Fachbeiträge & Kommentare zu Software

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§ 24 IT-Recht / 3. Checkliste: SaaS-Vertrag

Rz. 51 Im Erstgespräch mit dem Mandanten sind die folgenden Informationen einzuholen:mehr

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§ 24 IT-Recht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 1 Aktienrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 141 Die TOP Software OHG ist ein junges Hightech-Unternehmen, das durch die Entwicklung und Vermarktung von innovativer Anwender-Software ein rapides Umsatz- und Gewinnwachstum erzielt hat und über außerordentliche Wachstumschancen verfügt. Zu deren Realisierung bedarf es einer nachhaltigen Stärkung der Eigenkapitalbasis. Die vier Gründergesellschafter wollen deshalb das...mehr

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§ 24 IT-Recht / III. Hinterlegung von Quellcode

1. Typischer Sachverhalt Rz. 17 Der Auftragnehmer entwickelt für den Auftraggeber eine bestimmte Software. Die Pflege der Software und die Fehlerbeseitigung sollen anschließend grundsätzlich durch den Auftragnehmer durchgeführt werden. Die Parteien wollen jedoch auch Vorsorge für den Fall treffen, dass Pflege und Fehlerbeseitigung im weiteren Zeitverlauf nicht mehr durch den ...mehr

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§ 24 IT-Recht / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Zugang zum Quellcode Rz. 18 Fehlen ausdrückliche Vereinbarungen, hat der Erwerber eines Computerprogramms vielfach keinen Anspruch auf eine Herausgabe des (korrespondierenden, kommentierten) Quellcodes und – soweit überhaupt noch separat vorliegend – der dazugehörigen Dokumentation.[39] Anderes kann sich z.B. in Fällen ergeben, in denen der Besteller die Fehlerbeseitigung ...mehr

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§ 24 IT-Recht / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Vertragsrechtliche Überlegungen Rz. 31 Die Überlassung von Standardsoftware auf Dauer gegen Einmalentgelt wird von der Rechtsprechung regelmäßig als Kauf qualifiziert.[64] Im Bereich des B2C-Geschäfts sind neben den AGB-rechtlichen Beschränkungen der Vertragsfreiheit insb. auch die Regelungen der §§ 327 BGB zu Verbraucherverträgen über digitale Produkte und zum Verbrauchsgü...mehr

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§ 24 IT-Recht / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Vertragsrechtliche Überlegungen Rz. 2 Bei Verträgen über die Entwicklung von Software handelt es sich klassischerweise um Verträge, die zwischen Unternehmen geschlossen werden. Verbraucherschutzrechtliche Gestaltungsschranken bestehen daher in der Regel nicht, insbesondere sind die neu ins BGB eingefügten Regelungen über Verträge über digitale Produkte nicht anwendbar, es ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / XIII. Muster: Beschluss über vereinfachte Kapitalherabsetzung

Rz. 280 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.38: Beschluss über vereinfachte Kapitalherabsetzung Verhandelt zu Frankfurt am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschien Herr Felix Knall, wohnhaft Oststraße 10, 60000 Frankfurt, Kaufmann, geb. am 1.12.1958 – dem N...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 64 Nicht Herr Trakel aus dem Sachverhalt A. I. (vgl. Rdn 1), sondern die Taxelex Inc., eine in den USA ansässige Gesellschaft, möchte in Deutschland eine GmbH zum Vertrieb von Software speziell für Anwälte und Steuerberater gründen. Mit der Gründung beauftragt sie einen Rechtsanwalt.mehr

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§ 24 IT-Recht / III. Checkliste: Softwarepflegevertrag

Rz. 59 Im ersten Mandantengespräch sind die folgenden Informationen einzuholen:mehr

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§ 24 IT-Recht / 3. Checkliste: Softwarelizenzvertrag für Unternehmen

Rz. 43 Im ersten Mandantengespräch sind die folgenden Informationen einzuholen:mehr

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§ 27 Kaufrecht / 3. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 191 Gegenstand des UN-Kaufrechts sind Kaufverträge über Waren, soweit sie nicht für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.[361] Bei einem nicht erkennbaren Kauf für den persönlichen Gebrauch findet das UN-Kaufrecht jedoch Anwendung.[362] Das UN-Kaufrecht gilt auch für über das Internet abgeschlossene Geschäfte, nicht jedoch Online-Auktionen.[363] Für das UN-Kaufrecht i...mehr

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§ 24 IT-Recht / b) Insolvenzfestigkeit der Hinterlegungsabrede

Rz. 19 Das zentrale Problem bei der Gestaltung von Hinterlegungsvereinbarungen ist die Frage der Insolvenzfestigkeit solcher Abreden,[42] obwohl gerade die Herstellerinsolvenz vielfach wesentlicher Antriebsfaktor für den Abschluss einer Hinterlegungsvereinbarung ist. Um Probleme mit der Insolvenzfestigkeit von vornherein auszuschließen, sollte jeweils überlegt werden, ob Her...mehr

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§ 24 IT-Recht / c) Digital Services Act

Rz. 49 Seit dem 17.2.2024 gelten für alle Unternehmen die Vorschriften des Digital Services Act[101] (im Folgenden: "DSA"). Der DSA gilt für sog. Vermittlungsdienste, welche – entsprechend der teilweise durch den DSA abgelösten E-Commerce Richtlinie[102] (im Folgenden: "ECRL") – in die drei Kategorien eingeteilt werden: reine Durchleitung, Caching und Hosting (Art. 3 lit. g)...mehr

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§ 24 IT-Recht / III. Checkliste: Vertriebslizenzvereinbarung

Rz. 27 Im ersten Mandantengespräch sind die folgenden Punkte zu klären:mehr

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§ 17 GmbH-Recht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Herr Trakel hat eine branchenspezifische Software für Rechtsanwälte und Steuerberater entwickelt. Er beabsichtigt, diese auf den Markt zu bringen. Um sein Haftungsrisiko zu verringern, möchte er sein Geschäft in der Rechtsform einer GmbH führen und alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer bleiben. Rz. 2 Er sucht anwaltliche Beratung zur Gründung der GmbH und Gestal...mehr

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§ 24 IT-Recht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 8 Bankrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 71 A unterhält bei der Sparkasse ein Girokonto, das er auch im Wege des Online-Bankings nutzt. Nach den mit A vereinbarten Bedingungen der Sparkasse für das Online-Banking erhält der Teilnehmer Zugang zum Online-Banking, wenn er einen Anmeldenamen angibt und er sich unter Verwendung eines von der Sparkasse angeforderten Authentifizierungselements ausweist. Die Erteilung ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / VIII. Muster: IHK-Anfrage bezüglich der Firma der GmbH

Rz. 53 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.3: IHK-Anfrage bezüglich der Firma der GmbH Industrie- und Handelskammer 60000 Frankfurt am Main Firmierung (Neugründung) – Taxelex GmbH Wir vertreten Herrn Tobias Trakel, der eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma Taxelex GmbH zu gründen beabsichtigt. Gegenstand der Gesellschaft ist die Erst...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / VI. Muster: Gesellschaftsvertrag

Rz. 51 Für den Fall des Gründungsprotokolls eignet sich das Musterprotokoll (vgl. Rdn 60). Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.2: Gesellschaftsvertrag § 1 Sitz Der Sitz der Gesellschaft ist Frankfurt am Main. § 2 Firma Die Firma der Gesellschaft lautet: Taxelex GmbH. § 3 Gegenstand Gegenstand der Gesellschaft ist die Erstellung und der Vertrieb branchenspezi...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / VII. Muster: Einberufung der Versammlung durch Minderheit

Rz. 167 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.22: Einberufung der Versammlung durch Minderheit Einschreiben Den Gesellschaftern der Trakel und Kollegen Taxelex GmbH Wir, die unterzeichnenden Gesellschafter Matthias Meier und Jürgen Gutmann, laden Sie gem. § 50 Abs. 3 GmbHG zu einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung am _________________________ um...mehr

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§ 45 Unternehmenskooperation / IV. Muster: Kooperationsvertrag

Rz. 5 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 45.1: Kooperationsvertrag Kooperationsvertrag über die Regelung der Zusammenarbeit im Rahmen des Gemeinschaftsunternehmens XYZ zwischen Firma X, _________________________ und Firma Y, _________________________ Präambel Die Vertragspartner haben unter dem Firmennamen "XYZ" ein Gemeinschaftsunternehmen errichtet. Gegens...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Kreditunwürdigkeit der GmbH nach MoMiG unbeachtlich, aber von Bedeutung für Altfälle

Rz. 301 Die durch das MoMiG überholten Vorschriften über eigenkapitalersetzende Gesellschafterleistungen setzten voraus, dass die Gesellschafter der GmbH in der Krise, statt Eigenkapital zuzuführen, andere Leistungen gewährten. Für Neufälle nach der am 1.11.2008 in Kraft getretenen Neuregelung kommt es auf die nach altem Recht problematisierten Fragen von Kreditunwürdigkeit ...mehr

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§ 45 Unternehmenskooperation / IV. Muster: Absichtserklärung

Rz. 15 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 45.3: Absichtserklärung Absichtserklärung zwischen X und Y § 1 Präambel Im Rahmen eines Outsourcing-Projekts wird Y die Lagerhaltung für X im Laufe des Jahres _________________________ übernehmen und mit der Lagerhaltung von X zusammenführen. Y hat neben X noch weitere Auftraggeber, für die Lagerhaltung übernommen ...mehr

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§ 27 Kaufrecht / Literaturtipps

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Berichtswesen und Kennzahle... / 3 Beispiele für zukunftsfähige Berichte

Wie aussagekräftige und zukunftsfähige Berichte gestaltet werden können, wird im Folgenden anhand von 4 typischen Beispielen gezeigt. Diese sind angelehnt an Berichte eines produzierenden Unternehmens und können aufgrund der bereits angedeuteten Individualität des Berichtswesens nur Muster und Anregung zur Gestaltung des eigenen Reportings sein. Zudem hängen die Gestaltungsm...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 205 Herr Trakel aus dem Fall A. I. (siehe Rdn 1) ist verheiratet und hat fünf Kinder. Von den fünf Kindern interessiert sich die Tochter Valerie, die nach Ausbildung zur Finanzbeamtin einen Studiengang als Informatikerin abgeschlossen hat und schließlich Steuerberaterin geworden ist, für die Geschäfte der Taxelex GmbH. Seine anderen Kinder sind nicht an Rechtswissenschaf...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag

Rz. 83 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.13: Gesellschaftsvertrag § 1 Firma und Sitz, Dauer, Geschäftsjahrmehr

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§ 24 IT-Recht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 54 Die Parteien schließen einen Vertrag, aufgrund dessen der Auftragnehmer für den Auftraggeber eine bestimmte Software[107] pflegen soll. Dabei können sowohl periodisch wiederkehrende, allgemeine Pflegeleistungen vereinbart werden als auch die Beseitigung von Funktionsstörungen innerhalb bestimmter Fristen. Der Auftraggeber soll im Wesentlichen zur Zahlung einer wiederk...mehr

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§ 24 IT-Recht / c) Datensicherung

Rz. 4 Bei der Entwicklung und vor allem bei der anschließenden Implementierung von Individualsoftware hat der Auftragnehmer vielfach Arbeiten an bestehenden Systemen durchzuführen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, in welchem Umfang Auftraggeber und Auftragnehmer für die Datensicherung verantwortlich sind. Vielfach wird es dabei im gewerblichen Anwenderbereich zu...mehr

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§ 24 IT-Recht / a) Vertragsrechtliche Überlegungen

Rz. 31 Die Überlassung von Standardsoftware auf Dauer gegen Einmalentgelt wird von der Rechtsprechung regelmäßig als Kauf qualifiziert.[64] Im Bereich des B2C-Geschäfts sind neben den AGB-rechtlichen Beschränkungen der Vertragsfreiheit insb. auch die Regelungen der §§ 327 BGB zu Verbraucherverträgen über digitale Produkte und zum Verbrauchsgüterkauf (§ 474 ff. BGB) samt der g...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / a) Überlassung von Unterlagen

Rz. 31 § 86a Abs. 1 HGB statuiert die Pflicht – Nebenpflicht – des Unternehmers, den Handelsvertreter mit den notwendigen Unterlagen zu versorgen. Die Aufstellung ist nicht vollständig.[102] Unter den Begriff "erforderliche Unterlagen" fallen einschlägige Kundenlisten, soweit vorhanden, sowie sonstige Sachen, die der Handelsvertreter speziell zur Anpreisung bei der Kundschaf...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 149 Geschäftsführer der Trakel und Kollegen Taxelex GmbH aus dem Fall D. I (vgl. Rdn 80) sind die Herren Baumeister und Meilinger. Zur Feststellung des Jahresabschlusses und zum Beschluss über die Ergebnisverwendung soll eine ordentliche Gesellschafterversammlung einberufen werden. Alternativ: Rz. 150 Die Gesellschafter Meier (Geschäftsanteil 50.000 EUR) und Gutmann (Gesch...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 80 Herr Trakel aus dem Fall A. I. (siehe Rdn 1) hat es sich anders überlegt. Er möchte – nach außen dokumentiert – eine kapitalkräftige GmbH gründen, um sofort einen Geschäftsbetrieb größeren Umfanges aufzunehmen. Er selbst kann 320.000 EUR aufbringen. Zusätzlich gewinnt er den Kaufmann Matthias Meier, die Knall + Co. Elektronik GmbH und die Zinn Hard- und Software GmbH,...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / IV. Muster: Anmeldung zum Handelsregister

Rz. 227 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.31: Anmeldung zum Handelsregister Amtsgericht Frankfurt Handelsregister 60000 Frankfurt am Main Zum Handelsregister der Trakel und Kollegen Taxelex GmbH HRB _________________________ überreiche ich als alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer das Folgende:mehr

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Berichtswesen und Kennzahle... / Einführung

Berichtswesen und Kennzahlen haben die Aufgabe, Geschäftsleitung, Führungskräfte, Mitarbeiter und interessierte Dritte über ausgewählte und wichtige Sachverhalte des Betriebes gezielt zu informieren. Dabei wird vor allem in kleinen und mittelständischen Betrieben zu einem großen Teil auf selbst erstellte Lösungen mit Microsoft-Produkten, etwa Excel und/oder Powerpoint, zurüc...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / V. Muster: Sachgründungsberichte

Rz. 79 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.12: Sachgründungsberichte Ich, der unterzeichnende alleinige Gesellschafter der Taxelex GmbH, erstatte den folgenden Sachgründungsbericht: Einbringung eines beweglichen Gegenstandes (Pkw) Herr Trakel leistet die von ihm übernommene Stammeinlage von 50.000 EUR in Höhe von 10.000 EUR durch Einbringung des ihm geh...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / V. Muster: Einberufungsverlangen

Rz. 165 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.21: Einberufungsverlangen Einschreiben/Rückschein Geschäftsführer der Trakel und Kollegen Taxelex GmbH Wir, die unterzeichnenden Gesellschafter Matthias Meier und Jürgen Gutmann, halten ausweislich der Gesellschafterliste zusammen Geschäftsanteile im Nennbetrag von insg. 80.000 EUR am Stammkapital der Gesellsch...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / XI. Muster: Genehmigtes Kapital

Rz. 278 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.37: Genehmigtes Kapital Verhandelt zu Frankfurt am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschien Herr Felix Knall, wohnhaft Oststraße 10, 60000 Frankfurt, Kaufmann, geb. am 1.12.1958 – dem Notar von Person bekannt –. De...mehr

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§ 8 Bankrecht / bb) Ausschluss, insbesondere mangels starker Kundenauthentifizierung

Rz. 78 Ein Schadensersatzanspruch des Zahlungsdienstleisters ist ausgeschlossen, wenn der Zahlungsdienstleister keine starke Kundenauthentifizierung verlangt hat oder der Zahlungsvorgang nach einer Anzeige des Zahlungsdienstnutzers über den Verlust oder die missbräuchliche Nutzung des Zahlungsinstruments ausgeführt wurde, § 675v Abs. 4 Nr. 1, Abs. 5 BGB.[111] Die starke Kunde...mehr

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§ 27 Kaufrecht / bb) Rücktritt

Rz. 73 § 437 Nr. 2 BGB verweist für den Rücktritt auf die allgemeinen Regeln des § 323 BGB und des § 326 Abs. 5 BGB. Ist eine mangelfreie Leistung unmöglich, kann der Käufer nach § 326 Abs. 5 BGB zurücktreten. Dagegen besteht ein Rücktrittsrecht nach § 323 Abs. 1 BGB, wenn der Verkäufer die Kaufsache nicht oder nicht vertragsgemäß liefert. Der Mangel darf nicht unerheblich s...mehr

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§ 23 Internationales Zivilp... / b) Europäisches Mahnverfahren (EuMahnVO)

Rz. 51 Die Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens [155] (EuMahnVO) ermöglicht Gläubigern die schnelle und kostengünstige Beitreibung unbestrittener Forderungen in Zivil- und Handelssachen nach einem einheitlichen Verfahren auf der Grundlage von Formblättern,[156] sofern mindestens eine der Parteien ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufen...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / IV. Muster: Beschluss effektive Kapitalerhöhung mit Übernahmeerklärung

Rz. 271 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.32: Beschluss effektive Kapitalerhöhung mit Übernahmeerklärung Verhandelt zu Frankfurt am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschien Herr Felix Knall, wohnhaft Oststraße 10, 60000 Frankfurt, Kaufmann, geb. am 1.12....mehr

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§ 12 Datenschutzrecht / 2. Auswahl und Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Rz. 33 Zum Datenschutzbeauftragten kann nur bestellt werden, wer fachlich und charakterlich in der Lage ist, die in Art. 39 DSGVO genannten Aufgaben zu erfüllen. Hierzu gehören die Unterrichtung des Verantwortlichen hinsichtlich der Pflichten nach der DSGVO bzw. dem BDSG, die Überwachung der Einhaltung von Datenschutzbestimmungen sowie eine Beratung im Hinblick auf die Daten...mehr

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§ 42 Transportrecht / c) Logistik

Rz. 48 Im Rahmen der Logistik erbringen die Spediteure zunehmend auch Leistungen, die weder unter das gesetzliche noch unter das berufsständische Recht (ADSp) zu subsumieren sind. Es handelt sich hierbei um Leistungen, die auf die Produktion von Waren (Einbau von Decodern) oder den Handel mit Waren bezogen sind. Es ist ganz wichtig, ja von entscheidender Bedeutung für die Ve...mehr

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§ 24 IT-Recht / 5. Anmerkungen zum Muster

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§ 39 Steuerrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 98 Zur weitgehenden Ausschöpfung der Steuerquellen sieht § 371 AO die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige im Falle der Steuerhinterziehung nach § 370 AO vor.[123] Durch das in Anlehnung an die Rechtsprechungsänderung des BGH[124] erlassene Schwarzgeldbekämpfungsgesetz vom 28.4.2011 und das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zu...mehr

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§ 27 Kaufrecht / bb) Sachmangel bei dauerhafter Bereitstellung der digitalen Elemente, § 475c BGB

Rz. 113 Die Parteien können beim Kauf einer Ware mit digitalen Elementen auch die dauerhafte Bereitstellung der digitalen Elemente über einen bestimmten oder unbestimmten Zeitraum hinweg vereinbaren, § 475c i.V.m. § 327e Abs. 1 S. 3 BGB.[201] Beispiele dafür sind etwa Verkehrsdaten in einem Navigationssystem oder eine Smartphone-App in Verbindung mit einer Smartwatch.[202] B...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 83 Gemäß § 15 S. 1 HOAI i.V.m. § 650g Abs. 4 S. 1 BGB hat der Architekt einen Honoraranspruch, wenn die Leistung abgenommen ist und eine prüffähige Honorarschlussrechnung überreicht wird. Zuvor hat er Anspruch auf Abschlagszahlungen (§ 15 S. 2 HOAI i.V.m. § 632a BGB). Das Erfordernis der Abnahme (vgl. § 641 Abs. 1 BGB) ist erst mit der HOAI 2013 aufgenommen worden. Archi...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 6. Anmerkungen zum Muster

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