Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Erbschaftsteuer: Berliner Testament / 1.2.1 Allgemeines

Christoph Wenhardt
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments.

Häufig setzen sich die Ehegatten durch gemeinschaftliches Testament gegenseitig zu Erben ein und bestimmen, dass nach dem Tode des überlebenden Ehegatten der beiderseitige Nachlass an einen Dritten (Schlusserben) fallen soll (§ 2269 BGB). In der Regel dürfte von den Ehegatten gewollt sein, dass der Nachlass an die gemeinsamen Kinder als Schlusserben fällt. Diese Regelung kann aber auch durch den Erbvertrag erreicht werden.[1]

 
Hinweis

Zivilrechtlicher Nachteil

Als zivilrechtlicher Nachteil eines Berliner Testaments muss beachtet werden, dass es hierdurch zu einer Verdoppelung der Pflichtteilsrechte kommt.[2]

Zu unterscheiden sind hier das Einheitsprinzip und das Trennungsprinzip. Hierbei hat die Unterscheidung eine erhebliche praktische Konsequenz.[3]

a) Einheitsprinzip

Ist von den Ehegatten das Einheitsprinzip gewollt, dann setzen sich die Ehegatten gegenseitig zum alleinigen Vollerben ein und die Abkömmlinge zum Schlusserben. Damit erben die Abkömmlinge beim Tod des erstversterbenden Ehegatten zunächst nichts. Versterben sie vor dem letztversterbenden Ehegatten, erben sie nichts.[4]

Sie haben aber, da sie im Verhältnis zum Erstversterbenden enterbt worden sind, einen Pflichtteilsanspruch in der Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 Abs. 1 BGB). Aus erbschaftsteuerlicher Sicht kann es sich anbieten, dass im Einvernehmen mit dem überlebenden Ehegatten die Pflichtteile geltend gemacht werden.

Das Vermögen des verstorbenen Ehegatten und das Vermögen des überlebenden Ehegatten vereinigen sich zu einem einheitlichen Vermögen.

 
Praxis-Beispiel

Einheitsprinzip

Ehemann EM und Ehefrau EF errichten ein gemeinschaftliches Testament. In diesem legen sie fest, dass Vollerbe jeweils der überlebende Ehegatte sei...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Meistgelesene Beiträge
    • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
      1.017
    • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
      920
    • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
      853
    • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
      830
    • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
      766
    • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
      763
    • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
      743
    • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
      737
    • Zinsen auf Steuern / 2.1 Beginn und Ende der Verzinsung
      724
    • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
      714
    • Jubiläumszuwendung
      702
    • GmbH, Gewinnausschüttung
      700
    • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
      688
    • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
      679
    • Außenanlagen / 4 AfA-Grundsätze
      649
    • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
      640
    • § 7 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderu ... / 5. Muster: Die Drittschuldnererklärung – Arbeit
      639
    • Arbeitsessen mit Arbeitnehmern
      638
    • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
      628
    • Arbeitszeit: Sonn- und Feiertagsbeschäftigung / 3 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung und tarifvertragliche Öffnungsklauseln
      614
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Vorschriften sicher umsetzen: Rechnungslegung nach HGB und IFRS
    Rechnungslegung nach HGB und IFRS
    Bild: Haufe Shop

    Dieser Praxiskommentar bietet Ihnen einen unmittelbaren Detailvergleich beider Rechnungslegungssysteme. So werden Unterschiede und Gemeinsamkeiten transparent. Zahlreiche Beispiele, Hinweise und Checklisten erleichtern die korrekte Anwendung.


    Erbschaftsteuer: Berliner Testament
    Erbschaftsteuer: Berliner Testament

    Zusammenfassung Überblick Das Berliner Testament wird von Eheleuten häufig gewählt, um ihre Erbfolge zu regeln. Hierbei setzen sie sich gegenseitig zum Alleinerben ein und bestimmen, dass eine Dritte Person Schlusserbe sein soll. Erbschaftsteuerlich ist das ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren