Fachbeiträge & Kommentare zu Steuererklärung

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Vorsatz bei § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO

Rz. 625 [Autor/Stand] Bei der Unterlassensvariante des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO (s. Rz. 271 ff.) ist streitig, ob der Täter (nur) die eine Rechtspflicht zum Handeln begründenden tatsächlichen Umstände kennen muss oder auch die steuerliche Erklärungs- oder Handlungspflicht als solche (s. Rz. 665 ff.). Jedenfalls muss er aber zumindest ernsthaft für möglich halten und billigen (z... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Einführung

Rz. 1852 [Autor/Stand] Mit Kryptowährungen, insbesondere mit ihrer bekanntesten, dem Bitcoin, konnten Anleger in den vergangenen Jahren teilweise beträchtliche Gewinne erzielen. Aus dem Verkauf von Kryptowährungen, dem Tausch von Kryptowährungen gegen Waren, dem Schürfen von Kryptowährungen (sog. Mining[2]) oder dem Erhalt von Prämien (Staking) können sich steuerrechtliche u... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Abele, Einschränkung des Anwendungsbereichs des Zeitreihenvergleichs bei Schätzungen, BB 2015, 1968; Beyer, Anmerkung zu einer Entscheidung des BGH, Beschluss vom 6.4.2016 (1 StR 523/15) – Zu den Voraussetzungen einer Schätzung im Steuerstrafverfahren, NZWiSt 2016, 357; Beyer, Betriebsprüfung: Grenzen für Sicherheitszuschläge, DB 2018, 985; Beyer, Kritische Anmerkungen zur R... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Missbrauch der Befugnisse oder Stellung als Amtsträger/Europäischer Amtsträger (§ 370 Abs. 3 Nr. 2 AO)

Rz. 1100 [Autor/Stand] Der Begriff des Amtsträgers ist in § 7 AO und § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB – weitgehend gleichlautend – definiert. Für § 370 Abs. 3 Nr. 2 AO ergibt sich die Amtsträgereigenschaft wegen § 369 Abs. 2 AO nicht aus § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB, sondern aus § 7 AO. In der Sache bestehen indes keine Unterschiede, da die Definitionen weitgehend identisch sind. Nach § 7 A... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bachmann, Vorsatz und Rechtsirrtum im Allgemeinen Strafrecht und im Steuerstrafrecht, 1993; Backes, Zur Problematik der Abgrenzung von Tatbestands- und Verbotsirrtum im Steuerstrafrecht, Diss. Köln 1981; Backes, Die Abgrenzung von Tatbestands- und Verbotsirrtum in Steuerstrafrecht, StuW 1982, 253; Bollacher, Die neue "Beitraganspruchstheorie" zu § 266a StGB – ein Irrtum zuvi... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Konkurrenzen

Rz. 1559 [Autor/Stand] Jede Zollanmeldung zu einem anderen Einfuhrvorgang ist eine selbständige Tat i.S.d. § 53 StGB, selbst dann, wenn die Anmeldungen zusammen abgegeben werden (s. generell zu der Rspr.-Änderung § 370 Rz. 905 mwN)[2]. Praxis-Beispiel Beispiel[3] Der Fall betraf den Schmuggel von Holz. Bei den Holzlieferungen von Russland nach Deutschland wurden bei der Zollan... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Nicht tatbestandsmäßig handelndes Werkzeug

Rz. 111 [Autor/Stand] Derjenige, der die falschen Angaben macht, handelt nicht tatbestandsmäßig, was der Hintermann vorsätzlich ausnutzt. Denkbar ist das bei § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO nur, wenn derjenige, der die eigene Erklärung abgibt, nicht vorsätz lich handelt, insbesondere nicht weiß, dass die von ihm gemachten Angaben falsch sind.[2] Praxis-Beispiel Beispiel[3] Der Angeklagt... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Einstellung nach Erfüllung von Auflagen (§ 153a StPO)

Rz. 565 [Autor/Stand] Nach § 153a StPO kann von der Erhebung der öffentlichen Anklage wegen eines Vergehens abgesehen werden, wenn die Schwere der Schuld des Täters nicht entgegensteht und das – im Unterschied zu § 153 StPO – an sich bestehende öffentliche Interesse an der Strafverfolgung durch die Anordnung von Auflagen und Weisungen beseitigt werden kann. Anders als bei § ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Ermittlungen gegen Kunden

Rz. 1013 [Autor/Stand] Beschlagnahme- und Durchsuchungshandlungen bei Banken in steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen ihre Kunden sind zulässig (s. Rz. 189 ff. sowie eingehend § 404 Rz. 580 ff.). Das sog. Bankgeheimnis (früher § 30a AO) ist seit dem 25.7.2017[2] aufgehoben und war im Strafverfahren sowieso unbeachtlich (s. Rz. 189.1, § 404 Rz. 604 f.). Zu den steu... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Objektiver Tatbestand

Rz. 1772 [Autor/Stand] Der objektive Tatbestand des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO wäre mangels unrichtiger bzw. unvollständiger Angaben von vornherein nicht erfüllt, wenn man bei einem Leerverkauf um den Dividendenstichtag unter Einbeziehung einer ausländischen Depotbank des Leerverkäufers die Kapitalertragsteuererstattung bzw. -anrechnung des Leerkäufers als objektiv rechtmäßig ans... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 1650 [Autor/Stand] Bei Lebens- und Rentenversicherungsverträgen handelt es sich um bereits seit Jahrzehnten anerkannte Instrumente zur Gestaltung einer effizienten Altersvorsorge. Neben Modellen, bei denen der Kapitalaufbau über laufende Beitragszahlungen erfolgt, besteht auch die Möglichkeit, Vermögenswerte durch eine Einmalbeitragszahlung in den Versicherungsvertrag zu... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 120 [Autor/Stand] Von der täterschaftlichen Begehung des § 370 Abs. 1 AO (s. Rz. 105 ff.) ist die Teilnahme an einer fremden Steuerhinterziehung zu unterscheiden. Als Teilnahmeformen unterscheidet man Anstiftung (§ 26 StGB) und Beihilfe (§ 27 StGB). Nach § 26 StGB ist Anstifter, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt ha... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Tatobjekt

Rz. 1193 [Autor/Stand] Mit der Gesetzesnovelle 2021 erfolgte eine Reduktion des Kreises der tauglichen Tatobjekte.[2] So fielen aufgrund der Änderung des § 261 Abs. 1 Satz 3 StGB a.F. als geldwäschetaugliche Tatobjekte insbesondere die durch gewerbsmäßige oder bandenmäßige Steuerhinterziehung ersparten Aufwendungen (d.h. eine Steuerersparnis etwa aufgrund der Nichterklärung ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Faktische Geschäftsführer als Verfügungsberechtigte nach § 35 AO

Rz. 118 [Autor/Stand] Ist eine faktische Organperson (zur Definition s. Rz. 109 ff.) verpflichtet, die FinB über steuerlich erhebliche Tatsachen in Kenntnis zu setzen, ist sie als Täterin einer Steuerhinterziehung anzusehen. Außerhalb des Steuerstrafrechts sieht insbesondere die Rspr. Personen, die faktisch die Aufgaben des vertretungsberechtigten Organs wahrnehmen, ohne jed... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Strafzumessung und bandenmäßige Umsatzsteuerverkürzung

Rz. 1418 [Autor/Stand] Bei der Strafzumessung im Rahmen von Umsatzsteuerkarussellen kann der Gesamtschaden, der in dem Überschuss von gezogener Vorsteuer im Vergleich zu gezahlter Umsatzsteuer besteht, bei den Personen, die sich bewusst in entsprechende Systeme einbinden lassen, strafschärfend berücksichtigt werden[2]. Bei der Bestimmung des Schuldumfangs von in der Kette na... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Ablauf des Zwischenverfahrens

Rz. 619 [Autor/Stand] Das Zwischenverfahren wird eingeleitet, indem die StA die öffentliche Klage durch Einreichung der Anklageschrift unter Vorlage der Akten (vgl. zu deren Inhalt § 200 StPO) bei dem zuständigen Gericht erhebt (§ 170 Abs. 1, § 199 Abs. 2 StPO). Rz. 620 [Autor/Stand] Das Gericht muss selbst seine Zuständigkeit überprüfen. Das kann zu einer Eröffnung des Haupt... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Tatbeitrag des Gehilfen ("Hilfe leisten")

Rz. 153 [Autor/Stand] Beihilfe besteht in der "Hilfeleistung" zu einer fremden vorsätzlich begangenen rechtswidrigen Tat. Die Mittel der Beihilfe sind gesetzlich nicht näher konkretisiert. Es genügt jeder Tatbeitrag, der als physische oder psychische Unterstützung, Förderung, Erleichterung, Verstärkung, Absicherung oder Ermöglichung der Tat und nicht als täterschaftliche Beg... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Internal Investigations, Compliance und Unternehmenssanktionen

Rz. 1034 [Autor/Stand] Im Zuge von Korruptionsskandalen[2] und der Aufarbeitung des sog. Diesel-Skandals[3] (s. dazu näher Rz. 955) sind sog. unternehmensinterne (Vor-)Ermittlungen ("Internal Investigations"), die Unternehmen im Rahmen der pflichtgemäßen Compliance zur Aufklärung von Fehlverhalten bei ihren Mitarbeitern vornehmen,[4] verstärkt in den Blickpunkt von Rspr. und... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 1.1 Systematische Einordnung

Rz. 1 Die §§ 167, 168 AO regeln das Verfahren bei Abgabe von Steueranmeldungen und Verwendung von Steuerzeichen und Steuerstemplern. Die Regelungen über Steueranmeldungen sind über verschiedene Vorschriften verstreut; eine zusammenfassende Regelung fehlt. Die Definition der Steueranmeldung ist in § 150 Abs. 1 S. 3 AO enthalten. Die Rechtsgrundlagen für einzelne Steueranmeld... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.1 Steueranmeldung bei Steuerschuld

Rz. 12 In den Fällen, in denen der Steuerschuldner eine Steueranmeldung abzugeben hat, ist der Stpfl. auch Steuerschuldner, d. h., er gibt die Steueranmeldung über eine von ihm selbst primär geschuldete Steuer ab.[1] In diesen Fällen bereitet die systematische Einordnung der Steueranmeldung keine besonderen Schwierigkeiten. Die Steueranmeldung ist Steuererklärung mit dem Inh... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 2.6 Wahlrecht, Verteilungszeitraum und gleichmäßige Verteilung

Rz. 35 Das Wahlrecht steht demjenigen zu, bei dem der Aufwand als Betriebsausgabe oder Werbungskosten abziehbar ist. Es bedarf keiner besonderen Form, wird aber regelmäßig durch den in der Steuererklärung angesetzten Jahresbetrag ausgeübt. Der Stpfl. kann zwischen 2, 3, 4 und 5 Jahren wählen; ein einjähriger Zeitraum wäre mit dem Sofortabzug identisch und ist von § 11a nicht... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 5.6 Praktische Verfahrenssicherung

Rz. 80 Die fehleranfälligste Schnittstelle liegt zwischen kommunalem Bescheinigungsverfahren und steuerlicher Veranlagung. Bereits vor Baubeginn sollten Eigentümer daher die genaue Gebietsgrundlage, die schriftliche Abstimmung, den begünstigten Maßnahmenkatalog und die Fördermittel klären. Während der Bauausführung sind Nachträge und Planänderungen erneut mit der Gemeinde ab... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.3 Form der Steueranmeldung

Rz. 17 Die Steueranmeldung ist als Steuererklärung nach § 150 Abs. 3 S. 1 AO eigenhändig zu unterschreiben, wenn dies in den Steuergesetzen angeordnet ist. Eine Steueranmeldung, die entgegen den gesetzlichen Anforderungen nicht unterschrieben ist, ist unwirksam und steht einer Steuerfestsetzung nicht gleich. Sie wahrt daher nicht die Festsetzungsfrist und setzt die Einspruch... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 5.3 Bindungswirkung und Prüfungsumfang

Rz. 71 Innerhalb ihres fachrechtlichen Regelungsbereichs ist die Bescheinigung Grundlagenbescheid. Das FA ist an die Feststellung gebunden, dass die bezeichneten Maßnahmen die städtebaulichen Voraussetzungen erfüllen; es darf sie nicht durch eine eigene Auslegung des § 177 BauGB ersetzen. Die Bindung erstreckt sich dagegen nicht auf die steuerrechtliche Qualifikation und reg... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

Rz. 30 Die Regelungen bauen auf den gesellschaftsrechtlichen Vorgaben auf. Diese sehen vor, dass die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs verpflichtet sind, einen Jahresabschluss aufzustellen.[1] Mit diesem muss sich der Aufsichtsrat bzw. die Gesellschafterversammlung auseinandersetzen (§ 42 Abs. 2 GmbHG, § 111 Abs. 2 AktG). Neben diesen "internen" Informationsempfä... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Einreichungspflicht beim Unternehmensregister

Rz. 36 Der Gesetzeswortlaut stellt seit den Änderungen durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz auf die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs der KapG ab. Bis dahin wurde von den gesetzlichen Vertretern gesprochen. Diese Formulierung ist historisch zu erklären, weil die Norm ursprünglich nur für KapG galt und später auf die KapCoGes ausgeweitet wurde. Diese sind vom... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 1 Zur Systematik der Vorschrift

Rz. 1 Zur Systematik der Steueranmeldungen vgl. G. Frotscher, in Schwarz/Pahlke/Keß, AO/FGO, § 167 AO Rz. 1. § 168 AO bestimmt, welche Wirkungen eine Steueranmeldung hat.[1] Sie entfaltet danach die Wirkungen einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Steueranmeldung durch den Steuerschuldner oder eine Anmeldung... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2 Wirkung der Steueranmeldung

Rz. 2 Die Steueranmeldung entfaltet eine mehrfache Wirkung. Sie ist, wie sich aus § 150 Abs. 1 S. 3 AO ergibt, Steuererklärung und unterliegt daher den Regelungen der §§ 149ff. AO. Darüber hinaus steht die Steueranmeldung mit dem Tag des Eingangs bei der Finanzbehörde einer fiktiven Steuerfestsetzung gleich, soweit nicht die Zustimmung der Finanzbehörde erforderlich ist, ist... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3 Herabsetzung der Steuer, Steuervergütung

Rz. 14 Führt die Steueranmeldung zu einer Herabsetzung der bisher zu entrichtenden (nicht: entrichteten) Steuer (z. B. geänderte Steueranmeldung) oder zu einer Steuervergütung (z. B. Vorsteuererstattung bei der USt), ist wegen der Gefahr betrügerischer Manipulationen die Zustimmung der Finanzbehörde erforderlich. Erst mit Erteilung dieser Zustimmung erlangt die Steueranmeld... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 6.3 Störfälle und laufende Überwachung

Rz. 84 Bei Miteigentum, Erbengemeinschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften sollten Eigentumsquote, Kostentragung und wirtschaftliche Zuordnung vor Beginn der Maßnahme geklärt werden. Die Bescheinigung muss die gemeinschaftliche Maßnahme ausreichend individualisieren; anschließend ist zu prüfen, ob eine gesonderte und einheitliche Feststellung erforderlich ist. Ohne abg... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 155 St... / 5.1 Systematik und Zulässigkeit

Rz. 71 § 155 Abs. 4 AO wurde durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens[1] eingefügt und enthält Regelungen zur ausschließlich automationsgestützten Festsetzung von Steuern, steuerlichen Nebenleistungen und damit verbundenen Verwaltungsakten sowie der Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen und Vorauszahlungen. In allen ab dem 1.1.2017 anhängigen Steuerverfah... mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.2 Bescheinigungspflichten

Die Versorgungseinrichtungen sind verpflichtet, dem ehemaligen Arbeitnehmer nach amtlich vorgeschriebenem Muster Mitteilungen über den Betrag der jährlich zufließenden Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung auszustellen. Mit Einverständnis des Steuerbürgers kann die Mitteilung auch elektronisch bereitgestellt werden. Die Erteilung einer Bescheinigung ist erforderl... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 155 St... / 5.3 Anlass zur personellen Bearbeitung durch einen Amtsträger (Satz 3)

Rz. 82 § 155 Abs. 4 S. 1 AO ordnet an, dass ein Steuerfall zur Bearbeitung durch Amtsträger ausgesteuert werden muss, wenn im Einzelfall "Anlass" dazu besteht. Es handelt sich hierbei um einen Ermessensbegriff; d. h. die automatisierte Verarbeitung ist zulässig, solange die Behörde nach ihrem Ermessen keine Notwendigkeit sieht, den Steuerfall durch einen Amtsträger bearbeite... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 155 St... / 5.2.1 Steuerfestsetzungen und Anrechnungsverfügungen (Satz 1)

Rz. 75 Sachlich erfasst von § 155 Abs. 4 S. 1 AO sind Steuerfestsetzungen i. S. d. § 155 Abs. 1 AO und, da die Verfahrensvorschriften über Steuerbescheide nach § 181 Abs. 1 S. 1, § 184 Abs. 1. S. 3 und § 185 AO entsprechend anzuwenden sind, Feststellungs-, Steuermessbetrags- und Zerlegungsbescheide.[1] Damit ein ausschließlich automationsgestütztes Veranlagungsverfahren funk... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 155 St... / 2.1.4 Zeitpunkt der Steuerfestsetzung

Rz. 9 Das Gesetz bestimmt keinen konkreten Zeitpunkt, wann die Finanzbehörde eine Entscheidung über einen Steueranspruch zu treffen hat. Die Finanzbehörde bestimmt nach ihrem Ermessen, wann sie eine Steuerfestsetzung durchführt und in welcher Reihenfolge sie die vorliegenden Steuererklärungen bearbeitet. Die Entscheidung über den Zeitpunkt der Steuerfestsetzung muss dabei au... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 157 Fo... / 2.2 Form des Steuerbescheids (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 6 Steuerbescheide sind gem. § 157 Abs. 1 S. 1 AO schriftlich oder elektronisch zu erteilen, soweit nichts anderes bestimmt ist. Eine andere als die schriftliche oder elektronische Form ist nur zulässig, soweit dies gesetzlich bestimmt ist.[1] Ist ausnahmsweise der Erlass eines mündlichen Steuerbescheids zulässig, ist er nach § 119 Abs. 2 S. 2 AO schriftlich zu bestätigen... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 155 St... / 2.1.2 Pflicht zur Entscheidung

Rz. 4 Die Finanzbehörden sind verpflichtet, Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und den für die Besteuerung relevanten Sachverhalt aufzuklären.[1] Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, hat die Behörde daher über den Steueranspruch zu entscheiden; es steht ihr kein Ermessensspielraum hinsichtlich der Frage, ob sie entscheiden will, zu.[2] Die En... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 155 St... / 2.2.1 Verbindliche Entscheidung über einen bestimmten Steueranspruch

Rz. 12 Das Steuerfestsetzungsverfahren wird mit dem Ziel betrieben, eine endgültige und bindende Entscheidung über das Bestehen oder Nichtbestehen eines bestimmten Steueranspruchs gegenüber einem bestimmten Stpfl. herbeizuführen. Diese Entscheidung wird nach § 155 Abs. 1 S. 1 AO im Steuerbescheid getroffen, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist. Zu den Ausnahmen von einer... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 155 St... / 4.2 Verbindung mit sonstigen Verwaltungsakten (Satz 2 und 3)

Rz. 67 Nach § 155 Abs. 3 S. 2 AO können Verwaltungsakte über steuerliche Nebenleistungen nach § 3 Abs. 4 AO oder sonstige Ansprüche gegen einen oder mehrere der Stpfl. mit zusammengefassten Steuerbescheiden i. S. d. § 155 Abs. 3 S. 1 AO verbunden werden. Das gilt nur für steuerliche Nebenleistungen, die zumindest in einem sachlichen Zusammenhang zu der mit dem zusammengefass... mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.1 Rentenbezugsmitteilungsverfahren

Die betrieblichen Versorgungseinrichtungen sind in das sog. Rentenbezugsmitteilungsverfahren[1] eingebunden. Ihre Aufgabe ist es, als mitteilungspflichtige Stelle Angaben zu den ausgezahlten Renten und anderen Leistungen sowie zum Empfänger bis Ende Februar des Folgejahres der zentralen Stelle (Deutsche Rentenversicherung Bund) elektronisch zu übermitteln.[2] Der Steuerbürger... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 155 St... / 3.2 Verfahren nach § 155 Abs. 2 AO

Rz. 44 Es liegt im Ermessen der für den Erlass des Steuerbescheids (Folgebescheids) zuständigen Finanzbehörde, ob sie von der Regelung des § 155 Abs. 2 AO Gebrauch macht und den Folgebescheid bereits erteilt, bevor der Grundlagenbescheid erlassen wurde ("Vorab-Folgebescheid").[1] Die Ermessensentscheidung gem. § 155 Abs. 2 AO beschränkt sich auf den Zeitpunkt des Erlasses de... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 155 St... / 5.2.2 Ausdehnung auf weitere VA und mit Nebenbestimmungen verbundene Verwaltungsakte (Satz 2)

Rz. 79 § 155 Abs. 4 S. 2 AO dehnt die Regelung des S. 1 auf weitere Verwaltungsakte aus, die mit der Steuerfestsetzung sowie der Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen und Vorauszahlungen im Zusammenhang stehen. Durch § 155 Abs. 4 S. 2 Nr. 1 AO werden der erstmalige Erlass wie auch die Berichtigung, Rücknahme, Widerruf, Aufhebung und Änderung von Verwaltungsakten erfasst, die m... mehr

Beitrag aus Personal Office Premium Wissen und Weiterbildung
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Digitalisierung in der Unte... / 1.2 Verwendete Prüfmethoden und -verfahren

Die Betriebsprüfung setzt zahlreiche mathematisch-statistische Methoden zur Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten in der Buchhaltung und in den Aufzeichnungen ein, z. B. ganz konkret bei der Prüfung von Kassen- oder Fahrtenbüchern. Dazu wird die Software IDEA mit verschiedenen "Plausibilitäts-Tests" eingesetzt. Chi-Quadrat-Test: Dieses Rechenmodell geht davon aus, dass jeder Mens... mehr

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CoPilot Tax: Wie Sie Ihren ... / 1.5 Anforderung von Belegen

https://playout.3qsdn.com/embed/0a626452-6ba5-4593-aa28-fbe0accdc592 Im Video sehen Sie am Beispiel "Erforderliche Belege für die Einkommensteuererklärung 2024", wie Sie CoPilot Tax zur Ermittlung und Anforderung erforderlicher Belege nutzen können. Verwenden Sie CoPilot Tax, um eine Liste der benötigten Unterlagen für die Erstellung der Steuererklärungen Ihrer Mandanten zusam... mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Steuererklärungsfrist für die eigene Steuererklärung eines Steuerberaters

Zusammenfassung Ein Steuerberater kann für seine eigene Einkommensteuererklärung nicht die verlängerte Abgabefrist nutzen, die sonst für von Steuerberatern betreute Mandanten gilt. Das gilt auch bei einer gemeinsamen Erklärung mit dem Ehegatten und bei Abgabe über die eigene Steuerberatungsgesellschaft. Hintergrund Der Kläger war Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Als alleini... mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Steuererklärungsfrist für d... / Zusammenfassung

Ein Steuerberater kann für seine eigene Einkommensteuererklärung nicht die verlängerte Abgabefrist nutzen, die sonst für von Steuerberatern betreute Mandanten gilt. Das gilt auch bei einer gemeinsamen Erklärung mit dem Ehegatten und bei Abgabe über die eigene Steuerberatungsgesellschaft. mehr

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Steuererklärungsfrist für d... / Hintergrund

Der Kläger war Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Als alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer war er bei einer Wirtschaftsprüfungs- & Steuerberatungsgesellschaft beruflich tätig. Daneben betrieb der Kläger noch eine eigene beratende Tätigkeit als Einzelunternehmer Für seine persönliche Einkommensteuererklärung beantragte er über seine eigene Gesellschaft eine Verlängerung... mehr

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Steuererklärungsfrist für d... / Entscheidung

Das Finanzgericht Niedersachsen wies die Klage ab. Die verlängerte Abgabefrist gilt nur für Steuerpflichtige, die sich von einem Steuerberater in ihren steuerlichen Angelegenheiten beraten lassen. Sie gilt nicht für Steuerberater, wenn es um deren eigene Steuererklärungen geht. Das Gericht stellt klar: Ein Steuerberater wird für seine eigene Einkommensteuer wie jeder andere St... mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.1.9 Steuerliche Behandlung bei Entschädigungszahlungen durch die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse

Der Arbeitnehmer muss regelmäßig seine Ansprüche auf Urlaubsentgelt gegenüber dem Arbeitgeber – spätestens mit Ablauf des Kalenderjahres, das auf das Jahr der Entstehung folgt – geltend machen. Ist dies nicht möglich und verfallen damit die Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber, so kann der Arbeitnehmer innerhalb eines weiteren Kalenderjahres die Auszahlung von der Urlaubs- un... mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Schätzung nach Rückforderun... / Zusammenfassung

Das Finanzgericht (FG) Münster hat entschieden, dass die Rückforderung einer Corona-Soforthilfe und die anschließende Steuerschätzung rechtmäßig sein können, wenn keine Steuererklärungen abgegeben werden. Ein möglicher Verstoß gegen das Steuergeheimnis ändert nichts an der Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen. mehr