Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerrecht

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Internationales Steuerrecht... / 1.1 Notwenigkeit und Auswirkungen einer Differenzierung

Die steuerlichen Auswirkungen des Ansatzes eines Transferpaketes nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen[1] setzen voraus, dass eine betriebliche Funktion verlagert wird und kein Ausnahmefall vorliegt. Beachte: Auch wenn die Tatbestände der Funktionsverlagerung nach § 1 Abs. 3 AStG nicht erfüllt sind, ist nachrangig zu prüfen, ob nicht eine Entstrickung nach § 4 Abs. 1 Satz 4 ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.5 Cost-Plus Verrechnungspreisabrechnung

Ein weiterer "Ausnahmefall" ergibt sich (erst) aus § 2 Abs. 1 Satz 1 FVerlV [bis 25.10.2022]. Keine Abrechnung i. R. d. Transferpaktbetrachtung ist erforderlich, wenn es sich beim übernehmende Unternehmen um ein "Unternehmen mit Routinefunktionen" handelt, das nur geringe Risiken trägt und für die Bestimmung der Verrechnungspreise nach Durchführung einer Funktionsverlagerung...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2 Funktionsverlagerung im engeren Sinne

2.1 Begriff 2.1.1 Rechtslage bis einschließlich VZ 2021 Eine Funktionsverlagerung i. S. d. § 1 Abs. 3 Satz 9 AStG liegt damit dann vor, wenn eine Funktion, die bisher von einem Unternehmen (verlagerndes Unternehmen) ausgeübt wurde, auf ein anderes Unternehmen (übernehmendes Unternehmen) übergeht (§ 1 Abs. 2 FVerlV [bis 25.10.2022] und Rn. 19 der VWGFVerl[1]). Eine Funktionsver...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.6 Lohnfertigung – Auftragsproduktion – Auftragsforschung

Hervorzuheben ist hierbei insbesondere die Gestaltungsmöglichkeit, die sich aus dem Umstand ergibt, dass die Verlagerung einer (Teil-)Produktion auf einen Auftragsfertiger oder die Auslagerung von Forschungsarbeiten im Rahmen einer Auftragsforschung nicht zur Anwendung des § 1 Abs. 3 AStG führt. Die Begriffe des Auftragsfertigers (bzw. -forschers) sind in § 1 AStG 2008 nicht...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2 Veräußerung oder Überlassung einzelner WG

§ 1 Abs. 7 Satz 1 FVerlV [bis 25.10.2022] stellt klar, dass isolierte Geschäftsvorfälle, bei denen es sich um eine Veräußerung oder eine Nutzungsüberlassung von WG jeder Art handelt, keine Funktionsverlagerung nach § 1 Abs. 2 FVerlV [bis 25.10.2022] sind. Dies gilt aber nicht, wenn solche Geschäftsvorfälle wirtschaftlich Bestandteile einer Funktionsverlagerung sind. § 1 FVer...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.8 Substitution einer Funktion

Zum Tatbestand einer Funktionsverlagerung gehört, dass das verlagernde Unternehmen aufgrund des Verlagerungsvorgangs die betreffende Funktion einstellt oder zumindest einschränkt. Das Tatbestandsmerkmal der "Einstellung" oder "Einschränkung" der Funktion bezieht sich dabei auf den mit der konkreten Funktion erzielten Umsatz und erfasst auch den Fall der Substitution einer Fu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.10 Wirtschaftliche Auslegung des Begriffs der Funktionsverlagerung

Von erheblicher praktischer Bedeutung ist auch, dass die Finanzverwaltung in den VWGFVerl[1] verschiedene Leistungen nicht als Funktionsverlagerungen i. e. S. qualifiziert. Zu nennen sind u. a. Die zentrale Produktionssteuerung ist keine Funktionsverlagerung (Rn. 59 VWGFVerl); die fristgerechte Kündigung oder das Auslaufen von Verträgen ist i. d. R. keine Funktionsverlagerung (...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.9 Neuaufnahme einer Funktion

Auch die Neuaufnahme einer Funktion ist nach Rn. 57 der VWGFVerl[1] nicht ein Fall einer Funktionsverlagerung. Ungeachtet dessen kann die Gestaltung eine Steuerentstrickung bewirken. Die Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023 enthalten keine ausdrückliche Regelung, aber aus den Tatbestandsmerkmalen des § 1 Abs. 2 FVerlV 22, dem "Überlassen" oder "Übertragen" einer Funk...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.3 Der Begriff der Funktion (Rechtslage ab VZ 2022)

Die ab 2022 gültige Rechtsverordnung nimmt erstmals neue Definitionen vor. Eine Funktion wird in § 1 Abs. 1 FVerlV 22 definiert als eine "[...] Geschäftstätigkeit, die aus einer Zusammenfassung gleichartiger betrieblicher Aufgaben besteht, die von bestimmten Stellen oder Abteilungen eines Unternehmens erledigt werden". Sie ist ein organischer Teil eines Unternehmens, ohne da...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.4 Keine Funktionsverlagerung nach der Verkehrsauffassung

Nach § 1 Abs. 7 Satz 2, 2. Alternative AStG sind auch Vorgänge, die von fremden Dritten nicht als Veräußerung oder Erwerb einer Funktion angesehen würden, nicht nach den Grundsätzen der Funktionsverlagerung zu behandeln. Dabei könnte es sich z. B. um geringfügige Verlagerungen handeln (Bagatellfälle), die keine relevante Gewinnauswirkung haben. Fraglich ist, ob auch zeitlich...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.7 Wesentlichkeitsgrenze

Eine weitere Fallgruppe, die nicht zu einer Funktionsverlagerung im engeren Sinne, sondern zur Einzelbepreisung führt, findet sich in § 1 Abs. 5 FVerlV [bis 25.10.2022] bzw. § 1 Abs. 3 FVerlV 22. Diese Norm füllt den unbestimmten Rechtsbegriff des § 1 Abs. 3 Satz 10 erste Alt. AStG aus. Hiernach wird gefordert, dass die übertragenen oder überlassenen immateriellen WG wesentl...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.2 Fallgruppen

Aus der Definition ergeben sich folgende denkbaren Fallgruppen der Funktionsverlagerung (Beispiele anhand der Funktion Produktion): Funktionsausgliederung In diesem Fall erfolgt eine Verlagerung der Produktion auf einen Eigenproduzenten. Funktionsabschmelzung Hier erfolgt die Verminderung der Funktion eines Eigenproduzenten zum Auftragsfertiger. Funktionsabspaltung Es erfolgt die ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.1 Überblick

Ungeachtet des Vorliegens der gesetzlichen Tatbstände (oder der Anscheinsvermutung) ist vorab zu prüfen, ob überhaupt ein Fall der "eigentlichen" Funktionsverlagerung vorliegt bzw. in der Praxis ergibt sich das Problem, ab welcher betrieblichen Stufe keine (steuerlich relevante) Funktionsverlagerung mehr vorliegt bzw. bis zu welchem Grad der Verlagerung von Aktivitäten Gesta...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.1.1 Rechtslage bis einschließlich VZ 2021

Eine Funktionsverlagerung i. S. d. § 1 Abs. 3 Satz 9 AStG liegt damit dann vor, wenn eine Funktion, die bisher von einem Unternehmen (verlagerndes Unternehmen) ausgeübt wurde, auf ein anderes Unternehmen (übernehmendes Unternehmen) übergeht (§ 1 Abs. 2 FVerlV [bis 25.10.2022] und Rn. 19 der VWGFVerl[1]). Eine Funktionsverlagerung liegt nach der Gesetzesbegründung auch dann v...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Infolge der zunehmenden Internationalisierung und weltweiten Arbeitsteilung ist zunehmend festzustellen, dass Deutschland nicht nur der ‹Exportweltmeister› ist, sondern auch bereits kleinere und mittelständische Unternehmen mittels Direktinvestitionen (in ausländische Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten) im Ausland tätig werden. Hierfür gibt es unterschiedli...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.1.2 Rechtslage ab VZ 2022

Eine Funktionsverlagerung liegt nach § 1 Abs. 2 FVerlV 22 vor "[...] wenn eine Funktion einschließlich der dazugehörigen Chancen und Risiken sowie der mitübertragenen oder mit überlassenen Wirtschaftsgüter oder sonstigen Vorteile ganz oder teilweise übertragen oder überlassen wird, so dass das übernehmende Unternehmen diese Funktion ausüben oder eine bestehende Funktion ausw...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.3 Arbeitnehmerentsendung

Ebenfalls kein Fall der Funktionsverlagerung im engeren Sinne liegt nach § 1 Abs. 7 Satz 2 FVerlV [bis 25.10.2022] bzw. § 1 Abs. 2 FVerlV 22 vor, wenn Personal im Konzern entsandt wird, ohne dass eine Unternehmensfunktion oder wesentliche immaterielle WG oder wesentliche sonstige Vorteile (z. B. spezifisches Know-how) übergehen. Die bloße Mitarbeiterentsendung stellt damit k...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.2 Der unbestimmte Begriff der Funktion (Rechtslage bis einschließlich VZ 2021)

Weder das AStG selbst noch die RVO definiert den Begriff der Funktion. Lediglich die Begründung der RVO enthält die Aussage, dass eine Funktion eine Zusammenfassung gleichartiger betrieblicher Aufgaben einschließlich der dazugehörigen Chancen und Risiken, die von bestimmten Stellen oder Abteilungen eines Unternehmens erledigt werden, ist. Verständlicher ist die Erläuterung v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 14a AO soll in Abs. 1 eine Legaldefinition des in der AO und den Steuergesetzen vielfach verwendeten Begriffs "Personenvereinigung" enthalten[1], Abs. 2 benennt – jeweils nicht abschließend[2] – die wichtigsten rechtsfähigen und Abs. 3 die wichtigsten nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen. In Abs. 4 wird für nicht rechtsfähige Gesellschaften die sinngemäße Anwend...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.2.5 Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen

Rz. 39 Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung – EWIV – ist eine durch die EWIV-VO[1] eingeführte europäische Rechtsform. Art. 3 Abs. 1 EWIV-VO beschränkt ihren Zweck darauf, die wirtschaftliche Tätigkeit ihrer Mitglieder zu erleichtern oder zu entwickeln sowie die Ergebnisse dieser Tätigkeit zu verbessern oder zu steigern. Sie hat ausdrücklich nicht den Zweck,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang / 5.4.2 Die Aktivseite der Bilanz betreffende Angaben und Erläuterungen

Anlagespiegel Im Anhang ist die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens in einer gesonderten Gliederung darzustellen:[1] Gesamte (historische) Anschaffungs- und Herstellungskosten des Postens (kumuliert) Zugänge des Geschäftsjahres, Abgänge des Geschäftsjahres, Umbuchungen des Geschäftsjahres, Zuschreibungen des Geschäftsjahres, Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe zu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2 Personenvereinigungen (Abs. 1)

Rz. 7 § 14a Abs. 1 AO definiert Personenvereinigungen im Sinne dieses Gesetzes und der Steuergesetze als Personenzusammenschlüsse ohne Rechtspersönlichkeit zur Verfolgung eines gesetzlich zulässigen Zwecks. Rz. 8 Im Zivilrecht sind Personenvereinigungen alle Personenzusammenschlüsse zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks.[1] Soweit dagegen in der AO und den Steuergesetzen "P...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 4.5.3 Leistungssatz

Das Arbeitslosengeld beträgt für Arbeitslose mit einem Kind im Sinne des Steuerrechts 67 %, für die übrigen Berechtigten 60 % des ermittelten Leistungsentgelts.[1] Praxis-Beispiel Leistungsberechnungmehr

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Was ist neu an den neuen AS... / [Ohne Titel]

RAin Daniela Bick, LL.M. (Taxation)[*] Die AStBV (St) sollten für die Finanzbehörden als Orientierungs-Handbuch zu einer rechtsstaatlichen Verfahrensweise verstanden werden und für die Verteidigung in Steuerstrafsachen als Hilfsmittel, um die Finanzbehörde auf die Einhaltung dessen zu verweisen, wozu sie im Rahmen ihrer Selbstbindung durch die AStBV (St) verpflichtet ist. In ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1.1 Wohnsitz

Rz. 25 Nach § 30 Abs. 3 Satz 1 SGB I hat jemand einen Wohnsitz dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Der Begriff der Wohnung umfasst all jene Räumlichkeiten, die sich für einen längeren Aufenthalt eignen und die Befriedigung von elementaren Lebensbedürfnissen zulassen. Von dem Beibeha...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.3.6 Ausschüttungen auf Genussrechte

Rz. 378 Für Genussrechte und Genussscheine gibt es keine Legaldefinition.[1] Sie sind eine Schöpfung der Wirtschaftspraxis.[2] Das AktG gebraucht den Begriff der Genussrechte ohne Legaldefinition in § 2 21 Abs. 3, 4 AktG. Hiernach dürfen Genussrechte nur aufgrund eines Beschlusses der Hauptversammlung ausgegeben werden, der einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.7 Kapitalveränderungen

Rz. 500 Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen haben nur eingeschränkte Auswirkungen auf die Einkommensermittlung. Eine Kapitalerhöhung gegen Einlage der Gesellschafter gilt auch steuerrechtlich als Einlage und wird nach den in den Rz. 150ff. dargestellten Grundsätzen behandelt. Eine Auswirkung auf das Einkommen tritt daher nicht ein. Entsprechendes gilt für Kapitalerhöhungen...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.3.4 Korrespondenzprinzip bei verdeckter Einlage (§ 8 Abs. 3 S. 4 – 6 KStG)

Rz. 227 Die ertragsteuerliche Konzeption der verdeckten Einlage, nach der der Vermögenszugang bei der Körperschaft nicht steuerbar ist, kann in besonders gelagerten Fällen durchbrochen werden. Der Gesetzgeber hat dies dann als regelungsbedürftig angesehen, wenn auf der Ebene der Körperschaft eine steuerneutrale Einlage vorliegt, diese Einlage auf der Ebene des Gesellschafter...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.6.2 Steuerliche Einlagefähigkeit bei verdeckten Einlagen

Rz. 284 Wie in anderen Fällen[1] unterscheidet sich der Blickwinkel des Steuerrechts von dem des Handelsrechts auch bei der Frage der Einlagefähigkeit. Das Handelsrecht beschäftigt sich vorrangig damit, welche Gegenstände als Einlage auf das Nennkapital geeignet sind. Beiträge auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage, die außerhalb des Nennkapitals der Gesellschaft vom Gesells...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.2.4 Bilanzierung von Optionsanleihen und Wandelschuldverschreibungen

Rz. 184 Wandelschuldverschreibungen sind Gläubigerrechte; sie verleihen dem Gläubiger das Recht, innerhalb bestimmter Fristen und zu bestimmten Konditionen Anteile zu beziehen, die Gläubigerstellung also in eine Gesellschafterstellung umzuwandeln. Optionsanleihen unterscheiden sich von Wandelschuldverschreibungen dadurch, dass bei Ausübung der Option zum Bezug der Anteile an...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 2.3.2 Betriebsvermögen und außerbetriebliche Sphäre

Rz. 53 Für die Frage, ob eine Körperschaft neben einer betrieblichen Sphäre auch eine nichtsteuerliche Sphäre (Privatsphäre) haben kann, ist zwischen unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Versicherungs- bzw. Pensionsvereinen auf Gegenseitigkeit und Betrieben gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts[1] auf der einen ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 2.1 Definition und Systematik des Einkommensbegriffs

Rz. 25 § 8 KStG definiert den Begriff des Einkommens nicht selbst. Abs. 1 bestimmt vielmehr, dass sich der Begriff und die Ermittlung des Einkommens nach den Vorschriften des EStG (und körperschaftsteuerlichen Sonderregelungen) bestimmen. Die KSt stellt sich damit als Steuer vom Einkommen der Körperschaften dar. Sie bemisst sich wie die ESt grundsätzlich nach dem im Kj. bezo...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 4.8 Konzerne

Rz. 543 Ein Konzern liegt nach § 18 AktG vor, wenn ein herrschendes Unternehmen ein oder mehrere abhängige Unternehmen unter einheitlicher Leitung zusammenfasst. Besondere Regelungen für Konzerne kennt das KSt-Recht nicht. Insbesondere ist der durch die konsolidierte Konzernbilanz nach den §§ 290ff. HGB ermittelte Konzerngewinn nicht der Besteuerung zu unterwerfen. Das Steue...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 2.3.1 Die Körperschaft als steuerliches Zurechnungssubjekt

Rz. 48 Zivilrechtlich ist die Körperschaft, soweit sie eine juristische Person ist, selbstständiges Zurechnungssubjekt für Rechte und Pflichten. Mit der ihr zugestandenen Rechtsfähigkeit hat sie in der Rechtsordnung eine Stellung, die der der natürlichen Person entspricht. Sie kann Inhaberin aller vermögenswerten Rechte (einschließlich des Eigentums) und Trägerin aller damit...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.3.4 Sonstige offene Gewinnausschüttungen

Rz. 370 Während jede Gewinnausschüttung, die auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverwendungsbeschluss beruht, eine offene Gewinnausschüttung ist, muss nicht jede offene Gewinnausschüttung zwingend auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverwendungsbeschluss beruhen. Der Begriff der offenen Gewinnausschüttu...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 15 ... / 2.1 Ausschluss des Abzugs vororganschaftlicher Verluste

Rz. 8 Nach § 15 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 KStG ist ein Verlustabzug nach § 10d EStG bei der Organgesellschaft nicht zulässig. Die Vorschrift hat eine doppelte Dimension. Einerseits folgt aus ihr, dass Verluste, die die Organgesellschaft während des Bestehens der Organschaft erzielt, bei ihr nicht abgezogen werden können, also auch nicht in einen verbleibenden Verlustvortrag eingeh...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.3.2.1 Regelfall

Rz. 329 Dem Begriff der Gewinnausschüttung, der auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss beruht (offene Gewinnausschüttung), kommt bei der Einkommensermittlung nur sekundäre Bedeutung zu, weil eine Gewinnausschüttung, gleich in welcher Form und unter welcher Bezeichnung sie gewährt wird, nie das Einkommen mindern darf. Jed...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 4.12 Nicht rechtsfähige Zweckvermögen

Rz. 554 Ein nicht rechtsfähiges Zweckvermögen i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG liegt vor, wenn ein Sondervermögen auf Dauer aus dem Vermögen des Widmenden ausgeschieden und wirtschaftlich selbstständig ist und durch Widmung einem bestimmten Zweck dient.[1] Häufig wird eine Treuhandvereinbarung zugrunde liegen.[2] Rz. 555 Für die Besteuerung ist davon auszugehen, dass ein selbst...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 88 Unt... / 1.1 Gegenstand und Zweck

Rz. 1 Während § 85 AO die Aufgaben der Finanzbehörden beschreibt, regelt § 88 AO die Art und Weise der Aufgabenerfüllung.[1] § 88 AO bildet die steuerrechtliche Parallelvorschrift zu § 24 VwVfG. Der Untersuchungsgrundsatz ist Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips[2], insbesondere der Grundsätze des fairen Verfahrens und der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung.[3] Nach § 85 AO ist die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 88 Unt... / 3.2.1 Allgemeine Erfahrungen der Finanzbehörden

Rz. 49 Jede Sachverhaltsaufklärung birgt auch einen gewissen Grad an Unsicherheit in sich. Die Aufklärung möglicher Unsicherheiten kann ggf. durch allgemeine Erfahrungen der Finanzbehörden zu vergleichbaren Sachverhalten begrenzt werden.[1] Der Rückgriff auf bestehende allgemeine Erfahrungen der Finanzbehörden im Rahmen der Entscheidungen über Art und Umfang der Ermittlungen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 88 Unt... / 6.1 Ermächtigung zum Einsatz automationsgestützter Risikomanagementsysteme (Abs. 5 S. 1)

Rz. 136 Risikomanagementsysteme (RMS) sollen nach S. 1 des Abs. 5 dazu dienen, prüfungsbedürftige Steuererklärungen automatisiert zu erkennen und auszusteuern und durch die verbesserte Bearbeitungsqualität im Besteuerungsverfahren den Grundsätzen der Gleichmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit der Besteuerung[1] zur verbesserten Umsetzung zu verhelfen.[2] Rz. 137 Der BRH hatte seiner...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Psychische Belastung am Arb... / 7.2 Finanzielle und personelle Unterstützung

Unterstützung können Unternehmen bei Krankenkassen und Unfallversicherungsträgern erhalten. Beide sind durch das Sozialgesetzbuch verpflichtet, im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz tätig zu werden. Sie können Firmen finanziell oder auch mit fachlichem Rat bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und der abgeleiteten Maßnahmen unterstützen. Viele Krankenkass...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 88 Unt... / 3.2.2 Wirtschaftlichkeit

Rz. 53 Der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz lässt sich bereits als eine Spielart des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes beschreiben, der zunächst einseitig den Aufwand aufseiten der Verwaltung ins Verhältnis zum zu erwartenden Ertrag setzt, andererseits aber natürlich auch eine synchron zu erbringende Mitwirkungshandlung und den damit verbundenen Aufwand aufseiten des Stpfl. bzw. d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 88 Unt... / 3.2.4.1.2 Ausprägung und Grenzen der Ermittlung

Rz. 70 Grundsätzlich hängen der Umfang und die Ausprägung der Ermittlungen von der Aufklärungsbedürftigkeit des Sachverhalts ab. Aufgrund der verschiedenen partiell gegenläufigen Rechtsgrundsätze kann es im Einzelfall aber zu einer Einschränkung des Prüfungsumfangs kommen.[1] Rz. 71 Die Wahl der Beweismittel muss verhältnismäßig sein (vgl. Rz. 35). Es dürfen deshalb nur dieje...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 88 Unt... / 3.1.1 Bestimmung von Art und Umfang der Ermittlungen (Abs. 2 S. 1 1. Halbs.)

Rz. 26 Das FA entscheidet nach § 88 Abs. 2 S. 1 1. Halbs. AO nach pflichtgemäßem Ermessen, wie und auch in welchem Umfang es ermittelt.[1] Hierbei ist die Finanzbehörde grundsätzlich verpflichtet, die beweiserheblichen Tatsachen soweit aufzuklären, dass sie sich über deren Vorliegen oder Nichtvorliegen eine eigene Überzeugung bilden kann. Wann das erforderliche Maß an Gewiss...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwohnung / Zusammenfassung

Begriff Eine Dienstwohnung, auch Werkwohnung genannt, ist eine Wohnung, die nur an Mitarbeiter eines Arbeitgebers vermietet wird. Grundlage für den Abschluss des Mietvertrags ist das Bestehen eines Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses. Dienstwohnungen können Werkmietwohnungen oder Werkdienstwohnungen sein. Für beide Arten gelten unterschiedliche arbeitsrechtliche Rec...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.5.6 Sicherstellung des deutschen Besteuerungsrechts (S. 7)

Rz. 141x § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 7 KStG konkretisiert die Voraussetzung, dass die Beteiligung an der Organgesellschaft zu einer inl. Betriebsstätte des Organträgers gehören muss, aus der Sicht des internationalen Steuerrechts. Danach liegt eine Betriebsstätte i. S. d. S. 4 nur dann vor, wenn die dieser Betriebsstätte zuzurechnenden Einkünfte sowohl nach innerstaatlichem St...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.5.1 Grundlagen

Rz. 417 Grundsätzlich folgt das Steuerrecht dem Handelsrecht. Das bedeutet, dass ein Ergebnisabführungsvertrag keine steuerliche Wirkung entfalten kann, wenn er tatsächlich nicht durchgeführt oder der Betrag des handelsrechtlich höchstens abführungsfähigen Jahresüberschusses überschritten wurde. Steuerlich kann ein solcher Fehler allerdings nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 S. 4-6...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwohnung / 3.2 Verbilligte Überlassung der Wohnung

Der Ansatz eines Sachbezugs für eine dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zu eigenen Wohnzwecken überlassene Wohnung entfällt im Steuerrecht, soweit das vom Arbeitnehmer gezahlte Entgelt mindestens 2/3 des ortsüblichen Mietwerts und dieser nicht mehr als 25 EUR je Quadratmeter beträgt.[1] Seit dem 1.1.2021 gilt die entsprechende Regelung auch im Hinblick auf die Entgelteigenschaf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.5.3 Bildung und Abführung nachvertraglicher Rücklagen (Abs. 1 S. 1 Nr. 4)

Rz. 422 Auch bei der Bildung und Abführung nachvertraglicher offener Rücklagen schließt sich das Steuerrecht grds. dem Handelsrecht an, enthält aber in § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 KStG eine wichtige Einschränkung für die Bildung freier nachvertraglicher Gewinnrücklagen. Die Bildung der Kapitalrücklagen ist handelsrechtlich zwingend, daher auch steuerlich möglich und bewirkt nicht...mehr