Fachbeiträge & Kommentare zu Software

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 2.4.3 ESRS E4-6 – Erwartete finanzielle Effekte durch Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

Rz. 46 Bei den Angaben im Hinblick auf die voraussichtlichen finanziellen Effekte wesentlicher biodiversitäts- und ökosystembezogener Risiken und Chancen sind die Anforderungen gem. ESRS 2.48(d) zu berücksichtigen (ESRS E4.42 f.; § 4 Rz 107). Darüber hinaus wird gefordert: dass die zu tätigenden Angaben eine Quantifizierung der erwarteten finanziellen Effekte in monetären Ein...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 5 Prüfungshandlungen

Rz. 56 Im Zuge eines Attestierungsauftrags zur sonstigen betriebswirtschaftlichen Prüfung gibt der Wirtschaftsprüfer über die in der Nachhaltigkeitsberichterstattung inkludierten Sachverhaltsinformationen eine zusammenfassende Beurteilung ab.[1] Von besonderer Bedeutung hierfür ist das Zusammenspiel zwischen Nachhaltigkeitsbelangen, den für die Messung bzw. Evaluierung der N...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.4.2.3 Branchen- und/oder unternehmensspezifische Nachhaltigkeitsinformationen

Rz. 80 Gem. ESRS VSME.10 f. können je nach Unternehmenstätigkeit zusätzliche qualitative oder quantitative branchenspezifische oder unternehmensspezifische Informationen in den Nachhaltigkeitsbericht aufgenommen werden. EFRAG hat bewusst vage formuliert, um die Angabe solcher zusätzlichen branchen- oder unternehmensspezifischen Informationen zu fördern, ohne diese verpflicht...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben

Rz. 15 ESRS E4 erläutert eingangs die Verbindung der Angabepflichten des ESRS E4 mit den Angabepflichten nach ESRS 2, Kap. 2, 3 und 4 (ESRS E4.8). Die sich hieraus ergebenden Angabepflichten sind zentral mit den weiteren Offenlegungen nach ESRS 2 vorzulegen. Bei der Angabepflicht nach ESRS 2 SBM-3 zu Biodiversität und Ökosystemen besteht demgegenüber das Wahlrecht, die einsc...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 5 Das übergreifend abzudeckende Thema des ESRS E1 ist der Klimawandel (climate change). Die korrespondierenden Unterthemen sind Anpassung an den Klimawandel, Klimaschutz und Energie. Wie in Rz 57 dargelegt, fallen in das Unterthema Energie Angaben zur Energieeffizienz und zur Nutzung von erneuerbaren Energien. Im Gegensatz zu anderen themenspezifischen ESRS sind dem ESRS...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.1 Allgemeine Angaben im Zusammenhang mit ESRS 2

Rz. 8 Im Abschnitt "ESRS 2 Allgemeine Angaben" von ESRS E1 wird zunächst dargelegt, wo die geforderten Angabepflichten aus diesem Abschnitt in der Nachhaltigkeitserklärung zu tätigen sind. Ein Teil der Angaben ist mit den "Allgemeinen Informationen" zu berichten, längsseits der "Allgemeinen Angaben" nach ESRS 2 (ESRS 1, App. D: Aufbau der ESRS-Nachhaltigkeitserklärung). Die ...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 1.1.3 Prüfung der Nachhaltigkeitserklärung gem. CSRD

Rz. 7 Die verpflichtende externe materielle Prüfpflicht wird durch die Corporate Sustainability Reporting Directive[1] (CSRD) normiert (siehe zum Zeitplan der Umsetzung § 1 Rz 11). Die in einem ersten Schritt extern materiell mit begrenzter Sicherheit zu prüfenden Inhalte umfassen demnach:[2] die Übereinstimmung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit den gesetzlichen Anford...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 5 Tab. 1 zeigt die Nachhaltigkeitsaspekte, die bei der Wesentlichkeitsanalyse zu würdigen sind, inkl. der Themen, Unterthemen und Unter-Unterthemen für ESRS E4:mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 8 Qualitätskriterien des ESRS 1

Rz. 80 Vor dem Hintergrund der künftigen Prüfung der im (Konzern-)Lagebericht enthaltenen Nachhaltigkeitserklärung sind insbes. die in ESRS 1, App. B (§ 3 Rz 18 ff.) aufgeführten qualitativen Informationscharakteristika von Bedeutung. Diese beinhalten die: Relevanz (ESRS 1.QC1–QC4), wahrheitsgetreue Darstellung (ESRS 1.QC5–QC9), Vergleichbarkeit (ESRS 1.QC10–QC12), Überprüfbarke...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.5.2 Basic Module

Rz. 89 Die ersten Angaben, die gem. B1 zu machen sind, betreffen die Grundlagen für die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts. Dazu gehört die Angabe, ob Option A (nur Basic Module) oder Option B (Basic und Comprehensive Module) gewählt wurde, ob Angaben aufgrund von Vertraulichkeit ausgelassen wurden sowie ob der Bericht auf Einzel- oder Konzernebene erfolgt. Im Fall eines...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.5.4 ESRS E1-6 – THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen

Rz. 71 Nach ESRS E1.44 hat das berichtende Unternehmen gesondert voneinander anzugeben: seine Scope-1-THG-Bruttoemissionen (sowohl als Angabe in Tonnen CO2-Äquivalent als auch unter Nennung des prozentualen Anteils der Scope-1-Treibhausgasemissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen; Letzteres ergibt sich aus ESRS E1.48), seine Scope-2-THG-Bruttoemissionen (in Tonnen CO...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.5.8 ESRS E1-9 – Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen

Rz. 100 Die Angabepflicht ESRS E1-9 erweitert die Informationen zu den aktuellen finanziellen Effekten gem. ESRS 2 SBM-3 (ESRS 2.48(d)). Sie erfordert Angaben einerseits über die erwarteten finanziellen Effekte wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken, andererseits über wesentliche klimabezogene Chancen, von denen das Unternehmen profitieren könnte. Das Hauptziel...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Outsourcing im HR-Bereich / 2.3 Onboarding Software

Der Begriff Onboarding leitet sich vom englischen „taking on board“ ab und bedeutet ins Deutsche übertragen „An-Bord-Nehmen“, also einen neuen Mitarbeiter im Unternehmen aufnehmen. Es handelt sich hierbei um einen Prozess im Personalmanagement, welcher sich dem Recruiting-Prozess anschließt und die Einarbeitung und Integration neuer Mitarbeiter in ein Unternehmen unterstütze...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Outsourcing im HR-Bereich / 2.2 Employee Self Service (ESS)

Mit einem Employee Self Service (Mitarbeiter-Selbstverwaltung) haben Mitarbeiter mit Hilfe einer webbsierten Anwendungs-Software oder einer mobilen Anwendung (App), Zugriff auf ihre eigenen Stammdaten und können personalbezogene Daten selbst anlegen, anzeigen, ändern oder Genehmigungsprozesse starten. Damit können die Mitarbeiter z. B. Anwesenheiten und Fehlzeiten selbst erfa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Outsourcing im HR-Bereich / 1.1.7 Formen und Unterformen

In der betrieblichen Praxis werden zahlreiche Formen bzw. Unterformen des Outsourcings und Kombinationen davon unterschieden. Die Wichtigsten sind: Application Service Providing (ASP): Hierbei handelt es sich um Anwendungsdienstleister, die dem Unternehmen Softwaredienste in Verbindung mit einem externen Datencenter zur Verfügung stellen. Das Unternehmen kann auf diese Weise ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Outsourcing im HR-Bereich / 3.2.2 Lohn- und Gehaltsabrechnung (Payroll)

Ein wesentlicher Teilbereich der Personaladministration ist die Entgeltabrechnung (sog. Payroll) der Mitarbeiter. Neben der Informationspflicht für den Mitarbeiter hat die Lohn- und Gehaltsabrechnung für das Unternehmen noch die Aufgabe der Nachweispflicht für externe Stellen (z. B. Finanzamt, Krankenkassen, Berufsgenossenschaft, Arbeitsagentur) und dient als Grundlage für d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Outsourcing im HR-Bereich / 3.2.3 Zeitwirtschaft

Die Zeitwirtschaft ist mehr als die reine Zeiterfassung von Mitarbeitern im Produktions- oder Dienstleistungsbereich. Die in den letzten Jahren zunehmende Arbeitszeitflexibilisierung, die vielfach auch tarifvertraglich geregelt ist, fordert von den Unternehmen eine umfassende Personaleinsatzplanung. Daneben sind Altersteilzeit- und Lebensarbeitszeitmodelle immer mehr in den ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Outsourcing im HR-Bereich / 2.1 Digitalisierung und Automatisierung

Praxis-Tipp Digitalisierung – es muss nicht immer gleich Outsourcing sein! In den letzten Jahren sind durch die fortschreitende Digitalisierung unzählige Möglichkeiten entstanden, Prozesse und Aufgaben zu automatisieren bzw. mindestens deutlich ressourcenschonender abzubilden. Nutzen Sie auch diese Möglichkeiten, um Ressourcen in HR für wertschöpfende Tätigkeiten und strategi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Projektmanagement / 1.11 Informationsaustausch und Kommunikation im Team

Erfolgreiches Projektmanagement steht und fällt mit einem reibungslosen Informationsaustausch und einer funktionierenden Kommunikation innerhalb des Projektteams. Diese Aspekte können durch den effektiven Einsatz von Projektmanagement-Software häufig entscheidend unterstützt und verbessert werden. Insbesondere durch die zusätzlichen Möglichkeiten gemeinsamer Laufwerke, Wisse...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Treiber für Agilität: Gründ... / 1.1 Technologischer Wandel und Digitalisierung

Der Begriff, der es hinsichtlich seiner Popularität wohl mit "Agilität" am ehesten aufnehmen kann, dürfte jener der "Digitalisierung" sein. Unter diesem Begriff werden allgemein "die Veränderungen von Prozessen, Objekten und Ereignissen, die bei einer zunehmenden Nutzung digitaler Geräte" erfolgen, verstanden[1]. Mithilfe von Informations- und Kommunikationstechnik vollzieht...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Mitarbeiterbefragungen konz... / 1 Das Instrument Mitarbeiterbefragung

Eine Mitarbeiterbefragung ist eine anonyme und überwiegend strukturierte Befragung aller Mitarbeiter mit Blick auf ihre Verbundenheit zum Unternehmen, sowie zur Wichtigkeit und Zufriedenheit mit relevanten Themen rund um Kultur, Führung und Atmosphäre im Unternehmen, das Arbeitsverhältnis und die Arbeitsbedingungen. Es geht also um eine Gesamtsicht und nicht um den einzelnen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.6.2 Selbst erstellte Software

Rz. 28 Hinsichtlich der Abgrenzung von Anschaffungs- und Herstellungsvorgängen kann auf die bestehenden GoB zurückgegriffen werden.[1] Danach ist das entscheidende Abgrenzungskriterium das sog. Herstellungsrisiko. Hierunter wird das wirtschaftliche Risiko einer nicht erfolgreichen Projektrealisierung verstanden.[2] Praxis-Beispiel Ein Unt erwirbt Standardsoftware von einem So...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1.4.5 Computerhardware und Software

Rz. 215 Für Gj, die nach dem 31.12.2020 enden, wurde durch das BMF [1] steuerlich die Möglichkeit eingeräumt, die Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung von drei Jahren auf ein Jahr herabzusetzen. Die Vorschrift lässt für steuerliche Zwecke somit – unabhängig von jeglichen Wertgrenzen – faktisch eine Sofortabschreibung der genannten...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3 Modifikation eines immateriellen Vermögensgegenstands

Rz. 196 Eine Modifikation liegt vor, wenn ein immaterieller VG erweitert oder wesentlich über seinen ursprünglichen Zustand hinaus verbessert wird. Erweiterungen äußern sich in zusätzlichen betrieblichen Einsatz- oder Nutzungsmöglichkeiten im Vergleich zum ursprünglichen Zustand des VG. Zu einer wesentlichen Verbesserung führen Maßnahmen, die die Gebrauchsfähigkeit des immat...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Herstellung eines neuen Vermögensgegenstands

Rz. 184 Die bei Ausübung des Ansatzwahlrechts nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB zu aktivierenden Aufwendungen müssen sich in sachlicher und zeitlicher Hinsicht als HK qualifizieren. Sachlich sind Aufwendungen angesprochen, die bei der Entwicklung eines VG anfallen. Negativ dürfen sie nicht der Forschungsphase zuzurechnen sein.[1] Als Forschung gelten solche Aktivitäten des Unt, di...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1 Zur Buchführung verpflichtete Person

Rz. 54 Die zur Buchführung verpflichtete Person ist der Kaufmann, der auch die Verantwortung für eine den GoB entsprechende Erledigung dieser Pflicht trägt. Es handelt sich nicht um eine höchstpersönliche Pflicht, weshalb der Kfm. für die Erledigung seiner Pflicht auch Hilfspersonen bzw. Dritte einsetzen darf bzw. innerhalb des Kreises der verpflichteten Personen die Pflicht...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.2.1 Entsprechende Anwendung des § 304 HGB

Rz. 61 Gem. § 312 Abs. 5 Satz 3 HGB findet § 304 HGB auf die Behandlung von Zwischenergebnissen Anwendung, soweit die für die Beurteilung relevanten Sachverhalte bekannt oder zugänglich sind. Demnach sind Zwischenergebnisse aus Lieferungen oder Leistungen des assoziierten Unt an ein in den Konzernabschluss einbezogenes Unt ("Upstream"-Transaktion) und umgekehrt ("Downstream"...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3 Datenträger-/EDV-Buchführung

Rz. 49 Die Buchführung auf Datenträgern ist nach § 239 Abs. 4 HGB zulässig; als Datenträger kommen infrage: Mikrofilm oder andere Bildträger und EDV-Datenträger. Rz. 50 Bei der Mikrofilm-Buchführung erfolgt die Dokumentation der Buchführung nicht in Papierform, sondern auf Mikrofilm; diese Form der Buchführung spielt in der heutigen Praxis keine wesentliche Rolle mehr. E-Rechnun...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Richtigkeit (Abs. 2)

Rz. 20 Die Forderung nach Richtigkeit der Buchführung bezieht sich auf Dokumente, Belege, Geschäftsvorfälle, Buchungen und Konten. Richtig bedeutet, dass der Gegenstand der Geschäftsvorfälle zutreffend abgebildet und die Buchung der Technik nach richtig vorgenommen wird.[1] Es ist nicht zulässig, fiktive Buchungen vorzunehmen. Praxis-Beispiel Der Kaufmann lässt sich zum Jahre...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.2 Immaterielles Anlagevermögen

Rz. 240 Zur Definition des immateriellen Anlagevermögens vgl. § 266 Rz 22. Rz. 241 Das immaterielle Vermögen unterliegt häufig einer schnellen technischen Veralterung aufgrund technischen Fortschritts. Der Bestimmung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer für die planmäßige Abschreibung und ihrer Überprüfung im Zeitablauf kommen daher große Bedeutung zu (Rz 167). Unabhängig davon...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 In kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb

Rz. 25 Ein Handelsgewerbe begründet nur dann die Kaufmannseigenschaft, wenn es einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Der Begriff "in kaufmännischer Weise", der das Handelsgewerbe vom Kleingewerbe abgrenzt, ist zunächst an der Größe orientiert – man spricht von einem "Klein"gewerbe, wenn die Unternehmensstrukturen nicht "in kaufmännischer Wei...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.2.2 Ausweis bei Upstream- und Downstream-Lieferungen

Rz. 66 Nach DRS 26.72 besteht bei "Upstream"-Lieferungen, d. h. Lieferungen des assoziierten Unt an den Konzern, ein Wahlrecht, die zu eliminierenden Zwischenergebnisse entweder mit dem Bestandswert des erworbenen Vermögenswerts oder mit dem Equity-Wertansatz zu verrechnen, wobei das DRSC die Verrechnung mit dem Bestandswert empfiehlt. Praxis-Beispiel Das nach Rz 65 zu elimin...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.2 Immaterielle Vermögensgegenstände (Abs. 2 A. I.)

Rz. 22 Für den Begriff "immaterieller Vermögensgegenstand" existiert keine einheitliche bzw. konkrete Definition.[1] Die Definition wird jeweils zweckgerichtet betrachtet. Als ein zweckentsprechendes Abgrenzungskriterium immaterieller Güter dient vielfach das Vorhandensein bzw. Nicht-Vorhandensein einer physischen Substanz. Immaterielle Güter umfassen alle Güter, die nicht m...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3.4.3 Softwareleasing

Rz. 45 Nach der Rechtsprechung des BGH[1] sind Standard- und Individual-Software bewegliche Sachen, die damit auch Gegenstand üblicher Leasingverträge sein können.[2] Die Zurechnung erfolgt damit gem. den steuerlichen Leasingerlassen; d. h., auch hierbei ist grds. zwischen Voll- und Teilamortisationsverträgen zu differenzieren. Die Klassifizierung eines Softwareleasingvertra...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Prospektive Anwendung der geänderten Geschäfts- oder Firmenwert-Behandlung im Einzelabschluss (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 5 Der aus Zusammenschlüssen vor der BilMoG-Anwendung resultierende GoF im Jahresabschluss ist gem. der damals erfolgten Wahlrechtsnutzung nach den Altvorschriften weiterzuführen und entsprechend der dortigen Regelung zu behandeln.[1] Mit dem BilMoG wurde der GoF einem VG gleichgestellt (§ 246 Rz 90 ff.), sodass seither eine Ansatz- und Abschreibungspflicht besteht. Letzt...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.6.3 ABC selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rz. 30 Entwicklungskosten (Rz 26 f.). Rz. 31 Kundengewinnungskosten: Die bei Abgabe eines verbilligten Mobiltelefons bei gleichzeitigem Abschluss eines zweijährigen Nutzungsvertrags i. H. d. durch den Abgabepreis nicht gedeckten Aufwendungen des Mobiltelefons entstehenden Aufwendungen stellen nach hier vertretener Auffassung keinen immaterieller VG des AV, sondern eine Forder...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1.2.3 Voraussichtliche Nutzungsdauer

Rz. 167 Das zweite wesentliche Kriterium, welches einen Abschreibungsplan bestimmt, ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des abnutzbaren Anlageguts. Die Nutzungsdauer bestimmt den Abschreibungszeitraum des VG und beginnt im Falle des Erwerbs mit der Lieferung/Überlassung bzw. dem Übergang von Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten.[1] Im Falle einer Herstellung kommt es auf ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Einklangprüfung (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 87 Prüfungsobjekt ist der Lagebericht gem. § 289 HGB bzw. der Konzernlagebericht gem. § 315 HGB. Die dortigen gesetzlichen Anforderungen werden durch GoB konkretisiert, die mit DRS 20 Konzernlagebericht kodifiziert sind (Rz 56). Auch wenn die DRS qua Gesetzesvermutung nur Konzern-GoB darstellen, liefern sie wegen der weitgehenden inhaltlichen Übereinstimmung der Gesetzes...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Vollständigkeit (Abs. 2)

Rz. 16 Die Buchführung muss vollständig sein; es gilt der Grundsatz "kein Beleg ohne Buchung", also die Verpflichtung zur lückenlosen Erfassung aller Geschäftsvorfälle.[1] An die erfassten Geschäftsvorfälle knüpfen dann die Aufbewahrungsvorschriften der §§ 257f. HGB an (§ 257 Rz 10). Praxis-Beispiel Der Kaufmann betreibt eine Gaststätte. Einen Teil der Umsätze bucht er ein, d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.1 Überblick

Rz. 19 Unter der Position AV sind alle VG auszuweisen, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (§ 247 Rz 18). Die Gliederungsvorschrift des § 266 HGB unterscheidet drei Arten des AV:[1] Immaterielle VG (§ 266 Abs. 2 A. I. HGB), Sachanlagen (§ 266 Abs. 2 A. II. HGB), Finanzanlagen (§ 266 Abs. 2 A. III. HGB). Rz. 20 Immaterielle VG und Sachanlagen werden unm...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Auszeichnung des Konzernnachhaltigkeitsbericht (Satz 1 Nr. 2)

Rz. 6 Neben der Pflicht, den Konzernlagebericht in einem einheitlichen elektronischen Format zu erstellen, schreibt § 315e Abs. 1 Nr. 2 HGB-E vor, dass der Konzernnachhaltigkeitsbericht gem. den Anforderungen der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 ausgezeichnet werden muss. Dieser Auszeichnungsprozess, der als "Tagging" bezeichnet wird, erfordert die Verwendung von XBRL (e...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.2.2 Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen (Abs. 2 B. I. 2.)

Rz. 70 Es wird teilweise die Auffassung vertreten, dass es sich bei diesem Posten lediglich um eine Bilanzierungshilfe oder um eine periodengerechte Aufwandsabgrenzung handelt. Allerdings hat der BFH geurteilt, dass unfertige Erzeugnisse und Leistungen einen VG darstellen und bilanzrechtlich auch entsprechend auszuweisen sind.[1] Zu den unfertigen Erzeugnissen gehören alle n...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1.4.2 Geringwertige Wirtschaftsgüter

Rz. 199 Die Idee, wahlweise die AHK von geringwertigen VG (= geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)) im Jahr ihrer Anschaffung, Herstellung oder Einlage sofort ergebniswirksam abzuschreiben, entstammt originär steuerlichen Vorschriften. Nach § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG handelt es sich bei GWG um abnutzbares bewegliches AV, das einer selbstständigen Nutzung fähig ist und einen Wert ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.2.2 Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten (Abs. 2 A. I. 2.)

Rz. 27 Konzessionen sind befristete Genehmigungen, die von einer öffentlichen Behörde i. S. v. § 98 GWB zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit vergeben werden. Im Unterschied zum (öffentlichen) Auftrag übernimmt der Konzessionsnehmer zu einem wesentlichen Teil das Nutzungsrisiko der übernommenen Tätigkeit. Zu unterscheiden sind Real- bzw. Sachkonzessionen (z. B. Betri...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5 Nachträgliche Herstellungskosten

Rz. 24 Nicht explizit im Gesetz geregelt ist der Problemkreis der Aktivierung nachträglicher Herstellungskosten bei selbst geschaffenen immateriellen VG des AV.[1] Die Abgrenzungsproblematik zwischen nachträglichen Herstellungskosten und sofort aufwandswirksamen Erhaltungsaufwendungen ist auch in diesen Fällen nach den allgemeinen Grundsätzen zu lösen (§ 255 Rz 91). Allerdin...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Bestandszuverlässigkeit der Lagerbuchführung

Rz. 10 Anwendungsvoraussetzung für die Inventurvereinfachungsverfahren des § 241 HGB ist die dauerhafte Bestandszuverlässigkeit. Für die vor- bzw. nachverlegte Stichtagsinventur muss Bestandszuverlässigkeit lediglich für den Fortschreibungszeitraum gegeben sein. Dazu muss das Bestandsführungssystem permanent die Bestände so erfassen, fortschreiben und korrigieren, dass die B...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Berichtspflichten bei Änderung des Konsolidierungskreises (Abs. 2)

Rz. 20 Hinsichtlich der Vergleichbarkeit aufeinanderfolgender Konzernabschlüsse stellt sich das Problem dar, dass sich die Zusammensetzung der in den Konzernabschluss einbezogenen Unt insbes. aufgrund von Erwerb oder Veräußerung von Anteilen im Laufe des Gj ändern kann oder aus bilanzpolitischen Überlegungen modifiziert werden sollen. Für den Fall wesentlicher Änderungen des...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 1 § 328 HGB regelt Form, Format und Inhalt der Rechnungslegungsunterlagen, die nach Maßgabe der §§ 325 ff. HGB, des Gesellschaftsvertrags und/oder der Satzung offenzulegen oder zu hinterlegen sind.[1] Neben der Offenlegung definiert der Gesetzgeber in § 328 HGB dabei auch die Anforderung an die Publizitätsarten der Veröffentlichung und der Vervielfältigung (Rz 16 ff.). V...mehr

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Das BMF-Schreiben zur ertra... / 1. "Kryptowerte" (Tz. 1) als zentraler Begriff im BMF 2025

Das BMF 2025 ersetzt konsequent den im BMF 2022 verwendeten Begriff "virtuelle Währungen und sonstige Token" durch die Bezeichnung "Kyptowerte". Das Schreiben macht den Begriff der Kryptowerte als zentralem Begriff zum Ausgangspunkt der Darstellung der Verwaltungsauffassung zu Einzelfragen der Besteuerung im BMF 2025. Entsprechend wird nunmehr in Tz. 1 der Begriff Kryptowert...mehr