Fachbeiträge & Kommentare zu Reform

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Patt, Neue stliche Gestaltungsmöglichkeiten durch die Novellierung des HGB und Änderung des UmwG, DStZ 1999, 5; Pung, StSenkG: Änderung des UmwStG, DB 2000, 1835; Rödder/Schumacher, Unternehmens-St-Reform 2001 – Eine erste Analyse des RegEntw aus Beratersicht, DStR 2000, 353; Thiel, Unternehmens-St-Reform: Auswirkungen auf das Unternehmens-StR – Geplante Änderungen und Ausblick...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2 Gesellschaftsrechtliche Voraussetzungen

Tz. 89 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten vor allem für grenzüberschreitende Umw der og Art sind derzeit vor allem auf Kap-Ges beschr. Während § 1 Abs 1 UmwG den Anwendungsbereich des Ges grds auf Rechtsträger mit Sitz im Inl begrenzt, ordnen § 305 Abs 2, § 320 Abs 2 und § 333 Abs 2 UmwG für grenzüberschreitende Verschmelzungen, Spaltungen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Brinkmeier, Betriebsaufspaltung bei gemeinnützigen Einrichtungen, GmbH-StB 1998, 315; Neumayer/Schmidt, Einsatzmöglichkeiten und -risiken für GmbH im Gemeinnützigkeitsrecht, GmbH-StB 1998, 72; Tönnes/Wewel, Ausgliederung wG durch st-befreite Einrichtungen, DStR 1998, 274; Kümpel, Die stliche Behandlung von ZwB, DStR 1999, 93; Kümpel, Die Besteuerung stpfl wG, DStR 1999, 1505; Sch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Freikamp, Transaktionen iSd § 6 Abs 5 S 3 EStG aus dem Vermögensbereich eines MU in den Jahren 1999/2000, BB 2001, 2618; Kühn, Bw-Fortführung bei der Übertragung einzelner WG, GStB 2001, 361; van Lishaut, Einzelübertragung bei MU-Schaften, DB 2001, 1519; Groh, Die Vermögensübertragung auf Schw-Pers-Ges als Lehrstück der MU-Besteuerung, DB 2002, 1904; Hoffmann, Der Transfer von E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Drittstaatenspaltungen

Tz. 188 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 12 Abs 2 KStG aF regelt nur die St-Neutralität von Drittstaatenverschmelzungen. Auf Drittstaatenspaltungen findet § 12 Abs 2 KStG aF keine Anwendung. Hier gelangt vielmehr die allg Entstrickungsregelung des § 12 Abs 1 KStG zur Anwendung (s Dötsch/Pung, DB 2006, 2705; s W/M, § 1 UmwStG Rn 59). Angesichts der konzeptionellen Neuausrichtung d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 1 UmwStG regelt den Anwendungsbereich des gesamten UmwStG. Seit der Neuregelung durch das SEStEG ist der Regelungsanspruch der Vorschrift dabei – anders als bei der Vorgängerregelung – ein umfassender (s Tz 4), sodass sie als Grundnorm des UmwStG bezeichnet werden darf (so s Benecke, in Haase/Hruschka, § 1 UmwStG Rn 1). Es wird der Anwendun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1.1 Am Umwsvorgang beteiligte Gesellschaften (§ 1 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG)

Tz. 146 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Als Gesellschaften iSd Art 54 AEUV gelten die GbR und des HR einschl der Gen und der sonstigen jur Pers d öff Rechts und des privaten Rechts. Gesellschaften idS sind alle einen Erwerbszweck verfolgenden, rechtlich konfigurierten Marktakteure, die auch als solche im Rechtsverkehr auftreten (s Callies/Ruffert, Art 54 AEUV Rn 2 ff) und die nic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.1 Erfasste Umwandlungsarten

Tz. 49 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Sechste bis Achte Teil des UmwStG findet dem Grunde nach auf solche Umw-Vorgänge Anwendung, die gem § 1 Abs 1 UmwStG nicht schon unter den Zweiten bis Fünften Teil des UmwStG fallen. Das sind im Wes folgende Umw-Konstellationen: gem § 1 Abs 3 Nr 1 UmwStG die Verschmelzung, Aufspaltung und Abspaltung iSd §§ 2 und 123 Abs 1 und 2 UmwG von P...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Gründung einer SE/SCE

Tz. 75 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Mit den Verweis auf Art 17 SE-VO und Art 19 SCE-VO in § 1 Abs 1 Nr 1 UmwStG gelangt auch die Gründung einer SE/SCE durch Verschmelzung in den Anwendungsbereich des UmwStG (s UmwSt-Erl 2025 Rn 01.42). Sowohl die SE-VO (Beschl des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr 93/2002 v 25.06.2002 zur Änderung des Anh XXII (Gesellschaftsrecht) des EWR-A, ABl ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Fischer, Formwechsel zwischen GmbH & GmbH & Co KG, BB 1995, 2173; Kallmeyer, Der Formwechsel der GmbH oder GmbH & Co in die AG oder KGaA zur Vorbereitung des Going public, GmbHR 1995, 888; Korn, Die Umw einer GmbH in eine GmbH & Co KG durch Formwechsel: Ein Fallbsp, KÖSDI 6/1995, 10 273; Streck/Posdziech, Verschmelzung und Formwechsel nach dem neuen UmwStG, GmbHR 1995, 271 und ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Heizungsgesetz mit weniger Pflichten: Das ist geplant

Überblick Die schwarz-rote Koalition hat sich auf Eckpunkte für eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geeinigt. Unter anderem soll die 65-Prozent-Regel abgeschafft werden. Bis Anfang April soll das Kabinett einen Gesetzentwurf beschließen. Das ist geplant. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024), oft als Heizungsgesetz bezeichnet, war eines der umstrittensten Projekte der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4.5 Kritik an der Steuersatzreduzierung

Rz. 23 Die Reduzierung des USt-Satzes für die Speisenabgabe innerhalb von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ab dem 1.1.2026 wird teilweise sowohl in der Literatur als auch von der Politik stark kritisiert.[1] Es wird gefragt, ob in Zeiten knapper Kassen und bestehender Defizite im Haushalt Steuererleichterung an bestimmte Klientele – wie hier der Gastronomie – der ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Digitalisierung: Arbeits- u... / 8.4 Hinzuziehung von Sachverständigen

Seit der Reform des Betriebsverfassungsgesetzes 2021 ist in § 80 Abs. 3 Satz 2 BetrVG ausdrücklich geregelt, dass zur Beurteilung der Einführung und Anwendung von KI das Hinzuziehen eines Sachverständigen erforderlich ist, da die technische und datenschutzrechtliche Komplexität von KI-Systemen oft fachkundige Unterstützung erfordert. Die Regelung befreit den Betriebsrat jedo...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grenzüberschreitende Liefer... / 2.1 Innergemeinschaftliche Lieferungen

Eine innergemeinschaftliche Lieferung setzt grds. voraus, dass der Abnehmer Unternehmer ist, die Ware für sein Unternehmen erwirbt und der Erwerb (dem Grunde nach) im Bestimmungsstaat der Erwerbsbesteuerung unterliegt. Hiervon ist auszugehen, sofern der Erwerber gegenüber dem Unternehmer eine ausländische USt-IdNr. verwendet. Mittlerweile ist die Verwendung der USt-IdNr. eine...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Deliktische Eingriffe Dritt... / a) Sonstige Rechnungen

Rechnungen, die nicht in einem strukturierten, sondern in einem anderen elektronischen Format bzw. in Papierform übermittelt werden, bezeichnet das Gesetz in § 14 Abs. 1 Satz 4 UStG als "sonstige Rechnung". Dazu zählt nach der neuen Gesetzesfassung auch der Versand von Rechnungen per E-Mail, bei dem der Rechnungsaussteller die eigentliche Rechnung als PDF-Anhang beifügt. Obwo...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Grundsteuer

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Altersvorsorge

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen 2025 ff.

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Berufsausbildungsförderung

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Steuerfortentwicklungsgesetz

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Klimaschutzpaket

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.58 Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten nach Kapitel Xa der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates vom 7. Oktober 2010 (Nr. 41b)

Rz. 67 Nach Art. 37a VO (EU) 904/2010 übermittelt der Mitgliedstaat der Ansässigkeit den zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten, die die Steuerbefreiung im Rahmen der Kleinunternehmerregelung gewähren, auf elektronischem Wege diesbezügliche Informationen. Nach Art. 37a VO (EU) 904/2010 bestätigt der Mitgliedstaat, der die Steuerbefreiung gewährt, den zuständigen Be...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.6.4 Ausstehende Reform der passiven Entstrickung?

Im Rahmen der Beratungen des Gesetzentwurfs zum Mehrseitigen Übereinkommens (MLI) im BT-Finanzausschuss wurde u. a. die passive Entstrickung bei deutschen Anteilseignern von Grundstücksgesellschaften durch die Regelung in Art. 9 MLI (13 Abs. 4 OECD-MA) thematisiert. Hierzu wird in der BT-Drucks. 19/23163 (S. 6) ausgeführt: "Für die Koalitionsfraktionen seien insbesondere zwe...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.7.4 Ausstehende Reform der passiven Entstrickung?

Im Rahmen der Beratungen des Gesetzentwurfs zum Mehrseitigen Übereinkommens (MLI) im BT-Finanzausschuss wurde u. a. die passive Entstrickung bei deutschen Anteilseignern von Grundstücksgesellschaften durch die Regelung in Art. 9 MLI (13 Abs. 4 OECD-MA) thematisiert. Hierzu wird in der BT-Drs. 19/23163 (S. 6) ausgeführt: "Für die Koalitionsfraktionen seien insbesondere zwei P...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Literaturtipps

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Internationales Steuerrecht... / Literaturtipps

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Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkungen

Rz. 1 Die Vorschrift des § 86a BetrVG ergänzt die individuellen Rechte der Arbeitnehmer im Rahmen der Betriebsverfassung. Während sich die §§ 84,85 BetrVG an den Arbeitgeber als Adressaten der Arbeitnehmerbeschwerden richten, schafft § 86a BetrVG einen Anspruch der Arbeitnehmer gegenüber dem Betriebsrat, sich unter bestimmten Voraussetzungen mit einem aus der Belegschaft sta...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 24 regelt in Satz 2 das Schicksal des Erholungsurlaubs, wenn er wegen den Beschäftigungsverboten nicht genommen werden kann. Ohne diese Regelung würde es zum Verfall des Urlaubs am 31.3. des Folgejahres kommen, wenn im Anschluss an die Schutzfristen Elternzeit in Anspruch genommen wurde und der Erholungsurlaub dann am Ende des Übertragungszeitraums verfiel. Durch die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Auswirkungen der Reform des BGB durch das MoPeG auf das Steuerrecht der Personengesellschaften?

Schrifttum: Fleischer, Leitbildwandel im Recht der BGB-Gesellschaft. Ein erster Rundgang durch den Mauracher Entwurf zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, DB 2020, 1107; Kilincsoy, Analyse der Modernisierung des PersGes-Rechts durch das MoPeG, FR 2021, 248; Schiffers, Optionsmodell für PersGes nach dem Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz: handels- und steuerbi...mehr

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FF 02/2026, Vaterschaftsanf... / a) Sperrwirkung eines laufenden Vaterschaftsfeststellungsverfahrens, § 1594 Abs. 5 BGB-E

Der Reformvorschlag sieht zunächst in § 1594 Abs. 5 BGB-E vor, dass die Vaterschaftsanerkennung eines Mannes, die nach Einleitung eines Verfahrens zur gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft eines anderen Mannes erfolgt, während der Anhängigkeit des gerichtlichen Verfahrens nicht wirksam werden kann (Sperrwirkung). Anerkennungen sind in dieser Zeit schwebend unwirksam. Di...mehr

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FF 02/2026, Vaterschaftsanf... / b) Ausweitung des Statuswechsels durch Anerkennung (sog. Dreier-Erklärung), § 1595a BGB-E

Ergänzungen sieht der RegE auch für die geltende und kritisch zu betrachtende Regelung des § 1599 Abs. 2 BGB (scheidungsakzessorischer Statuswechsel) vor.[62] Die Bestimmung soll durch einen neuen § 1595a BGB-E vollständig ersetzt werden. Fortan soll unabhängig von der Anhängigkeit eines Scheidungsverfahrens ein Statuswechsel vom Ehegatten der Mutter auf einen die Vaterschaf...mehr

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FF 02/2026, Vaterschaftsanf... / Einführung

Denkt[1] man an das Voranschreiten der Reformbemühungen im erheblich reformbedürftigen Abstammungsrecht,[2] ist der Begriff des "Wettlaufs" nicht das Erste, was einem in den Sinn kommt.[3] Zwar ist die Reform seit Jahren gründlich vorbereitet,[4] die Politik schafft es allerdings nicht, den notwendigen politischen Willen zu bilden und in Gesetzesform zu gießen.[5] Die aktuel...mehr

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FF 02/2026, Vaterschaftsanf... / II. Inhalt und Würdigung des aktuellen Regierungsentwurfs

Der aktuelle Regierungsentwurf konzentriert sich im Wesentlichen auf die Umsetzung der vorstehend dargestellten Vorgaben des BVerfG,[23] auch wenn sicherlich eine große, das gesamte Abstammungsrecht betrachtende Reform wünschenswert gewesen wäre.[24] Im Detail finden sich gleichwohl kleinere Änderungsvorschläge, die über die eigentliche Konstellation der Verhinderung eines "...mehr

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FF 02/2026, Vaterschaftsanf... / cc) Integration einer konkret-individuellen Kindeswohlprüfung, § 1600 Abs. 3 S. 3 BGB-E

Auch bei Eingreifen der Ausschlussgründe in Nr. 1–4 ist der Anfechtungserfolg des genetischen, nicht rechtlichen Vaters bei minderjährigem Kind nicht automatisch gewährleistet. Der Entwurf will nämlich, wie schon der RefE, eine Kindeswohlprüfung anschließen. Gem. § 1600 Abs. 3 S. 3 BGB-E sollen die Ausschlussgründe der Nr. 1–4 dann nicht gelten, wenn der Fortbestand der Vate...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Erscheinungsformen/zivil- und steuerrechtliche Funktionen/steuerliche Wertung

Rn. 41 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die GmbH & Co KG ist eine KG (§§ 161ff HGB) mit der Besonderheit, dass Komplementär nicht eine natürliche Person, sondern die sog "Komplementär-GmbH" ist, neuerdings alternativ auch die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft gem § 5a GmbHG lt MoMiG v 23.10.2008, BGBl I 2008, 2026. Die GmbH & Co KG ist eine Schöpfung der Juristen, die ber...mehr

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FF 02/2026, Deutscher Famil... / II. Güterrecht und Nebengüterrecht

1. Es sollte im Rahmen der bevorstehenden EuGüVO-Reform klargestellt werden, dass Art. 25 (Schriftformerfordernis) für die Ehegatteninnengesellschaft und den familienrechtlichen Kooperationsvertrag nicht gilt (AK 16). 2. Der Gesetzgeber sollte das Nebengüterrecht im Rahmen eines allgemeinen Billigkeitsausgleichs für erbrachte Arbeitsleistungen und Vermögensbeiträge regeln. Di...mehr

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zfs 02/2026, Viel Neues in 2026

Das Jahr 2026 bringt uns nicht nur die Fußballweltmeisterschaft in den USA, Kanada und Mexiko, sondern auch eine Vielzahl von Änderungen in der ZPO, die großen Einfluss auf die anwaltliche Tätigkeit haben. Die relevantesten Neuerungen sind sicherlich die Zuständigkeit der Amtsgerichte für Rechtsstreitigkeiten bis 10.000 EUR und die Anhebung des Beschwerdewertes für Berufunge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Fleischer, Leitbildwandel im Recht der BGB-Gesellschaft. Ein erster Rundgang durch den Mauracher Entwurf zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, DB 2020, 1107; Kilincsoy, Analyse der Modernisierung des PersGes-Rechts durch das MoPeG, FR 2021, 248; Schiffers, Optionsmodell für PersGes nach dem Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz: handels- und steuerbilanzielle A...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Hebamme

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Anlässlich der Geburt eines Kindes aufgewendete Kosten für eine Hebamme (zur Berufsbezeichnung > Rz 3) sind als > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Entbindungskosten abziehbar, soweit sie nicht durch Leistungen Dritter (zB Krankenkasse, Beihilfe) ausgeglichen werden. Rz. 2 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Aufwendungen einer selbständig tätigen Heba...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2026, Deutscher Famil... / IV. Kindschaftsrecht

1. Wie im Betreuungsrecht in § 1817 Abs. 4 BGB sollte auch im Vormundschaftsrecht die Möglichkeit geschaffen werden, vorsorglich einen Verhinderungsvormund zu bestellen (AK 5). 2. In § 59 SGB VIII sollte eine Befugnis des Jugendamts zur Beurkundung von Sorgerechtsvollmachten verankert werden (AK 5). 3. Soweit der Gesetzgeber bei einer Reform des Kindschaftsrechts Fallgruppen o...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Patt/Rasche, Zur Frage des Sonder-BV bei Vermietungen zwischen Schwester-PersGes, DStR 1995, 401; Rose, Gelungene Klärung des Bilanzkonkurrenz-Problems bei Schwester-PersGes, FR 1995, 763; Schulze zur Wiesche, Die steuerliche Behandlung der Rechtsbeziehungen zwischen Schwestergesellschaften – Erlass vom 28.04.1998, StBp 1998, 314; Ley, Gesellschafterkonten bei Doppelstock- und ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kruse, Die Grundprobleme der PersGes im Steuerrecht, Köln 1979, 41; Messmer, Die Gesellschafter und Mitunternehmer des § 15 Abs 1 Nr 2 EStG, FS Döllerer, 1988, 429; Messmer, Rechtssubjekte iRd Besteuerung gem § 15 Abs 1 Nr 2 EStG, FR 1990, 205; Martini, Das Verhältnis des persönlichen KSt-Tatbestandes zur Mitunternehmerschaft – Die steuerliche Zuordnung von Personenvereinigunge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schön, Die vermögensverwaltende PersGes – Ein Kind der HGB-Reform –, DB 1998, 1169. Rn. 36 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Eine PersGes, deren Gesellschaftszweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist, ist gem § 105 Abs 1 HGB OHG und ist nach § 106 Abs 1 HGB nF in das HR einzutragen, wenn bei keinem der Gesellschafter die Haftung gegenüb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aba) Ergänzungsbilanzen allgemein

Rn. 64 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Die Beteiligung an einer PersGes ist in einer ggf zu erstellenden StB des Gesellschafters (nach der sog Spiegelbildmethode in Höhe seines Kapitalkontos) zwar zu bilanzieren, sie ist aber als solche kein WG mit eigenständiger Bedeutung, weil die PersGes zwar Subjekt der Gewinnermittlung, nicht jedoch Subjekt der Besteuerung ist (s Rn 12b), un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) "Ausschließlichkeitsgebot": GmbH & Co GbR mbH nicht gewerblich geprägt

Rn. 175 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Umstritten war wegen des Wortlauts ("ausschließlich"), ob die sog GmbH & Co GbR mbH unter die gewerbliche Prägung fällt, wenn nur die GmbH geschäftsführungsbefugt ist und für die Personengesellschafter die Haftung für rechtsgeschäftlich begründete Verbindlichkeiten durch Gesellschaftsvertrag oder individualvertragliche Regelungen ausgeschlo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2026, Anwaltformula... / Einführung

Julia Roglmeier/Markus Sikora/Walter Krug (Hrsg.) 7. Aufl. 2025 1015 Seiten, 149 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-158-2 Vor zehn Jahren rezensierte ich bereits die 5. Auflage von "Anwaltformulare Testamente" (ErbR 2015, 167) und kam zu dem Schluss, dass das Werk ein herausragendes Arbeitsmittel für jeden Rechtsanwalt oder Notar ist, der sich mit der Gestaltung von Testamenten b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Berger/Matuszewski, Dividendenstripping im Fokus der FinVerw, BB 2011, 3097; Anzinger, Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an girosammelverwahrten Aktien im System der KapSt, Recht der Finanzinstrumente (RdF) 2012, 394; Weber-Grellet, Die Funktion der KapSt im System der AbgSt (Teil 1), DStR 2013, 1357; Weber-Grellet, Die Funktion der KapSt im System der AbgSt (Teil 2), DSt...mehr

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FoVo 02/2026, Drittauskünft... / 2 II. Aus der Entscheidung

Das LG beurteilt die Rechtslage anders und folgt der Gläubigerin Die zulässige, insbesondere fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg. Die GV darf die beantragten Vollstreckungshandlungen nicht mit der Begründung ablehnen, dass dem Schuldner wegen fehlender Vernehmungs- und Verhandlungsfähigkeit die Abgabe der Vermögensauskunft nicht möglich s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ladwig/Motte, Die Gesellschaft auf Aktien – eine Alternative für börsenwillige mittelständische Unternehmen?, DStR 1996, 800, 842; Hennerkes/Lorz, Roma Locuta Causa Finita: Die GmbH & Co KGaA ist zulässig – Zugleich Besprechung des BGH-Beschlusses v 24.02.1997, DB 1997, 1388; Niedner/Kusterer, Die atypisch ausgestaltete Familien-KGaA aus der Sicht des Kommanditaktionärs, DB 19...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 15 – Sachbezugswerte

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3385), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. November 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 328) § 1 Dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt nicht zuzurechnende Zuwendungen (1) 1Dem Arbeitsentgelt sind nicht zuzurechnen:mehr