Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerberater

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bewertungseinheiten und Sic... / 5.2 Imparitätische Marktbewertung

Rz. 49 Dem Problem der nicht ganz perfekten Kompensation, insbesondere bei Makro-Hedges, trägt die Anwendung der "imparitätischen Marktbewertung" Rechnung, die als konsequente Fortführung der Festbewertung verstanden werden kann. Dieser Buchungstechnik liegt die Idee zugrunde, die Prinzipien der Imparität und der Realisation nicht auf Grund- und Sicherungsgeschäfte einzeln a...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsmanagement: Prakt... / 10 Forderungsausfälle drohen – Russland-Krieg gegen Ukraine etc.

Der Krieg Russlands gegen die Ukraine hat und wird weitreichende Folgen auch für deutsche Unternehmer und Unternehmen haben, die Geschäfte mit Russland bzw. russischen Kunden getätigt haben oder noch in Russland tätigen wollen oder investieren. So hat die Bundesregierung die Bewilligung der sog. Hermes-Bürgschaften ausgesetzt, und erschwert damit deutschen Unternehmen Geschäfte...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsmanagement: Prakt... / 1.1 Bonitätsprüfung als vorbeugende Maßnahme

Die Bonitätsprüfung ist eine präventive Maßnahme und setzt vor Aufnahme einer neuen Geschäftsbeziehung oder dem Abschluss eines Geschäfts mit einem Altkunden ein.[1] Die längstmögliche Speicherungsdauer von Daten über Zahlungsstörungen, die private Wirtschaftsauskunfteien durch Einmeldungen ihrer Vertragspartner sammeln, um sie zur Grundlage von Bonitätsbeurteilungen zu mache...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1 Begriff des Arbeitseinkommens (§ 850 Abs. 2, 3, 4 ZPO)

Rz. 3 § 850 Abs. 2, 3, 4 ZPO definiert, was unter dem Begriff des Arbeitseinkommens zu verstehen ist. Dies sind nach § 850 Abs. 2 ZPO alle Bezüge in Geld aus einem jetzigen, früheren oder zukünftigen Arbeits- oder Dienstverhältnis im weitesten Sinn.[1] Ohne Bedeutung ist, ob die Einkünfte aus einem privaten oder öffentlichen Dienstverhältnis hervorgehen, ob sie geistige oder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 6/2026, Anwaltsmagazin

Hinweis der Redaktion: Für ZAP-Abonnentinnen und ZAP-Abonnenten halten wir neben dieser Ausgabe zusätzlich die digitale ZAP-Sonderedition zu dem Thema „Aufhebungsverträge: Rechtssicherheit und finanzielle Vorteile für beide Seiten” unter www.anwaltspraxis-wissen.de/ZAP-Sondereditionen für Sie zum Lesen bereit. 1 Reform des Kindschaftsrechts kommt Bereits seit vielen Jahren wird...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Sonderprüfung / 1.2.1 Prüfungsanordnung

Bevor eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung durchgeführt werden kann, muss die Finanzbehörde eine schriftliche Prüfungsanordnung[1] erteilen. Diese muss mindestens 2 Wochen vor Beginn der Prüfung bekannt gegeben werden, wenn dadurch der Prüfungszweck nicht gefährdet wird. Es ist bereits geklärt, dass eine auf § 193 Abs. 1 AO gestützte Prüfungsanordnung keiner besonderen Begründung...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer-Nachschau / 3 Rechte des Betroffenen

Die Nachschau darf (ebenso wie eine Kassen-Nachschau[1]) unangekündigt durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass dem Unternehmer nicht mitgeteilt werden muss, wenn eine Umsatzsteuer-Nachschau durchgeführt werden soll. Der Betroffene erhält also vorher keine schriftliche Prüfungsanordnung. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass das Finanzamt sich in dem einen oder anderen Fa...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer-Nachschau / 3.2 Verhaltensregeln für den Betroffenen

Erscheint ein Prüfer, um eine Nachschau durchzuführen, sollte der Betroffene zunächst Kontakt zu seinem Steuerberater aufnehmen. Der Prüfer sollte genau erläutern, in wessen Auftrag und aus welchen Gründen die Nachschau durchgeführt werden soll und den genauen Umfang der beabsichtigten Ermittlungen erklären. Es empfiehlt sich, sich in jedem Fall eine schriftliche Bestätigung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Sonderprüfung / 1.2.3 Durchführung der Sonderprüfung

Der Prüfer muss zu Beginn einer Prüfung unverzüglich und unaufgefordert seinen Dienstausweis zeigen, ansonsten ist der Unternehmer nicht verpflichtet, ihm den Zutritt zu gestatten. Der Prüfer soll den Unternehmer auch darauf hinweisen, dass Auskunftspersonen benannt werden können. Die Außenprüfung soll dazu beitragen, dass die Steuergesetze gerecht und gleichmäßig angewendet...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.7.1 Ermessensausübung der Finanzbehörde

Rz. 32 In verfahrensrechtlicher Hinsicht ist seitens der FinVerw – wie bereits bei § 160 AO i. R.d. Gläubiger- und Empfängerbenennung – die pflichtgemäße Ermessensausübung zu beachten. Das Ermessen ist auf 2 Stufen auszuüben: auf der 1. Stufe ist zu entscheiden, ob die Angaben des Stpfl. zur Beurteilung des Sachverhalts ausreichend sind oder ein Benennungsverlangen an ihn ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Sonderprüfung / 1.2.4 Ende der Prüfung

Die Sonderprüfung ist abgeschlossen, wenn die prüfende Behörde den Abschluss ausdrücklich oder konkludent erklärt. I. d. R. kann die Außenprüfung mit der Zusendung des Prüfungsberichts[1] als abgeschlossen angesehen werden. Ändern sich die Besteuerungsgrundlagen durch die Prüfung, hat der Unternehmer das Recht auf eine Schlussbesprechung.[2] Er muss dabei Gelegenheit erhalte...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Anerkennung ausländischer B... / 2 Unterscheidung von reglementierten und nicht reglementierten Berufen

Für das Verständnis des Anerkennungsrechts ist die Differenzierung zwischen reglementierten und nicht reglementierten Berufen grundlegend.[1] Reglementierte Berufe setzen für die Berufsausübung eine staatliche Zulassung voraus, die an den Nachweis bestimmter Qualifikationen geknüpft ist.[2] Ohne förmliche Anerkennung darf die Tätigkeit nicht aufgenommen werden. Zu den regleme...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Grundsatzentscheid... / 2. Verbleibende Unsicherheiten für die Gestaltungsberatung

Für die Gestaltungsberatung bleiben gleichwohl drei Unsicherheiten: Prolongationsentscheidung: Erstens hat der VIII. Senat in der Prolongationsentscheidung ausdrücklich offengelassen, ob er an seiner früheren Rechtsprechung festhält, nach der ein vorübergehender Verzicht auf Darlehenszinsen als Einlage eines Kapitalnutzungsrechts zu behandeln ist.[15] Beraterhinweis Solange di...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsbriefe und Impress... / 7.1 Pflichtangaben

Es gibt bestimmte Mindestanforderungen an das Impressum. Danach muss das Impressum folgende Angaben enthalten: Unternehmensname sowie Name und Vorname des Vertretungsberechtigten. Soweit bei einer GmbH & Co. KG die Komplementär-GmbH persönlich haftender Gesellschafter ist, muss der Geschäftsführer der juristischen Person (oder ein sonstiger Bevollmächtigter) angegeben werden....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseröffnung / 3.3 Anmeldung beim Finanzamt

Wer einen gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieb eröffnet, muss dies nach § 138 Abs. 1 AO der Gemeinde mitteilen. Diese informiert dann das Finanzamt. Wird eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen, muss das Wohnsitzfinanzamt unmittelbar darüber in Kenntnis gesetzt werden. Als Folge der Anmeldung des Betriebs muss der Gründer einen "Fragebogen zur steuerlichen Erfass...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tantieme: Instrument zur Er... / 4.2 Klarheits- und Eindeutigkeitsgebot

Es muss klar und eindeutig vereinbart werden, ob und in welcher Höhe dem Geschäftsführer eine Tantieme zusteht. Dies erfordert zunächst, dass ihm ein klarer Rechtsanspruch auf die Tantieme einzuräumen ist. Dem stehen Regelungen entgegen, nach denen die Festsetzung der Tantieme von einer Entscheidung der Geschäftsführung oder der Gesellschafterversammlung abhängt oder nur unt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseröffnung / 3.2 Ausgaben in der Vorbereitungsphase

Schon im Vorfeld der Betriebseröffnung können Ausgaben anfallen. Diese werden als Betriebsausgaben anerkannt, wenn sie in einem eindeutigen Zusammenhang mit der angestrebten, auf die Erzielung eines Gewinns gerichteten Tätigkeit stehen. Dazu gehören z. B. Beratungskosten für das Gründungskonzept bzw. den Business-Plan, Kosten für die Anmietung eines Ladengeschäfts oder Büros, K...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseröffnung / 3.9 Weitere Unterlagen

Wer sich nicht stets um die Termine für seine Steuerzahlungen kümmern will, sollte dem Finanzamt eine SEPA-Lastschriftermächtigung erteilen, die zumindest die betrieblichen Steuern umfasst. Ein entsprechendes Formular, bei dem die Einzugsermächtigung auf bestimmte Steuerarten begrenzt werden kann, ist in Papierform beim Finanzamt einzureichen. Da Gewerbesteuer-Zahlungen nich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Besteuerung der GmbH, ihrer... / 3.2 Gewinnausschüttungen

Ordentliche Gewinnausschüttungen, verdeckte Gewinnausschüttungen und Vorabausschüttungen führen stets zu Einnahmen aus Kapitalvermögen, sofern die GmbH-Anteile zum Privatvermögen rechnen. Sie sind grundsätzlich in dem Jahr anzusetzen, in dem sie tatsächlich zufließen, d. h. auf dem Bankkonto oder dem Verrechnungskonto bei der GmbH gutgeschrieben werden. Dem Alleingesellschaft...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.3.1 Grundsatz

Vergütungen für die Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft sind als Sondervergütungen i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zu qualifizieren und werden den gewerblichen Einkünften des Mitunternehmers zugerechnet. Der Begriff "Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft" i. S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 2 EStG ist weit auszulegen.[1] Unter ihn fallen alle Leistungen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseröffnung / 3.8 Umsatzsteuer

Die Höhe des geschätzten Umsatzes einschließlich Umsatzsteuer (Tz. 7.1) entscheidet darüber, ob die Kleinunternehmer-Regelung (Tz. 7.3) in der Startphase angewendet werden kann oder nicht. Wird ein Bruttoumsatz von mehr als 25.000 EUR jährlich geschätzt, scheidet der Kleinunternehmer-Status aus. Bei unterjähriger Unternehmensgründung ist der Umsatz auf das Gesamtjahr hochzure...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseröffnung / 3.7 Lohnsteuer

Angaben zur Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer (Tz. 6) sind nur zu machen, wenn Arbeitnehmer beschäftigt werden. Werden Arbeitnehmer beschäftigt, ist zu berechnen, wie hoch die im Monat, Quartal bzw. Jahr voraussichtlich anfallende Lohnsteuer sein wird. Dazu genügt es, die Lohnabrechnung für den ersten Beschäftigungsmonat auf das Gesamtjahr hochzurechnen, sofern keine So...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.5 Nießbrauch und wirtschaftliches Eigentum

Rz. 30 Die Eigentumsverhältnisse an Wirtschaftsgütern bestimmen sich im Steuerrecht nach § 39 AO. Zwar ist die Eigentumsstellung nicht gleichzusetzen mit dem Tatbestand der Einkünfteerzielung im EStG. Dennoch hat der Tatbestand der Vermögenszurechnung insoweit Relevanz als damit über das Wirtschaftsgut verfügt wird und infolgedessen eine Leistungsbeziehung bzw. -erbringung ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / c) Ausnahmen von der Steuerpflicht für Kapitalrückzahlungen

Grundsätzlich sind nach den Regelungen zur Besteuerung von Ausschüttungen wirtschaftlich betrachtet auch Kapitalrückzahlungen steuerpflichtig. Die Steuerpflicht von Kapitalrückzahlungen ist nach Ansicht des Gesetzgebers dem Vereinfachungsgedanken bei der Besteuerung von Investmenterträgen geschuldet (vgl. BT-Drucks. 18/8045, 85). Nur für den Fall, dass sich ein Investmentfon...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.4 Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer

Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte sind – ungeachtet ihres eigentlichen Beratungsauftrags – für die Mandanten häufig auch der bevorzugte Ansprechpartner in allen anderen Lebensbereichen, die die Berücksichtigung besonderer rechtlicher "Spielregeln" erfordern. Das zeigt auch die Rechtsprechung von EuGH und BFH zur Testamentsvol...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Beratungsempfehlung für Steuerberater

Rz. 1198 [Autor/Stand] Ein Steuerberater, der von Berufs wegen über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse seiner Mandanten Bescheid weiß, kann allzu leicht in den Verdacht eines leichtfertigen oder bedingt vorsätzlichen Verhaltens geraten. Die notwendige Einschränkung kann deshalb nur auf der objektiven Tatbestandsebene ansetzen. Zunächst einmal gilt m.E. nicht das gesamt...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.10.5 Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte: Die "bunte Vielfalt" der Leistungsortsbestimmung

Rz. 135 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Praxis-Beispiel Das FG Münster (Urteil vom 03.04.2014, Az: 5 K 2386/11 U, BFH/NV Datenbank, HI 6930673) hat zur Frage eines möglichen Leistungsaustauschs bei der Abmahnung von Wettbewerbern Folgendes erkannt: „1) Der Aufwendungsersatzanspruch, den der Stpfl. einem Wettbewerber im Zusammenhang mit einer Abmahnung in Rechnung stellt, stellt kei...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Absicherung des Steuerberaters durch Dokumentation der Empfehlungen

Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Das Beispiel aus Rz. 8 wird fortgeführt: Praxis-Beispiel Kunde K ist ein großes US-amerikanisches Unternehmen. Der Vertrag, den M unterschreiben soll, wurde von der Rechts- und Steuerabteilung des K in New York ausgearbeitet und kann von M nur unverändert – also ohne Aufnahme der vorgeschlagenen Klausel – unterzeichnet werden. Rz. 31 Stand: 6. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Die Herausgeber / Die Autorinnen und Autoren

Univ.-Prof. Dr. Markus Achatz, Steuerberater und Partner bei LeitnerLeitner, Österreich; Leiter der Abteilung Steuerrecht und Vorstand des Instituts für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre an der Universität Linz, Gastprofessor an der Universität St. Gallen. Julia Bader, Steuerberaterin bei der LGG Steuerberatung GmbH, Stuttgart. Karl Birgel, Diplom-Betriebswirt, freiberufliche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Steuerliche Berater als unmittelbare Täter nach § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO

Rz. 108 [Autor/Stand] Unproblematisch ist der steuerliche Berater Täter, der im eigenen Namen vorsätzlich unrichtige Angaben für seinen Mandanten macht (s. Rz. 105) und selbst bei der FinB einreicht (s. Rz. 107.6)[2]. Denn es ist nicht Tatbestandsvoraussetzung, dass man über eigene steuerliche Angelegenheiten falsche Angaben macht oder selbst steuerpflichtig ist, da die Tat ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Steuerliche Beratung und Teilnahme

Rz. 185 [Autor/Stand] Eine täterschaftliche oder mittäterschaftliche Verwirklichung des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO durch den steuerlichen Berater kommt nur dann infrage, wenn dieser als Urheber oder Miturheber der unrichtigen bzw. unvollständigen Angaben anzusehen ist (s. Rz. 105 ff., 108 ff., 113 ff., 114 ff.). Das ist insb. bei eigenen Erklärungen des Steuerberaters der Fall[2]...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2026, Folgen der Ausz... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die beteiligten Ehegatten haben am 2011 geheiratet. Sie leben seit November 2017 – Auszug des Antragsgegners – getrennt. Der Scheidungsantrag wurde dem Antragsgegner am 2.9.2021 zugestellt. [2] In der gesetzlichen Ehezeit vom … 2011 bis zum … 2021 hat die Antragstellerin Versorgungsanrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung, in einer berufsständischen Vers...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei § 370 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO

Rz. 99 [Autor/Stand] Nicht selbstverständlich ist es, dass die Unterscheidung zwischen Täterschaft und Teilnahme auch bei § 370 Abs. 1 Nr. 2, 3 AO nach den für Nr. 1 entwickelten Kriterien (s. Rz. 95 ff.) durchgeführt wird. Denn bei § 370 Abs. 1 Nr. 2, 3 AO handelt es sich um Sonderdelikte (s. Rz. 87), die dadurch gekennzeichnet sind, dass der Täter entgegen einer besonderen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bilsdorfer/Kaufmann, Der Steuerberater und die Steuerverkürzung in eigener Sache, DStR 2021, 1250; Gehm, Strafrechtliche Fallstricke für den steuerlichen Berater bei Wahrnehmung seines Mandats, Stbg 2010, 165; Höpfner/Schwartz, Strafbarkeitsrisiken für Steuerberater – Fallstricke in der Beratungspraxis, PStR 2014, 61; Klose, Aktuelle Entwicklungen im materiellen Wirtschaftss...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Berufs- und disziplinarrechtliche Folgen

Rz. 1184 [Autor/Stand] Berufsträger (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) müssen bei einer Verurteilung wegen eines Steuervergehens oftmals mit berufs- bzw. disziplinarrechtlichen Konsequenzen rechnen.[2] Die eigene Steuerhinterziehung (bzw. die Beihilfe zur Steuerhinterziehung eines Mandanten)[3] eines Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Fehlerhafte Aufzeichnungen und Buchführung

Rz. 1200 [Autor/Stand] Vorschriften über Aufzeichnungs-, Buchführungs- und Bilanzierungspflichten finden sich in außersteuerlichen wie in steuerlichen Gesetzen. In der AO ist die Führung von Büchern und Aufzeichnungen in den §§ 140–148 AO geregelt. Mit BMF-Schreiben vom 28.11.2019[2] hat die Finanzverwaltung zur Anwendung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbew...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Mittäterschaft des steuerlichen Beraters

Rz. 114 [Autor/Stand] Die Tatsache, dass ein steuerlicher Berater in den Gesamtvorgang der Steuerhinterziehung eingeschaltet ist, reicht zur Bejahung von Mittäterschaft nicht aus. Denn die Mitbeherrschung des Geschehens muss sich auf die Tathandlung beziehen. Der Mittäter muss gemeinsam mit einem anderen (Mit-)Herrschaft über die inhaltliche Gestaltung und die Abgabe der unr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Vorsatz bei § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO

Rz. 625 [Autor/Stand] Bei der Unterlassensvariante des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO (s. Rz. 271 ff.) ist streitig, ob der Täter (nur) die eine Rechtspflicht zum Handeln begründenden tatsächlichen Umstände kennen muss oder auch die steuerliche Erklärungs- oder Handlungspflicht als solche (s. Rz. 665 ff.). Jedenfalls muss er aber zumindest ernsthaft für möglich halten und billigen (z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Achenbach, Der BGH zu den Strafbarkeitsrisiken des nachträglich bösgläubigen Steuerberaters, Stbg 1996, 299; Beermann, Das Verbrauchsteuer-Binnenmarktgesetz, DStZ 1993, 258; Beneke, Der Anwendungserlass des Bundesfinanzministeriums zu § 153 AO vom 23.5.2016, BB 2016, 2327; Beyer, Anwendungserlass zu § 153 AO – Praktische Bedeutung für Berichtigungserklärungen und Selbstanzei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Angaben durch Unterlassen i.V.m. § 13 StGB

Rz. 221 [Autor/Stand] Umstritten ist, ob § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO auch durch Unterlassen begangen werden kann (s. schon Rz. 201 f.). Der Wortlaut der Vorschrift, die als Begehungsdelikt ausgestaltet ist (Angaben machen), kann dabei nicht überzeugend als Gegenargument gegen eine Unterlassungsstrafbarkeit angeführt werden. Denn üblicherweise beschreiben die Tatbestände des StGB e...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Germany Trade and Invest, Informationsbroschüre März 2009 sowie http://www.gtai.de/web_de/ueberuns. Strunk, Einfluss der EuGH-Rechtsprechung auf die Arbeit der Steuerberater, Stbg 8/2004, Editorial (= S. M 1). Weimann, Umsatzsteuer in der Praxis (UidP), 21. Auflage 2023. Weimann, Rechnungsstellung ins und aus dem EU-Ausland: Darf Betriebsprüfer einheitliche Sprache fordern?, AS...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.12 Resümee und Checkliste "Verhalten bei der Nachschau"

Rz. 65 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Steuerberater und Mandant werden sich auf vermehrte und intensivere Prüfungen der USt durch die Finanzverwaltung einstellen müssen (so auch Hillmann-Stadtfeld, DStR 2002, 434, Abschn. 5). Wichtig ist es zu erkennen, dass die Prüfungen auch den steuerehrlichen Unternehmer treffen können (Heil, StuB 2002, 221). So ist etwa sein Vorsteuerabzug i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Beckschäfer, Zur "doppelten" Bestrafung eines Steuerberaters im Strafverfahren und im Verfahren vor der Steuerberaterkammer, ZWH 2016, 398; Biesgen/Izrailevych, Berufsrechtliche Folgen bei Steuerdelikten von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, SAM 2024, 139; Blesinger, Das Steuergeheimnis im Strafverfahren (Teil II), wistra 1991, 294; Brauns, Disziplinaris...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Adick/Höink, Keine Haftung von Bankmitarbeitern für Steuerhinterziehung anonymer Kunden, PStR 2013, 146; Bilsdorfer, Folgen einer steuerlichen Verfehlung, NWB Fach 13, 678 (1985); Blesinger, Haftung und Duldung im Steuerrecht, 2005, S. 54 ff.; Bruschke, Die Haftung des Steuerhinterziehers nach § 71 AO, BB 2018, 2780; Büß, Die Haftung des Steuerhinterziehers nach § 71 AO, Dis...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (1) Strafbarkeitsrisiko wegen Geldwäsche

Rz. 1196 [Autor/Stand] Die Steuerhinterziehung gem. § 370 AO als taugliche Vortat zur Geldwäsche hat tiefgreifende Einschränkungen der Rechtsberatung in Steuer- und Steuer strafsachen zur Folge. Vor allem das Strafbarkeitsrisiko für den Strafverteidiger bei Annahme von Honoraren ist seit der Grundsatzentscheidung des BGH vom 4.7.2001[2] außerordentlich angestiegen. Der BGH h...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 80 [Autor/Stand] Bei § 370 AO folgt die Unterscheidung von Täterschaft und Teilnahme nach § 369 Abs. 2 AO (s. § 369 Rz. 80 f.) den allgemeinen Regeln des StGB . Täter ist nach § 25 StGB damit der unmittelbare Täter, der die Tat selbst begeht (§ 25 Abs. 1 Alt. 1 StGB), der mittelbare Täter, der die Tat durch einen anderen begeht (§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB), und der Mittäter, de...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.6.3 Abweichungen von der deutschen Rechtsauffassung (bzw. von der Rechtsauffassung der deutschen Finanzverwaltung) offenlegen

Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Abschließend ist auf die Problematik der Steuerhinterziehung beim Verschweigen einer abweichenden Rechtsauffassung hinzuweisen. Vermehrt wurde nach den damaligen Vorsteuerausschlüssen durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 (vgl. dazu Weimann/Raudszus, INF 1999, 261) den Beratern im Fachschrifttum empfohlen, zu Gunsten des Mandanten ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3 Germany Trade and Invest

Rz. 34 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 "Germany Trade and Invest" – nachfolgend kurz "GTaI" – ist die neue Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Bundesrepublik Deutschland. Die GTaI ist am 01.01.2009 durch die Zusammenführung der Bundesagentur für Außenwirtschaft (bfai) mit der Invest in Germany GmbH entstanden. Sie bündelt damit die Kompetenzen beider Vorgängerorganisationen mit ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.2 Schritt 2: Einkauf einer externen Beratung empfehlen

Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Das Umsatzsteuerrecht kennt keine DBA. Jedes Land der Welt regelt seine Umsatzsteuerfragen damit grundsätzlich autark (vgl. Rz. 11). Viele Drittstaaten haben sich aber – ob der Vorteile des Vorsteuerabzugs (Arbeitsteilung bleibt unbesteuert!) – bei der Gestaltung ihres eigenen Umsatzsteuerrechts an den Grundsätzen und Leitlinien des europäisc...mehr