Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerklasse

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beschränkt steuerpflichtige... / 11 Einkommensteuer-Pflichtveranlagung bei eingetragenem Freibetrag

Die Eintragung eines Freibetrags auf der Bescheinigung führt bei beschränkt Steuerpflichtigen zur Pflichtveranlagung durch das Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers, wenn der im Kalenderjahr erzielte Arbeitslohn des Arbeitnehmers die Bagatellgrenze i. H. v. 13.614 EUR (2025: 13.362 EUR)[1] übersteigt. Auch bei einer zeitlich begrenzten Tätigkeit im Kalenderjahr kommt es i...mehr

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Praxis-Beispiele: Lohnsteue... / 1 Überprüfung des Lohnsteuereinbehalts

Sachverhalt Ein Mitarbeiter, geboren am 10.12.1987, mit Steuerklasse I, keine Kinder, ev. (Kirchensteuer 8 %), Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung 2,9 %, erhält monatlich 3.500 EUR brutto. Im Juli zahlt der Arbeitgeber eine Erfolgsprämie von 2.500 EUR, die als sonstiger Bezug versteuert wird. Zum 1.10. erhöht sich sein Gehalt auf 4.250 EUR im Monat. Der Jahresbruttolohn de...mehr

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Mehrfachbeschäftigung / 2 Sonderfall: Mehrere Jobs, ein Arbeitgeber

Bestehen mehrere Dienstverhältnisse bei einem Arbeitgeber und zahlt dieser oder ein von diesem beauftragter Dritter[1] verschiedenartige Bezüge als Arbeitslohn, kann der Arbeitgeber bzw. der Dritte die Lohnsteuer für den zweiten und jeden weiteren Bezug ohne Abruf weiterer ELStAM nach der Steuerklasse VI einbehalten.[2] Verschiedenartige Bezüge in diesem Sinne liegen vor, wen...mehr

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Praxis-Beispiele: Abfindungen / 1 Zusammenballung von Einkünften

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer mit einem laufenden Monatslohn von 4.500 EUR erhält infolge einer vom Arbeitgeber veranlassten Auflösung des Arbeitsverhältnisses zum 31.10. eine Abfindung von 27.000 EUR. Weitere Einmalbezüge wurden nicht gezahlt. Er hat die Steuerklasse I, 0,5 Kinderfreibeträge, 1 PV-Kind, 9 % Kirchensteuer. Der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherun...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung / 1.2 Dauer des Arbeitsverhältnisses, Großbuchstaben

Des Weiteren sind folgende Eintragungen erforderlich: Nummer 1: Dauer des Dienstverhältnisses während des Kalendersjahres beim Arbeitgeber. Hinweis Bescheinigung bei Auszahlung von sonstigen Bezügen nach Austritt Bei Auszahlung von sonstigen Bezügen, die nach Beendigung des Dienstverhältnisses gezahlt werden, ist der Monat, in dem der sonstige Bezug ausgezahlt wird, zu beschein...mehr

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Vorsorgepauschale / 3 Teilbetrag für gesetzliche Kranken- und soziale Pflegeversicherung

Bei gesetzlich Krankenversicherten wird in allen Steuerklassen ein Teilbetrag zur Vorsorgepauschale berücksichtigt, der bezogen auf den Arbeitslohn – unter Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze – dem Arbeitnehmeranteil eines pflichtversicherten Arbeitnehmers entspricht. Für diese Berechnung wird aber lediglich der ermäßigte Beitragssatz von 14 % zugrunde gelegt.[1] D...mehr

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Praxis-Beispiele: Direktver... / 3.2.1 Jährliche Gehaltsumwandlung aus Einmalbezug, verpflichtender Arbeitgeberzuschuss

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin hat ein Gehalt von 3.500 EUR, Steuerklasse III, 2,0 Kinderfreibetrag, 9 % Kirchensteuer, 2,9 % KV-Zusatzbeitrag, 2 Kinder unter 25 Jahren. Der Arbeitgeber hat in 2010 eine Direktversicherung für sie abgeschlossen, die eine Versorgungsleistung in Form einer lebenslangen Rente vorsieht. Der Beitrag beträgt jährlich 1.500 EUR und soll durch Umwan...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elektronische Lohnsteuerabz... / 4 ELStAM bei beschränkt Steuerpflichtigen

Inzwischen können die ELStAM auch für im Inland nicht meldepflichtige Personen (z. B. ausländische Arbeitnehmer) elektronisch über das ELStAM-Verfahren abgerufen werden. Hierzu benötigen die Arbeitgeber die Identifikationsnummer (IdNr) ihrer Arbeitnehmer. Die IdNr ist direkt beim Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers zu beantragen. Die Zuteilung einer IdNr kann auch der ...mehr

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Praxis-Beispiele: Direktver... / 2.2 Gehaltsumwandlung aus Einmalbezug, pauschal besteuert

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin hat ein Gehalt von 3.500 EUR, Steuerklasse III, 1,0 Kinderfreibetrag, 9 % Kirchensteuer, 2,9 % KV-Zusatzbeitrag, ein Kind. Der Arbeitgeber hat vor dem 1.1.2005 eine Lebensversicherung in Form einer Direktversicherung für die Arbeitnehmerin abgeschlossen. Der Beitrag beträgt jährlich 1.500 EUR und soll durch Umwandlung des Weihnachtsgelds im No...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Altersversorgung / 1.2.1 Steuerbefreiung

Beiträge an eine kapitalgedeckte Pensionskasse, an einen Pensionsfonds und für eine Direktversicherung sind grundsätzlich bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung[1] steuerfrei. Das steuerfreie Volumen in 2026 beträgt 8.112 EUR (2025: 7.728 EUR).[2] Voraussetzungen für die Steuerbefreiung Die Steuerbefreiung knüpft daran, dass die Versorgun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Pfändung durch den Normalgläubiger § 850c ZPO

Rz. 348 Um das pfändbare Einkommen zu ermitteln, ist zunächst das Nettoeinkommen des Schuldners zu errechnen. Rz. 349 Vom Bruttoeinkommen des Schuldners sind die gesetzlichen Abgaben, also Lohnsteuer, ggf. Kirchensteuer, sowie die Sozialversicherungsbeiträge (Krankversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung) abzuziehen. Den gesetzlichen S...mehr

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Lohnkonto / 4.1.1 Übernahme der ELStAM-Daten

Der Arbeitgeber hat bei Beginn des Dienstverhältnisses die vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abgerufenen ELStAM-Daten in das für den Arbeitnehmer zu führende Lohnkonto zu übernehmen.[1] Falls eine elektronische Datenübermittlung (noch) nicht möglich ist und dem Arbeitgeber keine ELStAM beim BZSt zum Abruf zur Verfügung stehen, können Arbeitnehmer ersatzweise vom Finanz...mehr

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Praxis-Beispiele: Direktver... / 2.1 Arbeitgeberleistungen als Einmalbezug, pauschal besteuert

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin hat ein Gehalt von 3.500 EUR, Steuerklasse IV, kinderlos, 9 % Kirchensteuer, 2,9 % KV-Zusatzbeitrag. Der Arbeitgeber hat vor dem 1.1.2005 eine Lebensversicherung in Form einer Direktversicherung für die Arbeitnehmerin abgeschlossen. Der Beitrag beträgt jährlich 1.752 EUR und wird vom Arbeitgeber als Einmalbetrag im November zusätzlich zum Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vorsorgepauschale / 4 Teilbetrag für private Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung

Der Teilbetrag für die private Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung wird bei Arbeitnehmern angesetzt, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung versichert sind (z. B. privat versicherte Beamte, beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer und höher verdienende Arbeitnehmer). Der Arbeitgeber muss in den Steuerklassen I bis V eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Altersversorgung / 1.2.5.3 Förderung nur bei Geringverdienern mit erstem Dienstverhältnis

Der Arbeitgeber erhält die staatliche Förderung nur, wenn er betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen (= "Geringverdiener" in diesem Sinne) aufbaut, die bei ihm im ersten Dienstverhältnis stehen. Maßgebend ist der steuerpflichtige Arbeitslohn in dem Lohnzahlungszeitraum, in dem die Beitragsleistung erfolgt. Ein Arbeitnehmer gilt als geringverdien...mehr

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Praxis-Beispiele: Direktver... / 4.1 Arbeitgeberzuschuss und Gehaltsumwandlung aus laufendem Arbeitslohn

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer hat ein Gehalt von 2.500 EUR, Steuerklasse IV, kinderlos, keine Kirchensteuer, 2,9 % KV-Zusatzbeitrag. Der Arbeitgeber hat 2020 für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abgeschlossen, die eine Versorgungsleistung in Form einer lebenslangen Rente vorsieht. Der Beitrag beträgt monatlich 40 EUR, davon werden 20 EUR durch Gehaltsumwandlung finanz...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steuerklassen

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Lohnsteuer-Jahresausgleich

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steuerhinterziehung, Steueroasen

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Steuerfortentwicklungsgesetz

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Beitrag aus Steuer Office Gold
Lohnsteuerliche Änderungen ... / Das ändert sich

Die Jahreslohnsteuergrenze für die Erhebung des Solidaritätszuschlags steigt auf 20.350 EUR (Steuerklasse III: 40.700 EUR).mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.16 Elterngeld

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gilt für Kinder, die ab dem 1.1.2007 geboren werden. Die Ausgestaltung des Elterngelds als Einkommensersatzleistung ist verfassungsgemäß.[1] Für betroffene Elternteile stellt sich die Frage nach der Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage für das Elterngeld. Bei Arbeitnehmerehegatten ist die Wahl der Steuerklassen ausschlaggeben...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3 Datenschutz für Beschäftigte

Ein gesondertes Beschäftigtendatenschutzgesetz ist trotz einiger Planungen bisher nicht existent. Zum Beschäftigtendatengesetz (BeschDG) liegt seit dem 8.10.2024 ein erster Referentenentwurf vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) vor. Seit dem 25.5.2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (...mehr

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Praxis-Beispiele: Muttersch... / 10 Zuschuss nach dem Mutterschutzgesetz und VWL

Sachverhalt Die Mutterschutzfrist einer Arbeitnehmerin, 25 Jahre, beginnt am 16.11. Sie hat ein Gehalt von 2.050 EUR zzgl. 27 EUR VWL-Zuschuss, Steuerklasse IV/kein Kinderfreibetrag, 9 % Kirchensteuer. Sie ist gesetzlich krankenversichert bei einer Krankenkasse, die einen Zusatzbeitrag i. H. v. 2,5 % erhebt und ist noch kinderlos. Ab 16.11. erhält sie Mutterschaftsgeld von ih...mehr

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Praxis-Beispiele: Muttersch... / 12 Zuschuss nach dem Mutterschutzgesetz und Direktversicherung

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin, 22 Jahre alt, keine Kinder, erhält ein Gehalt von 2.710 EUR. Sie hat Steuerklasse IV, zahlt keine Kirchensteuer und ist bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, die einen Zusatzbeitrag i. H. v. 2,5 % erhebt. Ihr Arbeitgeber hat für sie eine Direktversicherung abgeschlossen, in die sie monatlich 100 EUR überweisen lässt. Die 100 EUR werd...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Muttersch... / 11 Zuschuss nach dem Mutterschutzgesetz, zusätzlicher freiwilliger Arbeitgeberzuschuss

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin bezieht ein Bruttoarbeitsentgelt von 1.800 EUR monatlich, daraus ergibt sich ein Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt i. H. v. 1.286 EUR monatlich. Die Berechnung erfolgt mit gerundeten EUR-Werten. Ab 15.4. bezieht sie Mutterschaftsgeld i. H. v. 390 EUR (gesetzlicher Höchstbetrag) monatlich sowie Brutto-Zahlungen vom Arbeitgeber von insgesamt 1.200 E...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Aktivrentengesetz

Zusammenfassung Der Bundestag hat am 5.12.2025 das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) verabschiedet. Das Aktivrentengesetz enthält die Einführung eines Steuerfreibetrags bei sozialversicherungspflichtigen Einnahmen aus nichtselbstständiger Beschäftigung i. H. v. 2.000 EUR monatlich (§ 3 Nr. 21 – neu – E...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / 9. Stiftungen

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Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalakte / 4.1.7 Inhalte von Personalakten

Den Inhalt der Personalakte bestimmt grundsätzlich der Arbeitgeber. Diese Gestaltungsfreiheit des Arbeitgebers findet ihre Grenzen in den datenschutzrechtlichen Vorgaben der DSGVO und des BDSG sowie in den grundrechtlichen Wertentscheidungen. Für die Frage, welche konkreten Vorgänge und Informationen aufbewahrt und damit zur materiellen Personalakte genommen werden dürfen, si...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 3.3.3 Beispiele

Rz. 25 Die Vollzeitarbeit unterscheidet sich von Teilzeitarbeit regelmäßig nur in quantitativer, nicht in qualitativer Hinsicht. Deshalb darf eine geringere Arbeitszeit grundsätzlich nur quantitativ, nicht aber qualitativ anders abgegolten werden als Vollzeitarbeit.[1] Denn der Wert der Arbeitsleistung wird in der Regel in der Festlegung der Vergütung ausgedrückt. Aus diesem...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Lohnsteuer

Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Auch steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaften, die Arbeitnehmer beschäftigen, haben als inländische Arbeitgeber (nach Maßgabe von § 38 Abs. 1 Nr. 1 EStG) auf Lohn- und Gehaltszahlungen einen Steuerabzug nach den Grundsätzen des Lohnsteuerrechts vorzunehmen. Der Steuerabzug vom Arbeitslohn wird in Form der Lohn- und Lohnkirchensteuer unter...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 52. Gesetz zur leistungsfördernden Steuersenkung und zur Entlastung der Familie (Steuersenkungsgesetz 1986/1988 vom 26.06.1985, BStBl I 85, 391

Rn. 60 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Gesetz hat im wesentlichen folgende Zielsetzungen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 207. Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (SteuerumgehungsbekämpfungsG – StUmgBG) v 23.06.2017, 1682

Rn. 227 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Nach Veröffentlichung der "Panama Papers" durch ein Journalistennetzwerk im April 2016 betr sog Briefkastenfirmen o auch Domizilgesellschaften hat das Bundeskabinett am 21.12.2016 den RegE eines SteuerumgehungsbekämpfungsG ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht; die Verabschiedung durch den BR erfolgte am 02.06.2017. Ein erhöhtes Entdeckungs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 175. Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen – (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung) v 16.07.2009, BGBl I 2009, 1959

Rn. 195 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 Art 1, Änderungen des EStG: Im Weiteren werden geändert die §§ 4h, 10 Abs 1 Nr 3 u Abs 2 S 2 u 3 (S 4 – 8 aufgehoben), 10a, 10c, 33a Abs 1, 39b, 39e, 52 Abs 12d EStG: § 4h EStG: Befristete Korrektur der Unternehmensteuerreform, damit Betriebe besser durch die Krise kommen, durch die sich der Finanzbedarf der Unternehmen erhöht: Die Freigrenze ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Steueränderungsgesetz vom 26.07.1957, BStBl I 57, 352

Rn. 11 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Änderungen reichen auf dem Gebiet der Ehegattenbesteuerung aufgrund eines Beschlusses des BVerfG v 17.01.1957 (BStBl I 57, 193) weit vor das EStG 1955 zurück. Die §§ 26 bis 26e werden in bestimmt abgegrenzten Fällen auch auf die VZ 1949 bis 1954 angewendet. Im übrigen enthält Art 4 StÄndG einzelne Gültigkeitsbestimmungen, soweit sich nich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 141. Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung u weiterer Gesetze v 21.07.2004, BGBl I 2004, 1753

Rn. 161 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Der wesentliche Inhalt des Gesetzes – die ESt betreffend – sind Neuregelungen zur steuerlichen Berücksichtigung von Aus- u Fortbildungskosten sowie Änderungen bei der Voraussetzungen für die Gewährung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende nach § 24b EStG. § 10 Abs 1 Nr 7, § 12 Nr 5 EStG Das Gesetz ist eine Reaktion auf die neuere Rspr d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 217. Drittes Bürokratieentlastungsgesetz v 22.11.2019, BGBl I 2019, 1746

Rn. 237 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die nachfolgenden Änderungen gem Art 6 des Gesetzes betr die ESt gelten gemäß § 52 Abs 1 EStG ab dem VZ 2021. § 3 Nr 34 EStG: Der Höchstbetrag für die Steuerbefreiung von zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährten Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung wird angehoben von 500 EUR auf 600 EUR p. a. § 22 Nr 5 S 7 EStG: Mit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 159. Jahressteuergesetz 2008 v 20.12.2007, BGBl I 2007, 3150

Rn. 179 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Historie: Die Bundesregierung hat am 08.08.2007 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008) beschlossen mit zahlreichen Einzelmaßnahmen, die – so war in der Gesetzesbegründung zu lesen – dem Bürokratieabbau, der Steuervereinfachung (stereotype Behauptung ohne Substanz) und der Rechtsbereinigung dienen sollen. Zum Bürokratieabbau sol...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 209. Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung u zur Änderung anderer Gesetze (BetriebsrentenstärkungsG) v 17.08.2017, BGBl I 2017, 3214

Rn. 229 Stand: EL 126 – ET: 02/2018 Das Gesetz gliedert sich in 17 Art, davon betreffen zB der Art 1 die Änderung des BetriebsrentenG, die Art 2 u 4 die Änderung des SGB V u XII, der Art 3 die Änderung des BundesversorgungsG und schließlich der Art 9 die Änderungen des EStG. Die steuerlichen Neuregelungen gelten ab dem 01.01.2018. Wichtig ist neben der Erhöhung des steuerfreien...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Lohnsteuerbescheinigung (elektronisch)

Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Zum Jahr 2004 wurde die elektronische Lohnsteuerbescheinigung eingeführt (s. § 41b EStG, Anhang 10). Der Arbeitgeber hat bei Beendigung des Dienstverhältnisses oder am Ende des jeweiligen Kalenderjahres das Lohnkonto des Arbeitnehmers abzuschließen und die Eintragungen mittels einer elektronischen Lohnsteuerbescheinigung dem Finanzamt zu übermittel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 178. Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (WachstumsbeschleunigungsG) v 22.12.2009, BGBl I 2009, 3950

Rn. 198 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 Auf Basis des Koalitionsvertrags bringt das WachstumsbeschleunigungsG folgende Änderungen des EStG (daneben außerdem GrESt-Erleichterungen bei der Umstrukturierung von Unternehmen, eine Reduzierung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung bei Miet- und Pachtzinsen von 65 % auf 50 %, bei der ErbSt wurde die Unternehmensnachfolge planungssicherer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 236. Steuerentlastungsgesetz 2022 (StEntlG 2022) v 23.05.2022, BGBl I 2022, 749

Rn. 256 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 11.05.2022 dem Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 zugestimmt. Der ursprüngliche Gesetzentwurf wurde um die Zahlung einer Energiepreispauschale iHv 300 EUR und um die Einmalzahlung eines Kinderbonus iHv 100 EUR ergänzt. Der Bundestag am 13.05.2022 dem StEntlG 2022 in der Fassung der Beschl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 240. Gesetz zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Inflationsausgleichsgesetz – lnflAusG) vom 08.12.2022, BGBl I 2022, 2230

Rn. 260 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der Deutsche Bundestag hat – zwecks Umsetzung der Ergebnisse des 14. Existenzminimumberichts und des 5. Steuerprogressionsberichts – das InflAusG am 10.11.2022 verabschiedet, der Bundesrat hat am 25.11.2022 zugestimmt. Wegen erhöhter Inflationsprognosen sind die zunächst vorgesehenen Änderungen des ESt-Tarifs und der Kinderfreibeträge/des K...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 183. Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-UmsetzungsG – BeitrRLUmsG) v 07.12.2011, BGBl I 2011, 2592

Rn. 203 Stand: EL 97 – ET: 11/2012 Das Beitreibungsrichtlinie-UmsetzungsG beinhaltet außer dem der Umsetzung der Richtlinie 2010/24/EU dienenden Gesetz (EU-BeitreibungsG – EUBeitrG) in Art 1 noch eine Vielzahl weiterer praxisrelevanter Neuregelungen (teilweise rechtsprechungsbrechend, s zu § 12 Nr 5 EStG), von denen die in Art 2 zum EStG nachfolgend vorgestellt werden sollen,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 224. Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096

Rn. 244 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Das Gesetz enthält eine Vielzahl an Änderungen über etliche Einzelsteuergesetze. Auf Empfehlung des Finanzausschusses wurde insb befristet auf 2020 und 2021 eine Homeoffice-Pauschale eingeführt und diverse Verbesserungen für gemeinnützige Körperschaften umgesetzt. Gesetzgebungsbedarf gab es insb betreffend notwendige Anpassungen an EU-Recht ...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 3.2 Vorsorgepauschale

Im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens werden die Vorsorgeaufwendungen des Arbeitnehmers über die sog. Vorsorgepauschale[1] steuermindernd berücksichtigt.[2] Möchte ein privat versicherter Arbeitnehmer mit Steuerklasse I bis V bisher seine Beiträge zur privaten Basiskranken- und Pflegeversicherung bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren im Rahmen der Vorsorgepauschale in tatsä...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 3 ELStAM-Verfahren und Vorsorgepauschale

Für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs werden für jeden Arbeitnehmer elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) gebildet und dem Arbeitgeber zum automatisierten Abruf bereitgestellt.[1] Hinweis Ausführliches Anwendungsschreiben Um Arbeitgeber bei der Anwendung des elektronischen Verfahrens zu unterstützen, hat die Finanzverwaltung die Verfahrensgrundsätze in einem ausf...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 1.3 Solidaritätszuschlag

Arbeitgeber müssen den Solidaritätszuschlag nur erheben, wenn die Lohnsteuer des Arbeitnehmers eine bestimmte Freigrenze übersteigt.[1] Ab dem Jahr 2026 wird die Jahresgrenze angehoben auf 20.350 EUR [2]. Übersteigt die Jahreslohnsteuer des Arbeitnehmers diese Grenze nicht, fällt insgesamt kein Solidaritätszuschlag an. In Steuerklasse III gilt der doppelte Betrag i. H. v. 40....mehr