Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerberater

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / VII. Aufwendungsersatz

Rz. 34 Neben dem Vergütungsanspruch besteht ein Aufwendungsersatzanspruch, wenn die Voraussetzungen der §§ 670, 2218 BGB gegeben sind. Hierunter fallen auch die Ausgaben, die für die Inanspruchnahme von Hilfspersonen entstanden sind, wie z.B. Anwaltskosten zur Durchführung eines Prozesses bzw. die Inanspruchnahme eines Steuerberaters. Ist der Testamentsvollstrecker selbst Re...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Verfahrensfragen/Praktische Hinweise

Rz. 38 Kommt es zum Streit über die Angemessenheit der Vergütung, ist das Prozessgericht und nicht das Nachlassgericht zuständig. Der Testamentsvollstrecker muss bei seiner Klage auf Festsetzung bzw. Leistung seiner Vergütung den Klageantrag beziffern, was ein erhebliches Prozessrisiko darstellt. Nur wenn eine Bezifferung nicht zumutbar erscheint oder nicht möglich ist, brau...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Weitere Fälle gesetzlicher Schweigepflicht

Rz. 42 Die gleichen Grundsätze zur Schweigepflicht gelten an sich auch in den weiteren Fällen, in denen die Einhaltung gesetzlich normierter Schweigepflichten in Rede steht. Dies betrifft insbesondere die Notare, Rechtsanwälte und Steuerberater (vgl. § 203 Abs. 1 StGB, § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO, § 53 Abs. 1 Nr. 3 StVO). Rz. 43 Dies soll nach überwiegender Auffassung in gleichem ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Vergütung

Rz. 94 Gem. § 1888 Abs. 2 BGB wird die Nachlasspflegschaft entgeltlich geführt, wenn das Nachlassgericht bei der Bestellung[266] des Pflegers feststellt, dass der Nachlasspfleger die Nachlasspflegschaft berufsmäßig führt. Ob das der Fall ist, bestimmt sich nach § 1888 Abs. 2 S. 1 BGB, § 1 Abs. 1 VBVG.[267] Für die Bemessung der Vergütungshöhe ist dann ausschlaggebend, ob der...mehr

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Autorenverzeichnis

Dr. Michael Bonefeld Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht, München Dr. Hanspeter Daragan Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Bremen Dr. Rainer Deininger, LL.M. (Univ. Kapstadt) Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Schondorf a.A. Dr. Thomas R. Gleumes Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Kempen Uwe Gottwald Rechts...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Klage auf Auskunft

Rz. 19 Die Klage auf Auskunft führt nicht zur Rechtshängigkeit des Erbschaftsanspruchs.[56] Ebenso wenig wird durch sie die Verjährung des Erbschaftsanspruchs nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB gehemmt bzw. wurde diese nach § 209 Abs. 1 BGB a.F. unterbrochen.[57] Hierzu ist vielmehr die Erhebung einer Stufenlage erforderlich, in der der Erbschaftsanspruch bereits anhängig zu machen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ressortaufteilung in der GmbH / 2 Gemeinsame Verantwortlichkeit aller Geschäftsführer

Sind mehrere Geschäftsführer in der GmbH bestellt, werden i. d. R. mehrere Ressorts vergeben. Dabei werden Buchführung, Rechnungswesen, Steuerabwicklung und Bilanzerstellung dem kaufmännisch verantwortlichen Geschäftsführer zur Erledigung übertragen. Auch wenn das so vereinbart ist, muss jeder ressortfremde Geschäftsführer sich von der ordnungsgemäßen Erledigung überzeugen u...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Auswahl

Rz. 44 Die Auswahl des Nachlasspflegers durch das Nachlassgericht erfolgt nach Eignungsgesichtspunkten (siehe § 1816 Abs. 1 BGB).[120] Das Nachlassgericht ist in seiner Entscheidung frei, es ist insbesondere nicht an eine etwaige Anordnung des Erblassers gebunden. Der Nachlasspfleger muss eine natürliche Person[121] sowie geeignet und zuverlässig sein. Mangelnde Eignung des ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / VIII. Steuern

Rz. 35 Bei einer unangemessen hohen Vergütung kann es wegen des Vermächtnischarakters zu einer Doppelbesteuerung mit Einkommen- und Erbschaftsteuer kommen. Die Vergütung unterliegt gem. § 18 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 3 EStG der im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit ausgeübten Testamentsvollstreckung. Grundsätzlich unterliegt die Testamentsvollstreckervergütung gem. §§ 1, 2 Abs. ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Aufwendungsersatz

Rz. 117 Neben der Vergütung kann der berufsmäßige Nachlasspfleger gem. §§ 1885, 1888 Abs. 2 S. 1 BGB i.V.m. § 4 Abs. 1 VBVG, § 1877 Abs. 1 BGB Ersatz seiner Aufwendungen (Kopien 0,15 EUR/Seite, Porto, Telefon, Fahrtkosten 0,42 EUR/km, Urkunden, Archiv- und Verwaltungsgebühren etc.) verlangen.[359] Während beim berufsmäßigen[360] Nachlasspfleger die Kosten für eine allgemeine...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 5. § 670 BGB – Aufwendungsersatzanspruch

Rz. 55 Der Testamentsvollstrecker hat Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen gem. § 670 BGB, wenn er diese den Umständen nach für erforderlich halten durfte. Im Unterschied zur Fälligkeit der Vergütung nach § 2221 BGB muss der Testamentsvollstrecker nicht bis zur Amtsbeendigung warten, denn sein Aufwendungsersatzanspruch ist wegen § 271 BGB sofort fällig. Da sie als Nachlas...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Sonstige Versicherungen

Rz. 50 Sonstige Versicherungsverhältnisse gehen grundsätzlich dann auf den Erben über, wenn er Träger des versicherten Risikos wird. Dies ist bspw. bei einer Kfz-Haftpflichtversicherung oder bei einer Hausratsversicherung der Fall.[176] Dient das Versicherungsverhältnis dagegen zur Abdeckung persönlicher Risiken des Erblassers selbst, wie die Berufshaftpflichtversicherung ei...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. § 664 Abs. 1 BGB – Einschaltung Dritter

Rz. 15 Der Testamentsvollstrecker hat das Amt höchstpersönlich durchzuführen und kann somit nicht die Testamentsvollstreckung insgesamt auf einen Dritten übertragen. Dies gilt auch, wenn der Erbe ausdrücklich zustimmt.[37] Kann jedoch der Testamentsvollstrecker gem. § 2199 Abs. 2 BGB einen Nachfolger ernennen, ist diese Übertragung durch Kündigung durch den Testamentsvollstr...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Neben der Problematik der ordnungsgemäßen Verwaltung wird wohl kaum über einen anderen Bereich als über die Vergütung zwischen dem Testamentsvollstrecker und den Erben am meisten gestritten. Hintergrund hierfür ist die unzureichende gesetzliche Regelung. Grundsätzlich bestimmt der Erblasser, ob und in welcher Höhe der Testamentsvollstrecker eine Vergütung erhält. Hat d...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Steuerliche Haftung

Rz. 18 Für Steuerschulden des Erblassers gelten die allg. Regelungen, wobei es dem FA freisteht, ob es durch zusammengefassten Bescheid sämtliche Miterben oder durch Einzelbescheid den einzelnen Miterben in Anspruch nimmt.[52] Teilweise findet eine Zusammenveranlagung des überlebenden Ehegatten mit den Erben statt.[53] Zudem unterliegt auch der als Gesamtschuldner in Anspruc...mehr

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Betriebsnummer / 3.3 Form des Antrags

Eine Betriebsnummer kann ausschließlich auf elektronischem Weg beantragt werden.[1] Der Antrag auf Betriebsnummern-Vergabe kann vom Arbeitgeber selbst oder von seinem Steuerberater/Wirtschaftsprüfer gestellt werden.mehr

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Betriebsnummer / 3.1 Zuständige Stelle

Die Betriebsnummern werden vom Betriebsnummern-Service (BNS) der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Saarbrücken vergeben. Der BNS ist seitdem der erste Ansprechpartner für Arbeitgeber, Steuerberater, Krankenkassen, Gewerbeämter, Handelsregister und andere Institutionen, wenn es um die Vergabe und Aktualisierung von Betriebsnummern geht. Anschrift des Betriebsnummern-Service Eschberger...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Umfang... / 4 Verweigerung der Auskunft

Eine Verweigerung der Auskunft ist in diesen Fällen möglich: Wenn ein Fall von Rechtsmissbrauch vorliegt.[1] In der Praxis dürfte das allerdings die Ausnahme sein. Ein solcher Fall kann z. B. vorliegen, wenn ein Gesellschafter ständig Auskunft begehrt, den Geschäftsführer damit vollständig auslastet und den Geschäftsbetrieb lahmlegt, ohne dass tatsächlich ein berechtigtes Inf...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Umfang... / 2 Gewährung des Auskunfts- und Einsichtsrechts

Die GmbH kann sich ihrer Verpflichtung, dem Gesellschafter Auskunft und Einsicht zu gewähren, grundsätzlich nicht entziehen. Die Frage, ob ein Gesellschafter in die Unterlagen Einsicht nehmen darf bzw. Auskünfte bekommt, steht daher nicht zur Disposition. Das Recht umfasst aber nicht die umfassende Einsicht in alle Unterlagen der Gesellschaft, dies wäre rechtsmissbräuchlich....mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag

Rz. 35 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.2: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Zwischen im Folgenden kurz "Partner" genannt, wird folgender Partnerschaftsgesell...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / I. Allgemeines

Rz. 50 Neben dem schlichten Verkauf einer Immobilie, der im ersten Teil dieses Beitrags dargestellt wurde, besteht in der Beratungspraxis der häufige Wunsch von Mandanten Immobilienbesitz ganz oder zu Bruchteilen auf Ehegatten oder Kinder ohne Gegenleistung zu übertragen. Hintergrund dieser Verträge ist entweder die Sicherung eigenen Vermögens von Unternehmern vor dem Zugrif...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Muster: Antrag auf Zulassung anderer Personen als Verteidiger gem. § 138 Abs. 2 StPO

Rz. 26 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.5: Antrag auf Zulassung anderer Personen als Verteidiger gem. § 138 Abs. 2 StPO An das Amtsgericht _________________________ Az. _________________________ In dem Strafverfahren gegen _________________________ wegen _________________________ stelle ich den Antrag, den Steuerberater _________________________ als w...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 12 Datenschutzrecht / 2. Muster: Datenschutzhinweise für Kunden

Rz. 128 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.6: Datenschutzhinweise für Kunden Datenschutzhinweise für Kunden der _________________________ Im Folgenden möchten wir Sie darüber informieren, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen im Zusammenhang des mit Ihnen geschlossenen Vertrages verarbeiten, welche Rechte Sie diesbezüglich haben und wie Sie uns...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer OHG

Rz. 39 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.3: Gesellschaftsvertrag einer OHG Gesellschaftsvertrag der A, B, C OHG Zwischen wird folgender Vertrag über die Errichtung einer Offenen Handelsgesellschaft geschlossen: § 1 Rechtsform, Firma, Sitz (1) Die Gesellschaft ist e...mehr

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Dr. Irini Ahouzaridi Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, Mediatorin, Bonn Wolfgang Arens Rechtsanwalt, Notar und Fachanwalt für Arbeitsrecht, für Handels- und Gesellschaftsrecht und für Steuerrecht, Bielefeld Dr. Moritz Beneke Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Bonn Dirk Benson Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, Berlin Sascha Borow...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 64 Nicht Herr Trakel aus dem Sachverhalt A. I. (vgl. Rdn 1), sondern die Taxelex Inc., eine in den USA ansässige Gesellschaft, möchte in Deutschland eine GmbH zum Vertrieb von Software speziell für Anwälte und Steuerberater gründen. Mit der Gründung beauftragt sie einen Rechtsanwalt.mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 2. Rechtsformen für Freiberufler

Rz. 22 Nach § 107 HGB können Freiberufler auch eine Personenhandelsgesellschaft und damit insbesondere eine GmbH & Co. KG gründen, wenn das jeweils geltende Berufsrecht dies zulässt. Zudem steht vielen Freiberuflern auch der Weg in eine Kapitalgesellschaft offen; so ist etwa die Rechtsanwalts-GmbH seit 1998 gesetzlich anerkannt.[30] Gegen die Wahl einer GmbH oder einer GmbH ...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 24 In einem schwierigen steuerstrafrechtlichen Mandat will Rechtsanwalt R nach Rücksprache mit seinem Mandanten den Steuerberater S, der als ausgewiesener Spezialist auf dem Gebiet des Umsatzsteuerrechts gilt, als weiteren Verteidiger hinzuziehen.mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / III. Muster: Formwechselbeschluss

Rz. 75 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.20: Formwechselbeschluss UVZ-Nr. _________________________/_________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute: 1. Frau/Herr Steuerberater/in, Rech...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG

Rz. 72 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.5: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG (Fallkonstellation: Familiengesellschaft mit einem Fremdgeschäftsführer und Beteiligung einer Minderjährigen als Kommanditistin) Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG ohne Beteiligungsidentität Zwischenmehr

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§ 17 GmbH-Recht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Herr Trakel hat eine branchenspezifische Software für Rechtsanwälte und Steuerberater entwickelt. Er beabsichtigt, diese auf den Markt zu bringen. Um sein Haftungsrisiko zu verringern, möchte er sein Geschäft in der Rechtsform einer GmbH führen und alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer bleiben. Rz. 2 Er sucht anwaltliche Beratung zur Gründung der GmbH und Gestal...mehr

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Vorwort zur 11. Auflage

28 Jahre AnwaltFormulare – 11 Auflagen – 58 Rechtsgebiete vom Aktienrecht bis zur Zwangsvollstreckung, aus der Praxis für die Praxis; nicht nur der perfekte Einstieg in "fremde" Rechtsgebiete für Allgemeinanwältinnen und -anwälte und Berufsanfängerinnen und -anfänger, sondern auch für Profis ein schneller Einstieg und Überblick in die praxisrelevanten Themen, sei es im geric...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / a) Außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren gem. § 305 InsO

Rz. 200 Die Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens beginnt zwingend mit der Durchführung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens auf der Grundlage eines Schuldenbereinigungsplans. Ist eine Einigung mit sämtlichen Gläubigern möglich, so erübrigt sich die Durchführung eines Insolvenzverfahrens. Kommt ein solcher außergerichtlicher Vergleich jedoch nich...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / VIII. Muster: IHK-Anfrage bezüglich der Firma der GmbH

Rz. 53 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.3: IHK-Anfrage bezüglich der Firma der GmbH Industrie- und Handelskammer 60000 Frankfurt am Main Firmierung (Neugründung) – Taxelex GmbH Wir vertreten Herrn Tobias Trakel, der eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma Taxelex GmbH zu gründen beabsichtigt. Gegenstand der Gesellschaft ist die Erst...mehr

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§ 47 Urheberrecht / 2. Muster: Lizenzvertrag

Rz. 44 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 47.2: Lizenzvertrag Präambel (Variante 1: Einfache Lizenz) A hat eine Fotoserie erstellt, die den Jahreszyklus einer Jahrhunderteiche darstellt. B möchte die Rechte an dieser Fotoserie einschließlich der dazu gehörenden Texte zum Abdruck in einem Kalender für das Jahr _________________________ erwerben. A ist bere...mehr

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§ 1 Aktienrecht / IX. Muster: Gründungsbericht gem. § 32 AktG

Rz. 38 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.5: Gründungsbericht gem. § 32 AktG Als alleiniger Gründer der Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktiengesellschaft mit Sitz in Mannheim erstatte ich über den Hergang der Gründung wie folgt Bericht: (1) Die Satzung der Gesellschaft wurde am _________________________ mit Errichtung der Gesellschaft zu notarieller ...mehr

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§ 1 Aktienrecht / XIII. Muster: Liste der Aufsichtsratsmitglieder gem. § 37 Abs. 4 Nr. 3a AktG

Rz. 42 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.9: Liste der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 37 Abs. 4 Nr. 3a AktG Liste der Aufsichtsratsmitglieder der in Gründung befindlichen Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktiengesellschaft, Mannheimmehr

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§ 39 Steuerrecht / c) Einspruch

Rz. 37 Beim Einspruch gegen den Grundlagenbescheid ist zu beachten, dass die Rechtsbehelfsbefugnis bei einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheiden (für Mitunternehmerschaften) gem. § 352 AO eingeschränkt ist.[58] Einspruch können regelmäßig nur die geschäftsführenden Gesellschafter für die Gesellschaft einlegen. Ausnahmen gelten für ausgeschiedene Gesellschafter un...mehr

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§ 19 Handelsrecht / e) Ständige Vertreter der Zweigniederlassung, Empfangsvertreter

Rz. 63 Die Anmeldung muss gem. § 13e Abs. 2 S. 5 Nr. 3 HGB die Personen angeben, die befugt sind, als ständige Vertreter die Zweigniederlassung bzw. die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Die Anmeldung muss die Befugnisse des ständigen Vertreters angeben und den Umfang der Vertretungsmacht sowie die Allein- oder Gesamtvertretungsberechtigung klären. ...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 8. Haftung und Honoraranspruch des anwaltlichen Beraters

Rz. 45 Besondere Aufmerksamkeit ist dem Umstand zu widmen, dass Zahlungen des Schuldners auf rückständige Honoraransprüche im Zeitraum bis zu drei Monate vor dem Insolvenzantrag nach §§ 129, 130 (131) InsO sowohl als kongruente als auch inkongruente Zahlungen anfechtbar sein können. Bei diesen Ansprüchen liegt regelmäßig die anspruchsbegründende Kenntnis von der Zahlungsunfä...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 4. Muster: Antrag auf Fristverlängerung für die Abgabe einer Steuererklärung

Rz. 50 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 39.4: Antrag auf Fristverlängerung für die Abgabe einer Steuererklärung An das Finanzamt Bonn-Außenstadt Identifikationsnr.: 12/345/678/912; M. Müller, Maxstraße 35, 53111 Bonn Namens und in Vollmacht unseres Mandanten beantragen wir Fristverlängerung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung für 2019 bis zum 30.4.202...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 159 Im Beispielfall (siehe Rdn 110) bitten die Eheleute M ihren Rechtsanwalt nach Einlegung und Begründung der Klage der Frage nachzugehen, ob sie die zu Unrecht festgesetzte Einkommensteuer bezahlen müssen, und notfalls gegen die sofortige Zahlungspflicht vorzugehen. Der Steuerberater (St) von M und F hatte schon erfolglos gegenüber dem Finanzamt die Aussetzung der Voll...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / A. Typische Sachverhalte

Rz. 1 Die Sachverhalte, bei denen an die Errichtung einer Stiftung gedacht wird, sind äußerst vielfältig. Sie reichen von der kleinen gemeinnützigen Stiftung bis hin zur großen unternehmensverbundenen Stiftung, errichtet mit dem Ziel der Sicherung der Unternehmensnachfolge. Betrachten wir exemplarisch drei durchaus typische Sachverhalte: Rz. 2 1. Sachverhalt: Herr Zufrieden s...mehr

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§ 1 Aktienrecht / IV. Muster: Gründungsprotokoll

Rz. 33 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.1: Gründungsprotokoll UR-Nr. _________________________/_________________________ Verhandelt in _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschien: Herr Karl Müller, Rechtsanwalt, geb. am 23.8.1949...mehr

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§ 39 Steuerrecht / j) Postulationsfähigkeit und Bevollmächtigte, § 62 FGO

Rz. 122 Ein Anwaltszwang besteht vor dem Finanzgericht nach § 62 FGO nicht. Die Beteiligten können selbst auftreten. Sie können auch selbst gewählte Bevollmächtigte einschalten.[150] Rz. 123 Das Finanzgericht muss Bevollmächtigte, die nicht gem. § 62 Abs. 2 FGO vertretungsbefugt sind, nach § 62 Abs. 3 S. 1 FGO zurückweisen:[151] Vertretungsbefugt sind nach § 62 Abs. 2 S. 1 FG...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 3. Muster: Tatsächliche Verständigung

Rz. 95 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 39.10: Tatsächliche Verständigung Nach Erörterung der Sachlage in der Abschlussbesprechung vom 23.9.2025 erklären das Finanzamt Bonn-Außenstadt, vertreten durch den Vorsteher/den zuständigen Sachgebietsleiter der Veranlagungsstelle und der Steuerpflichtige Gastwirt Alberto T., vertreten durch Herrn Rechtsanwalt ...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 3. Name der Partnerschaft

Rz. 23 Die Partnerschaft ist zur Führung eines Namens verpflichtet, vgl. § 2 Abs. 1 PartGG. Bestandsschutz für eine GbR mit dem Namensbestandteil "& Partner" ist in § 11 S. 1 PartGG geregelt.[35] Fraglich ist, ob bei Vorhandensein minderer und höherer Qualifikationen desselben Berufszweigs, z.B. Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer, Steuerberater/Steuerbevollmächtigte, Rec...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / 11. Postulationsfähigkeit

Rz. 35 Vor dem BVerwG wie auch dem OVG muss sich jeder Beteiligte, soweit er einen Antrag stellt, durch einen Rechtsanwalt (oder Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule) als Bevollmächtigten vertreten lassen (§ 67 Abs. 4 S. 1 VwGO). Dies gilt nicht für Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts, die aber auch nur durch bestimmte Beamte oder Angestellte mit ...mehr