Fachbeiträge & Kommentare zu Steuererklärung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 126. Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts (Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz – UntStFG) v 20.12.2001, BGBl I 2001, 3858

Rn. 146 Stand: EL 51 – ET: 05/2002 Erst durch Einschaltung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat konnte das Gesetz unter Berücksichtigung der vom Vermittlungsausschuß vorgeschlagenen Änderungen (BT-Drucks 18/7780) am 14.12.2001 vom Bundestag beschlossen werden, die Zustimmung des Bundesrates erfolgte am 20.12.2001. Die wesentlichen Regelungen, das EStG betreffend, si...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bl) Buchführung/Verfahrensfragen/Umfang des BV

Schrifttum: IDW RS IFA 3 vom 20.01.2023, Ausweis von Immobilien des AV und UV in der HB sowie der zugehörigen Aufwendungen und Erträge in der GuV, IDW Life 4/2023, 414; Riepolt, Bilanzierung von Immobilien bei einem Grundstückshändler, BBK 20/2023, 906; Zwirner/Schöffel, Immobilienwirtschaftlicher Fachausschuss (IFA) des IDW verabschiedet IDW RS IFA 3, StuB 2023, 441. Verwaltun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 237. Viertes Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona–Krise (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz) v 19.06.2022, BGBl I 2022, 911

Rn. 257 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Das Gesetz beinhaltet im Wesentlichen einen steuerfreien Corona-Pflegebonus, zusätzliche Investitionsanreize für Unternehmen (verbesserte Verlustverrechnung; Verlängerung der degressiven Abschreibung für bewegliche WG des AV sowie der steuerlichen Investitionsfristen; Wegfall der Abzinsung von unverzinslichen Verbindlichkeiten) und eine nochma...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Konstitutives Wahlrecht zur Betriebsaufgabe durch Aufgabeerklärung bei Betriebsunterbrechung iwS oder ieS

Rn. 144 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der StPfl hat, wenn die Voraussetzungen einer Betriebsunterbrechung iwS oder ieS vorliegen (s Rn 141–143 sowie R 16 Abs 5 EStR 2012 und H 16 Abs 2 EStH 2022), sein konstitutives Wahlrecht zur Betriebsaufgabe (s Rn 142) durch ausdrückliche, dh eindeutige und unmissverständliche, Erklärung gegenüber dem FA auszuüben (§ 16 Abs 3b EStG lt StVer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 137. Zweites Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003 – StÄndG 2003) v 15.12.2003, BGBl I 2003, 2645

Rn. 157 Stand: EL 61 – ET: 05/2004 Zum Jahresende 2003 wurden wieder einmal zahlreiche steuerliche Gesetzesänderungen verabschiedet, nämlich das StÄndG 2003, das StraBEG (nachfolgend s Rn 158) und das G zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz (KORB II-Gesetz – folgt mit der nächsten Ergänzungslie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Methodenwahl

Rn. 1106 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Der StPfl hat für Kfz mit einem betrieblichen Nutzungsanteil von über 50 % die Wahl zwischen zwei Ermittlungsmethoden für die private Kfz-Nutzung. Die Wahl wird durch Einreichung der Steuererklärung beim FA getroffen: Führt der StPfl nicht das erforderliche Fahrtenbuch (s Rn 1112), übt er implizit die Wahl des gesetzlichen Regeltatbestandes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 221. Zweites Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) v 29.06.2020, BGBl I 2020, 1512

Rn. 241 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Der Koalitionsausschuss hatte sich am 03.06.2020 auf ein umfangreiches Konjunktur- und Zukunftspaket unter Einbezug steuerlicher Erleichterungen verständigt. Nachfolgend hat das Bundeskabinett am 12.06.2020 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen beschlossen. Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz bündelt au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 164. Gesetz zur Förderung von Familien u haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz – FamLeistG) v 22.12.2008, BGBl I 2008, 2955

Rn. 184 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Eltern erhalten mehr Kindergeld – ab 2009 für das erste und zweite Kind plus je 10 EUR u ab dem dritten Kind je 16 EUR monatlich – gem § 66 Abs 1 S 1 EStG u § 6 BundeskindergeldG (= Art 2 dieses Gesetzes). Es gibt einen Zuschuss zum Schulbeginn, u haushaltsnahe Dienstleistungen lassen sich besser absetzen. Im Gegenzug werden Zahlungen an Tag...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 138. Gesetz über die Strafbefreiende Erklärung (Strafbefreiungserklärungsgesetz – StraBEG) v 23.12.2003, BGBl I, 2003, 2928

Rn. 158 Stand: EL 61 – ET: 05/2004 Das StraBEG ist am 30.12.2003 in Kraft getreten. Es hat folgenden Inhalt: § 1 StraBEG: Wer ESt, KSt, USt, VSt (!), GewSt, ErbSt oder Abzugssteuern nach dem ESt, verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt hat, wird nicht nach den §§ 370, 370a AO oder § 26c UStG bestraft, soweit er nach dem 31.12.2003 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 201. Steueränderungsgesetz 2015 v 02.11.2015, BGBl I 2015, 1834

Rn. 221 Stand: EL 115 – ET: 04/2016 Das G ist ein sog "Omnibusgesetz", ursprünglich im März 2015 unter dem sperrigen Titel "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" auf den Weg gebracht. Im Verlauf des Verfahrens ist das Gesetz um zahlreiche Rechtsä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum/Krypto-Spezialgesetz:

Moritz/Strom, Besteuerung von Investitionen in virtuelle Währungen bei privaten Kapitalanlegern, DB 2018, 3012; Albrecht/John, Die einkommensteuerliche Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb und Vermögensverwaltung bei Investitionen in Kryptotoken. Bewährte Grundsätze in einem neuen Kontext, FR 2019, 393; Sanning, Die Vermessung des Krypto Gewerbes – von Schürfern, Händlern und an...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 165. Gesetz zur Modernisierung u Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (SteuerbürokratieabbauG) v 20.12.2008, BGBl I 2008, 2850

Rn. 185 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Der Gesetzentwurf verfolgt insb die weitere Ersetzung papierbasierter Verfahrensabläufe durch elektronische Kommunikation. Zu den Neuregelungen gehören (davon betr das EStG s Art 1 u die EStDV s Art 2): § 5b, § 51 Abs 4 Nr 1b u 1c EStG, § 60 EStDV: Standardisierte und elektronische Übermittlung der Inhalte der StB und der GuV-Rechnung für Wj, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bcf) Verfahrensvorschriften (§ 21 REITG)

Rn. 2588 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 21 REITG enthält Verfahrensvorschriften betreffend Strafzahlungen (s Rn 2583b; § 21 Abs 1 REITG), Steuererklärungspflichten und weitere Darlegungspflichten (§ 21 Abs 2, 3 REITG). Dabei müssen die Steuerbefreiungs-Voraussetzungen regelmäßig, auch im 1. Jahr der Steuerbefreiung, auf der Grundlage der Steuererklärungen für den abgelaufenen VZ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / abb) Begründung, steuerliche Merkmale, Auflösung, lfd steuerliche Behandlung und Bilanzierung

Rn. 51a Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Begründung der atypisch stillen Gesellschaft Die Begründung der atypisch stillen Gesellschaft an einem Einzelunternehmen wird steuerlich von der Rspr als Einbringung des BV des Einzelunternehmens in eine neu entstehende Mitunternehmerschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingestuft: BFH v 01.03.2018, BStBl II 2018, 587 Rz 37; BFH ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Knobbe-Keuk, Die Anteile der Kommanditisten einer GmbH & Co KG an der Komplementär-GmbH, in FS von Wallis, 1985, 373; Schulze zur Wiesche, Zur wesentlichen Betriebsgrundlage eines Mitunternehmeranteils – Problemstellungen bei der Beteiligung an einer Komplementär-GmbH, DB 2010, 638; Prinz, Neuakzentuierung der BFH-Rspr zur Sonder-BV-Eigenschaft von KapGes-Anteilen und Mitunter...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söffing, Zur Anwendung des § 175 Abs 1 S 1 AO beim gewerblichen Grundstückshandel, DStR 2000, 916; Söffing/Klümpen-Neusel, Unentgeltliche Grundstücksgeschäfte und gewerblicher Grundstückshandel, DStR 2000, 1753; Stork, Gewinnermittlungswahlrecht beim gewerblichen Grundstückshandel, DB 2001, 115; Apitz, Gewerblicher Grundstückshandel und Buchführungspflicht, StBp 2001, 344; Kempe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cca) Gewerblichkeit des PE-Fonds

Rn. 135d Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Zur steuerlichen Einordnung des Beteiligungshandels (zu unterscheiden vom Wertpapierhandel, dazu s Rn 135) durch Private Equity-Fonds (PE-Fonds) in der Rechtsform einer GmbH & Co KG als vermögensverwaltend oder gewerblich s den schon mehr als 20 Jahre alten BMF v 16.12.2003, BStBl I 2004, 40, korrigiert durch BMF BStBl I 2006, 632. Maßgebe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Steuerliche Bedeutung der Abgrenzung privater Grundstücksveräußerungen mit StPfl nach § 22 Nr 2 EStG iVm § 23 Abs 1 Nr 1 EStG von gewerblichen Grundstücksveräußerungen mit StPfl nach § 15 Abs 2 EStG zzgl GewSt; Abgrenzungstypologie

Rn. 131a Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Das StEntlG 1999/2000/2002 führte durch Änderung des § 23 EStG – als Gegenfinanzierungsmaßnahme – eine Ausdehnung der steuerlichen Erfassung privater Veräußerungsgewinne im Bereich privater Grundstücksverkäufe ein (auch s vor § 1 Rn 129 (Bitz)): zum einen durch eine Verlängerung der steuerschädlichen (Spekulations-)Frist auf 10 Jahre, zum...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Grützner, Mittelbare Vergütungen iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG an beschränkt stpfl Mitunternehmer – Anmerkung zum BFH vom 10.07.2002, StuB 2003, 310; Moritz, BFH nimmt Sondervergütungen auch bei Zahlungen "zwischengeschalteter" Dritter an, GStB 2005, 242; Jachmann, Sondervergütungen iSv § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG für Leistungen im Dienste der Gesellschaft, DStR 2005, 2019; Gschwen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- und diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt – dazu grundsätzlich s Rn 3 –, insb um die Abgrenzung gegenübermehr

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Das modifizierte qualifizie... / 8. Formularwandel 2024 → 2025: Vom alleinigen Hinweisfeld zur Vier-Varianten-Logik

In diesem Zusammenhang ist auf die jüngst veröffentlichten Formulare für die Einkommensteuererklärung 2025 hinzuweisen. Das Freitextfeld in der bisherigen Form wurde grundlegend überarbeitet. Zu dem Abschnitt "8 – Ergänzende Angaben zur Steuererklärung" (https://www.elster.de/eportal/interpreter/eingabe/est-2024/Startseite/VHauptvordruck/ErgaenzendeAngabenZurStErkl (3.2.2026...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / c) § 149 Abs. 3 AO: Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung eines Steuerberaters der durch die "eigene" GmbH vertreten wird

Nach der aktuellen Rspr. des BFH findet die verlängerte Abgabefrist nach § 149 Abs. 3 AO für beratene Steuerpflichtige (sog. Beraterprivileg) keine Anwendung auf Steuererklärungen, die Angehörige der steuerberatenden Berufe als Steuerpflichtige in ihren eigenen Angelegenheiten abgeben. Dies gilt auch, soweit ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe die Steuererklärung für...mehr

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Das modifizierte qualifizie... / 3. Digitaler Regelfall: Elektronische Erklärung als neue Normalität

Im Kontext des zunehmend digitalisierten, automatisierten und vor allem risikoorientierten Steuervollzugs ist die Frage, inwieweit eine für zutreffend gehaltene Ansicht des Steuerpflichtigen darzustellen ist, neu zu beantworten. Dies ist zum einen darauf zurückzuführen, dass die Abgabe nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck nicht mehr den gesetzlichen Regelfall darstellt. Na...mehr

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Das modifizierte qualifizie... / 6. Normative Verankerung

Neben der grundsätzlichen Möglichkeit, dass der Steuerpflichtige im Kontext des modernisierten Untersuchungsgrundsatzes individuelle Besonderheiten seines Falles in der Steuererklärung an die Finanzverwaltung herantragen kann, müssen diese potentiell bedeutsamen Angaben auch von behördlicher Seite zur Kenntnis genommen werden und ggf. Berücksichtigung finden. Ein gesetzlich ...mehr

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Das modifizierte qualifizie... / 10. Grenzen des Instruments: 999 Zeichen, Komplexität und Ausweichstrategie

Die soeben gegebene Empfehlung führt zu der Frage nach den Limitationen bei der Verwendung des qualifizierten Freitextfelds. Es erscheint fraglich, ob es für den Steuerpflichtigen möglich ist, hinsichtlich der von der Verwaltungsmeinung abweichenden Rechtsauffassung alle tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die für die Steuerpflicht und für die Bemessung der Steuer ma...mehr

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Die Unsitte der Nichtanhöru... / c) Kritische Auseinandersetzung mit dem Umfang der Anhörungsmaxime des § 91 Abs. 1 AO

Restriktive Verwaltungsauffassung: Rückenwind bekommen die FÄ und v.a. deren Veranlagungsdienststellen dadurch, dass die Finanzverwaltung insgesamt eine zuweilen immer restriktivere Anhörungspraxis vorgibt. Hierzu widmet sich der Verfasser exemplarisch einer Verfügung der OFD Karlsruhe v. 22.3.2024 – S 0226. § 91 Abs. 1 AO nur für Sachverhalts- und Tatsachenfragen?: Zunächst ...mehr

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Die Unsitte der Nichtanhöru... / a) Problemaufriss

Anhörung als Sollvorschrift und Abweichungen zwischen Steuererklärung und Steuerfestsetzung als konkretisierendes Regelbeispiel: Es ist der gesetzlich vorgesehene Regelfall, dass vor Erlass belastender oder nur teilbegünstigender VA angehört werden soll (§ 91 Abs. 1 S. 1 AO). Hierzu führt der Gesetzgeber als konkretisierendes Regelbeispiel der intendierten Ermessensausübung ...mehr

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Das modifizierte qualifizie... / 2. Rechtsrahmen: Abweichende Auffassung zulässig, Offenbarungspflichten aber unklar

Zunächst ist ganz deutlich herauszustellen, dass nach wie vor keine Vorschrift existiert, nach der sich die Steuerpflichtigen bei der Steuererklärung an der höchstrichterlichen Rechtsprechung und/oder an der Ansicht der Finanzverwaltung zu orientieren hätten. Somit ist das Vertreten einer abweichenden Meinung grundsätzlich zulässig. Gleichwohl darf der Steuerpflichtige der F...mehr

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Die Unsitte der Nichtanhöru... / a) Grundlagen des § 91 Abs. 1 AO

Herzstück der Beteiligtenrechte: Herzstück der Beteiligtenrechte im Steuerverwaltungsverfahren ist der Anspruch auf rechtliches Gehör i.S.d. § 91 Abs. 1 AO. Hiernach soll (!) dem Beteiligten vor Erlass eines VA, welcher in dessen Rechte eingreift, Gelegenheit gegeben werden, dass dieser sich zu den entscheidungserheblichen Tatsachen äußern kann (§ 91 Abs. 1 S. 1 AO). Es hand...mehr

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Die Unsitte der Nichtanhöru... / c) Anhörungsanlässe sowie Art und Weise der Anhörung

Anhörungsanlässe: Geboten ist eine Anhörung v.a. bei (beabsichtigten) belastenden VA (z.B. Steuerbescheide, Steuervorauszahlungsbescheide, Feststellungsbescheide, Steuermessbescheide etc.) und anderen nicht oder nur teilweise begünstigenden VA (z.B. Teilablehnung eines Stundungs- oder Fristverlängerungsantrags). Unbeachtlich ist, ob es sich um einen gebundenen VA (wie z.B. e...mehr

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Die Unsitte der Nichtanhöru... / b) Gegenseitige Rechte und Pflichten

Umfangreiche Mitwirkungs- und Auskunftspflichten für Beteiligte: Aufgrund der Amtsermittlungspflicht des FA und der regelmäßig asymmetrischen Wissensverteilung hinsichtlich (potentiell) steuererheblicher Tatsachen, die grundsätzlich nur in der Wissenssphäre des Beteiligten liegen, resultieren für Beteiligte insb. aus den §§ 90, 93 AO im Allgemeinen, aber auch nach den §§ 200...mehr

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Die Unsitte der Nichtanhöru... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Pascal Bender[*] Steuerrecht ist regelmäßig Eingriffsrecht – § 91 Abs. 1 S. 1 AO normiert im Lichte des Rechtsstaatsprinzips deshalb, dass Beteiligte vor allem vor Erlass belastender Verwaltungsakte von den Finanzbehörden angehört werden sollen. Dies gilt nach § 91 Abs. 1 S. 2 AO insbesondere bei wesentlichen Abweichungen zwischen Steuererklärung und Steuerfe...mehr

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Das modifizierte qualifizie... / 4. Vollautomation, Risikomanagement und KI-Praxis

Zum anderen ist die neue Relevanz vor allem darauf zurückzuführen, dass mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens explizit ein zweites Verfahren zur Bearbeitung von Steuererklärungen geschaffen wurde: Neben der traditionellen Bearbeitung durch einen Amtsträger, welche schon zuvor automationstechnisch unterstützt wurde, ist nunmehr gem. § 155 Abs. 4 S. 1 AO...mehr

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Das modifizierte qualifizie... / 9. Die Kernfrage: Freiwillige Option oder (faktische) Verpflichtung?

An die grundsätzliche Funktion anknüpfend ist die seit Einführung des Freitextfelds im Schrifttum diskutierte Frage aufzugreifen und zu erörtern, ob das Aussteuerungsinstrument zwingend zu verwenden ist. Eine diesbezügliche kontroverse Diskussion war bereits in der Ausarbeitungs- und Gesetzgebungsphase des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens zu konstatiere...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / a) § 129 AO: Offenbare Unrichtigkeit bei fehlerhaften Angaben zum Einlagekonto

Ursprünglich hatte die klagende GmbH eine Körperschaftsteuererklärung abgegeben in der das Einlagekonto auf den 31.12.2022 mit 0 EUR angegeben war. Die aufgrund dieser Erklärung erlassenen Bescheide wurden bestandskräftig. Am 9.8.2024 beantragte die GmbH unter Berufung auf einen Kapitalerhöhungsbeschluss vom 16.12.2020 die Änderung der Bescheide gem. §§ 27, 28 Abs. 1 S. 3 KS...mehr

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Das modifizierte qualifizie... / 1. Einführung

Mit der fortschreitenden Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens verschiebt sich die praktische Prüfungsrealität im Steuervollzug: Steuererklärungen werden – sofern kein Risikoindikator greift – zunehmend ausschließlich automationsgestützt auf Basis des Risikomanagements bearbeitet (§ 155 Abs. 4 S. 1 AO). Gleichzeitig bleibt es dem Steuerpflichtigen grundsätzlich unbenomm...mehr

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Umsatzsteuer in Ungarn / 9 Elektronische Übermittlung der Umsatzsteuererklärung

In Ungarn sind nur bestimmte Steuerpflichtige zur Einreichung einer elektronischen Steuererklärung berechtigt: Rechtspersonen mit einer Steuerleistung ab 1.600 Mio. HUF und die ihren Sitz im Komitat Pest oder in Budapest haben, die 3000 Steuerpflichtigen mit der höchsten Steuerleistung, nicht in der EU ansässige Steuerpflichtige. Ab dem 1.1.2005 sind die 10 000 größten ungarisch...mehr

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Umsatzsteuer in Frankreich / 6.4 Vereinfachte Verfahren zur Ermittlung der Steuerschuld

Bei der vereinfachten Besteuerung muss nur eine jährliche Steuererklärung abgegeben werden (vgl. auch Tz. 6.2). Unternehmen mit einer zollrechtlichen sog. einzigen Bewilligung (procédure de domiciliation unique "PDU") erhalten bei der Einfuhr einen Zahlungsaufschub für die EUSt, mit dem vermieden wird, die EUSt zunächst abzuführen und sie sodann in der Umsatzsteuer-Voranmeldu...mehr

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Umsatzsteuer in Frankreich / 6.1 Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung

Personen, die MWSt schulden, müssen eine Mehrwertsteuer-Erklärung abgeben, sobald ihre Eigenschaft als Steuerschuldner bekannt ist. Dies gilt auch für jene Fälle, in denen sie keinerlei steuerpflichtige Umsätze getätigt haben (Nullmeldung). Gelegentliche Steuerschuldner haben eine Steuererklärung einzureichen, sobald sie einen Umsatz bewirken, aufgrund dessen sie MWSt schulden.mehr

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Umsatzsteuer in der Slowaki... / 9 Elektronische Übermittlung der Umsatzsteuererklärung

Mehrwertsteuererklärungen (auch Zusammenfassende Meldungen) können über das Internet elektronisch eingereicht werden. Dies erfolgt unter der Voraussetzung, dass Umfang und Gestaltung mit dem Muster des Formulars identisch sind (das Muster des Formulars ist auf der Internetseite http://www.drsr.sk/wps/portal verfügbar). Die elektronisch eingereichte Steuererklärung muss eine q...mehr

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Umsatzsteuer in der Slowaki... / 6.1 Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung

Steuerpflichtige müssen innerhalb von 25 Tagen nach Ende des Steuerzeitraums eine Mehrwertsteuererklärung einreichen. Für die Zahlung der Mehrwertsteuerschuld gilt dieselbe Frist. Ausländische Mehrwertsteuerpflichtige mit Pflicht zur Registrierung müssen keine Mehrwertsteuererklärung einreichen, wenn während des Steuerzeitraums keine Mehrwertsteuerschuld entstanden ist und k...mehr

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Umsatzsteuer in Polen / 5.2 Zeitraum, auf den sich die Erklärungen und die entsprechenden Zahlungen beziehen.

Die Unternehmer müssen grundsätzlich für jeden Kalendermonat bis zum 25. des Folgemonats eine MwSt-Erklärung einreichen und geschuldete Zahlungen leisten. Für Unternehmen, die mit "sensiblen Produkten" handeln, gilt immer der Kalendermonat als Abgabezeitraum. In den Fällen uneinbringlicher Forderungen ist der leistende Unternehmer berechtigt, die abgeführte Ausgangsumsatzsteu...mehr

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Umsatzsteuer in Belgien / 6.2 Zeitraum, auf den sich die Erklärungen und die entsprechenden Zahlungen beziehen.

Die MwSt-Erklärung ist monatlich einzureichen und die zugehörige Zahlung ist innerhalb der Frist für die Einreichung dieser Erklärung zu leisten. Die Einreichung der Erklärung kann vierteljährlich erfolgen, wenn der Umsatz 1 Mio EUR nicht übersteigt. In diesen Fällen hat der Unternehmer ab dem 1.4.2017 nur noch eine einmalige (nicht mehr vierteljährliche) Vorauszahlung bis 2...mehr

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Umsatzsteuer in Belgien / 10.2 Weitere vereinfachte Verfahren

Zur Vereinfachung der Verwaltungsanforderungen an die Steuerpflichtigen sieht das belgische Mehrwertsteuergesetz vier Sonderregelungen vor: (1) Pauschalregelung: Ermittlung des steuerpflichtigen Umsatzes insbesondere aufgrund der Einkäufe, ohne dass die Betreffenden ihre Einnahmen Tag für Tag auflisten und ein jährliches Lagerbestandsverzeichnis erstellen müssen. (2) Steuerbef...mehr

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Umsatzsteuer in Spanien / 9 Elektronische Übermittlung der Umsatzsteuererklärung

Nach der ministeriellen Verordnung vom 29.12.2008 (Orden EHA/3786/2008) können MwSt-Erklärungen auf elektronischem Wege über das Internet eingereicht werden, und zwar entweder vom Anmelder selbst oder von einem Dritten, der als dessen Vertreter im Sinne der Artikel 79 bis 81 der Steuerverfahrens- und –prüfungsordnung (Real Decreto 1065/2007) und der ministeriellen Verordnung...mehr

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Umsatzsteuer in Frankreich / 9 Elektronische Übermittlung der Umsatzsteuererklärung

Ausländische Unternehmer sind von der Verpflichtung entbunden, ihre Steuererklärungen elektronisch zu übermitteln und entsprechende Zahlungen zu leisten. Sie haben jedoch die Möglichkeit, dies über einen Vertreter in Frankreich zu praktizieren. Dann müssen sie allerdings ein Konto bei einem in Frankreich ansässigen Finanzinstitut unterhalten. Die Daten können in zwei Verfahr...mehr

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Umsatzsteuer in Ungarn / 6.2 Zeitraum, auf den sich die Erklärungen und die entsprechenden Zahlungen beziehen

MwSt-Erklärungen und –Zahlungen können monatlich, vierteljährlich oder jährlich eingereicht bzw. geleistet werden: monatlich, wenn in dem dem Bezugsjahr vorangegangenen Jahr ein positiver Steuersaldo von insgesamt mindestens 1 Mio. HUF zu verzeichnen war; Unternehmer, die in dem zweiten Jahr vor dem Bezugsjahr einen Umsatz von mehr als 50 Mio. HUF erzielt haben, können auf vi...mehr

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Report aus Brüssel (USTB 20... / 1. Ermächtigungen für Mitgliedstaaten

Polen hinsichtlich des Vorsteuerabzugs für Pkw: Nach Art. 168 MwStSystRL ist der Steuerpflichtige berechtigt, die Mehrwertsteuer für Gegenstände und Dienstleistungen abzuziehen, die er für die Zwecke seiner besteuerten Umsätze verwendet. Gemäß Art. 26 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL ist die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands für den privaten Bedarf des Ste...mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 11. Muss die Aktivrente in der Steuererklärung angegeben werden?

Grundsätzlich nicht. Die Arbeitgeber melden die steuerfreien Beträge mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung an die Finanzverwaltung. Der Arbeitgeber gibt insofern die Summe der steuerfreien Aktivrentenbeträge in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung in einem neuen Datenfeld an und übermittelt dies an die Finanzverwaltung (zur Besonderheit für 2026 siehe auch Abs...mehr