Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerberater

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Richtigkeit (Abs. 2)

Rz. 20 Die Forderung nach Richtigkeit der Buchführung bezieht sich auf Dokumente, Belege, Geschäftsvorfälle, Buchungen und Konten. Richtig bedeutet, dass der Gegenstand der Geschäftsvorfälle zutreffend abgebildet und die Buchung der Technik nach richtig vorgenommen wird.[1] Es ist nicht zulässig, fiktive Buchungen vorzunehmen. Praxis-Beispiel Der Kaufmann lässt sich zum Jahre...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.5 Sachverständiger Dritter

Rz. 41 Die Bücher müssen nach § 238 Abs. 1 Satz 2 HGB für einen sachverständigen Dritten nachvollziehbar sein. Das Gesetz bestimmt nicht, welches Maß an Sachkunde erforderlich ist, um sachverständiger Dritter zu sein. Ausreichende Sachkunde erfordert, die Technik der Buchführung zu beherrschen, Bilanzen vollständig lesen und beurteilen zu können. Als sachkundige Personen sin...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Rechtswidrigkeit und Schuld

Rz. 72 Grds. indiziert die Tatbestandsmäßigkeit des Handelns dessen Rechtswidrigkeit. Da der umfassende Schutzzweck des § 331 HGB über einen Individualschutz hinausgeht, ist die Norm der Disposition der Gesellschafter oder des Aufsichtsrats entzogen. Eine Einwilligung oder Weisung der Gesellschafter, insbes. Allein- oder Mehrheitsgesellschafter, des Aufsichtsrats oder andere...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Deliktsnatur

Rz. 5 Bei § 331 HGB handelt es sich um ein abstraktes Gefährdungsdelikt. Ein konkreter Erfolg, wie z. B. ein resultierender Schaden oder eine Vermögensgefährdung, ist für die Vollendung des Delikts nicht erforderlich. Das bloße Handeln des Täters genügt für die Strafbarkeit. Rz. 6 § 331 HGB ist in allen Tatbestandsalternativen ein echtes Sonderdelikt. Der Kreis der möglichen ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Voraussetzungen, Anordnungsverfahren und Folgen der Nichtvorlage

Rz. 2 Die Vorlagepflichten nach gerichtlicher Anordnung gem. § 258 Abs. 1 HGB betreffen Kaufleute in schwebenden bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten einschl. Prozessen des Unterhalts- oder Arbeitsrechts. Sie beschränken sich nicht auf Handelsgeschäfte nach § 95 GVG.[1] Begrenzt ist die Anordnungsberechtigung des Gerichts vom Zeitpunkt der eintretenden Rechtsanhängigkeit bis zu...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1 Zur Buchführung verpflichtete Person

Rz. 54 Die zur Buchführung verpflichtete Person ist der Kaufmann, der auch die Verantwortung für eine den GoB entsprechende Erledigung dieser Pflicht trägt. Es handelt sich nicht um eine höchstpersönliche Pflicht, weshalb der Kfm. für die Erledigung seiner Pflicht auch Hilfspersonen bzw. Dritte einsetzen darf bzw. innerhalb des Kreises der verpflichteten Personen die Pflicht...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Regelungszweck und Inhalt

Rz. 1 Die Norm schafft die Voraussetzung, damit interessierte Kreise Einsicht in die Rechnungslegung des Unt erlangen können, um der Gläubigerschutzfunktion der externen Rechnungslegung zu genügen.[1] Bereits die Erste EG-Richtlinie[2] verpflichtete die Mitgliedstaaten, für Ges. die offenlegungspflichtigen Unterlagen zu sammeln und Interessenten auf schriftliches Verlangen A...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Einreichungspflicht beim Unternehmensregister

Rz. 36 Der Gesetzeswortlaut stellt seit den Änderungen durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz auf die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs der KapG ab. Bis dahin wurde von den gesetzlichen Vertretern gesprochen. Diese Formulierung ist historisch zu erklären, weil die Norm ursprünglich nur für KapG galt und später auf die KapCoGes ausgeweitet wurde. Diese sind vom...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Gemeinsame Berufsausübung (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 36 Ein Wirtschaftsprüfer/vereidigter Buchprüfer ist von der Abschlussprüfung ausgeschlossen, wenn er die Tatbestandsvoraussetzungen des Abs. 3 erfüllt. Nach dieser Vorschrift liegt ein Ausschlussgrund auch dann vor, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen von einer Person erfüllt werden, mit der der Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer seinen Beruf gemeinsam ausübt. Mit d...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Aufstellungspflicht

Rz. 38 § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB verlangt von den gesetzlichen Vertretern lediglich die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die sich auf den Jahresabschluss beziehende Unterzeichnungspflicht (§ 245 HGB), die gesamten Prüfungspflichten von Abschlussprüfer (§ 316 HGB) und Aufsichtsrat (§ 170 Abs. 1 AktG, § 42a Abs. 1 GmbHG, § 25 Abs. 1 MitbestG, § 3 Montan-Mi...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Haftung gegenüber Auftraggeber

Rz. 79 Soweit ein Verstoß gegen die Pflichten aus § 323 Abs. 1 Satz 1 und 2 HGB erfolgt, haftet der verpflichtete Personenkreis (Rz 21) nach Abs. 1 Satz 3 der Vorschrift der geprüften Gesellschaft. Ebenso wie bei den Pflichten des Abschlussprüfers beschränkt sich die Haftung nicht auf die Parteien des Prüfungsvertrags, sondern bezieht ausdrücklich mit ein: den Abschlussprüfer...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 10.1 Wechsel der Rechtsform

Rz. 187 Die Offenlegungspflichten gelten nur für KapG und KapCoGes. Folglich unterliegen klassische Personengesellschaften und Einzelunternehmer nicht der Offenlegungspflicht gem. § 325 HGB. Für sie gelten allenfalls die Regelungen des § 9 PublG. Hiermit sind insbes. die folgenden Vorteile verbunden: Rz. 188 Die Offenlegungspflicht gilt nur, wenn nach Maßgabe des § 1 Abs. 1 P...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Verwicklungen b... / IV. Fazit

Um ein gemeinschaftliches Wohnprojekt zu realisieren und zu fördern, ist eine Genossenschaft grundsätzlich geeignet. Die Verwirklichung eines derartigen Projektes durch Sanierung eines bestehenden oder Herstellung eines neuen Gebäudes setzt erhebliche finanzielle Beträge voraus. Möglicherweise haben die Mitglieder dann – über die Geschäftsanteile hinaus – Mitgliederdarlehen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgeltliche Ablösung des N... / 5. Musterformulierung zur Aufhebung des Nießbrauchs

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Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 11 Die Regelung gilt unmittelbar für KapG und infolge von § 264a HGB auch für KapCoGes. Hierbei ist zu beachten, dass die Einbeziehung Letzterer auf die Rechtsprechung des EuGH zurückzuführen ist.[1] Im Schrifttum wird diskutiert, inwieweit die Vorschrift gegen das Grundrecht des Datenschutzes verstößt.[2] Dies gilt speziell für den Fall, dass eine Ges. nur einen oder we...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Karussell / 2.2 Missing Trader

Im Beispiel oben (Abb. 1) liefern die in Belgien und Italien ansässigen Großhändler "Distributor B" und "Distributor I" an den inländischen MT. Ein solcher MT wird i. d. R. aus zwei Gründen zwischengeschaltet: zur Verbilligung der Ware zur Vorsteuer-Erschleichung. Bei MT handelt es sich zumeist um Scheinfirmen. So wurde z. B. in dem vom FG Nürnberg entschiedenen Fall eine im Ha...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 7.2.1 Potenziale im Bereich der Verrechnungspreise/Intercompany Agreements

Eine Einsatzmöglichkeit der Blockchain-Technologie in der direkten Besteuerung liegt im Bereich der datenverarbeitungsintensiven Verrechnungspreise bei Konzernen. Der Einsatz der Blockchain-Technologie bei Verrechnungspreisen muss jedoch im großen Zusammenhang der Automatisierung von Steuerfunktionen gesehen werden, in der moderne Technologien (wie z. B. Künstliche Intellige...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberatungskosten sind nicht immer absetzbar

Leitsatz Steuerberatungskosten, die für die Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung einer Kapitalgesellschaftsbeteiligung für die Erstellung der Steuererklärung anfallen, sind nicht als Veräußerungskosten i.S.d. § 17 EStG zu berücksichtigen. Grundsätzliches Die Veräußerung von Anteilen an KapG, die kein BV darstellen, führt zu Einkünften aus Gewerbebetrieb, wenn der Veräußerer (irgendwann) innerhalb der letzten 5 Jahre unmittelbar oder mittelbar zu mind. 1% beteiligt war (§ 17 Abs. 1 Satz 1 EStGmehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 5.6 Grundsätze der Besteuerung in Österreich

Das Steuerregime in Österreich bezüglich der Behandlung von Krypto-Transaktionen hat sich zum 1.3.2022 signifikant verändert. Nun werden Gewinne aus Kryptowährungen mit Einkünften aus Kapitalvermögen gleichgesetzt, also quasi wie Gewinne aus Aktien besteuert und mit einem pauschalen Steuersatz i. H. v. 27,5 % behandelt.[1] Einkünfte aus Kapitalvermögen liegen nur vor, wenn d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Bearbeiterverzeichnis

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Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 1.4 Verhältnis zu anderen Haftungsvorschriften

Rz. 13 Wenn ein Arbeitgeber erkennt, dass er die LSt nicht vorschriftsmäßig einbehalten hat, so kann er eine Haftungsinanspruchnahme vermeiden, indem er die noch fehlende LSt nachträglich vom Arbeitslohn einbehält (§ 41c Abs. 1 Nr. 2 EStG). Dies darf er aber nur bei der jeweils nachfolgenden Lohnzahlung tun. Später kann er sich von der Haftung durch eine Anzeige beim Betrieb...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 1.1 Systematische Stellung

Rz. 1 § 42e EStG mit der Regelung der Anrufungsauskunft steht im Abschn. VI Steuererhebung und hier im 2. Unterabschn. über den Steuerabzug vom Arbeitslohn. Ihrer systematischen Stellung nach ist die Vorschrift damit eine Verfahrensvorschrift im Bereich des LSt-Abzugsverfahrens. Die Vorschrift ist insoweit richtig eingeordnet, als sie nur Rechtsfolgen für das LSt-Abzugsverfa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übertragung von Betrieben, ... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*] Die Übertragung eines Betriebs, eines Mitunternehmeranteils oder eines GmbH-Anteils gegen Versorgungsleistungen nach § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG bietet den Vertragsparteien die Möglichkeit, betriebliches Vermögen bzw. GmbH-Anteile unentgeltlich ohne die Realisierung stiller Reserven zu übertragen. Zudem ist der (häufig höher besteuerte) Verm...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Lineare Abschreibung/Sonder... / 1.2 Beispiele zur Bestimmung des AfA-Satzes

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Einkunftsarten / 4 Übersicht über die 7 Einkunftsarten

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: Einkünfte aus dem Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, aus der Tierzucht usw. Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Einkünfte aus gewerblichen Unternehmen, Gewinnanteile der Gesellschafter einer Personengesellschaft (z. B. OHG, KG), Einkünfte aus der Veräußerung eines Gewerbebetriebs o...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorsorgeaufwendungen / 1.3.6 Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen

Berufsständische Versorgungseinrichtung Als begünstigte Beiträge für eine Basisversorgung im Alter können auch Beiträge an eine berufsständische Versorgungseinrichtung anerkannt werden. Hierbei ist zu beachten, dass die aus einer berufsständischen Versorgungseinrichtung an den Steuerpflichtigen gezahlten und nach § 3 Nr. 3 Buchst. c EStG steuerfreien Beitragserstattungen nich...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Arbeitszimmer und Homeoffic... / 3.4.4 Andere Tätigkeitsformen

Die von der Rechtsprechung entschiedenen Fälle lassen Rückschlüsse auch auf andere Tätigkeitsformen zu. Bei einem angestellten Rechtsanwalt ist Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit regelmäßig die Kanzlei. Denn dort betreut er schwerpunktmäßig seine Man­danten, fertigt seine Schriftsätze und verrichtet andere vorbereitende und nachbereitende Tätigk...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Sachverständige, Gutachter, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater.

Rn 21 Sachverständige und Gutachter haften für falsche Auskünfte, insb über die finanzielle Situation einer Person oder über den Wert des Vertragsgegenstands (zB BGH BB 60, 1301; NJW 91, 3282; 92, 3167, 3174; BGHZ 175, 276 Rz 28 ff); Entsprechendes gilt für Wirtschaftsprüfer (zB BGH NJW 56, 1595; VersR 79, 283, 284; NJW 01, 360, 364 f; VersR 13, 367; NJW 14, 383 Rz 11 ff; ZI...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Verfasser

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Dipl.-Kfm., Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Prof. Dr. Hubertus Baumhoff †, Honorarprofessor an der Universität Siegen Dipl.-Kfm., Steuerberater Prof. Dr. Xaver Ditz, Honorarprofessor an der Univer...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Vertragspflichten.

Rn 20 Die einzelnen Pflichten bestimmen sich nach der konkreten Vereinbarung (Inhalt und Umfang des Mandats). Bei der Wahrnehmung der steuerlichen Pflichten hat der Steuerberater den Mandanten umfassend zu beraten (sicherster und gefahrlosester Weg) und muss dabei auch die Möglichkeiten zur Steuerersparnis einbeziehen (BGH NJW 98, 1221, 1486 [BGH 20.11.1997 - IX ZR 62/97]; 0...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Haftung.

Rn 21 Für schuldhafte Pflichtverletzungen kommt eine Haftung des Steuerberaters nach § 280 I in Betracht. Dafür reicht ein pflichtwidriges Unterlassen des Steuerberaters aus, auch wenn eine pflichtwidrige Unterlassung der Behörde vorliegt (München BeckRS 16, 133417; zur Befolgung von Weisungen: BGH NJW 18, 541). Eine Haftung kommt auch in Betracht, wenn eine einmalig nutzbar...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsanwalts-/Steuerberaterhaftung.

Rn 81 Rechtsanwälte: Der Rechtsanwalt ist zu einer umfassenden und möglichst erschöpfenden Belehrung des Mandanten verpflichtet (BGH NJW 88, 563, 566 [BGH 22.10.1987 - IX ZR 175/86]; 91, 2079 [BGH 16.05.1991 - IX ZR 131/90]; BGH NJW-RR 90, 1241 [BGH 28.06.1990 - IX ZR 209/89]; zur Einbeziehung Dritter in den Schutzbereich s BGH NJW 23, 2775 [BGH 29.06.2023 - IX ZR 56/22]), e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Einzelfälle.

Rn 34 Ein Verstoß gg ein gesetzliches Verbot ist von der Rspr in den nachfolgenden Einzelfällen geprüft worden. Rn 35 Eine Abtretung von Honorarforderungen der Angehörigen verschwiegenheitspflichtiger Berufe unter Verstoß gg § 203 StGB ist nichtig (BGHZ 115, 130; BGH NJW 95, 2027; 14, 141 Tz 9), auch von Vergütungsansprüchen der Versicherungsvertreter (BGH NJW 10, 2509 [BGH 1...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2197 BGB – Ernennung des Testamentsvollstreckers.

Gesetzestext (1) Der Erblasser kann durch Testament einen oder mehrere Testamentsvollstrecker ernennen. (2) Der Erblasser kann für den Fall, dass der ernannte Testamentsvollstrecker vor oder nach der Annahme des Amts wegfällt, einen anderen Testamentsvollstrecker ernennen. Rn 1 Die Vorschrift regelt die Voraussetzungen für eine wirksame Testamentsvollstreckung. Diese muss nac...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Verfasser

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Nils Häck, Bonn (Rz. 1—1499) Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Julian Böhmer, Düsseldorf (Rz. 1500—1598)mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Taxe.

Rn 9 Eine Taxe ist ein hoheitlicher, nach Bundes- oder Landesrecht bestimmter Preis. Bsp. hierfür sind die Gebührenordnungen für Rechtsanwälte (RVG), Steuerberater, Ärzte und Zahnärzte (zur HOA s Rn 5).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vereinbarung.

Rn 9 Die Parteien des Schuldverhältnisses können vor, bei oder nach Begründung der Forderung deren Unabtretbarkeit vereinbaren. Abtretungsverbote können auch in Tarifverträgen u Betriebsvereinbarungen enthalten sein (BAG AP § 399 Nr 1, 4, 8; LAG Köln NZA-RR 06, 365; Soergel/Schreiber § 399 Rz 5; einschr ArbG Hamburg DB 10, 2111). Ob ein Abtretungsausschluss gemeint ist, muss...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Freiberufler

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Zur Abgrenzung der Einkunftsarten > Arbeitnehmer Rz 9 ff, 54 ff, > Arbeitslohn Rz 147, > Ehrenamt, > Einkünfte, > Outplacement-Beratung Rz 14. Außerdem > Architekten, > Ärzte, > Berufsständische Versorgungseinrichtungen, > Dolmetscher, > Freibeträge für nebenberufliche Tätigkeiten, > Heilpädagoge, > Insolvenzverwalter, > Journalisten, > Komponisten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Sonstige Rechtsfolgen.

Rn 28 Beschränkt sich die Nichtigkeit auf das Kausalgeschäft, sind die Leistungen nach Bereicherungsrecht rückabzuwickeln (BGHZ 111, 311 f; AnwK/Looschelders Rz 75). Aus einem wegen Verstoßes gg das RBerG nichtigen Geschäftsbesorgungsvertrag mit einem Steuerberater kann ein Vergütungsanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung resultieren (BGH NJW 00, 1562). Der Bereicherun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Geschäftsraummiete.

Rn 13 Unter § 580a II fallen Räume, die weit überwiegend (AG Hambg-Blankenese ZMR 12, 200; aA zu Unrecht LG Hamburg ZMR 12, 868 und ZMR 13, 443 mit abl Anm Abramenko) zu geschäftlichen Zwecken (BGH MDR 16, 146 u NJW 08, 3361) vermietet sind, dh alle vom Mieter zu Erwerbszwecken angemieteten Räume, unabhängig davon, ob eine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige berufliche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Sozietät und Beendigung.

Rn 17 Die Anwaltssozietät ist grds eine GbR und als solche rechtsfähig (§ 705 II, BGHZ 146, 341). Der Vertrag (§ 675) kommt mit der GbR zustande und muss durch einen zur Berufsausübung Befähigten erfüllt werden. Die Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der GbR (Primär- und Sekundäransprüche) nach § 721 (BGHZ 154, 370). Für anwaltliche Beratungsfehler haften auch d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Gewerberechtliche Vermittlungsverbote.

Rn 6 Gewerberechtlich bedürfen gewerbsmäßig tätige Darlehensvermittler nach § 34c I Nr 2 GewO, anders als lizensierte Kreditinstitute (§ 32 I KWG), einer Erlaubnis. Dies gilt nicht für die Vermittlung von Bausparverträgen. Auch wenn die Erlaubnis fehlt, ist der Vermittlungsvertrag wirksam (BGHZ 78, 269, 271f). Gleiches gilt, wenn der Vermittler gg § 32 I 1 KWG verstößt (Karl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Sittenwidrigkeit (§ 138).

Rn 24 Die Sittenwidrigkeit eines Maklervertrags kann sich aus den Umständen beim Vertragsschluss oder dem Inhalt des Vertrags ergeben. Anknüpfungspunkt ist häufig die Vergütungsvereinbarung. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass den Parteien insoweit ein weiter Gestaltungsspielraum einzuräumen ist. Erfolgsabhängige Vergütungen sind nur bei einem auffälligen Missverhä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Dienst- und Werkleistungen.

Rn 16 Dienstleistungen können naturgem nicht in Natur zurückgegeben werden, ebenso wenig nicht verkörperte Werkleistungen. Der Bereicherte schuldet also gem § 818 II Wertersatz, der sich nach der üblichen, hilfsweise der angemessenen, vom Empfänger ersparten, höchstens nach der (unwirksam) vereinbarten (BGHZ 111, 308) Vergütung bemisst (stRspr BGHZ 37, 259; 55, 135; 111, 308...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Weitere Einzelfälle.

Rn 32 Die Anwendung des Werkvertragsrechts kommt in Betracht für folgende Vertragsverhältnisse (alphabetisch): Abbruchvertrag (BGH WM 74, 391). Abfallverwertung und -entsorgung (Oldbg NJW-RR 99, 1575, 1576; Schlesw NJW-RR 00, 896, 897). Abschleppvertrag (LG Frankfurt VersR 02, 1260). Abwasserentsorgung (BGH NJW 09, 913). Anlagenvertrag nur bei Errichtung auf bestellereigenem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB S

Sach- und Rechtsmängel § 2042 BGB 42 Sachbezüge § 611 BGB 57, 74 Sache § 985 BGB 7 Begriff § 90 BGB 1 Daten § 90 BGB 5 elektronische Wertpapiere § 90 BGB 3b Körper des Menschen § 90 BGB 6 Kryptowerte. § 90 BGB 3b NFT § 90 BGB 3 nicht vertretbare § 91 BGB 4 selbstständige § 93 BGB 5 Software § 90 BGB 5 verbrauchbare § 92 BGB 1 vertretbare § 91 BGB 3 virtuelle § 90 BGB 3 zum persönlichen Geb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Einzelfälle.

Rn 67 Abtretung: Eine Zession oder Prozessführungsermächtigung ist sittenwidrig, wenn eine unvermögende Partei zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen vorgeschoben wird und dies bezweckt, das Kostenrisiko zulasten der beklagten Partei zu vermindern oder auszuschließen, wofür auf den Zeitpunkt der Abtretung abzustellen ist (Ddorf NZKart 15, 201). Ein wegen wucherähnlich...mehr