Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerberater

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Formwechsel: aus anderen Re... / 6 Vollzugs-/Umsetzungsphase

Nach Beschlussfassung ist der Formwechsel zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Mit der Eintragung ins Handelsregister und der anschließenden Bekanntmachung ist der Formwechsel abgeschlossen. Die notariell beglaubigte Anmeldung erfolgt bei einem Formwechsel von einer OHG, KG bzw. Partnerschaft durch die Mitglieder des künftigen Vertretungsorgans: bei der GmbH als...mehr

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Formwechsel: aus anderen Re... / 4 Vorbereitungsphase

Die Initiative zum Formwechsel geht entweder vom Management oder den Anteilseignern aus. Die Vorbereitung beginnt, wenn zu erwarten ist, dass die notwendige Mehrheit für den Umwandlungsbeschluss der Anteilseigner zustande kommt. Im Vorfeld des Formwechsels sind der Umwandlungsbericht zusammen mit der Vermögensaufstellung und dem Entwurf des Umwandlungsbeschlusses als Anlagen ...mehr

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Die Erbschaft-Steuerberater-Checkliste 2023 (ErbStB 2023, Heft 12, S. 364)

Jahresrückblick zur Erinnerung an das Wichtigste aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung Redaktion Die nachfolgende Checkliste gibt Ihnen – geordnet nach Themenbereichen – einen Überblick über wichtige und interessante im Jahr 2023 kommentierte Entscheidungen und Verwaltungsanweisungen und ruft so die Rechtsentwicklung des Jahres 2023 in Erinnerung. Wie gewohnt enthäl...mehr

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Die Erbschaft-Steuerberater... / III. Wichtige Entscheidungen aus dem Steuerrecht

1. Freigebige Zuwendungen/vorweggenommene Erbfolgemehr

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Die Erbschaft-Steuerberater... / V. Wichtige Entscheidungen aus dem Zivilrecht

(s. dazu auch die Beiträge von Schermann, Überblick über die erbrechtliche Rechtsprechung, ErbStB 2023, 159 und ErbStB 2023, 337) 1. Schenkungenmehr

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Die Erbschaft-Steuerberater... / [Ohne Titel]

Redaktion Die nachfolgende Checkliste gibt Ihnen – geordnet nach Themenbereichen – einen Überblick über wichtige und interessante im Jahr 2023 kommentierte Entscheidungen und Verwaltungsanweisungen und ruft so die Rechtsentwicklung des Jahres 2023 in Erinnerung. Wie gewohnt enthält die Checkliste auch eine Übersicht der in 2023 erschienenen Aufsätze im ErbStB. Zeitschriftenbei...mehr

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Die Erbschaft-Steuerberater... / 3. Divers

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Die Erbschaft-Steuerberater... / I. Gesetzgebung – Auswahl (Stand: 15.11.2023)

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Erbschaft-Steuerberater... / 2. Erwerbe von Todes wegen/Nachlassverbindlichkeiten

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Die Erbschaft-Steuerberater... / 6. Auslandsberührung

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Die Erbschaft-Steuerberater... / 1. Schenkungen

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Die Erbschaft-Steuerberater... / 9. Stiftungen

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Die Erbschaft-Steuerberater... / 10. Grunderwerbsteuer/Grundsteuer

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Die Erbschaft-Steuerberater... / 4. Grundstücksübertragungen/Familienheim

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Erbschaft-Steuerberater... / 8. Kapitalvermögen/Investment

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Die Erbschaft-Steuerberater... / 2. Letztwillige Verfügungen/Erbfall

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Die Erbschaft-Steuerberater... / II. Aufsatzübersicht 2023

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Die Erbschaft-Steuerberater... / 5. Bewertung

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Die Erbschaft-Steuerberater... / 7. Verfahren/Veranlagung

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Erbschaft-Steuerberater... / 3. Betriebsvermögen

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Erbschaft-Steuerberater... / 1. Freigebige Zuwendungen/vorweggenommene Erbfolge

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Erbschaft-Steuerberater... / IV. Ausgewählte Verwaltungsanweisungen

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Zur erbschaft- und schenkun... / IV. Fazit

Der Beitrag hat gezeigt, dass die in der Praxis diskutierten Gestaltungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit dem Verzicht auf Pflichtteilsansprüche durch den Verjährungseintritt i.d.R. nicht berührt werden. Vielmehr ist dem zivilrechtlichen Grundsatz, dass Ansprüche und Verbindlichkeiten auch nach Verjährungseintritt bestehen bleiben, auch für Zwecke der Erbschaft- und Schenkun...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 4. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Banken

Rz. 77 Am 11.11.2004 urteilte der für Wettbewerbsrecht zuständige Senat am BGH, dass die Werbung einer Bank oder eines Steuerberaters eine Testamentsvollstreckung durchzuführen nicht gegen das RBerG verstößt.[111] Die Entscheidung war angesichts der erfolgten Rspr. des BVerfG und der damals im Vordringen befindlichen Ansicht in der Lit. zum Anwendungsbereich des Rechtsberatu...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / II. Voraussetzungen

Rz. 65 Ein Anspruch i.S.d. Legaldefinition des § 194 BGB gehört zum Nachlass, wenn es sich um Die Ansprüche des Erblassers können sowohl schuldrechtlicher als auch dinglicher sowie öffentli...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / I. Allgemeines

Rz. 384 Hat der Testamentsvollstrecker eine schuldhafte Pflichtverletzung begangen, so kann er nach § 2219 BGB haften. Handelt es sich bei dem Testamentsvollstrecker um eine Person mit besonderen Qualifikationen, wie z.B. die eines Rechtsanwalts, ist der Maßstab dieses Berufes ausschlaggebend. Ist der Testamentsvollstrecker Berufsträger, wie Rechtsanwalt, Notar oder Steuerbe...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / VIII. Aufwendungsersatz

Rz. 466 Neben dem Vergütungsanspruch besteht ein Aufwendungsersatzanspruch, wenn die Voraussetzungen der §§ 2218, 670 BGB gegeben sind. Hierunter fallen auch die Ausgaben, die für die Inanspruchnahme von Hilfspersonen entstanden sind, wie z.B. Anwaltskosten zur Durchführung eines Prozesses bzw. eines Steuerberaters. Ist der Testamentsvollstrecker selbst Rechtsanwalt oder Ste...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 5. Testamentsvollstreckung

Rz. 78 Sogar in der Begründung führte die Bundesregierung aus: Gleichwohl soll künftig jede Art von Testamentsvollstreckung zulässig sein. In den Fällen, in denen der Erblasser die Entscheidung trifft, die Testamentsvollstreckung einem Kreditinstitut, einem Wirtschaftsprüfungsunternehmen oder einer sonstigen Person seines Vertrauens zu übertragen, ist es auch aus Gründen der...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / Literaturtipps

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.9 Übertragung von Wirtschaftsgütern im Rahmen der Begründung einer Betriebsaufspaltung

Tz. 1378 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Werden WG bei Begründung einer Betriebsaufspaltung entgeltlich auf die Betriebs-GmbH übertragen, führt dies insoweit zu einer vGA, als das vereinbarte Entgelt über dem Verkehrswert liegt. Beispiel 1: Einzelunternehmer L veräußert bei Begründung einer Betriebsaufspaltung das Umlaufvermögen zu einem über dem Tw liegenden Preis an die neue Betr...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / IX. Steuern

Rz. 467 Bei einer unangemessen hohen Vergütung kann es wegen des Vermächtnischarakters zu einer Doppelbesteuerung mit Einkommen- und Erbschaftsteuer kommen. Die Vergütung unterliegt gem. § 18 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 3 EStG für die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit ausgeübten Testamentsvollstreckung. Grundsätzlich unterliegt die Testamentsvollstreckervergütung gem. §§ 1, 2 ...mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / 7

Auf einen Blick Die steuerlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz sind durch die föderalistische Staatsstruktur geprägt, indem Steuern sowohl auf Bundes-, Kantons- oder Gemeindeebene erhoben werden. Trotz dieser vermeintlichen Komplexität ist die Schweiz als Zuzugsstaat insbesondere aufgrund der niedrigen Einkommens- und Vermögenssteuern für deutsche Zuzügler attraktiv. Da e...mehr

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Autorenverzeichnis

Dipl.-Kfm. Thilo A. Bäß, M.Sc. Sachverständiger für die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken (RICS Registered Valuer), Berlin Dr. Michael Bonefeld Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht, München Dr. Thomas Diehn, LL.M. Notar, Hamburg Birgit Eulberg Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Augsburg Dennis Ch. Fast Rechtsanwalt, Brühl Dr...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / VII. Haftungsbeschränkungen

Rz. 35 Der anwaltliche Berater kann grundsätzlich Haftungsbeschränkungen auf die Haftpflichtversicherungssumme mit dem Mandanten vereinbaren. Aus § 52 BRAO ergibt sich, unter welchen Voraussetzungen eine vertragliche Begrenzung der Ersatzansprüche möglich ist. Grundsätzlich sind drei Möglichkeiten einer Haftungsbeschränkung vorgesehen:[10]mehr

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Anhang 5

5. Klausurfragen: Testamentsvollstreckung[Autor] Bearbeitungszeit für diese – einfache – Klausur: 60 Minuten Fragen Frage 1: Lösung:mehr

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ZErb 12/2023, Ausgleich von... / 5

Auf einen Blick In diesem Teil II des Aufsatzes wurden die steuerlichen Effekte untersucht, die Erhaltungsaufwendungen und Verwendungen auf Nachlassvermögen sowie Schadenersatzleistungen des Vor- und den Nacherben auslösen. Diese Fälle sind davon geprägt, dass steuerliche Effekte auf Seiten des Vor- wie des Nacherben eintreten. Korrekturbedarf besteht nicht in allen Fällen. ...mehr

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ZErb 12/2023, Wegfall des v... / 2. Ernennung eines Dritten zwecks Bestimmung der Person des Testamentsvollstreckers, § 2198 Abs. 1 BGB

Alternativ kann der Erblasser die Bestimmung des (Ersatz-)Testamentsvollstreckers gem. § 2198 Abs. 1 BGB einem Dritten übertragen, der sodann eine geeignete Person auswählt und die Bestimmung in öffentlich beglaubigter Form gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht erklärt. Übt der Dritte das ihm obliegende Bestimmungsrecht nicht aus, so erlischt sein Bestimmungsrecht, § 219...mehr

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AGS 12/2023, Die Prüfung na... / III. Fazit

Die Prüfung nach § 15 Abs. 3 RVG erfolgt stets aus dem höchsten Gebührensatz und der Gesamtheit der addierten Gegenstandswerte/Streitwerte. Fallen doppelte Gebühren an, so ist dies ein bedeutsamer Indikator für die Durchführung einer Prüfung nach § 15 Abs. 3 RVG. Bevor eine Prüfung jedoch angewandt wird, sollten die Voraussetzungen unter I. beachtet werden. Sollte die Prüfung...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 5. Aufwendungsersatzanspruch gemäß § 670 BGB

Rz. 143 Der Testamentsvollstrecker hat Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen gem. § 670 BGB, wenn er diese den Umständen nach für erforderlich halten durfte. Im Unterschied zur Fälligkeit der Vergütung nach § 2221 BGB muss der Testamentsvollstrecker nicht bis zur Amtsbeendigung warten, denn sein Aufwendungsersatzanspruch ist nach § 271 BGB sofort fällig. Da diese als Nachl...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 1. Grundlagen der Pflegschaftsvergütung

Rz. 165 Für die Bestimmung der Höhe der Pflegschaftsvergütung kommt es auf mehrere Differenzierungen an: Rz. 166 Mittelloser Nachlass:mehr

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FF 12/2023, Die vorweggenommene Erbfolge

Kappler/Kappler (Hrsg.)2. Aufl. 2023, Gieseking Verlag, 398 S., 69 EUR ISBN 978-3-7694-1278-9 Das Handbuch "Die vorweggenommene Erbfolge" in der zweiten völlig neu bearbeiteten Auflage von 2023 ist Teil der FamRZ-Bücherreihe und richtet sich als umfangreicher Ratgeber und zum Vertiefen einzelner Fragestellungen an jeden Praktiker. Das Buch ist primär für die Ausübung der beruf...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / c) Terminsgebühr im außergerichtlichen Mandat?

Rz. 108 Gemäß der Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG entsteht die Terminsgebühr für außergerichtliche Termine und Besprechungen fürmehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 7 So werden Umsatzsteuerforderungen/-verbindlichkeiten abgestimmt

Als Eröffnungsbilanzwerte wurden bereits die verschiedenen Umsatzsteuerforderungen und -verbindlichkeiten behandelt. Sie werden auf der Aktivseite oder der Passivseite zusammengefasst – je nachdem, ob ein Umsatzsteuerguthaben oder eine Umsatzsteuerschuld besteht.mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 5. Testamentsvollstreckung

Rz. 65 Die Testamentsvollstreckung[64] gehört in vielen Fällen zu den zentralen Bestandteilen des Unternehmertestaments.[65] Der Erblasser kann über die Anordnung der Testamentsvollstreckung auch über seinen Tod hinaus Einfluss auf sein Vermögen nehmen. Rz. 66 Mit der Testamentsvollstreckung lassen sich vor allem folgende Ziele erreichen:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.1 Klarheit der Vereinbarung

Tz. 447 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Bei der Vereinbarung von Tantiemen ist darauf zu achten, dass – zumindest bei beherrschenden Ges-GF – die Bemessungsgrundlage klar und eindeutig festgelegt ist. Aus Nachweisgründen sollte die Festlegung schriftlich erfolgen, auch wenn für Tantiemevereinbarungen kein zwingendes Schriftformerfordernis besteht. Ein Nachw einer Vereinbarung durc...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / IX. Testamentsvollstrecker und Steuerrecht

Rz. 44 Der Testamentsvollstrecker ist lediglich Vermögensverwalter i.S.v. § 34 Abs. 3 AO. Er ist nicht Steuerschuldner, da er kein Vermögensinhaber ist. Der Testamentsvollstrecker ist nur insoweit Steuerpflichtiger, wie Steuergesetze ihn ausdrücklich verpflichten. Seine Verpflichtung geht demnach nur so weit, wie auch sein Verwaltungsrecht als Testamentsvollstrecker reicht. ...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / l) Finanzamt; Sozialversicherungsrecht

Rz. 120 Der Nachlasspfleger hat sämtliche an ihn gerichteten und bei ihm eingehenden Steuerbescheide zu prüfen, um im Interesse der Erben ggf. Rechtsmittel einzulegen. Der Nachlasspfleger ist berechtigt, wenn ihm die eigene Sachkunde fehlt, einen Steuerberater zu beauftragen. Üblich und sachgemäß ist, den bislang mandatierten Bevollmächtigten weiter zu beauftragen. Rz. 121 De...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / bb) Testierfähigkeit

Rz. 55 Die Testierfähigkeit kann nur dann Gegenstand der Ermittlungen des Nachlassgerichts sein, wenn sich gewisse Auffälligkeiten ergeben, die Zweifel an der Testierfähigkeit erkennen lassen.[85] Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers zum Zeitpunkt der Errichtung seiner letztwilligen Verfügung können Anlass zur Einholung des Gutachtens eines psychiatrischen oder ner...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / III. Unternehmertestament vs. Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten

Rz. 9 Das Unternehmertestament sollte idealerweise nicht dazu dienen, das Unternehmen auf die Nachfolger zu übertragen. Vielmehr sollte das Unternehmertestament die zu Lebzeiten bereits erfolgte Nachfolge lediglich ergänzen und abrunden. Darüber hinaus dient es vor allem als Notfalllösung für den Fall eines überraschenden und unerwarteten Ablebens des Unternehmers (bspw. auf...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / Literaturtipps

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