Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerberater

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 7. Schätzung/Außenprüfung

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Rund um die steuerlichen Id... / 2. Vergabe der IdNr.

Im Jahr 2008 haben alle deutschen Bürger ihre IdNr. mit einem Schreiben des BZSt erhalten, mittlerweile wird sie mit der Geburt zugeteilt. Außer in der BZSt-Mitteilung steht sie beispielsweise auch im Einkommensteuerbescheid und in der Lohnsteuerbescheinigung. Im Falle des Verlustes kann sie beim BZSt über ein Online-Antragsformular oder schriftlich erneut angefordert werden...mehr

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Die "Highlights" im steuerl... / [Ohne Titel]

Dipl.-Fw. Karl-Heinz Günther[*] In der nachfolgenden Übersicht werden noch einmal die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen, Anweisungen der Finanzverwaltung und Entscheidungen aus der Rechtsprechung im steuerlichen Verfahrensrecht des Jahres 2025 zur Erinnerung in Form einer Checkliste zusammengestellt. Alle Materialien finden Sie in Ihrem Internetangebot unter www.steuerberate...mehr

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Schwierige Mandantentypen i... / 6.3 Spezifische Herausforderungen für die Honorargestaltung

Beim jammernden Mandanten liegen die Herausforderungen eher indirekt in der Honorarthematik. Zeit ist Geld: Der offenkundigste Effekt: Er beansprucht überproportional viel Zeit für zumeist unbezahlten Gesprächsbedarf, der nicht immer fachlich notwendig ist. Diese "Kummerkasten-Zeit" wird schwerlich abrechenbar sein. Wenn man jeden Anruf streng nach Minuten fakturierte, würde ...mehr

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Schwierige Mandantentypen i... / 1.1 Beschreibung des Mandantentyps

Der "Alleswisser" ist der Mandant, der überzeugt ist, ohnehin schon alles zu verstehen – oft besser als der Steuerberater selbst. Typische Situationen mit diesem Typus: Er hat sich im Internet oder bei Bekannten schlau gemacht und präsentiert seine eigenen "Expertentipps" mit Nachdruck. Verhalten und Denkweise Er neigt dazu, Ratschläge des Steuerberaters als unnötig oder praxi...mehr

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Schwierige Mandantentypen i... / 6.1 Beschreibung des Mandantentyps

Der jammernde Mandant – auch bekannt als der Nörgler oder Klagende – kommt nicht mit lautem Zorn, sondern mit dauerhaftem Gejammer und Gezeter daher. Verhalten Er findet in nahezu jeder Situation etwas Negatives und teilt das auch ausführlich seinem Gegenüber mit. Egal, ob es um seine persönliche steuerliche Belastung, die allgemeine Wirtschaftslage oder das Kanzleihonorar geh...mehr

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Schwierige Mandantentypen i... / 7.1 Beschreibung des Mandantentyps

Der preis-sensible Mandant – umgangssprachlich auch gerne "Pfennigfuchser" genannt – ist extrem kostenbewusst. Verhalten und Denkweise Sein primärer Fokus liegt auf den Kosten der Beratung. Schon bei der ersten Kontaktaufnahme fragt er oft offensiv nach den Preisen: "Was kostet mich das? Gibt’s da einen günstigeren Weg?". Dieser Mandantentyp vergleicht gerne Angebote und hat m...mehr

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Schwierige Mandantentypen i... / 7.3 Spezifische Herausforderungen für die Honorargestaltung

Wie der Name schon sagt, liegt die größte Herausforderung dieses Mandantentyps direkt im Bereich Honorar. Irrtum entlarvt: Viele Steuerberater fürchten „Der Mandant will nur billig“ – doch das ist nicht immer wahr, Mandanten wollen vor allem Wert fürs Geld. Der Preis-Sensible allerdings legt den Fokus stark auf möglichst wenig bezahlen. Herausforderungen im Einzelnen: Preissetz...mehr

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Schwierige Mandantentypen i... / 8.1 Beschreibung des Mandantentyps

Beim "Chaotischen" Mandanten herrscht das pure Durcheinander. Verhalten und Denkweise Ordnung und Fristen sind nicht seine Stärke. Er kommt mit einem Schuhkarton voll unsortierter Belege kurz vor Ultimo in die Kanzlei gestürmt oder schickt USB-Sticks voller digitaler Quittungen – natürlich ohne irgendeine Struktur. Typische Szenen: Telefonanrufe am Abend des 30. Juli – "Mir is...mehr

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Schwierige Mandantentypen i... / 9.1 Beschreibung des Mandantentyps

Der Dauer-Anrufer und/oder Dauer-Mailer ist der Mandant, der praktisch ständig Ihre Aufmerksamkeit sucht. Verhalten und Denkweise Er ruft wegen jeder Kleinigkeit an – und wenn er nicht durchkommt, schickt er eine E-Mail, oft gleich mit hoher Priorität. Es vergeht kaum ein Tag ohne Kontaktaufnahme: "Ich hätte da nochmal eine Frage...", "Nur ganz kurz: ..." sind seine Standardsä...mehr

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Schwierige Mandantentypen i... / 4.2 Auswirkungen auf die Kommunikation und Zusammenarbeit in der Kanzlei

In der Kommunikation kostet ein unentschlossener Mandant vor allem Zeit und nicht zuletzt Nerven. Auswirkungen auf die Projektarbeit: Entscheidungen werden hinausgezögert, wodurch Fristen enger werden. Die Kanzlei erstellt womöglich mehrere Entwürfe, weil der Mandant sich zunächst nicht festlegen kann ("Machen Sie doch sicherheitshalber mal beide Varianten/Berechnungen fertig...mehr

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Schwierige Mandantentypen i... / 6.2 Auswirkungen auf die Kommunikation und Zusammenarbeit in der Kanzlei

Anfangs mag ein jammernder Mandant harmlos erscheinen – er schreit nicht, er droht nicht. Aber seine permanente Negativität kann auf Dauer ebenso belasten. Kommunikation: Die Gespräche ziehen sich in die Länge, da er immer wieder neue Aspekte seines Ungemachs ausbreitet. Aus einem 15-Minuten-Telefonat zur Besprechung der Quartalszahlen wird leicht eine Stunde Therapiegespräch...mehr

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Schwierige Mandantentypen i... / 1.2 Auswirkungen auf die Kommunikation und Zusammenarbeit in der Kanzlei

Die Zusammenarbeit mit einem Alleswisser kann zermürbend sein. Kommunikation: Statt eines offenen Austauschs entwickelt sich oft ein Einbahnstraßen-Gespräch, bei dem der Mandant referiert und der Steuerberater kaum zu Wort kommt. Konstruktiver Rat wird als Kritik an der Expertise des Mandanten missverstanden. Das Team der Kanzlei empfindet solche Mandanten oft als anstrengend...mehr

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Schwierige Mandantentypen i... / 2.1 Beschreibung des Mandantentyps

Der misstrauische Mandant begegnet der Kanzlei von Anfang an mit Vorsicht und Argwohn. Misstrauen und Argwohn könnte dabei auf schlechten Erfahrungen aus alten Beratungsverhältnissen herrühren, seien Sie also mit dieser Einstellung nicht zu kritisch. Verhalten und Denkweise Er hinterfragt jede Empfehlung zweimal, sucht nach Haken und Ösen in Verträgen und vermutet nicht selten...mehr

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Schwierige Mandantentypen i... / 8.3 Spezifische Herausforderungen für die Honorargestaltung

Der chaotische Mandant verursacht in der Honorargestaltung einige heikle Punkte. Mehraufwand: Ganz klar, sein Chaos produziert zusätzliche Stunden – sei es für Sortierarbeiten, für mehrfache Rückfragen oder für Last-Minute-Einsätze des gesamten Teams. Laut StBVV kann man solche Mehrarbeiten teilweise berücksichtigen, aber oft schluckt die Kanzlei einiges an Kulanz (man will d...mehr

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Schwierige Mandantentypen i... / 10.2 Auswirkungen auf die Kommunikation und Zusammenarbeit in der Kanzlei

Befindet sich ein Online-Gelehrter unter den Mandanten, spürt man das deutlich in der Kommunikation und Zusammenarbeit der Kanzlei. In der Gesprächsführung verschiebt sich die Dynamik: Statt einem unbedarften Mandanten die Grundlagen zu erklären, steht der Steuerberater nun gezielten Nachfragen ähnlich denen in der Steuerberaterprüfung und bisweilen einem besserwisserischen ...mehr

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Schwierige Mandantentypen i... / 4.1 Beschreibung des Mandantentyps

Der "Unentschlossene" Mandant ist das personifizierte Zögern, was nicht zuletzt an Ihren Nerven zehrt. Verhalten und Denkweise Er tut sich enorm schwer damit, Entscheidungen zu treffen – seien es strategische Weichenstellungen in der Steuergestaltung oder auch nur die Wahl zwischen zwei Buchführungsvarianten. In Besprechungen wirkt er oft ausweichend: klare Aussagen vermeidet ...mehr

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Schwierige Mandantentypen i... / 4.5 Konkrete Beratungshinweise für Kanzleien

Tipp 1: Beratungsprozess standardisieren. Entwickeln Sie einen Workflow zur Entscheidungsfindung: z. B. Erstgespräch mit Darstellung der Optionen, danach kurze Bedenkzeit, dann Entscheidungs-Meeting. Kommunizieren Sie dem Mandanten, dass das so üblich ist – das nimmt ihm das Gefühl, er müsste ewig überlegen. Tipp 2: Nutzen Sie Visualisierung. Unentschlossene Mandanten können ...mehr

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Schwierige Mandantentypen i... / 4.3 Spezifische Herausforderungen für die Honorargestaltung

Honorartechnisch birgt der Unentschlossene Tücken, die auf den ersten Blick gar nicht offensichtlich sind. Herausforderung 1: Umfangreicher Beratungsaufwand. Weil der Mandant viel Zuspruch und Wiederholung benötigt, investiert die Kanzlei deutlich mehr Beratungszeit. Das sind Stunden, die entweder extra berechnet werden müssten oder im vereinbarten Honorar untergehen. Bei ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwierige Mandantentypen i... / 10.1 Beschreibung des Mandantentyps

In Zeiten von ChatGPT, Google & Co. taucht ein neuer Mandantentyp in der Kanzlei auf: der "Online-Gelehrte". Schon vor dem Beratungsgespräch hat er sich im Internet gründlich schlau gemacht – in Foren gelesen, KI-Tools befragt und YouTube-Videotutorials studiert. Entsprechend tritt er im Termin mit dem Gefühl auf, den Sachverhalt und die Lösung bereits zu kennen. Die Beratun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwierige Mandantentypen i... / 10.3 Spezifische Herausforderungen für die Honorargestaltung

Dieser Mandantentyp stellt auch die Honorargestaltung vor Herausforderungen. Da er glaubt, bereits viel Vorarbeit geleistet zu haben, unterschätzt er oft den Wert der Beratung. Nicht selten erwartet er einen Rabatt oder ein geringeres Honorar, weil er "das meiste schon selbst herausgefunden" habe. Hier muss deutlich werden, dass die echte Expertise nicht im Recherchieren lie...mehr

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Schwierige Mandantentypen i... / 1.3 Spezifische Herausforderungen für die Honorargestaltung

Ein Alleswisser-Mandant stellt auch bei der Honorarfrage besondere Herausforderungen. Da er meint, viele Aufgaben eigentlich selbst zu beherrschen, neigt er dazu, den Wert der Beratungsleistung zu unterschätzen. Er könnte argumentieren, bestimmte Arbeiten seien "doch nur Routine" oder" in 5 Minuten erledigt". Entsprechend kritisch begutachtet er Rechnungen und fragt detailli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwierige Mandantentypen i... / 7.2 Auswirkungen auf die Kommunikation und Zusammenarbeit in der Kanzlei

Die Zusammenarbeit mit preis-sensiblen Mandanten ist geprägt von einem ständigen Aushandeln des Kosten-Nutzens. Kommunikation: In vielen Gesprächen kommt früher oder später das Thema Kosten auf. Das Team muss darauf gefasst sein, dass der Mandant oft nach "kostengünstigeren Alternativen" fragt. Beispiel: "Muss der Steuerberater das machen oder kann das mein Buchhalter erledig...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwierige Mandantentypen i... / 4.4 Praktische Strategien im Umgang mit diesem Mandantentyp – wirtschaftliche, psychologische und kommunikative Aspekte

Ein unentschlossener Mandant braucht einen Steuerberater, der zugleich Geduld, Struktur und sanfte Führung bieten kann. Psychologisch-kommunikativ sollte man versuchen, die Gründe für seine Unentschlossenheit zu ergründen. Oft fehlt ihm schlicht irgendeine Information oder Sicherheit für den nächsten Schritt. Experten raten: Nicht fragen, wann er sich endlich entscheidet, so...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwierige Mandantentypen i... / 7.4 Praktische Strategien im Umgang mit diesem Mandantentyp – wirtschaftliche, psychologische und kommunikative Aspekte

Transparenz, Transparenz, Transparenz: Das ist das Mantra im Umgang mit Preis-Sensiblen. Kommunikativ heißt das: sprechen Sie über Geld offensiv und frühzeitig. Schon im Erstgespräch sollte der Rahmen klar benannt werden: Welche Abrechnungsmethode, welche voraussichtlichen Kosten. Vermitteln Sie dabei Selbstbewusstsein – es muss rüberkommen: Unsere Leistung ist diesen Preis ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwierige Mandantentypen i... / 8.4 Praktische Strategien im Umgang mit diesem Mandantentyp – wirtschaftliche, psychologische und kommunikative Aspekte

Struktur aufzwingen, ohne zu bevormunden: Das ist die Kunst. Kommunikativ sollte man früh klarmachen, wie wichtig sein Mitwirken für die gewissenhafte Bearbeitung ist. Im Erstgespräch (oder sobald das Chaos-Muster erkannt ist) offen ansprechen: "Unsere Arbeit ist nur so gut wie Ihre Zuarbeit. Wir brauchen geordnete Unterlagen bis Termin X." Manchmal hilft den Chaoten eine ex...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwierige Mandantentypen i... / Zusammenfassung

Überblick Es geht um einen oft unterschätzten, aber zentralen Aspekt der steuerberatenden Tätigkeit: dem professionellen Umgang mit sog. "schwierigen Mandanten". Dabei wird insbesondere der Zusammenhang zwischen spezifischen Mandantentypen, typischen Kommunikations- und Verhaltensmustern sowie den daraus resultierenden Herausforderungen für die ZusammenarbeitundHonorargestal...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwierige Mandantentypen i... / 2.2 Auswirkungen auf die Kommunikation und Zusammenarbeit in der Kanzlei

In der Zusammenarbeit bedeutet ein misstrauischer Mandant zunächst, dass vieles länger dauert als bei einem durchschnittlichen Mandanten. Kommunikation: Statt pragmatisch auf die Expertise des Steuerberaters zu vertrauen, verlangt er umfangreiche Erklärungen, Begründungen und Belege für jeden einzelnen Arbeitsschritt. Die Kanzlei sieht sich mit unzähligen Rückfragen konfronti...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwierige Mandantentypen i... / 8.2 Auswirkungen auf die Kommunikation und Zusammenarbeit in der Kanzlei

Die Zusammenarbeit mit einem chaotischen Mandanten ist – wenig überraschend – stressig und fehleranfällig. Kommunikation: Sie besteht zum Großteil aus Nachhalten, Erinnern und nicht zuletzt kreativem Improvisieren. Der Kanzlei-Postausgang an diesen Mandanten ist gefüllt mit E-Mails à la „Bitte liefern Sie noch…“ oder „Wir warten noch auf …“. Häufig sind mehrere Rückfragen nöt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwierige Mandantentypen i... / 2.5 Konkrete Beratungshinweise für Kanzleien

Ein paar praktische Tipps, um Misstrauen abzubauen und eine produktive Zusammenarbeit zu ermöglichen: Tipp 1: Vertrauensvorschuss geben. Auch wenn es paradox klingt – gehen Sie erst einmal mit einem positiven Menschenbild in die Beziehung. Unterstellen Sie dem Mandanten nicht pauschal Unfreundlichkeit, sondern begegnen Sie ihm freundlich und verbindlich. Oft taut er auf, wenn...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwierige Mandantentypen i... / 1.4 Praktische Strategien im Umgang mit diesem Mandantentyp – wirtschaftliche, psychologische und kommunikative Aspekte

Wie gelingt es, einen Alleswisser dennoch erfolgreich zu beraten? Wirtschaftlich sollte man klar abgrenzen, welche Leistungen honorarpflichtig sind. Es empfiehlt sich, gleich zu Beginn eine transparente Vereinbarung (z. B. einen detaillierten Beratungsvertrag) zu schließen, die Aufgaben und Mitwirkungspflichten des Mandanten festhält. Tatsächlich wird vielfach empfohlen, ein...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 7.3.2 Einschränkungen der Steuerfreistellung durch Aktivitätsklauseln

Aktivitätsklauseln sollen die Verlagerung von "privaten Einkünften" wie Kapitalanlageeinkünften in begünstigte, freigestellte gewerbliche Einkünfte verhindern. Diese Klausel findet sich daher fast nur im Verhältnis zu "Niedrigsteuerstaaten". Ca. 2/3 der deutschen DBA[1] enthalten Aktivitätsklauseln, die für Betriebsstätteneinkünfte, bewegliches und unbewegliches Vermögen diese...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Gold
Innergemeinschaftliche Lieferung: Gelangensbestätigung keine Voraussetzung für Vertrauensschutz

Leitsatz Die Gewährung von Vertrauensschutz nach § 6a Abs. 4 Satz 1 UStG setzt jedenfalls seit Inkrafttreten des § 17a UStDV i.d.F. der Elften Verordnung zur Änderung der UStDV vom 25.03.2013 (BGBl I 2013, 602) zum 01.10.2013 nicht voraus, dass der Unternehmer eine Gelangensbestätigung im Sinne des § 17a Abs. 2 Nr. 2 UStDV besitzt. Normenkette § 6a Abs. 1, 3 und 4, § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG, § 17a Abs. 2 UStDV Sachverhalt Im Jahr 2018 (Streitjahr) bot der Kläger, der als Steuerberater unternehmeris...§ 164 Abs. 2 AOHessisches FG, Urteil vom 1.7.2024, 1 K 1247/21mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsetzung von BEPS in Deuts... / 5.1 EU-Richtlinien

Nach der DAC6- EU-RL[1] sind Intermediäre, insbesondere Berater als auch (nachrangig) Steuerpflichtige verpflichtet, bestimmte grenzüberschreitenden Gestaltungen an die Finanzbehörden zu melden, die per automatischem Informationsaustausch allen anderen EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden sollen. Die grundsätzlich verpflichteten Intermediäre (u. a. Wirtschaftsprüf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.7 Arbeitnehmerforderungen

Der Insolvenzverwalter kann nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens den Betrieb des Schuldnerunternehmens weiterführen. Dies wird in der Regel nur möglich sein, wenn er die Dienste von Angestellten, Arbeitern und unabhängig Beschäftigten weiter in Anspruch nimmt. Daraus entstehen der Masse Forderungen. Bezüge aus dem Arbeitsverhältnis sind Entgelt, Provisionen, Zuschläge, Url...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 8.2.3 Steuererstattungen

Steuererstattungen stellen aus unterhaltsrechtlicher Sicht Einkommen dar. Sie sind in der Regel in dem Jahr, in dem sie anfallen, als Einkommen zu berücksichtigen (sog. In-Prinzip). Bei Selbstständigen kann hingegen auf den Zeitraum der Veranlagung abgestellt werden (Für-Prinzip). Ist innerhalb der letzten 12 Monate eine Steuererstattung geflossen, erhöht diese grds. das unt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.2 Maßstab des groben Verschuldens

Rz. 185 Grobes Verschulden liegt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit vor. Vorsatz ist das bewusste Nichtvorbringen von Tatsachen. Hierunter fällt auch der bedingte Vorsatz.[1] Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Stpfl. die ihm nach seinen individuellen Verhältnissen zuzumutende Sorgfalt in besonders schwerem Maß und in nicht entschuldbarer Weise verletzt hat, wenn sei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.3 Zurechenbarkeit des Verhaltens des Beraters oder Beistands

Rz. 212 Die AO enthält keine allgemeine Regelung über die Zurechenbarkeit des Verhaltens eines Bevollmächtigten; insbesondere § 80 AO spricht nur vom Umfang der Vollmacht, nicht von ihrer Wirkung. Daneben enthalten nur § 110 Abs. 1 S. 2 AO und § 152 Abs. 1 S. 3 AO in zwei Einzelfällen Bestimmungen darüber, inwieweit das Verhalten des Bevollmächtigten dem Stpfl. zuzurechnen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.6.3 Abwägung der beiderseitigen Pflichtverletzungen

Rz. 159 Liegt eine Pflichtverletzung sowohl der Finanzbehörde als auch des Stpfl. vor, hat eine Abwägung der gegenseitigen Pflichtverletzungen zu erfolgen.[1] Eine Pflichtverletzung durch den Stpfl. wiegt bei gleichem Maß des Verschuldens grundsätzlich schwerer als eine solche der Finanzbehörde. Aufgrund der Steuererklärungspflicht ist es primäre Aufgabe des Stpfl., der Fina...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.4.2 Durchbrechung der Änderungssperre

Rz. 258 Die durch die Außenprüfung verstärkte Bestandskraft kann nach § 173 Abs. 2 AO nur durchbrochen werden, wenn das Verhalten des Stpfl. oder eines Dritten den Straftatbestand der Steuerhinterziehung, § 370 AO, oder den Tatbestand der Ordnungswidrigkeit einer leichtfertigen Steuerverkürzung, § 378 AO, erfüllte. Die Durchbrechung der verstärkten Bestandskraft nach § 173 A...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitnehmer und Selbststän... / 3.6.1 Feststehendes Entgelt und erfolgsabhängige Vergütung

Die Vergütung in Form einer Provision führt nicht automatisch zur Annahme einer Selbstständigkeit. Andererseits kann durch Zahlung eines fest vereinbarten monatlichen Entgelts nicht ohne Weiteres eine Arbeitnehmereigenschaft angenommen werden, wenn das gesamte Verhältnis zwischen Auftraggeber und Beauftragtem nicht als unselbstständiges Arbeitsverhältnis anzusehen ist. Die Z...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rechtsbehelfe (Entgeltabrec... / 3 Kosten

Einspruch und Dienstaufsichtsbeschwerde sind kostenlos. Im gerichtlichen Verfahren entstehen dem Steuerpflichtigen bzw. dem Arbeitgeber Kosten, wenn ihr Begehren keinen Erfolg hat. Die Kosten z. B. für einen Steuerberater werden im Einspruchsverfahren nicht erstattet. Lediglich im finanzgerichtlichen Verfahren kann der Steuerpflichtige bzw. der Arbeitgeber den Ersatz seiner ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Stundung / 2 Voraussetzungen für eine Stundung

Die Stundung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge ist vom Arbeitgeber oder einer von ihm beauftragten Stelle (z. B. Steuerberater) bei der Einzugsstelle (Krankenkasse) zu beantragen. Sind in einem Betrieb mehrere Krankenkassen vertreten, ist der Stundungsantrag bei jeder Krankenkasse zu stellen. Ansprüche auf den Gesamtsozialversicherungsbeitrag darf die Einzugsstelle allerd...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verjährung / 3 Hemmung und Unterbrechung

Für die Hemmung und die Unterbrechung gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs für die Sozialversicherung einschließlich der Beiträge zur Unfallversicherung, der Insolvenzgeldumlage und der Umlagen zur Erstattung der Aufwendungen bei Entgeltfortzahlung und Mutterschaft sinngemäß. Wird die Verjährung durch Mahnung an den Arbeitgeber oder durch Bereiterklärung des ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wiedereinsetzung in den vor... / 1.3 Verschulden

Weitere Voraussetzung ist, dass den Beteiligten kein Verschulden an der Fristversäumnis trifft. Das Verschulden eines Vertreters ist hierbei dem Vertretenen zuzurechnen.[1] Ohne Verschulden handelt, wer die nach den Umständen des Falls von einem gewissenhaft Handelnden zu erwartende Sorgfalt beachtet. Grundsätzlich gilt ein subjektiver Maßstab. Es sind insbesondere der Geiste...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorare / 1 Versicherungsstatus des Honorarempfängers

Empfänger von Honoraren sind als freie Mitarbeiter tätig oder üben ihren Beruf als Selbstständige aus, wie z. B. Künstler, Ärzte, Steuerberater, Autoren und Dozenten. Der Honorarempfänger steht in keiner abhängigen Beschäftigung im Sinne von § 7 SGB IV. Bei den Honoraren handelt es sich daher regelmäßig nicht um Arbeitsentgelt im sozialversicherungsrechtlichen Sinne. Der Hono...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorare / Zusammenfassung

Begriff Die Vergütung für Leistungen freiberuflicher Mitarbeiter wird als Honorar bezeichnet. Hierzu zählen beispielsweise u. a. Journalisten, Musiker, Künstler, Steuerberater oder auch Dozenten. Das Honorar unterliegt weder der Lohnsteuer- noch der Sozialversicherungspflicht. Der Honorar-Bezieher ist selbst verantwortlich für die Abführung der Einkommensteuer und evtl. der S...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Insolvenzgeld als Absicheru... / 10.3 Auskunftspflicht

§ 316 Abs. 1 SGB III begründet unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Insolvenzgeld-Regelung die Auskunftspflicht des Arbeitgebers, der Arbeitnehmer, des Insolvenzverwalters und sonstiger Personen, die Einblick in die Arbeitsentgeltunterlagen hatten (z. B. vorläufiger Insolvenzverwalter, Steuerberater, Mitarbeiter von Datenverarbeitungsfirmen). Die Auskunftspflicht umfasst...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitnehmer und Selbststän... / 3.3 Eigener Betriebssitz und unternehmerische Struktur

Ein eigener Betriebssitz ist ein starkes Merkmal für eine selbstständige Tätigkeit. Bestärkt wird dieses Merkmal, wenn der Auftragnehmer über eine unternehmerische Struktur verfügt. Diese ist gegeben, wenn zwischen der Arbeitsleistung und z. B. Buchhaltung, Einkauf, Verkauf u. Ä. differenziert wird. Um über eine unternehmerische Struktur zu verfügen, müssen nicht zwingend ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitnehmerbewirtung / 7 Steuerfreie Erstattung von Bewirtungskosten

Bewirtet der Arbeitnehmer Geschäftsfreunde seines Arbeitgebers in einer Gaststätte und erstattet der Arbeitgeber die in der vorgelegten Bewirtungsrechnung ausgewiesenen Bewirtungskosten, ist der Kostenersatz beim Arbeitnehmer als Auslagenersatz steuerfrei. Der auf den Arbeitnehmer entfallende Teil der Bewirtungskosten ist kein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil. Allerdings...mehr