Fachbeiträge & Kommentare zu Steuererklärung

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 542 [Autor/Stand] Nach § 370 Abs. 6 Satz 1 AO gelten die Abs. 1–5 auch dann, wenn sich die Tat auf Ein- oder Ausfuhrabgaben bezieht, die von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union verwaltet werden oder die einem Mitgliedstaat der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) bzw. einem mit dieser assoziierten Staat zustehen. Vor allem die Ein- und Ausfuhrabgaben...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Moritz/Strom, Besteuerung von Investitionen in virtuelle Währungen bei privaten Kapitalanlegern, DB 2018, 3012; Albrecht/John, Die einkommensteuerliche Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb und Vermögensverwaltung bei Investitionen in Kryptotoken. Bewährte Grundsätze in einem neuen Kontext, FR 2019, 393; Sanning, Die Vermessung des Krypto Gewerbes – von Schürfern, Händlern und an...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / g) Nebengebäude (Abs. 2 Satz 6 und 7)

Rz. 262 [Autor/Stand] Die Vorschrift zum Außer-Ansatz-Lassen von Nebengebäuden lehnt sich stark an die zu den Garagen (Satz 5) an. So erfasst auch sie nur Nebengebäude, die zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden oder Gebäudeteile zu dienen bestimmt sind. Nur hier kann die Erfassung der Wohnfläche die Fläche der Nebengebäude (mit)abgelten. Andere Nebengebäude fallen unter § 5 Abs....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Tatvollendung/Beendigung/Verjährung

Rz. 1314 [Autor/Stand] Die vom Arbeitgeber abzugebende Lohnsteueranmeldung (s. Rz. 1318) ist eine Steuererklärung i.S.d. § 150 Abs. 1 Satz 2 AO. Kraft gesetzlicher Bestimmung steht die Lohnsteueranmeldung einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleich (§ 167 Satz 1 und § 168 Satz 1 AO). Hieraus folgt für die Fälle, in denen vor Fälligkeit eine unrichtige ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / 5. Flächenbetrag Gebäudefläche "Nicht-Wohnen" (Abs. 3)

Rz. 270 [Autor/Stand] Unter § 5 Abs. 3 HGrStG fallen alle Gebäudeflächen, die zu anderen als Wohnzwecken genutzt werden (Satz 1). Im Ergebnis sind diese Gebäudeflächen "Nicht-Wohnen" alle Gebäudeflächen, die weder selbst unter Abs. 2 fallen, noch oder mit dem Ansatz einer Wohnfläche nach Abs. 2 abgegolten sind. Werden Gebäudeflächen nicht mehr zu Nicht-Wohnzwecken genutzt, wi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (3) Zur Anwendbarkeit der Einziehung von Taterträgen im Steuerrecht

Rz. 1130.5 [Autor/Stand] Nach der bisherigen Rechtslage kam dem Verfall geringe praktische Bedeutung zu. Ursächlich hierfür war die Ausschlussklausel des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB a.F. Danach kam eine Verfallsanordnung nicht in Betracht, soweit dem Verletzten aus der Tat ein Anspruch erwachsen ist, dessen Erfüllung dem Täter oder Teilnehmer den Wert des aus der Tat Erlangten e...mehr

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Beratungsbefugnis der Lohns... / 4.3 Einkunftsarten, die noch der Höhe nach zu beurteilen sind

In einer 3. Stufe beschäftigt sich die Befugnisnorm mit begrenzt unschädlichen anderen Einkunftsarten, die nur dann schädlich werden, wenn die jährlichen Einnahmen daraus insgesamt die Höhe von 18.000 EUR bzw. 36.000 EUR bei Zusammenveranlagung übersteigen.[1] Es handelt sich dabei um die folgenden Überschusseinkunftsarten: Einkünfte aus Kapitalvermögen [2], Einkünfte aus Vermi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Steuerstrafrechtliche Konsequenzen

Rz. 1416 [Autor/Stand] Der BGH hatte schon vor Ergehen der EuGH-Entscheidung in Sachen Italmoda – auf Grundlage der bisherigen EuGH-Rspr.[2] bzgl. der Versagung des Vorsteuerabzuges – vertreten, dass dem Stpfl. immer dann die Berechtigung zum Vorsteuerabzug zu versagen sei, wenn er – "im unionrechtlichen Sinne" – selbst eine Steuerhinterziehung begeht oder er wusste oder hät...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Mehrere Falschangaben in einer Erklärung und mehrere Handlungen zur Förderung einer Hauptat

Rz. 871 [Autor/Stand] Schon durch den Wortlaut des § 370 Abs. 1 AO wird deutlich gemacht, dass mehrere Falschangaben zu einer tatbestandlichen Einheit zusammengefasst werden, wenn diese verschiedenen Angaben zu einem einheitlichen Steuerhinterziehungserfolg führen. Dann liegt nur eine einzige Steuerstraftat vor, so dass §§ 52, 53 StGB keine Anwendung finden (s. Rz. 862). Ist...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Vorsatz des Anstifters

Rz. 149 [Autor/Stand] Nur die vorsätzlich begangene Anstiftung ist vom Gesetz mit Strafe bedroht, d.h., der Anstifter muss zum einen wissen und wollen, dass er durch seine Einwirkung den Tatentschluss eines anderen hervorruft. Zum anderen muss sich sein Vorsatz auch auf die Vollendung der Haupttat richten (sog. doppelter Vorsatz). Alle Formen des Vorsatzes sind eingeschlosse...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 1088 [Autor/Stand] Mit der Einführung des § 370 Abs. 3 AO zum 1.1.1977 wurden zum ersten Mal besonders schwere Fälle unter eine erhöhte Strafandrohung gestellt. Dies entspricht den Strafschärfungsmöglichkeiten beim Betrug (§ 263 Abs. 3 StGB) und beim Subventionsbetrug (§ 264 Abs. 2 StGB). Der erhöhte Strafrahmen sieht ausschließlich Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Konstitutives Wahlrecht zur Betriebsaufgabe durch Aufgabeerklärung bei Betriebsunterbrechung iwS oder ieS

Rn. 144 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der StPfl hat, wenn die Voraussetzungen einer Betriebsunterbrechung iwS oder ieS vorliegen (s Rn 141–143 sowie R 16 Abs 5 EStR 2012 und H 16 Abs 2 EStH 2022), sein konstitutives Wahlrecht zur Betriebsaufgabe (s Rn 142) durch ausdrückliche, dh eindeutige und unmissverständliche, Erklärung gegenüber dem FA auszuüben (§ 16 Abs 3b EStG lt StVer...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Fortgesetzte Steuerhinterziehung unter Verwendung nachgemachter oder verfälschter Belege (§ 370 Abs. 3 Nr. 4 AO)

Rz. 1114 [Autor/Stand] Belege sind i.d.R. Urkunden, d.h. Schriftstücke, die vermöge ihres gedanklichen Inhalts geeignet und bestimmt sind, im Rechtsleben eine Tatsache zu beweisen, und die den Aussteller erkennen lassen[2]. Im vorliegenden Zusammenhang müssen die Belege zum Beweis über steuerlich erhebliche Tatsachen geeignet sein (vgl. § 147 Abs. 1 Nr. 4 und 5, § 143 Abs. 3...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Haftung für hinterzogene Steuerbeträge nach § 71 AO

Rz. 1135 [Autor/Stand] Ist der Täter oder Teilnehmer [2] nicht zugleich Stpfl., so haftet er gem. § 71 AO für die durch ihn verkürzten Steuerbeträge, die zu Unrecht gewährten Steuervorteile und die Hinterziehungszinsen[3]. Die Steuerschuld und die Haftungsschuld schließen sich nach h.M. gegenseitig aus.[4] Insoweit ist zu beachten, dass das FG Hamburg[5] erst kürzlich in eine...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Energie- und Stromsteuer

Rz. 1551 [Autor/Stand] Energiesteuer wird insb. durch die Heizölverdieselung verkürzt (s. auch Rz. 355, 436 f.)[2], da für Heizöl ein ermäßigter Steuersatz gilt (vgl. § 2 Abs. 3 EnergieStG). Bei zweckwidriger Verwendung als Dieselkraftstoff – entgegen § 46 EnergieStV – ist unverzüglich eine Steuererklärung abzugeben, wobei die Steuer selbst zu berechnen ist (§ 21 Abs. 2 Satz...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / G. Rechtswidrigkeit

Rz. 630 [Autor/Stand] Hat der Täter durch sein Verhalten eine der Tatbestandsalternativen des § 370 Abs. 1 AO vorsätzlich erfüllt, hängt seine Strafbarkeit davon ab, dass die Tat auch rechtswidrig ist. Das ist dann zu verneinen, wenn ein besonderer Rechtfertigungsgrund zugunsten des Täters eingreift, der ausnahmsweise die Verwirklichung des tatbestandlichen Unrechts zu einem...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Beispiele für Tatmehrheit (§ 53 StGB)

Rz. 915 Unternehmer U beschäftigt S in den Jahren 09–11 "schwarz". U führt keine Sozialversicherungsbeiträge für S ab und meldet ihn nicht zur Lohnsteuer an. Der Betrieb des U ist darauf angelegt, S wie auch weitere Personen illegal zu beschäftigen. Es liegt Realkonkurrenz zwischen § 370 AO und § 266a StGB vor. Allein durch den Gewerbebetrieb wird auch keine prozessuale Tate...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Verpflichtete Personen

Rz. 344 [Autor/Stand] Adressaten der Verpflichtung nach § 153 Abs. 1 AO sind der Stpfl. (§ 33 AO), sein Gesamtrechtsnachfolger[2] (§ 153 Abs. 1 Satz 2 AO) und die nach §§ 34, 35 AO für den Stpfl. oder seinen Gesamtrechtsnachfolger handelnden Personen (s. Rz. 292 ff.). Berichtigungspflichtig nach § 153 Abs. 1 AO ist auch der Testamentsvollstrecker sowie der Insolvenzverwalter...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Überblick

Rz. 506 [Autor/Stand] Nach § 370 Abs. 4 Satz 3 AO ist es für das Vorliegen des tatbestandsmäßigen Erfolgs der Steuerhinterziehung ohne Bedeutung, ob die Steuer, auf die sich die Tat bezieht "aus anderen Gründen hätte ermäßigt oder der Steuervorteil aus anderen Gründen hätte beansprucht werden können" (Kompensationsverbot). Nachträglich geltend gemachte Ermäßigungsgründe, die...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Schmier- und Bestechungsgelder – Abgrenzung zu § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 EStG

Rz. 1222 [Autor/Stand] Erhebliche Bedeutung entfaltete die Vorschrift des § 160 AO bislang in Fällen der steuerlichen Anerkennung von Schmier- oder Bestechungsgeldern. Bis 1995 waren diese Zuwendungen abzugsfähig, wenn der Empfänger benannt wurde oder auf eine Empfängerbenennung verzichtet werden konnte, weil sichergestellt war, dass es zu keinen Steuerausfällen kommen konnt...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Abzugsverbot von Bestechungs- und Schmiergeldern

Rz. 1155 [Autor/Stand] Bis zum Veranlagungszeitraum 1995 waren Schmier- und Bestechungsgelder, obwohl sie verboten oder sittenwidrig sind, abzugsfähig, wenn es sich nicht um Geschenke i.S.d. § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG handelte, der Empfänger benannt wurde oder auf eine Empfängerbenennung verzichtet werden konnte, weil sicher gestellt war, dass es zu keinen Steuerausfällen kommen ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Faktische Geschäftsführer als unmittelbare Täter nach § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO

Rz. 109 [Autor/Stand] Da § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO kein Sonderdelikt ist (s. Rz. 91), ist zunächst irrelevant, ob der faktische Geschäftsleiter zur Erfüllung der (steuer-)rechtlichen Pflichten einer Kapitalgesellschaft nach §§ 34, 35 AO verpflichtet ist, oder ob diese Pflicht nur die formell bestellten gesetzlichen Vertreter der Kapitalgesellschaft trifft (s. Rz. 118 ff.). Denn ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Ausnahmen von der elektronischen Übermittlungspflicht

Rn. 15 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Um dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu entsprechen, sieht § 5b Abs 2 EStG eine Härtefallregelung vor, sodass die Vorschrift des § 5b Abs 1 EStG innerhalb des verfassungsrechtlichen Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers liegt (s BFH v 14.03.2012, BStBl II 2012, 477 Rz 28; Drüen/Hechtner, DStR 2006, 822 mwN; zur Verfassungsmäßigkeit von ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Natürliche Handlungseinheit und Verklammerung

Rz. 907 [Autor/Stand] Auch dann, wenn mehrere Willensbetätigungen und Handlungen bei natürlicher Betrachtungsweise als Einheit anzusehen sind (natürliche Handlungseinheit),[2] kann nach Auffassung der Rspr. eine Handlung i.S.d. § 52 StGB vorliegen (s. aber Beispiel Rz. 905). Das ist dann der Fall, "wenn zwischen einer Mehrheit gleichartiger strafrechtlich erheblicher Verhalt...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 9. Konkurrenzen

Rz. 1466 [Autor/Stand] Bezüglich desselben Veranlagungszeitraums dürfte nach den Grundsätzen der BGH-Rspr. (s. Rz. 860 ff.) wegen der gleichzeitigen Abgabe der Steuererklärungen Tateinheit (§ 52 StGB) bzgl. der Hinterziehung von Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer der Gesellschaft gegeben sein[2], die wiederum zu tateinheitlich begangenen Hinterziehungen in an...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Beitrag der E-Bilanz zur Digitalisierung der Besteuerung

Rn. 55 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Das Besteuerungsverfahren soll durch den Einsatz elektronischer Kommunikation für alle Beteiligten effizienter werden (s BMF v 03.02.2010, WPg 2010, 252). § 5b EStG stellt daher ein gewichtiges Instrument zur Erhöhung der Effizienz im Besteuerungsverfahren, zur Durchführung von zeitnahen Bp und zur Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Best...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / (4) Rechtscharakter der Grundsteuererklärung und der Anzeige (§ 228 Abs. 5 BewG)

Rz. 125 [Autor/Stand] Die Charakterisierung der "Erklärung zum Grundsteuermessbetrag" i.S.d. § 228 Abs. 1 BewG (Rz. 116) und der Anzeigen i.S.d. § 228 Abs. 2 BewG (Rz. 123) als Steuererklärungen (§ 228 Abs. 5 BewG) gilt auch landesrechtlich. Diese Charakterisierung hat bspw. Auswirkungen auf den Beginn der Festsetzungsfrist (Rz. 470), der Möglichkeit zur Festsetzung eines Ve...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Buschmann, Steuerunehrlichkeit als Tatbestandsmerkmal?, NJW 1964, 2140; Henke, Kritische Bemerkungen zur Auslegung des § 396 AO (Steuerhinterziehung), FR 1966, 188; Hübner, Reform des Steuerstrafrechts, JR 1977, 58; Kohlmann, Zur Frage der Vorteilsabsicht bei der Steuerhinterziehung (§ 392 AO), FS Richard Lange, 1976, S. 439; Kohlmann, Strafverfolgung und Strafverteidigung i...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / (1) Überblick

Rz. 114 [Autor/Stand] Zur Durchführung des Verfahrens zur Festsetzung des GrSt-Messbetrags (Rz. 448 ff.) benötigt die zuständige Finanzbehörde (Rz. 126, Rz. 476) die Mitwirkung (Rz. 140) des Steuerpflichtigen (Rz. 124) entweder durch Abgabe von Steuererklärungen (Rz. 115) oder Anzeigen (Rz. 123) sowie die Unterstützung anderer Behörden oder von Berufsträgern (Rz. 130). Für d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Zu zahlender Geldbetrag (§ 398a Abs. 1 Nr. 2 AO)

Rz. 22 [Autor/Stand] Neben der hinterzogenen Steuer sowie den Zinsen ist nach § 398a Abs. 1 Nr. 2 AO ein zusätzlicher Geldbetrag zugunsten der Staatskasse zu zahlen. Für bis zum 31.12.2014 abgegebene Selbstanzeigen beträgt der Geldbetrag 5 % der hinterzogenen Steuer (§ 398a Nr. 2 AO a.F.). Für ab dem 1.1.2015 abgegebene Selbstanzeigen wurde der Geldbetrag zum einen erhöht un...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Satz 2

Weitere Voraussetzung ist,... Rz. 516 [Autor/Stand] Auskunftserteilung als weitere Voraussetzung. Die einleitenden Worte von § 8 Abs. 2 Satz 2 ("[w]eitere Voraussetzung ist") stellen klar, dass neben den in § 8 Abs. 2 Satz 1 genannten Tatbestandsvoraussetzungen auch die in § 8 Abs. 2 Satz 2 genannten Vorraussetzungen gegeben sein müssen, um den Gegenbeweis führen zu können. D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Knobbe-Keuk, Die Anteile der Kommanditisten einer GmbH & Co KG an der Komplementär-GmbH, in FS von Wallis, 1985, 373; Schulze zur Wiesche, Zur wesentlichen Betriebsgrundlage eines Mitunternehmeranteils – Problemstellungen bei der Beteiligung an einer Komplementär-GmbH, DB 2010, 638; Prinz, Neuakzentuierung der BFH-Rspr zur Sonder-BV-Eigenschaft von KapGes-Anteilen und Mitunter...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / f) Garagen (Abs. 2 Satz 5)

Rz. 238 [Autor/Stand] § 5 Abs. 2 Satz 5 HGrStG findet nur Anwendung auf Garagen, die zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden oder Gebäudeteile zu dienen bestimmt sind. Andere Garagen fallen unter Abs. 3.[2] Praxis-Beispiel Beispiel: Zu einem als Werbeagentur genutzten Einfamilienhaus gehört eine Garage. Gebäudefläche und Garage fallen nicht unter Abs. 2, sondern unter Abs. 3. Rz. 23...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / abb) Begründung, steuerliche Merkmale, Auflösung, lfd steuerliche Behandlung und Bilanzierung

Rn. 51a Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Begründung der atypisch stillen Gesellschaft Die Begründung der atypisch stillen Gesellschaft an einem Einzelunternehmen wird steuerlich von der Rspr als Einbringung des BV des Einzelunternehmens in eine neu entstehende Mitunternehmerschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingestuft: BFH v 01.03.2018, BStBl II 2018, 587 Rz 37; BFH v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söffing, Zur Anwendung des § 175 Abs 1 S 1 AO beim gewerblichen Grundstückshandel, DStR 2000, 916; Söffing/Klümpen-Neusel, Unentgeltliche Grundstücksgeschäfte und gewerblicher Grundstückshandel, DStR 2000, 1753; Stork, Gewinnermittlungswahlrecht beim gewerblichen Grundstückshandel, DB 2001, 115; Apitz, Gewerblicher Grundstückshandel und Buchführungspflicht, StBp 2001, 344; Kempe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) "Neutrale" Beihilfe

Rz. 165 [Autor/Stand] Problematisch und umstritten ist nach wie vor, inwieweit auch äußerlich neutrale, unauffällige, berufstypische oder alltägliche Handlungen, die eine fremde Haupttat vorsätzlich fördern, als Beihilfe nach § 27 StGB strafbar sind. Im Steuerstrafrecht waren diese Fragen insb. im Hinblick auf die sog. "Bankenfälle" (s. Rz. 171) von praktisch großer Bedeutun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Nicht tatbestandsmäßig handelndes Werkzeug

Rz. 111 [Autor/Stand] Derjenige, der die falschen Angaben macht, handelt nicht tatbestandsmäßig, was der Hintermann vorsätzlich ausnutzt. Denkbar ist das bei § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO nur, wenn derjenige, der die eigene Erklärung abgibt, nicht vorsätzlich handelt, insb. nicht weiß, dass die von ihm gemachten Angaben falsch sind. Praxis-Beispiel Beispiel[2] Der Angeklagte ließ – un...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Objektiver Tatbestand

Rz. 1772 [Autor/Stand] Der objektive Tatbestand des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO wäre mangels unrichtiger bzw. unvollständiger Angaben von vornherein nicht erfüllt, wenn man bei einem Leerverkauf um den Dividendenstichtag unter Einbeziehung einer ausländischen Depotbank des Leerverkäufers die Kapitalertragsteuererstattung bzw. -anrechnung des Leerkäufers als objektiv rechtmäßig ans...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 1650 [Autor/Stand] Bei Lebens- und Rentenversicherungsverträgen handelt es sich um bereits seit Jahrzehnten anerkannte Instrumente zur Gestaltung einer effizienten Altersvorsorge. Neben Modellen, bei denen der Kapitalaufbau über laufende Beitragszahlungen erfolgt, besteht auch die Möglichkeit, Vermögenswerte durch eine Einmalbeitragszahlung in den Versicherungsvertrag zu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cca) Gewerblichkeit des PE-Fonds

Rn. 135d Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Zur steuerlichen Einordnung des Beteiligungshandels (zu unterscheiden vom Wertpapierhandel, dazu s Rn 135) durch Private Equity-Fonds (PE-Fonds) in der Rechtsform einer GmbH & Co KG als vermögensverwaltend oder gewerblich s den schon mehr als 20 Jahre alten BMF v 16.12.2003, BStBl I 2004, 40, korrigiert durch BMF BStBl I 2006, 632. Maßgebe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 120 [Autor/Stand] Von der täterschaftlichen Begehung des § 370 Abs. 1 AO (s. Rz. 105 ff.) ist die Teilnahme an einer fremden Steuerhinterziehung zu unterscheiden. Als Teilnahmeformen unterscheidet man Anstiftung (§ 26 StGB) und Beihilfe (§ 27 StGB). Nach § 26 StGB ist Anstifter, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt ha...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Faktische Geschäftsführer als Verfügungsberechtigte nach § 35 AO

Rz. 118 [Autor/Stand] Ist eine faktische Organperson (zur Definition s. Rz. 109 ff.) verpflichtet, die FinB über steuerlich erhebliche Tatsachen in Kenntnis zu setzen, ist sie als Täterin einer Steuerhinterziehung anzusehen. Außerhalb des Steuerstrafrechts sieht insb. die Rspr. Personen, die faktisch die Aufgaben des vertretungsberechtigten Organs wahrnehmen, ohne jedoch for...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Strafzumessung und bandenmäßige Umsatzsteuerverkürzung

Rz. 1418 [Autor/Stand] Bei der Strafzumessung im Rahmen von Umsatzsteuerkarussellen kann der Gesamtschaden, der in dem Überschuss von gezogener Vorsteuer im Vergleich zu gezahlter Umsatzsteuer besteht, bei den Personen, die sich bewusst in entsprechende Systeme einbinden lassen, strafschärfend berücksichtigt werden[2]. Bei der Bestimmung des Schuldumfangs von in der Kette na...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 1.1 Gesetzliche Frist

Die Frage der Wiedereinsetzung stellt sich überhaupt nur bei gesetzlichen Fristen, also bei Fristen, deren Dauer im Gesetz bestimmt ist. Und zwar muss eine Frist versäumt worden sein, innerhalb der eine Rechtshandlung (Antragstellung, Einspruch, Klage usw.) vorzunehmen gewesen wäre. Nach allgemein anerkannter und auch im Steuerverfahrensrecht geltender Definition sind Fristen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Beller/Wagner, Die Bedeutung der Kenntnis der Finanzbehörden für den Straftatbestand der Steuerhinterziehung, ZWH 2022, 1; Beyer, Auswirkungen der Erklärungsfiktion des § 150 Abs. 7 S. 2 AO im Steuerstrafrecht bei Mitteilungen Dritter gem. § 93c AO, NZWiSt 2018, 359; Bilsdorfer, Steuerberatung im Grenzbereich von Kreativität und Steuerhinterziehung, PStR 2000, 150; Borchers,...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Steuerrechtliche Grundlagen

Rz. 480 [Autor/Stand] Insbesondere die Nichtabgabe von Steuererklärungen oder Steuervoranmeldungen zieht Schätzungen nach § 162 AO nach sich. In der Betriebsprüfung kommt es zu Schätzungen, wenn der Stpfl. Aufzeichnungen nur unzureichend führt oder die Buchführung der Besteuerung nicht zugrunde gelegt werden kann. Ist eine formell ordnungsgemäße Buchführung mit an Sicherheit...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Notwendige tatrichterliche Feststellungen

Rz. 466 [Autor/Stand] Zur Darlegungs- und Feststellungslast der Tatgerichte gibt es zahlreiche Entscheidungen, die nicht sämtlich vorgestellt werden können.[2] Unklare und unübersichtliche Feststellungen ohne genügende Differenzierung hinsichtlich Tatgeschehen, Beweiswürdigung und rechtlicher Würdigung stellen einen Verstoß gegen § 267 StPO und einen sachlich-rechtlichen Man...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (3) Fortgesetzte bandenmäßige Begehung

Rz. 1124 [Autor/Stand] Die früher geltenden strengen Anforderungen an die bandenmäßige Begehung hat der Große Senat in der Entscheidung vom 22.3.2001[2] aufgegeben. Danach ist ein zeitliches und örtliches Zusammenwirken durch wenigstens zwei Bandenmitglieder nicht erforderlich. Aufgrund der besonderen Gefährlichkeit der arbeitsteiligen Vorgehensweise von Banden reicht es aus...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Rechtsprechungsentwicklung zur Steuerverkürzung durch unterlassene Benennung

Rz. 1218 [Autor/Stand] Allein in der gewinnmindernden Buchung ohne Empfängerbenennung liegt noch kein täuschendes Verhalten i.S.d. § 370 AO.[2] Eine Steuerverkür zung sollte dagegen nach Ansicht der Rspr. vorliegen, wenn der Stpfl. Schulden oder Betriebsausgaben gewinnmindernd ohne Empfängernachweis verbucht und den geminderten Gewinn der Finanzbehörde erklärte, obwohl er wu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Potenziale der E-Bilanz für Steuerpflichtige

Rn. 58 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die E-Bilanz hat das Potenzial, den internen Steuerdeklarationsprozess des StPfl zu optimieren (s Ortmann-Babel, BB 2011, 112). Dies umfasst insb Prozesse zur Erstellung der Steuerberechnung und -erklärung, wodurch eine Entlastung bei Routinearbeiten im Rahmen der JA-Erstellung möglich ist (s FAQ zur E-Bilanz, Stand: 07/2025, 4). Die Optimier...mehr