Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerrecht

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Internationales Steuerrecht... / 3.2 Besteuerung des Wertzuwachses

3.2.1 Grundfall des Wegzugs Nach § 6 AStG a. F. müssen unbeschränkt Steuerpflichtige[1] mit ihrem Übertritt in die beschränkte Steuerpflicht ("Auswanderung") oder mit der Erfüllung gewisser anderer Tatbestände (§ 6 Abs. 1 Nr. 1-4 AStG 2006) den Vermögenszuwachs ihrer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligungen an inländischen oder ausländischen Kapitalgesellschaft...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2 Steuerverstrickung (Rechtslage ab 2022)

2.1 Grundsatz Einlage Korrespondierend zur Behandlung des Verlusts des Besteuerungsrechts als Entnahme wird nach § 3 Ab. 1 Satz 8 zweiter Halbsatz EStG die Begründung des Besteuerungsrechts Deutschlands als Einlage behandelt (Verstrickung). Dabei ist der Wechsel von einem eingeschränkten zu einem uneingeschränkten Besteuerungsrecht nicht als Einlage zu behandeln, da das Wirtsc...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4 Wegzug bei einbringungsgeborenen Anteilen

4.1 Rechtslage für Drittstaatenangehörige Die Einlage eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils ist nach § 20 UmwStG im Rahmen des sog. Ansatzwahlrechts auch zu Buchwerten möglich. Es entstehen sog. einbringungsgeborene Anteile. Die Regelung des § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UmwStG sieht daher als weitere Entstrickungsregelung bei Wegzug des Eigners einbringungsgebor...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2 Besteuerung des Wertzuwachses

3.2.1 Grundfall des Wegzugs Nach § 6 AStG. müssen unbeschränkt Steuerpflichtige[1] mit ihrem Übertritt in die beschränkte Steuerpflicht (Auswanderung) oder mit der Erfüllung gewisser anderer Tatbestände[2] den Vermögenszuwachs ihrer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligungen an inländischen oder ausländischen Kapitalgesellschaften auch ohne Veräußerung nach den G...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3 Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG

3.1 Allgemeines Mit § 6 AStG. soll sichergestellt werden, dass stille Reserven, die ein Steuerinländer in einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ansammelt, dem deutschen Fiskus nicht dadurch verloren gehen, dass der Gesellschafter seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt. Hintergrund für diese Regelung ist, dass die Bundesrepublik Deutschland abkommensrechtlich entsprechend...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1 Steuerentstrickung im Betriebsvermögen

1.1 Sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich Den Hauptfall einer Überführung von Wirtschaftsgütern findet man in der Praxis bei der Lieferung sowohl von Wirtschaftsgütern des Anlage- als auch des Umlaufvermögens zwischen einem inländischen Stammhaus an eine ausländische Betriebsstätte, einer vergleichbaren Lieferung von einer inländischen Betriebsstätte an das ausländische...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4 Wegzug bei einbringungsgeborenen Anteilen

4.1 Rechtslage für Drittstaatenangehörige Die Einlage eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils ist nach § 20 UmwStG im Rahmen des sog. Ansatzwahlrechts auch zu Buchwerten möglich. Es entstehen sog. einbringungsgeborene Anteile. Die Regelung des § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UmwStG sieht daher als weitere Entstrickungsregelung bei Wegzug des Eigners einbringungsgebor...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.7 Auffangstatbestand – passive Entstrickung bei Immobilienkapitalgesellschaften

3.2.7.1 Allgemeines Hauptanwendungsfall des "Auffangtatbestands" ist die Änderung der Zuordnung des Besteuerungsrechts bei Neuabschluss oder Revision eines Doppelbesteuerungsabkommens (Problem der Immobilienkapitalgesellschaft). Im Allgemeinen steht bei einem in Deutschland ansässigen unbeschränkt Steuerpflichtigen nach den Doppelbesteuerungsabkommen dem Ansässigkeitsstaat (= ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.4.4 Anwendung des Entstrickungstatbestands

Die Realisierung von stillen Reserven erfolgt bei allen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens und Umlaufvermögens, es wird auch nicht zwischen materiellen und immaterielle Wirtschaftsgütern unterschieden.mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.2.1 "Alt-DBA" mit eingeschränktem Fremdvergleichsgrundsatz

Bei der Überführung von Waren oder anderen Wirtschaftsgütern im internen Leistungsaustausch zwischen Stammhaus und Betriebsstätte oder umgekehrt stellt sich die Frage, ob eine Gewinnrealisierung erst beim Weiterverkauf an fremde Dritte oder bereits bei der internen Transaktion möglich ist und insoweit der nationale Gesetzgeber an internationale Vorgaben gebunden ist. Das OEC...mehr

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Internationales Steuerrecht: Wegzugsbesteuerung und sonstige Fälle der Steuerentstrickung/-verstrickung (Rechtslage bis einschließlich VZ 2021)

Zusammenfassung Überblick Ist nach den gesetzlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung die spätere Versteuerung der stillen Reserven nicht sichergestellt, so können diese stillen Reserven in bestimmten Fällen – abweichend von allgemeinen Realisationstatbeständen wie Verkauf, Tausch oder (verdeckte) Einlage – schon zu einem früheren Zeitpunkt besteuert werden. Dies gilt in...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.2 Änderung der Hauptansässigkeit als Auslöser der Steuerentstrickung

Die Wegzugsbesteuerung des § 6 Abs. 1 Nr. 1 AStG ist grds. nur bei Verlegung der Hauptansässigkeit ins Ausland anzuwenden. Die Begründung eines Zweitwohnsitzes im Ausland bei Weiterbestehen der unbeschränkten Steuerpflicht löst die Vermögenszuwachsbesteuerung nur aus, wenn auf Grund dessen in dem anderen Staat die abkommensrechtliche Ansässigkeit begründet wird.[1] Üblicherw...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.2.1 "Alt-DBA" mit eingeschränktem Fremdvergleichsgrundsatz

Bei der Überführung von Waren oder anderen Wirtschaftsgütern im internen Leistungsaustausch zwischen Stammhaus und Betriebsstätte oder umgekehrt stellt sich die Frage, ob eine Gewinnrealisierung erst beim Weiterverkauf an fremde Dritte oder bereits bei der internen Transaktion möglich ist und insoweit der nationale Gesetzgeber an internationale Vorgaben gebunden ist. Das OEC...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.4 Gesetzliche Regelung der Entstrickung

In Deutschland wurde mit dem SEStEG durch die Einführung der nationalen Rechtsvorschriften der §§ 4 Abs. 1 Satz 3, 4g EStG und § 12 Abs. 1 KStG eine Rechtsgrundlage geschaffen, die an die Stelle der BFH-Rechtsprechung zur finalen Entnahmetheorie bzw. der Verwaltungspraxis in den Betriebsstättenverwaltungsgrundsätzen (BSVerwGrs)[1] tritt. In Fortführung der BFH-Rechtsprechung ...mehr

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Internationales Steuerrecht: Wegzugsbesteuerung und sonstige Fälle der Steuerentstrickung/-verstrickung (Rechtslage ab VZ 2022)

Zusammenfassung Ist nach den gesetzlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung die spätere Versteuerung der stillen Reserven nicht sichergestellt, so können diese stillen Reserven in bestimmten Fällen – abweichend von allgemeinen Realisationstatbeständen wie Verkauf, Tausch oder (verdeckte) Einlage – schon zu einem früheren Zeitpunkt besteuert werden. Dies gilt insbesondere...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.13.1 Grundsatz – keine Änderung

Nach § 21 Abs. 3 Satz 1 AStG ist sofern der Wegzugstatbestand vor dem 1.1.2022 verwirklicht wurde, die Altregelung und damit im EU-/EWR-Fall die sog. "Ewigkeitsstundung" weiterhin anzuwenden, d. h. es folgt keine Anpassung auf die jetzt geltende 7-Jahres-Stundung.mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.2 Verhältnis zu den Doppelbesteuerungsabkommen

Hierbei muss unterschieden werden, ob die interne Leistung (die Überführung eines Wirtschaftsguts) ein DBA betrifft, das bereits dem OECD-MA 2010 entspricht (dem sog. "AOA-Konzept") oder ob es sich um ein älteres DBA handelt oder der andere Vertragspartner (z. B. im Entwicklungsland) dem Konzept nicht folgt. 1.2.1 "Alt-DBA" mit eingeschränktem Fremdvergleichsgrundsatz[1] Bei d...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.13 Übergangsregelung und partielle Verschärfung für "Altwegzüge"

3.13.1 Grundsatz – keine Änderung Nach § 21 Abs. 3 Satz 1 AStG ist sofern der Wegzugstatbestand vor dem 1.1.2022 verwirklicht wurde, die Altregelung und damit im EU-/EWR-Fall die sog. "Ewigkeitsstundung" weiterhin anzuwenden, d. h. es folgt keine Anpassung auf die jetzt geltende 7-Jahres-Stundung. 3.13.2 Ausnahme – Verschärfung bei substantiierten Gewinnausschüttungen Mit dem M...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.2 Verhältnis zu den Doppelbesteuerungsabkommen

Hierbei muss unterschieden werden, ob die interne Leistung (die Überführung eines Wirtschaftsguts) ein DBA betrifft, das bereits dem OECD-MA 2010 entspricht (dem sog. "AOA-Konzept") oder ob es sich um ein älteres DBA handelt oder der andere Vertragspartner (z. B. im Entwicklungsland) dem Konzept nicht folgt. 1.2.1 "Alt-DBA" mit eingeschränktem Fremdvergleichsgrundsatz[1] Bei d...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.4 Ausweitung der Wegzugsbesteuerung auf Investmentanteile ab 2025

Durch das Jahressteuergesetz 2024 wurden Regelungen geschaffen, die im Ergebnis die Wegzugsbesteuerung gem. § 6 AStG auf wesentliche Anteile an Investmentfonds und Spezial-Investmentfonds ausdehnen. Die Regelungen sind mit Wirkung zum 1.1.2025 in Kraft getreten. 3.4.1 Rechtslage bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2024 Anteile, die eine natürliche Person an einem Investmen...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.8 Rückkehr eines Erben

Kehrt nach einer Wegzugsbesteuerung infolge Erbanfalls (Fall des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AStG a. F.) der (ausländische) Erbe innerhalb von 5 Jahren zurück, d. h. begründet eine unbeschränkte Steuerpflicht im Inland, so wird die Wegzugsbesteuerung vergleichbar zum vorgenannten Fall rückgängig gemacht, sofern in der Zwischenzeit keine Realisation der stillen Reserven erfolgt. F...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.12 Milderung der Sofortbesteuerung – Die 7-jährige Stundungs- und Ratenzahlungsregelung

3.12.1 Überblick Zentrale Neuerung der Neufassung des § 6 AStG ab VZ 2022 ist die Überarbeitung der bisher "Ewigkeitsstundung" in EU/EWR Fällen bzw. eingeschränkten Stundungsregelung des § 6 Abs. 4 AStG für Drittstaatenfälle. Auf Antrag ist die Steuer über 7 Jahre zu entrichten (Stundung und ratierliche Zahlung) sowohl bei Wegzug in Drittstaaten als auch EU-/EWR-Staaten. Hier...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Ist nach den gesetzlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung die spätere Versteuerung der stillen Reserven nicht sichergestellt, so können diese stillen Reserven in bestimmten Fällen – abweichend von allgemeinen Realisationstatbeständen wie Verkauf, Tausch oder (verdeckte) Einlage – schon zu einem früheren Zeitpunkt besteuert werden. Dies gilt insbesondere, wen...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Ist nach den gesetzlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung die spätere Versteuerung der stillen Reserven nicht sichergestellt, so können diese stillen Reserven in bestimmten Fällen – abweichend von allgemeinen Realisationstatbeständen wie Verkauf, Tausch oder (verdeckte) Einlage – schon zu einem früheren Zeitpunkt besteuert werden. Dies gilt insbesondere, wenn in einem...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.1 Allgemeines

Mit § 6 AStG. soll sichergestellt werden, dass stille Reserven, die ein Steuerinländer in einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ansammelt, dem deutschen Fiskus nicht dadurch verloren gehen, dass der Gesellschafter seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt. Hintergrund für diese Regelung ist, dass die Bundesrepublik Deutschland abkommensrechtlich entsprechend Art. 13 Abs. 5...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.3 Verhältnis zu den EU-Grundfreiheiten

Der EuGH hatte mit Urteil v. 29.11.2011[1] entschieden, dass die Sofortbesteuerung der niederländischen Wegzugsbesteuerung gegen Unionsrecht verstößt. Hieraus wurde abgeleitet, dass auch in Deutschland für die betriebliche Entstrickung eine Stundung entsprechend § 6 Abs. 5 AStG a. F.zu gewähren ist.[2] Die Finanzverwaltung ist dem nicht gefolgt und vertrat die Auffassung, da...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.3 Verhältnis zu den EU-Grundfreiheiten

Der EuGH hatte mit Urteil v. 29.11.2011[1] entschieden, dass die Sofortbesteuerung der niederländischen Wegzugsbesteuerung gegen Unionsrecht verstößt. Hieraus wurde abgeleitet, dass auch in Deutschland für die betriebliche Entstrickung eine Stundung entsprechend § 6 Abs. 5 AStG a. F.zu gewähren ist.[2]. Die Finanzverwaltung ist dem nicht gefolgt und vertrat die Auffassung, d...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.12.2 Grundsatz Einheitliche Stundung

Da für die Begleichung der Wegzugsteuer mangels Zuflusses eines Veräußerungspreises die Liquidität fehlt, sieht § 6 Abs. 4 AStG eine Stundungsmöglichkeit vor. Dies soll einerseits der Dry Income-Problematik (Steuer ohne Liquiditätszufluss) des Wegziehenden und andererseits dem Gebot der Gleichmäßigkeit der Besteuerung gerecht werden.[1] Dabei hat sich durch das ATADUmSG eine...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.1 Grundsatz Einlage

Korrespondierend zur Behandlung des Verlusts des Besteuerungsrechts als Entnahme wird nach § 3 Ab. 1 Satz 8 zweiter Halbsatz EStG die Begründung des Besteuerungsrechts Deutschlands als Einlage behandelt (Verstrickung). Dabei ist der Wechsel von einem eingeschränkten zu einem uneingeschränkten Besteuerungsrecht nicht als Einlage zu behandeln, da das Wirtschaftsgut bereits steu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.1 Rechtslage für Drittstaatenangehörige

Die Einlage eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils ist nach § 20 UmwStG im Rahmen des sog. Ansatzwahlrechts auch zu Buchwerten möglich. Es entstehen sog. einbringungsgeborene Anteile. Die Regelung des § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UmwStG sieht daher als weitere Entstrickungsregelung bei Wegzug des Eigners einbringungsgeborener Anteile ebenfalls eine Schlussbesteu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.5 Grenzüberschreitender Erbfall

Auch grenzüberschreitende Vererbungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften sind seit 1.1.2007 im Rahmen des § 6 AStG a. F. zu überprüfen.[1] Praxis-Beispiel Grenzüberschreitender Erbfall Der Vater V ist alleiniger Eigner des Familienkonzerns Y. Sohn S ist Alleinerbe. Die langfristige Unternehmensplanung sieht vor, dass nach dem Tod des Firmenpatriarchen V Minderheitsanteile a...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.1 Grundfall des Wegzugs

Nach § 6 AStG. müssen unbeschränkt Steuerpflichtige[1] mit ihrem Übertritt in die beschränkte Steuerpflicht (Auswanderung) oder mit der Erfüllung gewisser anderer Tatbestände[2] den Vermögenszuwachs ihrer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligungen an inländischen oder ausländischen Kapitalgesellschaften auch ohne Veräußerung nach den Grundsätzen des § 17 EStG ve...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5 Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG bei Sitzverlegung

Nach § 17 Abs. 5 EStG führt seit 2007 die Sitzverlegung der Kapitalgesellschaft im Grundsatz zu einer fiktiven Anteilsveräußerung, wenn die Sitzverlegung zur Einschränkung oder zum Ausschluss des Besteuerungsrechts hinsichtlich des Gewinns aus der Anteilsveräußerung führt. Die DBAs nach dem OECD-MA weisen das Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Anteilsveräußeru...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5 Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG bei Sitzverlegung

Nach § 17 Abs. 5 EStG führt seit 2007 die Sitzverlegung der Kapitalgesellschaft im Grundsatz zu einer fiktiven Anteilsveräußerung, wenn die Sitzverlegung zur Einschränkung oder zum Ausschluss des Besteuerungsrechts hinsichtlich des Gewinns aus der Anteilsveräußerung führt. Die DBAs nach dem OECD-MA weisen das Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Anteilsveräußeru...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.4 Gesetzliche Regelung der Entstrickung (Rechtslage bis einschließlich 2021)

In Deutschland wurde mit dem SEStEG durch die Einführung der nationalen Rechtsvorschriften der §§ 4 Abs. 1 Satz 3, 4g EStG a. F. und § 12 Abs. 1 KStG eine erstmalige Rechtsgrundlage geschaffen, die an die Stelle der BFH-Rechtsprechung zur finalen Entnahmetheorie bzw. der Verwaltungspraxis in den Betriebsstättenverwaltungsgrundsätzen (BSVerwGrs)[1] tritt. In Fortführung der BF...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.3 Unentgeltliche Übertragung (Erbfall, Schenkung) an einen Steuerausländer

Die Besteuerung des Vermögenszuwachses wird auch durch einen grenzüberschreitenden Erbfall oder die Schenkung von Anteilen an einen nicht unbeschränkt steuerpflichtigen Steuerausländer ausgelöst.[1] In der Literatur[2] wird teilweise die Auffassung vertreten, dass dieser Besteuerungsanspruch nicht wahrgenommen werden kann, da nur der Ansässigkeitsstaat des Erben den Gewinn a...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7 Akzeptanz der Konzeption der Wegzugsbesteuerung durch die Gerichte

Da die EU-Neukonzeption einer Stundungslösung auch auf "offene" Altfälle anwendbar ist, konnte sich die Rechtsprechung zeitnah umfassend mit der Konzeption beschäftigen. Die Regelung verstößt hiernach weder gegen die DBA, EU-Recht noch Verfassungsrecht.[1]mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.1 Rechtslage für Drittstaatenangehörige

Die Einlage eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils ist nach § 20 UmwStG im Rahmen des sog. Ansatzwahlrechts auch zu Buchwerten möglich. Es entstehen sog. einbringungsgeborene Anteile. Die Regelung des § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UmwStG sieht daher als weitere Entstrickungsregelung bei Wegzug des Eigners einbringungsgeborener Anteile ebenfalls eine Schlussbesteu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.2.2 "Neu-DBA" mit uneingeschränktem Fremdvergleichsgrundsatz

Auf Basis der Neufassung des OECD-MA 2010 hat Deutschland mit verschiedenen Staaten wie den USA (bereits Protokoll 2008), Liechtenstein, Niederlande (Fassung 2016), Großbritannien (Fassung 2016) den sog. "AOA-Ansatz der OECD" vereinbart, der – vereinfachend dargestellt – Innentransaktionen zwischen Betriebsstätten nach Verrechnungspreisgrundsätzen abwickelt und somit bereits...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.3 Betroffene Anteile

§ 6 AStG a. F. erfasst sowohl Anteile an inländischen Kapitalgesellschaften als auch Anteile an ausländischen Kapitalgesellschaften. Praxis-Beispiel Anwendungsbereich auch auf Anteile an ausländischen Kapitalgesellschaften B hält eine Beteiligung an der B-Inc., Washington, USA. Er verlegt seinen Wohnsitz in die USA. Im Folgejahr wird die Beteiligung veräußert. Lösung: Auch die ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.5 Ersatztatbestände

Als weiteren Realisierungstatbestande nennt § 6 Abs. 1 AStG als Auffangtatbestand den Ausschluss oder die Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung der Anteile. Unter diesen Ersatztatbestand könnten u. a. nachfolgende Fallkonstellationen fallen: Als Hauptanwendungsfall die passive Entstrickung bei Immobilienkapitalgesellschafte...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.6 Veräußerung von Anteilen nach dem Wohnsitzwechsel

Wird ein Anteil nach dem Wohnsitzwechsel veräußert, so unterliegt der dabei entstandene Veräußerungsgewinn nach § 49 Abs. 1 Nr. 2e EStG in Verbindung mit § 17 EStG der beschränkten Steuerpflicht, sofern nicht eine DBA-Regelung entgegensteht (Regelfall: Wohnsitzprinzip). Hierbei ist auch der Wertzuwachs vor dem Weggang ins Ausland in die Besteuerung einzubeziehen. Bei der Ver...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.1 Sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich

Den Hauptfall einer Überführung von Wirtschaftsgütern findet man in der Praxis bei der Lieferung sowohl von Wirtschaftsgütern des Anlage- als auch des Umlaufvermögens zwischen einem inländischen Stammhaus an eine ausländische Betriebsstätte, einer vergleichbaren Lieferung von einer inländischen Betriebsstätte an das ausländische Mutterunternehmen oder auch zwischen Betriebsstä...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.3 Betroffene Anteile an Kapitalgesellschaften und zur KSt-Besteuerung optierender Personengesellschaften

§ 6 AStG erfasst sowohl Anteile an inländischen Kapitalgesellschaften als auch Anteile an ausländischen Kapitalgesellschaften. Auch Anteile an einer zur Körperschaftsteuer optierenden Gesellschaft im Sinne des § 1a KStG fallen unter § 6 AStG [1] Auch Anteile, die nach der Fiktionsregelung des § 17 Abs. 7 EStG als Anteile i.S.d. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG gelten fallen nach Auffa...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.10 Anwendung des § 6 AStG a. F. im Verhältnis zu Drittstaaten

Für die Anwendung des § 6 AStG a. F. ist vorab zu untersuchen, ob es sich um einen Wegzug (oder vergleichbaren Ersatztatbestand) im Verhältnis zu einem Drittstaat oder um einen EU-/EWR-"Fall" handelt, bei dem die unter Abschnitt 3.11 erläuterten Besonderheiten zu beachten sind. Für eine Drittstaaten-Konstellation ergibt sich der Grundsatz der Sofortbesteuerung. Eine Ausnahme ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.6.4 Ausstehende Reform der passiven Entstrickung?

Im Rahmen der Beratungen des Gesetzentwurfs zum Mehrseitigen Übereinkommens (MLI) im BT-Finanzausschuss wurde u. a. die passive Entstrickung bei deutschen Anteilseignern von Grundstücksgesellschaften durch die Regelung in Art. 9 MLI (13 Abs. 4 OECD-MA) thematisiert. Hierzu wird in der BT-Drucks. 19/23163 (S. 6) ausgeführt: "Für die Koalitionsfraktionen seien insbesondere zwe...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.4.6 Entstrickung nach § 6 Abs. 3 EStG 2017

Im Zusammenhang mit der gesetzlichen Änderung des § 50i EStG wurde durch das sog. BEPS I-Umsetzungsgesetz als ergänzendes Tatbestandsmerkmal zur Möglichkeit einer Buchwertübertragung die Sicherstellung der (inländischen) Besteuerung der stillen Reserven aufgenommen. Der BFH hatte zwar schon zu § 7 Abs. 1 EStDV, der Vorgängervorschrift des § 6 Abs. 3 EStG, entschieden, dass ei...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.4.1 Rechtslage bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2024

Anteile, die eine natürliche Person an einem Investmentfonds oder Spezial-Investmentfonds in der Rechtsform eines Sondervermögens hält, fallen nicht unter den Tatbestand der Wegzugsbesteuerung für Anteile an Kapitalgesellschaften (§ 6 Abs. 1 Satz 1 AStG i. V. m. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG), weil ein Anteil an einem Sondervermögen kein Anteil i.S.d. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG ist. ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.11.1 "Europatauglichkeit" der Vorschrift – grundsätzliches EuGH-Verfahren "Lasteyrie du Saillant"

Mit Urteil vom 11.3.2004[1] "Lasteyrie du Saillant" hat der EuGH die französische Regelung des Art. 167 bis CGI mit der in Art. 52 EGV verankerten Niederlassungsfreiheit für unvereinbar erklärt. Nach dieser Vorschrift werden bei Steuerpflichtigen, die ihren steuerlichen Wohnsitz ins Ausland verlegen, noch nicht realisierte Wertsteigerungen (latente Wertsteigerungen) von Unter...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.4.3 Einzelheiten der Neuregelung

Den §§ 19, 49 InvStG wurden Absätze hinzugefügt, die von Privatpersonen gehaltene Anteile an Investmentfonds bzw. Spezial-Investmentfonds der Wegzugsbesteuerung unterwerfen. Erfasst werden dabei sowohl Anteile an inländischen als auch an ausländischen Fonds und unabhängig davon, ob sie in inländischen oder ausländischen Depots verwahrt werden. Ausschlaggebende Kriterien sind...mehr