Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerklasse

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Steuer.

Rn 16 Beim unentgeltlichen Verzicht ggü dem Erblasser (§ 2346 II) fällt keine Erbschaftsteuer an. Abfindungen für einen Pflichtteilsverzicht sind als Schenkungen unter Lebenden gem § 7 I Nr 5 ErbStG steuerpflichtig (zur Steuerbefreiung nach § 13 I Nr 4 ErbSt s BFH ZEV 11, 49, 50 [BFH 27.10.2010 - II R 37/09]), wobei es auf das Verhältnis zwischen Verzichtendem und dem Erblas...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Gebrauchtfahrzeuge.

Rn 100 Mangel ja: Verformung von Kotflügel und Stoßfänger (Vorführwagen: BGH NJW 05, 3490 [BGH 14.09.2005 - VIII ZR 363/04]); Beschädigung Katalysator infolge Aufsetzens (BGH NJW 06, 1195); Standzeit von mehr als 12 Monaten vor Erstzulassung (Jahreswagen: BGH NJW 06, 2694 [BGH 07.06.2006 - VIII ZR 180/05]); bei 19 Monaten nur bei Standzeit bedingten Mängeln (BGH NJW 09, 1588...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – ELStAM / V. Härtefallregelung

Rz. 112 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Allgemeines Bei Nichtteilnahme am elektronischen Abrufverfahren gelten die allgemeinen Regelungen des Zwangsgeldverfahrens nach §§ 328ff. AO. Sind Arbeitgeber allerdings nicht in der Lage und ist es ihnen nicht zumutbar, die ELStAM der Arbeitnehmer elektronisch abzurufen, wird ein Ersatzverfahren angeboten (§ 39e Absatz 7 EStG). Auf Antrag d...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Betriebsstätten-Finanzamt

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Betriebsstätten-FA ist dasjenige FA, in dessen Bezirk sich die > Betriebsstätte des ArbG (§ 41 Abs 2 EStG; > Betriebsstätte Rz 15 ff) befindet (§ 41a Abs 1 Satz 1 Nr 1 EStG). Rz. 2 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Ihm gegenüber hat der > Arbeitgeber folgende lohnsteuerliche Pflichten zu erfüllen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2025, Verwandt, aber steuerlich verdächtig?

Es gibt in der deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuer eine bemerkenswerte Asymmetrie, die zwar selten laut diskutiert wird, aber doch grundsätzliche Fragen aufwirft: die ungleiche steuerliche Behandlung innerhalb der Familie. Während Zuwendungen von Eltern an Kinder oder zwischen Ehegatten großzügig mit Freibeträgen bedacht werden, fällt die steuerliche Entlastung in umgek...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – ELStAM / 7. Berücksichtigung von Kindern

Rz. 28 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Lohnsteuerabzugsmerkmal Die Berücksichtigung von Kindern erfolgt im laufenden Kalenderjahr bei Arbeitnehmern über das Kindergeld. Die Kinderfreibeträge als Lohnsteuerabzugsmerkmal wirken sich nur auf die Zuschlagsteuern (Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) aus. Im Lohnsteuerabzugsverfahren wird für Zwecke der Zuschlagsteuern der Kinderfre...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitnehmer-Pauschbetrag/ ... / 2.1 Grundsätze

Bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit beträgt der sog. Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 EUR.[1] Das BVerfG sieht in dem möglichen Zusammentreffen des Arbeitnehmer-Pauschbetrags mit steuerfreiem oder pauschal versteuertem Werbungskostenersatz durch den Arbeitgeber – z. B. nach § 3 Nr. 16 EStG, § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG – keinen Verfassungsverstoß.[2] Der Arbeitnehmer-...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pensionen und sonstige Vers... / 1.9.1 Witwen-/Witwer- und Waisengeld

Für die laufenden Bezüge, die im Rahmen der Hinterbliebenenversorgung der Beamten an Witwen/Witwer oder Waisen gezahlt werden, gilt steuerlich prinzipiell das Gleiche wie beim Ruhegehalt. Die Hinterbliebenen erzielen als Rechtsnachfolger des verstorbenen Beamten eigene Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Durch die Zahlung von dem Erblasser zustehenden Arbeitslohn an d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Form und Inhalt der Bescheinigung

Rz. 16 In der Praxis geht es bei der Erteilung der Bescheinigung um eine Unterstützung der Personen, die Elterngeld beantragen. Diese haben nach § 8 BEEG das vor oder während des Bezugs von Elterngeld oder Elterngeld Plus erzielte Einkommen nachzuweisen. Soweit es um den Nachweis von Arbeitsentgelt aus einem Beschäftigungsverhältnis geht, ist der Arbeitgeber schon aus andere...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kinder / 5 Arbeitnehmertätigkeit von Kindern

Eine Arbeitnehmertätigkeit von Kindern ist in folgenden Fällen anzunehmen: Das Kind steht in einem Dienstverhältnis zu einem Arbeitgeber. Dem Kind fließen Bezüge aus eigenem Recht zu, die ihren Ursprung in einem früheren Dienstverhältnis eines Rechtsvorgängers haben (z. B. Waisengelder wegen Tod eines Elternteils). Die Besteuerung ist nach den für das Kind maßgebenden Besteuer...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Darauf müssen Sie als Arbei... / 3.2.3 Lohnsteuerabzug nach Steuerklasse VI

Sofern der Arbeitnehmer bereits bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt ist, liegt beim Verein eine Zweitbeschäftigung vor, die nach der Steuerklasse VI abzurechnen ist. Die Lohnsteuer wird in diesem Fall ohne Berücksichtigung von Freibeträgen, die gesetzlich in die Lohnsteuertabellen eingearbeitet sind und mit einem bei 25 % beginnenden Lohnsteuersatz erhoben. Der Lohnste...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitslosenversicherung / 4.5.2 Leistungsentgelt

Zur Berechnung des Leistungsbetrags wird dem maßgeblichen Bemessungsentgelt ein pauschaliertes Nettoentgelt (Leistungsentgelt) zugeordnet.[1] Dieses ergibt sich, indem das ungerundete kalendertägliche Bemessungsentgelt rein rechnerisch um pauschalierte Entgeltabzüge vermindert wird. Dies sind nach gesetzlicher Vorgabe: eine Sozialversicherungspauschale in Höhe von 20 % des Be...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Darauf müssen Sie als Arbei... / 3.2.1 Änderungen und Ergänzungen der Lohnsteuermerkmale (ELStAM)

Änderungen der ELStAM werden aufgrund von Mitteilungen der Meldebörden berücksichtigt, beispielsweise die Geburt eines Kindes, eine Scheidung von Ehepaaren oder die Zugehörigkeit zur Kirche. Ändert sich beim Arbeitnehmer eine Angabe, die der Meldebehörde nicht bekannt wird, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, diese Änderung unverzüglich seinem Finanzamt mitzuteilen. Hierzu zä...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Darauf müssen Sie als Arbei... / 2.1 Geringfügige Beschäftigungen

Eine geringfügige Beschäftigung (umgangssprachlich als Minijob bezeichnet) liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung im Monatsdurchschnitt 556 Euro regelmäßig nicht übersteigt. Der Monatsdurchschnitt wird im Rahmen einer Schätzung für den Zeitraum der Beschäftigung prognostiziert. Die sog. Minijobgrenze ist seit 01.10.2022 dynamisch und passt sich automatisch...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Darauf müssen Sie als Arbei... / 6 Lohnkonto

Der Arbeitgeber hat für jeden Arbeitnehmer ein Lohnkonto zu führen. Folgendes ist aufzuzeichnen: Name, Geburtstag, Wohnort, Identifikationsnummer, Steuerklasse, Kirchensteuerpflicht, Steuerfreibetrag, Angaben zur Berechnung des Versorgungsfreibetrags. Bei jeder Lohnabrechnung ist im Lohnkonto aufzuzeichnen: Tag der Lohnzahlung und des Lohnzahlungszeitraums, Höhe des Arbeitslohns, getr...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Darauf müssen Sie als Arbei... / 3.2 Lohnsteuermerkmale (ELStAM)

Das Bundeszentralamt für Steuern führt eine Datenbank, in der die Lohnsteuermerkmale aller Personen, die in Deutschland als Arbeitnehmer dort gemeldet sind, gespeichert werden. Diese Daten stehen den Arbeitgebern zum Abruf zur Verfügung, damit die Berechnung der Lohnsteuer durchgeführt werden kann. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Daten des Arbeitnehmers: Identifikatio...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitslosenversicherung / 4.5.3 Leistungssatz

Das Arbeitslosengeld beträgt für Arbeitslose mit einem Kind im Sinne des Steuerrechts 67 %, für die übrigen Berechtigten 60 % des ermittelten Leistungsentgelts.[1] Praxis-Beispiel Leistungsberechnungmehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Saisonarbeitskraft / 2 Lohnsteuerabzug

Für den Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber gelten die allgemeinen Vorschriften. Er muss die Lohnsteuer für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum nach der entsprechenden Tabelle (Tages-, Wochen- oder Monatstabelle) einbehalten. Auch für Saisonarbeitskräfte können die ELStAM in vielen Fällen elektronisch abgerufen werden. Hierzu benötigen die Arbeitgeber allerdings die Identif...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1.1 Herausgabe des Geschenks

Rz. 8 Ein "Geschenk" i. S. d. Bestimmung ist jeder Vermögensgegenstand, der aufgrund einer Schenkung unter Lebenden (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 7 ErbStG) erworben wurde; ebenfalls erfasst sind Erwerbe kraft Schenkung auf den Todesfall i. S. d. § 3 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG.[1] Das Geschenk muss ferner "herausgegeben" worden sein. Erforderlich ist die tatsächliche Herausgabe des Ge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 29 Abs. 1 ErbStG ordnet unter näheren Voraussetzungen ein Erlöschen der Steuer mit Wirkung für die Vergangenheit an. § 29 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG [1] wurde durch das ErbStRG um Satz 2 erweitert. Der Anwendungsbereich des § 29 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 ErbStG beschränkt sich auf Sachverhalte, in denen der Beschenkte eine von ihm letztlich nicht zu vertretende – d. h. nicht auf sei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Anteilserwerb (durch ... / 2 Erbschaftsteuer

Die Übertragung von GmbH-Anteilen auf Erben unterliegt der Erbschaft- bzw. im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge der Schenkungssteuer. Dazu wird der Wert des GmbH-Anteils anhand des gemeinen Wertes ermittelt. In der Praxis wird der Wert nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren berechnet und die Erbschaftsteuer nach Abzug der Freibeträge anhand der Steuerklasse des Erben...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Neue Regeln zur Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug ab 2026

Kommentar Die Finanzverwaltung hat ihren Erlass zur Berücksichtigung der sog. Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren überarbeitet und an aktuelle Gesetzesänderungen angepasst. Die Neuerungen gelten ab 2026. Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzug Die Aufwendungen für die Alters- und Krankheitsvorsorge werden beim Lohnsteuerabzug pauschal berücksichtigt. Die beim Lohnsteue...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sachbezüge: Lohnsteuer- und... / 5.5 Belegschaftsrabatte: Welche Preise anzusetzen sind

Die Sachbezüge sind mit den um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreisen am Abgabeort im Zeitpunkt der Abgabe anzusetzen. Endpreis ist der Preis, der im allgemeinen Geschäftsverkehr von Letztverbrauchern in der Mehrzahl der Verkaufsfälle tatsächlich inkl. Umsatzsteuer und sämtlicher Preisbestandteile gezahlt wird. Der Geldwert des Sachbezugs ist der um 4 % gemin...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 9.14 Vererblichkeit der Urlaubsabgeltung

Der Abgeltungsanspruch ist als reiner Geldanspruch auch vererblich. Dies war unstreitig für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis beendet, der Abgeltungsanspruch bereits entstanden und der Beschäftigte anschließend verstorben ist. Ist jedoch das Arbeitsverhältnis durch den Tod beendet worden, hatte das BAG aufgrund der Höchstpersönlichkeit des bis zum Tode bestehenden Urlaubsa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5 Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens (§ 37a Abs. 5 ErbStG)

Rz. 30 Nach § 27 ErbStG tritt beim Übergang desselben Vermögens unter näheren Voraussetzungen eine Steuerermäßigung ein. Nach § 37a Abs. 5 ErbStG führen im Rahmen des § 27 ErbStG auch nach dem ErbStG-DDR besteuerte Vorerwerbe aus der Zeit vor dem 1.1.1991 zu einer Ermäßigung der Steuer. Allerdings weicht die Steuerklasseneinteilung des ErbStG von derjenigen des früheren ErbS...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Inkrafttreten (§ 37 Abs. 1 ErbStG)

Rz. 1 § 37 Abs. 1 ErbStG wurde durch das WachstBeschlG[1] geändert und bestimmt den zeitlichen Anwendungsbereich der durch das WachstBeschlG geänderten Fassung des ErbStG. Diese Fassung ist auf Erwerbe anzuwenden, für die die Steuer nach dem 31.12.2009 entsteht; dieser für die Steuerentstehung maßgebende Zeitpunkt ergibt sich aus § 9 ErbStG. Praktische Bedeutung hat die Änder...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5 Billigkeitsmaßnahmen

Rz. 50 Das in § 11 ErbStG normierte Stichtagsprinzip schließt einen Billigkeitserlass[1] zwar nicht generell aus. Ein Erlass der Erbschaftsteuer wegen einer sich aus dem Stichtagsprinzip ergebenden sachlichen Unbilligkeit und ggf. eine Stundung [2] kommt aber nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen in Betracht, weil der Gesetzgeber mit Schaffung der Stichtagsregelung die M...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Zusammenrechnung mit früheren Erwerben (§ 37a Abs. 4 ErbStG)

Rz. 20 Nach § 14 ErbStG sind mehrere innerhalb von 10 Jahren derselben Person anfallende Vermögensvorteile zusammenzurechnen und im Ergebnis wie ein Erwerb zu behandeln. Als frühere Erwerbe i. S. d. § 14 ErbStG sind nach § 37a Abs. 4 ErbStG auch solche zu behandeln, die vor dem 1.1.1991 dem ErbStG-DDR unterlegen haben. Einzelheiten zur Zusammenrechnung, insbesondere zur Maßg...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Disziplinarische Ahndung vo... / 1.2 Geldbuße

Nach § 28 LDG BW kann dem Beamten eine Geldbuße auferlegt werden, die er an seinen Dienstherrn zu zahlen hat, wenn er durch ein leichtes Dienstvergehen das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit in die pflichtgemäße Amtsführung nicht nur geringfügig beeinträchtigt hat. Auch die Geldbuße soll dazu dienen, den Beamten künftig zur ordnungsgemäßen Pflichtenerfüllung anzuh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2 Bekanntgabe an Nachlasspfleger; Steuerzahlung und Sicherheitsleistung (§ 32 Abs. 2 ErbStG)

Rz. 20 Sofern ein Nachlasspfleger bestellt ist und dieser gem. § 31 Abs. 6 ErbStG die Steuererklärung abgegeben hat, ist diesem – als gesetzlichem Vertreter für die unbekannten Erben[1] – der Steuerbescheid gem. § 32 Abs. 2 ErbStG bekannt zu geben.[2] Die gesetzliche Vertretung des Erben endet erst, wenn das Nachlassgericht die Nachlasspflegschaft aufgehoben hat. Das FA kann...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Steuerrechtliche Grund... / 2. Steuerklassen

Rz. 59 § 15 ErbStG unterscheidet entsprechend dem persönlichen Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser zwischen drei Steuerklassen. Je nachdem, in welchem Verwandtschaftsverhältnis der Erwerber (Erbe, Beschenkter, Vermächtnisnehmer) zum Erblasser bzw. Schenker steht, ist er einer der drei Steuerklassen zuzuordnen. Je näher die Verwandtschaft des Erwerbers zum Erblasser ist, u...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Eltern und Voreltern, soweit sie nicht zur Steuerklasse I gehören (Abs. 1 StKl. II Nr. 1)

Rz. 47 [Autor/Stand] Eltern und Voreltern fallen bei lebzeitigen Zuwendungen unter die Steuerklasse II, bei Erwerben von Todes wegen unter die Steuerklasse I (dort Nr. 4). Wer Eltern und Voreltern sind, ist nach zivilrechtlichen Grundsätzen zu bestimmen (Rz. 4, Rz. 26). Die Einordnung als Eltern bzw. Voreltern bleibt allerdings aufgrund § 15 Abs. 1a ErbStG auch erhalten, wen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Steuerklasse III

Rz. 61 [Autor/Stand] Alle übrigen zuvor nicht genannten Erwerbe unterfallen der Steuerklasse III. Aus dem Kreis der Verwandten sind das vor allem die Großneffen und Großnichten, Onkel und Tanten, Cousinen und Cousins, Pflegekinder, sowie nichteheliche Lebensgemeinschaften und Verlobte. Rz. 62 [Autor/Stand] Ist die Identität der übertragenden Person nicht klar – etwa, weil Ste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Übrige Personen der Steuerklasse III (Abs. 1 Nr. 7)

Rz. 27 [Autor/Stand] Darunter fallen außer den nichtehelichen Lebensgemeinschaften und Verlobten (vgl. § 15 ErbStG Rz. 17 und die dortigen Nachweise) alle übrigen Personen sowie die Zweckzuwendungen (§ 8 ErbStG). Sie erhalten wie Personen der Steuerklasse II einen Freibetrag i.H.v. 20.000 Euro. Zur u.U. abweichenden Bestimmung der Steuerklasse nach § 15 Abs. 2-4 ErbStG vgl. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Steuerklasse bei Schenkung durch eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft (Abs. 4)

Rz. 96 [Autor/Stand] Die nur für Zwecke der Steuerberechnung geltende Vorschrift soll Härten mildern, die sich bei Schenkungen einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft ansonsten durch Anwendung der Steuerklasse III ergeben würden.[2] Schenkerin bleibt die Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft.[3] Rz. 97 [Autor/Stand] Die Regelung kommt nur zur Anwendung, wenn eine Sche...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Personen der Steuerklasse II (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 25 [Autor/Stand] Die Personen i.S.d. § 15 Abs. 1 StKl. II Nr. 1 bis 7 ErbStG (s. § 15 ErbStG Rz. 47 ff.) erhalten ebenso wie Personen der StKl. III einen Freibetrag von 20.000 Euro. Die insoweit bestehende Gleichstellung (hinsichtlich der Steuersätze differenziert § 19 Abs. 1 ErbStG zwischen den Steuerklassen) bewegt sich innerhalb des verfassungsrechtlichen Gestaltungss...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Steuerklasse II

I. Eltern und Voreltern, soweit sie nicht zur Steuerklasse I gehören (Abs. 1 StKl. II Nr. 1) Rz. 47 [Autor/Stand] Eltern und Voreltern fallen bei lebzeitigen Zuwendungen unter die Steuerklasse II, bei Erwerben von Todes wegen unter die Steuerklasse I (dort Nr. 4). Wer Eltern und Voreltern sind, ist nach zivilrechtlichen Grundsätzen zu bestimmen (Rz. 4, Rz. 26). Die Einordnung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Steuerklasse I

I. Ehegatten (Abs. 1 StKl. I Nr. 1) Rz. 16 [Autor/Stand] Eheleute fallen unter die Steuerklasse I, wenn die Ehe[2] bis zum Tod bestanden hat und nicht durch Scheidung rechtskräftig geschieden worden war (s. § 1564 Satz 2 BGB). Ob sie dauernd getrennt lebten (etwa i.S.d. § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG), ist unerheblich.[3] Rechtskräftig geschiedene Eheleute, die gleichwohl erbe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Steuerrechtliche Grund... / IV. Steuerklassen, Freibeträge, Steuertarife

1. Bemessungsgrundlage Rz. 57 § 10 Abs. 1 S. 1 ErbStG definiert, dass der steuerpflichtige Erwerb für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage zur Berechnung der zu entrichtenden Erbschaftsteuer maßgeblich ist. Das Besteuerungsobjekt der Erbschaftsteuer ist grundsätzlich der bei dem Erwerber eingetretene Zuwachs an wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, der sich aus dem Nettoerwe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , ErbStG § 15 Steuerklassen

A. Grundaussagen der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Das ErbStG stellt für die Besteuerung grundsätzlich auf das persönliche Verhältnis zwischen der erwerbenden und der übertragenden Person ab. Das BVerfG geht davon aus, dass die Abstufung nach dem persönlichen Verhältnis auch der Verwirklichung der Garantien von Art. 14 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 GG dient.[2] Die Frage, wer ...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / aa) Hausrat, Wäsche und Kleidungsstücke für Erwerber der Steuerklasse I, soweit der Wert insgesamt 41.000 EUR nicht übersteigt

Rz. 78 Zum Hausrat i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG gehört die gesamte Wohnungseinrichtung inklusive sämtlicher Haushaltsgegenstände, unter denen die Gegenstände des privaten Wohnumfelds verstanden werden.[90] Umfasst sind bspw. Gegenstände der Unterhaltung und Bildung, Fernsehgeräte und Spielkonsolen, Bücher oder Musikinstrumente. Nicht umfasst sind Kunstgegenständ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Übrige Personen der Steuerklasse I (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 24 [Autor/Stand] Diese Personen erhalten den Freibetrag i.H.v. 100.000 Euro. Hierunter fallen nach vorzugswürdiger Auffassung etwa Urenkel (s. Rz. 18, Rz. 23) sowie die Eltern bei Erwerben von Todes wegen.[2]mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Steuerklasse bei Erwerben von und durch Stiftungen und ausländische Vermögensmassen (Abs. 2)

I. Zuwendungen an inländische Familienstiftungen bei Errichtung (Abs. 2 Satz 1) Rz. 71 [Autor/Stand] Stiftungen können durch Verfügung von Todes wegen (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG) angeordnet oder durch ein Stiftungsgeschäft unter Lebenden (§ 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG) begründet werden. Liegt ein steuerbarer und steuerpflichtiger Vorgang vor (zu den Voraussetzungen im Einzelnen s. § ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Kinder der Kinder i.S.d. Steuerklasse I Nr. 2 (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 23 [Autor/Stand] Enkel erhalten einen Freibetrag von 200.000 Euro, wenn der vorhergehende Abkömmling des Erblassers oder des Zuwendenden noch lebt (s. Rz. 18). Urenkel fallen nach vorzugswürdiger Auffassung nicht unter Nr. 3.[2] Wie bei Nr. 2 (s. Rz. 18) sind sie vom Wortlaut nicht umfasst und ist nicht erkennbar, dass eine andere Auslegung oder teleologische Extension g...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / 3. Tod des Vorerben – Eintritt des Nacherbfalls

Rz. 143 Wenn der Vorerbe verstirbt, fällt die Nacherbschaft bei dem Nacherben an und er hat diese entsprechend als Erwerb zu versteuern.[157] Nach § 6 Abs. 2 S. 1 ErbStG ist der steuerpflichtige Erwerb abweichend zur zivilrechtlichen Einordnung als vom Vorerben stammend zu versteuern. Aus diesem Grund bestimmen sich Steuerklasse und persönlicher Freibetrag grundsätzlich nach...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Einzelaspekte.

Rn 20 Angelehnt an die Sittenwidrigkeitsprüfung (dazu BAG NZA 06, 1354, 1356 [BAG 26.04.2006 - 5 AZR 549/05]; PWW/Ahrens § 138 Rz 54) vermittelt die Grenze von 75 % des üblichen Verdienstes eine wichtige Orientierung. Je deutlicher dieser Betrag unterschritten ist, desto weniger zusätzliche Hinweise werden für eine unverhältnismäßig niedrige Vergütung erforderlich sein. Umge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Kinder (Abs. 1 StKl. I Nr. 2)

Rz. 25 [Autor/Stand] Kinder sind nur die Abkömmlinge ersten Grades (§ 1589 BGB). Auf das Alter des Kindes kommt es nicht an. Eheliche und nichteheliche Kinder werden gleichbehandelt; Adoptivkinder sind aufgrund der Gleichstellung in § 1754 BGB ebenfalls umfasst. Rz. 26 [Autor/Stand] Für die Frage der Vaterschaft ist die Abstammung nach bürgerlich-rechtlichen Kriterien ausschl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zuwendungen i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1, Satz 2 ErbStG (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 80 [Autor/Stand] § 15 Abs. 2 Satz 2 ErbStG enthält eine Sonderregelung für Vorgänge i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1, Satz 2 ErbStG, also insb. für den Erwerb desjenigen, was jemand bei Auflösung einer Familienstiftung (oder vergleichbaren Vorgängen) oder bei Auflösung eines Familienvereins oder einer Vermögensmasse ausländi schen Rechts erwirbt. Ohne die Sonderregelung wä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Das ErbStG stellt für die Besteuerung grundsätzlich auf das persönliche Verhältnis zwischen der erwerbenden und der übertragenden Person ab. Das BVerfG geht davon aus, dass die Abstufung nach dem persönlichen Verhältnis auch der Verwirklichung der Garantien von Art. 14 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 GG dient.[2] Die Frage, wer an einem zu besteuernden Erwerb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Zuwendungen an inländische Familienstiftungen bei Errichtung (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 71 [Autor/Stand] Stiftungen können durch Verfügung von Todes wegen (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG) angeordnet oder durch ein Stiftungsgeschäft unter Lebenden (§ 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG) begründet werden. Liegt ein steuerbarer und steuerpflichtiger Vorgang vor (zu den Voraussetzungen im Einzelnen s. § 3 ErbStG Rz. 240 ff., § 7 ErbStG Rz. 281 ff.), so unterliegt dieser grundsätzli...mehr