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Wertermittlung einer Steuerberatungskanzlei / 2.1 Zentrale Bewertungsverfahren

Dr. Dario Arconada Valbuena
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Die gängigen Methoden zur Bewertung von Steuerberatungskanzleien lassen sich in 2 Hauptgruppen einteilen:

  1. Ertragswertverfahren Das Ertragswertverfahren basiert auf der Prognose der künftig nachhaltig erzielbaren Erträge. Diese werden unter Berücksichtigung eines angemessenen Unternehmerlohns kapitalisiert, wobei ein individueller Kapitalisierungszinssatz Anwendung findet. Dieses Verfahren eignet sich insbesondere für die Ermittlung objektivierter Werte und ist im Standard IDW S 1 des Instituts der Wirtschaftsprüfer geregelt. Für Wirtschaftsprüfer ist IDW S 1 verbindlich, Steuerberater können dieses Verfahren freiwillig heranziehen.
  2. Umsatzwertverfahren (Multiplikatorverfahren) In der Praxis weit verbreitet ist die Bewertung auf Basis eines nachhaltig erzielbaren Jahresumsatzes, multipliziert mit einem branchenspezifischen Faktor. Dieses Verfahren dient häufig als vereinfachte Bewertungsmethode oder als Plausibilitätskontrolle für das vorgenannte Ertragswertverfahren. Es ist besonders bei kleineren Kanzleien mit stark personenbezogener Prägung relevant, bei denen die zukünftige Ertragslage schwer prognostizierbar ist.

Die BStBK weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass der Multiplikatoransatz kein Ersatz für eine umfassende Analyse der Wertfaktoren darstellt, sondern ergänzend und mit Vorsicht zu verwenden ist. Die Höhe des Multiplikators muss auf Basis marktnaher Vergleichsdaten und unter Berücksichtigung kanzleispezifischer Risiken individuell bestimmt werden.

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