Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerberater

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 4 Haftung des Käufers für Altverbindlichkeiten

4.1 Haftung nach § 25 HGB Der allgemeine Hinweis des Steuerberaters an den Mandanten bez. der Haftung nach § 25 HGB [1] ist zulässig. Die handelsrechtlichen Vorschriften muss der Steuerberater wegen der steuerlichen Relevanz kennen und darf insoweit auf diese verweisen: Der Käufer eines angesehenen Unternehmens ist oft daran interessiert, die den Kunden und den Geschäftspartner...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 8.3 OHG-Anteil

Die Ausführungen zum BGB-Anteil gelten sinngemäß (§§ 105 Abs. 3 HGB; § 108 HGB; §§ 126 ff. HGB). S. auch MoPeG v. 10.8.2021.mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3 Kaufpreis

Der Kaufpreis orientiert sich am Unternehmenswert, ist aber nicht zwangsläufig mit diesem identisch. Die Bewertungsmethode und die innerhalb der Bewertungsmethode gewählten Berechnungsverfahren müssen – auch unter Berücksichtigung der Umstände des konkreten Falls – im Einklang mit dem durch diese rechtliche Vorgabe geprägten Bewertungsziel stehen.[1] Dieser Hinweis an den Ma...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 8.1 GmbH-Anteil

Der Steuerberater kennt sich im Zusammenhang mit der Bewertung eines GmbH-Anteils[1] aus und wird seinen Mandanten daher bitten, die erforderlichen steuerlichen Unterlagen zwecks Überprüfung (z. B. Ertragslage) hereinzureichen und kann dann zumindest bei der GmbH eine mögliche Überschuldung (§ 19 InsO) und eine Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO)[2] nach den Kriterien des BGH[3]...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.1 Haftung nach § 25 HGB

Der allgemeine Hinweis des Steuerberaters an den Mandanten bez. der Haftung nach § 25 HGB [1] ist zulässig. Die handelsrechtlichen Vorschriften muss der Steuerberater wegen der steuerlichen Relevanz kennen und darf insoweit auf diese verweisen: Der Käufer eines angesehenen Unternehmens ist oft daran interessiert, die den Kunden und den Geschäftspartnern bekannte Firma fortzufü...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2 Kaufgegenstand und Übernahmestichtag

Im Hinblick auf die unmittelbar damit verbundenen steuerlichen Folgen des Kaufs – der Käufer hat ein Interesse daran, die Anschaffungskosten auf erworbene Vermögensgegenstände optimal zu verteilen – muss es dem Steuerberater erlaubt sein, dem Mandanten die Unterschiede zwischen einem Asset Deal und einem Share Deal zu erläutern und darauf hinzuweisen, unter welchen Vorausset...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 5 Arbeitsrechtliche Folgen des Betriebsübergangs für den Käufer

Der Steuerberater kann im Zusammenhang mit den künftig erforderlichen lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Abrechnungsarbeiten seinen Mandanten bitten, die entsprechenden Unterlagen des Verkäufers wie Arbeitsverträge, Lohnkonten etc. anzufordern, um z. B. ein Angebot für die kommende Lohnbuchhaltung abgeben zu können und damit mittelbar auf die Brisanz aufmerksam m...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 6 Gewährleistungsansprüche des Käufers und Verjährung

Der sehr komplizierte Bereich des Kaufrechts des BGB, unter welchen Voraussetzungen der Verkäufer für Mängel am Unternehmen haftet bzw. welche Rechte der Käufer dann hat, ist ein rein rechtlicher und daher darf der Steuerberater hier auch nicht ansatzweise tätig werden. Dieser Komplex ist auch für Rechtsanwälte haftungsträchtig. Der Käufer muss sich Gewährleistungsrechte vorb...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 13 Weitere Urteile

OLG Brandenburg, Beschluss v. 16.6.2025, 4 U 82/24: Einseitige Erwartungen einer Vertragspartei, die für ihre Willensbildung maßgeblich waren, gehören nur dann zur Geschäftsgrundlage, wenn sie in den dem Vertrag zugrunde liegenden gemeinschaftlichen Willen beider Parteien aufgenommen worden sind. Dazu genügt nicht, dass die eine Partei ihre Erwartungen bei den Vertragsverhan...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 9 Besonderheiten bei Kauf einer Freiberuflerpraxis

Der Mandanten- bzw. Patientenstamm ist für den Käufer einer Freiberuflerkanzlei/-praxis besonders wichtig, wie der Steuerberater regelmäßig aus eigener Erfahrung weiß.[1] Die Zahl der niedergelassenen Anwälte sinkt schon seit Jahren. Die Anzahl der Steuerberater nimmt auch leicht ab. Zudem steht in den nächsten Jahren ein Generationenwechsel an. Berufsträger bevorzugen u. U. ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 12 Erforderliche Grundlagen/Maßnahmen für die Beratung (Checkliste)

Unternehmen: Aktueller Handelsregisterauszug Aktueller Gesellschaftsvertrag mit allen Nachträgen/Ergänzungen Gründungsvertrag mit allen anschließend gefassten Beschlüssen Liste aller Gesellschafter Nachweise über jeweilige Einlageleistung der Gesellschafter und Vermögen der Gesellschaft Verträge zwischen Gesellschaft und Gesellschafter bzw. Unternehmer und Angehörigen Gewerbeanmeld...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 8.2 BGB-Anteil

Der Käufer tritt in die Rechtsstellung des Verkäufers mit allen Rechten und Pflichten nach den §§ 705 ff. BGB und dem Gesellschaftsvertrag ein. Dies bedeutet die persönliche und gesamtschuldnerische Haftung des neuen Gesellschafters für alle bestehenden rechtsgeschäftlich begründeten und gesetzlichen Verbindlichkeiten mit dem Betriebs- und Privatvermögen,[1] unabhängig von d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 7 Wettbewerbsverbote des Verkäufers zugunsten des Käufers – Konkurrenzschutz

Der Erwerber eines Unternehmens hat zumeist ein erhebliches Interesse daran, dass der Verkäufer nicht mehr in seinem bisher ausgeübten "Beruf" tätig wird bzw. diese Tätigkeit nicht im näheren räumlichen Umfeld stattfindet. Ein solcher betriebswirtschaftlich begründeter Hinweis des Steuerberaters an den Mandanten ermöglicht diesem, die mögliche und erforderliche rechtliche Ab...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsveranstaltung: Abre... / 4.5 Aufteilung bei gemischt veranlassten Veranstaltungen

Sachzuwendungen anlässlich einer 2-tägigen Reise sind aufzuteilen, wenn die Reise an einem Tag von den Elementen einer Betriebsveranstaltung und am anderen Tag von den Elementen eines Dienstgeschäfts geprägt ist. Bleiben die dem Betriebsveranstaltungsteil zuzurechnenden, anteiligen Kosten innerhalb des 110-EUR-Freibetrags, liegt auch insoweit eine steuerfreie Betriebsveranstaltu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorausgefüllte Steuererklär... / 4 Abruf von Bescheinigungen durch Steuerberater

Bevollmächtigte Steuerberater profitieren von der vorausgefüllten Steuererklärung, weil sie sich bereits vor der Erstellung der Steuererklärung für ihre Mandanten über die der Finanzverwaltung vorliegenden Bescheinigungen informieren und bei abweichenden Angaben eine Korrektur der Bescheinigungen bei den Dritten veranlassen können. Nachträgliche Korrekturen im Wege des Einsp...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Autoren

Stefanie Blum Dipl.-Fw. (FH), Oberregierungsrätin, Köln Gerhard Bruschke Dipl.-Fw., Steuerberater, Möhnesee Prof. Dr. Marc Desens Universitätsprofessor an der Universität Leipzig Prof. Dr. Franz Dötsch Vorsitzender Richter am BFH a.D., München, Honorarprofessor an der Technischen Universität München Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen Universitätsprofessor an der Ludwig-Maximilians Universi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Steuerliche Berater als unmittelbare Täter nach § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO

Rz. 108 [Autor/Stand] Unproblematisch ist der steuerliche Berater Täter, der im eigenen Namen vorsätzlich unrichtige Angaben für seinen Mandanten macht (s. Rz. 105) und selbst bei der FinB einreicht (s. Rz. 107.6)[2]. Denn es ist nicht Tatbestandsvoraussetzung, dass man über eigene steuerliche Angelegenheiten falsche Angaben macht oder selbst steuerpflichtig ist, da die Tat ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Steuerliche Beratung und Teilnahme

Rz. 185 [Autor/Stand] Eine täterschaftliche oder mittäterschaftliche Verwirklichung des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO durch den steuerlichen Berater kommt nur dann infrage, wenn dieser als Urheber oder Miturheber der unrichtigen bzw. unvollständigen Angaben anzusehen ist (s. Rz. 105 ff., 108 ff., 113 ff., 114 ff.). Das ist insb. bei eigenen Erklärungen des Steuerberaters der Fall[2]...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei § 370 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO

Rz. 99 [Autor/Stand] Nicht selbstverständlich ist es, dass die Unterscheidung zwischen Täterschaft und Teilnahme auch bei § 370 Abs. 1 Nr. 2, 3 AO nach den für Nr. 1 entwickelten Kriterien (s. Rz. 95 ff.) durchgeführt wird. Denn bei § 370 Abs. 1 Nr. 2, 3 AO handelt es sich um Sonderdelikte (s. Rz. 87), die dadurch gekennzeichnet sind, dass der Täter entgegen einer besonderen...mehr

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Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.12 Hinweise auf Bürogemeinschaften und Kooperationen

Lohnsteuerhilfevereine dürfen Bürogemeinschaften mit Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten oder Steuerberatungsgesellschaften bilden.[1] Diese Bürogemeinschaften sind zulässig. Bürogemeinschaften dürfen jedoch nicht den Anschein einer Sozietät erwecken. Auf gemeinsamen Geschäftspapieren oder Praxisschildern muss deshalb deutlich werden, dass keine Sozietät, sondern lediglich ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Berufs- und disziplinarrechtliche Folgen

Rz. 1184 [Autor/Stand] Berufsträger (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) und Beamte oder Richter müssen bei einer Verurteilung wegen eines Steuervergehens oftmals mit berufs- bzw. disziplinarrechtlichen Konsequenzen rechnen.[2] Die eigene Steuerhinterziehung eines Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe stellt eine Berufspflichtverletzung dar,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Fehlerhafte Aufzeichnungen und Buchführung

Rz. 1200 [Autor/Stand] Vorschriften über Aufzeichnungs-, Buchführungs- und Bilanzierungspflichten finden sich in außersteuerlichen wie in steuerlichen Gesetzen. In der AO ist die Führung von Büchern und Aufzeichnungen in den §§ 140–148 AO geregelt. Mit BMF-Schreiben vom 28.11.2019[2] hat die Finanzverwaltung zur Anwendung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbew...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Mittäterschaft des steuerlichen Beraters

Rz. 114 [Autor/Stand] Die Tatsache, dass ein steuerlicher Berater in den Gesamtvorgang der Steuerhinterziehung eingeschaltet ist, reicht zur Bejahung von Mittäterschaft nicht aus. Denn die Mitbeherrschung des Geschehens muss sich auf die Tathandlung beziehen. Der Mittäter muss gemeinsam mit einem anderen (Mit-)Herrschaft über die inhaltliche Gestaltung und die Abgabe der unr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorausgefüllte Steuererklär... / 4.2 Abruf von Bescheinigungen ohne Nutzung der Kammer-Vollmachtsdatenbank

Steuerberater, die nicht die K-VDB nutzen, zählen zu den sonstigen Vollmachtnehmern, ebenso wie Angehörige i. S. d. § 15 AO, landwirtschaftliche Buchstellen oder ausländische Steuerberater, die nicht an der K-VDB teilnehmen. Sonstige Vollmachtnehmer übermitteln ihre Vollmachten ohne Vollmachtsvermutung.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Vorsatz bei § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO

Rz. 625 [Autor/Stand] Bei der Unterlassensvariante des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO (s. Rz. 271 ff.) ist streitig, ob der Täter (nur) die eine Rechtspflicht zum Handeln begründenden tatsächlichen Umstände kennen muss oder auch die steuerliche Erklärungs- oder Handlungspflicht als solche (s. Rz. 665 ff.). Jedenfalls muss er aber zumindest ernsthaft für möglich halten und billigen (z...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Achenbach, Der BGH zu den Strafbarkeitsrisiken des nachträglich bösgläubigen Steuerberaters, Stbg 1996, 299; Beermann, Das Verbrauchsteuer-Binnenmarktgesetz, DStZ 1993, 258; Beneke, Der Anwendungserlass des Bundesfinanzministeriums zu § 153 AO vom 23.5.2016, BB 2016, 2327; Beyer, Anwendungserlass zu § 153 AO – Praktische Bedeutung für Berichtigungserklärungen und Selbstanzei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Angaben durch Unterlassen i.V.m. § 13 StGB

Rz. 221 [Autor/Stand] Umstritten ist, ob § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO auch durch Unterlassen begangen werden kann (s. schon Rz. 201 f.). Der Wortlaut der Vorschrift, die als Begehungsdelikt ausgestaltet ist (Angaben machen), kann dabei nicht überzeugend als Gegenargument gegen eine Unterlassungsstrafbarkeit angeführt werden. Denn üblicherweise beschreiben die Tatbestände des StGB e...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Steuer Office Excellence
Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs vor Zugang des Registrierungsbriefs

Leitsatz 1. Der Senat verfolgt seine Auffassung, die maßgebenden gesetzlichen Bestimmungen zum besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach (beSt) seien dahingehend auszulegen, dass dieses Postfach dem einzelnen Steuerberater erst dann zur Verfügung stehe, wenn er den für die Erstanmeldung zu diesem Postfach erforderlichen Registrierungsbrief erhalten habe, nicht weiter. 2. Wenn ein Steuerberater vor Zugang des Registrierungsbriefs eine Klage im Einklang mit den entsprechenden Hinweisen der Bu...§ 56 der Finanzgerichtsordnung(Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23.06.2025 ‐ 1 BvR 1718/24Senatsurteil vom 06.08.2025 ‐ X R 13/23DStR 2025, 2080mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Beckschäfer, Zur "doppelten" Bestrafung eines Steuerberaters im Strafverfahren und im Verfahren vor der Steuerberaterkammer, ZWH 2016, 398; Blesinger, Das Steuergeheimnis im Strafverfahren (Teil II), wistra 1991, 294; Brauns, Disziplinarische Verfolgung von Beamten nach strafbefreiender Selbstanzeige, in FS Kohlmann, 2003, S. 387 ff.; Carlé, Verwaltungs- und berufsrechtliche...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Strafbarkeitsrisiko wegen Geldwäsche

Rz. 1199.4 [Autor/Stand] Die Aufnahme des § 370 AO in den Katalog der tauglichen Vortaten zur Geldwäsche (§ 261 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 Buchst. b StGB) hat tiefgreifende Einschränkungen der Rechtsberatung in Steuer- und Steuerstrafsachen zur Folge. Vor allem das Strafbarkeitsrisiko für den Strafverteidiger bei Annahme von Honoraren ist seit der Grundsatzentscheidung des BGH vom ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Gehm, Strafrechtliche Fallstricke für den steuerlichen Berater bei Wahrnehmung seines Mandats, Stbg 2010, 165; Höpfner/Schwartz, Strafbarkeitsrisiken für Steuerberater – Fallstricke in der Beratungspraxis, PStR 2014, 61; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl. 2012, Rz. 521 ff.; Sieja, Strafrechtliche Beteiligung des steuerlichen Beraters an Steuerde...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Mitwirkung bei der Steuererklärung

Rz. 1792 [Autor/Stand] Eine Beihilfe zur Steuerhinterziehung gem. § 370 Abs. 1 Nr. 1, § 369 Abs. 2 AO; § 27 StGB des steuerlichen Beraters, der an der Steuererklärung mitwirkt, wozu auch die Vorlage der Steuerbescheinigung gehört, ist grds. denkbar, scheidet jedoch m.E. regelmäßig mangels Vorsatzes aus. Ferner macht sich der Steuerberater, der im Nachhinein die Unrichtigkeit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (3) Berufsverbot (§ 70 StGB)

Rz. 1128.19 [Autor/Stand] Das Berufsverbot bezweckt den Schutz der Allgemeinheit gegenüber Personen, die unter Missbrauch ihres Berufs oder Gewerbes oder unter grober Verletzung der mit ihnen verbundenen Pflichten rechtswidrige Taten begangen haben und voraussichtlich auch weiter begehen werden. Das Verbot kann für einen Zeitraum von einem Jahr bis zu fünf Jahren ausgesproch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 80 [Autor/Stand] Bei § 370 AO folgt die Unterscheidung von Täterschaft und Teilnahme nach § 369 Abs. 2 AO (s. § 369 Rz. 80 f.) den allgemeinen Regeln des StGB . Täter ist nach § 25 StGB damit der unmittelbare Täter, der die Tat selbst begeht (§ 25 Abs. 1 Alt. 1 StGB), der mittelbare Täter, der die Tat durch einen anderen begeht (§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB), und der Mittäter, de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wiedereinsetzung in den vor... / 2.6.1 Vertreter

Ein mögliches Verschulden eines Vertreters ist dem Steuerpflichtigen zuzurechnen.[1] Wirksame Vertretung setzt entweder (gesetzliche) Vertretungsmacht oder (rechtsgeschäftlich erteilte) Vollmacht voraus.[2] Vom Vertreter zu unterscheiden ist der (im Gesetz nicht eigens geregelte) Bote. Während der Vertreter eine eigene Willenserklärung im Namen des Vertretenen abgibt, überbrin...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Verpflichtete Personen

Rz. 344 [Autor/Stand] Adressaten der Verpflichtung nach § 153 Abs. 1 AO sind der Stpfl. (§ 33 AO), sein Gesamtrechtsnachfolger[2] (§ 153 Abs. 1 Satz 2 AO) und die nach §§ 34, 35 AO für den Stpfl. oder seinen Gesamtrechtsnachfolger handelnden Personen (s. Rz. 292 ff.). Berichtigungspflichtig nach § 153 Abs. 1 AO ist auch der Testamentsvollstrecker sowie der Insolvenzverwalter...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bilsdorfer, Folgen einer steuerlichen Verfehlung, NWB Fach 13, 678 (1985); Bruschke, Die Haftung des Steuerhinterziehers nach § 71 AO, BB 2018, 2780; Büß, Die Haftung des Steuerhinterziehers nach § 71 AO, Diss. 1991; Dißars, Verfahrensrechtliche Folgen einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit, StB 2001, 169; Ehrig, Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Umsatzsteuer...mehr

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Beratungsbefugnis der Lohns... / 3 Die Beratungsbefugnis im Überblick

Die Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine umfasst ihrem gesetzlichen Auftrag entsprechend, "Selbsthilfeeinrichtungen" von Arbeitnehmern zu sein, die für diesen Personenkreis typischerweise verwirklichten steuerlichen Tatbestände. Den Kern bilden die Einkünfte aus Beschäftigungsverhältnissen. Unerheblich ist, ob diese Einkünfte aus einem aktiven Beschäftigungsverhältni...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Unmittelbares Ansetzen bei Mit- und mittelbarer Täterschaft

Rz. 711 [Autor/Stand] Bei der mittäterschaftlich (§ 25 Abs. 2 StGB) begangenen Steuerhinterziehung (s. Rz. 113 ff.) wird den Mittätern wechselseitig das Verhalten der jeweils anderen Mittäter als eigenes Verhalten zugerechnet (s. Rz. 113, 83). Daraus folgert die h.M. zu Recht, dass alle Mittäter einheitlich in das Versuchsstadium eintreten, sobald einer von ihnen aufgrund de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Verfasser

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Dipl.-Kfm., Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Prof. Dr. Jens Schönfeld, Bonn, Honorarprofessor an der Universität Osnabrück M.Sc. und Steuerberater Dr. Alexander Wehner, Düsseldorfmehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Vorsatz bei § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO

Rz. 623 [Autor/Stand] Bei der Begehungsform des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO (s. Rz. 211 ff.) muss der Täter wissen und wollen (zur Abgrenzung zur Fahrlässigkeit s. Rz. 610 ff.), dass er unrichtige oder unvollständige Angaben macht, diese Angaben steuerlich erhebliche Tatsachen betreffen, er diese Angaben den FinB oder anderen Behörden gegenüber macht, durch seine Handlung Steuern verk...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Konsequenzen aus dem Abweichen der nationalen Rechtslage von der MwStSystRL und empfohlene Vorgehensweise

Tz. 13 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Für den Vereinsvorstand oder den Steuerberater des Vereins stellt sich nun die Frage, wie er im Hinblick auf die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei Kenntnis der vorstehend dargestellten Problematik vorgehen soll. Hierzu muss zunächst etwas zur Bedeutung und Stellung der europäischen MwStSystRL im Verhältnis zum deutschen Steuerpflicht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Beweis des Irrtums

Rz. 652 [Autor/Stand] Ist der Irrtum von strafrechtlicher Bedeutung, muss sein Vorliegen vom Gericht festgestellt werden. Dabei gilt der Grundsatz in dubio pro reo. Für die Verteidigung besteht das Problem, den Irrtum – einen rein inneren Vorgang – anhand äußerer Umstände so plausibel zu machen, dass die Annahme des Gerichts, der Täter habe vorsätzlich bzw. mit Unrechtsbewus...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Begriff der Bande

Rz. 1123 [Autor/Stand] Eine Bande setzt den Zusammenschluss von mindestens drei Personen voraus[2]. Diese müssen sich mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer Straftaten des im Gesetz genannten Deliktstyps (hier: Steuerhinterziehungen) zu begehen. Gemäß § 370 Abs. 3 Nr. 5 AO müssen sich die Bandenmitglieder zur fortgesetzten Begehung von Steuerhinterzie...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Besteuerung der Lohnsteuerh... / 2.1 Allgemeines

Der Beratungsstellenleiter eines Lohnsteuerhilfevereins kann im Angestelltenverhältnis oder selbstständig als freier Mitarbeiter tätig sein.[1] In beiden Fällen übt er als Hilfsperson des Vereins eine diesem im Rahmen des § 4 Nr. 11 StBerG erlaubte Hilfeleistung in Steuersachen aus.[2] Wer Arbeitnehmer ist, ist unter Beachtung der Vorschriften von § 1 LStDV nach dem Gesamtbil...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 1 Rechtliche Grundlagen

§ 8 Abs. 1 StBerG enthält Regelungen über die zulässige Werbung sowohl für Steuerberater als auch für Lohnsteuerhilfevereine. Auf die eigenen Dienste zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen darf in Form und Inhalt sachlich hingewiesen werden. Die Überschrift zu § 8 StBerG lautet "Werbung" (früher: "Verbot der Werbung"). Die Generalklauel räumt den Vereinen das Recht auf Wer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Beller/Wagner, Die Bedeutung der Kenntnis der Finanzbehörden für den Straftatbestand der Steuerhinterziehung, ZWH 2022, 1; Beyer, Auswirkungen der Erklärungsfiktion des § 150 Abs. 7 S. 2 AO im Steuerstrafrecht bei Mitteilungen Dritter gem. § 93c AO, NZWiSt 2018, 359; Bilsdorfer, Steuerberatung im Grenzbereich von Kreativität und Steuerhinterziehung, PStR 2000, 150; Borchers,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bachmann, Vorsatz und Rechtsirrtum im Allgemeinen Strafrecht und im Steuerstrafrecht, 1993; Backes, Zur Problematik der Abgrenzung von Tatbestands- und Verbotsirrtum im Steuerstrafrecht, Diss. Köln 1981; Backes, Die Abgrenzung von Tatbestands- und Verbotsirrtum in Steuerstrafrecht, StuW 1982, 253; Bollacher, Die neue "Beitraganspruchstheorie" zu § 266a StGB – ein Irrtum zuvi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hey, Die Steuerbegünstigung der gemeinnützigen Tätigkeiten der öffentlichen Hand, Gedanken der Anwendung des Gemeinnützigkeitsrechts auf die öffentliche Hand, StuW 2000, 467; Drüen/Hechtner, Rechts- und Sicherheitsfragen der elektronischen USt-Voranmeldung im Projekt "ELSTER", DStR 2006, 821; Meyer-Pries/Mersmann, Web-Publizität mit XBRL iRd EHUG, Technische Umsetzung des eRep...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Allgemeines Schrifttum: Ambos, Tatherrschaft durch Willensherrschaft kraft organisatorischer Machtapparate, GA 1998, 226; Bloy, Zur Abgrenzung der Täterschaftsformen, GA 1998, 519; Bottke, Täterschaft und Gestaltungsherrschaft, 1992; Eidam Aktuelle Überlegungen zur Strafbarkeit des agent provocateur, in FS Ulfried Neumann, 2017, S. 773; Haas, Kritik der Tatherrschaftslehre, ...mehr