Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtteil

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ZErb 09/2026, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Gegenstand des Gerichtsbestimmungsverfahrens ist die Rechtswegzuständigkeit für ein Güterrechtsverfahren. Die Antragstellerin macht mit dem verfahrenseinleitenden Stufenantrag vom 22.10.2025 Zugewinnausgleichsansprüche nach § 1371 Abs. 2 BGB gegen die Erben ihres verstorbenen Ehemanns geltend. Das angerufene Amtsgericht – Familiengericht – wies mit Eingangsverfügung vom 21.... mehr

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ZErb 09/2026, Zwangsgeld zu... / 1 Gründe

I. Der Gläubiger nimmt den Schuldner im Wege der Stufenklage auf Erteilung von Pflichtteilsauskünften, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung sowie Zahlung eines sich nach Auskunftserteilung ergebenden Pflichtteils in Anspruch. Gegenstand der ersten Stufe war insbesondere die Verpflichtung des Schuldners zur Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses unter Hinzuziehun... mehr

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Renten / 14.5 Renten für Erb- und Pflichtteilsverzicht

Verzichtet ein zur gesetzlichen Erbfolge Berufener auf seinen künftigen Erbteil und Pflichtteil und erhält er hierfür an Stelle eines Einmalbetrags der Höhe nach begrenzte wiederkehrende Zahlungen, sind diese bei ihm nicht als wiederkehrende Leistungen [1] steuerbar. Die Zahlungen beruhen nicht auf einer Gegenleistung für die Überlassung von Kapital oder für eine Nutzung, son... mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.5 § 5 ErbStG (Zugewinngemeinschaft)

• 2021 Fiktiver Zugewinnausgleich / Einschränkung durch § 5 Abs. 1 S. 6 ErbStG / § 5 ErbStG Die Steuerfreistellung für den fiktiven Zugewinnausgleich nach § 5 Abs. 1 ErbStG wurde durch das JStG 2020 durch einen neuen S. 6 eingeschränkt. Die Neuregelung gilt erstmals für Erwerbe, für die die Steuer nach dem 28.12.2020 entstanden ist. Hinsichtlich der Anwendung von § 5 Abs. 1 S... mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.1 § 1 ErbStG (Steuerpflichtige Vorgänge)

• 2021 Gestaltungsansätze bei Unternehmensnachfolgen in Krisenzeiten / § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 ErbStG Im Rahmen der Planung von Unternehmensnachfolgen müssen auch Krisensituationen – wie z. B. die COCID-19-Pandemie – berücksichtigt werden. Bei lebzeitigen Schenkungen sollten auflösende Bedingungen und Widerrufsvorbehalte vereinbart werden, um z. B. bei einem erheblichen Wertve... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4.3 Auflösend bedingter Erwerb (§ 5 BewG)

Rz. 40 Nach § 5 Abs. 1 S. 1 BewG werden Wirtschaftsgüter, die unter einer auflösenden Bedingung erworben sind, wie unbedingt erworbene behandelt. Dies gilt auch für den Fall, dass sich bei einer Erbeinsetzung die auflösende Bedingung auf den Erwerb des Nachlasses als Ganzes bezieht. Als auflösend bedingter Erwerb gilt auch die Vorerbfolge, wenn die Nacherbfolge nicht durch d... mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / E. Pflichtteilsrecht

Rz. 68 In Pflichtteilssachen kann der Rechtsanwalt sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich für den Mandanten auftreten. Der Mandant kann den Rechtsanwalt entweder mit der Geltendmachung seiner Pflichtteils- und/oder Pflichtteilsergänzungsansprüche oder mit der Abwehr dieser Ansprüche beauftragen. In Betracht kommt auch die rechtliche Prüfung, ob dem Mandanten Pflichttei... mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / (4) Interessenwiderstreit bei der Veräußerung von Nachlassgrundstücken für die Pflichtteilsberechtigte und Alleinerbin

Rz. 95 Das Oberlandesgericht Koblenz musste im Rahmen einer Honorarklage die Frage klären, ob eine Vertretung widerstreitender Interessen besteht, wenn der Rechtsanwalt für die Pflichtteilsberechtigte und die Alleinerbin die in ihrem Miteigentum stehenden Immobilie veräußert und ihre gemeinsamen Verbindlichkeiten und den Nachlassbestand klärt.[216] Die spätere Pflichtteilsber... mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 3. Steckengebliebene Stufenklage

Rz. 58 Die Bewertung der Leistungsstufe ist problematisch, wenn diese nach Auskunft nicht beziffert wird (sogenannte "steckengebliebene Stufenklage"). Richtigerweise[55] ergibt sich der Wert aus der bei Klageerhebung erkennbar gewordenen Vorstellung des Klägers zum Zeitpunkt der Klageerhebung.[56] Dies gilt nicht für einen später gestellten Leistungsantrag. Notfalls muss der v... mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / f) Interessenkollisionen im erbrechtlichen Mandat

Rz. 82 Besonders das erbrechtliche Mandat ist für eine Interessenkollision im Hinblick auf die Beratung von Ehegatten bei der Gestaltung eines gemeinschaftlichen Testaments bzw. Ehegattenerbvertrags, der Vertretung von Miterben oder der Vertretung mehrerer Pflichtteilsberechtigter anfällig. Bei der Vertretung von mehreren Miterben oder Pflichtteilsberechtigter, die das gemei... mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 1. Pauschalhonorar

Rz. 83 Zunächst kann der Rechtsanwalt für Erbrecht mit dem Mandanten ein Pauschalhonorar vereinbaren. Ein Pauschalhonorar liegt in den Fällen vor, in denen eine bestimmte anwaltliche Tätigkeit mit einer der Höhe nach bestimmten Vergütung bezahlt werden soll. Insoweit vereinbart der Rechtsanwalt mit dem Mandanten, dass er für die Durchsetzung eines Pflichtteilsanspruchs insge... mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / (1) Interessenkollision bei der Anrechnung einer Schenkung auf den Pflichtteilsergänzungsanspruch gem. §§ 2325, 2327 BGB

Rz. 92 Beispiel Der Erblasser E hat in einem Testament verfügt, dass seine Ehefrau F Alleinerbin wird. Vor seinem Tod hatte der E seiner Ehefrau F 50.000 EUR geschenkt und seinem Sohn A zur Einrichtung einer Anwaltskanzlei 30.000 EUR zugewandt. Sein Sohn B hat kein Geld erhalten. Nach dem Tod des E beauftragen die Söhne A und B den Rechtsanwalt R zur Durchsetzung ihrer Pflic... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.7.3.2 Lebenslange und wiederkehrende Versorgungsleistungen

Rz. 171h Als Sonderausgaben abziehbar sind auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhende, lebenslange und wiederkehrende Versorgungsleistungen, die nicht mit Einkünften in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, die bei der Veranlagung außer Betracht bleiben, wenn der Empfänger unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist (§ 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG). Die Unterscheidung zwischen Re... mehr

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ZErb 08/2026, Ehevertraglic... / 2. Abwandlung

Beispiel Das Endvermögen der Ehefrau beträgt 7 Mio. EUR. Das Endvermögen des Ehemanns beträgt 2 Mio. EUR und ist komplett durch Barzuwendungen der Ehefrau innerhalb der letzten zehn Jahre entstanden. Diese Zuwendungen wurden noch nicht gegenüber dem Finanzamt erklärt. Zudem hat F einen weiteren Sohn aus erster Ehe, der nicht Erbe werden soll und auch nur einen möglichst geri... mehr

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ZErb 08/2026, Das Spannungs... / 3. Auflage an die Erben, die Vollmacht nicht zu widerrufen

Der Erblasser kann seine Erben mit der Auflage belasten, die dem Testamentsvollstrecker erteilte Vollmacht nicht zu widerrufen. Dadurch können die Erben faktisch verpflichtet werden, die Vollmacht beizubehalten und sich nicht in Widerspruch zu den Handlungen des bevollmächtigten Testamentsvollstreckers zu setzen.[72] Da bei einer Auflage der Beschwerte zwar zur Vollziehung de... mehr

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ZErb 08/2026, Zulässigkeit ... / 1 Gründe

I. Gegenstand des Verfahrens sind zwei gegenläufige Erbscheinsanträge der Beteiligten Ziffer 4 und des Beteiligten Ziffer 5. Die Erblasserin ist am … 2023 verstorben. Sie hinterließ keine letztwillige Verfügung. Die Erblasserin war mit J W verheiratet, der am … vorverstorben ist. Der Ehe entstammen die Beteiligten Ziffer 1 bis Ziffer 5 sowie G W. Weitere Abkömmlinge hatte die ... mehr

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ZErb 07/2026, Ehevertraglic... / VI. Regelungen zum Pflichtteil der Ehegatten

Auch wenn Ehegatten sich meist wechselseitig zu Erben einsetzen, kann die Vermächtniseinsetzung von Kindern bezogen auf Unternehmensbeteiligungen oder aus der Familie des erstversterbenden Ehegatten stammenden Vermögenswerten dazu führen, dass der länger lebende Ehegatte das Erbe ausschlägt, um den Pflichtteil geltend zu machen. Es sollten daher vorsorglich wechselseitige Pf... mehr

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ZErb 07/2026, Unwirksamkeit... / 1 Gründe

I. Der am … 2023 verstorbene Beschwerdeführer zu 1 war der Ehemann der Erblasserin. Er hat den Beteiligten zu 2 mit notariellem Testament vom 25.2.2022 des Notars ("Name 01") in ("Ort 01") zur Urkunden-Nr. G … zu seinem Alleinerben eingesetzt. Die Erblasserin und der Beschwerdeführer zu 1 hatten außer dem gemeinsamen Sohn ("Name 02") keine weiteren Abkömmlinge. ("Name 02") ver... mehr

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ZErb 07/2026, International... / 1. Sachlicher Anwendungsbereich der EuErbVO (EuGH, Urt. v. 26.3.2026 – C-618/24)

Zitat Ein gesetzliches Vermächtnis, das nach dem Tod des Erblassers, unabhängig von irgendeiner letztwilligen Verfügung desselben, bestimmten Personen, die diesem nahestehen, dafür, dass sie ihn in einem bestimmten Zeitraum vor seinem Tod gepflegt haben, jedenfalls neben dem Pflichtteil gebührt, soweit nicht eine Zuwendung gewährt oder ein Entgelt vereinbart wurde, und das nu... mehr

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ZErb 07/2026, Haftungsbesch... / 1

Die Haftung des Erben ist im Ausgangspunkt klar geregelt; ihre praktische Handhabung ist hingegen fehleranfällig. Mit dem Erbfall tritt der Erbe kraft Gesetzes in sämtliche Rechte und Pflichten des Erblassers ein (§ 1922 Abs. 1 BGB) und haftet für die Nachlassverbindlichkeiten grundsätzlich unbeschränkt (§ 1967 BGB). Eine Beschränkung auf den Nachlass erfolgt nicht automatis... mehr

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Planung und Sicherung der U... / 3.4 Testament

Die Testierfreiheit des Erblassers wird nach Art. 14 Abs. 1 GG gewährleistet (s. auch § 2302 BGB) und umfasst das Recht, selbst einen Nachfolger für das eigene Vermögen zu bestimmen und/oder es auf mehrere Personen nach eigenen Vorstellungen zu verteilen. Dabei muss sich der Verfügende nicht an die gesetzliche Erbfolge halten. Er kann also auch mit ihm nicht verwandte Person... mehr

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Planung und Sicherung der U... / 3.6 Vorweggenommene Erbfolge

Die vorweggenommene Erbfolge sind Vermögensübertragungen unter Lebenden mit Rücksicht auf die künftige Erbfolge. Künftige Erblasser können Vermögen (auch teilweise) zu Lebzeiten auf einen oder mehrere der künftigen Erben im Hinblick auf das Erbe unter Anrechnung auf deren Erbteil schenkweise oder gegen Übernahme von Versorgungsleistungen oder gegen Einräumung von Nießbrauchs... mehr

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Planung und Sicherung der U... / 4.2 Übergabe zu Lebzeiten

Hat der Einzelunternehmer mehrere Erben, die alle willens und geeignet sind, das Unternehmen gemeinschaftlich fortzuführen, ist das Einzelunternehmen mit gewerblichem Charakter in eine offene Handelsgesellschaft nach §§ 105 ff. HGB umzuwandeln. Zur Haftungsbeschränkung aller Übernehmer kann sich die Umwandlung in eine GmbH anbieten oder für den Fall, dass einer der Übernehme... mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 3.2.1 Alleinerbe

Der Alleinerbe des verstorbenen Gesellschafters tritt in die "Fußstapfen des Erblassers". Die Buchwertfortführung ist zwingend. Da keine Abfindung zu zahlen ist, wird kein Veräußerungsgeschäft realisiert, stille Reserven werden also nicht aufgedeckt. Es handelt sich um eine unentgeltliche Anteilsübertragung.[1] Vermächtnisse und Pflichtteile, mit denen der Alleinerbe belaste... mehr

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ZErb 06/2026, Zur vertragli... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten streiten noch darüber, ob die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) im Zusammenhang mit einem Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsverzicht im Jahr 2015 (Streitjahr) steuerbare Einkünfte erzielt hat. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind verheiratet und werden für das Streitjahr zur Einkommensteuer zusammenveranlagt. Mit notariellem Übergabe- un... mehr

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ZErb 06/2026, Zur vertragli... / 2 Anmerkung

1. Mit Urt. v. 20.1.2026 (VIII R 6/23) hat der BFH die ertragsteuerliche Steuerbarkeit von Abfindungen verneint, die ein Pflichtteilsberechtigter für den lebzeitigen Verzicht auf sein Pflichtteilsrecht erhält. Die Eltern hatten eine sukzessive Unternehmensnachfolge im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf ihren Sohn vorgenommen. Die nicht bedachte Tochter erhielt für den vo... mehr

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ZErb 06/2026, Zum Nachweis ... / 2 Anmerkung

Begehrt eine Partei die Berichtigung des Grundbuchs nach Eintritt eines Erbfalls, sieht § 35 GBO im Wesentlichen zwei Wege vor. Grundsätzlich ist der Nachweis der Erbfolge gem. § 35 Abs. 1 S. 1 GBO durch Erbschein oder Europäisches Nachlasszeugnis zu erbringen. Ergibt sich die Erbfolge jedoch aus einer Verfügung von Todes wegen, die in einer öffentlichen Urkunde enthalten is... mehr

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ZErb 06/2026, Testierfreihe... / a) Ansicht des BGH und der ihm folgenden herrschenden Lehre

Für die Rechtslage in Deutschland ist die "Hohenzollern-Entscheidung" des BGH vom 2.12.1998[26] die maßgebliche Leitentscheidung zur Reichweite der Testierfreiheit und der Zulässigkeit möglicherweise diskriminierender letztwilliger Verfügungen. Der BGH hatte über einen Erbvertrag zu entscheiden, nach dem nur der erstgeborene männliche Abkömmling erben sollte, vorausgesetzt, ... mehr

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ZErb 06/2026, Zur vertragli... / Leitsatz

Abfindungen, die für einen lebzeitigen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsverzicht gezahlt werden, sind nicht einkommensteuerbar, auch wenn sie in Raten geleistet werden. BFH, Urt. v. 20.1.2026 – VIII R 6/23 mehr

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Vorbemerkung zu §§ 27–35 Be... / B. Geltungsbereich der §§ 27–35 BeurkG

Rz. 2 Das BeurkG gilt für öffentliche Testamente (§§ 1937, 2231 Nr. 1, 2232 BGB) und Erbverträge (§ 2276 BGB). Es gilt auch für den Widerruf eines Testaments (durch öffentliches Widerrufstestament oder öffentliches widersprechendes Testament, §§ 2254, 2258 Abs. 1 BGB) und für die Aufhebung erbvertraglicher Verfügungen (durch Aufhebungsvertrag, § 2290 Abs. 4 BGB [ab 1.1.2023:... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 2. Genehmigungsbedürftige Geschäfte

Rz. 73 § 1850 Abs. 1 BGB regelt das Genehmigungserfordernis für Geschäfte über Grundstücke, Rechte an Grundstücken, Schiffe und Schiffsbauwerke. Dem Genehmigungsvorbehalt nach § 1850 Abs. 1 Nr. 1 BGB unterliegen Verfügungen und die Verpflichtungen dazu (§ 1850 Abs. 1 Nr. 5 BGB), insbesondere die Übereignung eines Grundstücks, die Bestellung von Belastungen (auch aufgrund von... mehr

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Teil E: Register / 11 Bundeszentralregister, Eintragungen, Tilgung, Verwertungsverbot [Rdn 156]

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Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.9 Beratung

Rz. 47i Die Beratung der Arbeitsuchenden beruht auf einem fachwissenschaftlich begründetem, organisationsinternem fachlichen Konzept der Bundesagentur für Arbeit, in dem Merkmale und Methoden professioneller Beratung durch die Agenturen für Arbeit im Rechtskreis der Arbeitsförderung und die gemeinsamen Einrichtungen im Rechtskreis der Grundsicherung für Arbeitsuchende beschr... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.1 Gesetzlicher Auftrag, Organisation und Zuständigkeit

Rz. 30 Beratung und Vermittlung als Leistungen zur Eingliederung in Arbeit haben sich an der Intention des SGB II zu orientieren, gleichzeitig individuellere Hilfestellung für die Arbeitsuchenden und eine stärkere Forderung nach Selbsthilfe (Eigeninitiative und Eigenverantwortlichkeit) zu realisieren. Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung sind Pflichtaufgaben nach dem SGB II. ... mehr

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§ 10 Stiftungen als Erben / IV. Pflichtteil

Rz. 23 Pflichtteilsrechte werden im Zusammenhang mit dem Vererben bei Stiftungen nicht selten "übersehen". Ansprüche pflichtteilsberechtigter Angehöriger des Erblassers können für die (letztwillig oder auch lebzeitig) bedachte Stiftung oftmals eine erhebliche Belastung darstellen. Das Pflichtteilsrecht [38] (§§ 2303 ff. BGB) gewährt den Abkömmlingen, den Eltern und dem Ehegat... mehr

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§ 10 Stiftungen als Erben / VI. Auskunftsansprüche

Rz. 35 Auskunftsansprüche spielen im Erbrecht eine wichtige Rolle und kommen in unterschiedlichen Konstellationen vor. Sie können, je nach Ausgangslage, sowohl zugunsten als auch zu Lasten der Stiftung eingreifen. Ist die Stiftung als Erbin eingesetzt, kommen etwa Auskunftsansprüche gegen den Erbschaftsbesitzer (§ 2027 BGB), den Hausgenossen (§ 2028 BGB), den Scheinerben (§ 2... mehr

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§ 11 Unternehmensnachfolge ... / 1. Erhaltung des Unternehmens

Rz. 7 Im unternehmerischen Bereich kann die selbstständige Stiftung in der Tat erhebliche Vorteile gegenüber den klassischen erbrechtlichen Instrumenten zur Regelung der Unternehmensnachfolge und Vermögenssicherung haben: Dem Stifter ist im Idealfall durch eine spezifische Stiftungsgestaltung die Möglichkeit gegeben, das Familienunternehmen zu erhalten, die Zerschlagung des ... mehr

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§ 10 Stiftungen als Erben / 4. Testamentsvollstrecker als Vollzugsgehilfe der Stiftung

Rz. 63 Viele, gerade kleinere Stiftungen verfügen nicht über ausreichende Rechtskenntnisse, um schwierige Nachlassfälle abzuwickeln. Hier kann der Erblasser durch Einsetzung eines entsprechend versierten Testamentsvollstreckers der Stiftung helfen,[87] den Nachlass möglichst ungeschmälert in das Stiftungsvermögen zu übernehmen.[88] Werden etwa Pflichtteilsansprüche gegen die ... mehr

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§ 1 Stiftungen und Stiftung... / III. Stiftermotive

Rz. 36 Ausgangspunkt einer jeden Beratung im Zusammenhang mit einer Stiftungserrichtung ist das Motiv des Stifters für die angedachte Stiftung. Rz. 37 Die Motive, aufgrund derer Stiftungen errichtet werden, sind ausgesprochen vielfältig. Es lassen sich nach unserer Erfahrung jedoch drei Hauptgruppen von Motiven als Fallgruppen für die Errichtung von Stiftungen identifizieren,... mehr

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§ 8 Zur Besteuerung der rec... / 2. Grundlagen

Rz. 16 Eine Vermögensübertragung auf eine Stiftung ist demnach schenkung- und erbschaftsteuerlich nicht vorteilhafter als die Übertragung auf Abkömmlinge, sondern wegen der jedenfalls grundsätzlich höheren Steuerklasse sogar prinzipiell steuerlich ungünstiger: mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 3.7.2 Pflichtteil = reiner Geldanspruch

Der Pflichtteil ist kein Anteil am Nachlass selbst, sondern führt zu einem reinen Geldanspruch gegen den Erben bzw. die Miterben, der nach § 2317 Abs. 1 BGB mit dem Erbfall entsteht und eine Nachlassverbindlichkeit nach § 1967 Abs. 2 BGB darstellt.[1] Das Pflichtteilsrecht gewährt anders als das Erbrecht keine dingliche Beteiligung am Nachlass, sondern nur einen obligatorisc... mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 7.6 Pflichtteilsanspruch

Die Testierfreiheit gestattet es dem Erblasser prinzipiell, seine gesetzlichen Erben von der Erbfolge auszuschließen. Den nächsten Angehörigen (Abkömmlinge, Ehegatte, ggf. Eltern) wird aber eine Mindestbeteiligung am Wert des Nachlasses durch das Pflichtteilsrecht gesichert. Das Pflichtteilsrecht besteht, wenn eine pflichtteilsberechtigte Person, z. B. Abkömmlinge oder Ehega... mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 3.7.1 Pflichtteilsberechtigter Personenkreis

Die Testierfreiheit gestattet es dem Erblasser prinzipiell, seine gesetzlichen Erben von der Erbfolge auszuschließen. Der Erblasser kann grundsätzlich frei bestimmen, wen er als Erben einsetzt. Den nächsten Angehörigen (Abkömmlinge, Ehegatten, Eltern) wird aber eine Mindestbeteiligung am Wert des Nachlasses durch das Pflichtteilsrecht gesichert. Das Pflichtteilsrecht wird a... mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 2.2 Ausschlagung der Erbschaft oder eines Betriebsvermächtnisses

Die Erbschaft fällt mit dem Erbfall zwar automatisch auf den berufenen Erben an, dieser Erwerb ist aber nur vorläufig, weil der Erbe die Erbschaft nach § 1942 ff. BGB ausschlagen kann. Keiner ist gezwungen, eine Erbschaft anzunehmen. Der Erbe kann nach freiem Belieben nach §§ 1942 ff. BGB die Erbschaft ausschlagen und dadurch den bereits erfolgten Anfall der Erbschaft wieder... mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 3.7.4 Pflichtteilsverzicht vor dem Erbfall = kein einkommensteuerbarer Vorgang

Ein Pflichtteilsverzicht i. S. d. § 2346 Abs. 2 BGB ist ein Vertrag vor dem Erbfall. Der Pflichtteilsberechtigte verzichtet auf sein künftiges Pflichtteilsrecht – und erhält dafür häufig eine Abfindung. Damit gilt: Es existiert noch kein Pflichtteilsanspruch, weil der Erbfall noch nicht eingetreten ist. Es gibt also keinen Geldanspruch, der erfüllt werden könnte. Deshalb liegt ... mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 3.7.3 Entstandener Pflichtteilsanspruch wird vom Erben durch Sachleistung erfüllt = entgeltliche Übertragung

Ein Pflichtteilsanspruch entsteht erst mit dem Erbfall.[1] Vorher gibt es nur eine Pflichtteils­anwartschaft, die keinerlei schuldrechtlichen Anspruch begründet. Werden bereits entstandene Pflichtteilsansprüche (Geldforderungen) durch die Übertragung von im Nachlass befindlichen Einzelwirtschaftsgütern, Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen abgegolten, d. h. im... mehr

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ZErb 05/2026, Aufhebung der... / 1 Gründe

I. Die am … 1927 in Achersleben geborene Erblasserin B. verstarb am … in Meerbusch. Sie war verheiratet mit … Die Beteiligte zu 2. ist die gemeinsame Tochter der Erblasserin und ihres Ehemannes, die Beteiligte zu 1. die Enkelin. Weitere Abkömmlinge hat die Erblasserin nicht. Die Beteiligte zu 2. bewohnt bis heute eine Wohnung im Zweiparteienhaus der Erblasserin. Die Erblasseri... mehr

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ZErb 05/2026, Die stiftungs... / b) Mutmaßlicher Wille des Betreuten

Wenn die Wünsche des Betreuten trotz dieser Bemühungen nicht festzustellen sind, oder seinen Wünschen gem. § 1821 Abs. 3 BGB nicht gefolgt werden darf, ist der mutmaßliche Wille des Betreuten entscheidungserheblich. Nach dem Grundsatz der Subsidiarität darf auf diesen jedoch nur zurückgegriffen werden, wenn tatsächlich sämtliche zumutbare Mittel ausgeschöpft wurden, um mögli... mehr

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ZErb 05/2026, Aufhebung der... / Leitsatz

1. Die Aufhebung der Schlusserbeneinsetzung muss wegen des Verweises in § 2271 Abs. 2 S. 2 BGB auf § 2336 BGB durch letztwillige Verfügung erfolgen und der die Aufhebung ermöglichende Pflichtteilsentziehungsgrund muss zur Zeit der Aufhebung bestehen sowie in der letztwilligen Verfügung angegeben werden. 2. Der Entziehungsgrund muss dabei nicht in allen Einzelheiten dargestell... mehr

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ZErb 05/2026, Die Grabpflege als (wirtschaftliches) Rechtsproblem

Auch wenn eine allgemeine gesetzliche Verpflichtung zur Grabpflege in Deutschland nicht besteht, gebieten es doch der Anstand und die Pietät, die Gräber Verstorbener in einem würdigen Zustand zu erhalten. Auch die meisten Friedhofsordnungen regeln, dass die Grabnutzungsberechtigten die Gräber nicht verwahrlosen lassen dürfen. Grabnutzungsberechtigte sind dabei nicht automatis... mehr