Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerberater

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / M. Muster: Wettbewerbsvereinbarungen

Rz. 122 Muster 34.1: Wettbewerbsvereinbarung mit Arbeitnehmer Muster 34.1: Wettbewerbsvereinbarung mit Arbeitnehmer Wettbewerbsvereinbarung zwischen – im Folgenden: Arbeitgeber – und _________________________ – im Folgenden: Arbeitnehmer –mehr

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AGS 08/2023, Anerkennung ei... / VI. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist bedeutend. Ausgehend vom Sachverhalt besteht eine geübte, aber offensichtlich zweifelhafte Praxis. Ausgehend davon, dass bereits einige Anerkennungen offensichtlich "zurückgewiesen" wurden, dürfte auch eine nicht unerhebliche Zahl von Standorten und damit viele praktische Fälle betroffen sein. Nach § 305 Abs. 5 InsO hat der Schuldner mit Verfahrenseröffn...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / e) Prokuristen

Rz. 169 Auch Prokuristen müssen, damit die Prokura nicht als unbedeutend angesehen wird, falls sie keine Einstellungs- und Entlassungsbefugnis haben, im Innenverhältnis Aufgaben wahrnehmen dürfen, die den in § 5 Abs. 3 S. 2 BetrVG umschriebenen Leitungsfunktionen entsprechen oder nahekommen; wenn verlangt wird, dass diese Leitungsfunktionen den Angestellten in die Nähe des A...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / cc) Steuerliche Minimalbegünstigung nach der Fünftel-Regelung

Rz. 207 Für die Praxis bedeutet dies eine erhebliche Verschlechterung, da ab 1.1.1999 für Abfindungen nur eine steuerliche Minimalbegünstigung besteht. Hinzukommt, dass im Zuflussjahr mit steigendem Einkommen der steuerliche Effekt abnimmt. Im Spitzensteuerbereich greift sogar i.d.R. de facto gar keine Steuerermäßigung für Abfindungen mehr, da die Fünftel-Regelung durchgerec...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VII. Checkliste zur Vertragsgestaltung

Rz. 1435 Checkliste: Vorprüfung zum Freien-Mitarbeiter-Vertragmehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / (2) Grenzen der Unternehmerentscheidung

Rz. 580 Das BAG geht vom Grundsatz der freien Unternehmerentscheidung aus. Daraus folgt, dass die ArbGe die unternehmerische Entscheidung nicht auf ihre Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit überprüfen dürfen. Sie können lediglich prüfen, ob die Unternehmerentscheidung tatsächlich getroffen wurde und ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist, (sog. Missbrauchs...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Entstehungsgeschichte, Bedeutung und Anwendungsbereich

Rz. 1 [Autor/Stand] Eine Regelung über die Kosten des Verfahrens wurde erstmalig durch das 2. AOStrafÄndG vom 12.8.1968[2] in die RAO eingefügt. Die Erstattung der Verfahrenskosten war dort in § 444 RAO geregelt. Die gesetzliche Kostenregelung steht in engem Zusammenhang mit der durch Art. 2 Nr. 21 EGOWiG neu in die StPO eingefügten Vorschrift des § 464a StPO. Nach § 464a Abs...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Eigene oder fremde betriebliche Zwecke

Rz. 52 [Autor/Stand] Eigenen oder fremden betrieblichen Zwecken dienen Grundstücke oder Grundstücksteile, die zu eigenen oder fremden gewerblichen (§ 15 EStG), freiberuflichen (§ 18 EStG) oder land- und forstwirtschaftlichen Zwecken (§ 13 EStG) genutzt werden. Auch die Verwendung für einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i.S.d. § 14 AO (z.B. Werkstätten, Verkaufsläden, etc...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Steuerliche Behandlung der Strafverteidigungskosten

Schrifttum: Aweh, Steuerliche Berücksichtigung von Strafverteidigungskosten, EStB 2008, 12; Bergkemper, Zur steuerlichen Berücksichtigung von Kosten der Strafverteidigung, FR 2008, 232; v. Briel/Ehlscheid, Steuerliche Berücksichtigung von Kosten im Steuerstrafverfahren, BB 1999, 2539; Depping, Strafverteidigungskosten als Betriebsausgaben – zur steuerlichen Gestaltung von Hon...mehr

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§ 16 Vertragstypen / III. Sozialversicherungsrecht

Rz. 389 Vor Abschluss des Geschäftsführer-Dienstvertrages ist jeweils zu prüfen, ob der GmbH-Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig in der ist (vgl. ausführlich Haase, GmbHR 2022, 1225 ff. m.w.N.; kritisch zur Rspr. des BGH,...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Steuerberaterpraxis

Literatur: von Rechenberg, INF 1997, 717 Für den Fall, dass ein Steuerberater seine Praxis an eine Steuerberatungs-GmbH, deren Gesellschafter und Geschäftsführer er ist, verpachtet, hatte der BFH[1] in dem Teil der Pachtzahlungen bzw. des Kaufpreises, der für den Mandantenstamm gezahlt wurde, eine verdeckte Gewinnausschüttung gesehen. Er begründete dies damit, dass der Praxis...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Bilanzierungs- und Buchungsfehler

Literatur: Assmann, StBp 2007, 321; Paus, DStZ 2008, 650. Keine verdeckte Gewinnausschüttung sind Fehler in der Buchführung, die zivilrechtlich keine Wirkung haben können.[1] Es fehlt dann an einer Handlung, die der Gesellschaft zurechenbar ist.[2] Diese Fehler führen zu einer falschen Bilanz, die durch eine Bilanzberichtigung zu korrigieren ist.[3] Buchungsfehler i. d. S. lie...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Dienstleistungen

Literatur: Stock/Kaminski, IStR 1997, 449; Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise v. 6.6.2023, IV B 5 – S 1341/19/10017 :003, BStBl I 2023, 1093, Rz. 3.64ff. Für Vergütungen von Dienstleistungen (Rechts- und Steuerberatung, wirtschaftliche Beratung, Vermittlung, Baubetreuung, Planung, Ingenieurleistungen, Verschaffung von Versicherungsschutz) zwischen Kapitalgesellschaft un...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.5.3.5 Klarer und eindeutiger Inhalt der Vereinbarung

Rz. 167 Der Inhalt der Vereinbarung muss nach Grund und Höhe eindeutig und klar sein.[1] Das ist der Fall, wenn ein unabhängiger Dritter sicher feststellen kann, welche Verpflichtungen beide Vertragsparteien zu erfüllen und welche Rechte sie haben. Rechte und Pflichten müssen ausreichend konkretisiert sein, d. h. sie müssen so konkret umschrieben werden, dass sie keiner weit...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / 3 Anforderungen an die Vereinbarung

Die Vereinbarung zwischen der GmbH und dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer muss vor Erbringung der Leistung abgeschlossen worden sein. Rückwirkende Vereinbarungen werden steuerlich nicht anerkannt[1] Sie muss ernsthaft gemeint und tatsächlich durchgeführt worden sein.[2] Die zu erbringende Leistung muss nach Grund und Höhe klar und eindeutig vereinbart sein. Es m...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.4 Tatsächliche Durchführung und Ernsthaftigkeit einer Vereinbarung

Rz. 106 Schließen Gesellschafter und Gesellschaft einen schuldrechtlichen Vertrag, ist dies Ausdruck dafür, dass beide Parteien ihre Beziehungen als Teilnahme am Marktgeschehen auffassen und daher keine gesellschaftsrechtliche Veranlassung vorliegt. Ein schuldrechtlicher Vertrag kann diese Funktion nur erfüllen, wenn er tatsächlich durchgeführt wird. Der Besteuerung zugrunde...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Angemessenheit der Gesamtausstattung

Ob das vereinbarte Gehalt angemessen ist, ist aus der Sicht des Zeitpunkts der Gehaltsvereinbarung zu prüfen.[1] Das Gehalt ist der Höhe nach angemessen, wenn es auch einem Geschäftsführer gezahlt worden wäre, der nicht Gesellschafter ist.[2] Auszugehen ist dabei davon, dass dem Geschäftsführer aufgrund seiner Organstellung eine Allzuständigkeit zukommt. Nicht nur die klassis...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.3.2 Der Körperschaft zurechenbare Handlung

Rz. 74 Die Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung muss auf einer der Körperschaft zurechenbaren Handlung beruhen. Da das steuerliche Institut der verdeckten Gewinnausschüttung andere Zwecke verfolgt als das Zivilrecht,[1] ist auch der im Rahmen des Tatbestands der verdeckten Gewinnausschüttung verwendete Begriff der "Zurechnung" der Handlung ein steuerrechtlich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.5 Steuerberater als möglicher Zeuge

Rz. 15 Bei der Entscheidung, ob ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe als Alleinverteidiger auftreten soll, ist insbesondere zu überlegen, ob der Berater als möglicher Zeuge infrage kommt.[1] Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund zu sehen, dass der steuerliche Berater oftmals für die Erstellung der Buchhaltung bzw. der Steuererklärung oder steuerlichen Gestaltung v...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.3 Heranziehung mehrerer Verteidiger

Rz. 12 Der Beteiligte kann sich im Steuerstrafverfahren mehrerer Verteidiger bedienen.[1] Gemäß § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO werden Kosten für mehrere Rechtsanwälte, abgesehen von dem Fall eines notwendigen Wechsels eines Rechtsanwalts, nur bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts erstattet. Entsprechendes ergibt sich für den Fall der Hinzuziehung mehr...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Antrag auf Terminaufhebung trotz Möglichkeit der Video-Zuschaltung

Leitsatz Die Aufhebung eines Termins zur mündlichen Verhandlung wegen kurzfristigen Ausfalls eines geplanten Flugs ist jedenfalls dann nicht geboten, wenn der Prozessbevollmächtigte weder darlegt noch glaubhaft macht, dass er kein alternatives Verkehrsmittel nutzen konnte, und es ihm zudem möglich gewesen wäre, an der mündlichen Verhandlung durch Video-Zuschaltung teilzunehm...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.2 Erstattungsfähige Auslagen

Rz. 10 Erstattungsfähig sind nach § 464 Abs. 2 StPO die notwendigen Auslagen. § 464a Abs. 2 StPO nennt typisierte Auslagen, die im Gesetz nicht abschließend aufgelistet sind, so dass weitere Auslagen denkbar sind.[1] Hierzu gehören nach: § 464a Abs. 2 Nr. 1 StPO die Entschädigung für eine notwendige Zeitversäumnis nach den Vorschriften für die Entschädigung von Zeugen.[2] § 46...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.4.2 Einspruch durch Angehörige steuerberatender Berufe

Rz. 32 Anstelle des Angeklagten kann ein bevollmächtigter Rechtsanwalt für seinen Mandanten einen Einspruch einlegen. Der Einspruch eines Steuerberaters ist entgegen anders lautender Auffassungen[1] ebenfalls zulässig.[2] Dies ergibt sich schon aus dem Wortlaut des § 392 Abs. 1 AO. Danach können Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.2 An andere Unternehmer

Rz. 77 Es muss zur Anwendbarkeit des § 9 UStG an einen anderen Unternehmer geleistet werden. Das BVerfG hat in seinem Beschluss v. 11.6.1985[1] entschieden, dass die Auffassung des BFH, wonach die Beschränkung des Optionsrechts in § 9 UStG auf Umsätze an andere Unternehmer keinen Grundrechtsverstoß beinhalte, nicht zu beanstanden ist. Rz. 77a Die Unternehmereigenschaft des Le...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.6.7 Beschlagnahme von Verteidigerunterlagen

Rz. 53 Der Verteidiger hat aufgrund des § 53 Abs. 1 Nr. 2 StPO ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht bezüglich der Umstände, die er im Rahmen eines Mandatsverhältnisses erlangt hat. Dieses Recht wird durch ein Beschlagnahmeverbot flankiert. Nach § 97 Abs. 1 Nr. 1 und 3 StPO unterliegen schriftliche Mitteilungen zwischen dem Beschuldigten und seinem Verteidiger nicht der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.1 Recht auf Verteidigung

Rz. 1 Nach § 385 Abs. 1 AO gelten für das Steuerstrafverfahren und für das Verfahren wegen Straftaten, auf die sich die Ermittlungskompetenz der Finanzbehörden i. S. v. § 386 Abs. 1 AO erstreckt[1], die allgemeinen Vorschriften der StPO. Hier treffen insbesondere §§ 137–149 StPO Regelungen zur Verteidigung, die für den Bereich des Steuerstrafrechts noch durch die speziellere...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.1 Erweiterung der Verteidigungsbefugnis

Rz. 7 Nach § 138 Abs. 1 StPO können zu Verteidigern Rechtsanwälte sowie Rechtslehrer an deutschen Hochschulen bestellt werden. Dieser Personenkreis wird durch § 392 Abs. 1 AO für das Steuerstrafverfahren auf Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer erweitert. Diese Berufsträger dürfen in den Grenzen des § 392 Abs. 1 AO, sofern die Fin...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 7 Abweichung durch Bewilligungen der Aufsichtsbehörde (Abs. 5)

Rz. 75 Abs. 5 eröffnet für Bereiche, in denen üblicherweise keine Tarifverträge geschlossen werden, die Möglichkeit von den Grundnormen durch Bewilligung durch die Aufsichtsbehörde abzuweichen, wie es die Absätze 1, 2 und 2a zulassen. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass die Abweichung aus betrieblichen Gründen erforderlich ist und die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht ge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.2.1 Wesentliche Betriebsgrundlagen

Rz. 416 Bei einer Geschäftsveräußerung im Ganzen müssen nicht alle Teile des Unternehmens auf den Erwerber übergehen. Eine Geschäftsveräußerung liegt auch dann vor, wenn einzelne Wirtschaftsgüter von der Übereignung oder der Einbringung ausgenommen werden.[1] Im Wesentlichen muss erreicht werden, dass der Erwerber das Unternehmen so fortführen kann, wie der Veräußerer (oder ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Vergütungsverfahren im Ausland

Rz. 196 Aufgrund der RL 2008/9/EG sowie der 13. EG-RL sind auch die übrigen EU-Staaten verpflichtet, ausländischen Unternehmern die VoSt in einem besonderen Verfahren zu vergüten und hierfür eine zentrale Erstattungsbehörde zu bestimmen. Ein in Deutschland ansässiger Unternehmer, dem in einem anderen EU-Mitgliedstaat von einem Unternehmer USt in Rechnung gestellt worden ist,...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.1 Kostenerstattung

Rz. 3 § 408 AO betrifft nur die Kostenerstattung im Steuerstrafverfahren. Entsprechend gilt nach § 410 Abs. 1 Nr. 12 AO die Vorschrift im Bußgeldverfahren wegen Steuerordnungswidrigkeiten. Gemäß § 385 Abs. 1 AO gelten auch für die Kosten des Steuerstrafverfahrens die Regelungen der StPO. Die Vorschrift ergänzt die strafprozessualen Regelungen über die Kosten des Strafverfahr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.3 Notwendige Verteidigung

Rz. 33 Nach § 140 Abs. 1 StPO ist die Bestellung eines Pflichtverteidigers notwendig, wenn z. B. die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht oder dem Landgericht stattfindet; dem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last gelegt wird; das Verfahren zu einem Berufsverbot führen kann. In umfangreichen Hinterziehungsfällen wird regelmäßig vor einer (Wirtschafts-)S...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*] Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über ausgewählte praxisrelevante Entscheidungen aus der FG-Rechtsprechung, die in der Zwischenzeit (seit der letzten Auswertung in EStB 2023, 158) beim BFH anhängig sind.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.5 Form der Revisionseinlegung

Rz. 12 Die Revision ist schriftlich einzulegen, Abs. 1 S. 1. Eine Erklärung zur Niederschrift ist[1] nicht vorgesehen; sie ist unzulässig. Schriftform bedeutet grundsätzlich handschriftliche Unterzeichnung, und zwar mit einem die Identität des Unterzeichnenden ausreichend kennzeichnenden, individuellen Schriftzug.[2] Der Name muss nicht voll ausgeschrieben oder lesbar sein. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.2 Taugliche Täter

Rz. 38 Zur Beschreibung des tauglichen Täterkreises des § 379 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AO ist im Hinblick auf die Begehungsformen zu unterscheiden: In der Begehungsform des Falschbuchens kommt jeder als Täter infrage, der tatsächlich die Möglichkeit hat, eine Buchung vorzunehmen[1]; es handelt sich insoweit um ein Jedermanndelikt. Innerhalb eines Unternehmens kommen somit insb. Buc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.5.2 Tauglicher Täter

Rz. 54 Für die Ordnungsmäßigkeit elektronischer Bücher und sonst erforderlicher elektronischer Aufzeichnungen sowie der eingesetzten Verfahren ist der Stpfl. verantwortlich. Dies gilt selbst dann, wenn er die Buchführungs- und Aufzeichnungsaufgaben auf Dritte (z. B. Steuerberater oder Rechenzentrum) zum Teil oder vollständig organisatorisch und technisch auslagert.[1] Folglic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.2 Taugliche Täter

Rz. 20 Jeder, der einen in tatsächlicher Hinsicht unrichtigen und steuergefährdenden Beleg ausstellt, verwirklicht den Tatbestand des § 379 Abs. 1 Nr. 1 AO. Folglich handelt es sich bei § 379 Abs. 1 Nr. 1 AO um ein Jedermannsdelikt ("wer"). Es ist nicht erforderlich, dass der Täter selbst Stpfl. ist oder sonstige persönliche Merkmale[1] aufweist. Folglich kommen z. B. auch M...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.2 Tauglicher Täter

Rz. 46 Für die Ordnungsmäßigkeit elektronischer Bücher und sonst erforderlicher elektronischer Aufzeichnungen sowie der eingesetzten Verfahren ist der Stpfl. verantwortlich. Dies gilt selbst dann, wenn er die Buchführungs- und Aufzeichnungsaufgaben auf Dritte (z. B. Steuerberater oder Rechenzentrum) zum Teil oder vollständig organisatorisch und technisch auslagert.[1] Folglic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.2.2 Allgemeine Verfahrensvorschriften (§§ 51–62 FGO)

Rz. 5 Der 2. Teil der FGO [1] regelt das Verfahren von der Klage bis zu den Rechtsmitteln und zur Wiederaufnahme. § 121 S. 1 FGO verweist auf die im 2. Abschnitt enthaltenen allgemeinen Verfahrensvorschriften[2], die unmittelbar nicht nur für das FG-Verfahren, sondern auch für das Verfahren vor dem BFH anwendbar sind, soweit sie nicht lediglich das Verfahren vor dem FG betref...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1 Rücknahmeerklärung

Rz. 5 Die Rücknahme muss als Prozesshandlung klar und eindeutig erklärt werden.[1] Eine missverständliche Erklärung ist unwirksam, der BFH braucht sich nicht durch Rückfrage über den Inhalt der Erklärung zu vergewissern.[2] Die Rücknahme unter einer Bedingung ist daher unwirksam.[3] Nicht erforderlich ist die ausdrückliche Erklärung, die Revision zurücknehmen zu wollen; ausr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnausschüttung / 2.3 Verdeckte Gewinnausschüttung

Diese Art der Gewinnausschüttung kennt nur das Steuerrecht. Wie der Begriff "verdeckt" zum Ausdruck bringt, ist die Gewinnausschüttung nicht offensichtlich erkennbar, sondern verbirgt sich im Regelfall hinter einer anderen rechtlichen Gestaltung. Eine gesetzliche Definition der verdeckten Gewinnausschüttung ist weder in § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG noch in § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG en...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.1.3 Ausstellen

Rz. 12 Ordnungswidrig handelt, wer den unrichtigen Beleg ausstellt. Dies kann sowohl durch Herstellen eines vollständig neuen schriftlichen Belegs als auch durch Veränderungen an einem bereits existenten Beleg erfolgen. In der letztgenannten Alternative kann § 379 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO allerdings lediglich zur Anwendung kommen, wenn der Urheber selbst die Änderungen vornimmt,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.2 Vertretungszwang

Rz. 24 Dem Vertretungszwang nach § 62 Abs. 4 FGO unterliegt nicht nur die Einlegung der Revision, sondern – wie alle Prozesshandlungen vor dem BFH – auch die Revisionsbegründung in vollem Umfang.[1] Der Vertretungszwang erstreckt sich auch auf den Antrag auf Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist[2] und auf den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versä...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 7.1 Das Anstellungsverhältnis mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer

Formvorschriften für die Abfassung des Anstellungsvertrags Für den Anstellungsvertrag mit dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer besteht kein Formzwang. Auch ein mündlicher Vertrag ist demnach grundsätzlich wirksam. Unter dem Gesichtspunkt des Nachweises ist allerdings die Schriftform zu empfehlen. Angemessenheit der Geschäftsführerbezüge [1] Für die Prüfung der Angem...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorratsvermögen / 1.2 Was zu den unfertigen Erzeugnissen und Leistungen gehört

Unfertige Erzeugnisse sind Bestände, für die nach Be- oder Verarbeitung im eigenen Betrieb bereits Löhne und Gemeinkosten entstanden sind, die aber noch nicht verkaufsfähig sind. Dies ist z. B. der Fall, wenn beim Pkw noch die Endkontrolle fehlt. Um unfertige Dienstleistungen handelt es sich z. B. bei einer begonnenen Architektenleistung.[1] Im Regelfall erstreckt sich die H...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. § 52d FGO – Schriftsätze einer Partnergesellschaft als elektronische Dokumente

Der BFH stellt in einer aktuellen Entscheidung klar, dass Wirtschaftsprüfer und Steuerberater im Jahr 2022 noch nicht verpflichtet waren, ihre Schriftsätze in finanzgerichtlichen Verfahren als elektronische Dokumente gem. § 52d FGO zu übermitteln. Im Streitfall hatte das FG eine Klage abgewiesen, die sich gegen einen Erbschaftsteuerbescheid richtete. Das Urteil wurde der Pro...mehr

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Ärger mit dem "beSt" – was ... / 4. Information des Haftpflichtversicherers

Selbständige Steuerberater und Steuerbevollmächtigte sind nach § 67 StBerG verpflichtet, sich gegen die sich aus ihrer Berufstätigkeit nach den §§ 33 und 57 Abs. 3 Nr. 2 und 3 StBerG ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden zu versichern und diese Berufshaftpflichtversicherung während der Dauer ihrer Bestellung aufrechtzuerhalten. Diese Versicherung gewährt dem Ve...mehr

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Ärger mit dem "beSt" – was ... / [Ohne Titel]

RA Prof. Dr. Peter Bilsdorfer[*] Es ist – wie oft im Leben – müßig darüber zu diskutieren, wer letztlich in der Vergangenheit etwas anders und auch hätte besser machen können. War es der Gesetzgeber, der meinte, seinem Drang nach Digitalisierung auch im Bereich der Kommunikation von Steuerberatern mit den Gerichten folgen zu müssen, war es die Bundesteuerberaterkammer, die me...mehr

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Die "GmbH-Geschäftsführerha... / 4. Verschulden

Die Pflichtverletzung muss vom Verschulden des Haftungsschuldners umfasst sein, wobei zwei Verschuldensformen möglich sind: Vorsatz, wobei bedingter Vorsatz genügt (FG Berlin-Bdb. v. 13.12.2021 – 9 K 9159/18, EFG 2022, 1015), oder grobe Fahrlässigkeit. Der Steuerschaden für den Fiskus muss hingegen nicht vom Verschulden umfasst sein (Halaczinsky, Die Haftung im Steuerrecht, 4. ...mehr