Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerberater

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.4.4 Unzulässige Inhalte

Hinweise auf einzelne Mitglieder und andere berufliche Erfolge sind nur auf Unterseiten, nicht auf der Eingangsseite (Homepage) zulässig. Einrichtung eines Gästebuchs im Internet, in das Dritte Eintragungen vornehmen können, die wiederum von Dritten gelesen werden können.[1] Bei positiven Stellungnahmen über den Verein käme es sonst zu unzulässiger Qualitätswerbung durch Drit...mehr

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Zertifizierung nach DIN 77700 / 5.1 Philosophie

Der ZVL betreibt die Konformitätsbewertung von Beratungsstellenleitern und Sachbearbeitern. Das Zertifikat ist am Markt akzeptiert und gibt den Verbrauchern Sicherheit. Medien, Aufsichtsbehörden, die Konkurrenz, bestehend aus Steuerberatern und nicht zertifizierten Beratern, und nicht zuletzt das DIN selbst sowie andere etablierte Zertifizierungsstellen bieten die Gewähr daf...mehr

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Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.1.4 Größe der Zeitungsanzeige

Die Größe von Zeitungsanzeigen ist, wie Art und Farbe, nur durch das Sachlichkeitsgebot des § 8 Abs. 1 StBerG beschränkt. Das OLG Frankfurt hatte eine 21,1 x 16 cm große Anzeige in mehreren Punkten beanstandet, die Größe allerdings nicht weiter angesprochen.[1] Der BGH[2] ließ die Anzeige eines Steuerberaters in einer Größe von 13,4 x 18 cm unbeanstandet. Die Anzeige hatte e...mehr

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Vorausgefüllte Steuererklär... / 5.2.1 Standardisierte Vollmacht

Auch für die Lohnsteuerhilfevereine existiert die komfortable Lösung für den Datenabruf mittels einer Vollmachtsvermutung. Das zwingend zu verwendende amtliche Vollmachtmuster zur Vertretung in Steuersachen liegt bereits seit längerem vor.[1] Mit BMF-Schreiben v. 1.8.2016 und v. 8.7.2019 [2] wurde es aktualisiert (Anlage 2). Zusätzlich zur Vollmacht muss auch bei den Lohnsteu...mehr

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Beratungsbefugnis der Lohns... / 5.15 Abtretung von Steuererstattungsansprüchen

Die wie auch immer geartete Mitwirkung bei der sog. Vorfinanzierung von Steuererstattungsansprüchen ist nach § 26 Abs. 2 StBerG unzulässig und als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bis zu 25.000 EUR bedroht.[1] Eine unzulässige Tätigkeit liegt dann vor, wenn der Lohnsteuerhilfeverein von sich aus auf die Möglichkeit einer Vorfinanzierung hinweist bzw. einzelne Firmen oder Banke...mehr

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Werberecht der Lohnsteuerhi... / Zusammenfassung

Überblick Lohnsteuerhilfevereine dürfen im gesetzlich zulässigen Rahmen werben. Sie sehen sich verstärkter Konkurrenz auch aus den eigenen Reihen ausgesetzt. Ca. 730 Lohnsteuerhilfevereine mit ca. 11.700 Beratungsstellen werben bundesweit neben Steuerberatern und Steuerberatungsgesellschaften um die Gunst der Steuerzahler, für die sie im Rahmen ihrer Befugnis nach § 4 Nr. 11...mehr

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Vorausgefüllte Steuererklär... / Zusammenfassung

Überblick Die Finanzverwaltung hat unter dem Schlagwort "Vor­ausgefüllte Steuererklärung (VaSt)" den Steuerzahlern und ihren Beratern (z. B. Steuerberatern und Lohnsteuerhilfevereinen) die Möglichkeit eröffnet, bestimmte bei der Finanzverwaltung gespeicherte Daten eines Steuerpflichtigen einsehen und abrufen zu können (Abruf von Bescheinigungen). Bei den einsehbaren Daten, d...mehr

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Werberecht der Lohnsteuerhi... / 2.2.2 Erfordernis der Mitgliedschaft

Lohnsteuerhilfevereine erbringen ihre Leistungen ausschließlich im Rahmen einer Mitgliedschaft. Laut § 4 Abs. 1 Nr. 11 StBerG besteht die satzungsmäßige Aufgabe des Vereins ausschließlich in der Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen dieser Vorschrift für die ­Mitglieder. Die Beratung darf im Gegensatz zu Steuerberatern bzw. Steuerberatungsgesellschaften nur durchgeführt we...mehr

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Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.4.5 Notwendige Inhalte

Telemediengesetz Lohnsteuerhilfevereine, die eine Homepage eingerichtet haben, müssen die Anbieterkennzeichnungspflichten nach § 5 und § 6 Telemediengesetz (TMG) beachten. Der Verein wird dadurch zum Dienstanbieter i. S. d. TMG, denn das Internet ist ein Telemedium. Folgende Angaben müssen auf der Homepage leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein, am...mehr

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Vorausgefüllte Steuererklär... / 5.2.2 Abläufe und Prozesse

Das ELSTER-Berechtigungsmanagement für Lohnsteuerhilfevereine basiert analog zum Berufsregister der Steuerberaterkammern auf einer Verwaltungsdatenbank für Lohnsteuerhilfevereine. Die Daten aller ca. 730 zugelassenen Lohnsteuerhilfevereine inklusive ihrer etwa 11.700 Beratungsstellen sind in der ADLER-Datenbank (ADLER-DB = Aufsichtsführende Stellen der Länder – Datenbank) er...mehr

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Änderungsvorschriften / 3.3.3 Korrektur zugunsten des Steuerpflichtigen

Änderungen aufgrund neuer Tatsachen oder Beweismittel sind gem. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO auch zugunsten des Steuerpflichtigen möglich, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass ihn kein grobes Verschulden an dem nachträglichen Bekanntwerden trifft. Bei einer Zusammenveranlagung muss sich jeder Ehegatte das grobe Verschulden des anderen Ehegatten zurechnen lassen.[1] Anders als i...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 10 Forderungsausfälle drohen – Russland-Krieg gegen Ukraine

Der Krieg Russlands gegen die Ukraine hat und wird weitreichende Folgen auch für deutsche Unternehmer und Unternehmen haben, die Geschäfte mit Russland bzw. russischen Kunden getätigt haben oder noch in Russland tätigen wollen oder investieren. So hat die Bundesregierung die Bewilligung der sog. Hermes-Bürgschaften ausgesetzt und erschwert damit deutschen Unternehmen Geschäfte ...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 2.6.1 Vertreter

Ein mögliches Verschulden eines Vertreters ist dem Steuerpflichtigen zuzurechnen.[1] Wirksame Vertretung setzt entweder (gesetzliche) Vertretungsmacht oder (rechtsgeschäftlich erteilte) Vollmacht voraus.[2] Vom Vertreter zu unterscheiden ist der (im Gesetz nicht eigens geregelte) Bote. Während der Vertreter eine eigene Willenserklärung im Namen des Vertretenen abgibt, überbrin...mehr

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Außenprüfung: Neuerungen im... / 5 Ablaufhemmung für die Festsetzungsfrist/Verjährung

Schon die bisherige Fassung der AO sah für Fälle der Außenprüfung eine Ablaufhemmung für die Festsetzungsfrist vor.[1] Diese gilt weiterhin, wurde allerdings modifiziert. Folgende Voraussetzungen und Folgen gelten wie bisher[2]: Das Ende der Festsetzungsfrist wird wie bisher verschoben, wenn vor dem Ende der Festsetzungsfrist mit einer Außenprüfung begonnen oder der Beginn der...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 3.1 Abgabepflicht – Abgabefristen – Vordrucke

Rz. 6 Die gesetzliche Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2023 endet (unter Beachtung des Wochenendes) am 2.9.2024. Wird die Steuererklärung über einen Steuerberater eingereicht, gilt eine verlängerte Abgabefrist. Einzelheiten zur Steuererklärungspflicht und den Möglichkeiten, in welcher Form die Steuererklärung erstellt und abgegeben werden kann (→ Tz 354 ff.). Praxis-Tipp...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsmanagement: Prakt... / 1.1 Bonitätsprüfung als vorbeugende Maßnahme

Die Bonitätsprüfung ist eine präventive Maßnahme und setzt vor Aufnahme einer neuen Geschäftsbeziehung oder dem Abschluss eines Geschäfts mit einem Altkunden ein. Über potenzielle Kunden werden z. B. mithilfe von Wirtschaftsauskunfteien Informationen ermittelt wie Liquiditätsstatus, Umsatz, Zahlungsweise, Branche, Rechtsform (GmbH, OHG oder KG). Praktische Vorgehensweise bei der Bo...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Neuerungen im... / 4 Mitwirkungsverzögerungsgeld

Für die Mitarbeitenden im Rechnungswesen, die den Unternehmer bei der Erfüllung des qualifizierten Mitwirkungsverlangens unterstützen sollen, stellt sich natürlich auch die Frage, welche Konsequenzen drohen, wenn das Verlangen nicht erfüllt wird. In diesem Fall kommt es sowohl zu monetären als auch zu verfahrensrechtlichen Konsequenzen. Sollte das qualifizierte Mitwirkungsver...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wiedereinsetzung in den vor... / 2.6 Hilfspersonen

Sind außer dem Absender des fristgebundenen Schriftstücks (Steuerpflichtiger, Prozessbevollmächtigter, Finanzamtsvorsteher) noch weitere Personen in den ­Geschehensablauf eingebunden, ist danach zu unterscheiden, ob es sich um einen Fall der (gesetzlichen oder gewillkürten) Vertretung handelt oder ob man sich lediglich einer Hilfsperson (z. B. eines Boten) bedient hat. Währen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wiedereinsetzung in den vor... / 4.8 Prozesskostenhilfe und Notanwalt

Weitere Sonderfälle stellen die Gewährung von Prozesskostenhilfe und die Beiordnung eines Notanwalts dar. Einer Partei kann Prozesskostenhilfe (PKH) bewilligt und ein Prozessvertreter beigeordnet werden, wenn sie nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann und wenn die beabsicht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 31 ... / 2 Steuererklärungen

Rz. 11 Durch die Generalverweisung in § 31 Abs. 1 KStG wird auf die Vorschriften des ESt-Rechts über Steuererklärungen Bezug genommen, insbesondere § 25 Abs. 1 EStG, §§ 56, 60 EStDV. Eine KSt-Erklärungspflicht besteht für alle unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtigen KSt-Subjekte, wenn und soweit die KSt-Pflicht nicht durch Steuerabzug abgegolten ist.[1] Es gilt insowei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbescheid / 3.1 Adressaten

Die Person, an die der Steuerbescheid inhaltlich gerichtet ist, wird als Inhaltsadressat bezeichnet.[1] Bei Steuerbescheiden ist dies der Steuerschuldner (bzw. Erstattungsgläubiger). An ihn hat die Bekanntgabe i. d. R. auch als Bekanntgabeadressat zu erfolgen. Ist er selbst nicht handlungsfähig i. S. d. § 79 AO, z. B. ein Minderjähriger, kann der Bescheid ihm nicht direkt, s...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Fiskalvertretung (zu § 22a ff. UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben führt diverse neue Abschnitte ein: Abschn. 22a.1 – 22e.1 UStAE . Zum 1.1.1997 ist in Deutschland das Institut des Fiskalvertreters eingeführt worden, um für einen ausländischen Unternehmer im Inland die Durchführung des Besteuerungsverfahrens zu vereinfachen. Die Möglichkeit, sich durch einen Fiskalvertreter vertreten zu lassen, ist aber in D...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wiedereinsetzung in den vor... / 3.2 Antragsfrist

Der Antrag auf Wiedereinsetzung ist innerhalb eines Monats[1] nach Wegfall des Hindernisses bzw. innerhalb der Frist des § 56 Abs. 2 FGO (2 Wochen) zu stellen. Die Monatsfrist für die Begründung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist gewahrt, wenn innerhalb dieser Frist zumindest im Kern die Tatsachen vorgetragen werden, aus denen sich die schuldlose Verh...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Klage: Schwerpunkt des Fina... / 7.3 Einlegung der Revision

Neben der Revisionsfrist von einem Monat[1] sind folgende formelle Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Revision zu beachten: Der Steuerpflichtige muss sich vor dem BFH durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer als Bevollmächtigten vertreten lassen – sog. Vertretungszwang [2] –, und zwar schon bei der Einlegu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag richtet sich vor allem an Rechtsanwälte/innen, die eine Allgemeinkanzlei haben oder in einer solchen angestellt sind. Auf den ersten Blick sieht es so aus, als spiele das Steuerrecht bei der üblichen Mandatsbearbeitung keine (große) Rolle. Aber auch wenn der Kollege verständlicherweise mit dem "Steuerdschungel" nichts zu tun haben möchte, wird er schnel...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Klage: Schwerpunkt des Fina... / 3.1 Allgemeine Grundsätze – Elektronischer Rechtsverkehr

Die Prozessbeteiligten können ihre Schriftsätze statt in Papierform elektronisch[1] bei Gericht einreichen.[2] Die notwendige Technik ist bei den FG vorhanden und kann mit geringem Aufwand für die Anwendung auf dem eigenen PC beschafft werden.[3] Es sind lediglich eine Signaturkarte und die dazugehörige Software erforderlich.[4] "Professionelle Prozessvertreter" (Rechtsanwält...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Klage: Schwerpunkt des Fina... / 2.7 Prozessvollmacht

Der Kläger kann sich im Klageverfahren durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.[1] Erforderlich ist grundsätzlich die Vorlage einer schriftlichen Prozessvollmacht im Original. Wichtig Vollmacht – Telefax Ein Telefax der Vollmacht durch den Bevollmächtigten an das FG reicht nicht aus.[2] Dagegen genügt die Vorlage der Vollmacht durch Telefax des Klägers an das Gericht.[3]...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außergewöhnliche Belastunge... / Steuerberater

Einem Steuerberater kann als grobes Verschulden angelastet werden, wenn er es unterlässt, seinen Mandanten nach Krankheitskosten zu befragen, die als außergewöhnliche Belastung in Betracht kommen können.[1]mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 9.1 Die Bürogemeinschaft

Der Begriff der "Bürogemeinschaft" ist nun in § 55h Abs. 1 StBerG definiert. Sie ist danach eine Gesellschaft, die der gemeinschaftlichen Organisation der Berufstätigkeit der Gesellschafter unter gemeinschaftlicher Nutzung von Betriebsmitteln dient, jedoch nicht selbst als Vertragspartner von steuerberatenden Mandatsverträgen auftreten soll. Sie dient nicht der gemeinschaftl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 9.3 Gemeinsame Nutzung der Ressourcen

Aus dem Gesagten ergibt sich, dass die Mindestvoraussetzung des faktischen Vorliegens einer Bürogemeinschaft die gemeinsame Nutzung eines in sich abgeschlossenen Büros ist, während keine Bürogemeinschaft, sondern eine Sozietät vorliegt, wenn auch die vertraglichen Beratungsleistungen gegenüber den Ratsuchenden gemeinsam erbracht werden. Dies steckt den Rahmen der Kooperation...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 9.4 Darstellung gegenüber Ratsuchenden

Wesentliches Unterschiedsmerkmal einer Bürogemeinschaft gegenüber der Sozietät ist, dass die Ratsuchenden ein Beratungsverhältnis mit jeweils einem bestimmten Partner der Bürogemeinschaft eingehen und nicht mit der Gemeinschaft als solche.[1] Bei Bürogemeinschaften von Steuerberatern mit Lohnsteuerhilfevereinen, ist es daher dringend erforderlich zu ­dokumentieren, mit wem d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 6.2 Der Beratungsstellenleiter

Ebenso wenig wie die Beratungsstelle ist die Funktion des Beratungsstellenleiters gesetzlich definiert. Sie lässt sich nur aus dem verwendeten Begriff selbst erschließen und bezeichnet denjenigen, der für die von einer Beratungsstelle ausgeübte Hilfeleistung verantwortlich ist. Das Gesetz lässt offen, in welchem Rechtsverhältnis der Beratungsstellenleiter zum Verein steht.[1...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 9 Bürogemeinschaften

Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe[1] wurden ab dem 1.8.2022 die Regelungen der beruflichen Zusammenarbeit von Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten (im Folgenden zur Vereinfachung: Steuerberatern) mit anderen Be...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
RegE des Wachstumschancenge... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*] Mit dem vorliegenden Regierungsentwurf (RegE) des Wachstumschancengesetzes wird das Gesetzgebungsverfahren in Gang gesetzt, so dass das Gesetz – sofern der Bundesrat seine Zustimmung erteilt – zum Jahresende in Kraft treten könnte. Nachfolgend wird ein kurzer Überblick über die geplanten Gesetzesänderungen gegeben, die den Themenbereich ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 6.2.1 Qualifikationsanforderungen an den Beratungsstellenleiter

a) Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Stets als geeignet für die Funktion als Beratungsstellenleiter gilt eine zur unbeschränkten Hilfeleistung nach § 3 Nr. 1 StBerG befugte natürliche Person.[1] Hat jemand die für diesen Beruf erforderlichen staatlichen Prüfungen abgelegt, besitzt aber nicht die erforderliche Zulassung oder Bestellung, kann von einer anderen ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufzeichnungspflichten im B... / 5.8 Besonderheit bei größeren Bargeldbeträgen

Werden Bargeldbeträge von 10.000 EUR oder mehr vereinnahmt, müssen alle Buchführungspflichtige folgende Angaben schriftlich festhalten:[1] die Art des Geschäfts (Verkauf der Ware X, Dienstleistung Y) sowie den Namen bzw. die Firma und die Anschrift des Empfängers bzw. Vertragspartners (Identität) Dies gilt sowohl für den Groß- als auch für den Einzelhandel. Sowohl für Buchführung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 4.5 Mitgliedsbeiträge

Ob oder welche Mitgliedsbeiträge erhoben werden dürfen, soll nach § 58 Nr. 2 BGB in der Satzung stehen. Da der Lohnsteuerhilfeverein neben dem Mitgliedsbeitrag kein besonderes Entgelt für die Hilfeleistung in Steuersachen erheben darf und dies in der Satzung festzulegen ist[1], sind zwingend Bestimmungen über die Mitgliedsbeiträge in die Satzung aufzunehmen. Sinnvollerweise ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 5.6.3 Geschäftsprüfung

Lohnsteuerhilfevereine müssen sich nach § 22 Abs. 1 StBerG einer jährlichen Geschäftsprüfung unterziehen. Bei dieser Geschäftsprüfung ist die Ordnungsmäßigkeit der nach § 21 StBerG zu fertigenden Aufzeichnungen bzw. der Buchführung zu überprüfen. Schwerpunkte der Prüfung und Inhalt des Prüfungsberichts sind: die Vermögensübersicht, die Gewinn und Verlustrechnung, die Gehälter u...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außergewöhnliche Belastunge... / Abgaben

Steuern und Abgaben mangels Außergewöhnlichkeit: nein. Doppelt gezahlte Einkommensteuer (z. B. wegen Insolvenz des Steuerberaters) kann im Einzelfall als außergewöhnliche Belastung abziehbar sein.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 8.3.4 Fehlende Gewährleistung der ordnungsgemäßen Geschäftsführung

Die Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein kann auch widerrufen werden, wenn die ordnungsgemäße Geschäftsführung nicht gewährleistet ist.[1] Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Hilfeleistung in Steuersachen für die Mitglieder nicht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen organisiert wird. Die Unfähigkeit des Vorstands zur ordnungsgemäßen Durchführung ist jedoch auch e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 6.1 Die Beratungsstelle

Der Lohnsteuerhilfeverein muss nach § 23 Abs. 2 Satz 1 StBerG in dem Bezirk der Aufsichtsbehörde, in dem er seinen Sitz hat – nicht notwendig am Sitzort oder am Ort der Geschäftsleitung –, mindestens eine Beratungsstelle haben. Die Beratungsstelle ist demnach eine rechtlich unselbstständige Untereinheit des Lohnsteuerhilfevereins. Sie entspricht der beruflichen Niederlassung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 4.1.2 Vermögensverwaltung

Eine den ideellen Zweck des Vereins nicht beeinträchtigende Tätigkeit des Vereins ist regelmäßig die Verwaltung des eigenen Vermögens. Die Zulässigkeit eigenes Vermögen zu bilden, wird in § 21 Abs. 2 StBerG unterstellt. Der Vereinsvorstand ist im Interesse der Mitglieder zu einer wirtschaftlich effektiven Geschäftsführung angehalten. Hierzu gehören die Beschaffung der person...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen: ABC / Betriebsprüfung

Rückstellungen sind nicht allein deshalb zulässig, weil erfahrungsgemäß bei einer steuerlichen Außenprüfung mit Steuernachforderungen zu rechnen ist.[1] Soweit aber voraussichtlich strittige Einzelsachverhalte bestehen, ist eine Rückstellung zu bilden, auch wenn den Finanzbehörden der Sachverhalt noch nicht bekannt ist. Es ist für die Rückstellungsbildung nicht erforderlich,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elektronische Lohnsteuerabz... / 2.1 Abruf und Anwendung der ELStAM

Der Arbeitgeber hat bei Beginn des Dienstverhältnisses die ELStAM für den Arbeitnehmer beim Bundeszentralamt für Steuern durch Datenfernübertragung abzurufen und in das Lohnkonto des Arbeitnehmers zu übernehmen.[1] Für den Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale muss der Arbeitgeber folgende Angaben mitteilen: Authentifizierung durch Steuernummer der lohnsteuerliche...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werbungskosten Vermietung u... / Reisekosten

Reisekosten sind uneingeschränkt abziehbar, wenn es sich z. B. um die gelegentlich erforderliche Besichtigung eines Mietshauses handelt. Bei regelmäßigen Fahrten zum Mietobjekt ist die Kürzung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte/Betrieb zu beachten.[1] Bei Fahrten zur Überwachung des im Bau befindlichen Hauses sind die dem Steuerpflichtigen hierbei entstehenden Kos...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werbungskosten Vermietung u... / Steuerberatungskosten

Steuerberatungskosten sind als Werbungskosten abzugsfähig, wenn und soweit sie bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung anfallen. Dazu gehören auch die damit zwangsläufig verbundenen und durch die Steuerberatung veranlassten Nebenkosten, wie Fahrtkosten zum Steuerberater und Unfallkosten auf dem Weg zum Steuerberater. Steuerberatungskosten sind u. a. a...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
BWA: Praktische Tipps für d... / 3 Jede BWA ist nur so gut wie die Buchhaltung – Tipps für eine aussagekräftige BWA

Die BWA ist ein äußerst taugliches Analyse-Instrument – wenn die zugrundeliegenden Daten stimmig sind. Voraussetzung ist die regelmäßige Pflege der Daten und eine korrekte Buchhaltung. Naturgemäß handelt es sich bei der BWA immer nur um eine vorläufige Ansicht der Entwicklungen. Um diese möglichst aussagekräftig zu gestalten, sollten zum Beispiel Abgrenzungsbuchungen oder Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Steuerliche Berater als unmittelbare Täter nach § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO

Rz. 108 [Autor/Stand] Unproblematisch ist der steuerliche Berater Täter, der im eigenen Namen vorsätzlich unrichtige Angaben für seinen Mandanten macht (s. Rz. 105) und selbst bei der FinB einreicht (s. Rz. 107.6)[2]. Denn es ist nicht Tatbestandsvoraussetzung, dass man über eigene steuerliche Angelegenheiten falsche Angaben macht oder selbst steuerpflichtig ist, da die Tat ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Steuerliche Beratung und Teilnahme

Rz. 185 [Autor/Stand] Eine täterschaftliche oder mittäterschaftliche Verwirklichung des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO durch den steuerlichen Berater kommt nur dann infrage, wenn dieser als Urheber oder Miturheber der unrichtigen bzw. unvollständigen Angaben anzusehen ist (s. Rz. 105 ff., 108 ff., 113 ff., 114 ff.). Das ist insb. bei eigenen Erklärungen des Steuerberaters der Fall[2]...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Berufs- und disziplinarrechtliche Folgen

Schrifttum: Beckschäfer, Zur "doppelten" Bestrafung eines Steuerberaters im Strafverfahren und im Verfahren vor der Steuerberaterkammer, ZWH 2016, 398; Blesinger, Das Steuergeheimnis im Strafverfahren (Teil II), wistra 1991, 294; Brauns, Disziplinarische Verfolgung von Beamten nach strafbefreiender Selbstanzeige, in FS Kohlmann, 2003, S. 387 ff.; Carlé, Verwaltungs- und beruf...mehr