Fachbeiträge & Kommentare zu Solidaritätszuschlag

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Solidaritätszuschlag: Defin... / 2.5 Solidaritätszuschlag bei Barlohnkürzung

Im Übrigen kann auch der bei der Pauschalbesteuerung von Zukunftssicherungsleistungen zu erhebende Solidaritätszuschlag ebenso wie die pauschale Lohnsteuer arbeitsrechtlich durch eine Barlohnkürzung finanziert werden. Das führt jedoch nicht dazu, dass der dem Lohnsteuerabzug unterliegende Arbeitslohn um die abgewälzten pauschalen Steuerbeträge sinkt. Praxis-Beispiel Durch Bar...mehr

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Solidaritätszuschlag / 3.3 Solidaritätszuschlag bei Minijobs

Wird der Arbeitslohn aus einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis mit dem einheitlichen Pauschsteuersatz von 2 % versteuert, ist neben der Lohnsteuer kein gesonderter Solidaritätszuschlag zu berechnen, denn hier gilt die Besonderheit, dass in dem einheitlichen Pauschsteuersatz der Solidaritätszuschlag mit einem Anteil von 5 % bereits enthalten ist.[1] Wird hingegen der Ar...mehr

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Lohnsteuer-Jahresausgleich ... / 7 Jahresausgleich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag

Wird für den Arbeitnehmer ein Lohnsteuer-Jahresausgleich durchgeführt, ist gleichzeitig auch der Solidaritätszuschlag und bei kirchensteuerpflichtigen Arbeitnehmern die Kirchensteuer einzubeziehen. Hinweis Freigrenze für den Solidaritätszuschlag Beim Lohnsteuer-Jahresausgleich ist der Solidaritätszuschlag nur zu ermitteln, wenn für das betreffende Jahr die Bemessungsgrundlage...mehr

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Solidaritätszuschlag: Defin... / 2.2 Faktorverfahren für Ehe-/Lebenspartner

Hat der Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug einen vom Finanzamt ermittelten Faktor (bei Steuerklasse IV)[1] zu berücksichtigen, ist dieser für die Berechnung des Solidaritätszuschlags heranzuziehen. Es ist die Lohnsteuer als Bemessungsgrundlage anzusetzen, die sich bei Anwendung des entsprechenden Faktors ergibt. Dies gilt für laufenden Arbeitslohn zuzüglich möglicher sonstiger...mehr

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Solidaritätszuschlag: Defin... / 2.1 Nullzone und Milderungsbereich

2.1.1 Kein Zuschlag für Lohnsteuer in der Nullzone Der einzubehaltende Solidaritätszuschlag wird erst erhoben, wenn die sich nach den einzelnen Steuerklassen ergebende Lohnsteuer einen gesetzlich festgelegten Betrag übersteigt. Durch diese sog. Nullzone werden Arbeitnehmer mit geringem Arbeitslohn vom Solidaritätszuschlag verschont. Löhne bleiben vom Solidaritätszuschlag befr...mehr

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Solidaritätszuschlag: Defin... / 2 Besonderheiten

2.1 Nullzone und Milderungsbereich 2.1.1 Kein Zuschlag für Lohnsteuer in der Nullzone Der einzubehaltende Solidaritätszuschlag wird erst erhoben, wenn die sich nach den einzelnen Steuerklassen ergebende Lohnsteuer einen gesetzlich festgelegten Betrag übersteigt. Durch diese sog. Nullzone werden Arbeitnehmer mit geringem Arbeitslohn vom Solidaritätszuschlag verschont. Löhne ble...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Rechtsnatur des Solidaritätszuschlags

Rn. 5 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Nach § 1 Abs 1 SolZG ist der SolZ eine Ergänzungsabgabe iSd Art 106 Abs 1 Nr 6 GG . Der Begriff der Ergänzungsabgabe ist im GG nicht definiert. Nach der verfassungsgerichtlichen Rspr handelt es sich bei der Ergänzungsabgabe iSd Art 106 Abs 1 Nr 6 GG um eine "Steuer vom Einkommen" iSd § 3 Abs 1 AO (vgl BVerfG BStBl II 1972, 408; s BFH BStBl II ...mehr

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Solidaritätszuschlag: Defin... / 1 Berechnung und Einbehalt

1.1 Zuschlagshöhe Der Solidaritätszuschlag beträgt grundsätzlich 5,5 % der jeweiligen Lohnsteuer bzw. der im Veranlagungsverfahren festgesetzten Einkommensteuer; Bruchteile eines Cents, die sich bei der Berechnung des Zuschlags ergeben, bleiben außer Ansatz. Wegen der besonderen Berechnungsweise ist der Solidaritätszuschlag in folgenden Fällen jeweils gesondert zu ermitteln: vo...mehr

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Solidaritätszuschlag: Defin... / 2.3 Sonstige Bezüge

Bei sonstigen Bezügen (wie Urlaubs-, Weihnachtsgeld oder Tantiemen) gibt es seit 2021 eine Sonderregelung zur Berücksichtigung der Freigrenze bei der Erhebung des Solidaritätszuschlags im Lohnsteuerabzugsverfahren. Aufgrund der deutlichen Anhebung der Freigrenze sollte dadurch sichergestellt werden, dass von Arbeitnehmern mit geringem oder durchschnittlichem Verdienst durch ...mehr

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Solidaritätszuschlag: Defin... / Zusammenfassung

Überblick Der Solidaritätszuschlag ist eine eigenständige Zuschlagsteuer, eine sog. steuerliche Ergänzungsabgabe. Die Steuer wird selbstständig, gesondert von der Lohnsteuer sowie der Einkommen- und Körperschaftsteuer erhoben. Das Aufkommen fließt in vollem Umfang dem Bund zu. Abgabepflichtig sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer, von deren Arbeitslohn Lohnsteuer zu erheben i...mehr

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Solidaritätszuschlag / 6 Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Solidaritätszuschlag

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seiner Entscheidung vom 26.3.2025 klargestellt, dass gegenwärtig keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Erhebung des Solidaritätszuschlags nach dem Auslaufen des Solidarpakts zum 31.12.2019 bestehen.[1] Das Gericht führt in seinem Urteil aus, dass der Solidaritätszuschlag als sog. Ergänzungsabgabe einen aufgabenbezogenen fin...mehr

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Lohn- und Gehaltsabrechnung / 1.5 Solidaritätszuschlag

Das Solidaritätszuschlaggesetz verpflichtet den Arbeitgeber, bei jeder Lohnzahlung neben der Lohnsteuer den Solidaritätszuschlag zu erheben, einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Der Solidaritätszuschlag beträgt grundsätzlich 5,5 % der Lohnsteuer. Seit dem Jahr 2021 ist der Solidaritätszuschlag jedoch für ca. 90 % der Steuerpflichtigen entfallen. Die sog. Nullzone, ...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 3.4 Auswirkung auf Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag

Gleichwohl werden für Kinderfreibeträge elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale gebildet[1], weil sich diese im Lohnsteuerabzugsverfahren auf die Höhe des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer mindernd auswirken. Steuertechnisch geschieht dies dadurch, dass bei Arbeitnehmern mit Kindern als Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer bzw. den Solidaritätszuschlag eine fik...mehr

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Solidaritätszuschlag: Definition und Berechnungsgrundsätze

Zusammenfassung Überblick Der Solidaritätszuschlag ist eine eigenständige Zuschlagsteuer, eine sog. steuerliche Ergänzungsabgabe. Die Steuer wird selbstständig, gesondert von der Lohnsteuer sowie der Einkommen- und Körperschaftsteuer erhoben. Das Aufkommen fließt in vollem Umfang dem Bund zu. Abgabepflichtig sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer, von deren Arbeitslohn Lohnsteu...mehr

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Solidaritätszuschlag: Defin... / 1.2 Berechnungsgrundsätze

Berechnungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag ist stets die für den Arbeitslohn ermittelte Lohnsteuer, wobei folgende Besonderheiten zu beachten sind: Im Gegensatz zur Lohnsteuerermittlung sind bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags Freibeträge für Kinder zu berücksichtigen und ein evtl. als Lohnsteuerabzugsmerkmal zu berücksichtigender Faktor.[1] Bei einem "niedrige...mehr

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Solidaritätszuschlag: Defin... / 1.3 Freibeträge für Kinder

Muss der Arbeitgeber Kinderfreibeträge nach den ELStAM oder einer vom Finanzamt ersatzweise ausgestellten Papierbescheinigung berücksichtigen, wird der Solidaritätszuschlag nicht von der üblichen tatsächlichen Lohnsteuer berechnet. Denn im Gegensatz zur Lohnsteuerermittlung werden bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags Kinderfreibeträge berücksichtigt. Folglich ist in ...mehr

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Solidaritätszuschlag: Defin... / 2.1.2 Stufenweise Anhebung im Milderungsbereich

Übersteigt die einzubehaltende bzw. die gesondert ermittelte Lohnsteuer die oben genannten Beträge, wird der Solidaritätszuschlag nicht sofort in voller Höhe erhoben. Es gilt die Regelung, nach der in einer Übergangszone der Solidaritätszuschlag 11,9 % des Unterschiedsbetrags zwischen der Lohnsteuer und den freigestellten Beträgen nicht übersteigen darf (Milderungsbereich).[...mehr

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Solidaritätszuschlag: Defin... / 2.1.1 Kein Zuschlag für Lohnsteuer in der Nullzone

Der einzubehaltende Solidaritätszuschlag wird erst erhoben, wenn die sich nach den einzelnen Steuerklassen ergebende Lohnsteuer einen gesetzlich festgelegten Betrag übersteigt. Durch diese sog. Nullzone werden Arbeitnehmer mit geringem Arbeitslohn vom Solidaritätszuschlag verschont. Löhne bleiben vom Solidaritätszuschlag befreit, wenn die Lohnsteuer des Lohnabrechnungszeitra...mehr

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Solidaritätszuschlag: Defin... / 3.5 Aufzeichnung und Bescheinigung

Der Solidaritätszuschlag ist im Lohnkonto gesondert einzutragen und sowohl in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung als auch auf dem Ausdruck für den Arbeitnehmer oder auf der besonderen Lohnsteuerbescheinigung gesondert neben der Lohnsteuer und ggf. Kirchensteuer zu bescheinigen. Die für die Lohnsteuerbescheinigung amtlich vorgeschriebenen Vordrucke enthalten auch Eint...mehr

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Solidaritätszuschlag: Defin... / 3.4 Anmeldung und Abführung

Der im Lohnzahlungszeitraum einbehaltene und ggf. vom Arbeitgeber übernommene Solidaritätszuschlag ist zum selben Zeitpunkt wie die einbehaltene oder übernommene Lohnsteuer dem Betriebsstättenfinanzamt anzumelden und an dieses abzuführen. Der Zuschlag ist in der Lohnsteuer-Anmeldung gesondert zu erklären. Ausnahme bei Pauschsteuer von 2 % Diese Grundsätze gelten nicht für den ...mehr

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Solidaritätszuschlag: Defin... / 3.3 Änderung des Lohnsteuerabzugs

Ist der Arbeitgeber zur Änderung des Lohnsteuerabzugs nach § 41c Abs. 1 EStG verpflichtet, oder macht er von seiner Berechtigung zur Änderung des Lohnsteuerabzugs Gebrauch, ist auch der Solidaritätszuschlag neu zu ermitteln. Unterschiedsbeträge zum bisher erhobenen Solidaritätszuschlag sind zu erstatten oder nachzuerheben.[1] Macht er von seiner Berechtigung zur Änderung des ...mehr

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Solidaritätszuschlag: Defin... / 3.6 Arbeitgeberhaftung, Anrufungsauskunft

Für das Erhebungsverfahren des Solidaritätszuschlags gelten die Verfahrensvorschriften des Einkommensteuergesetzes entsprechend.[1] Daraus folgt insbesondere, dass der Arbeitgeber für den Solidaritätszuschlag haftet, den er einzubehalten und abzuführen hat.[2] Andererseits können Zweifelsfragen des Arbeitgebers zur Erhebung und Berechnung des Zuschlags im Wege einer Anrufung...mehr

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Lohnsteuertabelle / 3 Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

Die Lohnsteuertabellen enthalten auch den Solidaritätszuschlag und die Kirchenlohnsteuer. Inzwischen ist der Solidaritätszuschlag für einen Großteil der Lohnsteuerzahler weggefallen. Bis zu folgenden Grenzbeträgen an zu zahlender Lohnsteuer wird im Jahr 2026 kein Zuschlag erhoben: für Ehegatten bzw. in der Steuerklasse III bis zu 40.700 EUR Lohnsteuer im Jahr (bis 2025: 39.90...mehr

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Solidaritätszuschlag: Defin... / Lohnsteuer

1 Berechnung und Einbehalt 1.1 Zuschlagshöhe Der Solidaritätszuschlag beträgt grundsätzlich 5,5 % der jeweiligen Lohnsteuer bzw. der im Veranlagungsverfahren festgesetzten Einkommensteuer; Bruchteile eines Cents, die sich bei der Berechnung des Zuschlags ergeben, bleiben außer Ansatz. Wegen der besonderen Berechnungsweise ist der Solidaritätszuschlag in folgenden Fällen jeweils...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, SolZG § 1 Erhebung eines Solidaritätszuschlags

Schrifttum: Orth, SolZ: Renaissance einer Doppelbelastung von Dividenden, DB 1991, 779; Rödder, Belastungs- und Gestaltungswirkungen des geplanten SolZ, DB 1991, 921; Rödder, Belastung und Volumen von Ausschüttungen nach der endgültigen Ausgestaltung des SolZ, DB 1991, 1400; Schneider, Sinn und Widersinn der steuerlichen Investitionsförderung für die neuen Bundesländer und des S...mehr

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Solidaritätszuschlag: Defin... / 3 Rechte und Pflichten des Arbeitgebers

3.1 Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich Das Betriebsstättenfinanzamt kann allgemein oder auf Antrag des Arbeitgebers zulassen, dass die Lohnsteuer nach dem voraussichtlichen Jahresarbeitslohn des Arbeitnehmers ermittelt wird (permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich). Die nach diesem Verfahren für den laufenden Arbeitslohn eines Lohnzahlungszeitraums ermittelte Lohnsteuer ist...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Solidaritätszuschlag auf Einkommensteuer auf Kapitalerträge und auf Lohnsteuer nach § 39b Abs 3 EStG (§ 4 S 4 SolZG)

Rn. 8 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Nach § 4 S 4 SolZG ist der SolZ auf die ESt auf KapErtr nach § 32d Abs 3 und 4 EStG ungeachtet der Milderungsregelung des § 4 S 2 SolZG entsprechend der Grundregel des § 4 S 1 EStG mit 5,5 % der Bemessungsgrundlage zu erheben. § 4 S 4 SolZG ist durch das JStG 2010 eingefügt worden (ausführlich dazu s Rn 1 und s § 3 SolZG Rn 25 (Mues)). Seit de...mehr

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Solidaritätszuschlag: Defin... / 1.1 Zuschlagshöhe

Der Solidaritätszuschlag beträgt grundsätzlich 5,5 % der jeweiligen Lohnsteuer bzw. der im Veranlagungsverfahren festgesetzten Einkommensteuer; Bruchteile eines Cents, die sich bei der Berechnung des Zuschlags ergeben, bleiben außer Ansatz. Wegen der besonderen Berechnungsweise ist der Solidaritätszuschlag in folgenden Fällen jeweils gesondert zu ermitteln: vom laufenden Arbei...mehr

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Solidaritätszuschlag / 1 Rechtliche Grundlagen

Zwar ist der Solidaritätszuschlag eine selbstständige Steuer (sog. Annexsteuer), gleichwohl ist er an die Körperschaftsteuer angeknüpft. Der Körperschaftsteuerbescheid ist Grundlagenbescheid für den Bescheid über den Solidaritätszuschlag. Aus diesem Grund wird es im Regelfall entbehrlich sein, den Bescheid über den Solidaritätszuschlag zur Körperschaftsteuer gesondert mit Ei...mehr

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Solidaritätszuschlag: Defin... / 3.1 Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich

Das Betriebsstättenfinanzamt kann allgemein oder auf Antrag des Arbeitgebers zulassen, dass die Lohnsteuer nach dem voraussichtlichen Jahresarbeitslohn des Arbeitnehmers ermittelt wird (permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich). Die nach diesem Verfahren für den laufenden Arbeitslohn eines Lohnzahlungszeitraums ermittelte Lohnsteuer ist auch Bemessungsgrundlage für den Solidari...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Erhebung des Solidaritätszuschlags als Ergänzungsabgabe (§ 1 Abs 1 SolZG)

A. Rechtsnatur des Solidaritätszuschlags Rn. 5 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Nach § 1 Abs 1 SolZG ist der SolZ eine Ergänzungsabgabe iSd Art 106 Abs 1 Nr 6 GG . Der Begriff der Ergänzungsabgabe ist im GG nicht definiert. Nach der verfassungsgerichtlichen Rspr handelt es sich bei der Ergänzungsabgabe iSd Art 106 Abs 1 Nr 6 GG um eine "Steuer vom Einkommen" iSd § 3 Abs 1 AO (vgl BV...mehr

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Solidaritätszuschlag / 6 Lohnsteuer-Jahresausgleich

Führt der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer einen Lohnsteuer-Jahresausgleich durch, muss er auch für den Solidaritätszuschlag einen Jahresausgleich vornehmen. Darf er den Lohnsteuer-Jahresausgleich nicht durchführen, gilt dies ebenso für den Solidaritätszuschlag. Ergibt der Jahresausgleich, dass die Summe der im Kalenderjahr einbehaltenen Abzugsbeträge den zu erhebenden Solida...mehr

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Solidaritätszuschlag / 2 Bemessungsgrundlage

Bemessungsgrundlage ist die festgesetzte positive Körperschaftsteuer. Da die Körperschaftsteuer stets 15 % beträgt, werden für jeden zu versteuernden Euro 0,15 EUR Körperschaftsteuer und darauf 5,5 % (= 0,00825 EUR) Solidaritätszuschlag festgesetzt. Die steuerliche Gesamtbelastung beträgt somit 15,825 % des zu versteuernden Einkommens. Hinzu kommt noch die Belastung des Gewi...mehr

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Solidaritätszuschlag / Zusammenfassung

Begriff Der Solidaritätszuschlag ist als Ergänzungsabgabe eine selbstständige, gesondert von der Lohnsteuer sowie der Einkommen- und Körperschaftsteuer zu erhebende Steuer. Sein Aufkommen fließt in vollem Umfang dem Bund zu. Abgabepflichtig sind alle Arbeitnehmer, von deren Arbeitslohn Lohnsteuer zu erheben ist sowie sämtliche einkommensteuerpflichtige Personen (und Körpersc...mehr

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Solidaritätszuschlag / 3.2 Sonstige Bezüge

Die sonstigen Bezüge werden dem laufenden Arbeitslohn hinzugerechnet. Denn Grundlage ist die Jahreslohnsteuer. Prüft der Arbeitgeber, ob die Freigrenze überschritten wird, hat dieser auf die Jahreslohnsteuer abzustellen.[1] Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Arbeitgeber von geringeren oder durchschnittlichen Arbeitslöhnen unterjährig keinen Solidaritätszuschlag ein...mehr

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Solidaritätszuschlag / 3 Festsetzung

Die Festsetzung des Solidaritätszuschlags erfolgt nicht nur bei der Steuerfestsetzung im Rahmen des Jahresbescheides, sondern auch bereits bei der Festsetzung der Steuervorauszahlungen. Bei einer Körperschaft kann es im Steuerabzugsverfahren zum Einbehalt von Steuern und damit auch von Solidaritätszuschlag kommen, z. B. bei erzielten Kapitalerträgen oder erhaltenen Dividende...mehr

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Solidaritätszuschlag / 5 Vergütungen an Gesellschafter

Anders ist die Sachlage für vereinbarte und gezahlte Vergütungen an Gesellschafter, z. B. Geschäftsführergehalt. Diese stellen grundsätzlich Betriebsausgaben dar und mindern als solche die steuerliche Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Körperschaftsteuer und auch des Solidaritätszuschlags. Durch eine steuerlich anzuerkennende Gehaltserhöhung lassen sich die Steuerfe...mehr

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Solidaritätszuschlag / 7 Exkurs: GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG unterliegt – wie auch andere Mitunternehmerschaften – nicht direkt der Besteuerung mit Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer. Folglich wird bei der GmbH & Co. KG kein Solidaritätszuschlag festgesetzt. Lediglich die Gesellschafter (Mitunternehmer) sind Steuersubjekte (§ 1 EStG bzw. § 1 KStG). Deshalb wird bei den Gesellschaftern auf den jeweiligen Gewinnan...mehr

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Solidaritätszuschlag / 3.1 Lohnsteuerpauschalierung

Die Nullzone sowie die Regelung zur Milderungszone sind nicht anzuwenden, wenn der Solidaritätszuschlag für pauschal besteuerte Vergütungen bzw. Arbeitslöhne erhoben wird.[1] Der Solidaritätszuschlag ist bei einer Pauschalierung der Lohnsteuer unverändert mit 5,5 % zu erheben.mehr

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Solidaritätszuschlag / 4 Gewinnausschüttungen

Da sich Gewinnausschüttungen nicht auf die Höhe des zu versteuernden Einkommens auswirken (§ 8 Abs. 3 Satz 1 KStG), haben diese auch keine mittelbare Auswirkung auf die Höhe des Solidaritätszuschlags. Damit ist es für die Steuerfestsetzung einer Körperschaft unerheblich, ob diese ihren Gewinn ausschüttet oder thesauriert. Um eine echte doppelte Steuerbelastung – und damit auc...mehr

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Solidaritätszuschlag / 2.1 Nullzone/Freigrenze

Im Lohnsteuerabzugsverfahren hat der Arbeitgeber einen Solidaritätszuschlag nur zu erheben, wenn die tatsächliche Lohnsteuer folgende Werte übersteigt:mehr

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Solidaritätszuschlag / 4 Faktorverfahren für Ehe-/Lebenspartner

Haben sich Ehe-/Lebenspartner für das Faktorverfahren entschieden, ist für die Berechnung des Solidaritätszuschlags beim Steuerabzug die Lohnsteuer zugrunde zu legen, die sich bei Anwendung des entsprechenden Faktors ergibt. Dies gilt für laufenden Arbeitslohn, ggf. unter Einbeziehung von sonstigen Bezügen. Bei Verwendung der Lohnsteuertabelle ermittelt der Arbeitgeber den Z...mehr

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Solidaritätszuschlag / Lohnsteuer

1 Zuschlagshöhe Der Zuschlagssatz beträgt grundsätzlich 5,5 % der jeweiligen Lohnsteuer bzw. der im Veranlagungsverfahren ermittelten Einkommensteuer. Der Zuschlag wird auch von der pauschalen Lohnsteuer erhoben.[1] Die zutreffenden Solidaritätszuschlagsbeträge können der Lohnsteuertabelle entnommen werden. 2 Berechnung und Einbehalt 2.1 Nullzone/Freigrenze Im Lohnsteuerabzugsver...mehr

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Solidaritätszuschlag / 2 Berechnung und Einbehalt

2.1 Nullzone/Freigrenze Im Lohnsteuerabzugsverfahren hat der Arbeitgeber einen Solidaritätszuschlag nur zu erheben, wenn die tatsächliche Lohnsteuer folgende Werte übersteigt:mehr

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Solidaritätszuschlag / 1 Zuschlagshöhe

Der Zuschlagssatz beträgt grundsätzlich 5,5 % der jeweiligen Lohnsteuer bzw. der im Veranlagungsverfahren ermittelten Einkommensteuer. Der Zuschlag wird auch von der pauschalen Lohnsteuer erhoben.[1] Die zutreffenden Solidaritätszuschlagsbeträge können der Lohnsteuertabelle entnommen werden.mehr

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Solidaritätszuschlag / 3 Besonderheiten

3.1 Lohnsteuerpauschalierung Die Nullzone sowie die Regelung zur Milderungszone sind nicht anzuwenden, wenn der Solidaritätszuschlag für pauschal besteuerte Vergütungen bzw. Arbeitslöhne erhoben wird.[1] Der Solidaritätszuschlag ist bei einer Pauschalierung der Lohnsteuer unverändert mit 5,5 % zu erheben. 3.2 Sonstige Bezüge Die sonstigen Bezüge werden dem laufenden Arbeitslohn...mehr

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Solidaritätszuschlag / Körperschaftsteuer

1 Rechtliche Grundlagen Zwar ist der Solidaritätszuschlag eine selbstständige Steuer (sog. Annexsteuer), gleichwohl ist er an die Körperschaftsteuer angeknüpft. Der Körperschaftsteuerbescheid ist Grundlagenbescheid für den Bescheid über den Solidaritätszuschlag. Aus diesem Grund wird es im Regelfall entbehrlich sein, den Bescheid über den Solidaritätszuschlag zur Körperschaft...mehr

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Solidaritätszuschlag / 2.3 Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen

Bei der Ermittlung der Lohnsteuer werden keine Freibeträge für Kinder berücksichtigt. Stattdessen wird das einkommensunabhängige Kindergeld ausgezahlt. Anders verhält es sich beim Solidaritätszuschlag. Bei seiner Ermittlung wird stets eine in Betracht kommende Kinderentlastung gewährt: Ansatz sowohl des Freibetrags für das sächliche Existenzminimum des Kindes (Kinderfreibetr...mehr

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Solidaritätszuschlag / 2.2 Milderungszone / Übergangszone

Die Milderungszone soll einen Belastungssprung vermeiden, d. h. bei geringer Überschreitung der Freigrenzen wird der Solidaritätszuschlag nicht sofort in voller Höhe mit 5,5 % erhoben. Im sog. Milderungsbereich gilt eine besondere Berechnungsmethode: Danach darf der Zuschlag 11,9 % des Unterschiedsbetrags zwischen der Lohnsteuer und den Freigrenzen nicht übersteigen, wobei B...mehr

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Solidaritätszuschlag / 5 Aufzeichnungspflichten, Anmeldung und Abführung

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Solidaritätszuschlag zusätzlich zur Lohnsteuer vom Arbeitslohn des Arbeitnehmers einzubehalten. Der Zuschlag ist im Lohnkonto gesondert aufzuzeichnen und jeweils zum selben Zeitpunkt wie die Lohnsteuer an das Betriebsstättenfinanzamt anzumelden und abzuführen. Der Zuschlag ist in der Lohnsteuer-Anmeldung gesondert zu erklären und in der L...mehr