Fachbeiträge & Kommentare zu Revision

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anfechtung.

Rn 12 Die Anfechtung richtet sich nach dem Entscheidungstyp. Urteile nach Abs 1 sind in der Hauptsache mit den allgemeinen Rechtsbehelfen anfechtbar (Berufung, Revision, Einspruch). In diesem Fall bezieht sich die Anfechtung auch auf den Ausspruch über die Räumungsfrist. Es ist auch möglich, diesen gesondert anzugreifen. Dann ist die (isolierte) sofortige Beschwerde nach Abs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Verhandlung und Prozesstaktik.

Rn 33 Bei gewillkürter Prozessstandschaft kann der Rechtsinhaber Zeuge sein; der Gegner kann den materiell Berechtigten mit einer Drittwiderklage in den Prozess hineinziehen und damit als Zeugen ausschalten. Rn 34 Bei Erweiterung kann sich die sachliche Zuständigkeit ändern (§ 506) und Kostenvorschusspflicht (§ 12 I 2 GKG) begründen. Bei Beschränkung ändert sich die sachliche...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Bericht über Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem

Tz. 127 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Nach § 315 Abs. 4 HGB soll der Konzernlagebericht auch auf die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess eingehen. Eine Berichtspflicht besteht gem. § 315 Abs. 4 HGB nur, wenn das Mutterunternehmen selbst oder eines der in den Konzernabschluss einbezogenen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rückfestsetzung (Abs 4).

Rn 79 Die Vorschrift des Abs 4 ist durch das JuMoG v 2.7.04 eingefügt worden. Eine entsprechende Verfahrensweise war bis dato bereits herrschende Praxis. Die Vorschrift dient letztlich der Entlastung der Gerichte. Sie stellt klar, dass zu den Kosten des Rechtsstreits iSd. Abs 1 auch solche Kosten gehören, die eine Partei der anderen Partei im Verlaufe des Rechtsstreits gezah...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Entscheidungserheblichkeit der Gehörsverletzung.

Rn 10 Gemäß Abs 1 S 1 Nr 2 muss der Verstoß entscheidungserheblich gewesen sein. Auch eine Gehörsverletzung rechtfertigt die Zulassung der Revision nur dann, wenn das Berufungsgericht bei ordnungsgemäßer Gewährung des rechtlichen Gehörs eine für den Verletzten günstigere Entscheidung hätte fällen müssen (BGH NJW 06, 3786 Rz 5). Der Vortrag einer Entscheidungserheblichkeit is...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Rechtsmittel und Rechtskraft.

Rn 38 Gegen den Beschl findet nach Abs 2 S 1 die sofortige Beschwerde statt. Die Vorschrift regelt lediglich die Statthaftigkeit; die weiteren Voraussetzungen ergeben sich aus den §§ 567 ff. Es muss sich um eine Entscheidung des AG oder erstinstanzliche Entscheidung des LG handeln (§ 567 I) und der Beschwerdewert von 200,01 EUR (§ 567 II 1) muss erreicht werden. Nach Abs 2 S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1 ZPO – Sachliche Zuständigkeit.

Gesetzestext Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte wird durch das Gesetz über die Gerichtsverfassung bestimmt. Rn 1 Die Regelung ist im Zusammenhang mit § 3 EGZPO und § 2 EGGVG zu lesen. Ihr Zweck ist die Bestimmung des gesetzlichen Richters in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten vor den ordentlichen Gerichten, mithin die Konkretisierung des grundrechtsgleichen Rechts aus A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 32007R0864 Art 15 ROM II – Geltungsbereich des anzuwendenden Rechts.

Gesetzestext Das nach dieser Verordnung auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht ist insbesondere maßgebend fürmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Nr 1 Nicht vorschriftsmäßige Besetzung.

Rn 3 Gemäß § 309 kann das Urt nur von denjenigen Richtern gefällt werden, welche der dem Urt zugrunde liegenden Verhandlung beigewohnt haben. Ist ein Berufungsurteil von drei Richtern unterschrieben worden, die es nach dem Einleitungssatz auch erlassen haben, hat an der mündlichen Verhandlung, auf die das Urt ergangen ist, ausweislich der Sitzungsniederschrift dagegen nur di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Gebrauchtfahrzeuge.

Rn 100 Mangel ja: Verformung von Kotflügel und Stoßfänger (Vorführwagen: BGH NJW 05, 3490 [BGH 14.09.2005 - VIII ZR 363/04]); Beschädigung Katalysator infolge Aufsetzens (BGH NJW 06, 1195); Standzeit von mehr als 12 Monaten vor Erstzulassung (Jahreswagen: BGH NJW 06, 2694 [BGH 07.06.2006 - VIII ZR 180/05]); bei 19 Monaten nur bei Standzeit bedingten Mängeln (BGH NJW 09, 1588...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 196 GVG – [Mehrheit].

Gesetzestext (1) Das Gericht entscheidet, soweit das Gesetz nicht ein anderes bestimmt, mit der absoluten Mehrheit der Stimmen. (2) Bilden sich in Beziehung auf Summen, über die zu entscheiden ist, mehr als zwei Meinungen, deren keine die Mehrheit für sich hat, so werden die für die größte Summe abgegebenen Stimmen den für die zunächst geringere abgegebenen so lange hinzuger...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Beweisaufnahme vor dem Prozessgericht (Abs 1).

Rn 2 Hat die Beweisaufnahme vor dem Prozessgericht stattgefunden, schließt sich die Verhandlung über das Beweisergebnis unmittelbar an (§ 279 III). Der Beweistermin ist deshalb gleichzeitig Verhandlungstermin (§ 370 I). Das Gericht ist allerdings grds nicht verpflichtet, den Parteien im Rahmen dieser Verhandlung seine vorläufige Beweiswürdigung mitzuteilen (BGH NJW 16, 3100,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Entsprechend anwendbares Revisionsrecht (Abs 3).

Rn 4 Abs 3 erklärt einzelne Bestimmungen aus dem Revisionsrecht für entsprechend anwendbar. Mit dem Verweis auf § 546 wird der revisionsrechtliche Begriff der Verletzung des Rechts für das Rechtsbeschwerdeverfahren übernommen. § 547 enthält die absoluten Revisionsgründe, die im Rechtsbeschwerdeverfahren entsprechend gelten. Die Kausalität der Rechtsverletzung für die angefoc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Prüfungsreihenfolge und Entscheidungsvarianten.

Rn 16 Aus der Prüfungsreihenfolge des Gerichts ergeben sich die möglichen Entscheidungsinhalte. Die Regelung ist an die § 341 ff (Einspruch gegen das VU) angelehnt. Zunächst ist die Zulässigkeit der Rüge nach Maßgabe von Statthaftigkeit, Form und Frist zu prüfen (Abs 4 S 1). Ist sie unzulässig, so ist die Rüge als unzulässig zu verwerfen (Abs 4 S 2), also zB wenn die angegrif...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Grundlagen.

Rn 9 Die stillschweigende Rechtswahl, die I 2 zulässt (anders zB Art 3 chinesisches IPR), muss sich eindeutig (›clearly‹, ›clairement‹) aus den Bestimmungen des Vertrags oder aus den Umständen des Falles ergeben (Briggs, Priv Int'l Law in English Courts Rz 7.21; Mayer/Heuzé Rz 762); ist unionsautonom zu ermitteln (vgl BGH ErbR 21, 516, 519 [BGH 24.02.2021 - IV ZB 33/20] zu A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Gerichtliche Zuständigkeit bei anhängigem Rechtsstreit (Abs 1).

Rn 2 Zuständig ist das Prozessgericht in der jeweiligen Instanz, wobei ohne Bedeutung ist, ob der ASt den Hauptsacheprozess aktiv führt oder sich in einem anhängigen Prozess mit dem Sachverhalt verteidigt, der im selbstständigen Beweisverfahren geklärt werden soll (Hamm OLGR 04, 278). Ebenfalls ohne Bedeutung ist, ob die zu klärenden Tatsachen bereits vollständig in den Proz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Divergenz.

Rn 14 Von dem Zulassungsgrund der Sicherung einer einheitlichen Rspr (§ 543 II 1 Nr 2 Alt 2) werden Fälle der Divergenz erfasst, die dann gegeben ist, wenn die anzufechtende Entscheidung von der Entscheidung eines höheren oder gleichrangigen Gerichts abweicht und auf dieser Abweichung beruht. Eine Abweichung idS liegt nur vor, wenn die anzufechtende Entscheidung ein und dies...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Folgen bei Verstoß gegen die Antragsbindung.

Rn 11 Die Voraussetzungen des § 308 sind vAw ohne besondere Rüge zu prüfen, auch in der Revisionsinstanz (BGH NJW 84, 2295 [BGH 31.01.1984 - VI ZR 150/82]; NJW-RR 89, 1087). § 308 I gehört nicht zu den nach § 295 durch Nichtrüge heilbaren Verfahrensfehlern (BGH LM Nr 7 aE). Das Urt oder der Beschl ist mit den allgemeinen Rechtsmitteln angreifbar, im Beschlussverfahren mit so...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Urteilsverkündung.

Rn 2 Die gem § 173 GVG und wegen Art 6 EMRK stets öffentliche Verkündung steht nicht zur Disposition der Parteien (ThoPu/Reichold Rz 1). Der Anwesenheit der Parteien bei der Verkündung bedarf es aber nicht. Zur Wirkung ggü Abwesenden § 312. Ist keine Partei bei der Verkündung anwesend, so muss die Urteilsformel nicht verlesen werden; Bezugnahme auf die Formel reicht aus, § 3...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Beschwerdeverfahren.

Rn 24 Das vorweg erklärte ›Einverständnis‹ einer Partei mit der Wertfestsetzung steht der Zulässigkeit der Beschwerde nicht entgegen (Karlsr MDR 10, 404; Frankf NJW 13, 3381: auch nicht bei anwaltlicher Vertretung). Die Sechsmonatsfrist nach §§ 68 I 3, 63 III 2 GKG, § 55 III 2 FamGKG beginnt bei abgetrennter Erledigung eines Verfahrensabschnitts mit dessen Abschluss, ohne Rü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Auswirkungen auf die Zwangsvollstreckung.

Rn 3 Nach § 544 VII kann das Revisionsgericht im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde auf Antrag eines beim BGH zugelassenen Rechtsanwalts die Zwangsvollstreckung einstweilen unter den gleichen Voraussetzungen einstellen, unter denen dies bei der Revision selbst möglich ist (§ 719 II 1). Die Einstellung der Zwangsvollstreckung im Revisionsverfahren und im Verfahren ü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verspätete verzichtbare Zulässigkeitsrügen (Abs 3).

Rn 49 Erfasst sind verspätete, verzichtbare Rügen des Beklagten betreffend der Zulässigkeit der Klage (§ 282 Rn 11 ff; vgl BGH 21.11.13 – VII ZR 48/12 Rz 18: zum Einwand, ein Prozessvergleich sei unwirksam und daher der Prozess fortzusetzen, so dass einer neuen Klage § 261 III Nr 1 entgegenstehe). Ihre Verspätung bestimmt sich nach § 282 III (s dort); auf eine Verzögerung de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Beschwer.

Rn 13 Ungeschriebene weitere Zulässigkeitsvoraussetzung der sofortigen Beschwerde ist die Beschwer des Beschwerdeführers. Die ordnungsgemäße Einlegung eines jeden Rechtsmittels setzt voraus, dass der Rechtsmittelführer durch die angegriffene Entscheidung nachteilig betroffen und somit im konkreten Fall beschwerdeberechtigt ist (BGHZ 22, 43, 46; 50, 261, 263 f; BGH NJW-RR 23,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Abs 1 Nr 6: Streitverkündung.

Rn 14 Die Unterbrechungswirkung wird gegenständlich durch das Erfordernis der Zulässigkeit der Streitverkündung und den Inhalt der Streitverkündungsschrift (Frankf 3.6.15 – 4 U 218/14) begrenzt: Um Hemmungswirkung zu entfalten, muss die Streitverkündung den Formalerfordernissen des § 73 ZPO (BGH NJW 12, 674 Rz 14) und den Zulässigkeitserfordernissen des § 72 ZPO (BGH NJW 19,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 201 GVG – [Zuständigkeit].

Gesetzestext (1) 1Zuständig für die Klage auf Entschädigung gegen ein Land ist das Oberlandesgericht, in dessen Bezirk das streitgegenständliche Verfahren durchgeführt wurde. 2Zuständig für die Klage auf Entschädigung gegen den Bund ist der Bundesgerichtshof. 3Diese Zuständigkeiten sind ausschließliche. (2) 1Die Vorschriften der Zivilprozessordnung über das Verfahren vor den...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Notwendiger Inhalt der Begründung.

Rn 5 Im Unterschied zur sofortigen Beschwerde (§ 571 I enthält nur eine Sollvorschrift) muss die Rechtsbeschwerde zwingend begründet werden. Geschieht das nicht in der vorgeschriebenen Frist und Form, wird sie als unzulässig verworfen (§ 577 I). Die gesetzlichen Anforderungen an die Begründung der Rechtsbeschwerde sind in Abs 3 geregelt. Zwingend erforderlich ist wie bei der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Fälle von Identität.

Rn 5 Abänderungsklage des Schuldners und Klage auf Rückzahlung des dennoch geleisteten Unterhalts (Hambg FamRZ 98, 311; Köln FamFR 10, 351 = FamRZ 10, 1933), Klage auf Abnahme oder auf Feststellung des Annahmeverzugs neben einer Klage, bei der die Erbringung der Leistung Zug um Zug angeboten wird (BGH NJW-RR 10, 1295 [BGH 06.07.2010 - XI ZB 40/09]; NJW-RR 20, 1517 [BGH 13.10...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick über die Verordnung; Arbeitsweise und -hilfen in Fällen mit internationalem Bezug.

Rn 1 Die Verordnung, auch ›Brüssel IIa-Verordnung‹ genannt, ist die Nachfolgeverordnung zur sog ›Brüssel II-Verordnung‹ (VO [EG] Nr 1347/2000). Sie hat einheitliche Regeln betreffend die internationale Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Angelegenheiten der sog elterlichen Verantwortung (s dazu Art 2 Nr 7) für die gesamt...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Nebenberuflichkeit

Tz. 18 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Nebenberuflich ist jede Tätigkeit, aus der nicht hauptsächlich der Lebensunterhalt bestritten wird. Maßgebend soll hierbei die allgemeine Verkehrsanschauung sein. Für die Beurteilung der 1/3-Grenze sind folglich mehrere Tätigkeiten zusammenzufassen, wenn sie nach der Verkehrsanschauung eine Ausübung eines einheitlichen Hauptberufs darstellen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Besonderheiten.

Rn 11 Der bedürftigen Partei wird regelmäßig nicht zugemutet, iRd PKH-Verfahrens zur Vermeidung der Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist einen Antrag auf Verlängerung dieser Frist zu stellen (BGH NJW-RR 05, 1586 [BGH 22.06.2005 - XII ZB 34/04], strenger aber offenbar BGH NJW 13, 1684 [BGH 19.03.2013 - VI ZB 68/12]); zum einen wird es nicht selten vorkommen, dass die P...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 225 ZPO – Verfahren bei Friständerung.

Gesetzestext (1) Über das Gesuch um Abkürzung oder Verlängerung einer Frist kann ohne mündliche Verhandlung entschieden werden. (2) Die Abkürzung oder wiederholte Verlängerung darf nur nach Anhörung des Gegners bewilligt werden. (3) Eine Anfechtung des Beschlusses, durch den das Gesuch um Verlängerung einer Frist zurückgewiesen ist, findet nicht statt. Rn 1 Nach Abs 1 bedarf e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 43 Anders als die StPO in § 244 III–V kennt die ZPO keine Vorschrift, in der die Voraussetzungen und das Verfahren für die Ablehnung von Beweisanträgen geregelt sind. Aus dem Recht der Parteien auf Beweis (Rn 26) und ihrem Anspruch auf Gewährung des rechtlichen Gehörs (Art 103 I GG) folgt jedoch die Pflicht des Gerichts, die angebotenen entscheidungserheblichen Beweismitt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsmittel.

Rn 9 Das Ergänzungsurteil ist iErg ein selbstständiges Teilurteil (aber nicht als solches zu bezeichnen, da es nicht dem § 301 folgt), das unabhängig von dem ergänzten Urt anfechtbar ist (vgl BGH NJW 80, 840 f [BGH 27.11.1979 - VI ZR 40/78]; 00, 3008). Hat das Ausgangsgericht während des laufenden Berufungsverfahrens ohne die Voraussetzungen des § 321 sein Urteil zulasten ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Auffangklausel: Grundsatz der engsten Verbindung (Abs 4).

Rn 22 Der früher in ex Art 28 I EGBGB als Grundregel dienende Grundsatz der engsten Verbindung wird in IV nur noch hilfsweise herangezogen. Greift keine der Vertragsanknüpfungen nach Art 4 I und kann keine charakteristische Leistung ermittelt werden (Art 4 II), ist das Vertragsstatut nach dem Prinzip der engsten Verbindung nach IV zu bestimmen (zum Vertragsübernahmestatut s ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Unsachgemäße Behandlung.

Rn 14 Die Bindung des Rechtsmittelgerichts setzt eine ordnungsgem Behandlung der Rechtswegfrage auf der Grundlage des § 17a II und III GVG, insb was das Anhörungsgebot (IV 1) betrifft, voraus (BGH NJW-RR 05, 142 [BGH 29.07.2004 - III ZB 2/04]). Nur in diesen Fällen ist der Ausschluss der Berufung bzw Revision zu dieser Frage gerechtfertigt. Häufigster Fall der Nichtanwendbar...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Austritt aus einer Kapitalgesellschaft (Satz 1 Alt. 2)

Rz. 571 [Autor/Stand] Nur Anteile an Gesamthandsgesellschaften können per Anwachsung auf die übrigen Gesellschafter übergehen, Anteile an Kapitalgesellschaften hingegen nicht;[2] eine § 738 Abs. 1 Satz 1 BGB entsprechende Regelung gibt es nicht. Als Geschäftsanteile an einer GmbH oder Aktien an einer AG verkörpern sie gegenständlich die Beteiligungen der einzelnen Gesellscha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO O

Obergutachten selbstständiges Beweisverfahren 485 ZPO 25 Oberstes Landesgericht 8 EGGVG 1; 9 EGZPO 1 Obhut 158 FamFG 22 Obhutsperson Trennung 158 FamFG 22 objektive Klagenhäufung erfolgloses Angriffs- und Verteidigungsmittel 96 ZPO 23 Obligatorischer Einzelrichter 348a ZPO 1 Rechtsmittel 348a ZPO 5 Übernahme durch Kammer 348a ZPO 4 Übertragung 348a ZPO 1 obligatorisches Güteverfahren 15...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Kompetenzkonflikte.

Rn 2g §§ 72a, 119a sind vorrangig gegenüber Zuständigkeitsregelungen im Geschäftsverteilungsplan einschließlich Verbleibensklauseln, die etwa an Fristen oder eine durchgeführte Verhandlung anknüpfen. Die spezialisierten Spruchkörper sind auch dann zuständig, wenn in die Spezialisierung fallende Ansprüche neben anderen Ansprüchen geltend gemacht werden, selbst wenn der Schwer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Steuerschuldner

Rz. 610 [Autor/Stand] Die Vorschrift personifiziert die potenziellen Steuerschuldner: Bedachte, d.h. Erwerber, können nur natürliche Personen oder – sogar nichtrechtsfähige (s. § 7 ErbStG Rz. 206.1)[2] – Stiftungen sein, die an der leistungsempfangenden Kapitalgesellschaft beteiligt sind. Als Zuwendender wird jede "andere Person" benannt, d.h. als Schenker kommen auch juristis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Prinzip 1: Vorrang bestehender völkerrechtlicher Verträge (Abs 1).

Rn 1 Art 25 regelt das Verhältnis zwischen dem unionsrechtlichen IPR in ROM I und staatsvertraglichem IPR im Bereich des internationalen Schuldvertragsrechts. Kein Vertrag, keine Verordnung zu Lasten Dritter (vgl Erw 41, Art 34 WVRK, Art 351 I AEUV und Brödermann/Iversen/Brödermann Rz 431 ff). Deshalb bestimmt I, dass im Zeitpunkt der Annahme von ROM I fortbestehende Staatsv...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Entscheidung nach Lage der Akten.

Rn 3 Wenn Entscheidungsreife vorliegt und beide Parteien in einem früheren mündlichen Verhandlungstermin desselben Rechtszuges mündlich verhandelt, dh zumindest die Anträge im Termin gestellt und damit konkludent zur Sache verhandelt haben (zum Begriff der mündlichen Verhandlung vgl § 128 Rn 8; näher Anders/Gehle AssEx Rz A-12 f; s.a. Frankf BeckRS 13, 10987 – Abbruch nach S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Statthaftigkeit kraft Zulassung durch die Vorinstanz (Abs 2 Nr 2).

Rn 15 Die Rechtsbeschwerde ist außerdem dann statthaft, wenn das Beschwerdegericht, das Berufungsgericht oder das OLG im ersten Rechtszug sie in dem Beschl zugelassen hat. Eine Zulassung durch das Amtsgericht ist nicht vorgesehen. Über die Zulassung muss im anzufechtenden Beschl entschieden werden, und zwar grds in dessen Tenor. Ausnahmsweise kann sich die Zulassung aus den ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Vertretungsfall.

Rn 39 Der Anwalt muss Vorsorge für Vertretungsfälle, wie etwa Krankheit und Urlaub, treffen (BGH MDR 20, 1463 Rz. 12; MDR 19, 1270 f [BGH 24.01.2019 - I ZR 164/17]; MDR 19, 1209 [BGH 31.07.2019 - XII ZB 36/19]; MDR 17, 1070); dies gilt sowohl für den Rechtsanwalt selbst als auch für seine Angestellten. Vorhersehbaren Vertretungsfällen des Anwalts selbst (Urlaub, periodische ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zulassungsverfahren.

Rn 50 Über die Zulassung der Berufung entscheidet das erstinstanzliche Gericht; ist dieses ein LG, lässt die Kammer die Berufung zu, weil der – originäre und obligatorische – Einzelrichter bei grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache keine Entscheidungsbefugnis besitzt (§§ 348 III 1 Nr 2, 348a I Nr 2, II 1 Nr 1). Die Zulassung ist in dem Endurteil auszusprechen. Fehlt es da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verzichtbarer Verfahrensverstoß.

Rn 3 Erfasst sind Verfahrenshandlungen, die entweder die geforderte Form, die Voraussetzungen, die Zeit oder den Ort einer Prozesshandlung des Gerichts oder der Parteien missachten, zB §§ 253, 166 ff, 271, 274, 283, 311 ff, 355 ff. Unter § 295 fallen nicht Bestimmungen, die den Inhalt der Prozesshandlung betreffen, wie zB §§ 139, 286, 287, 308 (§ 308 Rn 11). Rn 4 Eine Heilung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Leistungsverweigerungsrecht.

Rn 1 Ist die Verjährungsfrist endgültig abgelaufen, steht dem Schuldner ein dauerndes Leistungsverweigerungsrecht zu. Der Anspruch selbst erlischt, von wenigen Ausnahmen abgesehen (§§ 901, 1028 2, 1090 I), gerade nicht, sondern bleibt bestehen (BGH NJW 16, 3158 [BGH 14.06.2016 - XI ZR 242/15] Rz 26) und erfüllbar (BGH NJW 20, 2270 [BGH 28.05.2020 - VII ZR 108/19] Rz 21). Nic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Nr 6, Aufhebung einer früheren Entscheidung.

Rn 10 Es geht um die Aufhebung einer vorgängigen Entscheidung durch rechtskräftiges Urteil. Insgesamt ist also iRv Nr 6 von drei Urteilen die Rede: Zum einen das Urt des Vorprozesses, dessen Rechtskraftdurchbrechung mit der Wiederaufnahme angestrebt wird, zum zweiten ein Urt, worauf das Urt im Vorprozess gegründet ist (›vorgängiges Urteil‹), und drittens ein rechtskräftiges ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Zeitpunkt.

Rn 16 Die Genehmigung kann grds nur bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erklärt werden, aufgrund der die Klage oder das Rechtsmittel wegen der fehlenden Vollmacht abgewiesen oder verworfen wird. Danach scheidet eine genehmigende Nachreichung der Vollmacht in der Berufung oder Revision aus, denn durch die Entscheidung wurde der eine Genehmigung ermöglichende Schwebezus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vorrangige Rechtsakte.

Rn 2 Bei Anerkennung nach internationalen Rechtsakten sind deren jeweilige Anerkennungshindernisse maßgeblich. Rn 3 Vorrangige Staatsverträge (§ 97 I 1): Für die Anerkennung nach dem KSÜ zählt Art 23 II KSÜ die Anerkennungshindernisse abschließend auf. Die Anerkennungspflicht nach Art 7 S 1 MSA untersteht dem op-Vorbehalt des Art 16 MSA. Die Anerkennung v Sorgerechtsentscheidun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Rechtliches Gehör.

Rn 19 Art 103 I GG vermittelt allen an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten einen Anspruch darauf, sich zu dem in Rede stehenden Sachverhalt sowie zur Rechtslage (BVerfG NJW 09, 1584 f [BVerfG 26.11.2008 - 1 BvR 670/08] mwN) zu äußern. Dem entspricht die Pflicht des Gerichts, Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfG 1.8.17 – ...mehr