Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Details zum Schulgeldabzug als Sonderausgaben

Kommentar Eltern können Schulgeldzahlungen für ihr Kind unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG als Sonderausgaben abziehen. Das BayLfSt erklärt mit aktualisierter Verfügung vom 12.9.2018, welche Grundsätze die Finanzämter hierbei beachten müssen. Schulgeldzahlungen für ein steuerlich anerkanntes Kind können von den Eltern mit 30 %, höchstens 5.000 EUR pro Jahr, ...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / c) Die Voraussetzungen der Bewilligung

Rz. 54 Die Voraussetzungen der Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe sind in den §§ 114–120 Buchst. a ZPO geregelt.[50] Gem. § 114 ZPO ist dem Antragsteller Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen,mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / I. Einkommen

Rz. 12 Die Bestimmung gilt für Selbstständige wie auch für abhängig Beschäftigte. Sie gilt für alle Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 EStG. Die in der Unterhaltsberechnung üblichen Abzüge von 5 % für Spesenaufwand und 10 % (oder 1/7) als Erwerbstätigenbonus werden hier nicht vorgenommen. Einmalvergütungen werden auf das Jahr umgelegt. Naturalleistungen wie etwa der Firmenwagen w...mehr

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Ausgliederung von Betriebst... / 7.1.4 Langfristige Beurlaubung ohne Dienstbezüge

Soll eine Einrichtung in einen privatrechtlich organisierten Betrieb, bei dem eine auf Dauer gesicherte Mehrheitsbeteiligung der öffentlichen Hand fehlt, überführt werden, so scheidet eine Zuweisung von Beamten nach § 123a BRRG aus. Berücksichtigt man das Interesse des betroffenen Beamten – vor allem hinsichtlich der Altersversorgung –, so erscheint allein eine langfristige B...mehr

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Leistungen eines von der Pflegekasse beauftragten Gutachters (zu § 4 Nr. 16 Buchst. l UStG)

Kommentar Nach § 18 Abs. 1 SGB XI können Pflegekassen seit dem 30.10.2012 neben dem MDK[1] auch andere unabhängige Gutachter mit der Prüfung der Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit und der Feststellung des Pflegegrads beauftragen. Diese Leistungen eines Pflegegutachters werden von der Finanzverwaltung als eng mit dem Betrieb von Einrichtungen zur Betreuung und Pflege körp...mehr

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Arbeitskleidung / 7 Verpflichtung zum Tragen

Arbeitskleidung werden Beschäftigte aus eigenem Interesse tragen, um ihre Kleidung den Umständen der von ihnen auszuübenden Tätigkeit anzupassen und um einen unnötigen Verschleiß ihrer Kleidung auszuschließen, einer Weisung des Arbeitgebers zum Tragen bedarf es regelmäßig nicht. Bei der Berufskleidung stehen oftmals die Zweckmäßigkeit und der Schutz der sonstigen Kleidung der...mehr

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FF 9/2018, Verpflichtung de... / 1 Gründe:

I. Die Beteiligten sind rechtskräftig geschiedene Ehegatten. Durch Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – T. vom … Juli 2009 wurden im Rahmen der Durchführung des Versorgungsausgleichs Anrechte des Antragsgegners in der gesetzlichen Rentenversicherung von monatlich 473,91 EUR im Wege des Splittings sowie weitere Anrechte von monatlich 49,70 EUR im Wege des erweiterten S...mehr

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FF 9/2018, Verpflichtung des Unterhaltsschuldners zur Beantragung einer Vollrente

BGB § 1353 Abs. 1 § 1578 Abs. 1 § 1581 § 1601 ff.; VersAusglG § 33 Abs. 1; ZPO § 894; SGB VI § 34 § 35 S. 2 § 42 Abs. 1 § 100 Abs. 1 S. 1 Leitsatz Der Unterhaltspflichtige kann sich gegenüber der unterhaltsberechtigten Person nicht darauf berufen, dass seine Leistungsfähigkeit eingeschränkt sei, wenn er aufgrund entsprechender Erklärung eine Altersrente gem. § 42 Abs. 1 SGB VI...mehr

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FF 9/2018, Verpflichtung de... / Leitsatz

Der Unterhaltspflichtige kann sich gegenüber der unterhaltsberechtigten Person nicht darauf berufen, dass seine Leistungsfähigkeit eingeschränkt sei, wenn er aufgrund entsprechender Erklärung eine Altersrente gem. § 42 Abs. 1 SGB VI nur als Teilrente bezieht, ohne dass hierfür unterhaltsrechtlich erhebliche Umstände angeführt werden können. Aus dem aus § 1353 Abs. 1 BGB folg...mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / XI. Abänderung

Der Träger der Sozialhilfe ist nicht berechtigt, eine Abänderung einer Entscheidung über den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich nach dem bis zum 31.8.2009 geltenden Recht zu beantragen, die ausschließlich auf eine Neubewertung eines Anrechts einer privatrechtlichen betrieblichen Altersversorgung gestützt wird.[96] Eine solche Antragsberechtigung ergibt sich auch nic...mehr

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FF 9/2018, FF 9/2018 / Sorge- und Umgangsrecht

BVerfG, Beschl. v. 23.4.2018 – 1 BvR 383/18, FamRZ 2018, 1084 m. Anm. Socha S. 1087 Ergeben sich aus den bisherigen, durch die beteiligen Fachkräfte bestätigten Erkenntnissen der Fachgerichte hinreichende Anhaltspunkte für gravierende Formen der körperlichen, emotionalen, kognitiven und erzieherischen Vernachlässigung des Kindes durch die Eltern und sind bereits erhebliche, t...mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / I. Auszugleichende Anrechte (§§ 1, 2 VersAusglG)

Für den Ausgleich einer Beamtenversorgung ist auch im Falle des teilweisen Ruhens nach § 56 Abs. 1 und Abs. 3 BeamtVG grundsätzlich das ungekürzte Stammrecht des ausgleichsverpflichteten Ehegatten maßgeblich. Nach BGH ist das Ruhen allerdings dann beachtlich und vom ausgleichsberechtigten Ehegatten mitzutragen, wenn und soweit es auf konkurrierenden Anrechten beruht, die der...mehr

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zfs 9/2018, Der Ersatz künf... / b) Maßgebliche Determinanten

Fakt ist, dass wir immer älter werden, was immer die Gründe sein mögen. In der Bahnhofstraße in Zürich ist ein großes Plakat einer Versicherung angebracht, auf dem zu lesen steht: "Ihre Enkel werden bereits 100 Jahre alt. Haben Sie alles bei Ihrer Pensionsvorsorge bedacht?" Damit ist auf den Punkt gebracht, worum es geht. Je aktuellere Sterbetafeln für die Berechnung einer K...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Periodisierung der Zuwendungen nach den anfallenden laufenden Aufwendungen

Tz. 35 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Nach IAS 20.12 geht es um die erfolgswirksame Zuordnung von Zuwendungen zu denjenigen Aufwendungen, die durch die Zuwendungen kompensiert werden sollen ("the grants are intended to compensate"). Maßgebend für eine periodengerechte Zuordnung ist in erster Linie die Absicht, die der Zuwendungsgeber mit der Zuwendung bezüglich der zu deckenden Au...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Government grants

Tz. 9 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Zuwendungen der öffentlichen Hand (government grants) werden definiert als "Beihilfen der öffentlichen Hand, die an ein Unternehmen durch Übertragung von Mitteln gewährt werden und die zum Ausgleich für die vergangene oder künftige Erfüllung bestimmter Bedingungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Unternehmens dienen". Government grants sind...mehr

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Sauer, SGB III § 351 Beitragserstattung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Abs. 2 ist zum 1.1.2004 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) inhaltlich und redaktionell geändert worden. Mit dem Gesetz über den Arbeitsmarktzugang im Rahmen der EU-Erweiterung v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 602) ist die Vorschrift redaktionell angepasst worden. Abs. 2 wurde mit Wirkung zum 1....mehr

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Sauer, SGB III § 328 Vorläu... / 2.1 Voraussetzungen für vorläufige Entscheidungen

Rz. 3 Die Vorschrift ermöglicht die Gewährung von Geldleistungen nach dem SGB III, ohne dass die Anspruchsvoraussetzungen dafür vollständig positiv festgestellt worden sind. Verwandte Vorschriften sind § 42 SGB I, nach dem bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen und Unklarheiten zur Höhe Vorschüsse gezahlt werden, § 43 SGB I, der vorläufige Leistungen bei Vorliegen der An...mehr

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Sauer, SGB III § 328 Vorläu... / 2.3 Sonstiges

Rz. 13 Für das SG Chemnitz bietet § 328 Abs. 3 Satz 2 keine Rechtsgrundlage für die Erstattung von Zuschüssen zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung (SG Chemnitz, Urteil v. 25.10.2017, S 35 AS 4231/15, bezogen auf vorläufige Entscheidungen im Grundsicherungsrecht). Das SG hat darauf hingewiesen, dass dies in der Vergangenheit jedenfalls für die Beiträge im Falle eines ...mehr

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Sauer, SGB III § 149 Grundsatz

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 129 nach § 149 überführt und neu gefasst. Dabei wurde sie zugleich geschlechtsneutral ausformuliert. § 129 wurde durch das 2. SGB III-ÄndG v. 21.7.1999 (BGBl. I S. 1648) mit Wirkung zum 1.8.199...mehr

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Sauer, SGB III § 328 Vorläufige Entscheidung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Zum 1.1.1998 wurde Abs. 3 Satz 2 neu gefasst durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970). Abs. 4 ist zum 1.11.1999 angefügt worden durch das Gesetz zur Neuregelung der Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft v. 23.11.1999 (BGBl. I S. 2230). Zum 1.1.2005 wurde Abs. 3 Satz 3 aufgehoben durch das Dritte Gesetz für moder...mehr

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Sauer, SGB III § 157 Ruhen des Anspruchs bei Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 143 nach § 157 überführt. § 143 ist mit der Einordnung des SGB III in das Sozialgesetzbuch durch das Arbeitsförderungs-Reformgesetz v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) am 1.1.1998 in Kraft getreten. D...mehr

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Sauer, SGB III § 157 Ruhen ... / 3 Literatur

Rz. 43 Schweiger, Die Auswirkungen des § 623 BGB auf das Recht der Lohnersatzleistungen im SGB III – Abgrenzung des (leistungsrechtlichen) Beschäftigungsverhältnisses vom Arbeitsverhältnis, NZS 2001 S. 519.mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen des Anspruchs bei Entlassungsentschädigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 143a nach § 158 überführt. § 143a Abs. 2 Satz 5 zum 1.1.2001 geändert durch das Einmalzahlungs-Neuregelungsgesetz vom 21.12.2000 (BGBl. I S. 1971). § 143a Abs. 2 Satz 4 zum 1.1.2005 neu gefasst...mehr

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Sauer, SGB III § 160 Ruhen bei Arbeitskämpfen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 146 nach § 160 überführt. § 146 Abs. 4, 5 und 6 wurden mit Wirkung zum 1.1.2004 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) geändert. Die...mehr

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Sauer, SGB III § 161 Erlöschen des Anspruchs

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 147 nach § 161 überführt. § 147 Abs. 1 wurde mit Wirkung zum 1.1.2003 durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4607) geändert. § 147 Abs. 1 N...mehr

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Sauer, SGB III § 331 Vorläufige Zahlungseinstellung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Abs. 2 wurde mit Wirkung zum 1.1.1998 durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) geändert. Mit Wirkung zum 1.8.1999 wurde Abs. 2 durch das 2. SGB III-ÄndG v. 21.7.1999 (BGBl. I S. 1648) geändert. Durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) wurden Abs. 1 und 2 mit Wirkung zum 1.1.20...mehr

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Sauer, SGB III § 331 Vorläu... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift eröffnet den Agenturen für Arbeit die Möglichkeit, die Zahlung laufender Leistungen vorläufig zu beenden und dadurch möglicherweise Überzahlungen zu vermeiden oder zu begrenzen, wenn sie von Tatsachen erfahren, bei deren Vorliegen eine Zahlung oder Weiterzahlung der Leistung nicht rechtmäßig wäre. Ein solcher Sachverhalt liegt z. B. nicht vor, wenn das ...mehr

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Sauer, SGB III § 161 Erlösc... / 2.1 Erlöschen

Rz. 2 Durch Erlöschen geht das Stammrecht auf Alg unter, das mit Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen entstanden war (§§ 40 SGB I, 137 SGB III). Dies setzt voraus, dass von dem nach § 147 festgestellten Gesamtumfang des Anspruchs noch ein Rest verblieben ist, die Anspruchsdauer also nicht durch Tatbestände des § 148 vollständig verbraucht worden ist. Ein bereits erloschene...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 3 Literatur

Rz. 50 Gagel, Die Wirkungen der Teilauszahlung von Abfindungen im System der Gleichwohlgewährung nach § 143 a Abs. 4 SGB III, NZS 2002 S. 230. Schweiger, Anmerkungen zum Urteil des BSG v. 8.12.2016, B 11 AL 5/15 R, SGb 2017 S. 728. ders., Die Auswirkungen des § 623 BGB auf das Recht der Lohnersatzleistungen im SGB III – Abgrenzung des (leistungsrechtlichen) Beschäftigungsverhä...mehr

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Sauer, SGB III § 331 Vorläu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 2 wurde mit Wirkung zum 1.1.1998 durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) geändert. Mit Wirkung zum 1.8.1999 wurde Abs. 2 durch das 2. SGB III-ÄndG v. 21.7.1999 (BGBl. I S. 1648) geändert. Durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) wurden Abs. 1 und 2 mit Wirkung zum 1.1.2004 geändert. Durch d...mehr

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Sauer, SGB III § 351 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge zur Arbeitsförderung. Das sind Beiträge, die in der irrigen Annahme gezahlt worden sind, dass Versicherungspflicht zur Arbeitsförderung vorliegt, obwohl das tatsächlich nicht der Fall ist. Ebenso können Beiträge in unrichtiger Höhe abgeführt worden sein. Abs. 1 stellt einen von den gemeinsamen Vorschrift...mehr

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Sauer, SGB III § 161 Erlösc... / 3 Literatur

Rz. 36 Bienert, Das Erlöschen eines Arbeitslosengeldanspruchs wegen fehlerhafter Beratung der Agentur für Arbeit und der sozialrechtliche Herstellungsanspruch, info also 2016 S. 59.mehr

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Sauer, SGB III § 328 Vorläu... / 2 Rechtspraxis

2.1 Voraussetzungen für vorläufige Entscheidungen Rz. 3 Die Vorschrift ermöglicht die Gewährung von Geldleistungen nach dem SGB III, ohne dass die Anspruchsvoraussetzungen dafür vollständig positiv festgestellt worden sind. Verwandte Vorschriften sind § 42 SGB I, nach dem bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen und Unklarheiten zur Höhe Vorschüsse gezahlt werden, § 43 SGB ...mehr

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Sauer, SGB III § 157 Ruhen ... / 2 Rechtspraxis

2.1 Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung Rz. 2 § 157 ist eine Ruhensvorschrift. Die Anwendung der Regelung setzt voraus, dass ein Anspruch auf Alg entstanden ist, der Arbeitslose die Anspruchsvoraussetzungen (§ 137 Abs. 1) für das Alg erfüllt bzw. auf einen früher entstandenen Anspruch zurückgreift (Wiederbewilligung des Alg). Als Arbeitsverhältnis i. S. d. § 157 ist auch das ...mehr

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Sauer, SGB III § 160 Ruhen ... / 2 Rechtspraxis

2.1 Eingriff in Arbeitskämpfe Rz. 3 Ein Arbeitskampf i. S. d. § 160 ist gegeben, wenn entweder die Arbeitnehmer oder die Arbeitgeber solche kollektive Maßnahmen ergreifen, die die jeweilige Gegenseite zielgerichtet in Bezug auf Arbeitsbedingungen unter Druck setzen sollen, und die zugleich geeignet sind, Arbeitslosigkeit herbeizuführen (also Streik oder Aussperrung). Abs. 1 S...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 161 Erlösc... / 2 Rechtspraxis

2.1 Erlöschen Rz. 2 Durch Erlöschen geht das Stammrecht auf Alg unter, das mit Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen entstanden war (§§ 40 SGB I, 137 SGB III). Dies setzt voraus, dass von dem nach § 147 festgestellten Gesamtumfang des Anspruchs noch ein Rest verblieben ist, die Anspruchsdauer also nicht durch Tatbestände des § 148 vollständig verbraucht worden ist. Ein berei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 331 Vorläu... / 2 Rechtspraxis

2.1 Voraussetzungen für die vorläufige Zahlungseinstellung Rz. 2 Die Vorschrift dient der Praktikabilität des Leistungsrechts und einer Beschleunigung des Leistungsverfahrens. Sie stellt eine schon früher ständig geübte Praxis auf eine rechtliche Grundlage. Seit jeher haben die Agenturen für Arbeit bei begründeten Zweifeln daran, dass die Zahlungsvoraussetzungen vorliegen, di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2 Rechtspraxis

2.1 Ziele der Vorschrift; Grundregeln Rz. 2 § 158 will vermeiden, dass der Arbeitslose neben einer Leistung von seinem Arbeitgeber, die nach ihrer Bestimmung den Lebensunterhalt während eines Zeitraumes der eingetretenen Arbeitslosigkeit absichern soll, zusätzlich Arbeitslosengeld erhält. Während § 157 Abs. 1 ein Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Ansprüchen auf Arb...mehr

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Sauer, SGB III § 328 Vorläu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Zum 1.1.1998 wurde Abs. 3 Satz 2 neu gefasst durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970). Abs. 4 ist zum 1.11.1999 angefügt worden durch das Gesetz zur Neuregelung der Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft v. 23.11.1999 (BGBl. I S. 2230). Zum 1.1.2005 wurde Abs. 3 Satz 3 aufgehoben durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen...mehr

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Sauer, SGB III § 157 Ruhen ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 143 nach § 157 überführt. § 143 ist mit der Einordnung des SGB III in das Sozialgesetzbuch durch das Arbeitsförderungs-Reformgesetz v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) am 1.1.1998 in Kraft getreten. Die Vorschrift wurde...mehr

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Sauer, SGB III § 328 Vorläu... / 2.2 Erstattung von Arbeitgeberbeiträgen

Rz. 11 Abs. 4 bezieht die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen an Arbeitgeber in das Leistungsspektrum für vorläufige Entscheidungen ein. Dazu wird die Regelung des Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, die dem Wortlaut nach nur für Arbeitnehmer anwendbar ist, als entsprechend anwendbar erklärt. Im Übrigen gilt die gesamte Vorschrift entsprechend, soweit sie für die in Betracht kommen...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.5 Gleichwohlleistung

Rz. 48 Gleichwohlleistungen werden grundsätzlich endgültig bewilligt, es sei denn, entlassungsentschädigungsunabhängige Tatsachen sind dafür ausschlaggebend, etwa eine fehlende Arbeitsbescheinigung zur Glaubhaftmachung der Anspruchsvoraussetzungen für das Alg. Die Regelung des Abs. 4 gewährleistet, dass der Arbeitslose insoweit nicht vom Alg abgeschnitten wird, als er eine E...mehr

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Sauer, SGB III § 157 Ruhen ... / 2.3 Alg bei nicht erfüllten Ansprüchen auf Arbeitsentgelt/Urlaubsabgeltung

Rz. 20 Abs. 3 entspricht inhaltlich § 158 Abs. 4 . Der Arbeitslose soll nicht dadurch in eine Notsituation geraten, dass einerseits sein Anspruch auf Arbeitsentgelt oder Urlaubsabgeltung nicht erfüllt wird, andererseits aber auch kein Alg geleistet wird, dem Arbeitslosen also keine Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts zur Verfügung stehen, obwohl gewiss ist, dass er ent...mehr

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Sauer, SGB III § 160 Ruhen ... / 3 Literatur

Rz. 29 Deinert, Gibt es Neues zum "Streikparagraphen"? ArbuR 2010 S. 90. Samartzis, Neutralitätspflichten der Bundesagentur für Arbeit und der zugelassenen kommunalen Träger bei Arbeitskämpfen, ZfF 2010 S. 130.mehr

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Sauer, SGB III § 160 Ruhen ... / 2.1 Eingriff in Arbeitskämpfe

Rz. 3 Ein Arbeitskampf i. S. d. § 160 ist gegeben, wenn entweder die Arbeitnehmer oder die Arbeitgeber solche kollektive Maßnahmen ergreifen, die die jeweilige Gegenseite zielgerichtet in Bezug auf Arbeitsbedingungen unter Druck setzen sollen, und die zugleich geeignet sind, Arbeitslosigkeit herbeizuführen (also Streik oder Aussperrung). Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift stellt g...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.4 Rechtsfolgen des § 158

Rz. 47 In Fällen des § 158 ruht der Anspruch auf Alg. Die Vorschrift verhindert daher nicht das Entstehen des Anspruchs auf die Entgeltersatzleistung i. S. eines Stammrechts auf Alg, wohl aber die Auszahlung der Leistung. Ein wichtiger Grund des Arbeitslosen für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ist ohne Belang (Bay. LSG, Urteil v. 30.6.2011, L 10 AL 294/10). Da...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 328 Vorläu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Voraussetzungen für vorläufige Leistungen bei Unsicherheit über die Rechtslage und bei Unsicherheit über den entscheidungserheblichen Sachverhalt der Bundesagentur für Arbeit und die Folgen daraus. Damit schafft der Gesetzgeber eine praxisnahe Regelung und eröffnet den Zugang zu Sozialleistungen i. S. d. § 17 SGB I auch in Fällen, in denen das...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 331 Vorläu... / 2.1 Voraussetzungen für die vorläufige Zahlungseinstellung

Rz. 2 Die Vorschrift dient der Praktikabilität des Leistungsrechts und einer Beschleunigung des Leistungsverfahrens. Sie stellt eine schon früher ständig geübte Praxis auf eine rechtliche Grundlage. Seit jeher haben die Agenturen für Arbeit bei begründeten Zweifeln daran, dass die Zahlungsvoraussetzungen vorliegen, die Leistungszahlungen vorläufig eingestellt und den Leistun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 351 Beitra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Regelnorm für die Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge ist § 26 Abs. 2 SGB IV. Danach wird eine Erstattung nur verneint, soweit aufgrund dessen auch Leistungen erbracht worden sind. § 351 Abs. 1 hingegen ordnet die Beitragserstattung auch für die Fälle an, in denen Versicherungsleistungen zur Arbeitsförderung erbracht worden sind. Die gezahlten Leistungen in der...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.1.1 Entlassungsentschädigung

Rz. 3 Die Entlassungsentschädigung ist ein Sammelbegriff für alle Leistungen, die der Arbeitslose im Zusammenhang mit seinem Ausscheiden aus dem Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis erhält oder zu beanspruchen hat. Der Begriff der Entlassungsentschädigung ist daher zunächst umfassend, bezogen auf das Alg wie auf das Teil-Alg. Abs. 1 Satz 1 nennt beispielhaft die Abfindung und E...mehr