Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jung, SGB VIII § 45 Erlaubn... / 2.2.1 Regelbeispiele für die Gewährleistung des Kindeswohls

Rz. 7 Gemäß Abs. 2 Satz 2 ist "in der Regel anzunehmen", dass das Kindeswohl gewährleistet ist, wenn die in Nr. 1 bis 4 genannten Kriterien erfüllt sind. Die dort normierten auslegungsbedürftigen Voraussetzungen stellen Mindeststandards dar. Der Zusatz "in der Regel" ermöglicht eine einzelfallbezogene Prüfung der Voraussetzungen. Im Übrigen hat sich zur Auslegung der Kriteri...mehr

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Sommer, SGB V § 267 Datenve... / 2.2 Erwerbsminderungsrente (Abs. 2)

Rz. 21 Die Krankenkassen übermitteln für jedes Kalenderjahr bis zum 15.8. des jeweiligen Folgejahres die Versichertentage mit Bezug einer Erwerbsminderungsrente. Die Daten dienen der Weiterentwicklung des RSA. Sie werden über den GKV-Spitzenverband an das BAS übermittelt. Die Daten werden nicht für die Durchführung des Ausgleichsverfahrens benötigt, sondern sind für die Ausw...mehr

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Sommer, SGB V § 221a Ergänz... / 2.5 Begrenzung des Zusatzbeitrags (Abs. 5)

Rz. 10 Unbeschadet des § 221 Abs. 1 leistet der Bund im Jahr 2023 einen ergänzenden Bundeszuschuss in Höhe von 2 Mrd. EUR in monatlich zu überweisenden Teilbeträgen an den Gesundheitsfonds (Satz 1). Der Gesundheitsfonds überweist von den ihm zufließenden Leistungen der landwirtschaftlichen Krankenkasse den auf sie entfallenden Anteil an der Beteiligung des Bundes (Satz 2). D...mehr

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Sommer, SGB V § 273 Sicheru... / 2.2 Prüfverfahren (Abs. 2)

Rz. 7 Die Daten der Krankenkassen werden auf Auffälligkeiten geprüft (Satz 1). Dazu werden die Daten kassenübergreifenden Vergleichsanalysen unterzogen. Die Prüfung ist obligatorisch. Rz. 8 In die Prüfung können weitere Daten einbezogen werden (Satz 2). Dem BAS ist entsprechendes Ermessen eingeräumt. Rz. 9 Die Prüfung erfolgt als kassenübergreifende Vergleichsanalyse. Die Date...mehr

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Sommer, SGB V § 273 Sicheru... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 30 Kassenärztliche Bundesvereinigung, Stellungnahme der KBV zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 9.10.2019, www.kbv.de/media/sp/GKV_FKG_KBV_Stellungnahme.pdf, abgerufen: 28.4.2020 Göpffarth/Sichert, Morbi-RSA und Einflussnahmen auf ärztliches Kodierverhalten, KrV 2009 S. 186. Schäfer, Stichprobe...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 3 Praxishinweise

Rz. 49 Zu den gemäß § 3 Nr. 11 Satz 1 EStG steuerfreien Beihilfen zur Erziehung gehören u. a. auch die an Pflegeeltern für eine Vollzeitpflege gemäß § 33 aus öffentlichen Mitteln gezahlten Pflege- und Erziehungsgelder (BFH, Urteil v. 25.3.2021, VIII R 37/19 Rz. 17, mit Anm. von Jachmann-Michel, jurisPR-SteuerR 32/2021 Anm. 2; BFH, Urteil v. 14.7. 2020, VIII R 27/18 Rz. 19, m...mehr

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Sommer, SGB V § 267 Datenve... / 2.4 Verarbeitung, Pseudonymisierung(Abs. 4)

Rz. 23 Das Bundesministerium für Gesundheit bestimmt in § 7 RSVA das Nähere zu den Fristen der Datenübermittlung und zum Verfahren der Verarbeitung der zu übermittelnden Daten (Satz 1; z. B. Aufbewahrungsdauer, Pseudonymisierung, Herstellung des Versichertenbezugs, zeitliche Zuordnung der Daten und inhaltliche Konkretisierung). Der GKV-Spitzenverband bestimmt im Einvernehmen...mehr

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Sommer, SGB V § 167 Verteil... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Haftungsverpflichtungen einer aufgelösten oder geschlossenen Krankenkasse sind von allen anderen Krankenkassen zu tragen (Ausnahme: Landwirtschaftliche Krankenkasse; § 17 Satz 3 KVLG 1989). Die Verpflichtungen werden durch den GKV-Spitzenverband verteilt. Dabei werden sowohl die Größe der einzelnen Krankenkassen anhand der jeweiligen Mitgliederzahlen als auch im Be...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.5 Personelle Ausstattung

Rz. 39 Die Methodik der besonderen Vernetzung von Alltagserleben, pädagogischen und therapeutischen Angeboten stellt besondere Anforderungen an die Fachlichkeit des Personals eines Erziehungsheimes. Diese müssen eine entsprechende Ausbildung besitzen. Nach Möglichkeit sind Fachkräfte verschiedener Disziplinen einzusetzen. Ein differenziertes Einrichtungsangebot wird ebenfall...mehr

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Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 2.3.1 Arten der Inobhutnahme

Rz. 21 Abs. 1 Satz 2 HS 1definiert die Inobhutnahme als vorläufige Unterbringung des Kindes oder des Jugendlichen bei einer geeigneten Person; dabei kann es sich um Bezugspersonen handeln, die nicht sorgeberechtigt sind (z. B. auch Geschwister), oder um Pflegepersonen, die dazu keiner besonderen Pflegeerlaubnis bedürfen; denn ihre Eignung wird im Einzelfall gesondert geprüft. i...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.1.1 Leistungsberechtigte

Rz. 5 Anspruchsinhaber der Hilfe ist der Personensorgeberechtigte. Personensorgeberechtigte ist gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 5 wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht. Die Pflicht und das Recht der elterlichen Sorge (§ 1626 BGB) umfasst gemäß § 1626 Abs. 1 Satz 2, 1. Variante BGB die Personensorg...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.8 Kostentragungspflicht

Rz. 45 Eine Heranziehung des Kindes, Jugendlichen, des jungen Volljährigen oder seiner Eltern zu den Kosten ist bei dieser Hilfe grundsätzlich möglich, § 91 Abs. 1 Nr. 5b (vgl. stellv. auch VG München, Urteil v. 2.12.2020, M 18 K 17.3084 Rz. 66), jedoch nur, wenn im Einzelnen die Voraussetzungen der Inanspruchnahme nach den §§ 91 ff. gegeben sind. Der Umfang der Kostenbeteil...mehr

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Sommer, SGB V § 167 Verteil... / 2.5 Verfahren (Abs. 5)

Rz. 10 Über die auf die einzelnen Krankenkassen entfallenden Beträge erlässt der GKV-Spitzenverband einen Verwaltungsakt, der mit Nebenbestimmungen versehen werden kann. Die Regelung entspricht § 5 der Verordnung zur Aufteilung und Geltendmachung der Haftungsbeträge durch den GKV-Spitzenverband bei Insolvenz und Schließung einer Krankenkasse, die durch die Änderungen hinsich...mehr

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Sommer, SGB V § 221a Ergänz... / 2.4 Ausgleich für die Mehrausgaben beim Kinderkrankengeld im Jahr 2022 (Abs. 4)

Rz. 8 Der Bund überweist bis zum 1.4.2022 unbeschadet weiterer, anderweitig geregelter Bundeszuschüsse einen ergänzenden Bundeszuschuss in Höhe von 300 Mio. EUR an die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds als Beitrag zum Ausgleich der geschätzten Mehrausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2022 aufgrund der Regelung zum Kinderkrankengeld nach § 45 Abs. 2a du...mehr

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Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 2.4.4 Nichterreichbarkeit der Personensorge- oder Erziehungsberechtigten

Rz. 45 Die Entscheidung des Familiengerichts ist gemäß Abs. 3 Satz 3 i. V. m. Satz 2 Nr. 2 auch dann herbeizuführen, wenn die Personensorge- oder Erziehungsberechtigten nicht erreichbar sind. Das Gesetz trifft keine Aussage darüber, welche Ermittlungen das Jugendamt anzustellen hat. Ausgehend davon, dass die Inobhutnahme eine Eilmaßnahme darstellt, muss die Entscheidung des ...mehr

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Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 2.1.2 Hilfeempfänger

Rz. 6 Die Sozialpädagogische Familienhilfe wird der ganzen Familie geleistet und soll nicht nur in der Familie vorhandene Kinder, sondern alle Familienmitglieder erreichen, bei denen zumeist multiple Probleme vorliegen (Sächs. OVG, Beschluss v. 26.6.2018, 4 A 87/16). Die Sozialpädagogische Familienhilfe betreut und unterstützt die gesamte Familie. Dies können neben den Perso...mehr

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Sommer, SGB V § 219a Deutsc... / 2.2 Rechtsnachfolge (Abs. 2)

Rz. 8 Der GKV-Spitzenverband ist Rechtsnachfolger der DVKA nach § 219a in der bis zum 31.12.2007 geltenden Fassung. Zu Betriebsübergang bzw. Übergang des Personals verweist Abs. 2 auf § 613a BGB (Rechte und Pflichten bei rechtsgeschäftlichem Betriebsübergang), der entsprechend Anwendung findet. Die Arbeitsverträge gehen dadurch kraft Gesetzes auf die Nachfolger über. Bestehe...mehr

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Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 2.4.6 Gemeinsame Hilfeplanung mit den Personensorgeberechtigten

Rz. 47 Widersprechen die Personensorgeberechtigten der Inobhutnahme nicht, so ist nach § 42 Abs. 3 Satz 5 vom Jugendamt unverzüglich ein Hilfeplanverfahren mit dem Ziel der Gewährung einer Anschlusshilfe einzuleiten (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 24.5.2011, 12 A 2844/10). Gemäß § 36 Abs. 2 soll als Grundlage für die Ausgestaltung der Hilfe zur Erziehung bzw. der Eing...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Pflege und Erziehung von Kindern und Jugendlichen gehört neben der Heimerziehung (§ 34) zu den klassischen Hilfetypen der Jugendhilfe. In Vollzeitpflege werden Kinder und Jugendliche untergebracht, deren Hilfebedarf nicht mehr durch familienunterstützende Maßnahmen gedeckt werden kann, etwa den Einsatz einer sozialpädagogischen Familienhilfe oder andere ambulante H...mehr

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Sommer, SGB V § 267 Datenve... / 2.6 Weiterentwicklung des RSA (Abs. 6)

Rz. 25 Zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs analysiert das BAS den Zusammenhang zwischen den Leistungsausgaben eines Versicherten in den vorangegangenen 3 Jahren und den Leistungsausgaben eines Versicherten im Ausgleichsjahr 2019 (Satz 1). Die Regelung wurde vom Wissenschaftlichen Beirat in seinem Gutachten aus dem Jahr 2017 empfohlen, um die Zielgenauigkeit de...mehr

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Sommer, SGB V § 221a Ergänz... / 2.2 Ausgleich für die Mehrausgaben beim Kinderkrankengeld im Jahr 2021 (Abs. 2)

Rz. 5 Der Bund überweist bis zum 1.4.2021 300 Mio. EUR an die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds als Beitrag zum Ausgleich der geschätzten Mehrausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund der Regelung zum Kinderkrankengeld nach § 45 Abs. 2a (Satz 1). Da die tatsächlichen Mehrausgaben maßgeblich vom aktuell nicht bestimmbaren Inanspruchnahmeverhalten der Versic...mehr

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Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 2.1.3 Anwendungsbereich

Rz. 7 Die Vorschrift benennt ihre wesentlichen Ziele und Merkmale in Satz 1. Demnach soll die Hilfsform eine Beratung und Unterstützung von Familien bei verschiedenen Problemen bieten. Hilfe kommt in Betracht bei Erziehungsaufgaben, bei zu bewältigenden Alltagsproblemen, bei der Lösung von Konflikten und Krisen sowie bei Kontakt mit Ämtern und Institutionen. Der Anwendungsbe...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.3 Ausbildung und Beschäftigung nach Satz 3

Rz. 36 Der offene Charakter der Zielsetzung des Satzes 2 Nr. 3 – Vorbereitung auf ein selbständiges Leben – wird flankiert durch Satz 3. Danach sollen Jugendlichen auf ein selbständiges Leben vorbereitet und in Fragen der Lebensführung, der Ausbildung und Beschäftigung beraten und unterstützt werden (der ursprünglich im Gesetzesentwurf des KJHG in Abs. 2 vorgesehene Passus, ...mehr

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Jung, SGB VIII § 42a Vorläu... / 2.4 Übermittlung personenbezogener Daten (Abs. 4)

Rz. 19 Abs. 4 regelt die Verpflichtung und Befugnis des Jugendamts zur Übermittlung personenbezogener Daten an die nach Landesrecht für die Verteilung von unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen zuständige Behörde zum Zweck der Durchführung der Verteilung nach § 42b. Die kurzen Fristen bei der Datenweitergabe an die zuständige Landesbehörde und die folgende Weit...mehr

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Jung, SGB VIII § 30 Erziehu... / 2.9 Jugendstrafrechtliche Weisungen

Rz. 22 Die Vorschrift nennt neben der Erziehungsbeistandschaft gleichbedeutend und ohne Differenzierungen den Betreuungshelfer. Vom Betreuungshelfer spricht man, wenn der Einsatz eines Erziehungsbeistandes nicht als Hilfe zur Erziehung initiiert wird, sondern wenn ein Erziehungsbeistand durch den Jugendrichter als Erziehungsmaßnahme einem straffälligen Jugendlichen aufgegebe...mehr

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Jung, SGB VIII § 42a Vorläu... / 2.6 Dauer der Inobhutnahme (Abs. 6)

Rz. 23 Abs. 6 nennt als Kriterium für die Beendigung der vorläufigen Inobhutnahme die anderweitige Sicherung des Kindeswohls des unbegleiteten ausländischen Kindes oder Jugendlichen. Diese kann hergestellt werden durch Übergabe an einen Personen- oder Erziehungsberechtigten, das Jugendamt der Zuweisung oder bei Ausschluss der Verteilung die Inobhutnahme nach § 42 Abs. 1 Satz...mehr

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Jung, SGB VIII § 42f Behörd... / 2.3 Keine aufschiebende Wirkung (Abs. 3)

Rz. 11 Widerspruch und Klage gegen die Entscheidung des Jugendamtes, mit der die vorläufige Inobhutnahme nach § 42a oder die Inobhutnahme nach § 42 abgelehnt oder beendet wird, haben gemäß Abs. 3 Satz 1 keine aufschiebende Wirkung. Dies gilt vom Zeitpunkt des Inkrafttretens des VerbaKJUVBG am 1.11.2015 an auch für bereits anhängige Widersprüche und Klagen. Nach der Gesetzesb...mehr

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Jung, SGB VIII § 72a Tätigk... / 2.5 Neben- und ehrenamtlich tätige Personen bei Trägern der freien Jugendhilfe und in Vereinen

Rz. 13 Abs. 4 nimmt diesen weiteren Personenkreis in den Blick. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen Vereinbarungen mit den Trägern der freien Jugendhilfe schließen, bei denen diese Personen tätig werden. Die Vorschrift schränkt diesen Personenkreis in mehrfacher Hinsicht ein. Die Vereinbarungen beziehen sich allein auf die Erbringung von Leistungen der Kinder- und...mehr

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Sommer, SGB V § 273 Sicheru... / 2.3 Erhöhte Zuweisungen (Abs. 3)

Rz. 12 Das BAS prüft bei auffälligen Krankenkassen (Abs. 2), ob die Auffälligkeit für die betroffene Krankenkasse zu erheblich erhöhten Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds (§ 266 Abs. 1 Satz 1) geführt haben kann (Satz 1). Der Begriff "erheblich" ist als unbestimmter Rechtsbegriff durch das BAS auszulegen. Damit werden Einzelfallprüfungen (Abs. 4) in unerheblichen Fällen ve...mehr

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Jung, SGB VIII § 45 Erlaubn... / 2.2.1.3 Regelbeispiele für die fehlende Zuverlässigkeit

Rz. 18 Nachdem der Begriff der Zuverlässigkeit bereits in Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 als Kriterium für die Zuverlässigkeit des Einrichtungsträgers aufgeführt wird (vgl. dazu Rz. 8 f.), sind in Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 bis 3 zur Negativabgrenzung Regelbeispiele aufgeführt, die die Unzuverlässigkeit begründen. Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 stellt darauf ab, dass der Träger in der Vergangenheit gege...mehr

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Jung, SGB VIII § 45 Erlaubn... / 2.1.2 Ausnahmen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 5 Nach Abs. 1 Satz 2 sind einige Einrichtungen vom Erlaubnisvorbehalt freigestellt. Die dort genannten Einrichtungen können also ohne Erlaubnis betrieben werden. Satz 2 Nr. 1 befreit Jugendfreizeiteinrichtungen, Jugendbildungseinrichtungen, Jugendherbergen und Schullandheime von der Erlaubnispflicht. Jugendfreizeiteinrichtungen und Schullandheime werden dabei erlaubnisfre...mehr

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Sommer, SGB V § 272b Sonder... / 2.4 Anhebungsverbot (Abs. 4)

Rz. 14 Der Zusatzbeitragssatz einer Krankenkasse darf nicht angehoben werden, wenn dadurch die Finanzreserven das 0,5-fache einer durchschnittlichen Monatsausgabe überschreiten würden (§ 242 Abs. 1 Satz 4). Die Beschränkung wird für das Jahr 2023 ausgesetzt. Damit wird in Einzelfällen vermieden, dass wegen des Verbots die Finanzreserven unter die Mindestrücklage sinken. Eine...mehr

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Sommer, SGB V § 273 Sicheru... / 2.1 Prüfung der Datenmeldungen der Krankenkassen (Abs. 1)

Rz. 4 Das BAS prüft die Datenmeldungen der Krankenkasse zur Durchführung des Risikostrukturausgleichs hinsichtlich der Vorgaben aus § 267 Abs. 1 Satz 1 auf ihre Rechtmäßigkeit (Satz 1). Danach erheben die Krankenkassen versichertenbezogen die in der Vorschrift genannten Daten versichertentagegenau. Rz. 5 Das BAS ist ermächtigt, alle Krankenkassen zu prüfen. Die Zuständigkeit ...mehr

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Sommer, SGB V § 273 Sicheru... / 2.5 Anforderung an die Datenverarbeitung (Abs. 5)

Rz. 22 Das BAS kann eine Einzelfallprüfung durchführen, wenn eine Krankenkasse eine rechtswidrige Datenmeldung abgegeben hat (Satz 1). Ausreichend sind dem BAS bekannte Tatsachen, die einen entsprechenden Verdacht begründen. Die Krankenkasse hat dem BAS auf dessen Verlangen innerhalb von 3 Monaten alle Angaben zu machen, derer es zur Überprüfung des Sachverhalts bedarf (Satz...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.2.3 Erziehung in einer anderen Familie nach Satz 2 Nr. 2

Rz. 33 Wenn eine Rückkehr ausscheidet, dann können Alter und Entwicklungsstand des Kindes sowie Bedingungen in der Herkunftsfamilie es auch erforderlich machen, nicht auf eine Rückkehr hinzuarbeiten, sondern die Erziehung in einer anderen Familie im Sinne einer Vollzeitpflege (§ 33) vorzubereiten (Nr. 2). Vorbereitung meint dabei die Bedingungen zur Erziehung in einer andere...mehr

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Sommer, SGB V § 305 Auskünf... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 16 Krönke, Opt-out-Modelle für die Elektronische Patientenakte aus datenschutzrechtlicher Perspektive, Bertelsmann Stiftung, www.bertelsmann-stiftung.de/en/publications/publication/did/opt-out-modelle-fuer-die-elektronische-patientenakte-aus-datenschutzrechtlicher-perspektive#:~:text=E-Mail-,Description,Datengrundlage%20für%20eine%20effiziente%20Gesundheitsversorgung; ab...mehr

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Sommer, SGB V § 221a Ergänz... / 2.6 Ausgleich für die Mehrausgaben beim Kinderkrankengeld nach § 45 Abs. 2a (Abs. 6)

Rz. 11 Der Bund überweist bis zum 1.4.2023 unbeschadet weiterer, anderweitig geregelter Bundeszuschüsse (u. a. nach Abs. 5) einen ergänzenden Bundeszuschuss in Höhe von 150 Mio. EUR an den Gesundheitsfonds als Beitrag zum Ausgleich der geschätzten Mehrausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2023 aufgrund der Regelung zum Kinderkrankengeld nach § 45 Abs. 2a (Sat...mehr

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Sommer, SGB V § 167 Verteil... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz – GKV-FKG) v. 22.3.2020 (BGBl. I S. 604) mit Wirkung zum 1.4.2020 eingeführt worden. Die Norm gehört zum neugestalteten Haftungssystem, mit dem historisch entstandene Verwerfungen im Wettbewerb der Krankenkassen bes...mehr

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Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 1 Rechtsentwicklung und Allgemeines

Rz. 1 § 31 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) seit 1.1.2012 in Kraft. Eingefügt wurde § 31 durch das Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163). Der Einsatz einer sozialpädagogischen Familienhilfe ist die intensivste Form ambulanter Hilfe zur Erziehung. Die R...mehr

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Sommer, SGB V § 64d Verpfli... / 2.3 Befristung (Abs. 3)

Rz. 14 Die Modellvorhaben sind längstens auf 4 Jahre zu befristen (Satz 1). Um möglichst schnell zu tragfähigen Ergebnissen für die Weiterentwicklung der interprofessionellen Zusammenarbeit zu kommen, wird die Dauer der Modellvorhaben abweichend von den bisher üblichen 8 Jahren (§ 63 Abs. 5 Satz 1) auf einen kürzeren Zeitraum begrenzt (BT-Drs. 19/30560 S. 29). Rz. 15 Die Ausw...mehr

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Sommer, SGB V § 273 Sicheru... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift schafft eine belastbare Datengrundlage für die Durchführung des Risikostrukturausgleichs durch das BAS. Das BAS ist befugt, die Daten aller Krankenkassen zu prüfen (erweiterte Plausibilitätsprüfung). Diese haben daran innerhalb gesetzter Fristen mitzuwirken. Fehlerhafte Datenmeldungen führen nicht zu erhöhten Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds. Ggf. wi...mehr

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Sommer, SGB V § 167 Verteil... / 2.4 Geschlossene Betriebskrankenkassen (Abs. 4)

Rz. 9 Betriebskrankenkassen, die sich nicht für das Wahlrecht geöffnet haben (§ 144 Abs. 2 Satz 1, § 173 Abs. 2 Nr. 4), genießen ein Haftungsprivileg (Satz 1). Ihre Haftung wird auf 20 % des eigentlich auf sie entfallenden Betrages begrenzt. Die Differenz wird von allen anderen Krankenkassen wettbewerbsneutral getragen (Satz 2). Die reduzierte Belastung dieser Krankenkassen ...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.6 Sonstige betreute Wohnform

Rz. 40 Die Regierungsbegründung der Vorschrift wollte zunächst den Begriff des Heimes ganz fallen lassen, um auszudrücken, dass "die inzwischen entwickelten vielfältigen Formen der Heimerziehung mit der früher üblichen Form der Heimerziehung (…) nicht mehr gemein" hat (vgl. BT-Drs. 11/5948 S. 72; vgl. auch Rz. 1). Auch wenn der endgültige Gesetzestext die Formulierung "Heime...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.1.2 Hilfeempfänger

Rz. 6 Hilfeberechtigte sind nach dem Wortlaut der Vorschrift Kinder und Jugendliche. Daher ist zunächst gemäß den Definitionen des § 7 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 eine Altersbeschränkung nicht vorgesehen. Gemäß der Begriffsdefinition des § 7 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Nr. 2 ist Kind, wer noch nicht 14 Jahre alt ist (§ 7 Abs. 1 Nr. 1) und Jugendlicher, wer 14 Jahre aber noch nicht 18 Jahre...mehr

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Sommer, SGB V § 167 Verteil... / 2.6 Zwischenfinanzierung (Abs. 6)

Rz. 11 Der GKV-Spitzenverband ist berechtigt, die Haftungssumme vorübergehend zu finanzieren (Satz 1; Zwischenfinanzierung). Dazu kann er ein unverzinstes Darlehen in Höhe von bis zu 750 Mio. EUR aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds (§ 271 Abs. 2) aufnehmen. Eine Darlehensaufnahme am Kapitalmarkt ist ausgeschlossen. Der GKV-Spitzenverband vereinbart die Einzelheit...mehr

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Sommer, SGB V § 267 Datenve... / 2.3 Pseudonymisierung (Abs. 3)

Rz. 22 Die Krankenkassen übermitteln die Daten nach Abs. 1 und 2 in pseudonymisierter und maschinenlesbarer Form (Satz 1). Der GKV-Spitzenverband hat die Funktion einer Datensammelstelle und leitet die Daten an das BAS weiter. Der Schlüssel für die Herstellung des Pseudonyms ist vom Beauftragten für den Datenschutz der Krankenkasse aufzubewahren und darf anderen Personen nic...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.1.1 Zweck der Vollzeitpflege

Rz. 4 Zweck der Vollzeitpflege ist die Kompensation des Entwicklungsdefizits des Kindes oder des Jugendlichen in der eigenen Familie durch die Unterbringung außerhalb der Herkunftsfamilie. Die Vollzeitpflege ersetzt damit die Erziehung der leiblichen Eltern für einen bestimmten Zeitraum und bietet dem Kind Betreuung, Erziehung und Förderung. Darin erschöpft sich auch regelmä...mehr

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Sommer, SGB V § 64d Verpfli... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm wurde durch das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG) v. 4.4.2017 (BGBl. I S. 778) mit Wirkung zum 11.4.2017 eingeführt (mit der Überschrift: Modellvorhaben zur Heilmittelversorgung). Eine Vorgängervorschrift existiert nicht. Um eine verlässliche, breitere Informationsgrundlage zu schaffen, werd...mehr

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Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 2.3.3 Sofortvollzug und einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 23 Widerspruch und die ggf. nachfolgende Klage gegen den Bescheid über die Inobhutnahme haben gemäß § 80 Abs. 1 VwGO aufschiebende Wirkung. Infolge dessen darf die Inobhutnahme solange nicht durchgeführt (vollzogen) werden, bis über den Widerspruch und ggf. die nachfolgende Klage entschieden worden ist. Gegen die Anordnung der Inobhutnahme aufgrund einer Altersfeststellu...mehr

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Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 4 Praxishinweise

Rz. 38 Schwierigkeiten kann bei der Sozialpädagogischen Familienhilfe i. S. d. § 31 die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit nach § 86 ergeben. Gerade bei einer Sozialpädagogischen Familienhilfe ist es in der Praxis oft schwierig, den Zeitpunkt zu bestimmen, ab dem die konkrete Hilfeleistung tatsächlich gegenüber dem Hilfeempfänger erstmals erbracht – also begonnen – wird,...mehr