Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerberater

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 64 Zuständi... / 2.1.5 Präventives Einsichtsrecht

Rz. 10 § 319 SGB III soll den Trägern der Grundsicherung die Möglichkeit geben, präventiv tätig zu werden. Sie sollen die Angaben schon im Leistungsverfahren überprüfen können. Zu diesem Zweck wird den Trägern der Grundsicherung ein eigenständiges Einsichtsrecht eingeräumt. Das bedeutet, dass die Bediensteten der Träger der Grundsicherung vor Ort, d. h. im Geschäftsbetrieb, ...mehr

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Vorsteuerberichtigung: die ... / 3.1 Sachverhalt

Unternehmensberater U hat sich 2025 seinen lange gehegten Wunschtraum erfüllen können: Er erwarb auf einer Auktion einen Aston Martin AM V8 (Baujahr 1972) für 50.000 EUR. Da der Verkauf von einer Privatperson ausgeführt wurde, konnte U keinen Vorsteuerabzug aus dem Kauf des Fahrzeugs vornehmen. U wollte das Fahrzeug ausschließlich für seine unternehmerischen Zwecke nutzen. D...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 64 Zuständi... / 2.1.4 Duldungspflichtiger Personenkreis

Rz. 8 Nach § 319 SGB III duldungspflichtig sind der Antragsteller auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Bezieher und ehemalige Bezieher dieser Leistungen sowie deren Arbeitgeber oder Auftraggeber, bei denen Lohn- und Meldeunterlagen, Bücher und andere Geschäftsunterlagen und Aufzeichnungen (z. B. Listen, Entgeltverzeichnisse, Entgeltbelege von Heimarbeitern)...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Anschaffungskosten, Besonde... / 5 Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen: So entscheiden Sie richtig

Bereits mit der Absicht, ein unbebautes oder bebautes Grundstück zu erwerben, muss der Unternehmer eine Zuordnungsentscheidung treffen. Ist der Unternehmer verpflichtet, monatlich oder vierteljährlich Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt einzureichen, kann er bereits über die geltend gemachte Vorsteuer aus dem Erwerb des Grundstücks gegenüber dem Finanzamt seine Zuordnu...mehr

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Sauer, SGB II § 64a Unterst... / 2.1 Organisierter Leistungsmissbrauch

Rz. 4 In § 64a wird an mehreren Stellen die Bekämpfung des "organisierten Leistungsmissbrauchs" als Ziel definiert, ohne jedoch selbst zu definieren, was unter dem "organisierten Leistungsmissbrauch" zu verstehen ist. Allerdings liefert die Gesetzesbegründung eine Begriffsbeschreibung. Danach liegt ein organisierter Leistungsmissbrauch insbesondere dann vor, wenn mehrere Per...mehr

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Vorsteuerberichtigung: die ... / 2.3.1 Vorsteuerabzug aus den Eingangsleistungen 2025

Rechtsanwalt R ist als Unternehmer grundsätzlich zum Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 UStG berechtigt. Zum Rahmen seiner einheitlichen unternehmerischen Tätigkeit gehört auch die Vermietungstätigkeit. Ob der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1a – Abs. 2 UStG eingeschränkt ist, richtet sich nach der Art seiner Ausgangsumsätze. R vermietet die Räume, sodass hier sonstige Leistungen ...mehr

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Vorsteuerberichtigung: die ... / 2.3.5 Vorsteuerberichtigung für die Instandsetzungsarbeiten aus 2025 in 2026

Die Instandsetzungsmaßnahmen führen ebenfalls zu einer Vorsteuerberichtigung nach § 15a Abs. 3 Satz 1 UStG, wenn sich die Verwendung dieser bezogenen Leistungen innerhalb des maßgeblichen Berichtigungszeitraums ändert. Dabei sind die einzelnen Leistungen getrennt zu betrachten. Wichtig Zusammenfassung mehrerer Leistungen zu einem Berichtigungsobjekt möglich Mehrere Leistungen ...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / f) Steuerliche Folgen

Rz. 63 Über steuerliche Fragen muss der Notar nach zutr. st. Rspr.[230] grds. nicht aufklären (siehe auch § 19 BeurkG Rdn 1; Ausnahmen siehe Rdn 65 ff.). Steuerliche Folgen gehören nämlich nicht zum Inhalt des Rechtsgeschäfts, sondern ergeben sich kraft Gesetzes daraus.[231] Zudem ist es nicht Schutzzweck der Prüfungs- und Belehrungspflicht des § 17 BeurkG, den Beteiligten b...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Grundsatz

Rz. 1 § 19 BeurkG regelt lediglich eine Hinweis- und keine Belehrungspflicht. Belehrungspflichten ergeben sich grundsätzlich nur aus § 17 BeurkG und nur bezüglich der rechtlichen Folgen des Rechtsgeschäfts.[1] Die Belehrungspflicht des Notars nach § 17 BeurkG erstreckt sich nicht auf die steuerlichen Folgen des zu beurkundenden Rechtsgeschäfts (vgl. § 17 BeurkG Rdn 63 ff.).[...mehr

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Einleitung / V. Grenzen des Verfahrens

Rz. 34 Das notarielle Beurkundungsverfahren ist auf das Erreichen bestimmter Verfahrensziele ausgerichtet, die in § 17 Abs. 1 BeurkG als Amtspflichten des Notars aufgeführt sind. Jenseits dieser Ziele hat es verfahrensrechtlich sein Bewenden.[78] Die Grenzen des Beurkundungsverfahrens sind vielen Rechtsuchenden unbekannt. Diese Wissenslücke haben sich in der Vergangenheit bi...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / b) Vertrauensperson

Rz. 209 Besteht ein sachlicher Grund dafür, dass der Verbraucher nicht persönlich am Beurkundungsverfahren teilnimmt, so soll nur eine Vertrauensperson als Vertreter des Verbrauchers zugelassen werden (S. 2 Nr. 1 Fall 2). Die Forderung, dass solche Personen, die im Lager der anderen Vertragsseite stehen und insoweit möglicherweise gegensätzliche Interessen verfolgen, möglich...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / c) Unstreitiger Sonderfall: Das Vortäuschen von Sicherheiten

Rz. 35 Ein berechtigtes Sicherungsinteresse fehlt selbstverständlich auch dann, wenn Sicherheiten nur vorgetäuscht werden. Gem. § 14 Abs. 2 BNotO (vgl. auch III.2 der Richtlinien der BNotK)[120] hat der Notar seine Amtstätigkeit zu versagen, wenn seine Mitwirkung an Handlungen verlangt wird, mit denen erkennbar unerlaubte oder unredliche Zwecke verfolgt werden. Dazu gehört i...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / e) Gesellschaftsrecht/Unternehmenskauf

Rz. 126 Bei der Gründung einer Gesellschaft spielen häufig steuerliche Fragen eine bedeutende Rolle. Der Notar ist zwar nicht Steuerberater der Beteiligten und ist grds. auch nicht dazu verpflichtet, den Beteiligten an geeigneter Stelle die Konsultation eines Steuerexperten zu empfehlen (siehe Rdn 63). Wegen der bes. Bedeutung von Steuerfragen in Zusammenhang mit gesellschaf...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / III. Jede Tätigkeit außerhalb der Amtstätigkeit

Rz. 83 Die Vorschrift dient der strikten Trennung von notarieller und außernotarieller Tätigkeit.[170] Die Vorbefassung des Notars oder dessen Sozius in amtlicher Eigenschaft löst daher kein Mitwirkungsverbot aus. Hieran wird deutlich, dass die Vorschrift vor allem für das Anwaltsnotariat Bedeutung hat. Die Abgrenzung von amtlichem und nichtamtlichem Tätigwerden ist anhand d...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Besonderheiten bei beruflichen Zusammenschlüssen

Rz. 27 Die Dokumentationspflicht erfasst nicht nur Fälle des eigenen Tätigwerdens, sondern gewinnt besondere praktische Bedeutung im Hinblick auf eine "Person, mit der sich der Notar zur gemeinsamen Berufsausübung verbunden oder mit der er gemeinsame Geschäftsräume hat" (§ 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BeurkG).[64] Diese Formulierungen sind weit zu verstehen.[65] Sie erfassen zunächst...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Notar und Werbung

Rz. 2 Nach § 29 Abs. 1 BNotO ist dem Notar eine "dem öffentlichen Amt widersprechende Werbung" untersagt. Nähere Regelungen können gem. § 67 Abs. 2 S. 2 Nr. 7 BNotO die Notarkammern in ihren Richtlinien treffen. Diese müssen dabei die einschlägige Rechtsprechung des BVerfG berücksichtigen. Zwar stellt ein Werbeverbot lediglich einen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit da...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / 113 Steuerberater, Allgemeines [Rdn 1264]

Rdn 1265 Literaturhinweise: Gräfe/Wollweber/Schmeer, Steuerberaterhaftung, 8. Aufl. 2023, Günther, Berufsrecht der Steuerberater, 1. Aufl. 2022 Kuhls u.a., Kommentar zum Steuerberatergesetz, 4. Aufl. 2020. Rdn 1266 1. Mögliche Folgen strafrechtlicher Ermittlungen/Verurteilungen für Steuerberater sind u.a. das Berufsverbot, welches im Strafverfahren als Nebenfolge (Maßregel) au...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / 116 Steuerberater, Haftung, Pflichten [Rdn 1291]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 115 Steuerberater, Haftung, Allgemeines [Rdn 1275]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 114 Steuerberater, Berufsrechtliche Verfahren, Allgemeines [Rdn 1268]

Rdn 1269 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Steuerberater, Allgemeines, Teil H Rdn 1265 und bei → Rechtsanwälte, Allgemeines/Überblick, Teil H Rdn 995 Rdn 1270 1. Ein berufsgerichtliches Verfahren wird eingeleitet, wenn ein Steuerberater schuldhaft gegen Pflichten verstößt, die sich aus dem StBerG und der BOStB ergeben. Die Pflichten ergeben sich aus §§ 57–67, 79, 80 und 5...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / 126 Wirtschaftsprüfer, Allgemeines [Rdn 1432]

Rdn 1433 Literaturhinweise: Hense/Urlich, WPO-Kommentar, 4. Aufl. 2022 Schmitz/Lorey/Harder, Berufsrecht und Haftung der Wirtschaftsprüfer, 3. Aufl. 2021 Wirtschaftsprüferkammer, Textsammlung zur Wirtschaftsprüferordnung, 18. Aufl. 2024 Rdn 1434 1. Mögliche Folgen strafrechtlicher Ermittlungen/Verurteilungen für Wirtschaftsprüfer sind u.a. das Berufsverbot, welches im Strafverf...mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / 3 Berufsverbot, Berufsgruppen, Auswirkungen [Rdn 37]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 128 Wirtschaftsprüfer, Haftung, Allgemeines [Rdn 1442]

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Ergänzungsbilanz bei Person... / 5.2.3 Nettomethode: Negative Ergänzungsbilanz bei Ein- und Austritt eines Gesellschafters

Umstritten war, ob eine negative Ergänzungsbilanz, die anlässlich des Eintritts eines Gesellschafters in ein Einzelunternehmen gegen Geldeinlage zum Zwecke der Buchwertfortführung für den sein Einzelunternehmen einbringenden Steuerpflichtige unter Anwendung der Nettomethode gebildet worden ist, wieder aufzulösen ist, wenn der neu eingetretene Gesellschafter gegen Abfindung u...mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / 1 Berufsverbot, Allgemeines [Rdn 1]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 127 Wirtschaftsprüfer, Berufsrechtliche Verfahren, Allgemeines [Rdn 1436]

Rdn 1437 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Rechtsanwälte, Allgemeines, Teil H Rdn 995. Rdn 1438 1. Ein berufsgerichtliches Verfahren wird eingeleitet, wenn ein WP schuldhaft gegen Pflichten verstößt. Die ergeben sich aus der WPO und der Berufssatzung der WP/vBP, und zwar aus den §§ 43, 49 WPO und §§ 2,10, 12,14 und 29 ff. BS WP/vBP und §§ 316 a S. 2, 323 HGB. Bei → Rechts...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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DigiTax2Go (Teil 2): Besteu... / [Ohne Titel]

Michael Görlich, RA/FASt[*] Bei der Besteuerung von OnlyFans-Influencern sind einige Besonderheiten zu beachten, die sich von den "klassischen" Steuerproblemen bei "normalen" Influencern unterscheiden. Im ersten Teil des Beitrags werden daher zunächst das typische Geschäftsmodell vorgestellt und die steuerliche Seite bei Inlandssachverhalten beleuchtet. Der zweite Teil in ESt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Freibeträge für Kinder und ... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*] Die steuerliche und kindergeldrechtliche Berücksichtigung von Kindern in Form von Freibeträgen und Kindergeld ist – wie ein Blick in die aktuelle Rechtsprechung zeigt – nach wie vor sehr streitanfällig. Im Bereich der steuerlichen (und damit auch kindergeldrechtlichen) Vergünstigungen gilt dies insbesondere für die Berücksichtigung von K...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fondsetablierungskosten als... / b) Spezifische Kostenregelungen (Rz. 28–36)

Ergänzend zu den allgemeinen Grundsätzen regelt das BMF die steuerrechtliche Behandlung einzelner Kostenarten, die in der Fondspraxis besonders häufig auftreten. Die Regelungen in Rz. 28–35 betreffen ausdrücklich Fonds mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung sowie solche mit Überschusseinkünften. In Rz. 36 erstreckt das BMF diese Grundsätze jedoch zutreffend grds. auch auf d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Freibeträge für Kinder und ... / III. Fazit

Der vorstehende Rechtsprechungsüberblick macht deutlich, dass die steuerrechtliche wie kindergeldrechtliche Berücksichtigung von Kindern nach wie vor erheblich streitbefangen ist, obwohl der BFH in der Vergangenheit bereits zahlreiche Zweifelsfragen geklärt hat. Die Fülle der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung zu einem eigentlich "einfachen" Bereich des Einkommensteu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fondsetablierungskosten als... / 7. Fazit

Das erste Anwendungsschreiben zu § 6e EStG schließt eine seit Einführung der Norm im Jahr 2019 bestehende Lücke und schafft eine tragfähige Verwaltungsgrundlage für zahlreiche Zweifelsfragen einschließlich praxisgerechter Vereinfachungsregelungen. Zugleich engt die weite Auslegung des BMF – insbesondere bei (Semi-)Blind Pools und Management Fees – den Spielraum für einen Soforta...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.7 Einsicht in Unterlagen (Abs. 5)

Rz. 45 Entsprechend § 319 Satz 1 SGB III i. d. F. bis 31.12 2003 regelt Abs. 5 ein Einsichtsrecht der Agentur für Arbeit und der anderen Grundsicherungsträger in Unterlagen, die nur durch Oberbegriffe im Gesetzestext aufgeführt sind. Die Norm begründet Mitwirkungspflichten für Arbeitgeber und Auftraggeber von Personen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beantr...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 96a Rente ... / 2.6 Verfahren

Rz. 29 Nach der bis zum 30.6.2017 geltenden Rechtslage war der monatliche Hinzuverdienst von Beginn an auf die monatliche Rente anzurechnen (vgl. Rz. 8), ohne dass der Verdienst immer rechtzeitig mit der gebotenen Genauigkeit zu ermitteln war, wie z. B. bei häufig schwankenden Einkünften, im Falle von Nachzahlungen oder beim Einkommen Selbstständiger. Bei rechtserheblich unr...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Autorenverzeichnis

Dr. Peter Adolph, Vorstand FAS Lease AG, Stuttgart Prof. Dr. Dr. h.c. Jörg Baetge, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Münster Prof. Dr. Hartmut Bieg †, Universität des Saarlandes, Saarbrücken Dr. Corinna Boecker, WP, StB, Dr. Kleeberg & Partner GmbH, München Dr. Christian F. Bosse, RA, Partner EY Law GmbH, Stuttgart Philipp Breker, WP, StB, Dornbach GmbH, Koblenz Dr. Tobia...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Verzeichnis abgekürzt zitierter Literatur

Adler/Düring/Schmaltz (ADS) Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Aktiengesellschaft, 4. Aufl., Stuttgart 1968ff. Zitation: (vgl.) ADS (1968), § 149 AktG, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart 1995ff. Zitation: (vgl.) ADS (1997), § 268, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unter...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
KI und Tax Tech in der Steu... / 3 Berufsrecht, Compliance & KI-Verordnung (AI Act)

Zu berufsrechtlicher Einordnung, regulatorischen Anforderungen durch den EU AI Act sowie Haftungs- und Datenschutzfragen beim KI-Einsatz in Steuerkanzleien siehe: Vertiefende Inhalte Verordnung über künstliche Intelligenz (AI Act) KI, Inkrafttreten der Verordnung (Infografik) KI-Modelle: Einsatz, Risiken, Zulässigkeit und berufsrechtliche Aspekte für Steuerberater Künstliche Inte...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 2 Wirtschaftliche Bedeutung

Die GmbH & Co. KG ist nach wie vor eine beliebte Rechtsform. In Deutschland gab es laut Umsatzsteuerstatistik (Destatis, Statistisches Bundesamt 2018) mehr als 200.000 Unternehmen, die in der Rechtsform der GmbH & Co. KG geführt werden. Damit nimmt sie unter den Personengesellschaften den zweiten Platz ein – hinter den GbR-Gesellschaften mit knapp 500.000 und deutlich vor de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / [Ohne Titel]

VorsRiLG a.D. StB Helmut Tormöhlen[*] Als Fortsetzung der Rechtsprechungsübersicht in AO-StB Ausgabe 9/2025 (Tormöhlen, AO-StB 2025, 292) werden wiederum praxisrelevante Entscheidungen zum Steuerstrafrecht vorgestellt. Bitte beachten Sie auch das Archiv der Entscheidungen im Volltext in Ihrem Berater-Modul "Steuerliches Verfahrensrecht" unter steuerberater-center.de.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die neuen "Ergänzenden Anga... / a) Fehlende oder noch ungeklärte Sachverhalte

In der Praxis kommt es vor, dass steuerlich erhebliche Sachverhalte zum Zeitpunkt der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung noch nicht abschließend aufgeklärt sind. Beispiel: Die umsatzsteuerliche Einordnung einer Zahlung als steuerpflichtiger Umsatz oder steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung ist noch nicht abschließend geklärt. Empfohlene Musterformulierung: "Die Steueranm...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das "Selbstanzeige-Vollstän... / b) Die Selbstanzeige als Weg aus dem Dilemma?

Um die Problematik der Situation im Falle "verschwitzter" (und schließlich nachgeholter) Steuererklärungen widerzuspiegeln, möchten wir auf den folgenden praktischen und durchaus einfach gelagerten Fall zurückgreifen. Beispiel: A ist Studentin. Sie und ihre drei Geschwister erben nach dem Tod der Mutter im Jahr 2017 diverse (vermietete) Immobilien. Es kommt zur streitigen Aus...mehr

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Ausländische Arbeitnehmer b... / 3.2.4 Aufenthaltstitel für Fachkräfte

Allgemeine Voraussetzungen Für beide Gruppen von Fachkräften sowie die Arbeitskräfte mit ausgeprägter Berufserfahrung müssen im konkreten Fall zur Erteilung eines Aufenthaltstitels die nachfolgenden allgemeinen Voraussetzungen [1] erfüllt sein: Es muss ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegen[2]: Der Ausländer (gegebenenfalls unterstützt vom zukünftigen Arbeitgeber) muss ein...mehr

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Umsatzsteuer in der Slowaki... / 9 Elektronische Übermittlung der Umsatzsteuererklärung

Mehrwertsteuererklärungen (auch Zusammenfassende Meldungen) können über das Internet elektronisch eingereicht werden. Dies erfolgt unter der Voraussetzung, dass Umfang und Gestaltung mit dem Muster des Formulars identisch sind (das Muster des Formulars ist auf der Internetseite http://www.drsr.sk/wps/portal verfügbar). Die elektronisch eingereichte Steuererklärung muss eine q...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die neuen "Ergänzenden Anga... / 6. Fazit und praktische Bedeutung für die Beratungspraxis

Die Einführung der differenzierten Kategorien für ergänzende Angaben in der Umsatzsteuervoranmeldung führt nicht zu einer Erweiterung der materiellen Offenlegungsmöglichkeiten, sondern zu deren strukturierter Klassifizierung. Die Möglichkeit zur Offenlegung ungeklärter oder rechtlich unsicherer Sachverhalte bestand bereits nach bisheriger Rechtslage. Die Neuregelung dient da...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 6. Gerichtsverfassungsrecht

Ein Verstoß gegen das Gebot der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung liegt bereits dann vor, wenn auch nur einem einzigen potentiellen Zuschauer der Zutritt in den Sitzungssaal zu Unrecht verwehrt wird. Es liegt dann ein absoluter Revisionsgrund vor (vgl. hierzu Schmitt in Schmitt/Köhler, StPO, 69. Aufl. 2026, § 338 Rz. 48 m.w.N.). BGH v. 2.12.2025 – 5 StR 388/25 Service: Torm...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das "Selbstanzeige-Vollstän... / a) Die steuerliche und steuerstrafrechtliche Relevanz der Nichtabgabe von Steuererklärungen

Bevor wir auf die strafrechtlichen Folgen der Nichtabgabe von Steuererklärungen eingehen, wollen wir kurz darstellen, welche steuerlichen Folgen drohen. So kann bzw. muss das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen (§ 162 AO), dem Steuerpflichtigen einen Verspätungszuschlag (§ 152 AO) auferlegen,[3] ein Zwangsgeld androhen und festsetzen (§§ 328 ff. AO), ein Gewerbeuntersag...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Muss ein Anwalt bei Zwangsv... / Entscheidung

Das FG Münster hat den Antrag abgewiesen. Der Rechtsanwalt ist gesetzlich verpflichtet, für die Vollstreckung Auskunft über sein Vermögen zu erteilen. Dazu zählen auch die Honorarforderungen unter Nennung seiner Mandanten nebst Anschrift und Forderungshöhe. Er durfte insofern also die Auskunft nicht verweigern. Das Auskunftsverweigerungsrecht eines Rechtsanwalts dient dem Schu...mehr

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Unentgeltliche Wertabgaben:... / 4 Der freundliche Steuerberater

4.1 Sachverhalt Steuerberater S muss wegen erhöhter Anforderungen seiner Steuerberatungssoftware für seine Mitarbeiter neue Computer erwerben. Für Außentermine werden auch gut ausgestattete Notebooks verwendet, die ebenfalls ersetzt werden müssen. Da in seinem Unternehmen noch 2 gut verwendbare, gerade erst vor 2 Jahren erworbene Notebooks vorhanden sind, die heute noch einen...mehr

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Unentgeltliche Wertabgaben:... / 4.1 Sachverhalt

Steuerberater S muss wegen erhöhter Anforderungen seiner Steuerberatungssoftware für seine Mitarbeiter neue Computer erwerben. Für Außentermine werden auch gut ausgestattete Notebooks verwendet, die ebenfalls ersetzt werden müssen. Da in seinem Unternehmen noch 2 gut verwendbare, gerade erst vor 2 Jahren erworbene Notebooks vorhanden sind, die heute noch einen Marktwert von ...mehr