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Schwierige Mandantentypen in der Steuerberatung / 8.3 Spezifische Herausforderungen für die Honorargestaltung

Dr. Dario Arconada Valbuena
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Der chaotische Mandant verursacht in der Honorargestaltung einige heikle Punkte.

Mehraufwand: Ganz klar, sein Chaos produziert zusätzliche Stunden – sei es für Sortierarbeiten, für mehrfache Rückfragen oder für Last-Minute-Einsätze des gesamten Teams. Laut StBVV kann man solche Mehrarbeiten teilweise berücksichtigen, aber oft schluckt die Kanzlei einiges an Kulanz (man will den Mandanten ja nicht jedes Mal mit Zuschlägen verprellen).

Anspruch auf Honorar trotz Nichtleistung des Mandanten: Interessanterweise hat die Rechtsprechung klargestellt, dass ein Steuerberater auch dann Anspruch auf Vergütung haben kann, wenn der Mandant seine Mitwirkungspflichten verletzt – sprich, liefert er keine Unterlagen, darf es nicht zu Lasten des Steuerberaters gehen. Dieses Wissen ist wichtig, denn es zeigt: Die Kanzlei dürfte theoretisch die Arbeit auch abrechnen, wenn sie wegen des Mandanten nichts fertigstellen konnte. Praktisch scheut man sich, sowas durchzuziehen, aber es ist ein Hebel in der Hinterhand.

Uneinbringliche Leistungen: Oft arbeitet man vor, obwohl der Mandant noch nicht alles geliefert hat, und wenn er dann gar nicht liefert, steht man dumm da – viel Aufwand, Ergebnis fraglich.

Ad-hoc-Einsätze: Wenn kurz vor der Deadline noch alles reinkommt, opfert das Team evtl. das Wochenende – stellt sich die Frage, berechnet man einen Eilzuschlag? Viele Kanzleien tun das ungern, um die langfristige Mandatsbeziehung nicht zu belasten, aber eigentlich wäre es fair, Überstunden z. B. mit einem Aufschlag zu versehen.

Diskussionen über Rechnungen: Der Chaotische selbst merkt manchmal gar nicht, dass er mehr Arbeit für sein Umfeld verursacht hat. Bekommt er dann eine höhere Rechnung, fragt er eventuell: "Warum ist das so teuer dieses Mal?" – und man muss ihm erklären, dass seine späte Lieferu...

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