Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerklasse

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grundlagen der Lohnsteuerer... / 6.3 Lohnsteuer-Jahresausgleich bei kurzfristig Beschäftigten

Arbeitgeber dürfen auch bei kurzfristig beschäftigten Arbeitnehmern mit der Steuerklasse VI einen permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleich durchführen.[1] Voraussetzung für die Anwendung des Verfahrens ist, dass der Arbeitnehmer vor Aufnahme der Beschäftigung unter Angabe seiner Identifikationsnummer gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich zustimmt, mit der Zustimmung den aus voran...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grundlagen der Lohnsteuerer... / 5.4 Besonderheiten bei privat Versicherten

Bei privat Versicherten wird in den Steuerklassen I bis V eine Vorsorgepauschale in Höhe der Beiträge für die Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung einschließlich des hälftigen Zusatzbeitrags berücksichtigt. Privat versicherte Arbeitnehmer müssen dazu dem Arbeitgeber ihre Beiträge für eine Basiskrankenversicherung durch eine Bescheinigung der Krankenkasse nachweisen. B...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grundlagen der Lohnsteuerer... / 1 Grundlagen des Lohnsteuerabzugs

Dem Lohnsteuerabzug unterliegt grundsätzlich jeder von einem inländischen Arbeitgeber gezahlte Arbeitslohn. Die regelmäßigen Zahlungen, die der Arbeitgeber leistet, sind laufender Arbeitslohn. Grundlagen für den Lohnsteuerabzug vom laufenden Arbeitslohn sind die individuellen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (u. a. Steuerklasse, Kinderfreibetrag) sowie eine nach amtlich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grundlagen der Lohnsteuerer... / 4.4 Berücksichtigung gesetzlicher Frei- und Pauschbeträge

Der Lohnsteuertarif ist aus dem Einkommensteuertarif abgeleitet. Wesentlicher Unterschied ist die Berücksichtigung gesetzlicher Frei- und Pauschbeträge. Folgende Frei- bzw. Pauschbeträge sind bereits im Lohnsteuertarif bzw. den Lohnsteuertabellen berücksichtigt: Grundfreibetrag (steuerfreies Existenzminimum) i. H. v. 11.604 EUR im Jahr 2024 (2023: 10.908 EUR) für Alleinstehen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vorsorgepauschale / 4 Teilbetrag für private Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung

Der Teilbetrag für die private Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung wird bei Arbeitnehmern angesetzt, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung versichert sind (z. B. privat versicherte Beamte, beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer und höher verdienende Arbeitnehmer). Der Arbeitgeber muss in den Steuerklassen I bis V eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vorsorgepauschale / 3 Teilbetrag für gesetzliche Kranken- und soziale Pflegeversicherung

Bei gesetzlich Krankenversicherten wird in allen Steuerklassen ein Teilbetrag zur Vorsorgepauschale berücksichtigt, der bezogen auf den Arbeitslohn – unter Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze – dem Arbeitnehmeranteil eines pflichtversicherten Arbeitnehmers entspricht. Für diese Berechnung wird aber lediglich der ermäßigte Beitragssatz von 14 % zugrunde gelegt.[1] D...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Steuerklasse V (§ 38b Abs 1 Satz 2 Nr 5 EStG)

Rz. 24 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Zum Aufbau der Steuerklasse V > Rz 25. In die Steuerklasse V gehören die unter > Rz 20 bezeichneten ArbN, wenn der Ehegatte des ArbN auf Antrag beider Ehegatten in die Steuerklasse III eingereiht wird. Die Ehegatten können wählen, für wen von ihnen die Steuerklasse V gebildet wird. Für den anderen Ehegatten muss dann – wie bei allein verdiene...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Steuerklasse I (§ 38b Abs 1 Satz 2 Nr 1 EStG)

Rz. 11 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Zum Aufbau der Steuerklasse I > Lohnsteuertarif Rz 45. Sie gilt für alle beschränkt stpfl ArbN (> Beschränkte Steuerpflicht) sowie für unbeschränkt stpfl ArbN (> Unbeschränkte Steuerpflicht), diemehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Steuerklasse III (§ 38b Abs 1 Satz 2 Nr 3 und Satz 3 EStG)

Rz. 13 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Zum Aufbau der Steuerklasse III > Lohnsteuertarif Rz 47. Hierher gehören ArbN, die nach § 1 Abs 1 oder 2 oder nach § 1a EStG unbeschränkt stpfl (> Unbeschränkte Steuerpflicht) und Rz. 13/1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 De...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Steuerklasse IV mit Faktor (§ 39f EStG)

Rz. 22 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Das Faktorverfahren war bei seiner Einführung dazu bestimmt, auf Antrag beider > Ehegatten die Nachteile für den nach Steuerklasse V besteuerten Ehegatten zu vermeiden, wenn der andere nach Steuerklasse III besteuert wird. Seit 2018 sind aber nicht mehr die Steuerklassen III/V der Regelfall, sondern IV/IV. Auch hier kann das Faktorverfahren ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / VI. Steuerklasse VI (§ 38b Abs 1 Satz 2 Nr 6 EStG)

Rz. 26 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Die Steuerklasse VI gilt für ArbN, die während des Kalenderjahres nebeneinander von mehreren ArbG > Arbeitslohn beziehen, für die Einbehaltung der LSt vom Arbeitslohn aus dem zweiten und ggf weiteren Dienstverhältnissen (> Mehrere Dienstverhältnisse). Sie gilt auch, wenn das FA für das erste Dienstverhältnis die Steuerklasse V als LSt-Abzugs...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Bildung eines Freibetrags bei Steuerklasse VI

Rz. 5 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Das > Wohnsitz-Finanzamt stellt auf Antrag für ein 2. oder weiteres Dienstverhältnis einen vom > Arbeitslohn abzuziehenden Freibetrag fest (vgl § 39a Abs 1 Satz 1 Nr 7 EStG), der zum Abruf als eines der > Lohnsteuerabzugsmerkmale durch den ArbG beim BZSt bereitsteht. Entsprechendes gilt für die vom > Betriebsstätten-Finanzamt des ArbG nach § ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Steuerklasse II (§ 38b Abs 1 Satz 2 Nr 2 EStG)

Rz. 12 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Zum Aufbau der Steuerklasse II > Lohnsteuertarif Rz 46. Sie ist zu bilden bei einem ArbN, für den keine der Steuerklassen III, IV oder V (> Ehegattenbesteuerung oder Gnadensplitting [> Rz 13/2]) in Betracht kommt, dem jedoch der Entlastungsbetrag des § 24a EStG zusteht. Das setzt voraus, dass der ArbN > Kindergeld bezieht oder ihm ein Freibet...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Die einzelnen Steuerklassen

Rz. 10 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Die Einordnung in die sechs Steuerklassen ist für unbeschränkt und für beschränkt stpfl ArbN gesetzlich in § 38b EStG geregelt. I. Steuerklasse I (§ 38b Abs 1 Satz 2 Nr 1 EStG) Rz. 11 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Zum Aufbau der Steuerklasse I > Lohnsteuertarif Rz 45. Sie gilt für alle beschränkt stpfl ArbN (> Beschränkte Steuerpflicht) sowie für...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Steuerklasse IV (§ 38b Abs 1 Satz 2 Nr 4 und Satz 3 EStG)

1. Regelfall Rz. 20 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Zum Aufbau der Steuerklasse IV > Lohnsteuertarif Rz 48. Hierher gehören verheiratete/verpartnerte ArbN, die nach § 1 Abs 1 oder 2 oder nach § 1a EStG unbeschränkt steuerpflichtig sind, wenn beide > Ehegatten unbeschränkt steuerpflichtig sind (> Unbeschränkte Steuerpflicht) und nicht dauernd getrennt leben (> Dauernd getrennt leben...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Steuerklasse bei Grenzpendlern, die nicht Staatsangehörige eines EU/EWR-Mitgliedsstaates sind

Rz. 32 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Bei Grenzpendlern im Sinne des § 1 Abs 3 EStG (> Rz 30), die nicht Staatsangehörige eines EU/EWR-Mitgliedstaats sind, wird der Ehegatte steuerlich nicht berücksichtigt. Für diese ArbN bildet das Betriebsstätten-FA des ArbG die Steuerklasse I oder für das zweite und jedes weitere Dienstverhältnis die Steuerklasse VI als LSt-Abzugsmerkmal. Der...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Steuerklasse bei Angehörigen des öffentlichen Dienstes

Rz. 34 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Auf Angehörige des öffentlichen Dienstes ohne diplomatischen oder konsularischen Status (zu Personen mit Sonderstatus > Diplomatischer und konsularischer Dienst), die an einem ausländischen Dienstort tätig sind, werden die in > Rz 31 und > Rz 33 dargestellten Regelungen auf Antrag entsprechend angewendet, wenn sie gemäß § 1 Abs 2 EStG unbesc...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Steuerklassen

Zusammenfassung A. Grundsätzliches Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Der Arbeitgeber hat den LSt-A...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Regelfall

Rz. 20 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Zum Aufbau der Steuerklasse IV > Lohnsteuertarif Rz 48. Hierher gehören verheiratete/verpartnerte ArbN, die nach § 1 Abs 1 oder 2 oder nach § 1a EStG unbeschränkt steuerpflichtig sind, wenn beide > Ehegatten unbeschränkt steuerpflichtig sind (> Unbeschränkte Steuerpflicht) und nicht dauernd getrennt leben (> Dauernd getrennt lebende Ehegatten...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Der Arbeitgeber hat den LSt-Abzug unter Berücksichtigung der > Lohnsteuerabzugsmerkmale vorzunehmen (vgl § 38 Abs 3 EStG, § 38a Abs 4 EStG). Die Steuerklasse ist eines der beim > Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abzurufenden > Lohnsteuerabzugsmerkmale . Rz. 2 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Die Steuerklasse ist maßgebend für die familiengerechte ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / Zusammenfassung

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Berücksichtigung des Ehegatten bei Staatsangehörigen eines EU/EWR-Mitgliedstaats, die nach § 1 Abs 1 EStG unbeschränkt steuerpflichtig sind

Rz. 29 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Ein ArbN, der als Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der > Europäische Union (EU) oder des > Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) nach § 1 Abs 1 EStG unbeschränkt steuerpflichtig ist, kann beantragen, nach Steuerklasse III besteuert zu werden, wenn sein Ehegatte/> Lebenspartner in einem EU/EWR-Mitgliedstaat lebt (§ 1a Abs 1 Nr 2 EStG); der...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wegen eines Kindes, das in einer Wohnung des Arbeitnehmers in einem EU/EWR-Mitgliedstaat außerhalb Deutschlands gemeldet ist

Rz. 33 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Bei einem alleinstehenden ArbN, der in Deutschland nicht ansässig, aber Staatsangehöriger eines EU/EWR-Mitgliedstaats ist und nach § 1 Abs 3 EStG auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt wird (> Rz 30), kann auf der > Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug vom > Betriebsstätten-Finanzamt des ArbG die Steuerklasse II eingetragen w...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Berücksichtigung des Ehegatten bei Grenzpendlern, die Staatsangehörige eines EU/EWR-Mitgliedstaats außerhalb Deutschlands sind

Rz. 31 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Kann ein ArbN als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden, weil er die Voraussetzungen des § 1 Abs 3 EStG (> Rz 30) erfüllt, so wird er auf Antrag in die Steuerklasse III eingeordnet, wenn er auch die unter > Rz 29 dargestellten Voraussetzungen erfüllt. Das > Betriebsstätten-Finanzamt des ArbG bildet die Steuerklasse als LSt-Abzugsmerk...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Besonderheiten bei Arbeitnehmern mit Besteuerungsmerkmalen im Ausland

I. Berücksichtigung des Ehegatten bei Staatsangehörigen eines EU/EWR-Mitgliedstaats, die nach § 1 Abs 1 EStG unbeschränkt steuerpflichtig sind Rz. 29 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Ein ArbN, der als Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der > Europäische Union (EU) oder des > Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) nach § 1 Abs 1 EStG unbeschränkt steuerpflichtig ist, kann beantragen...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Steuerklassenwechsel

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 > Ehegatten und eingetragene > Lebenspartner können grundsätzlich einmal im Kalenderjahr die für sie gebildete Steuerklassenkombination wechseln (§ 39 Abs 6 Satz 3 EStG). Der auf amtlichem Vordruck oder im entsprechenden elektronischen Verfahren (zB via "Mein ELSTER" oder mit einem Übermittlungsprogramm eines privaten Anbieters) zu stellende ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Unbeschränkte Steuerpflicht bei Arbeitnehmern ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland (Grenzpendler)

Rz. 30 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Grenzpendler sind ArbN, die im Grenzgebiet eines Staats ansässig sind und sich arbeitstäglich in den angrenzenden Staat zur Arbeit begeben, ohne dass eine der in einem DBA enthaltenen Sonderregelung für > Grenzgänger gilt, nach der sie im Wohnsitzstaat besteuert werden. Steht ein solcher ArbN ohne > Wohnsitz oder einen gewöhnlichen > Aufentha...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführung

Rz. 2 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird die ESt nach Maßgabe der > Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM; vgl § 39 Abs 4 iVm § 39e EStG) durch Abzug vom > Arbeitslohn erhoben. Bezieht ein Stpfl gleichzeitig Arbeitslohn aus mehreren gegenwärtigen oder ehemaligen Dienstverhältnissen, wird jeder der ArbG unabhängig voneinander die ELStA...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Bemessung des Hinzurechnungsbetrags

Rz. 9 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Durch den Hinzurechnungsbetrag für das erste Dienstverhältnis wird sichergestellt, dass die dem ArbN zustehenden gesetzlichen Frei- und Pauschbeträge für Zwecke des Steuerabzugs insgesamt nur einmal berücksichtigt werden. Der für das 1. Dienstverhältnis vom FA festzustellende Hinzurechnungsbetrag entspricht grundsätzlich dem für das 2. oder w...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Bemessung des Freibetrags

Rz. 8 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Der ArbN kann die Höhe des vom FA zu bildenden Frei-/Hinzurechnungsbetrags selbst bestimmen. Sie darf den auf volle Euro abgerundeten Eingangsbetrag des Jahreslohnsteuertarifs nicht überschreiten, bis zu dem nach der für das erste Dienstverhältnis maßgeblichen Steuerklasse keine LSt zu erheben ist. Beispiel 1: Der verheiratete Stpfl ist 2013 i...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Steuerklassenwahl

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Die Steuerklasse können > Ehegatten oder eingetragene > Lebenspartner wählen, die > Arbeitslohn beziehen. Zum Verfahren > Steuerklassenwechsel. Je nachdem, ob sie sich für die Beibehaltung der automatisiert gebildeten Steuerklasse IV/IV (ggf auf Antrag mit Faktorverfahren) oder – auf gemeinsamen Antrag – für III/V entscheiden, ergibt sich währ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schifffahrt / 3.1 Lohnsteuereinbehalt von 40 % durch den Arbeitgeber

Arbeitgeber, die eigene oder gecharterte Handelsschiffe betreiben, dürfen vom Gesamtbetrag der anzumeldenden und abzuführenden Lohnsteuer einen Betrag von 40 % der auf das Schiffspersonal entfallenden Lohnsteuer abziehen und behalten. Voraussetzung ist, dass das Besatzungsmitglied in einem zusammenhängenden Arbeitsverhältnis an mehr als 183 Tagen auf einem Handelsschiff des A...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Steuerfreie Beträge

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Jedem Stpfl steht von Verfassungs wegen ein steuerfreier > Grundfreibetrag Rz 1 zu. Zu Einzelheiten > Existenzminimum. Der > Grundfreibetrag wird ebenso wie der > Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei der Berechnung der LSt über die > Steuerklassen berücksichtigt, weil er in den > Lohnsteuertarif eingearbeitet ist. Das Existenzminimum für > Kinder wi...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2023/2024: Lo... / 1.1 Entlastung beim Lohnsteuertarif

Beim Lohnsteuertarif[1] werden 2024 erneut der Grundfreibetrag angehoben und die Tarifeckwerte verschoben. U. a. ist eine weitere Anhebung des Grundfreibetrags von 10 908 EUR auf 11 604 EUR vorgenommen worden. Der Spitzensteuersatz beginnt 2024 erst ab 66 761 EUR statt bisher bei 62 810 EUR. Zur Vermeidung zusätzlicher Belastungen durch den Solidaritätszuschlag wurde die dort...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Hinweise zur 137. Aktualisierung der 4. Auflage

Die Bearbeitung der 137. Ergänzungslieferung des Hartz/Meeßen/Wolf – ABC-Führer Lohnsteuer entspricht dem Rechtsstand vom 20.02.2024. Das Update gibt mit den neuen Seiten zu Beginn des Band 1 ausführliche Hinweise zur jüngsten Rechtsentwicklung bei Lohnsteuer und Sozialversicherung sowie zudem zahlreiche aktuelle Arbeitshilfen mit informativen und hilfreichen Übersichten zu d...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Grundlagenbescheid

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Grundlagenbescheide sind alle Feststellungsbescheide, Steuermessbescheide und andere Verwaltungsakte – auch anderer als der Finanzbehörden (> Rz 13) –, die für die Festsetzung e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2024, Auswirkungen vo... / e) Schenkungssteuer

Ein mögliches Argument für eine Zuwendung nur an das eigene Kind lässt sich aus schenkungssteuerlichen Gesichtspunkten herleiten: Der Schenkungssteuerfreibetrag des eigenen Kindes ist gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1. EStG mit aktuell 400.000,00 EUR deutlich höher als der des Schwiegerkindes mit 20.000,00 EUR (§ 16 Nr. 5 EStG). Auch die Steuerklasse des eigenen Kindes ist eine besser...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Bewirtungskost... / 2.2.4 Bewertung mit dem tatsächlichen Wert bei unüblicher Beköstigung

Überschreitet die Bewirtungsleistung bei beruflichen Auswärtstätigkeiten den Betrag von 60 EUR brutto pro Arbeitnehmer, ist von einer unüblichen Beköstigung auszugehen, die mit dem tatsächlichen Wert lohnsteuerpflichtig ist.[1] Bei solchen unüblichen Mahlzeiten wird unterstellt, dass es sich um Belohnungsessen handelt. Der Ansatz der amtlichen Sachbezugswerte ist deshalb aus...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Einkommen aus Erwerbstätigkeit – Grundlagen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 11 Als grundlegende Norm der Einkommensberechnung definiert Abs. 1 Satz 3, nach welchen Maßgaben das Einkommen aus Erwerbstätigkeit als durchschnittlich monatlich im Bemessungszeitraum zu erfassendes Einkommen berücksichtigt bzw. zugrunde gelegt wird. Die Norm nimmt quasi als Auffangnorm die Maßgaben der §§ 2c-2f BEEG und den Bemessungszeitraum nach § 2b BEEG in Bezug. R...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Lohnabrec... / 1 Neueinstellung im laufenden Monat

Sachverhalt Zum 17.1.2024 hat ein neuer Mitarbeiter angefangen, für den nun erstmalig die Gehaltsabrechnung durchgeführt werden soll. Der Arbeitnehmer hat ein Bruttogehalt von 3.000 EUR monatlich. Für den Januar erhält er dieses Gehalt zur Hälfte, also 1.500 EUR. Er bezieht keine sonstigen Vorteile vom Arbeitgeber. Bis zur Einstellung hat er bei einer anderen Firma gearbeitet...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nettoabzüge, Nettobezüge / 2 Nettobezug

Nettobezüge sind oft Zahlungen an den Arbeitnehmer, die nicht Teil der eigentlichen Entlohnung sind. Zu den Nettobezügen auf der Gehaltsabrechnung gehören: Zuschüsse des Arbeitgebers zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung, sofern sie die steuer- und sozialversicherungsfreien Höchstbeträge nicht überschreiten, Beiträge des Arbeitgebers an die Mitarbeiter, die trotz Versic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nettoabzüge, Nettobezüge / 3 Bezüge und Abzüge vom Nettolohn

Praxis-Beispiel Nettobe- und -abzüge Ein Arbeitnehmer, Steuerklasse I, keine Kinder, konfessionslos, gesetzlich krankenversichert, Zusatzbeitrag 1,7 %, erhält 2024 neben einem monatlichen Bruttolohn von 2.500 EUR vom Arbeitgeber einen Zuschuss zu den vermögenswirksamen Leistungen (VWL) i. H. v. 39 EUR (steuer- und sozialversicherungspflichtig). Er nutzt einen Dienstwagen für ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Sonstige ... / 1 Urlaubsgeld

Sachverhalt Ein Arbeitgeber bezahlt seinen Mitarbeitern im Juli auf freiwilliger Basis ein Urlaubsgeld in Höhe eines halben Monatsgehalts. Er möchte sich die Möglichkeit offen halten, über die Zahlung in jedem Jahr neu entscheiden zu können. Ein Mitarbeiter verdient monatlich 4.200 EUR. In seinen ELStAM ist die Steuerklasse I, 0,5 Kinderfreibetrag, ev., gespeichert. Der KV-Zu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Lohnsteue... / 2 Ausschluss bei eingetragenem Frei- oder Hinzurechnungsbetrag

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer mit Steuerklasse I, einem Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung von 1,6 % und einem Monatslohn von 2.500 EUR erhält im Dezember ein Weihnachtsgeld von 2.500 EUR. Aus der Vermietung einer Eigentumswohnung erzielt er einen steuerlichen Verlust von rund 7.500 EUR pro Jahr. Im November beantragt er bei seinem zuständigen Finanzamt die Eintragung eines...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Sonstige ... / 2 Jahresbonus

Sachverhalt Ein Handelsunternehmen aus Rostock zahlt im Januar 2024 einen Umsatzbonus für das vergangene Jahr. Eine Mitarbeiterin (Steuerklasse I, 0,5 Kinderfreibetrag, ev., KV-Zusatzbeitrag 1,3 %) mit einem Gehalt von 4.200 EUR erhält einen Umsatzbonus von 9.000 EUR. Ihr Jahresbruttoentgelt im Vorjahr betrug 51.500 EUR. Wie wird der Umsatzbonus lohnsteuer- und sozialversiche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nettoabzüge, Nettobezüge / 1 Nettoabzug

Nettoabzüge werden nach der Ermittlung des gesetzlichen Nettolohns abgezogen. Zu den Nettoabzügen auf der Gehaltsabrechnung gehören: Beiträge von freiwillig Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung[1]; Vermögenswirksame Leistungen, die an Bausparkassen oder andere Kreditinstitute abgeführt werden; Sachbezüge, die bei der Ermittlung des Steuerbrutto als Fiktivlohn be...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Lohnsteue... / 1 Überprüfung des Lohnsteuereinbehalts

Sachverhalt Ein Mitarbeiter mit Steuerklasse I, keine Kinder, ev. (Kirchensteuer 8 %), Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung 1,6 %, erhält monatlich 3.500 EUR brutto. Im Juli zahlt der Arbeitgeber eine Erfolgsprämie von 2.500 EUR, die als sonstiger Bezug versteuert wird. Zum 1.10. erhöht sich sein Gehalt auf 4.250 EUR im Monat. Der Jahresbruttolohn des Arbeitnehmers beträgt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 4.5.2 Leistungsentgelt

Zur Berechnung des Leistungsbetrags wird dem maßgeblichen Bemessungsentgelt ein pauschaliertes Nettoentgelt (Leistungsentgelt) zugeordnet.[1] Dieses ergibt sich, indem das ungerundete kalendertägliche Bemessungsentgelt rein rechnerisch um pauschalierte Entgeltabzüge vermindert wird. Dies sind nach gesetzlicher Vorgabe: eine Sozialversicherungspauschale in Höhe von 20 % des Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 4.5.3 Leistungssatz

Das Arbeitslosengeld beträgt für Arbeitslose mit einem Kind im Sinne des Steuerrechts 67 %, für die übrigen Berechtigten 60 % des ermittelten Leistungsentgelts.[1] Praxis-Beispiel Leistungsberechnungmehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung: A... / 1.3 Entlastungsbetrag für Steuerklasse II oder III

Gehört zum Erwerb einer natürlichen Person der Steuerklasse II oder III begünstigtes Vermögen, kann von der auf dieses Vermögen entfallenden Steuer ein Entlastungsbetrag abgezogen werden § 19a ErbStG. Dieser ist der Unterschiedsbetrag aus der anteiligen Steuer für das begünstigte Vermögen nach der tatsächlichen Steuerklasse und der entsprechenden anteiligen Steuer nach der S...mehr