Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerberater

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.1 Recht auf Verteidigung

Rz. 1 Nach § 385 Abs. 1 AO gelten für das Steuerstrafverfahren und für das Verfahren wegen Straftaten, auf die sich die Ermittlungskompetenz der Finanzbehörden i. S. v. § 386 Abs. 1 AO erstreckt[1], die allgemeinen Vorschriften der StPO. Hier treffen insbesondere §§ 137–149 StPO Regelungen zur Verteidigung, die für den Bereich des Steuerstrafrechts noch durch die speziellere...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.1 Erweiterung der Verteidigungsbefugnis

Rz. 7 Nach § 138 Abs. 1 StPO können zu Verteidigern Rechtsanwälte sowie Rechtslehrer an deutschen Hochschulen bestellt werden. Dieser Personenkreis wird durch § 392 Abs. 1 AO für das Steuerstrafverfahren auf Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer erweitert. Diese Berufsträger dürfen in den Grenzen des § 392 Abs. 1 AO, sofern die Fin...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 7 Abweichung durch Bewilligungen der Aufsichtsbehörde (Abs. 5)

Rz. 75 Abs. 5 eröffnet für Bereiche, in denen üblicherweise keine Tarifverträge geschlossen werden, die Möglichkeit von den Grundnormen durch Bewilligung durch die Aufsichtsbehörde abzuweichen, wie es die Absätze 1, 2 und 2a zulassen. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass die Abweichung aus betrieblichen Gründen erforderlich ist und die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht ge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.2.1 Wesentliche Betriebsgrundlagen

Rz. 416 Bei einer Geschäftsveräußerung im Ganzen müssen nicht alle Teile des Unternehmens auf den Erwerber übergehen. Eine Geschäftsveräußerung liegt auch dann vor, wenn einzelne Wirtschaftsgüter von der Übereignung oder der Einbringung ausgenommen werden.[1] Im Wesentlichen muss erreicht werden, dass der Erwerber das Unternehmen so fortführen kann, wie der Veräußerer (oder ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Vergütungsverfahren im Ausland

Rz. 196 Aufgrund der RL 2008/9/EG sowie der 13. EG-RL sind auch die übrigen EU-Staaten verpflichtet, ausländischen Unternehmern die VoSt in einem besonderen Verfahren zu vergüten und hierfür eine zentrale Erstattungsbehörde zu bestimmen. Ein in Deutschland ansässiger Unternehmer, dem in einem anderen EU-Mitgliedstaat von einem Unternehmer USt in Rechnung gestellt worden ist,...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.1 Kostenerstattung

Rz. 3 § 408 AO betrifft nur die Kostenerstattung im Steuerstrafverfahren. Entsprechend gilt nach § 410 Abs. 1 Nr. 12 AO die Vorschrift im Bußgeldverfahren wegen Steuerordnungswidrigkeiten. Gemäß § 385 Abs. 1 AO gelten auch für die Kosten des Steuerstrafverfahrens die Regelungen der StPO. Die Vorschrift ergänzt die strafprozessualen Regelungen über die Kosten des Strafverfahr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.3 Notwendige Verteidigung

Rz. 33 Nach § 140 Abs. 1 StPO ist die Bestellung eines Pflichtverteidigers notwendig, wenn z. B. die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht oder dem Landgericht stattfindet; dem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last gelegt wird; das Verfahren zu einem Berufsverbot führen kann. In umfangreichen Hinterziehungsfällen wird regelmäßig vor einer (Wirtschafts-)S...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*] Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über ausgewählte praxisrelevante Entscheidungen aus der FG-Rechtsprechung, die in der Zwischenzeit (seit der letzten Auswertung in EStB 2023, 158) beim BFH anhängig sind.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.5 Form der Revisionseinlegung

Rz. 12 Die Revision ist schriftlich einzulegen, Abs. 1 S. 1. Eine Erklärung zur Niederschrift ist[1] nicht vorgesehen; sie ist unzulässig. Schriftform bedeutet grundsätzlich handschriftliche Unterzeichnung, und zwar mit einem die Identität des Unterzeichnenden ausreichend kennzeichnenden, individuellen Schriftzug.[2] Der Name muss nicht voll ausgeschrieben oder lesbar sein. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.2 Taugliche Täter

Rz. 38 Zur Beschreibung des tauglichen Täterkreises des § 379 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AO ist im Hinblick auf die Begehungsformen zu unterscheiden: In der Begehungsform des Falschbuchens kommt jeder als Täter infrage, der tatsächlich die Möglichkeit hat, eine Buchung vorzunehmen[1]; es handelt sich insoweit um ein Jedermanndelikt. Innerhalb eines Unternehmens kommen somit insb. Buc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.5.2 Tauglicher Täter

Rz. 54 Für die Ordnungsmäßigkeit elektronischer Bücher und sonst erforderlicher elektronischer Aufzeichnungen sowie der eingesetzten Verfahren ist der Stpfl. verantwortlich. Dies gilt selbst dann, wenn er die Buchführungs- und Aufzeichnungsaufgaben auf Dritte (z. B. Steuerberater oder Rechenzentrum) zum Teil oder vollständig organisatorisch und technisch auslagert.[1] Folglic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.2 Taugliche Täter

Rz. 20 Jeder, der einen in tatsächlicher Hinsicht unrichtigen und steuergefährdenden Beleg ausstellt, verwirklicht den Tatbestand des § 379 Abs. 1 Nr. 1 AO. Folglich handelt es sich bei § 379 Abs. 1 Nr. 1 AO um ein Jedermannsdelikt ("wer"). Es ist nicht erforderlich, dass der Täter selbst Stpfl. ist oder sonstige persönliche Merkmale[1] aufweist. Folglich kommen z. B. auch M...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.2 Tauglicher Täter

Rz. 46 Für die Ordnungsmäßigkeit elektronischer Bücher und sonst erforderlicher elektronischer Aufzeichnungen sowie der eingesetzten Verfahren ist der Stpfl. verantwortlich. Dies gilt selbst dann, wenn er die Buchführungs- und Aufzeichnungsaufgaben auf Dritte (z. B. Steuerberater oder Rechenzentrum) zum Teil oder vollständig organisatorisch und technisch auslagert.[1] Folglic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.2.2 Allgemeine Verfahrensvorschriften (§§ 51–62 FGO)

Rz. 5 Der 2. Teil der FGO [1] regelt das Verfahren von der Klage bis zu den Rechtsmitteln und zur Wiederaufnahme. § 121 S. 1 FGO verweist auf die im 2. Abschnitt enthaltenen allgemeinen Verfahrensvorschriften[2], die unmittelbar nicht nur für das FG-Verfahren, sondern auch für das Verfahren vor dem BFH anwendbar sind, soweit sie nicht lediglich das Verfahren vor dem FG betref...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1 Rücknahmeerklärung

Rz. 5 Die Rücknahme muss als Prozesshandlung klar und eindeutig erklärt werden.[1] Eine missverständliche Erklärung ist unwirksam, der BFH braucht sich nicht durch Rückfrage über den Inhalt der Erklärung zu vergewissern.[2] Die Rücknahme unter einer Bedingung ist daher unwirksam.[3] Nicht erforderlich ist die ausdrückliche Erklärung, die Revision zurücknehmen zu wollen; ausr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnausschüttung / 2.3 Verdeckte Gewinnausschüttung

Diese Art der Gewinnausschüttung kennt nur das Steuerrecht. Wie der Begriff "verdeckt" zum Ausdruck bringt, ist die Gewinnausschüttung nicht offensichtlich erkennbar, sondern verbirgt sich im Regelfall hinter einer anderen rechtlichen Gestaltung. Eine gesetzliche Definition der verdeckten Gewinnausschüttung ist weder in § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG noch in § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG en...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.1.3 Ausstellen

Rz. 12 Ordnungswidrig handelt, wer den unrichtigen Beleg ausstellt. Dies kann sowohl durch Herstellen eines vollständig neuen schriftlichen Belegs als auch durch Veränderungen an einem bereits existenten Beleg erfolgen. In der letztgenannten Alternative kann § 379 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO allerdings lediglich zur Anwendung kommen, wenn der Urheber selbst die Änderungen vornimmt,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.2 Vertretungszwang

Rz. 24 Dem Vertretungszwang nach § 62 Abs. 4 FGO unterliegt nicht nur die Einlegung der Revision, sondern – wie alle Prozesshandlungen vor dem BFH – auch die Revisionsbegründung in vollem Umfang.[1] Der Vertretungszwang erstreckt sich auch auf den Antrag auf Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist[2] und auf den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versä...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 7.1 Das Anstellungsverhältnis mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer

Formvorschriften für die Abfassung des Anstellungsvertrags Für den Anstellungsvertrag mit dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer besteht kein Formzwang. Auch ein mündlicher Vertrag ist demnach grundsätzlich wirksam. Unter dem Gesichtspunkt des Nachweises ist allerdings die Schriftform zu empfehlen. Angemessenheit der Geschäftsführerbezüge [1] Für die Prüfung der Angem...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorratsvermögen / 1.2 Was zu den unfertigen Erzeugnissen und Leistungen gehört

Unfertige Erzeugnisse sind Bestände, für die nach Be- oder Verarbeitung im eigenen Betrieb bereits Löhne und Gemeinkosten entstanden sind, die aber noch nicht verkaufsfähig sind. Dies ist z. B. der Fall, wenn beim Pkw noch die Endkontrolle fehlt. Um unfertige Dienstleistungen handelt es sich z. B. bei einer begonnenen Architektenleistung.[1] Im Regelfall erstreckt sich die H...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. § 52d FGO – Schriftsätze einer Partnergesellschaft als elektronische Dokumente

Der BFH stellt in einer aktuellen Entscheidung klar, dass Wirtschaftsprüfer und Steuerberater im Jahr 2022 noch nicht verpflichtet waren, ihre Schriftsätze in finanzgerichtlichen Verfahren als elektronische Dokumente gem. § 52d FGO zu übermitteln. Im Streitfall hatte das FG eine Klage abgewiesen, die sich gegen einen Erbschaftsteuerbescheid richtete. Das Urteil wurde der Pro...mehr

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Ärger mit dem "beSt" – was ... / 4. Information des Haftpflichtversicherers

Selbständige Steuerberater und Steuerbevollmächtigte sind nach § 67 StBerG verpflichtet, sich gegen die sich aus ihrer Berufstätigkeit nach den §§ 33 und 57 Abs. 3 Nr. 2 und 3 StBerG ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden zu versichern und diese Berufshaftpflichtversicherung während der Dauer ihrer Bestellung aufrechtzuerhalten. Diese Versicherung gewährt dem Ve...mehr

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Ärger mit dem "beSt" – was ... / [Ohne Titel]

RA Prof. Dr. Peter Bilsdorfer[*] Es ist – wie oft im Leben – müßig darüber zu diskutieren, wer letztlich in der Vergangenheit etwas anders und auch hätte besser machen können. War es der Gesetzgeber, der meinte, seinem Drang nach Digitalisierung auch im Bereich der Kommunikation von Steuerberatern mit den Gerichten folgen zu müssen, war es die Bundesteuerberaterkammer, die me...mehr

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Die "GmbH-Geschäftsführerha... / 4. Verschulden

Die Pflichtverletzung muss vom Verschulden des Haftungsschuldners umfasst sein, wobei zwei Verschuldensformen möglich sind: Vorsatz, wobei bedingter Vorsatz genügt (FG Berlin-Bdb. v. 13.12.2021 – 9 K 9159/18, EFG 2022, 1015), oder grobe Fahrlässigkeit. Der Steuerschaden für den Fiskus muss hingegen nicht vom Verschulden umfasst sein (Halaczinsky, Die Haftung im Steuerrecht, 4. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 4. § 81 Abs. 1 FGO – Verwertung von Feststellungen eines Strafurteils in einem finanzgerichtlichen Verfahren

Nach § 81 Abs. 1 S. 1 FGO hat das Gericht den Beweis in der mündlichen Verhandlung zu erheben. Dies erfordert neben dem (formellen) Erfordernis einer eigenen Anschauung durch die Mitglieder des Spruchkörpers, dass diese die für die Entscheidung notwendigen Tatsachen weitestmöglich aus der Quelle selbst schöpfen müssen. Daher muss die Beweisaufnahme bei mehreren in Betracht k...mehr

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Die "GmbH-Geschäftsführerha... / 11. Resümee

Da im Ergebnis die Rspr. an einen Geschäftsführer hohe Anforderungen stellt und die objektive Pflichtverletzung das Verschulden indiziert, wird in der Praxis regelmäßig zumindest grobe Fahrlässigkeit bei der steuerlichen Pflichtverletzung im Zusammenhang mit § 69 AO unterstellt. Dies macht die Haftung nach § 69 AO für Geschäftsführer einer GmbH so gefährlich. Weil diese Haft...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / [Ohne Titel]

Ltd.MR Dr. Michael Kober[*] Als Fortsetzung der Rechtsprechungsübersicht in AO-StB Heft 3/2023 (Borgdorf, AO-StB 2023, 72) werden wiederum praxisrelevante Entscheidungen der FG neben bislang noch nicht besprochenen Entscheidungen des BFH vorgestellt. Die Darstellung orientiert sich an der Paragraphenreihenfolge der FGO. Bitte beachten Sie auch das Archiv der Entscheidungen im ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 6. § 107 FGO – Antrag auf Tatbestandsberichtigung

Gemäß § 107 Abs. 1 FGO sind Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten im Urteil jederzeit vom Gericht zu berichtigen. Darüber hinaus kann gem. § 108 Abs. 1 FGO, soweit der Tatbestand eines Urteils andere Unrichtigkeiten oder Unklarheiten enthält, die Berichtigung binnen zwei Wochen nach Zustellung des Urteils beantragt werden. An einer Tatbestandsber...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 7 Geldbuße

Rz. 11 Steuerordnungswidrigkeiten nach § 383 AO sind mit Geldbuße bedroht von 5 EUR gem. § 17 Abs. 1 OWiG bis zu 50.000 EUR gem. § 383 Abs. 2 AO. Dadurch, dass das Höchstmaß deutlich über den bei 1.000 EUR endenden Regelrahmen des § 17 Abs. 1 OWiG hinausgeht, macht der Gesetzgeber deutlich, dass er neben der steuerrechtlichen Nichtigkeit gem. § 46 Abs. 4 und 5 AO auch zum Zw...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / d) Besprechungen mit dem Steuerberater

Rz. 597 Besprechungen mit einem Steuerberater des Auftraggebers lösen die Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG nicht aus.[381]mehr

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§ 7 Beratungshilfe / V. Beratungspersonen

Rz. 28 Der Kreis der Beratungspersonen ist in § 3 Abs. 1 BerHG genannt: § 3 Abs. 1 BerHG "(1) Die Beratungshilfe wird durch Rechtsanwälte und durch Rechtsbeistände, die Mitglied einer Rechtsanwaltskammer sind, gewährt. Im Umfang ihrer jeweiligen Befugnis zur Rechtsberatung wird sie auch gewährt durch"mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / b) Weitere Regelungsgegenstände

Rz. 158 Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hinsichtlich der Bewertung einzelner Regelungsgegenstände in einer Scheidungsfolgenvereinbarung, die z.B. im Laufe der Trennungszeit oder im Hinblick auf eine anstehende Scheidung geschlossen wird auf die Ausführungen zu den jeweiligen Themen in diesem Kapitel verwiesen. Rz. 159 Sofern als Folge der Gütertrennung auch Regelungen ...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / II. Hinweispflicht zur Abrechnung nach Gegenstandswert

Rz. 3 § 49b Abs. 5 BRAO verpflichtet Anwälte bei Wertgebühren auf die Tatsache, dass sich diese nach Wert richten, hinzuweisen: (5) Richten sich die zu erhebenden Gebühren nach dem Gegenstandswert, hat der Rechtsanwalt vor Auftragsannahme den Auftraggeber hierauf hinzuweisen. Rz. 4 Der Gesetzgeber wollte durch diese Bestimmung die Anwaltschaft veranlassen, über ihre Vergütung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vergütungsvereinbarungen / g) Hinweispflichten bei Vereinbarung eines Erfolgshonorars

Rz. 149 Eine Vereinbarung über ein Erfolgshonorar muss nach § 4a Abs. 3 RVG enthalten:mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 9. Auffangwert, § 42 FamGKG

Rz. 290 Soweit in einer vermögensrechtlichen Angelegenheit der Verfahrenswert sich aus den Vorschriften dieses Gesetzes nicht ergibt und auch sonst nicht feststeht, ist er nach billigem Ermessen zu bestimmen, § 42 Abs. 1 FamGKG. Soweit in einer nichtvermögensrechtlichen Angelegenheit der Verfahrenswert sich aus den Vorschriften dieses Gesetzes nicht ergibt, ist er unter Berüc...mehr

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Tatsächliche Verständigung:... / 9.2 Steuerstrafverfahren

Die tatsächliche Verständigung ist auch im Steuerstrafrecht möglich.[1] Eine gescheiterte Verständigung im Strafverfahren kann von vornherein weder Bindungswirkung noch Vertrauensschutz begründen.[2] Der Vorsitzende teilt in der Hauptverhandlung allen Beteiligten gem. § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO mit, ob Erörterungen nach den §§ 202a, 212 StGB stattgefunden haben, wenn deren Geg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 166 Auskunf... / 2.2 Beitragsüberwachung

Rz. 5 Hinsichtlich der Beitragsüberwachung bestimmt Abs. 1 Satz 1 die entsprechende Anwendung des § 28p SGB IV und der Beitragsverfahrensverordnung (BVV) v. 3.5.2006 (BGBl. I S. 1034). § 28p SGB IV regelt die Prüfung bei den Arbeitgebern. Einzelheiten dazu regelt die BVV. Rz. 6 Die Unfallversicherungsträger überprüfen, ob die Unternehmer ihren Meldepflichten und sonstigen Pfl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verschmelzung: Die Fusion v... / 4.2 Anmeldung der Kapitalerhöhung

Die Kapitalerhöhung muss ebenfalls zur Eintragung beim Handelsregister der aufnehmenden GmbH angemeldet werden.[1] Dies müssen stets alle Geschäftsführer vornehmen. Der Anmeldung der Kapitalerhöhung sind diese Unterlagen beizufügen: der Kapitalerhöhungsbeschluss, die in Hinblick auf das Stammkapital korrigierte Satzung, der Verschmelzungsvertrag und die notariellen Niederschrift...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 186 Zahlun... / 1 Allgemeines

Rz. 1a § 186, der der Regelung in § 124 Abs. 6a und b AVG entspricht, gibt den Berufsgruppen, die über ein eigenes Versorgungswerk verfügen, ein Wahlrecht hinsichtlich der Art der Nachversicherung. Deshalb kann von den Versicherten bzw. den Hinterbliebenen beantragt werden, dass die aus dem Nachversicherungsrecht zustehenden Beiträge statt an den Rentenversicherungsträger an...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tatsächliche Verständigung:... / 6 Tatsächliche Verständigung für beide Seiten bindend

Aufgrund des Grundsatzes nach Treu und Glauben[1] folgt die rechtliche Bindungswirkung der tatsächlichen Verständigung.[2] Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs bedeutet dies, dass sich die Beteiligten an einer zulässigen und wirksamen tatsächlichen Verständigung daran halten müssen.[3] Solange und soweit die tatsächliche Verständigung wirksam ist, müssen sowohl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tatsächliche Verständigung:... / 4 Erforderliche Beteiligte bei der tatsächlichen Verständigung

Beide Seiten – Finanzamt und Steuerpflichtiger – müssen bei dem Zustandekommen der tatsächlichen Verständigung mitgewirkt haben.[1] Aufseiten des Finanzamts muss ein für die Entscheidung über die Steuerfestsetzung zuständiger "Amtsträger" beteiligt sein.[2] Das sind ausschließlich: der Amtsleiter des Finanzamts oder der zuständige Sachgebietsleiter des Veranlagungsbereichs bzw....mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einreichung von Klagen durch Steuerberater ab 1.1.2023

Leitsatz Spätestens ab Versendung der Registrierungscodes haben Steuerberater Klagen beim Finanzgericht über ihr elektronisches Postfach einzureichen. Sachverhalt In einem Rechtsstreit über die Steuerbarkeit von ausländischen Einkünften erhob die steuerliche Vertreterin des Klägers am 16.5.2023 per Fax Klage, obwohl seit 1.1.2023 für Steuerberater die gesetzliche Verpflichtun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 3.1.4 Das deutsche KSt-System

Rz. 77 Finanzverfassungsrechtlich setzt Art. 106 Abs. 3 GG die "KSt" als Steuerart voraus. Die KSt ist wie die übrigen in Art. 105 und Art. 106 GG aufgeführten Steuern und Steuerarten rechtsmethodisch ein Typusbegriff.[1] Das bedeutet, dass die Steuerart an die historische Entwicklung anknüpft, aber im Rahmen der sie prägenden Typusmerkmale entwicklungsoffen ist. Der Steuerg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 3.5.3 Vorgesellschaft

Rz. 93 Mit Abschluss des formgültigen Gesellschaftsvertrags, der notariellen Beurkundung der Satzung, des Statuts u. Ä. endet die Vorgründungsgesellschaft.[1] Es entsteht eine sog. Vorgesellschaft, eine Vorgenossenschaft bzw. ein Vorverein (in den weiteren Erläuterungen Vorgesellschaft genannt). Die Vorgesellschaft endet in dem Zeitpunkt, in dem die Rechtsfähigkeit erlangt w...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerkanzleimanagement: Ta... / 4 Steuerberater als Führungskräfte: Flaschenhals vorprogrammiert bei falschem Delegieren

Nur wer gut führt, kann langfristig immer wieder den täglichen Kampf für sich entscheiden, ausreichend Aufgaben zu delegieren. Führen heißt, die Fähigkeit zu besitzen, dass andere Menschen einem folgen. Nur wer sich selbst gut führt, kann auch andere führen – es ist also ein gewisses Maß an Selbstmanagement Voraussetzung. Praxis-Beispiel Selbstmanagement und delegieren Für Mil...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerkanzleimanagement: St... / 1.1 Beschäftigung mit Strategie – Luxus oder Notwendigkeit?

Nimmt man allein die Nachfrage nach Steuerberatungsdienstleistungen als Erfolgskriterium, müsste man sagen, der Branche geht es ausgesprochen gut! Der Bedarf insbesondere nach fundierter Beratung ist gerade in Krisenzeiten seitens der Unternehmen und Selbstständigen hoch. Z. B. in der Corona-Krise waren die Mandanten auf Steuerkanzleien angewiesen, was die Unterstützung von ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerkanzleimanagement: St... / 1.2 Wie erkennt man strategischen Handlungsbedarf?

https://playout.3qsdn.com/6af95877-a3c7-11e9-8d5b-0cc47a188158 (c) Haufe Redaktion Es ist paradox: Bevor man eine strategische Analyse vornimmt, muss man grundsätzlich einen strategischen Ansatz der Problemlösung und -analyse wählen – sozusagen bevor einem genau klar ist, wo das Problem bzw. die strategischen Herausforderungen genau liegen. Es gilt die Devise: erst Augen, Ohre...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerkanzleimanagement: St... / 3.2.2 Organisationsanpassung: Umbau der Kanzlei bei laufendem Geschäft

Geradezu zwangsläufig ergibt sich aus einer neuen, für die Zukunft angestrebten strategischen Positionierung, dass die Strukturen und Prozesse der Kanzlei angepasst werden müssen. Je nachdem, auf welchem Niveau von Organisiertheit sich Ihre Kanzlei vor einem Strategieprozess befindet, ergeben sich aus Ihrer Strategie unterschiedliche Teilprojekte der organisatorischen Anpass...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anonymitätsgrundsatz und Überdenkungsverfahren in der schriftlichen Steuer­beraterprüfung

Leitsatz 1. § 18 Abs. 1 Satz 4 der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften (DVStB) ist mit höherrangigem (Verfassungs‐)Recht vereinbar. Insbesondere gebietet der prüfungsrechtliche Grundsatz der Chancengleichheit unter besonderer Berücksichtigung des Verbots geschlechtsspezifischer Diskriminieru...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerkanzleimanagement: Ta... / 7 Studienergebnisse: Personal gewinnen und halten in Steuerkanzleien

"Personal gewinnen und halten"[1] – unter diesem Motto haben Ulf Hausmann CONSULTING und entra in Kooperation mit dem NWB-Verlag 514 auswertbare Online-Fragebögen aus Steuerkanzleien gesammelt. Zwei Blickrichtungen waren dabei ausschlaggebend: Wie ist die interne Führung und was wird dem Personal geboten? Diese Aussagen dazu untermauern empirisch die bisherigen Ausführungen. W...mehr