Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerberater

Beitrag aus Finance Office Professional
Amtshaftungsanspruch gegen ... / Zusammenfassung

Überblick Bei einem erfolgreichen Einspruch können notwendige Steuerberaterkosten unter bestimmten Voraussetzungen vom Steuerpflichtigen von der Finanzverwaltung aufgrund eines Amtshaftungsanspruchs erstattet verlangt werden. Dafür erforderlich ist insbesondere die schuldhafte Verletzung einer Amtspflicht mit drittschützender Wirkung durch den Finanzbeamten. Ersetzt werden m...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Amtshaftungsanspruch gegen ... / 1 Grundsatz der fehlenden Kostenerstattung bei erfolgreichem Einspruch

Das Steuerrecht wird nach allgemeiner Meinung immer komplizierter. Exakte Zahlen, wie viele fehlerhafte Steuerbescheide jährlich erlassen werden, fehlen. Schätzungen zufolge sind rund 60 bis 70 % der Steuerbescheide falsch, weil den Mitarbeitern der Finanzverwaltung nicht die Zeit bleibt, alle eingegangenen Erklärungen hinreichend zu prüfen. Für das Jahr 2023 hat das BMF fes...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.5.2 Einzelne Schadenspositionen

Als Schadenspositionen kommen exemplarisch in Betracht: Gebühren des Rechtsanwalts oder Steuerberaters[1] als Kosten zweckmäßiger Rechtsverfolgung[2], Zinsschaden durch zu zahlende Sollzinsen oder entgangene Guthabenzinsen (streitig ist oft der Zeitpunkt der Schadensentstehung bei verzögerter Bearbeitung und Auszahlung durch die Finanzverwaltung), Fahrtkosten, Aufwand für Instan...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zuwendungs- und Vorbehaltsn... / 6. Fazit

Der vorstehende Rspr.-Überblick macht deutlich, dass die Einräumung, vor allem aber der Vorbehalt von Nießbrauchsrechten bei den betrieblichen Einkünften in der Besteuerungspraxis durchaus anzutreffen ist. Wer keine unliebsamen Überraschungen erleben will, sollte sich daher bereits im Planungsstadium hinsichtlich der möglichen steuerlichen Rechtsfolgen an der bislang ergange...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.7.1 Subsidiaritätsklausel

Der Geschädigte hat bei fahrlässigem Handeln des Amtsträgers nur dann einen Amtshaftungsanspruch, wenn er nicht auf andere Weise (d. h. von einem Dritten) Ersatz verlangen kann (§ 839 Abs. 1 Satz 2 BGB), was er – der Geschädigte – darzulegen und zu beweisen hat.[1] Obwohl diese Subsidiaritätsklausel ursprünglich den Sinn hatte, den persönlich haftenden leistungsschwachen Beam...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3 Schadenersatzanspruch des Steuerpflichtigen

Der Steuerpflichtige hat trotz fehlender Regelung über die Kostenerstattung im isolierten Rechtsbehelfsverfahren dennoch eine Möglichkeit, die Kostenerstattung zu verlangen. Er kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Amtshaftungsanspruch gegen die Finanzverwaltung geltend machen. Ein Amtshaftungsanspruch ist weder durch die AO noch durch § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO ausgeschl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Akkreditierung von Personen... / 3. Kritische Würdigung der Gegenposition

Die von Marquardt und dem FG Berlin-Brandenburg (z.B. FG Berlin-Brandenburg v. 17.1.2018 – 3 K 3178/17, EFG 2018, 825 = ErbStB 2018, 269; FG Berlin-Brandenburg v. 20.3.2024 – 16 K 3070/23, EFG 2024, 1196 = ErbStB 2024, 185) vertretene Auffassung, die Verordnung Nr. 765/2008 sei auf Produkte beschränkt und biete keine Grundlage für Personenzertifizierungen, ist nach Analyse d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wirksame Honorarvereinbarung für Steuerberater

Zusammenfassung Überblick Honorarvereinbarungen zu treffen, die vor Gericht Bestand haben, ist nicht einfach. Das liegt u. a. daran, dass etwa für die Vereinbarung eines Pauschalhonorars andere Voraussetzungen gelten als für die Vereinbarung eines Honorars, das einfach nur höher ist als die gesetzlichen Gebühren. Wünschenswert wäre, wenn für alle Arten der Honorarvereinbarung...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wirksame Honorarvereinbarun... / 1.1 Regelungen der Steuerberatervergütungsverordnung

Seit der zum 1.4.1982 eingeführten Gebührenordnung für Steuerberater gelten die in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) enthaltenen Gebührenregelungen für die dort aufgeführten steuerberatenden Tätigkeiten als gesetzliche Grundlage für die Berechnung des Steuerberatungshonorars. Zuletzt wurde die StBVV durch die 5. Verordnung zur Änderung der StBVV geändert und die ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.4.4 Risiken für steuerberatende Parteien bei Vereinbarung eines Erfolgshonorars

Die Anforderungen an die Vereinbarung eines Erfolgshonorars sind hoch. Somit besteht stets das Risiko, dass die Vereinbarung über das Erfolgshonorar unwirksam ist. Zwar stehen dem Steuerberater, wenn entsprechend abgerechnet wird, bei Unwirksamkeit der Erfolgsvereinbarung grundsätzlich die gesetzlichen Gebühren zu. Einschränkungen gelten aber im Misserfolgsfall, denn der Ste...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.1 Vereinbarung von höherer Vergütung

Vereinbarungen zu über den gesetzlich liegenden Gebühren, also höheren Vergütungen, müssen den formellen Anforderungen des § 4 StBVV entsprechen. Die Regelung des § 4 StBVV ist zwingend, kann also nicht – etwa im Steuerberatungsvertrag – außer Kraft gesetzt werden. Auf zeitnahen Ausgleich der Rechnungen achten Gerade vor dem Hintergrund des § 4 Abs. 1 Satz 4 StBVV sollten Ste...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.3.1 Voraussetzungen der wirksamen Pauschalvergütungsvereinbarung im Einzelnen

Die Pauschalvergütung muss für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr vereinbart werden. Soll also z. B. die monatlich zu erstellende Buchführung pauschal abgerechnet werden, muss die Pauschale mindestens für einen Zeitraum von 12 Monaten gelten. Gültigkeit einer Verlängerungsklausel Zulässig ist eine Regelung, wonach die Pauschalvergütung für ein Jahr gelten soll und die P...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wirksame Honorarvereinbarun... / Zusammenfassung

Überblick Honorarvereinbarungen zu treffen, die vor Gericht Bestand haben, ist nicht einfach. Das liegt u. a. daran, dass etwa für die Vereinbarung eines Pauschalhonorars andere Voraussetzungen gelten als für die Vereinbarung eines Honorars, das einfach nur höher ist als die gesetzlichen Gebühren. Wünschenswert wäre, wenn für alle Arten der Honorarvereinbarungen dieselben An...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wirksame Honorarvereinbarun... / 1.3 Von der StBVV abweichende Gebührenvereinbarungen

Die StBVV und das StBerG benennen folgende Möglichkeiten, von den gesetzlichen Regelungen abweichen zu können: Vereinbarung einer höheren Gebühr nach § 4 Abs. 1 StBVV. Vereinbarung einer niedrigeren Gebühr nach § 4 Abs. 3 StBVV in außergerichtlichen Angelegenheiten. Vereinbarung einer höheren Gebühr für Gerichts- und Verwaltungsverfahren nach § 3a RVG i. V. m. § 45 StBVV. Verein...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.4 Erfolgshonorar

Im Einzelfall kann auch ein Erfolgshonorar vereinbart werden. Die Regelungen dazu decken sich mit den dafür geltenden Regelungen für die Rechtsanwaltschaft und Wirtschaftsprüfung. Die in § 9a StBerG enthaltenen Einschränkungen gelten nur für die Vorbehaltsaufgaben nach § 33 StBerG, nicht für die mit der Steuerberatung vereinbaren Tätigkeiten nach § 57 Abs. 3 StBerG. Anders i...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.5 Vergütungsvereinbarung zu mit der Steuerberatung vereinbaren Tätigkeiten

Die für die Steuerberatung geltenden Einschränkungen bei der Gestaltung des Honorars gelten nicht für die mit der Steuerberatung vereinbaren Tätigkeiten nach § 57 Abs. 3 StBerG. Steuerberater sind hier wesentlich freier als bei den Vorbehaltsaufgaben, es sei denn, ein Spezialgesetz enthält Vergütungsbestimmungen. Werden Honorarvereinbarungen getroffen, sollte darin auch imme...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wirksame Honorarvereinbarun... / 1.2 Geltungsbereich der StBVV – es gilt ein doppelter Inlandsbegriff

Die StBVV gilt nur für inländische Steuerberater bzw. Steuerberatungsgesellschaften.[1] Dabei gibt die StBVV einen doppelten Inlandsbegriff vor: Die Beratungstätigkeit muss im Inland vorgenommen werden und das beratende Unternehmen muss seinen Sitz in Deutschland haben. Wird die Beratung statt im Inland im Ausland durchgeführt, gelten die Regelungen der StBVV nicht. D. h. es gi...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.1.3 Unangemessene Vergütungsvereinbarung

Die Vereinbarung unangemessener Vergütungen ist sittenwidrig und damit nichtig. Zugleich ist dies berufswidrig. In der Praxis hat diese Regelung nur geringe Bedeutung. Denn eine unangemessen hohe Vergütung bejaht die Rechtsprechung nur, wenn sich die getroffene Vereinbarung unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls als unzumutbares und unerträgliches Ergeb...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wirksame Honorarvereinbarun... / 1 Gesetzliche Grundlagen

1.1 Regelungen der Steuerberatervergütungsverordnung Seit der zum 1.4.1982 eingeführten Gebührenordnung für Steuerberater gelten die in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) enthaltenen Gebührenregelungen für die dort aufgeführten steuerberatenden Tätigkeiten als gesetzliche Grundlage für die Berechnung des Steuerberatungshonorars. Zuletzt wurde die StBVV durch die 5....mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.1.1 Voraussetzungen einer wirksamen Vergütungsvereinbarung

Die nachfolgend genannten Formvorschriften gelten immer dann, wenn eine Vergütung vereinbart werden soll, die höher ist als die gesetzlich vorgesehene Vergütung. Textformerfordernis Die Erklärung des Mandanten (auftraggebende Person) zur Vergütungsregelung muss in Textform abgegeben werden. Eine Unterschrift ist dazu nicht erforderlich. Derzeit erfüllen Papier, USB-Stick, CD-R...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wirksame Honorarvereinbarun... / 2 Wirksame Honorarvereinbarung im Einzelnen

Soll von den gesetzlichen Regelungen der StBVV zugunsten des Steuerberaters abgewichen werden, muss dies durch eine Vergütungsvereinbarung geregelt werden, die den jeweils geltenden formellen Ansprüchen genügt. Dabei wird unterschieden zwischen Vergütungsvereinbarungen, die zu höheren als gesetzlich vorgesehenen Gebühren führen, Vergütungsvereinbarungen, die zu niedrigeren als...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.4.3 Rechtslage bei unwirksamer Vereinbarung eines Erfolgshonorars

Fehlt es an einer wirksamen Vereinbarung des Erfolgshonorars, wird die gesetzliche Gebühr geschuldet. D.h., der Steuerberater erhält trotz des Erfolgs nur die gesetzlichen Gebühren bzw. die vertraglich vereinbarten Gebühren (wenn diese hilfsweise vereinbart wurden). Hilfsweise gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Gebühren in Rechnung stellen Ist unklar, ob das Erfolgshono...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.3.2 Risiken bei Pauschalvergütung

Die Vereinbarung von Pauschalvergütungen dient der Erleichterung des Abrechnungsverfahrens für wiederkehrende Tätigkeiten. Dabei ist zu beachten, dass grundsätzlich alle mit der Tätigkeit entstehenden gesetzlichen Gebühren durch die Pauschalen abgegolten werden, also auch Auslagen und eventuell entstehende Zusatzgebühren, z. B. für die Einrichtung einer Buchführung. Deshalb ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.4.2 Formale Anforderungen an die Vereinbarung eines Erfolgshonorars

Textform Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars bedarf nach dem Wortlaut der Regelung lediglich der Textform, d. h. die Vereinbarung wäre auch per Telefax oder per E-Mail möglich, eine eigenhändige Unterschrift ist entbehrlich.[1] Vereinbarung einer Gebühr, die über den gesetzlichen Gebühren liegt Da es zwingend zur Wirksamkeit eines Erfolgshonorars zählt, dass für das Risiko,...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.2 Honorarvereinbarung für gerichtliches Verfahren

Die Regelungen des § 4 StBVV gelten nicht für Vergütungsvereinbarungen für gerichtliche Verfahren. Denn nach § 45 StBVV gelten für die gerichtlichen Verfahren, z. B. ein finanzgerichtliches Klageverfahren, die Regelungen des RVG. Somit ist für gerichtliche Verfahren § 3a RVG anzuwenden. Diese Regelung ist in vielen Punkten weniger streng als die Regelung des § 4 StBVV. Abwei...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wirksame Honorarvereinbarun... / 3 Zusammenfassung

Nachfolgend sind die Voraussetzungen getrennt nach Art der Vergütungsvereinbarung zusammengestellt. Übersicht gilt für die in der StBVV geregelten Vorbehaltsaufgaben nach § 33 StBerG (gilt nicht für mit der Steuerberatung vereinbare Tätigkeiten nach § 57 Abs. 3 StBerG)mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.6 Salvatorische Klausel

In Vergütungsvereinbarungen finden sich häufig Kombinationen zwischen verschiedenen Abrechnungsmethoden. So werden für bestimmte Tätigkeiten Pauschalvereinbarungen getroffen, für andere werden Stundenhonorare festgelegt und bei wiederum anderen Tätigkeiten werden Gebühren vereinbart, die oberhalb der gesetzlichen Gebühren liegen. Um zu vermeiden, dass durch eine Teilnichtigke...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.1.2 Heilungsmöglichkeit

Werden die formellen Mängel durch eine spätere formell richtige Vergütungsvereinbarung ersetzt, kann dies zur Heilung des Formmangels auch für bereits abgeschlossene Tätigkeiten bzw. Aufträge führen. Ist es aber erst einmal zu einem Konflikt mit der Mandantschaft gekommen, wird sie einer neuen, formell wirksamen Vergütungsvereinbarung wohl nicht mehr zustimmen. Für die Praxi...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.3 Pauschalvergütungsvereinbarung

Pauschalvergütungen sind in der Steuerberatung beliebt, vor allem für wiederkehrende Tätigkeiten. Dem trägt die Regelung in § 14 StBVV Rechnung, die unter den dort genannten Voraussetzungen Pauschalvergütungen für zulässig erklärt. Danach darf eine Pauschalvergütung nur für Tätigkeiten vereinbart werden, die laufend ausgeführt werden. D.h., die Tätigkeiten müssen mindestens ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.4.1 Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Erfolgshonorars

Vereinbarung für alternativlose Fälle und Einzelfall (§ 9a Abs. 2 Satz 1 StBerG) Erfolgshonorare dürfen nur für den Einzelfall vereinbart werden. Praktische Bedeutung kommt den Erfolgshonoraren vor allem in gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren (Einspruch, Klage) zu. Aber auch im Zusammenhang mit bestimmten Anträgen, etwa bei einem Antrag auf Aussetzung ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Scheidungs- und Trennungsfo... / 3.4 Umfang der Auskunft und Bewertung bei Unternehmensvermögen

Die gemäß § 1379 Abs. 1 BGB geschuldete Auskunfts- und Belegpflicht über GmbH-Geschäftsanteile ist stets stichtagsbezogen. Kommt es allerdings für die Bewertung der Geschäftsanteile auf die Ertragslage der Gesellschaft an, umfasst der Anspruch auch die Vorlage der Bilanzen nebst Gewinn- und Verlustrechnungen mit Anlagen, und zwar über einen mehrjährigen Zeitraum.[1] Hinsichtl...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Verzeichnis der Bearbeiterinnen und Bearbeiter (Teilband 5)

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Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Verzeichnis der Autorinnen und Autoren (Teilband 5)

Dr. Markus Adick Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Bonn Prof. Dr. Christopher Almeling Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Hochschule Darmstadt Prof. Dr. Frank Althoff Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, THM – Technische Hochschule Mittelhessen, Giesen Karl-Christian Bay, LL.M. Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwalt, Lindau Sven Capousek Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, K...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Verzeichnis der Autorinnen und Autoren (Teilband 4)

Prof. Dr. Christopher Almeling Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Hochschule Darmstadt Dr. Christoph Eppinger Wirtschaftsprüfer, Stuttgart Dr. Daniela Kelm, LL.M. (Wolverhampton) Rechtsanwältin, Köln Dr. Max Meinhövel Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, München Prof. Dr. Sebastian Mock, LL.M. (NYU) Wirtschaftsuniversität Wien Prof. Dr. Holger Philipps Wirtschaftsprüfer und Steuerber...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Verzeichnis der Bearbeiterinnen und Bearbeiter (Teilband 4)

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Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Fachqualifikation: Begriff Rechnungsleger

Rz. 52 [Autor/Zitation] Die Vorstellung der Legislative über die fachliche Kompetenz der "Rechnungsleger" ergibt sich aus der Gesetzesbegründung: "Rechnungsleger sind dabei alle Personen, die als Diplom-Kaufmann bzw. Kauffrau, Diplom-Volkswirt oder mit entsprechender Qualifikation die Handelsbücher oder die sonstigen in § 257 Abs. 1 Nr. 1 bezeichneten Unterlagen für Kapitalge...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.5 Besonderheiten einzelner Branchen

Rz. 250 Stand: 06/02 – 07/2025 Zu den besonderen Auswirkungen der USt-Absenkung vgl. die Branchenschwerpunkte Handel (allgemein) Kfz-Handel Dienstleistungen (allgemein) Gastronomie Rechtsanwälte Steuerberater in eigener Sachemehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.3.3 Unterrichtstätigkeit

Rz. 78 Stand: 06/02 – 07/2025 Eine Unterrichtstätigkeit liegt nach Abschn. 4.21.3. Abs. 2 S. 1 UStAE bzw. Abschn. 4.21.6. Abs. 2 S. 1 UStAE-E gem. Entwurf des BMF-Schreibens vom 20.01.2025 vor, wenn Kenntnisse im Rahmen festliegender Lehrprogramme und Lehrpläne vermittelt werden. Sie dient Schul- und Bildungszwecken unmittelbar, wenn sie den Schülern und Studenten tatsächlich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit

Rn. 14 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit können Ehegatten nur gemeinschaftlich erzielen, wenn beide die persönlichen Eigenschaften, die die Ausübung eines freien Berufs iSd § 18 Abs 1 Nr 1 EStG erfordert, erfüllen, zB bei gemeinschaftlicher Steuerberater- oder Arztpraxis. Sind bei einem Ehegatten die Merkmale eines freien Berufs nicht erfüllt...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Person des Prüfers

Rz. 28 [Autor/Zitation] Die Prüfung nach § 12 Abs. 3 PublG stellt mangels Verweisung auf § 319 Abs. 1 HGB keine Vorbehaltsaufgabe für WP bzw. WPG dar. Prüfer dürfen entsprechend § 143 Abs. 1 AktG indes nur Personen sein, die in der Buchführung ausreichend vorgebildet und erfahren sind, bzw. Prüfungsgesellschaften, von deren gesetzlichen Vertretern mindestens einer in der Buch...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Deliktsnatur: Abstraktes Gefährdungsdelikt und echtes Sonderdelikt

Rz. 9 [Autor/Zitation] Wie bei § 331 HGB handelt es sich auch bei § 17 PublG um ein abstraktes Gefährdungsdelikt, dh., die Tatbestände bedingen weder die Existenz eines konkreten Schadens noch eine konkrete Täuschungsabsicht, sondern setzen im Vorfeld einer unrichtigen oder unvollständigen Darstellung der Lage der Gesellschaft an (Altenhain in HKMS3/4, § 17 PublG Rz. 5 [9/202...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Andere Personen

Rz. 73 [Autor/Zitation] Die Konstruktion von § 331 als Sonderdelikt bedingt, dass der Täterkreis über die persönlichen Organpflichten bezogen auf die Rechnungslegung abschließend zu bestimmen ist und aus den Mitgliedern der vertretungsberechtigen Organe und AR (einschließlich faktischer Organe und AR) sowie vertretungsberechtigten Gesellschaftern eines TU besteht. Andere Pers...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Schmölder, Überprüfte Regelung der aktienrechtlichen Pflichtrevision im Entwurf einer Novelle zum Versicherungsaufsichtsgesetz, JW 1930, 3687; Schlegelberger/Quassowski/Schmölder, Verordnung über Aktienrecht vom 19. September 1931 nebst den Durchführungsbestimmungen, 1932; Klausing, Gesetz über Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien (Aktien-Gesetz) nebst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / III. Absatz 3 a.F. (i.d.F. des StÄndG 1992)

"(3) Soweit in Anwendung des § 10 Abs. 3 Wirtschaftsgüter erstmals zu bewerten sind, sind sie mit den Werten anzusetzen, die sich ergeben würden, wenn seit Übernahme der Wirtschaftsgüter durch die ausländische Gesellschaft die Vorschriften des deutschen Steuerrechts angewendet worden wären." Rz. 68 [Autor/Stand] Keine inhaltliche Gesetzesänderung. § 20 Abs. 3 wurde im StÄndG ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.2 Hinweis auf die Steuerschuld des letzten Abnehmers

Rz. 41 Stand: 06/02 – 07/2025 Der letzte Abnehmer soll durch die Hinweise in der Rechnung eindeutig und leicht erkennen können, dass er letzter Abnehmer in einem i. g. Dreiecksgeschäft ist und die Steuerschuld auf ihn übertragen wird (Abschn. 25b.1 Abs. 8 S. 2 Nr. 2 UStAE). Entscheidend ist, dass ein Hinweis auf das Vorliegen eines i. g. Dreiecksgeschäfts und zusätzlich auf d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Schulze-Osterloh, Zur öffentlichen Funktion des Abschlußprüfers, ZGR 1976, 411; Busse von Colbe/Lutter, Wirtschaftsprüfung heute: Entwicklung oder Reform, 1977; Hopt, Vom Aktien- und Börsenrecht zum Kapitalmarktrecht, ZHR 1977, 402; M. Richter, Die Inkompatibilität von Jahresabschlußprüfung und Unternehmensberatungen durch Wirtschaftsprüfer, JfB 1977, 21; Biener, AG. KGaA. G...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Eigenes Verschulden des Abschlussprüfers bei der Hinzuziehung

Rz. 110 [Autor/Zitation] Ohne Rücksicht auf das Verschulden des Gehilfen (zum Begriff vgl. Rz. 21 ff.) kommt für den Abschlussprüfer bei Pflichtverstößen seiner Prüfungsgehilfen eine Haftung allein aus dem Grund einer unzulässigen Zuziehung Dritter in Betracht. Eine Haftung folgt daher nicht schon daraus, dass er überhaupt Hilfspersonen hinzuzieht, denn wie sich aus Abs. 1 Sa...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Personenkreis (Abs. 1 Satz 1 und 2)

Rz. 22 [Autor/Zitation] Die Abschlussprüfung ist eine Vorbehaltsaufgabe der Wirtschaftsprüfer, so dass in erster Linie WP und WPG berufen sind, als Abschlussprüfer tätig zu sein (Satz 1). Diese Befugnis erstreckt sich auf JA und Konzernabschlüsse von Unternehmen aller Rechtsformen und Größenklassen. Jahresabschlüsse und Lageberichte mittelgroßer GmbH (§ 267 Abs. 2) oder von m...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Höchstbetrag des Ordnungsgeldes und weitere Anordnungen (Satz 4)

Rz. 11 [Autor/Zitation] § 342p Satz 4 legt den Höchstbetrag des Ordnungsgeldes auf 250.000 EUR fest. Zudem ordnet § 342p Satz 4 unter Berücksichtigung des Höchstbetrags die entsprechende Anwendung von § 335 Abs. 1 Satz 3 bis 5 und Abs. 1c bis 7 sowie der §§ 335a und 335b an. Hieraus folgt im Einzelnen insbes.: Dem Ordnungsgeldverfahren steht nicht entgegen, dass eine der Offen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Institutionelle Regeln zur personellen Zusammensetzung der Organe und Fachausschüsse, Weisungsunabhängigkeit und Finanzierung beim DRSC

Rz. 60 [Autor/Zitation] Der Verwaltungsrat des DRSC ist – neben Mitgliederversammlung und Nominierungsausschuss – ein wichtiges Organ (Rz. 13). Wie vorstehend dargestellt (Rz. 13), wird der zwanzigköpfige Verwaltungsrat mehrheitlich dominiert von Mitgliedern, die dem Segment der kapitalmarktorientierten Unternehmen angehören (zehn Sitze) sowie von Vertretern des wirtschaftspr...mehr