Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerrecht

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.7.1 Ermessensausübung der Finanzbehörde

Rz. 32 In verfahrensrechtlicher Hinsicht ist seitens der FinVerw – wie bereits bei § 160 AO i. R.d. Gläubiger- und Empfängerbenennung – die pflichtgemäße Ermessensausübung zu beachten. Das Ermessen ist auf 2 Stufen auszuüben: auf der 1. Stufe ist zu entscheiden, ob die Angaben des Stpfl. zur Beurteilung des Sachverhalts ausreichend sind oder ein Benennungsverlangen an ihn ge... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 § 315j HGB-E betrifft die für eine inländische Zweigniederlassung von KapG mit Sitz in einem Drittstaat verantwortlichen Personen, wenn die der Zweigniederlassung zuzuordnenden Umsatzerlöse im vorangegangenen Gj den Betrag von 200 Mio. EUR übersteigen, die Umsatzerlöse des obersten MU und seiner TU, die in einen Konzernabschluss des obersten MU einzubeziehen wären, in ... mehr

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Aufwandsentschädigungen: Vo... / 3 Ehrenamtsfreibetrag im Sinne des § 3 Nr. 26a EStG

Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten, die nebenberuflich im Dienst oder Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke[1] erzielt werden, sind bis zur Höhe von insgesamt 960 EUR (bis 31.12.2025: 840 EUR) im Kalend... mehr

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Aufwandsentschädigungen: Vo... / 2 Übungsleiterpauschale im Sinne des § 3 Nr. 26 EStG

Aufwandsentschädigungen für nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder für eine vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit, für nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten oder für die Pflege alter, kranker Menschen oder Menschen mit Behinderungen sind bis zur Höhe von insgesamt 3.300 EUR (bis 31.12.2025: 3.000 EUR) im Kalenderjahr steuerfrei.[1] Sie stellen... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 1.5.3 Verhältnis zu § 10 AStG

Rz. 43 Entgegen der Stellung im Gesetz ist § 10 AStG vorrangig vor § 9 AStG zu prüfen.[1] § 9 AStG stellt für Zwecke der Ermittlung der relativen Freigrenze auf die Zwischeneinkünfte ab, die gem. § 10 Abs. 3 S. 1 AStG in entsprechender Anwendung der Vorschriften des deutschen Steuerrechts zu ermitteln sind. Auch im Rahmen der absoluten Freigrenze muss denklogisch zunächst de... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 2.1.3.2 Absolute (gesellschaftsbezogene) Freigrenze

Rz. 80 Neben dem Unterschreiben der relativen Freigrenze muss seit dem MinStAnpG auch die absolute Freigrenze auf Gesellschaftsebene (bisher auf Gesellschafterebene; vgl. zur alten Rechtslage Rz. 91 ff.) erfüllt sein, damit die Zwischeneinkünfte bei der Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags außer Ansatz bleiben, d. h. nicht anzusetzen sind. Diese absolute gesellschaftsbezogene... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 2.1.3.1.2 Abstellen auf "Einkünfte"

Rz. 76 Im Vergleich zur Vorgängerregelung stellt § 9 AStG seit der Fassung des ATADUmsG für Zwecke der relativen Freigrenze nicht mehr auf die "Bruttoerträge" der ausländischen Gesellschaft, sondern auf die "Einkünfte" ab. Ausweislich der Gesetzesbegründung zum ATAD-UmsG handelt es sich hierbei um eine Anpassung an Art. 7 Abs. 3 S. 1 ATAD, die auf die Einkünfte der ausländis... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 76... / 6 Geltendmachung der Sachhaftung

Rz. 32 Die Sachhaftung wird durch Verwertung der Ware gem. § 327 AO geltend gemacht. Die Verwertung setzt voraus, dass der Zahlungsanspruch bei Fälligkeit nicht erfüllt wird und die Ware der Sachhaftung unterliegt.[1] Die Beschlagnahme ist weder eine Voraussetzung für die Verwertung noch löst sie das Verwertungsrecht aus. Erfolgt eine Beschlagnahme vor Entstehung der Steuer... mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 1.1 Ertragsteuerliches Transparenzprinzip

Personengesellschaften – wie OHG, KG, GbR oder PartG – sind nicht Subjekt der Einkommen- oder Körperschaftsteuer, da sie nach dem im deutschen Steuerrecht geltenden Transparenzprinzip nicht selbst Steuerschuldner sind. Sie erzielen zwar steuerrechtlich relevante Einkünfte, diese unterliegen jedoch nicht auf Ebene der Gesellschaft, sondern ausschließlich auf Ebene der Gesells... mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 4.3 Veräußerung gegen einen überhöhten Preis

Die Anerkennung als Fremdgeschäft setzt voraus, dass ein Entgelt vereinbart worden ist, wie es auch zwischen fremden Dritten vereinbart worden wäre. Die Beteiligten können jedoch aus vielfältigen Gründen daran interessiert sein, durch Vereinbarung eines überhöhten Preises den Gewinn der Gesellschaft oder den Gewinn des Gesellschafters zu manipulieren.[1] Veräußert eine Person... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.3.1.3.1 Grundsatz: Adressatentheorie

Rz. 79 Neben der Darlegung der objektiven Rechtswidrigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts muss aufgrund des Individualrechtsschutzes (Rz. 62) hinzukommen, dass der angefochtene Verwaltungsakt auch gerade den Kläger subjektiv in seinen Rechten verletzt. In seinen eigenen Rechten ist der Kläger verletzt, wenn ein dem Kläger zustehendes Recht – insbesondere die Freiheitsgrun... mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 2.2 Partielle steuerrechtliche Anerkennung der Selbständigkeit

Eine Personengesellschaft (OHG, KG, eingetragene GbR) ist zivilrechtlich als selbständiges Rechtssubjekt anerkannt, soweit sie am Rechtsverkehr teilnimmt. Sie kann damit Vertragspartei sein sowie klagen und verklagt werden. Auch steuerrechtlich ist die Selbständigkeit (Rechtszuständigkeit) der Personengesellschaft -wenn auch nur teilweise -anerkannt. Die ertragsteuerliche Ane... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 240 Sä... / 1.2 Wesen des Säumniszuschlags

Rz. 2 Der Säumniszuschlag ist ein dem Steuerrecht eigenes Druck- und Zwangsmittel besonderer Art, das den Stpfl. (als ausschließlich Haftenden; vgl. Rz. 46) bzw. Steuerzahlungspflichtigen zu pünktlicher Steuerzahlung anhalten soll.[1] Er soll damit Zahlungsansprüche des Fiskus durchsetzen helfen. Weiterhin soll der Säumniszuschlag die Aufwendungen abgelten, die der Verwaltun... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Einf... / 1 Einführung

Rz. 1 Das Einkommensteuerrecht unterscheidet zunächst zwischen steuerbaren und nicht steuerbaren Vorgängen und dann – in einem zweiten Schritt – bei den steuerbaren Vorgängen zwischen stpfl. und steuerbefreiten Sachverhalten. Damit können die Steuerbefreiungen nur solche Vorgänge erfassen, die steuerbar sind, weil sie zuvor einer der sieben Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 EStG... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.1 Grundsätzliche Anerkennung des Nießbrauchs als Instrument zur Übertragung der Einkunftsquelle im Steuerrecht

Rz. 26 In der Praxis hat insbesondere die unentgeltliche Nießbrauchsbestellung zugunsten Angehöriger eine weite Verbreitung gefunden. Zu unterscheiden ist zwischen einem Vorbehaltsnießbrauch, dessen Namensgebung darauf zurückzuführen ist, dass ein Wirtschaftsgut auf einen anderen in der Weise übertragen wird, dass der Übertragende sich daran das Nießbrauchsrecht vorbehält, u... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.10.1.1.2 Unentgeltliche Bestellung

Rz. 129 Auch die unentgeltliche Bestellung eines Nießbrauchs an einem im Betriebsvermögen befindlichen Wirtschaftsgut führt regelmäßig nicht zu einer Änderung der zivil- und wirtschaftlichen Eigentumsverhältnisse, sodass es im Betriebsvermögen des Nießbrauchsbestellers verbleibt, sofern der betriebliche Zusammenhang nicht gelöst wird. Entscheidend für die Frage einer Entnah... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.10.2 Nießbrauch an einem Einzelunternehmen

Rz. 150 Einkünfte aus einzelunternehmerischer Tätigkeit erzielt die Person, die den Einkünftetatbestand nach § 15 Abs. 1 Nr. 1, § 18 Abs. 1 oder § 13 EStG erfüllt. Unternehmer ist danach, wer Unternehmerinitiative entfaltet und Unternehmerrisiko trägt.[1] Rz. 151 Bei einem sog. echten Unternehmensnießbrauch[2] erzielt der Nießbraucher entsprechend eines Pächters gewerbliche E... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.8.1 Grundlagen

Rz. 65a Die Rechtsauffassung und Auslegung von § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG, Entgelt für die Bestellung eines zeitlich begrenzten Nießbrauchs an einer Eigentumswohnung sei als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu versteuern[1], begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken und verstößt insbesondere nicht gegen Art. 20 Abs. 3 GG und Art. 2 Abs. 1 GG. Auch wenn der Steuerta... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.10.2.1 Einzelfragen der Gewinnermittlung

Rz. 152 Absetzung für Abnutzung Die Berechtigung zur AfA auf die Anschaffungs- und Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens steht dem Nießbraucher nicht zu, da der Besteller regelmäßig Eigentümer des Anlagevermögens bleibt.[1] Ausnahme ist, wenn der Nießbraucher für das nießbrauchsbelastete – ihm nicht gehörende – Wirtschaftsgut Herstellungskosten aufgewende... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.5 Nießbrauch und wirtschaftliches Eigentum

Rz. 30 Die Eigentumsverhältnisse an Wirtschaftsgütern bestimmen sich im Steuerrecht nach § 39 AO. Zwar ist die Eigentumsstellung nicht gleichzusetzen mit dem Tatbestand der Einkünfteerzielung im EStG. Dennoch hat der Tatbestand der Vermögenszurechnung insoweit Relevanz als damit über das Wirtschaftsgut verfügt wird und infolgedessen eine Leistungsbeziehung bzw. -erbringung ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.10.1.2.2 Entgeltliche Übertragung eines betrieblichen Grundstücks unter Nießbrauchsvorbehalt bei Betriebsfortführung

Rz. 140 Die entgeltliche Übertragung eines im Betriebsvermögen befindlichen Grundstückes stellt eine gewinnrealisierende Veräußerung dar. Die Besonderheit im Rahmen des Vorbehaltsnießbrauch besteht hier im Verbleib entsprechender Verfügungs- und Nutzungsmöglichkeiten auf Seiten des Veräußerers. Der Erwerber erlangt von Beginn an belastetes Eigentum. Da der Vorbehaltsnießbrau... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.10.3.4 Nießbraucher und Nießbrauchsbesteller (Gesellschafter) erfüllen die Voraussetzungen eines Mitunternehmers

Rz. 170 Ursprünglich galt der Grundsatz, dass bei Übertragung eines Mitunternehmeranteils unter Vorbehaltsnießbrauch sowohl der Nießbrauchsberechtigte als auch der Erwerber Mitunternehmer wurden (sog. doppelte Mitunternehmerstellung). Es wurde also von einer diagonalen Spaltung der Mitgliedschaft ausgegangen.[1] Diese (Teil-)Übertragungen waren und sind weiterhin nach Auffass... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.8.2.1.2 Unentgeltlich bestellter Zuwendungsnießbrauch

Rz. 73 Behandlung beim Nutzungsberechtigten Auch für den unentgeltlich bestellten Nießbrauch ist die Tatbestandsverwirklichung für die Einkünftezurechnung das entscheidende Kriterium. Im Falle der Tatbestandsverwirklichung erzielt der Nießbraucher im Falle der Vermietung also Einkünfte nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Dass der Nießbraucher an einem vermieteten Grundstück grundsät... mehr

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Rückstellungen, Überblick nach Handels- und Steuerrecht

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Rückstellungen nach Handelsrecht Rückstellungen nach Steuerrecht Bewertungsunterschiede Unterschiedliche Abzinsung 1 So kontieren Sie richtig! mehr

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Rückstellungen, Überblick n... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Rückstellungen nach Handelsrecht Rückstellungen nach Steuerrecht Bewertungsunterschiede Unterschiedliche Abzinsung mehr

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Rückstellungen, Überblick n... / 4.5 Abweichungen bei Rückstellungen in der Steuerbilanz

Für Rückstellungen gilt der Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz. Müssen Rückstellungen in der Handelsbilanz zwingend gebildet werden, sind sie auch für die Steuerbilanz zu übernehmen, soweit steuerliche Regelungen dem nicht entgegenstehen. Die Passivierung von Rückstellungen ist nach Steuerrecht in den folgenden Fällen unzulässig oder eingeschr... mehr

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Rückstellungen, Überblick n... / 4.2 Rückstellungen aufgrund von Außenverpflichtungen

4.2.1 Verbindlichkeitsrückstellungen Eine wesentliche Rückstellungskategorie sind die Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (bzw. Verbindlichkeitsrückstellungen), die ihre Ursache im Vorsichtsprinzip haben. Die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten setzt eine Verpflichtung gegenüber einem Dritten voraus, die wirtschaftlich in der Vergangenheit ve... mehr

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Rückstellungen, Überblick n... / 5 Bewertung von Rückstellungen

5.1 Bewertung in der Handelsbilanz Nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB ist der Betrag anzusetzen, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung der Verpflichtung notwendig ist (Erfüllungsbetrag): Aufwandsrückstellungen sind mit den Aufwendungen anzusetzen, die der Bilanzierende im folgenden Geschäftsjahr voraussichtlich aufwenden wird. Geldleistungsverpflichtungen sin... mehr

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Rückstellungen, Überblick n... / 4 Bilanzierung dem Grunde nach

4.1 Rückstellungen in der Handelsbilanz (Grundsätze) In § 249 HGB ist geregelt, für welche Zwecke eine Rückstellung zu bilden ist. Bei Vorliegen der Tatbestände des § 249 HGB muss nach Handelsrecht zum nächsten Bilanzstichtag eine Rückstellung gebildet werden. Es besteht kein Wahlrecht. Danach müssen Rückstellungen gebildet werden für ungewisse Verbindlichkeiten,[1] drohende Ver... mehr

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Rückstellungen, Überblick n... / 5.2 Abweichungen in der Steuerbilanz bei der Bewertung von Rückstellungen

Die handelsrechtliche Bewertung gilt im Grundsatz auch für die Steuerbilanz, jedoch nur soweit, wie das Steuerrecht keine selbstständigen Bewertungsvorschriften enthält. In Bezug auf die Bewertung von Rückstellungen finden sich in § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG gesonderte Regelungen. Danach sind Rückstellungen unter Berücksichtigung folgender steuerlicher Grundsätze anzusetzen: Nach ... mehr

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Rückstellungen, Überblick n... / 3 Ausweis in der Handelsbilanz

Rückstellungen unterscheiden sich von anderen Schuldposten durch die Ungewissheit hinsichtlich des Bestehens dem Grunde und/oder der Höhe nach. Rückstellungen sind auf der Passivseite der Bilanz auszuweisen. Für große und mittelgroße Kapitalgesellschaften sieht § 266 HGB die Untergliederung in 3 Posten vor: Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen, Steuerrücks... mehr

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Rückstellungen, Überblick n... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Rückstellungen, Überblick n... / 4.2.2 Rückstellungen für drohende Verluste

Schwebende Geschäfte wirken sich auf die Buchführung normalerweise erst aus, wenn der Schwebezustand beendet wird, weil die Leistung teilweise oder ganz erbracht wird. Eine Ausnahme vom Grundsatz der Nichtbilanzierung schwebender Geschäfte liegt jedoch dann vor, wenn einem bilanzierenden Unternehmen am Bilanzstichtag aus einem schwebenden Geschäft (mit einem Dritten) ein Ver... mehr

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Rückstellungen, Überblick n... / 4.4 Überblick: Rückstellungskonten in den Standardkontenplänen

Insbesondere die Tatbestände, die den Ausweis einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zur Folge haben, sind vielfältig und führen zu vielen unterschiedlichen Arten von Rückstellungsfällen. Die in den Standardkontenrahmen SKR 03 und SKR 04 aufgenommenen Konten für Rückstellungen geben einen Überblick über solche Rückstellungen, die in den meisten Unternehmen zu bil... mehr

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Rückstellungen, Überblick n... / 5.1.1 Was bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags zu beachten ist

Der "nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag" entspricht dem zukünftigen Zahlungsbetrag, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung der Verpflichtung erforderlich ist. Eine Abzinsung erfolgt gesondert nach § 253 Abs. 2 HGB.[1] Dieses Begriffsverständnis wird im Folgenden zugrunde gelegt. Die Schätzung des Verpflichtungsbetr... mehr

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Rückstellungen, Überblick n... / 6 Auflösung einer Rückstellung

Rückstellungen sind aufzulösen, soweit der Grund für ihre Bildung weggefallen ist. Das ist zum einen der Fall, wenn Grund und Höhe der Verpflichtung nicht mehr ungewiss sind. Der Unternehmer löst dann die Rückstellung auf und weist gleichzeitig eine Verbindlichkeit aus. Soweit Rückstellung und Verbindlichkeit der Höhe nach übereinstimmen, erfolgt die Umbuchung in Verbindlich... mehr

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Rückstellungen, Überblick n... / 7 Buchungstechnik: Diese Entscheidungen müssen getroffen werden

Um eine Rückstellung buchen zu können, müssen zusätzlich zu den bisher dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsfragen insbesondere 2 buchungstechnische Fragen (für die Handelsbilanz) entschieden werden: Bei langfristigen Rückstellungen, die abzuzinsen sind, muss entschieden werden, ob bei der Einbuchung die Brutto- oder Nettomethode zur Anwendung kommt. Darüber hinaus ist f... mehr

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Rückstellungen, Überblick n... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Gewährleistungsfall als ungewisse Verbindlichkeit

Unternehmer Huber hat im Dezember 01 in den Geschäftsräumen seines Kunden Installationsarbeiten durchgeführt. Dabei werden Mängel an den eigenen, von ihm eingebauten Teilen festgestellt, die er beseitigen muss. Die Mängelbeseitigung kann erst im Januar des folgenden Jahres vorgenommen werden. Die voraussichtlichen Aufwendungen betragen rund 6.500 EUR. Lösung: Der Mangel wurde... mehr

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Rückstellungen, Überblick n... / 4.2.1 Verbindlichkeitsrückstellungen

Eine wesentliche Rückstellungskategorie sind die Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (bzw. Verbindlichkeitsrückstellungen), die ihre Ursache im Vorsichtsprinzip haben. Die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten setzt eine Verpflichtung gegenüber einem Dritten voraus, die wirtschaftlich in der Vergangenheit verursacht ist. Dementsprechend ist ei... mehr

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Rückstellungen, Überblick n... / 4.1 Rückstellungen in der Handelsbilanz (Grundsätze)

In § 249 HGB ist geregelt, für welche Zwecke eine Rückstellung zu bilden ist. Bei Vorliegen der Tatbestände des § 249 HGB muss nach Handelsrecht zum nächsten Bilanzstichtag eine Rückstellung gebildet werden. Es besteht kein Wahlrecht. Danach müssen Rückstellungen gebildet werden für ungewisse Verbindlichkeiten,[1] drohende Verluste aus schwebenden Geschäften,[2] unterlassene Auf... mehr

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Rückstellungen, Überblick n... / 4.3 Aufwandsrückstellungen

Aufwandsrückstellungen liegen keine Außenverpflichtungen gegenüber einem Dritten zugrunde und sind nur in den gesetzlich ausdrücklich geregelten Fällen zulässig. Diese sind nach § 249 HGB unterlassene Instandhaltungen und Abraumbeseitigungen müssen gebildet werden, sofern die Tatbestandsvoraussetzungen des § 249 HGB erfüllt sind. 4.3.1 Unterlassene Instandhaltungen Instandhalt... mehr

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Rückstellungen, Überblick n... / 4.3.2 Unterlassene Abraumbeseitigungen

Abraumbeseitigungen sind insbesondere bei Unternehmen relevant, die Bodenschätze abbauen. Abraum bezeichnet die Deckschicht (aus Gestein bzw. Erdreich) über dem abzubauenden Material. Nach § 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 HGB sind Rückstellungen für unterlassene Abraumbeseitigung zu bilden, die im folgenden Geschäftsjahr nachgeholt werden. Hinweis Bei gesetzlich vorgeschriebener Abr... mehr

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Rückstellungen, Überblick n... / 5.1 Bewertung in der Handelsbilanz

Nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB ist der Betrag anzusetzen, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung der Verpflichtung notwendig ist (Erfüllungsbetrag): Aufwandsrückstellungen sind mit den Aufwendungen anzusetzen, die der Bilanzierende im folgenden Geschäftsjahr voraussichtlich aufwenden wird. Geldleistungsverpflichtungen sind mit dem zur Abgeltung der Schuld... mehr

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Rückstellungen, Überblick n... / 5.1.2 Grundsatz der Einzelbewertung

Rückstellungen sind grundsätzlich einzeln zu bewerten. Jedoch kann nach § 252 Abs. 2 HGB in begründeten Ausnahmefällen vom Einzelbewertungsgrundsatz abgewichen werden. Im Fall von Rückstellungen sind hierbei insbesondere folgende Fälle relevant:[1] Bestehen Risiken aus einer Vielzahl gleichartiger Geschäftsvorfälle, so sind die daraus zu erwartenden künftigen Ausgaben durch e... mehr

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Rückstellungen, Überblick n... / 4.3.1 Unterlassene Instandhaltungen

Instandhaltungen sind unterlassen, wenn Erhaltungsarbeiten, die bis zum Bilanzstichtag erforderlich gewesen wären, tatsächlich nicht durchgeführt wurden. Eine Rückstellung ist zu bilden für solche unterlassenen Instandhaltungsmaßnahmen, die im nachfolgenden Geschäftsjahr innerhalb von 3 Monaten nach dem Bilanzstichtag nachgeholt werden. D. h. auch, dass für unterlassene Inst... mehr

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Rückstellungen, Überblick n... / 5.1.3 Restlaufzeit und Abzinsung

Die voraussichtliche Restlaufzeit einer Rückstellung ist nach IDW RS HFA 34.36 der Zeitraum zwischen dem Bilanzstichtag und dem Zeitpunkt der voraussichtlichen Inanspruchnahme. Diese steht entweder fest oder ist nach den Umständen des Einzelfalls zu schätzen. Bei Rückstellungen kann der Zeitpunkt, zu dem der Unternehmer in Anspruch genommen wird, unsicher sein. Diese Ungewis... mehr

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Rückstellungen, Überblick n... / 7.2 Zu verwendende Konten

Weiterhin ist bei der Buchung einer Rückstellung festzulegen, welche Erfolgskonten für die Bildung und die Auflösung der Rückstellung verwendet werden. Dabei sind mehrere Möglichkeiten anwendbar, von denen im Folgenden 2 Alternativen kurz dargestellt werden. Die Wahl der konkreten Buchungsmethode im Einzelfall hängt von der Komplexität der kontenmäßigen Erfassung des jeweili... mehr

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Rückstellungen, Überblick n... / 7.1 Brutto- oder Nettomethode

Langfristige Rückstellungen sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag zu bewerten; bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ist dieser nach § 253 Abs. 2 HGB abzuzinsen. Für die Ersterfassung abgezinster Rückstellungen wird überwiegend die Nettomethode bevorzugt; teilweise wird auch die Bruttomethode als zulässig angesehen.[1... mehr

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Wissensmanagement: Erfolgre... / 1.2 Impliziertes und expliziertes Wissen

Wissen lässt sich zudem nach verschiedenen Aspekten untergliedern. Für die unternehmerische Praxis ist vor allem die Unterteilung nach impliziertem und expliziertem Wissen von Bedeutung. Beim implizierten Wissen handelt es sich um Wissen, das sich nur in den Köpfen einzelner Mitarbeiter befindet oder um Fertigkeiten, die zumindest aktuell nur bestimmte Personen beherrschen. D... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Bedeutung des EU-Rechts für das nationale Steuerrecht

Rz. 2 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Das Recht der EU besteht einerseits aus dem originären, von den Mitgliedstaaten geschaffenen Recht; das sind vor allem die Gründungsverträge (EGKS vom 18.04.1951, BGBl 1951 II, 447; EWG vom 25.03.1957, BGBl 1957 II, 766; Euratom vom 25.03.1957, BGBl 1957 II, 1014). Wesentlich ist ferner der Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEUV); dieser ... mehr