Fachbeiträge & Kommentare zu Regress

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / 3. Schadensersatz statt der ganzen Leistung

Rz. 18 Ein Anspruch auf Schadensersatz statt der ganzen Leistung besteht, wenn die Pflichtverletzung des Beraters erheblich ist (§ 281 Abs. 1 Satz 3 BGB). Den Rechtsberater trifft die Beweislast für eine Unerheblichkeit der Pflichtverletzung; das geht aus der Fassung der Vorschrift deutlich hervor. Rz. 19 Hat ein Rechtsberater seine geschuldete Dienstleistung zu einem abtrenn...mehr

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§ 11 Auskunftsvertrag / V. Schadensersatz

1. Grundsätzlich Ersatz aller Schäden Rz. 41 Sofern der Schädiger die Vermeidung des Schadens nicht garantiert hat, haftet er für den Nachteil, der durch das Vertrauen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der – tatsächlich fehlerhaften – Auskunft entstanden ist (negatives Interesse); insoweit hat der Schädiger den Geschädigten so zu stellen, wie dieser bei pflichtgemäßem V...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / II. Schadensersatz statt der Leistung nach § 280 Abs. 1, 3 i.V.m. § 281 BGB

1. Anwendungsbereich Rz. 13 Wegen einer Schlechterfüllung der hauptsächlichen Vertragspflichten eines Rechtsberaters – der für die Rechtsberaterhaftung typischen Leistungsstörung – kommt ein Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz anstelle des Anspruchs auf die geschuldete fehlerfreie Vertragsleistung in Betracht, sofern über die Merkmale des § 280 Abs. 1 BGB hinaus auc...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / IV. Schadensersatz wegen Verzögerung nach § 280 Abs. 2, § 286 BGB

Rz. 29 Gem. § 280 Abs. 2 BGB besteht ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung nur unter der Voraussetzung, dass der Berater – über die Verwirklichung des Haftungstatbestands des § 280 Abs. 1 BGB hinaus – gem. § 286 BGB aufgrund einer Mahnung oder eines gleichgestellten Umstands sich in Verzug befindet. Beispiel Der Anwalt übernimmt den Auftrag, einen Ban...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / I. Schadensersatz nach § 280 Abs. 1 BGB

Rz. 4 § 280 Abs. 1 BGB enthält – bis auf die Sonderregelung des § 311a Abs. 2 BGB für eine anfängliche Unmöglichkeit – die einheitliche Haftungsgrundlage für einen Schadensersatzanspruch wegen einer vom Berater nach Vertragsrecht zu vertretenden Pflichtverletzung. Sind die Voraussetzungen der Norm erfüllt, hat der Auftraggeber Anspruch auf "einfachen" Schadensersatz, der auc...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / cc) Schadensersatz

Rz. 122 Hat der Rechtsanwalt eine Kündigung des Auftraggebers durch vertragswidriges Verhalten veranlasst, ohne dass dieser sich seinerseits vertragswidrig verhalten hat, muss der Rechtsanwalt dem Auftraggeber den durch die Kündigung verursachten Schaden ersetzen. Dieser Anspruch geht auf Ersatz des Erfüllungsinteresses.[334] Der Berechtigte ist so zu stellen, wie er bei For...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / III. Schadensersatz

Rz. 121 Ersatzberechtigt aus § 826 BGB ist derjenige Geschädigte, der nach der "Reichweite des Schädigungsvorsatzes" als mögliches Tatopfer in die Tatvorstellung des Schädigers billigend einbezogen wurde, selbst wenn sich die sittenwidrige Handlung gegen einen anderen gerichtet hat, und dessen Schaden im Verhältnis zum Schädiger auf einem Verstoß gegen die guten Sitten beruh...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / d) Wissentliche Pflichtverletzung

Rz. 28 I.Ü. verweist § 51a Abs. 1 Satz 2 BRAO auf § 51 BRAO, und zwar auf dessen Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 und 3 Nr. 2 bis 5 und die Abs. 5 bis 7, also insb. nicht auf § 51 Abs. 3 Nr. 1 BRAO. Dort wird den Versicherern die Möglichkeit gegeben, die Haftung (versicherungstechnisch müsste es "die Deckung" heißen) für Ersatzansprüche wegen wissentlicher Pflichtverletzung auszuschlie...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / cc) Schadensersatz

Rz. 104 Wenn der Rechtsanwalt den Auftrag zur Unzeit gekündigt hat ohne dass ein wichtiger Grund gegeben ist, hat dies nicht die Unwirksamkeit der Kündigung zur Folge. Vielmehr ist der Rechtsanwalt verpflichtet, dem Mandanten denjenigen Schaden zu ersetzen, den dieser gerade infolge des Kündigungszeitpunkts erlitten hat. Folge der widerrechtlichen Drohung mit einer Kündigung...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / III. Schadensersatz statt der Leistung wegen Verletzung einer Schutzpflicht (§ 280 Abs. 3, § 282 BGB)

Rz. 28 Wegen schuldhafter Verletzung einer – nicht unmittelbar leistungsbezogenen – Nebenpflicht (Schutz-, Verhaltenspflicht) aus § 241 Abs. 2 BGB entsteht in aller Regel nur ein Anspruch aus § 280 Abs. 1 BGB.[31] Schadensersatz statt der Leistung kann nur verlangt werden, wenn dem Mandanten die Hauptleistung durch den Berater nicht mehr zuzumuten ist. Ein Vorgehen nach § 28...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / V. Schadensersatz statt der Leistung bei Unmöglichkeit (§ 280 Abs. 1, 3, § 283 BGB)

Rz. 31 Nach § 283 Satz 1 BGB kann der Mandant, wenn der Berater nach § 275 Abs. 1 bis 3 BGB nicht zu leisten braucht, unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 BGB Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Rz. 32 § 275 Abs. 1 bis 3 BGB betrifft die Hindernisse, die tatsächlich oder im Rechtssinne zur Unmöglichkeit der Leistung führen und daher eine Leistungspflicht aussch...mehr

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§ 14 Bürgerlich-rechtliche ... / VII. Art und Umfang des Schadensersatzes

Rz. 24 Der haftpflichtige Prospektverantwortliche hat den Schaden zu ersetzen, den der Anleger im Vertrauen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Prospektangaben erlitten hat; dieser ist so zu stellen, wie er stünde, wenn er die nachteilige Anlageentscheidung nicht getroffen hätte (Vertrauensschaden = negatives Interesse).[83] Der geschädigte Anleger kann Befreiung von ...mehr

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§ 12 Treuhandvertrag / V. Art und Umfang des Schadensersatzes

Rz. 54 Der Treuhänder, der seine Pflichten aus dem Treuhandvertrag schuldhaft verletzt hat, hat den Treugeber so zu stellen, als hätte er sich pflichtgemäß verhalten.[167] Hat ein Rechtsanwalt anvertraute Bürgschaftsurkunden entgegen dem Treuhandvertrag vorzeitig weitergegeben, so muss er die Bank im Wege des Schadensersatzes so stellen, als hätte diese keine Bürgschaft übern...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / e) Schadensersatz

Rz. 223 Wenn die vorbeschriebenen Voraussetzungen des § 44 Satz 2 BRAO vorliegen, muss der Rechtsanwalt dem Anfragenden den Verzögerungsschaden ersetzen. Der Anfragende ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn der Rechtsanwalt rechtzeitig erklärt hätte, dass er das Angebot zum Abschluss eines Anwaltsvertrages nicht annimmt. Dieser Schaden kann darin bestehen, dass zwisch...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / e) Schadensersatz bei Kündigung zur Unzeit ohne wichtigen Grund

Rz. 96 Wenn der beauftragte Rechtsanwalt den Anwaltsvertrag gem. § 627 Abs. 1 BGB außerordentlich kündigt, obliegt ihm nach § 627 Abs. 2 Satz 1 BGB, auf das Interesse des Mandanten Rücksicht zu nehmen, sich die Dienste anderweitig beschaffen zu können. Auch Nr. 3.1.4. der in der Vergangenheit bis zur Aufhebung des § 29 Abs. 1 Satz 1 BORA durch Beschl. v. 15.4.2013[286] mit W...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / f) Schadensersatz bei Kündigung infolge vertragswidrigen Verhaltens

Rz. 105 Hat eine Vertragspartei die Kündigung des Anwaltsvertrages nach § 626 oder § 627 Abs. 1 BGB durch vertragswidriges Verhalten veranlasst, ist sie gem. § 628 Abs. 2 BGB dem Vertragspartner zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der dadurch entsteht, dass der Anwaltsvertrag aufgehoben wird.[306] Der Schadensersatzanspruch kann sowohl dem Rechtsanwalt als auch dem Mandant...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / g) Ausschluss des Schadensersatzes bei ordentlicher Kündigung

Rz. 123 Wenn ein Rechtsanwalt den Auftrag ordentlich kündigt, handelt er vertragsgemäß. Eine darauf gestützte Schadensersatzpflicht des Rechtsanwalts wegen einer Vertragsverletzung ist daher ausgeschlossen. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers nach § 627 Abs. 2 BGB bzw. §§ 675 Abs. 1, 671 Abs. 2 BGB wegen einer Kündigung zur Unzeit, für die kein wichtiger Grund vorli...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / I. Fälligkeit

1. Deckungsanspruch Rz. 137 Fällig ist der Anspruch des Versicherungsnehmers auf Befriedigung oder Abwehr durch den Versicherer, wenn von einem Dritten Ansprüche gegen ihn, den Versicherungsnehmer, erhoben werden.[305] Es kommt nicht darauf an, wann ein etwaiger Zahlungsanspruch gegen den Versicherer entstanden ist[306] (vgl. dazu Rdn 138) oder wann ein Urteil gegen den Versi...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / c) Beschränkung der persönlichen Haftung auf Schadensersatz

Rz. 523 Bei einer Rechtsanwaltssozietät, die als GbR organisiert ist, haften neben dem gesamthänderisch gebundenen Gesellschaftsvermögen grds. alle Mitglieder der Sozietät aus dem zwischen ihnen und dem Auftraggeber bestehenden Vertrag als Gesamtschuldner mit ihrem Privatvermögen, wenn ein Sozietätsmitglied infolge pflichtwidrigen Verhaltens Mandanten schuldhaft geschädigt h...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / II. Verlust

1. Verjährung Rz. 139 Mit der VVG-Reform entfiel die Sondervorschrift des § 12 VVG a.F. zur Verjährung ersatzlos. Damit ist auf die allgemeinen Vorschriften des BGB zurückzugreifen. Die AVB erwähnen das in § 10 I AVB der Vollständigkeit halber. Zutreffend spricht diese Klausel im Plural von "den Ansprüchen", denn der Versicherungsnehmer hat nach § 100 VVG und § 3 II Nr. 1 AVB...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 2. Leistung an den Geschädigten

Rz. 138 Die Zwei-Wochen-Frist des § 5 III Nr. 1 AVB entspricht der Regelung des § 106 VVG. Die in früheren AVB aufgeführte Wochenfrist wurde nun den gesetzlichen Erfordernissen angepasst.mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 1. Deckungsanspruch

Rz. 137 Fällig ist der Anspruch des Versicherungsnehmers auf Befriedigung oder Abwehr durch den Versicherer, wenn von einem Dritten Ansprüche gegen ihn, den Versicherungsnehmer, erhoben werden.[305] Es kommt nicht darauf an, wann ein etwaiger Zahlungsanspruch gegen den Versicherer entstanden ist[306] (vgl. dazu Rdn 138) oder wann ein Urteil gegen den Versicherten im Haftpfli...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 2. Obliegenheitsverletzungen

Rz. 142 § 6 AVB wiederholt mit etwas anderen Worten § 28 Abs. 1 und 2 VVG (näher hierzu vgl. Rdn 119 f.). Die Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung treten nicht bereits kraft Gesetzes und ohne weiteres Zutun des Versicherers ein. Auch das ergibt sich aus § 28 Abs. 2 VVG ("Bestimmt der Vertrag, dass …"). Die Inanspruchnahme des ihm eingeräumten Leistungsverweigerungsrech...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / VI. Leistungspflichten ggü. dem Dritten im "kranken" Versicherungsverhältnis

Rz. 150 In der Pflichtversicherung gehen die Leistungspflichten ggü. dem Dritten z.T. weiter als ggü. dem Versicherungsnehmer. Der Versicherer muss dann nach außen leisten, ohne im Innenverhältnis dazu verpflichtet zu sein. Er ist in diesen Fällen auf den Regress gegen den Versicherungsnehmer beschränkt und trägt damit v.a. dessen Insolvenzrisiko. Prinzipiell ist dies der Fa...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / aa) Wille des Auftraggebers

Rz. 211 Bevor ein Rechtsanwalt eine Klage erhebt, hat er sich Klarheit über den Willen seines Auftraggebers zu verschaffen.[864] Weisungen des Mandanten hat er grds. zu beachten (vgl. Rdn 347 ff.). Deshalb empfiehlt es sich, dem Mandanten den Entwurf der Klageschrift mit der Bitte zu übermitteln, diesen zu genehmigen oder Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge mitzuteilen. Dad...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / b) Überholte Rechtsprechung zum Schadenseintritt

Rz. 21 Die frühere Rechtsprechung, die seit der Grundsatzentscheidung des BGH vom 2.7.1992[30] überholt ist, hatte den Zeitpunkt des Schadenseintritts festgelegt mit der Formel, die Verjährungsfrist laufe, sobald eine verjährungsunterbrechende Klage auf Feststellung der Ersatzpflicht des Vertragsgegners erhoben werden könne.[31] Eine solche Abgrenzung kann den Verjährungsbeg...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / F. Beteiligung mehrerer Rechtsanwälte

Rz. 251 In der Beratungspraxis, v.a. aber in der Prozesspraxis kommt es regelmäßig vor, dass mehrere Rechtsanwälte an der Bearbeitung eines Auftrags beteiligt sind.[624] So kann der Vertrag mit Berufsausübungsgemeinschaften (Sozietäten, Gesellschaften etc.) abgeschlossen werden, wobei sich die Frage nach dem oder den Haftungsverpflichteten stellt. Davon zu unterscheiden sind ...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / VII. Regressanspruch des Versicherers ggü. dem Versicherungsnehmer

Rz. 151 Hat der Versicherer nach außen hin Leistungen zu erbringen, so ist zu unterscheiden: In den Fällen des Direktanspruchs nach § 115 VVG haften Versicherer und Versicherungsnehmer als Gesamtschuldner, § 115 Abs. 1 Satz 4 VVG. Den Innenausgleich regelt § 116 Abs. 1 VVG. § 116 Abs. 2 VVG lässt die Verjährungsfrist erst mit dem Schluss des Jahres anlaufen, in dem der Anspr...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / 5. Nichtleistung oder Teilleistung

Rz. 24 Ein Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz statt der Leistung kann nach §§ 280 Abs. 3, 281 BGB auch entstehen, "soweit" der Anwalt oder Steuerberater die mögliche und "fällige Leistung nicht … erbringt"; es handelt sich also um eine vollständige Vorenthaltung der geschuldeten (fälligen) Leistung.[25] Eine (vollständige) Nichtleistung liegt auch dann vor, wenn d...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / I. Fazit/Ausblick

Rz. 543 Die zunehmend strengere Haftung aus dem Anwaltsvertrag kann sich für den Rechtsanwalt als existenzgefährdend darstellen. Indessen wird das bestehende Schadensrisiko weitgehend durch die Höhe der Vergütung ausgeglichen, die i.d.R. eine hinreichende Kompensation darstellt. Zwar sind die gesetzlichen Möglichkeiten für Haftungsbegrenzungen zugegebenermaßen nicht sehr sta...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 5. Abwehr- und Befreiungsanspruch

Rz. 51 Der Eingangssatz von § 3 II AVB ist § 100 VVG nachempfunden, der die grundsätzlichen Leistungspflichten für alle Haftpflichtversicherungen umschreibt. Der Anspruch des Anwalts gegen den Versicherer aus dem Versicherungsvertrag hat einen für die Haftpflichtversicherung typischen Doppelcharakter.[114] Soweit die Schadensersatzforderung, die an den Versicherungsnehmer he...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 3. Haftung des beauftragten Rechtsanwalts

Rz. 360 Die Haftung des in Deutschland niedergelassenen Rechtsanwalts (im Folgenden: des deutschen Rechtsanwalts) richtet sich grds. nach deutschem Recht. Danach kann dem Rechtsanwalt ein Verschulden des hinzugezogenen ausländischen Anwalts unter den Voraussetzungen des § 278 BGB als eigenes Verschulden zuzurechnen sein. Analog § 664 Abs. 1 Satz 2 BGB hat der deutsche Rechts...mehr

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Vorwort

Das umfassende Handbuch der Anwaltshaftung dient einer sachgerechten Vorsorge gegen Eigenhaftung, der fachlichen Bewältigung eines Regresses aus anwaltlicher Berufstätigkeit und der versicherungsrechtlichen Abwicklung eines solchen Schadensfalles. Deswegen wendet sich dieses Buch vor allem an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte – auch an steuerberatende Anwälte –, die von Sc...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 1. Verjährung

Rz. 139 Mit der VVG-Reform entfiel die Sondervorschrift des § 12 VVG a.F. zur Verjährung ersatzlos. Damit ist auf die allgemeinen Vorschriften des BGB zurückzugreifen. Die AVB erwähnen das in § 10 I AVB der Vollständigkeit halber. Zutreffend spricht diese Klausel im Plural von "den Ansprüchen", denn der Versicherungsnehmer hat nach § 100 VVG und § 3 II Nr. 1 AVB sowohl einen...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 4. Organ- und Leitungsklausel

Rz. 63 Sinn des Risikoausschlusses nach § 4 Nr. 4 AVB ist es, den Versicherungsschutz auf die Haftung aus eigentlich beruflicher Tätigkeit zu beschränken und Haftungsansprüche aus berufsfremder Tätigkeit vom Versicherungsschutz auszunehmen (siehe auch Rdn 35). Die Leitung eines Unternehmens entspricht nicht dem typischen Berufsbild eines Anwalts und wäre daher schon nach § 1...mehr

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§ 13 Verschulden bei Vertra... / 1. Vertrauensschaden

Rz. 30 Derjenige, der durch Verschulden bei Vertragsverhandlungen geschädigt wurde, kann verlangen, so gestellt zu werden, wie er ohne die vorvertragliche Pflichtverletzung des anderen Teils stünde (§ 249 BGB). Er hat deswegen Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens, der der Höhe nach nicht durch das Erfüllungsinteresse begrenzt wird;[84] insoweit ist entscheidend, dass d...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / Literaturtipps

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / 4. Schaden

Rz. 8 Es muss ein Schaden im Rechtssinne entstanden sein (vgl. § 5 Rdn 85 ff.), ohne dass zugleich die Voraussetzungen eines Schadensersatzes statt der Leistung nach § 281 oder § 283 BGB gegeben sind. § 280 Abs. 1 BGB schützt das Integritätsinteresse des Mandanten und begründet daher einen Anspruch auf Ausgleich der vermögensmäßigen Nachteile, die ihm bei pflichtgemäßem Verh...mehr

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§ 6 Mitverschulden / III. Zurechnung des Schadensbeitrags eines anderen Rechtsberaters

Rz. 22 Haften verschiedene Personen für den Schaden eines anderen, so sind sie als Gesamtschuldner zum Schadensersatz verpflichtet (§§ 421 ff. BGB). Ein Gesamtschuldner kann sich ggü. dem Geschädigten nicht damit entlasten, dass neben ihm andere – möglicherweise in stärkerem Maße als er – zu dem Schaden beigetragen haben[122] (vgl. § 1 Rdn 270 ff., 328, 337 ff.). Dieser Grun...mehr

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§ 11 Auskunftsvertrag / 1. Grundsätzlich Ersatz aller Schäden

Rz. 41 Sofern der Schädiger die Vermeidung des Schadens nicht garantiert hat, haftet er für den Nachteil, der durch das Vertrauen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der – tatsächlich fehlerhaften – Auskunft entstanden ist (negatives Interesse); insoweit hat der Schädiger den Geschädigten so zu stellen, wie dieser bei pflichtgemäßem Verhalten stünde (§ 249 BGB).[140] Ein...mehr

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§ 9 Vertrag zugunsten Dritter / 3. Rechtsstellung des Rechtsberaters (Versprechenden und Schuldners)

Rz. 17 Der Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer kann gem. § 334 BGB, soweit diese Vorschrift nicht – dies ist auch "stillschweigend" durch schlüssiges Verhalten möglich – abbedungen worden ist,[51] alle Einwendungen und Einreden aus dem Dienst- oder Werkvertrag (Deckungsverhältnis) nicht nur seinem Auftraggeber (Versprechensempfänger), sondern auch dem begünsti...mehr

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§ 4 Pflichtwidrigkeit und V... / 3. Weisungen

Rz. 24 Der Rechtsanwalt hat Weisungen seines Auftraggebers grds. zu befolgen.[45] Streit kann jedoch darüber entstehen, ob eine Weisung erteilt wurde, welchen Inhalt sie hatte und ob der Anwalt sie beachtet hat. Auch insoweit ist derjenige, der Schadensersatz verlangt, beweisbelastet,[46] weil es sich ausschließlich um Merkmale handelt, die zu den Voraussetzungen der Pflicht...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / 2. Voraussetzungen

Rz. 16 Ist der Anwendungsbereich des § 281 BGB eröffnet und fällt dem Berater eine schuldhafte Pflichtverletzung zur Last, die zu einem Schaden im Rechtssinne geführt hat, so setzt der Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung nach § 280 Abs. 3, § 281 BGB grds. voraus, dass der Mandant dem Rechtsberater erfolglos eine angemessene Frist zu der noch ausstehenden Leistung ...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / 4. Ausschluss des Leistungsanspruchs

Rz. 23 Verlangt der Mandant vom Rechtsberater Schadensersatz statt der Leistung, so wird dadurch der Anspruch auf die Leistung ausgeschlossen (§ 281 Abs. 4 BGB). Ein Verlangen, statt der Leistung den Schaden zu ersetzen, liegt in einer entsprechenden Klage und in jeder Erklärung des Gläubigers, die den eindeutigen Willen erkennen lässt, sich auf das Schadensersatzbegehren zu...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / B. Dienstverträge

Rz. 3 In aller Regel beruht die Haftung der Rechtsberater (Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) auf Störungen eines Geschäftsbesorgungsvertrages mit Dienstvertragscharakter, auf den die Vorschriften des Auftragsrechts Anwendung finden.[5] Ein entgeltlicher Treuhandvertrag mit dem Anwalt ist ebenfalls als Geschäftsbesorgungsvertrag zu bewerten.[6] Zentrale Haft...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / 6. Zweck der Einbeziehungskriterien

Rz. 15 Diese Voraussetzungen eines vertraglichen Drittschutzes sollen das von der Rechtsprechung entwickelte Ausnahmeinstitut des Vertrages mit Schutzwirkung für Dritte, das den als unzureichend angesehenen deliktischen Vermögensschutz ergänzen soll, in den gebotenen engen Grenzen halten.[54] Von dieser Grundlage der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist der – für Baurecht z...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (1) Möglichkeit und Aussichten eines Rechtsmittels

Rz. 256 Nach Abschluss einer Instanz ist der Prozessbevollmächtigte daher verpflichtet, die ihm zugestellte Entscheidung umgehend an den Mandanten zu übersenden und ihm den Zeitpunkt der Zustellung und die Möglichkeit der Rechtsmitteleinlegung darzulegen.[1003] Die Übersendung kann mit einfachem Brief erfolgen. Eine Zugangskontrolle oder Nachfrage ist trotz Schweigens des Ma...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / 1. Anwendungsbereich

Rz. 13 Wegen einer Schlechterfüllung der hauptsächlichen Vertragspflichten eines Rechtsberaters – der für die Rechtsberaterhaftung typischen Leistungsstörung – kommt ein Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz anstelle des Anspruchs auf die geschuldete fehlerfreie Vertragsleistung in Betracht, sofern über die Merkmale des § 280 Abs. 1 BGB hinaus auch die in § 281 BGB n...mehr

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§ 8 Grundlagen der Dritthaftung

Rz. 1 Rechtsberater (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und ihre Gesellschaften) – und andere berufliche Fachleute – haften ihren Auftraggebern für eine schuldhafte Pflichtverletzung aus dem Vertrag und/oder aus Deliktsrecht. Insoweit steht die "Dritt-, Berufs-, Expertenhaftung" auf den sicheren rechtlichen Fundamenten eines – regelmäßig vorliegenden – Dienstver...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / 1. Ersatzpflichtige

Rz. 28 Ersatzpflichtig aus unerlaubter Handlung sind der Täter (Schädiger), Mittäter, Anstifter und Gehilfe [86] sowie andere Beteiligte (§ 830 BGB; vgl. Rdn 5).[87] Eine Haftung Unzurechnungsfähiger und Minderjähriger kommt gem. §§ 827 bis 829 BGB in Betracht. Dritte können für die unerlaubte Handlung eines anderen nach §§ 831, 832 BGB haften (vgl. Rdn 133 ff.). Rz. 29 Nach §...mehr