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Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten ... / 1.1 Was wird mit der Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge geändert?

Bundesministerium der Finanzen
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Die private Altersvorsorge wird renditestärker, kostengünstiger, einfacher und flexibler. Damit wird es wieder attraktiv, privat für das Alter vorzusorgen. Dafür wird das Angebot an geförderten Produkten zeitgemäß erweitert. Neben Produkten mit garantierten Leistungen sind künftig auch Altersvorsorgedepots ohne Garantie möglich.

Mit dem Altersvorsorgedepot wird es eine renditeorientierte Vorsorgemöglichkeit geben. Eine Positivliste zählt abschließend die Vermögensgegenstände auf, die für ein Altersvorsorgedepot zulässig sind. Um Bürgerinnen und Bürgern die Auswahl zu erleichtern, werden Altersvorsorgeverträge künftig auch als Standardprodukt ("Standarddepot Altersvorsorge") angeboten. Beim Standardprodukt sind individuelle Entscheidungen nur dann erforderlich, wenn Altersvorsorgende von Standardeinstellungen abweichen wollen. Zudem wird bei Standardprodukt-Verträgen die durchschnittliche jährliche Renditeminderung durch Kosten (Effektivkosten) auf 1,0 Prozent begrenzt.

Verbraucherinnen und Verbraucher mit erhöhtem Sicherheitsbedürfnis können weiterhin ein Garantieprodukt wählen. Neben der Beitragserhaltungsgarantie ist künftig auch eine niedrigere Garantie zulässig. Je nach vertraglicher Vereinbarung stehen dabei zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens 100 Prozent oder 80 Prozent der eingezahlten Beträge für einen Auszahlungsplan oder eine Rente zur Verfügung. Die niedrigere Garantiestufe kann höhere Renditechancen ermöglichen.

Die bisherige Fördersystematik mit einer Steuerfreistellung der Beiträge in der Ansparphase und einer nachgelagerten Besteuerung der Leistungen in der Auszahlungsphase wird beibehalten. Aber die Berechnung der Zulage wird künftig beitragsproportional und damit wesentlich einfacher erfolgen. Das heißt: Sie erhalten bis zu einem jährlichen Eigenbeit...

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