Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerklasse

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / 2.2 Besteuerung des Schlusserben

Die Vorschrift des § 15 Abs. 3 ErbStG sieht für den Schlusserben eine Begünstigung vor. Hiernach wird beim Schlusserben, sofern bestimmte Voraussetzungen gegeben sind, die Steuerklasse im Verhältnis zum erstverstorbenen Ehegatten zugrunde gelegt (und nicht die Steuerklasse im Verhältnis zum letztverstorbenen Ehegatten).[1] Hinweis Eingetragene Lebenspartner Die Regelung findet...mehr

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Belgien / 2.3.1 Lohnsteuerabzugsverfahren

Besteuert Deutschland die Einkünfte und stellt Belgien sie grundsätzlich frei, wird die von Gemeinden in Belgien erhobene Zusatzsteuer berücksichtigt. Dies geschieht dadurch, dass die deutsche Einkommensteuer pauschal um 8 % vermindert wird.[1] Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[2] Hinweis Wer als inländischer Arbeitgeber gilt Als in...mehr

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Gesetzesradar / 3.7 Grundfreibetrag 2025 und 2026

Gesetzestitel: Steuerfortentwicklungsgesetz Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Titel im Referentenentwurf: Zweites Jahressteuergesetz 2024 Erhöhung des Grund- und Kinderfreibet...mehr

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Gesetzesradar / 3.16 Steuerfreie Aktivrente

Gesetzestitel: Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

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Malta / 2.3.1 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Hinweis Wer als inländischer Arbeitgeber gilt Als inländischer Arbeitgeber gilt dabei auch ein Arbeitgeber, der lediglich eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in Deutschland hat.[2] Als inländischer Arbeitgeber ist auch ein inländischer wirtschaftlicher Arbeitgeber bei Arbeitnehmer...mehr

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Slowakei / 2.3.1 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Hinweis Wer als inländischer Arbeitgeber gilt Als inländischer Arbeitgeber gilt dabei auch ein Arbeitgeber, der lediglich eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in Deutschland hat.[2] Als inländischer Arbeitgeber ist auch ein inländischer wirtschaftlicher Arbeitgeber bei Arbeitnehmer...mehr

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Slowenien / 2.3.1 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Hinweis Wer als inländischer Arbeitgeber gilt Als inländischer Arbeitgeber gilt dabei auch ein Arbeitgeber, der lediglich eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in Deutschland hat.[2] Als inländischer Arbeitgeber ist auch ein inländischer wirtschaftlicher Arbeitgeber bei Arbeitnehmer...mehr

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Albanien / 2.3.1 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Hinweis Wer als inländischer Arbeitgeber gilt Als inländischer Arbeitgeber gilt dabei auch ein Arbeitgeber, der lediglich eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in Deutschland hat.[2] Als inländischer Arbeitgeber ist auch ein inländischer wirtschaftlicher Arbeitgeber bei Arbeitnehmer...mehr

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Zypern / 2.3.1 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Hinweis Wer als inländischer Arbeitgeber gilt Als inländischer Arbeitgeber gilt dabei auch ein Arbeitgeber, der lediglich eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in Deutschland hat.[2] Als inländischer Arbeitgeber ist auch ein inländischer wirtschaftlicher Arbeitgeber bei Arbeitnehmer...mehr

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Spanien / 2.3.1 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Hinweis Wer als inländischer Arbeitgeber gilt Als inländischer Arbeitgeber gilt dabei auch ein Arbeitgeber, der lediglich eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in Deutschland hat.[2] Als inländischer Arbeitgeber ist auch ein inländischer wirtschaftlicher Arbeitgeber bei Arbeitnehmer...mehr

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Kroatien / 2.3.1 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Hinweis Wer als inländischer Arbeitgeber gilt Als inländischer Arbeitgeber gilt dabei auch ein Arbeitgeber, der lediglich eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in Deutschland hat.[2] Als inländischer Arbeitgeber ist auch ein inländischer wirtschaftlicher Arbeitgeber bei Arbeitnehmer...mehr

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Ungarn / 2.3.1 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Hinweis Wer als inländischer Arbeitgeber gilt Als inländischer Arbeitgeber gilt dabei auch ein Arbeitgeber, der lediglich eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in Deutschland hat.[2] Als inländischer Arbeitgeber ist auch ein inländischer wirtschaftlicher Arbeitgeber bei Arbeitnehmer...mehr

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Vereinigtes Königreich / 2.3.1 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Hinweis Wer als inländischer Arbeitgeber gilt Als inländischer Arbeitgeber gilt dabei auch ein Arbeitgeber, der lediglich eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in Deutschland hat.[2] Als inländischer Arbeitgeber ist auch ein inländischer wirtschaftlicher Arbeitgeber bei Arbeitnehmer...mehr

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Polen / 2.3.1 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Hinweis Wer als inländischer Arbeitgeber gilt Als inländischer Arbeitgeber gilt dabei auch ein Arbeitgeber, der lediglich eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in Deutschland hat.[2] Als inländischer Arbeitgeber ist auch ein inländischer wirtschaftlicher Arbeitgeber bei Arbeitnehmer...mehr

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Tschechien / 2.3.1 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Hinweis Wer als inländischer Arbeitgeber gilt Als inländischer Arbeitgeber gilt dabei auch ein Arbeitgeber, der lediglich eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in Deutschland hat.[2] Als inländischer Arbeitgeber ist auch ein inländischer wirtschaftlicher Arbeitgeber bei Arbeitnehmer...mehr

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Griechenland / 2.3.1 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Hinweis Wer als inländischer Arbeitgeber gilt Als inländischer Arbeitgeber gilt dabei auch ein Arbeitgeber, der lediglich eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in Deutschland hat.[2] Als inländischer Arbeitgeber ist auch ein inländischer wirtschaftlicher Arbeitgeber bei Arbeitnehmer...mehr

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Montenegro / 2.3.1 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Hinweis Wer als inländischer Arbeitgeber gilt Als inländischer Arbeitgeber gilt dabei auch ein Arbeitgeber, der lediglich eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in Deutschland hat.[2] Als inländischer Arbeitgeber ist auch ein inländischer wirtschaftlicher Arbeitgeber bei Arbeitnehmer...mehr

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Estland / 2.3.1 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Hinweis Wer als inländischer Arbeitgeber gilt Als inländischer Arbeitgeber gilt dabei auch ein Arbeitgeber, der lediglich eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in Deutschland hat.[2] Als inländischer Arbeitgeber ist auch ein inländischer wirtschaftlicher Arbeitgeber bei Arbeitnehmer...mehr

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Dänemark / 2.3.1 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Hinweis Wer als inländischer Arbeitgeber gilt Als inländischer Arbeitgeber gilt dabei auch ein Arbeitgeber, der lediglich eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in Deutschland hat.[2] Als inländischer Arbeitgeber ist auch ein inländischer wirtschaftlicher Arbeitgeber bei Arbeitnehmer...mehr

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Türkei / 2.3.1 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Hinweis Wer als inländischer Arbeitgeber gilt Als inländischer Arbeitgeber gilt dabei auch ein Arbeitgeber, der lediglich eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in Deutschland hat.[2] Als inländischer Arbeitgeber ist auch ein inländischer wirtschaftlicher Arbeitgeber bei Arbeitnehmer...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 1.2.2 Übergang von betrieblichem Vermögen

Zu den begünstigten Erwerben durch Schenkung unter Lebenden mit unternehmerischen Vermögens i. S. d. § 13b Abs. 1 ErbStG gehört auch die Bereicherung der Ehegatten bzw. des eingetragenen Lebenspartner bei Vereinbarung der Gütergemeinschaft.[1] Dies bedeutet, dass hier die entsprechenden Verschonungsmaßnahmen ebenfalls greifen, sofern die Voraussetzungen gegeben sind. Dies sind...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 1.2.1 Bereicherung durch Vereinbarung der Gütergemeinschaft

I. d. R. wird das Vermögen der Ehegatten bei Beginn des Güterstandes nicht gleich hoch sein. Wird von den Ehegatten nun der Güterstand der Gütergemeinschaft vereinbart, so hat der weniger Vermögende seine dadurch eintretende Bereicherung der Schenkungsteuer zu unterwerfen (§ 7 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG). Denn der weniger Vermögende wird auf Kosten des Ehegatten, der das höhere Verm...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.2.5 Tod eines anteilsberechtigten Abkömmlings

Zivilrechtlich gehört beim Tod eines anteilsberechtigten Abkömmlings der Anteil am Gesamtgut nicht zu seinem Nachlass (siehe Tz. 2.1.5). Davon abweichend sieht das Erbschaftsteuerrecht dagegen vor, dass der Anteil zu seinem Nachlass gehört (§ 4 Abs. 2 Satz 1 ErbStG). Dies hat zur Folge, dass der Erwerber seinen Erwerb der Erbschaftsteuer zu unterwerfen hat (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.2 Ausnutzung von Freibeträgen

Viele Zuwendungen unter Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern werden ohne jegliche steuerliche Auswirkung bleiben, da das Erbschaftsteuerrecht bei diesem Personenkreis einen persönlichen Freibetrag in Höhe von 500.000 EUR vorsieht:[1] Hier gilt es aber die Vorschrift des § 14 ErbStG zu beachten, wonach bei einem späteren Erwerb (Schenkung oder von Todes wegen) die frühe...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.1 Allgemeines

Da unbenannte Zuwendungen der Schenkungsteuerpflicht unterliegen, ist es angesagt, Ausweichstrategien zu finden, die eine schenkungsteuerliche Belastung bei Vermögensverschiebungen zwischen Ehegatten vermeiden. Hierbei kann es wichtig sein, dass die beratende Person auch ein Gespür für potentiell schenkungsteuerlich relevante Sachverhalte zeigt. Denn unter Umständen lassen s...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.13 Betriebsvermögen

Ein Ehegatte kann dem anderen Ehegatten auch Betriebsvermögen übertragen. Hierfür stehen dem Erwerber bei Einhalten bestimmter Voraussetzungen die Begünstigungen des § 13a ErbStG. [1] Ferner gibt es noch den Entlastungsbetrag nach 19a ErbStG. Wenn jedoch die Steuervergünstigung nach § 13a ErbStG nicht in Betracht kommt, greift das Abschmelzmodell nach § 13c ErbStG oder die Be...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.11 § 15 ErbStG (Steuerklassen)

• 2022 Übertragung von Immobilien im Rahmen einer Immobiliengesellschaft / § 16 ErbStG / § 13d ErbStG Immobilien werden vielfach im Wege der vorweggenommenen Erbfolge im Rahmen einer vermögensverwaltenden Immobiliengesellschaft übertragen, um die Freibeträge zielgenau alle 10 Jahre nutzen zu können. Auch kann über eine vermögensverwaltende Immobiliengesellschaft das Immobilie...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.6 § 7 ErbStG (Schenkungen unter Lebenden)

• 2021 Disquotale Einlage in Personengesellschaften / § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG / § 13a ErbStG / § 13b ErbStG Der BFH hat mit Urteil v. 5.2.2020, II R 9/17 entschieden, dass bei disquotalen Einlagen in eine Personengesellschaft die Mitgesellschafter als Zuwendungsempfänger anzusehen sind. Eine etwaige gesellschaftsrechtliche Veranlassung ist unbeachtlich. Der BFH dürfte dahinge...mehr

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Erbschaftsteuer: Mehrfacher... / 2.2.1 Allgemeines

Die Anwendung des § 27 ErbStG setzt voraus, dass der Letzterwerber im Verhältnis zum Vorerwerber der Steuerklasse I angehören muss, wie auch der Vorerwerber im Verhältnis zum ursprünglichen Schenker oder Erblasser der Steuerklasse I anzugehören hat. Hierunter fallen u. a. der Ehegatte[1] , die Kinder und Stiefkinder[2] sowie Enkel.[3] . Bei einem Erwerb von Todes wegen auch ...mehr

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Erbschaftsteuer: Mehrfacher... / 2.6 Versteuerung des früheren Erwerbs

Voraussetzung für die Anwendung des § 27 ErbStG ist, dass der Vorerwerb der Besteuerung unterlegen hat und eine Steuer erhoben wurde. Ist das nicht der Fall, findet § 27 ErbStG keine Anwendung.[1] Folgende Fälle kommen dafür in Betracht: Der Vorerwerb blieb aufgrund des Unterschreitens von Freibeträgen (insbesondere § 16 ErbStG) oder auch von sachlichen Befreiungen (z. B. nac...mehr

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Erbschaftsteuer: Mehrfacher... / 2 Voraussetzungen

Die Anwendung der Steuerermäßigungsvorschrift des § 27 ErbStG hängt von mehreren kumulativen Voraussetzungen ab. Die Personen müssen zur Steuerklasse I zugehörig sein. Der Übergang des Vermögens muss von Todes wegen erfolgen. Für das übergegangene Vermögen war eine Steuer zu erheben. Das Vermögen wurde in den letzten zehn Jahren von Personen der Steuerklasse I erworben. Diese Vor...mehr

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Erbschaftsteuer: Mehrfacher... / 2.4 Vorerwerb

Im Gegensatz zum Letzterwerb kann es sich beim Vorerwerb sowohl um einen Erwerb von Todes wegen als auch um eine Schenkung unter Lebenden handeln. Zu beachten ist, dass § 27 ErbStG nicht den Vorerwerb, sondern nur den zweiten Erwerb begünstigt. Da erst zum Zeitpunkt des zweiten Erwerbs beurteilt werden kann, ob die maßgebenden Zeiten der Tabelle in § 27 Abs. 1 ErbStG untersc...mehr

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Erbschaftsteuer: Mehrfacher... / 6 Zusammentreffen der Vorschrift mit § 14 ErbStG und § 21 ErbStG sowie weitere Vorschriften

Vorschrift des § 14 ErbStG Nach § 14 ErbStG werden mehrere Vermögensvorteile, die einer Person innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren von derselben Person anfallen, zusammengerechnet.[1] Vorschrift des § 21 ErbStG § 21 ErbStG schreibt eine Anrechnung ausländischer Steuer vor, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind[2] Kommt es bei einem Steuerfall dazu, dass § 14 Abs. 3 E...mehr

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Erbschaftsteuer: Mehrfacher... / 2.5 Dasselbe Vermögen i. S. des § 27 ErbStG

Die Steuerermäßigung des § 27 ErbStG erfordert, dass "dasselbe Vermögen" erneut übergeht. Das Vermögen muss beim Letzterwerb nicht dieselbe Form wie beim Vorerwerb aufweisen. Es kommen hier vielmehr die Grundsätze der Surrogation zur Anwendung. Das bedeutet, dass der Veräußerungserlös für die vom Vorerwerber veräußerten Vermögensgegenstände in das Vermögen eingeht.[1] Praxis-...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.5 Veranlagung von Ehegatten wegen eines Lohnsteuerabzugs nach der Steuerklasse V/VI oder dem Faktorverfahren (Nr. 3a)

Rz. 41 Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b EStG die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung erfüllen, sind gem. § 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG zu veranlagen, wenn beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben und einer der Ehegatten nach Steuerklasse V oder VI besteuert worden ist oder beide Ehegatten nach Steuerklasse IV besteuert worden sind und der Faktor nach § 39f EStG eingetrage...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.10 Veranlagung nach Auflösung einer Ehe durch Tod, Scheidung oder Aufhebung (Nr. 6)

Rz. 51 Ehegatten, die die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 S. 1 EStG erfüllen, können zwischen der Zusammenveranlagung nach § 26b EStG und der Einzelveranlagung nach § 26a EStG wählen. Für sie ist die LSt gem. § 38b Abs. 1 S. 2 Nr. 3 oder 4 EStG nach der Steuerklasse III oder IV zu bemessen. Wenn eine Ehe im Lauf des Vz jedoch durch Tod, Scheidung oder Aufhebung aufgelöst wo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.4 Abzug überhöhter Vorsorgeaufwendungen (Nr. 3)

Rz. 40 Die Amtsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG knüpfte bis zum Vz 2023 daran an, dass beim Stpfl. die Vorsorgepauschale nach § 39b EStG im LSt-Abzugsverfahren berücksichtigt wurde (Rz. 40a) und der Arbeitslohn des Stpfl. bestimmte Mindestgrenzen überstieg (Rz. 40d). Ab dem Vz 2024 ist die Mindestvorsorgepauschale entfallen, sodass im LSt-Abzugsverfahren nur noch die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.11 Veranlagung im Zusammenhang mit beschränkter Steuerpflicht (Nr. 7)

Rz. 54 Gem. § 46 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a bzw. b EStG sind von Amts wegen zu veranlagen unbeschränkt stpfl. Arbeitnehmer, bei denen wegen des im EU- bzw. EWR-Ausland lebenden Ehegatten aufgrund des § 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG bei der Bildung der LSt-Abzugsmerkmale nach § 39 Abs. 4 Nr. 1 EStG die Steuerklasse III berücksichtigt worden ist, beschr. stpfl. Arbeitnehmer, die nach § 1 Abs...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anzeigepflichten des Arbeit... / 3 Elektronische Anzeigepflicht

Die Anzeige über den unzutreffenden Lohnsteuereinbehalt muss seit 1.1.2026 elektronisch gegenüber dem Betriebsstättenfinanzamt erfolgen und folgende Angaben enthalten[1]: den Namen und die Anschrift des Arbeitnehmers, die abgerufenen ELStAM oder die auf der Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug eingetragenen Besteuerungs- bzw. Lohnsteuerabzugsmerkmale (Geburtsdatum, Steuerklass...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Steuerfortentwicklungsgesetz

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ELStAM-Sperrung bei sanktio... / Hintergrund

ELStAM steht für Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. Es ersetzt die frühere Lohnsteuerkarte. Ohne Zugang zum ELStAM-Verfahren muss der Arbeitgeber den Lohn immer nach der ungünstigsten Steuerklasse VI einbehalten. Die EU hat Sanktionen gegen bestimmte iranische Personen und Einrichtungen, darunter Banken, erlassen. Deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen sind einzufri...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ELStAM-Sperrung bei sanktio... / Zusammenfassung

Eine iranische Bank hat sich erfolgreich gegen die Sperrung ihres Zugangs zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) gewehrt. Die Sperrung führte dazu, dass alle Arbeitnehmer der Bank mit der ungünstigen Steuerklasse VI besteuert wurden. Das Finanzgericht Hamburg hat erhebliche Zweifel sowohl an der Zuständigkeit des örtlichen Finanzamts als auch daran geäußert...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.2 Muster einer Lohnabrechnung

Die Anwendung der 1-%-Methode ist für den Arbeitgeber immer die einfachste Lösung. Vorteil ist, dass der monatliche Wert feststeht, der gleichbleibend bei jeder einzelnen Lohnabrechnung erfasst wird. Im Gegensatz dazu gibt es beim Fahrtenbuch von Monat zu Monat Schwankungen, sodass i. d. R. erst beim letzten Lohnabrechnungszeitraum eines Jahres eine korrekte Abrechnung mögli...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Wahl einer ungünstigeren Steuerklasse

Rz. 32 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Auf Antrag des ArbN kann das FA eine für ihn ungünstigere Steuerklasse – und eine geringere Zahl der > Kinderfreibeträge (> Rz 29) – für den LSt-Abzug bilden lassen (§ 38b Abs 3 EStG). Damit kann zB statt Steuerklasse III oder IV die Steuerklasse I beantragt werden, sodass der ArbG von einer Heirat nicht über die Steuerklasse des ArbN erfähr...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Allgemeines zur Besteuerung nach der Steuerklasse IV mit Faktor

Rz. 110 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Ausgangslage: Unbeschränkt stpfl Eheleute, die nicht dauernd getrennt leben und beide > Arbeitslohn beziehen, haben zunächst die Möglichkeit, zwischen den Steuerklassenkombinationen III/V und IV/IV zu wählen (> Steuerklassenwahl). Die Steuerklasse IV führt allerdings zu gleichen Steuerabzügen wie die für Ledige geltende Steuerklasse I. Mit ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Wechsel der Steuerklasse bei Ehegatten

Rz. 31 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die für > Ehegatten – ebenso für eingetragene > Lebenspartner – als LSt-Abzugsmerkmale gebildeten > Steuerklassen gelten (mit Ausnahme des Faktorverfahrens) fort, bis dem BZSt Änderungen durch die > Kommunale Meldebehörde oder das FA übermittelt werden. Die Ehegatten können beim FA beantragen, die Steuerklassen zu wechseln (§ 39 Abs 6 Satz 3...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ohne ­Steuerklasse II

Rz. 80 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Der > Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (vgl § 24b EStG) wird bereits beim LSt-Abzug durch Einreihung des ArbN in die Steuerklasse II berücksichtigt (> Lohnsteuertarif Rz 46). Da Verwitweten, die im Zeitpunkt des Todes des > Ehegatten die Voraussetzungen für die > Ehegattenbesteuerung erfüllt haben, in dem Jahr, in dem der Ehegatte vers...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Änderung des Familienstands

Rz. 25 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Ändert sich der Familienstand (Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge) im Laufe des maßgebenden Kalenderjahres zugunsten des ArbN, so werden die ELStAM idR automatisiert aufgrund der von den > Kommunale Meldebehörde übermittelten Daten aktualisiert (> Rz 13), zB bei Heirat, Geburt eines Kindes, Adoption. Weil die Meldebehörden auch Änderun...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Anwendung des Faktors beim LSt-Abzug durch den ArbG

Rz. 121 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Von der Einreihung des ArbN in die Steuerklasse IV Faktor erhält der ArbG durch den Abruf der > Lohnsteuerabzugsmerkmale beim BZSt Kenntnis (vgl § 39e Abs 4 Satz 2 und Abs 6 Satz 1 EStG). Der ArbG ist verpflichtet, zur Ermittlung der einzubehaltenden LSt auf den Steuerbetrag, der sich bei Berücksichtigung der Steuerklasse IV ergibt, den Fak...mehr