Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerklasse

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Praxis-Beispiele: Kurzarbei... / 4 Kompletter Arbeitsausfall, Arbeitnehmer ist ledig und hat kein Kind

Sachverhalt Ein Angestellter in einer Möbelfirma, Steuerklasse I, keine Kinder, hat im Mai 2026 wegen Kurzarbeit nicht gearbeitet (kompletter Arbeitsausfall). Bei Vollarbeit hätte er ein Bruttoentgelt von 3.275 EUR erzielt. Wie werden das Kurzarbeitergeld und die Beiträge zur Sozialversicherung berechnet? Ergebnis Das Kurzarbeitergeld errechnet sich nach einem Leistungssatz von...mehr

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Praxis-Beispiele: Kurzarbei... / 6 Arbeitnehmerin ist privat kranken-/pflegeversichert, verheiratet und hat 3 Kinder

Sachverhalt Eine Architektin, Steuerklasse III, 3 minderjährige Kinder, verdient grundsätzlich 8.800 EUR brutto pro Monat. Im Oktober 2026 reduziert sich das Entgelt wegen Kurzarbeit auf 4.000 EUR brutto. Die Arbeitnehmerin ist privat krankenversichert. Wie werden das Kurzarbeitergeld und die Beiträge zur Sozialversicherung berechnet? Ergebnis Das Kurzarbeitergeld errechnet sic...mehr

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Praxis-Beispiele: Kurzarbei... / 10 Arbeitnehmer ist ledig, hat kein Kind und arbeitet am Feiertag nicht bei komplettem Arbeitsausfall

Sachverhalt Ein Büroangestellter, Steuerklasse I, keine Kinder, arbeitet ab April 2026 in Kurzarbeit. Seine wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden (montags bis freitags jeweils 8 Stunden). Sein monatliches Gehalt beträgt 3.600 EUR. Die Arbeit fällt komplett aus, sodass der Arbeitnehmer auch an den bundesweiten Feiertagen Karfreitag und Ostermontag nicht arbeitet. Wie wir...mehr

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Praxis-Beispiele: Kurzarbei... / 14 Arbeitnehmer ist ledig und hat kein Kind und Zusammentreffen von Kurzarbeitergeld und Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergeldes

Sachverhalt Ein Tischler, Steuerklasse I, keine Kinder, arbeitet ab März 2026 in Kurzarbeit. Seine wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden (montags bis freitags jeweils 7,7 Stunden). Sein Stundenlohn beträgt 15,35 EUR. Die Arbeit fällt in dem Betrieb wegen der Kurzarbeit jeweils dienstags komplett aus. Für ihn besteht eine Arbeitsunfähigkeit vom 20.2. bis 9.3.2026 mit ...mehr

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Praxis-Beispiele: Kurzarbei... / 1 Arbeitnehmer ist verheiratet und hat ein Kind

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer, Steuerklasse III, mit einem Kind (15 Jahre), erzielt im April 2026 infolge von Kurzarbeit ein Bruttoentgelt von 1.835 EUR. Ohne Kurzarbeit hätte er 2.455 EUR brutto verdient. Wie werden das Kurzarbeitergeld und die Beiträge zur Sozialversicherung berechnet? Ergebnis Das Kurzarbeitergeld errechnet sich nach einem Leistungssatz von 67 %. Der Leistung...mehr

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Praxis-Beispiele: Kurzarbei... / 3 Arbeitnehmer ist ledig und hat kein Kind

Sachverhalt Ein Schreiner, Steuerklasse I, keine Kinder, kann aufgrund der Einführung von Kurzarbeit im August 2026 nur noch die Hälfte seiner Arbeitszeit leisten und erzielt ein Bruttoentgelt von 1.487 EUR. Der Bruttoverdienst ohne Kurzarbeit hätte 2.974 EUR betragen. Wie werden das Kurzarbeitergeld und die Beiträge zur Sozialversicherung berechnet? Ergebnis Das Kurzarbeiterge...mehr

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Praxis-Beispiele: Kurzarbei... / 5 Arbeitnehmer ist gesetzlich krankenversichert, verheiratet und hat ein Kind

Sachverhalt Ein Abteilungsleiter in einem Großhandel, Steuerklasse III, ein Kind unter 18 Jahre, hat ein fest vereinbartes Bruttoentgelt von 7.000 EUR. Infolge von Kurzarbeit erzielt er im September 2026 lediglich 4.500 EUR brutto. Wie werden das Kurzarbeitergeld und die Beiträge zur Sozialversicherung berechnet? Ergebnis Das Kurzarbeitergeld errechnet sich nach einem Leistungs...mehr

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Praxis-Beispiele: Kurzarbei... / 7 Einmalzahlung im Abrechnungsmonat, Arbeitnehmer ist privat kranken-/pflegeversichert, ledig und hat kein Kind

Sachverhalt Ein Elektroingenieur, Steuerklasse I, keine Kinder, erhält ein regelmäßiges Bruttoentgelt von 5.900 EUR. Im Dezember 2026 verdient er wegen Kurzarbeit nur 4.500 EUR brutto. Er erhält zusätzlich eine Einmalzahlung (Weihnachtsgeld) i. H. v. 5.000 EUR. Der Arbeitnehmer ist privat kranken-/pflegeversichert. Wie werden das Kurzarbeitergeld und die Beiträge zur Sozialve...mehr

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Praxis-Beispiele: Kurzarbei... / 11 Arbeitnehmer ist ledig, hat kein Kind und arbeitet am Feiertag nicht, bei teilweisem Arbeitsausfall

Sachverhalt Ein Tischler, Steuerklasse I, keine Kinder, arbeitet ab März 2026 in Kurzarbeit. Seine wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden (montags bis freitags jeweils 7,7 Stunden). Sein Stundenlohn beträgt 15,35 EUR. Die Arbeit fällt in dem Betrieb wegen der Kurzarbeit jeweils montags komplett aus. An den gesetzlichen Feiertagen im Mai 2026 arbeitet er nicht. Wie werd...mehr

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Praxis-Beispiele: Kurzarbei... / 9 Arbeitnehmer ist ledig, hat kein Kind und arbeitet am Feiertag

Sachverhalt Ein Tischler, Steuerklasse I, keine Kinder, arbeitet ab April 2026 in Kurzarbeit. Seine wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden (montags bis freitags jeweils 7,7 Stunden). Sein Stundenlohn beträgt 15,35 EUR. Die Arbeit fällt in dem Betrieb wegen der Kurzarbeit jeweils montags komplett aus. Aufgrund eines wichtigen Termins arbeitet er auch am Ostermontag, ob...mehr

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Praxis-Beispiele: Kurzarbei... / 13 Arbeitnehmer ist ledig und hat kein Kind und Beginn einer Arbeitsunfähigkeit vor Beginn der Kurzarbeit

Sachverhalt Ein Tischler, Steuerklasse I, keine Kinder, arbeitet ab März 2026 in Kurzarbeit. Seine wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden (montags bis freitags jeweils 7,7 Stunden). Sein Stundenlohn beträgt 15,35 EUR. Die Arbeit fällt in dem Betrieb wegen der Kurzarbeit jeweils montags komplett aus. Für ihn besteht eine Arbeitsunfähigkeit vom 20.2. bis 30.3.2026 mit g...mehr

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Praxis-Beispiele: Kurzarbei... / 15 Arbeitnehmer ist ledig und hat kein Kind und Zusammentreffen von Kurzarbeitergeld und Krankengeld

Sachverhalt Ein Tischler, Steuerklasse I, keine Kinder, arbeitet ab März 2026 in Kurzarbeit. Seine wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden (montags bis freitags jeweils 7,7 Stunden). Sein Stundenlohn beträgt 15,35 EUR. Die Arbeit fällt in dem Betrieb wegen der Kurzarbeit jeweils montags komplett aus. Für ihn besteht eine Arbeitsunfähigkeit vom 9.1. bis 9.3.2026. Seit d...mehr

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Praxis-Beispiele: Kurzarbei... / 2 Arbeitnehmer ist verheiratet und hat 2 Kinder

Sachverhalt Ein Mitarbeiter einer Speditionsfirma, Steuerklasse IV, mit 2 minderjährigen Kindern, erzielt im Juli 2026 infolge von Kurzarbeit ein Bruttoentgelt von 1.205 EUR. Ohne Kurzarbeit hätte er 3.381 EUR brutto verdient. Wie werden das Kurzarbeitergeld und die Beiträge zur Sozialversicherung berechnet? Ergebnis Das Kurzarbeitergeld errechnet sich nach einem Leistungssatz ...mehr

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Tatsachenangaben in der Ste... / IV. Kenntnis der Finanzbehörde von den tatsächlichen Umständen der Steuerhinterziehung

In der Praxis wird eine Steuerverkürzung zwar i.d.R. mit einer Täuschung der FinBeh. verbunden sein. Das Delikt der Steuerhinterziehung setzt jedoch – im Gegensatz zum Betrugstatbestand (§ 263 StGB) – keine Täuschung seitens des Täters und keinen Irrtum auf Seiten der FinBeh. voraus (BGH v. 6.6.2007 – 5 StR 127/07, NStZ 2007, 596; v. 14.12.2010 – 1 StR 275/10, wistra 2011, 1...mehr

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Tatsachenangaben in der Ste... / 2. Steuerumgehung

Von Steuerumgehung (§ 42 AO) spricht man, wenn die gewählte rechtliche Gestaltung, gemessen an dem erstrebten wirtschaftlichen Erfolg, ungemessen und ausschließlich zur Steuerminderung vorgenommen worden ist, weil außersteuerliche Gründe nicht erkennbar sind (vgl. BFH v. 11.11.2004 – V R 36/02, HFR 2005, 203 = BFH/NV 2005, 392). Unangemessen ist eine nicht zwingende, überflü...mehr

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Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.13 Mitwirkungspflichten nach § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 SGB I (Abs. 2 Nr. 26 und 27)

Rz. 66 Die Regelungen wurden durch das SGB VI-Anpassungsgesetz nur redaktionell geändert, um Abs. 2 Nr. 28 und 29 anzufügen. § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB I verpflichtet dazu, leistungserhebliche Tatsachen richtig und vollständig anzuzeigen. Seit dem 1.4.2012 ist ein Verstoß gegen diese Pflicht insbesondere schon bei der Antragstellung auf Leistungen z. B. durch Verschweigen ...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.1 Abgrenzungen

Rz. 16 Welche Einnahmen nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind, wird für § 11a abschließend geregelt. Weitere Einnahmen, die von der Berücksichtigung als Einkommen freigestellt werden, können sich aus der Rechtsverordnung nach § 13 Abs. 1, der Bürgergeld-V seit dem 1.1.2024 i. d. F. der Zwölften Änderung der Bürgergeld-Verordnung v. 20.8.2024 (BGBl. I Nr. 267). ergeben. ...mehr

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Minijob: Kurzfristige Besch... / 1.2 Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich

Arbeitgeber dürfen bei gelegentlich, nicht regelmäßig wiederkehrend beschäftigten Arbeitnehmern mit der Steuerklasse VI bei einer Beschäftigungsdauer von bis zu 24 Arbeitstagen einen sog. permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleich durchführen.[1] Voraussetzung für die Anwendung des Verfahrens ist, dass der Arbeitnehmer vor Aufnahme der Beschäftigung unter Angabe seiner Identifikat...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung / 1 Besteuerung nach den ELStAM

Der an kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer (Aushilfskräfte, Gelegenheitsarbeiter) gezahlte Arbeitslohn ist nach den allgemeinen Vorschriften lohnsteuerpflichtig. Die Lohnsteuererhebung richtet sich grundsätzlich nach den ELStAM des Arbeitnehmers. Praxis-Tipp Weniger Lohnsteuerabzug durch permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleich Arbeitgeber dürfen bei kurzfristig beschäftigten ...mehr

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Steuerklassenbestimmung bei... / [Ohne Titel]

RiFG Lukas Münch[*] Stiftungen kommt im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht eine große Bedeutung zu. Sie sind ein beliebtes Gestaltungsinstrument, unterliegen allerdings zivil- und steuerrechtlich diversen Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. Der Beitrag untersucht zwei dieser Sonderregelungen näher, die jeweils die Bestimmung der Steuerklasse betreffen. § 15 Abs. 2 Sat...mehr

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Steuerklassenbestimmung bei... / 1. Einleitung

Stiftungen kommt im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht eine große Bedeutung zu. Sie sind ein beliebtes Gestaltungsinstrument, unterliegen allerdings zivil- und steuerrechtlich diversen Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. Der Beitrag untersucht zwei dieser Sonderregelungen näher, die jeweils die Bestimmung der Steuerklasse (StKl.) betreffen. § 15 Abs. 2 Satz 1 ErbStG ...mehr

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Steuerklassen

Zusammenfassung Begriff Für die Berücksichtigung der zutreffenden Besteuerungsmerkmale werden Arbeitnehmer nach deren persönlichen Verhältnissen in insgesamt 6 Lohnsteuerklassen (I–VI) eingeteilt. Doppelverdiener-Ehegatten bzw. Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft können zwischen den Steuerklassen-Kombinationen IV/IV und III/V wählen. Außerdem kann bei der Steuerkl...mehr

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Praxis-Beispiele: Lohnsteue... / 1 Heirat, beide Steuerklasse I

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer heiratet im September und möchte seine Steuerklasse wechseln. Er erhält ein Gehalt von 3.030 EUR und hatte bisher Steuerklasse I, keine Kinder, 9 % Kirchensteuer. Seine Ehepartnerin verdient 2.970 EUR brutto und hatte bisher ebenfalls die Steuerklasse I, keine Kinder, keine Kirchensteuer. Für beide wird zur Ermittlung der Lohnsteuer ein Zusatzbei...mehr

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Steuerklassen / 2 Einordnung in Lohnsteuerklassen

Infographic 2.1 Steuerklasse I (alleinstehend, getrennt lebend) Die Steuerklasse I gilt für alleinstehende Arbeitnehmer, z. B. ledige, dauernd getrennt lebende oder geschiedene Personen. Sie gilt auch für verwitwete Arbeitnehmer, wenn der Ehe-/Lebenspartner nicht erst im Vorjahr verstorben ist. Ebenso in die Steuerklasse I einzureihen sind ausländische Arbeitnehmer, deren Ehep...mehr

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Praxis-Beispiele: Lohnsteuerklassen

1 Heirat, beide Steuerklasse I Sachverhalt Ein Arbeitnehmer heiratet im September und möchte seine Steuerklasse wechseln. Er erhält ein Gehalt von 3.030 EUR und hatte bisher Steuerklasse I, keine Kinder, 9 % Kirchensteuer. Seine Ehepartnerin verdient 2.970 EUR brutto und hatte bisher ebenfalls die Steuerklasse I, keine Kinder, keine Kirchensteuer. Für beide wird zur Ermittlun...mehr

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Praxis-Beispiele: Lohnsteue... / 2 Zusammenzug, dann Heirat

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin ist alleinstehend mit einem Kind und verdient 2.800 EUR brutto. Sie hat Steuerklasse II, 0,5 Kinderfreibetrag, 1 PV-Kind, keine Kirchensteuer und der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung beträgt 2,9 %. Im März zieht sie mit dem Vater ihres Kindes in eine gemeinsame Wohnung. Damit erlischt ihr Anspruch auf die Steuerklasse II und sie bekommt d...mehr

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Steuerklassen / 2.5 Steuerklasse V (verheiratet, in Kombination mit III)

Die Steuerklasse V erhält ein Ehe-/Lebenspartner, wenn der andere Ehe-/Lebenspartner auf gemeinsamen Antrag beider Ehe-/Lebenspartner in die Steuerklasse III eingeordnet ist. Seit 2018 ist die Steuerklassenkombination III/V zur Wahlkombination für Ehen und Lebenspartnerschaften umgestaltet worden. Die Lohnsteuer für die Steuerklasse V wird nach einem besonderen Verfahren err...mehr

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Steuerklassen / 2.1 Steuerklasse I (alleinstehend, getrennt lebend)

Die Steuerklasse I gilt für alleinstehende Arbeitnehmer, z. B. ledige, dauernd getrennt lebende oder geschiedene Personen. Sie gilt auch für verwitwete Arbeitnehmer, wenn der Ehe-/Lebenspartner nicht erst im Vorjahr verstorben ist. Ebenso in die Steuerklasse I einzureihen sind ausländische Arbeitnehmer, deren Ehepartner im Ausland wohnen, sofern es sich nicht um EU- bzw. EWR...mehr

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Steuerklassen / 2.6 Steuerklasse VI (Zweitjob, Nebenjob)

Die Steuerklasse VI ist nur erforderlich, wenn ein Arbeitnehmer in mehreren Dienstverhältnissen beschäftigt ist. Für das zweite und jedes weitere Dienstverhältnis gilt dann die Steuerklasse VI, bei der berücksichtigt ist, dass der Arbeitnehmer die üblichen Freibeträge bereits bei seinem ersten Arbeitsverhältnis in Anspruch nimmt.mehr

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Steuerklassen / 2.3 Steuerklasse III (verheiratet, verwitwet)

2.3.1 Verheiratete Arbeitnehmer In die Steuerklasse III gehören verheiratete Arbeitnehmer und Arbeitnehmer einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, die nicht dauernd getrennt leben und im Inland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben (Ehegattensplitting). Voraussetzung ist, dass die Ehe-/Lebenspartner die Steuerklasse III gemeinsam beantragen. Seit 2018 wurde die S...mehr

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Steuerklassen / 2.4 Steuerklasse IV (verheiratet)

Unbeschränkt einkommensteuerpflichtige und nicht dauernd getrennt lebende Ehe-/ Lebenspartner sind grundsätzlich in die Steuerklasse IV einzuordnen. Der Grundfall der Steuerklassenkombination IV/IV gilt auch dann, wenn nur einer der beiden Arbeitslohn bezieht.[1] Automatische Vergabe der Steuerklasse IV bei Heirat Durch die Weiterleitung der melderechtlichen Daten "Eheschließu...mehr

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Praxis-Beispiele: Lohnsteue... / 3 Hauptbeschäftigung mit Nebenbeschäftigung

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin verdient in einer Teilzeitstelle 2.500 EUR brutto. Sie hat Steuerklasse II, 0,5 Kinderfreibetrag, 1 PV-Kind, keine Kirchensteuer. Der Zusatzbeitrag zu ihrer Krankenversicherung beträgt 2,9 %. Im März nimmt sie zusätzlich einen Minijob an, bei dem sie 200 EUR monatlich verdient. Im September erhält sie die Gelegenheit, einen weiteren Minijob fü...mehr

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Steuerklassen / Zusammenfassung

Begriff Für die Berücksichtigung der zutreffenden Besteuerungsmerkmale werden Arbeitnehmer nach deren persönlichen Verhältnissen in insgesamt 6 Lohnsteuerklassen (I–VI) eingeteilt. Doppelverdiener-Ehegatten bzw. Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft können zwischen den Steuerklassen-Kombinationen IV/IV und III/V wählen. Außerdem kann bei der Steuerklassenkombinatio...mehr

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Steuerklassen / 2.2 Steuerklasse II (alleinerziehend)

In die Steuerklasse II sind Arbeitnehmer einzureihen, die den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhalten.[1] Dies sind die unter der Steuerklasse I bezeichneten Personen, wenn zu deren Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das der Arbeitnehmer einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhalten kann. Die Haushaltszugehörigkeit ist anzunehmen, wenn das Kind in der Wohnung...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 3.6 Berücksichtigung in den Steuerklassen V und VI

Bei den Steuerklassen V und VI können keine Kinderfreibeträge berücksichtigt werden. Hier erfolgt der volle Abzug beim Ehe-/Lebenspartner mit der Steuerklasse III bzw. bei der Steuerklasse für das erste Dienstverhältnis. Fälle, in denen keine Kinder beim Lohnsteuerabzug zu berücksichtigen sind, sind in den ELStAM durch 2 Striche "- -" gekennzeichnet.mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 5.1 Hohe Besteuerung bei Steuerklasse VI vermeiden

Wird der Arbeitslohn aus einem zweiten oder weiteren Dienstverhältnis nach der Steuerklasse VI besteuert, fallen für den Arbeitslohn ab dem ersten Euro Steuerabzugsbeträge an. Im Rahmen des Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahrens kann zur Minderung des Lohnsteuerabzugs für gering verdienende Arbeitnehmer, die gleichzeitig mehrere Beschäftigungsverhältnisse ausüben, für das zweite o...mehr

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Steuerklassen / 2.3.1 Verheiratete Arbeitnehmer

In die Steuerklasse III gehören verheiratete Arbeitnehmer und Arbeitnehmer einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, die nicht dauernd getrennt leben und im Inland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben (Ehegattensplitting). Voraussetzung ist, dass die Ehe-/Lebenspartner die Steuerklasse III gemeinsam beantragen. Seit 2018 wurde die Steuerklassenkombination III/V z...mehr

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Steuerklassen / 1 Übersicht der Steuerklassen

Die persönlichen Verhältnisse bestimmen, welche Steuerklasse und welche Freibeträge beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Daraus ergibt sich, ob für die Lohnsteuerberechnung der Grundtarif oder das Splittingverfahren für verheiratete Arbeitnehmer zugrunde zu legen ist. Steuerklassen und Freibeträge 2026 Die folgende Tabelle gibt für die jeweilige Steuerklasse an, welche ...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 5.1 Berücksichtigung in allen Steuerklassen

Für Vorsorgeaufwendungen (u. a. Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge) kann kein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet werden.[1] Die Vorsorgeaufwendungen werden bei der Berechnung der Lohnsteuer pauschal durch die Vorsorgepauschale berücksichtigt, die in die Lohnberechnungsprogramme und Tabellen eingearbeitet ist. Eine Vorsorgepauschale wird grundsätzl...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 2.9 Verpflichtung zur Änderung der Steuerklasse

Entfallen im Laufe eines Kalenderjahres die Voraussetzungen für die Gewährung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende, besteht die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Korrektur der Steuerklasse II.[1] Die Verpflichtung zur Korrektur der Steuerklasse II gilt insbesondere, wenn die Ausbildung eines Kindes, welches das 18. Lebensjahr bereits vollendet hat, im Lau...mehr

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Steuerklassen / 2.3.3 Verwitwete Arbeitnehmer

Neben verheirateten Arbeitnehmern können auch verwitwete Arbeitnehmer unter die Steuerklasse III fallen. Bei einem verwitweten Arbeitnehmer wird die Steuerklasse III über das Todesjahr hinaus auch für das Folgejahr bescheinigt (sog. Witwensplitting). Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitnehmer bzw. der verstorbene Ehe-/Lebenspartner im Zeitpunkt des Todes die Voraussetz...mehr

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Elektronische Lohnsteuerabz... / 5.1 Steuerklasse VI bei fehlenden ELStAM

Solange der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zum Zweck des Abrufs der ELStAM[1] seine Identifikationsnummer sowie den Tag der Geburt schuldhaft nicht mitteilt oder das BZSt die Mitteilung elektronischer Lohnsteuerabzugsmerkmale ablehnt, muss der Arbeitgeber die Lohnsteuer nach Steuerklasse VI ermitteln.[2] Ebenso erfolgt ein Abzug nach der Steuerklasse VI, wenn der Arbeitnehmer ei...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 4.3 Nachweispflicht für die Steuerklassen I, II und VI

Dem Arbeitgeber kann eine Prüfung, ob die Voraussetzungen für die Annahme eines eigenen Hausstands des Arbeitnehmers vorliegen, nicht zugemutet werden. Darum kann der Arbeitgeber aus Vereinfachungsgründen für den steuerfreien Ersatz von Kosten einer doppelten Haushaltsführung bei verheirateten Arbeitnehmern in den Steuerklassen III, IV oder V ohne Weiteres einen eigenen Haus...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 3.5 Berücksichtigung in Steuerklasse IV

Für die Berechnung von ggf. Solidaritätszuschlags und Kirchenlohnsteuer werden die Freibeträge für Kinder mit dem Zähler 0,5 bzw. 1,0 usw. eingetragen. Bei Arbeitnehmern mit Steuerklasse IV werden die insgesamt eingetragenen Kinderfreibeträge je zur Hälfte auf die beiden Arbeitnehmer-Ehe-/Lebenspartner verteilt, auch wenn das Kindschaftsverhältnis nur zu einem Ehe-/Lebenspar...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 2.1 Berücksichtigung über Steuerklasse II

Alleinerziehenden wird für das erste Kind ein Steuerentlastungsbetrag von 4.260 EUR pro Jahr gewährt.[1] Der Freibetrag für das erste Kind (Lohnsteuerabzugsmerkmal) wird im Lohnsteuerabzugsverfahren durch die Steuerklasse II berücksichtigt.[2] Erhöhungsbetrag für weitere Kinder im Ermäßigungsverfahren Für jedes weitere Kind[3] erhöht sich der Entlastungsbetrag um 240 EUR jährl...mehr

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Praxis-Beispiele: Abwälzung... / 2 Minijobber mit Steuerklasse V

Sachverhalt Ein Arbeitgeber stellt eine Aushilfskraft auf Minijob-Basis unbefristet ein, mit einem monatlichen Verdienst von 603 EUR. Die Mitarbeiterin übt keine weitere Beschäftigung aus. Sie ist verheiratet, hat Steuerklasse V und ist familienversichert. Welche Möglichkeiten bestehen bezüglich der Versteuerung und welche ist die günstigste? Ergebnis Die Besteuerung kann nach ...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 2.7 Antragsverfahren für die Steuerklasse II

Eintragungen zur Steuerklasse sind ausschließlich durch die Finanzämter vorzunehmen. Dann erfolgt die Meldung der Steuerklasse II als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal vom Finanzamt an das Bundeszentralamt für Steuern. Dies gilt gleichermaßen für Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, als auch für volljährige Kinder. Eine Antragstellung ist nach wie ...mehr

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Steuerklassen / 2.3.2 Ehe-/Lebenspartner lebt im EU-Ausland

Neben Arbeitnehmern mit gemeinsamem Wohnsitz im Inland können auch Arbeitnehmer mit Staatsangehörigkeit der EU/EWR-Staaten die Steuerklasse III erhalten. Dadurch kann auch bei Arbeitnehmern mit Staatsangehörigkeit dieser Staaten die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht für den Ehe-/Lebenspartner beantragt und daran anknüpfend das Splittingverfahren bei der Steuerberechnung...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 2.5 Steuerklasse III bei verwitwetem Elternteil unschädlich

Begünstigt sind auch Alleinerziehende, für die der Splittingtarif zur Anwendung kommt, die aber verwitwet sind. In Betracht kommen das Todesjahr des Ehegatten sowie das Folgejahr mit dem sog. Gnadensplitting. Wegen der gleichzeitig zur Anwendung kommenden Steuerklasse III wird der Steuerentlastungsbetrag in diesen Fällen als Freibetrag berücksichtigt[1], und als elektronisch...mehr

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Steuerklassen / 3.3 Faktorverfahren

Das Ziel der zusätzlichen Alternative des Faktorverfahrens als "dritte Steuerklassenkombination" liegt darin, die hohe Abgabenlast der Steuerklasse V zu beseitigen, die in der Praxis überwiegend Ehefrauen nachteilig trifft und der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung entgegenwirkt. Das Faktorverfahren beruht auf der Steuerklassenkombination IV/IV in Ve...mehr