Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerberater

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Rspr zu konkreten Einzelfällen in Kurzform

Rn. 125b Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Die Rspr hat, trotz langjähriger Verluste (wenn sich keine persönlichen Motive erkennen lassen), Gewinnerzielungsabsicht insb wegen Fehlens persönlicher Gründe oder Neigungen oder angestrebter außerwirtschaftlicher Vorteile konkret bejaht, ua (exemplarisch) in folgenden Fällen: Automatenaufsteller: BFH BFH/NV 2009, 1115 Bootshandel: bei gee...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Fortgesetzte Steuerhinterziehung unter Verwendung nachgemachter oder verfälschter Belege (§ 370 Abs. 3 Nr. 4 AO)

Rz. 1114 [Autor/Stand] Das Regelbeispiel des § 370 Abs. 3 Nr. 4 AO erfüllt, wer unter Verwendung von nachgemachten bzw. verfälschten Belegen fortgesetzt Steuern verkürzt bzw. nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt. Belege sind i.d.R. Urkunden, d.h. Schriftstücke, die vermöge ihres gedanklichen Inhalts geeignet und bestimmt sind, im Rechtsleben eine Tatsache zu beweisen,...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Haftung für hinterzogene Steuerbeträge nach § 71 AO

Rz. 1135 [Autor/Stand] Ist der Täter oder Teilnehmer [2] nicht zugleich Stpfl., so haftet er gem. § 71 AO für die durch ihn verkürzten Steuerbeträge, die zu Unrecht gewährten Steuervorteile und die Hinterziehungszinsen.[3] Die Steuerschuld und die Haftungsschuld schließen sich nach h.M. gegenseitig aus.[4] Die Vorschrift des § 71 AO ist keine Sanktionsnorm, sondern eine Haftu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Hinterziehungszinsen (§§ 235, 238 AO)

Rz. 1143 [Autor/Stand] Für hinterzogene Steuerbeträge sind mit dem Zeitpunkt der Vollendung der Steuerhinterziehung Zinsen i.H.v. 6 v.H./Jahr zu zahlen (§§ 235, 238 Abs. 1 AO).[2] Hierbei handelt es sich nicht um eine zusätzliche Strafmaßnahme.[3] Beim Nutznießer der Hinterziehung soll vielmehr der erlangte Zinsvorteil abgeschöpft werden.[4] Die Pflicht zur Verzinsung besteh...mehr

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ZErb 06/2026, Zur vertragli... / 2 Anmerkung

1. Mit Urt. v. 20.1.2026 (VIII R 6/23) hat der BFH die ertragsteuerliche Steuerbarkeit von Abfindungen verneint, die ein Pflichtteilsberechtigter für den lebzeitigen Verzicht auf sein Pflichtteilsrecht erhält. Die Eltern hatten eine sukzessive Unternehmensnachfolge im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf ihren Sohn vorgenommen. Die nicht bedachte Tochter erhielt für den vo...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Verbotsirrtum (§ 17 StGB)

Rz. 676 [Autor/Stand] Erfasst der Stpfl. die steuerlichen Folgen seines Verhaltens voll, meint er aber zu Unrecht, dieses Verhalten sei gleichwohl grundsätzlich nicht verboten oder ausnahmsweise erlaubt, liegt ein Verbotsirrtum nach § 17 StGB vor. Die fälschliche Annahme, das eigene Verhalten sei zwar Unrecht, aber straffrei, ist gänzlich unbeachtlich[2] (s. Rz. 646). Rz. 67...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2.4.2 Steuerfalle: Umsatzsteuer auch auf unternehmerisch veranlasste Wertabgaben

Rz. 58 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ausführungen und insbesondere Urteile zum "alten" Eigenverbrauch lassen sich grundsätzlich auf die neuen Vorschriften analog anwenden. Eine wichtige Ausnahme, für die dieser Grundsatz nicht gilt, ergibt sich aus § 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 3 UStG. Die Vorschrift stellt einer Lieferung gegen Entgelt unter den weiteren Voraussetzungen (Berechtigung zu...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4.2 Sonstige Leistungen (§ 3a Abs. 5 ff. öUStG; § 3a dUStG)

Rz. 32 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Zur Bestimmung des Leistungsortes bei sonstigen Leistungen ist zu unterscheiden, ob die Leistung an einen Unternehmer (B2B) oder an einen Nichtunternehmer (B2C) ausgeführt wird. Als Unternehmer für Zwecke der Bestimmung des Leistungsortes der Dienstleistung gelten neben dem Unternehmer i. S. d. § 2 UStG (vgl. Rz. 3) auch ein Unternehmer, der n...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Gemeinsame Tatausführung

Rz. 113.6 [Autor/Stand] Erforderlich ist ein objektiver Tatbeitrag eines jeden Mittäters, obwohl die Rspr. hier zum Teil den Tatentschluss mit dem Tatbeitrag gleichsetzt und es ausreichen lässt, dass der Mittäter den die Tat ausführenden Genossen in seinem Tatentschluss bestärkt[2]. Nach h.M. setzt die Beteiligung an der Tatausführung keine Mitwirkung im eigentlichen Ausführ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.7 Kauf auf Probe vs. Kauf mit Rückgaberecht

Rz. 42 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Besonderheiten gelten für den Kauf auf Probe. Hier wird dem Käufer mit der Zusendung der Ware die faktische Befähigung zur Verfügung über den Gegenstand zunächst noch nicht verschafft (§ 454 BGB). Sendet der Käufer den Gegenstand innerhalb der Probezeit an den Lieferer zurück, kommt keine Lieferung zustande (OFD Hamburg vom 13.02.1996, StEd 1...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Grundsätzliches

Rz. 28 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Zu einer Veranlagung des ArbN kommt es, wenn § 46 EStG keine gegenteilige Regelung enthält (vgl § 25 Abs 1 HS 2 EStG). Grundvoraussetzung für die Anwendung des § 46 EStG ist, dass das > Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit besteht, von denen ein Steuerabzug tatsächlich vorgenommen worden ist (§ 46 Abs 2 ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Zu § 2 Abs. 1 UStG: Alvermann, Unternehmensgründung und Umstrukturierung, UStB 2005, 28. Blöse, "Stolperfalle" Außenhaftung des GmbH-Geschäftsführers nicht unterschätzen, GStB 2012, 119. Burhoff, Der Strohmann ist kein Unternehmer, PStR 2003, 193. Carl, Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand im Wandel/BFH erweitert unternehmerische Tätigkeit von juristischen Personen des öffent...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Haftungsausschluss (§ 13c Abs. 2 S. 4 UStG)

Rz. 74 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Abtretungsempfänger, Pfandgläubiger oder Vollstreckungsgläubiger kann sich der Haftungsinanspruchnahme entziehen, soweit er als Dritter Zahlungen i. S. d. § 48 AO zugunsten des leistenden Unternehmers bewirkt (§ 13c Abs. 2 S. 4 UStG; vgl. auch Abschn. 13c.1. Abs. 42 UStAE). Rz. 75 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Derartige Zahlungen soll der Abtr...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.11.2.2 Vertrauensschutz

Rz. 110 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Ausfuhrnachweis kann grundsätzlich nicht durch gefälschte Belege geführt werden, der leistende Unternehmer trägt damit das Ausfallrisiko (vgl. Dziadkowski, UVR 2002, 73). Aus einem gefälschten Beleg ergibt sich nicht eindeutig und leicht nachweisbar, dass eine Beförderung oder Versendung in das Drittlandsgebiet erfolgt ist, denn ein gefä...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.6.3 Kompakt-ABC "Unentgeltliche Wertabgaben"

Rz. 174 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Arbeitnehmer-Sammelbeförderung Der BFH hat mit Urteil vom 11.05.2000 (Az: V R 73/99, BStBl II 2000, 505) seine Rechtsprechung zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Arbeitnehmer-Sammelbeförderung fortgeführt. Das Gericht verneint einen steuerbaren "Arbeitnehmerverbrauch" i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. b UStG 1980/1991, wenn die Erforde...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Verspätete Abgabe von Steuererklärungen

Rz. 323 [Autor/Stand] Der Nichtabgabe einer Steuererklärung steht nach allgemeiner Meinung[2] die verspätete Abgabe von Steuererklärungen gleich. Mittelbar lässt sich dies auch aus § 370 Abs. 4 Satz 1 AO ableiten, wonach eine Steuerverkürzung auch dann vorliegt, wenn die Steuer nicht rechtzeitig festgesetzt wird (s. dazu näher Rz. 450, 460). Im Fall verspäteter Abgabe der Er...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 13. Konkurrenzen

Rz. 1343 [Autor/Stand] Bei Schwarzlohnabreden muss zwischen der Hinterziehung der vom Arbeitgeber monatlich anzumeldenden Lohnsteuer und der Hinterziehung der jährlich zu erklärenden Einkommensteuer des Arbeitnehmers unterschieden werden. Unstreitig handelt es sich dabei um jeweils selbständige Taten i.S.v. § 53 StGB (s. Rz. 915 und 1314), so dass es in einem Veranlagungszei...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.5 Steuersatzerhöhungen: Unsicherheit um Leistungszeitpunkt bei langfristigen Verträgen

Rz. 62 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach Auffassung der Finanzverwaltung sind langfristige Leistungen erst mit Beendigung des entsprechenden Rechtsverhältnisses ausgeführt, es sei denn, die Beteiligten hätten Teilleistungen vereinbart oder es kommt die Ist-Besteuerung von Anzahlungen zum Tragen (Abschn. 13.1. Abs. 3 S. 2 UStAE). Aufgrund der hieraus resultierenden Praxisproblem...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.4.1 Veräußerer

Rz. 185 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der persönliche Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1a UStG bezieht sich nur auf Unternehmer i. S. d. § 2 UStG und damit auf jeden, der eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Unternehmen und Unternehmereigenschaft erlöschen erst, wenn der Unternehmer alle Rechtsbeziehungen abgewickelt hat, die mit dem aufgegebenen Betrie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Klare und eindeutige Vereinbarung

Tz. 266 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Eine Vereinbarung ist klar und eindeutig, wenn ein außen stehender Dritter zweifelsfrei erkennen kann, dass die Leistung auf Grund einer entgeltlichen Vereinbarung mit dem Gesellschafter erbracht wird (s Urt des BFH v 24.01.1990, BStBl II 1990, 645; v 04.12.1991, BStBl II 1992, 362) und in welcher Höhe – einerlei ob laufend oder einmalig – e...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Strafrechtliche Würdigung der vGA

Rz. 1433 [Autor/Stand] Die vom BFH aufgestellten objektiven Kriterien zur Definition einer vGA werden von der strafrechtlichen Rspr. regelmäßig übernommen. Gleichwohl behält sich die strafrechtliche Rspr. vor, die von der finanzgerichtlichen Rspr. aufgestellten Kriterien abweichend auszufüllen oder eine Entscheidung auf abweichende rechtliche Erwägungen zu gründen[2]. Problem...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Steuerrechtliche Grundlagen

Rz. 480 [Autor/Stand] Insbesondere die Nichtabgabe von Steuererklärungen oder Steuervoranmeldungen zieht Schätzungen nach § 162 AO nach sich. In der Betriebsprüfung kommt es zu Schätzungen, wenn der Stpfl. Aufzeichnungen nur unzureichend führt oder die Buchführung der Besteuerung nicht zugrunde gelegt werden kann. Ist eine formell ordnungsgemäße Buchführung mit an Sicherheit...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.7 Beschränkung der gesetzgeberischen Möglichkeiten durch die MwStSystRL

Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Immer wieder verursachen (Natur-)Katastrophen beträchtliche Schäden, die Solidarmaßnahmen erfordern. Diese unterstützt die Bundesrepublik Deutschland durch flankierende steuerliche Billigkeitsmaßnahmen (vgl. z. B. zum damaligen Hochwasser BMF, Schreiben vom 21.06.2013, Az: IV C 4 – S 2223/07/0015 :008, BStBl I 2013, 769; zur Hungersnot in Ost...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.2 Hinweis auf die Steuerschuld des letzten Abnehmers

Rz. 41 Stand: 06/03 – 07/2025 Der letzte Abnehmer soll durch die Hinweise in der Rechnung eindeutig und leicht erkennen können, dass er letzter Abnehmer in einem i. g. Dreiecksgeschäft ist und die Steuerschuld auf ihn übertragen wird (Abschn. 25b.1 Abs. 8 S. 2 Nr. 2 UStAE). Entscheidend ist, dass ein Hinweis auf das Vorliegen eines i. g. Dreiecksgeschäfts und zusätzlich auf d...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Axmann/Hammerl, Bestimmung des umsatzsteuerlichen Leistungsorts für E-Dienstleistungen / BFH-Urteil XI R 36/19 als herber Dämpfer für die deutsche Finanzverwaltung, NWB 2023, 894. Bader/Sodenkamp, Umsatzsteuerlicher Leistungsort beim Verkauf von Eintrittskarten/Konsequenzen aus dem BMF-Schreiben vom 10.06.2013 für sog. Zwischenhändler, NWB 2013, 2859. Broderson/von Loeffelho...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

App, Kein Sonderausgabenabzug für Steuerberatungskosten nach Einleitung eines Steuerstrafverfahrens, DStZ 1990, 424; Bordewin, Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes vom 25.7.1984, FR 1984, 411; v. Briel/Ehlscheid, Steuerliche Berücksichtigung von Kosten im Steuerstrafverfahren, BB 1999, 2539; Depping, Strafverteidigungskosten als ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3 Begriff der Rechnung

Rz. 20 Stand: 6/01 – 02/2025 Nach § 14 Abs. 1 S. 1 UStG ist Rechnung jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird. Eine Rechnung kann nach § 31 Abs. 1 S. 1 UStDV aus mehreren Dokumenten bestehen, aus denen sich insgesamt die nach § 14 Abs. 4 UStG erforderlichen Angabe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Herrschaft über den Inhalt der Erklärung

Rz. 107.2 [Autor/Stand] Für die Annahme unmittelbarer Täterschaft ist entscheidend, dass der Täter die Angaben inhaltlich bestimmt, die in den Rechtsverkehr gelangen, so dass sie ihm als Urheber zugerechnet werden können. Für das Bejahen der Tathandlung reicht es deshalb nicht aus, dass jemand die falsche Erklärung nur tatsächlich dem Empfänger (körperlich) überbringt oder i...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Gegenüber FinB oder anderen Behörden

Rz. 251 [Autor/Stand] Die Tathandlung besteht darin, dass die unrichtigen oder unvollständigen Angaben den FinB oder anderen (zuständigen) Behörden zugehen (s. Rz. 213) und in die Bearbeitung des Steuerfalls einfließen (s. Rz. 581 a.E.). Das ist auch der Fall, wenn die Angaben in einen Datenverarbeitungsvorgang einfließen, aber nicht von einem Menschen zur Kenntnis genommen ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.3 Andere sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers (§ 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG)

Rz. 32 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Alle sonstigen Leistungen (§ 3 Abs. 9 UStG) eines im Ausland ansässigen Unternehmers können, wenn deren Ort im Inland belegen ist, den Wechsel der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG auslösen. Bis zum 30.06.2010 fielen diese sonstigen Leistungen ohne Rücksicht auf ihre Art unter § 13b Abs. 1 Nr. 1 UStG in der bis zu diesem Zeitpunkt geltend...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.3.5 Beurteilung nach den allgemeinen Regeln für Reihengeschäfte

Rz. 43f Stand: 06/03 – 07/2025 Ohne die Sonderregelung des § 25b UStG wäre der Grundfall wie folgt zu lösen: I tätigt in Italien eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung an D (§ 4 Nr. 1 Buchst. b i. V. m. § 6 a UStG). D tätigt in den Niederlanden einen innergemeinschaftlichen Erwerb von I (§ 3d Satz 1 UStG). D tätigt zusätzlich in Deutschland einen innergemeinschaftlich...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2.3 Abgrenzung

Rz. 46 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 In den folgenden Fällen handelt es sich um andere als auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen i. S. d. § 3a Abs. 4 Nr. 13 UStG, nämlich um Dienstleistungen, die zum wesentlichen Teil durch Menschen erbracht werden, wobei das Internet oder ein elektronisches Netz nur als Kommunikationsmittel dient: Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 06/2026...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Adick, Bedingter Vorsatz und Festsetzung von Hinterziehungszinsen, PStR 2011, 245; Bachmann, Vorsatz und Rechtsirrtum im Allgemeinen Strafrecht und im Steuerstrafrecht, Diss. Kiel 1993; Bechtel, Grundzüge des Steuerstrafrechts Teil 2, JuS 2024, 1115; Dörn, Die Bedeutung der Prüfung von Vorsatz und Leichtfertigkeit im Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht, INF 1990...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2.2.1 Die Neuregelung

Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach Art. 58 MwStSystRL in der ab 01.01.2015 geltenden Fassung von Art. 5 Nr. 1 der RL 2008/8/EG des Rates vom 12.02.2008 zur Änderung der RL 2006/112/EG bezüglich des Ortes der Dienstleistung (ABl. EU 2008 Nr. L 44, 11) gilt als Leistungsort bei Telekommunikationsleistungen, Rundfunk- und Fernsehleistungen, auf elektronischem Weg erbrachten Lei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Bogenschütz/Striegel, Gewstliche Behandlung der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges durch Pers-Ges, DB 2000, 2547; Crezelius, StSenkG: § 8b Abs 3 S 2 KStG 2001 – ein stges Verwirrspiel, DB 2000, 1631; Dieterlen/Schaden, Einige Bemerkungen zu den Regelungen des StSenkG zur Besteuerung von Anteilsveräußerungen, BB 2000, 2492; Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Steuerstraf- und bußgeldrechtliche Aspekte

Rz. 1589 [Autor/Stand] Bei Verletzung dieser Mitwirkungspflichten drohen zunächst steuerliche Sanktionen. Ebenfalls durch das StVergAbG eingefügt wurden § 162 Abs. 3, 4 AO, die – einer internationalen Entwicklung folgend[2] – weitreichende steuerliche Sanktionen speziell für die Verletzung der Mitwirkungspflichten gem. § 90 Abs. 3 AO enthalten. § 162 Abs. 3, 4 AO gelten gem....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Irrtum über normative Umstände

Rz. 658 [Autor/Stand] Besonderheiten ergeben sich bei der Behandlung des Tatbestandsirrtums aus dem Umstand, dass § 370 AO durch das Merkmal "steuerlich erhebliche Tatsachen" sowie die Begriffe der "Steuerverkürzung" und des "Steuervorteils" auf die Regeln des Steuerrechts (nicht nur: der formellen Steuergesetze) verweist (s. Rz. 27 f.). Nach der Rspr.[2] und auch nach der i...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (a) Erlangtes Etwas

Rz. 1130.2 [Autor/Stand] Die Einziehung nach §§ 73 ff. StGB hat im Steuerstrafrecht mittlerweile deutlich an Bedeutung zugenommen. Da die Einziehung neben der Strafe angeordnet werden kann, können im Einzelfall erhebliche wirtschaftliche Folgen drohen (s. zur Einziehung von Kryptowährungen Rz. 1898 ff. bzw. im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften Rz. 1795 ff.).[2] Rz. 1130.3 [A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5 Sonstige Probleme der verdeckten Gewinnausschüttung im Grundstücksbereich

Tz. 1018 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Verzichtet eine GmbH auf die Ausübung eines günstigen Kaufangebots zu Gunsten ihres Gesellschafters, liegt darin eine vGA; s Urt des BFH v 03.11.1971 (BStBl II 1972, 227). Nach neuerer BFH-Rspr würde man dies damit begründen, dass die Gesellschaft ihrem Gesellschafter eine Geschäftschance unentgeltlich überlassen hat; s Tz 946 ff. Tz. 1019 S...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Untersagung der Gewerbeausübung

Rz. 1165 [Autor/Stand] Nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO ist die Ausübung eines Gewerbes von der zuständigen Behörde ganz oder teilweise zu untersagen, wenn Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewebetreibenden oder einer mit der Leitung des Gewerbebetriebs beauftragten Person[2] in Bezug auf dieses Gewerbe dartun. Die Untersagung dient dem Schutz der Allgemeinhe...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Axmann/Huschens, Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen ab 1.1.2025 – Wie weit reicht die Befreiung mit Blick auf das weiterhin geltende Bescheinigungsverfahren, UVR 2025, 80. Becker, Die Neuregelung der Steuerbefreiung für Bildungsleistungen durch das JStG 2024, MwStR 2025, 51. Becker, Fortbildung per Live-Stream, Aufzeichnung oder als Kombi-Produkt?, UVR 2025, 380. Brus...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Ammann, Zur Umsatzbesteuerung von Golfclub-Leistungen, die mit "Greenfees" und "echten" Mitgliederbeiträgen entgolten werden, UVR 2010, 144–148. Baldauf, Umsatzsteuerliche Abgrenzung von Zuschusszahlungen der öffentlichen Hand, DStZ 2010, 125–136. Becker/Kretzschmann, Umsatzbesteuerung von Gastvorträgen unter Berücksichtigung der aktuellen EuGH-Rechtsprechung, UR 2007, 873–881...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Kapitalertragsteuer erhoben

Rz. 1763 [Autor/Stand] Die Vorschriften über die Anrechnung bzw. Erstattung der Kapitalertragsteuer setzen weiter voraus, dass diese "erhoben wurde". Insoweit ist geklärt, dass "erhoben"nur den Einbehalt der Steuer durch die verpflichtete Stelle, nicht jedoch auch die Abführung an das FA voraussetzt[2]. Rz. 1764 [Autor/Stand] Mit Schreiben vom 5.5.2009 [4] hat das BMF dazu Ste...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3 Durchlaufender Posten

Rz. 85 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach § 10 Abs. 1 S. 5 UStG gehören Beträge, die der leistende Unternehmer im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt, nicht zum Entgelt. Dieser Vorgang wird als durchlaufender Posten bezeichnet (vgl. Abschn. 10.4. UStAE). Der Unternehmer ist dann die Mittelsperson. Nach Auffassung der Verwaltung wird grundsätzlich verl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ll) Verbot der Doppelverwertung von Strafzumessungstatsachen (§ 46 Abs. 3 StGB)

Rz. 1067 [Autor/Stand] § 46 Abs. 3 StGB normiert das Verbot der Doppelverwertung von Strafzumessungstatsachen, das über § 369 Abs. 2 AO auch für das Steuerstrafrecht gilt. Die ses Verbot bedeutet, dass die Merkmale des gesetzlichen Tatbestands, die schon bei der Bestimmung des gesetzlichen Strafrahmens als maßgeblich verwertet wurden, nicht nochmals bei der Strafzumessung be...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1.2 Das Wahlrecht in Abschn. 25b.1 Abs. 2 UStAE

Rz. 19 Stand: 06/03 – 07/2025 Zunächst verneinte die deutsche Finanzverwaltung das Vorliegen eines i. g. Dreiecksgeschäfts i. S. v. § 25b UStG, wenn an einem Reihengeschäft mehr als drei Unternehmer beteiligt waren (so noch Abschn. 276b Abs. 2 S. 2 UStR 2000). Hieran hat die Finanzverwaltung nicht weiter festgehalten und sprach erstmals in Abschn. 276b Abs. 2 S. 2 UStR 2005 a...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Mindestbemessungsgrundlage

Rz. 133 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach § 10 Abs. 5 UStG in der ab 2014 geltenden Fassung sind die Bemessungsgrundlagen des Abs. 4 bzw. höchstens das "marktübliche Entgelt" entsprechend für Lieferungen und sonstige Leistungen, die Körperschaften und Personenvereinigungen i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 des KStG, nichtrechtsfähige Personenvereinigungen sowie Gemeinschaften i. R...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Balmes/Ambroziak, Anm. zum Beschluss des BFH v. 29.10.2008 – I B 160/08 (Steuerabzug bei Bauleistungen gemeinschaftskonform?), BB 2009, 706; Beck/Girra, Bauabzugsteuer, NJW 2002, 1079; Beneke, Die Reform der strafbefreienden Selbstanzeige, BB 2015, 407; Bubeck/Stiegler, Update Bauabzugsteuer – Überblick über aktuelle Rechtsfragen, NWB 2021, 1034; Diebold, Der Bausteuerabzug ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Freiheits- oder Geldstrafe

Rz. 1006 [Autor/Stand] Die Steuerhinterziehung ist mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bedroht (§ 370 Abs. 1 AO). In besonders schweren Fällen gilt der erhöhte Strafrahmen des § 370 Abs. 3 AO, der eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorsieht. Die zeitige Freiheitsstrafe beträgt im Fall der "einfachen" Steuerhinterziehung nach den ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerberichtigung: die ... / 2.1 Sachverhalt

Rechtsanwalt R ist Eigentümer eines Grundstücks in Köln, auf dem er 2020 und 2021 ein Gebäude (im Folgenden Hauptgebäude) errichtet hatte. Die erstmalige unternehmerische Nutzung erfolgte zum 1.9.2021. In der Bauphase zog R aus allen ihm gegenüber erbrachten Bauleistungen 70 % Vorsteuer ab, da er seinem Finanzamt nachweisen konnte, dass 70 % der Fläche auf durch Option steuer...mehr