Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerberater

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Mitwirkung bei der Steuererklärung

Rz. 1792 [Autor/Stand] Eine Beihilfe zur Steuerhinterziehung gem. § 370 Abs. 1 Nr. 1, § 369 Abs. 2 AO; § 27 StGB des steuerlichen Beraters, der an der Steuererklärung mitwirkt, wozu auch die Vorlage der Steuerbescheinigung gehört, ist grds. denkbar, scheidet jedoch m.E. regelmäßig mangels Vorsatzes aus. Ferner macht sich der Steuerberater, der im Nachhinein die Unrichtigkeit...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

DStV, EU-Kommissions-Vorschlag von Rechtsvorschriften zum endgültigen Mehrwertsteuersystem für den unionsinternen Handel zwischen Unternehmen (B2B); COM(2017) 566 final, COM(2017) 567 final, COM(2017) 568 final, COM(2017) 569 final, Stellungnahme S 01/18 vom 16.02.2018, www.dstv.de > Interessenvertretung > Steuern. Hacke, Teures Steuersystem/Steuern: Erhebung kostet Finanzver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Verpflichtete Personen

Rz. 344 [Autor/Stand] Adressaten der Verpflichtung nach § 153 Abs. 1 AO sind der Stpfl. (§ 33 AO), sein Gesamtrechtsnachfolger[2] (§ 153 Abs. 1 Satz 2 AO) und die nach §§ 34, 35 AO für den Stpfl. oder seinen Gesamtrechtsnachfolger handelnden Personen (s. Rz. 292 ff.). Berichtigungspflichtig nach § 153 Abs. 1 AO ist auch der Testamentsvollstrecker sowie der Insolvenzverwalter...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Unmittelbares Ansetzen bei Mit- und mittelbarer Täterschaft

Rz. 711 [Autor/Stand] Bei der mittäterschaftlich (§ 25 Abs. 2 StGB) begangenen Steuerhinterziehung (s. Rz. 113 ff.) wird den Mittätern wechselseitig das Verhalten der jeweils anderen Mittäter als eigenes Verhalten zugerechnet (s. Rz. 113, 83). Daraus folgert die h.M. zu Recht, dass alle Mittäter einheitlich in das Versuchsstadium eintreten, sobald einer von ihnen aufgrund de...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Verjährung

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Verjährung ist ein in vielen Rechtsgebieten genutzter Begriff, der verwendet wird, um bestimmte Rechtsfolgen nach Ablauf einer sog Verjährungsfrist zu bezeichnen. Welche Rechtsfolgen eintreten, ist jedoch nicht einheitlich geregelt. Rz. 2 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Im Zivilrecht führt der Ablauf der Verjährungsfrist dazu, dass ein Schuldner se...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (3) Berufsverbot (§ 70 StGB)

Rz. 1128.19 [Autor/Stand] Das Berufsverbot bezweckt den Schutz der Allgemeinheit gegenüber Personen, die unter Missbrauch ihres Berufs oder Gewerbes oder unter grober Verletzung der mit ihnen verbundenen Pflichten rechtswidrige Taten begangen haben und voraussichtlich auch weiter begehen werden. Das Verbot kann für einen Zeitraum von einem Jahr bis zu fünf Jahren ausgesproch...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.9 Steuerberaterhaftung vermeiden

Rz. 64 Stand: 06/03 – 07/2025 Der hier geschilderte Sachverhalt ist kein Einzelfall. Ein Steuerberater tut gut daran, infrage kommende Mandanten zur Vermeidung eigener Haftungsrisiken (ungefragt) auf die Besonderheiten hinzuweisen.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Beweis des Irrtums

Rz. 652 [Autor/Stand] Ist der Irrtum von strafrechtlicher Bedeutung, muss sein Vorliegen vom Gericht festgestellt werden. Dabei gilt der Grundsatz in dubio pro reo. Für die Verteidigung besteht das Problem, den Irrtum – einen rein inneren Vorgang – anhand äußerer Umstände so plausibel zu machen, dass die Annahme des Gerichts, der Täter habe vorsätzlich bzw. mit Unrechtsbewus...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Vorleben, persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse

Rz. 1050 [Autor/Stand] Bei der Strafzumessung sind des Weiteren das Vorleben des Täters und die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bedeutsam. Bezüglich des Vorlebens des Täters ist in praktischer Hinsicht insbesondere dessen Belastung durch frühere Straftaten zu berücksichtigen. Vorstrafen wirken jedenfalls dann strafschärfend, wenn sie einschlägig sind, im Übrige...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Dankl, "Pommes-Erlass" – neueste Erfahrungen mit der Finanzverwaltung, UR 2011, 454. Dankl/Robisch, Vereinfachungsregelung für grenzüberschreitende Beförderungslieferungen – Neue Auffassung der Finanzverwaltung im sog. "Pommes-Erlass", UR 2013, 372. Gries/Stößel, Die umsatzsteuerliche Behandlung grenzüberschreitender Lieferungen über ein Konsignationslager, NWB 2017, 1810 ff. K...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Kamps/Talaska, Selbstanzeige eines Jägers und Waffenträgers, AO-StB 2013, 61; Pfefferl/Halfmann, Außerstrafrechtliche Folgen von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren – Was in der strafrechtlichen Beratung berücksichtigt werden sollte, WiJ 2024, 183; Talaska/Görlich, Mitteilungspflichten bei Steuerstraftaten, Stbg 2022, 418; Wegner, Rechtsprechungsübersicht: Nebenfolgen steu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Vorsatz bei § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO

Rz. 623 [Autor/Stand] Bei der Begehungsform des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO (s. Rz. 211 ff.) muss der Täter wissen und wollen (zur Abgrenzung zur Fahrlässigkeit s. Rz. 610 ff.), dass er unrichtige oder unvollständige Angaben macht, diese Angaben steuerlich erhebliche Tatsachen betreffen, er diese Angaben den FinB oder anderen Behörden gegenüber macht, durch seine Handlung Steuern verk...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Die Herausgeber / Rüdiger Weimann,

Diplom-Finanzwirt, Dortmund; Lehrbeauftragter der DHBW Duale Hochschule Baden-Württemberg, Dozent diverser Lehreinrichtungen sowie freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum deutschen und europäischen Umsatzsteuerrecht. Robert C. Prätzler, Steuerberater, Partner bei RSM Ebner Stolz, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellscha...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.3 Fiskalvertreter

Rz. 143 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Seit dem 1. Januar 2005 existiert das Institut des Fiskalvertreters nicht mehr. Es besteht die Möglichkeit, nicht jedoch die Verpflichtung, einen Steuerberater zur Wahrnehmung steuerlicher Belange zu bevollmächtigen. Den Finanzbehörden gegenüber verantwortlich bleibt jedoch immer der Steuerzahler.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE)

Rz. 43 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Bundesregierung hatte am 22. 09./06.10.2010 beschlossen, die Umsatzsteuer-Richtlinien (UStR) 2008 aufzuheben und durch einen vom BMF in Abstimmung mit den Landesfinanzministerien herausgegebenen Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) zu ersetzen. Beides trat in Kraft m. W. v. 01.11.2010. Mit Schreiben des BMF vom 01.10.2010 (Az: IV D 3 – S 70...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.5 Besonderheiten einzelner Branchen

Rz. 250 Stand: 06/03 – 07/2025 Zu den besonderen Auswirkungen der USt-Absenkung vgl. die Branchenschwerpunkte Handel (allgemein) Kfz-Handel Dienstleistungen (allgemein) Gastronomie Rechtsanwälte Steuerberater in eigener Sachemehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bachmann, Vorsatz und Rechtsirrtum im Allgemeinen Strafrecht und im Steuerstrafrecht, 1993; Backes, Zur Problematik der Abgrenzung von Tatbestands- und Verbotsirrtum im Steuerstrafrecht, Diss. Köln 1981; Backes, Die Abgrenzung von Tatbestands- und Verbotsirrtum in Steuerstrafrecht, StuW 1982, 253; Bollacher, Die neue "Beitraganspruchstheorie" zu § 266a StGB – ein Irrtum zuvi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Beller/Wagner, Die Bedeutung der Kenntnis der Finanzbehörden für den Straftatbestand der Steuerhinterziehung, ZWH 2022, 1; Beyer, Auswirkungen der Erklärungsfiktion des § 150 Abs. 7 S. 2 AO im Steuerstrafrecht bei Mitteilungen Dritter gem. § 93c AO, NZWiSt 2018, 359; Bilsdorfer, Steuerberatung im Grenzbereich von Kreativität und Steuerhinterziehung, PStR 2000, 150; Borchers,...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.3 Die Regelung des Lieferortes seit dem 01.01.1997 im Überblick

Rz. 86 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bis zum 31.12.1996 enthielt das UStG Sonderregelungen für Reihengeschäfte; diese betrafen insbesondere den Zeitpunkt und den Ort der einzelnen Lieferungen sowie die Beurteilung i. g. Lieferbeziehungen. Diese Sonderregelungen wurden zum 01.01.1997 aufgehoben. TIPP Reihengeschäfte sind seit dem 01.01.2007 nach den (allgemeinen) Vorschriften zu b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.9 Übertragung von Wirtschaftsgütern im Rahmen der Begründung einer Betriebsaufspaltung

Tz. 1378 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Werden WG bei Begründung einer Betriebsaufspaltung entgeltlich auf die Betriebs-GmbH übertragen, führt dies insoweit zu einer vGA, als das vereinbarte Entgelt über dem Verkehrswert liegt. Beispiel 1: Einzelunternehmer L veräußert bei Begründung einer Betriebsaufspaltung das Umlaufvermögen zu einem über dem Tw liegenden Preis an die neue Betr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Allgemeines Schrifttum: Ambos, Tatherrschaft durch Willensherrschaft kraft organisatorischer Machtapparate, GA 1998, 226; Bloy, Zur Abgrenzung der Täterschaftsformen, GA 1998, 519; Bottke, Täterschaft und Gestaltungsherrschaft, 1992; Eidam Aktuelle Überlegungen zur Strafbarkeit des agent provocateur, in FS Ulfried Neumann, 2017, S. 773; Haas, Kritik der Tatherrschaftslehre, ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.5.5.1 Das Grundproblem

Rz. 103 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Das unmittelbare Gelangen i. S. d. § 3 Abs. 6 S. 5 UStG setzt grundsätzlich eine Beförderung oder Versendung durch einen am Reihengeschäft beteiligten Unternehmer voraus; diese Voraussetzung ist bei der Beförderung oder Versendung durch mehrere beteiligte Unternehmer nicht erfüllt (sog. gebrochene Beförderung oder Versendung). Die Bestimmungen ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3 Besonderheiten des Verfahrensrechts innerhalb der EU

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Hinzuweisen ist noch einmal auf die besonderen Gefahren, die sich aus dem auch weiterhin unterschiedlichen Verfahrensrecht der einzelnen EU-Mitgliedstaaten ergeben. So hält es der EuGH für grundsätzlich zulässig, dass das italienische Steuerrecht für die Umsatzsteuerschuld eine längere Verjährung als für den dazugehörenden Vorsteueranspruch vo...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2.1 Statt eines Auffangtatbestands nunmehr zwei Auffangtatbestände

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bis zum 31.12.2009 kennt das Recht neben den besonderen Ortbestimmungen einen Auffangtatbestand, der immer dann zur Anwendung kommt, wenn keine der besonderen Vorschriften greift. Gem. § 3a Abs. 1 UStG a. F. ist der Leistungsort dann dort, wo der (leistende) Unternehmer sein Unternehmen betreibt, oder an der Betriebsstätte, von der die Leistu...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.8 Werklieferungen/Montagefälle

Rz. 44 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Leistung wird (i. d. R.) dann ausgeführt, wenn die Ware (z. B. Maschine) funktionsfähig montiert ist, vom Hersteller dem Auftraggeber übergeben und von Letzterem abgenommen wird (vgl. Abschn. 13.2. UStAE). Praxis-Beispiel Hardwarebetreuer H nutzt die Feiertage, um die Kanzlei von Rechtsanwalt R neu zu verkabeln und einen zweiten Server in ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7 Online-Verfahren zur Erteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Rz. 58 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Beim BZSt wurde ein Web-Service eingerichtet, durch den es Unternehmen, die bei einem FA umsatzsteuerlich erfasst sind, ermöglicht wird, online einen Antrag auf Erteilung einer USt-IdNr. zu stellen. Rz. 59 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Hierfür steht auf der Internetseite des BZSt (www.bzst.de) ein Online-Formular zur Verfügung, in das der Antragst...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.7 "Private" Lieferanten des Autohauses

Rz. 62 Stand: 06/03 – 07/2025 Da die Lieferanten die Fahrzeuge in Polen als Privatleute und damit umsatzsteuerbelastet erworben haben, könnte man meinen, die bei den Weiterverkäufen in Deutschland erhobene Umsatzsteuer würde zu einer Art Doppelbesteuerung führen. Das ist aber nicht der Fall, weil die Lieferanten für die Veräußerung der Neufahrzeuge in Polen zu Unternehmern werd...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- und diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt – dazu grundsätzlich s Rn 3 –, insb um die Abgrenzung gegenübermehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Zur Fiskalvertretung sind nur die in den §§ 3 und 4 Nr. 9 Buchst. c) Steuerberatungsgesetz genannten Personen befugt. Dazu gehören: Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, vereidigte Buchprüfer und Buchprüfungsgesellschaften, Speditionsunternehme...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Der ordentliche und gewissenhafte Geschäftsleiter als Grundmaßstab des Fremdvergleichs

Tz. 104 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Maßstab für den anzustellenden Fremdvergleich ist das Handeln eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters, der gem § 43 Abs 1 GmbHG die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anwendet; s Urt des BFH v 06.04.2005 (BFH/NV 2005, 2058). Aufgabe eines solchen GF ist es, unmittelbar im unternehmerischen Interesse der Kö und damit ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Steuervertreter

Rz. 132 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Neben dem Fiskalvertreter können Steuersubjekte (auch ausländische Steuersubjekte) einen Steuervertreter mit der Erledigung ihrer abgabenrechtlichen Verpflichtungen beauftragen. Als Steuervertreter sind neben den gesetzlichen Vertretern, Gesellschaftern sowie Angestellten der Gesellschaft zugelassen: Rechtsanwalt, Rechtsanwaltskanzlei, Facha...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Sanktionen im Zusammenhang mit der Fiskalvertretung

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 22e Abs. 1 UStG regelt die Untersagung der Fiskalvertretung für die nicht in § 3 Steuerberatungsgesetz genannten Personen, in erster Linie u. a. für die Spediteure und Lagerhalter, die als Fiskalvertreter tätig sind. Voraussetzung ist ein wiederholter Verstoß gegen die Pflichten oder sein ordnungswidriges Handeln nach § 26a UStG. Rz. 2 Stand:...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.4 Checkliste

Rz. 56b Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Überprüfung der Kunden-USt-IdNr. Viele Unternehmer prüfen bei Vertragsschluss die ausländische USt-IdNr. des Kunden qualifiziert und fordern auf diesen Zeitpunkt das amtliche Bestätigungsschreiben an. Bis zur (Aus-)Lieferung der Ware vergeht i. d. R. noch einige Zeit; auf eine erneute Abfrage verzichten die Lieferanten dann. Das ist falsch! B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Begriff der Bande

Rz. 1123 [Autor/Stand] Eine Bande setzt den Zusammenschluss von mindestens drei Personen voraus.[2] Diese müssen sich mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer Straftaten des im Gesetz genannten Deliktstyps (hier: Steuerhinterziehungen) zu begehen (sog. Bandenabrede)[3]. Die Begründung einer Mitgliedschaft zur Bande ergibt sich nicht aus der begangenen T...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.3 Beratungskonsequenzen

Rz. 73 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Den Schreiben hängt daher eine Positivliste an. Nur die nicht in die Listen aufgenommenen Schreiben werden außer Kraft gesetzt. Daraus ergeben sich folgende Konsequenzen (grundlegend bereits Weimann, GStB 2007, 277): Wenn die Aufhebung der bis zum 16.03.2018 ergangenen BMF-Schreiben keine Aufgabe der bisherigen Rechtsauffassung der Verwaltung ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8.7 Verwaltung von Versorgungseinrichtungen

Rz. 181 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG ist die Verwaltung von Versorgungseinrichtungen, die Leistungen im Todes- oder Erlebensfall, bei Arbeitseinstellung oder bei Minderung der Erwerbstätigkeit vorsehen, steuerfrei (vgl. § 1 Abs. 2 VAG). Hierzu zählen auch die Versorgungswerke der Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater b...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich muss derjenige, der umsatzsteuerbare Tatbestände bewirkt, hierüber Aufzeichnungen führen. Üblicherweise ist das der leistende Unternehmer bzw. der Leistungsempfänger für seinen Vorsteuerabzug. In bestimmten Fällen können jedoch auch Nichtunternehmer oder Personen, die für Unternehmer steuerrelevante Tätigkeiten übernehmen (z. B. V...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.3 Duldungsleistungen

Rz. 58 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Leistungen, die auf die Überlassung des Gebrauchs oder der Nutzung gerichtet sind, haben ein Dulden und damit ein negatives Tun zum Gegenstand. Praxis-Beispiel Miet- oder Leasingverträge, (zeitlich begrenzte) Gewährung des Zugangs zu einer Online-Datenbank, Überlassung von Patent-, Urheber- oder sonstigen geschützten Rechten (Hinweis auf das "GE...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2.5 Fazit

Rz. 71 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die neuen Vorschriften führen dazu, dass bei Erbringung der nämlichen Dienstleistungen umsatzsteuerliche Pflichten im EU-Ausland ggf. neu begründet werden können. Dies führt zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand, der sich durch die Entscheidung zur Anwendung des Sonderverfahrens einschränken lassen wird; allerdings wird auch das Sonderverfahre...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.11 § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. k UStG

Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Soweit für einen Volljährigen nach Maßgabe der §§ 1896ff. BGB ein Betreuer bestellt wurde, sind alle Tätigkeiten, die i. R.d. Betreuung rechtlich zu besorgen sind, nach § 4 Nr. 16 S. 2 Buchst. k UStG steuerfrei. Die Steuerbefreiung umfasst sowohl Leistungen von anerkannten Betreuungsvereinen und Behördenbetreuern als auch von Berufsbetreuern....mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Zur Fiskalvertretung befugter Personenkreis

Rz. 13 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 22a Abs. 2 UStG bestimmt, dass die in den §§ 3 und 4 Nr. 9 Buchst. c des Steuerberatungsgesetzes genannten Personen zur Fiskalvertretung befugt sind. Dort sind genannt: Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Steuerberatungsgesellschaften; Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, vereidigte Buchprüfer und Buchprüfung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Unmittelbares Ansetzen bei § 370 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO

Rz. 716 [Autor/Stand] Auch beim Unterlassungsdelikt ist ein Versuch möglich. Einigkeit herrscht dabei wohl insoweit, dass der Versuch durch Unterlassen nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO (s. zum tatbestandsmäßigen Verhalten Rz. 271 ff.) erst dann beginnen kann, wenn der Zeitpunkt verstrichen ist, zu dem die steuerlichen Angaben spätestens hätten abgegeben werden müssen[2] bzw....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XIV. Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 1515 [Autor/Stand] Die Erbschaftsteuer hat seit jeher wegen ihrer weniger fiskalischen (0,74 Prozent des Gesamtsteueraufkommens) als vielmehr rechtspolitischen Bedeutung eine bewegte Geschichte. Zu früheren verfassungsrechtliche Bedenken im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht für die Jahre 1987–1996 vgl. den Beschl. des BVerfG vom 22.6.1995[2]. Mit Blick auf die vergleic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Kausalität zwischen Tathandlung und Taterfolg

Rz. 570 [Autor/Stand] Die Tathandlungen des § 370 Abs. 1 Nr. 1–3 AO stehen nicht unverbunden zum Hinterziehungserfolg, sondern müssen der Grund für den Erfolgseintritt sein. Aus der Formulierung "dadurch" ergibt sich zwingend, dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Tathandlung und Taterfolg bestehen muss.[2] Rz. 571 [Autor/Stand] Bei den Begehungsdelikten (§ 370 Abs. 1 N...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2026, Ausgleich überg... / I. Übergangene Anrechte und derzeitige Rechtslage

Von übergangenen Anrechten spricht man, wenn das Familiengericht bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs bei der Scheidung Versorgungsanrechte zwischen den Ehegatten nicht ausgeglichen hat, die hätten ausgeglichen werden müssen (§ 2 VersAusglG). Dabei werden im Wesentlichen drei Fallkonstellationen unterschieden. Es sollte nicht, kann aber passieren, dass das Amtsgeri...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Ablösung der 6. EG-RL zum 01.01.2007

Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die MwStSystRL ist damit im Grunde eine Neufassung der 6. EG-RL. Letztere wurde erforderlich, da die 6. EG-RL seit ihrem Inkrafttreten am 01.01.1978 oft und umfänglich geändert wurde, ohne dass es jemals zu einer Konsolidierung des Rechtstextes kam. Die sicher weiteste Änderung brachte die Errichtung des Binnenmarkts zum 01.01.1993 und die dam...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cab) Zivilrechtliche und steuerliche Funktion(en) der GmbH & Co KG und steuerliche Wertung

Rn. 41b Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Zivilrechtliche Funktion(en) der GmbH & Co KG Zivilrechtlich liegt der Anreiz zur Gründung einer GmbH & Co KG im Vergleich zur reinen GmbH oder zur reinen KG ganz allgemein vor allem darin, dass die Gesellschafter, die die Geschäftsführung und Vertretung ausüben, nicht unbeschränkt persönlich haften, dass die Geschäftsführung auch gesellschaf...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Autorenverzeichnis

Achleitner, Ann-Kristin, Prof. Dr. Dr. Technische Universität München, München Alvarez, Manuel, Dr. Manuel Alvarez Consulting, Tazacorte, Spanien Baetge, Jörg, em. Prof. Dr. Dr. h.c. Universität Münster, Münster Ballwieser, Wolfgang, Prof. Dr. Dr. h.c. Universität München, München Barckow, Andreas, Prof. Dr. International Accounting Standards Board, London Bartle, Gregor A., Dipl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Steuerstrafrechtliche Konsequenzen

Rz. 1416 [Autor/Stand] Der BGH hatte schon vor Ergehen der EuGH-Entscheidung in Sachen Italmoda – auf Grundlage der bisherigen EuGH-Rspr.[2] bzgl. der Versagung des Vorsteuerabzuges – vertreten, dass dem Stpfl. immer dann die Berechtigung zum Vorsteuerabzug zu versagen sei, wenn er – "im unionrechtlichen Sinne" – selbst eine Steuerhinterziehung begeht oder er wusste oder hät...mehr