S. 1 AO ist festgelegt, dass die Vergabe dieses Merkmals im Gegensatz zur Identifikationsnummer nach § 139b AO nicht von Amts wegen durch das BZSt, sondern nur auf Anforderung durch die zuständige Finanzbehörde erfolgt. Dieser Unterschied erklärt sich aus dem Umstand, dass im Bereich der wirtschaftlich Tätigen die erforderlichen Daten für eine erstmali...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 16 Abs. 5 GrEStG als verm... / 6. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Grundsätzlich besteht im Steuerrecht die Möglichkeit, bei einer unverschuldeten Fristversäumnis die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 AO zu beantragen. Diese Möglichkeit scheidet bei einer Versäumung der Anzeigefrist jedoch regelmäßig aus. Der BFH hat es in seiner Entscheidung vom 20.1.2005 (BFH v. 20.1.2005 – II B 52/04, BStBl. II 2005, 492 = GmbHR 2005, 790 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jobticket / 2 Geldwerter Vorteil unter Berücksichtigung der Freigrenze von 50 EUR bei Barlohnumwandlung

Barlohnzuwendung aus geschuldetem Arbeitsentgelt Ein geldwerter Vorteil aus einem Jobticket ist dem Grunde nach als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt anzusehen, wenn es sich um eine Barlohnzuwendung aus ohnehin geschuldetem Arbeitsentgelt handelt. Allerdings ist – anknüpfend an das Steuerrecht – der geldwerte Vorteil aus dem Jobticket beitragsfrei in der Sozialversicherung, w...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 16 Abs. 5 GrEStG als verm... / 2. Korrekturvorschrift

Die Ausgestaltung des Grunderwerbsteuerrechtes, nach dem die Steuertatbestände an bestimmte Rechtsvorgänge anknüpfen, erfordert eine Korrekturvorschrift, sofern die Wirkungen dieser Rechtsvorgänge später tatsächlich nicht eintreten oder auf Grund eines neuen Rechtsaktes rückgängig gemacht werden. Die entsprechenden Regelungen befinden sich in § 16 GrEStG. Die wesentlichen Tat...mehr