Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtteil

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.5 § 5 ErbStG (Zugewinngemeinschaft)

• 2021 Fiktiver Zugewinnausgleich / Einschränkung durch § 5 Abs. 1 S. 6 ErbStG / § 5 ErbStG Die Steuerfreistellung für den fiktiven Zugewinnausgleich nach § 5 Abs. 1 ErbStG wurde durch das JStG 2020 durch einen neuen S. 6 eingeschränkt. Die Neuregelung gilt erstmals für Erwerbe, für die die Steuer nach dem 28.12.2020 entstanden ist. Hinsichtlich der Anwendung von § 5 Abs. 1 S... mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.1 § 1 ErbStG (Steuerpflichtige Vorgänge)

• 2021 Gestaltungsansätze bei Unternehmensnachfolgen in Krisenzeiten / § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 ErbStG Im Rahmen der Planung von Unternehmensnachfolgen müssen auch Krisensituationen – wie z. B. die COCID-19-Pandemie – berücksichtigt werden. Bei lebzeitigen Schenkungen sollten auflösende Bedingungen und Widerrufsvorbehalte vereinbart werden, um z. B. bei einem erheblichen Wertve... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4.3 Auflösend bedingter Erwerb (§ 5 BewG)

Rz. 40 Nach § 5 Abs. 1 S. 1 BewG werden Wirtschaftsgüter, die unter einer auflösenden Bedingung erworben sind, wie unbedingt erworbene behandelt. Dies gilt auch für den Fall, dass sich bei einer Erbeinsetzung die auflösende Bedingung auf den Erwerb des Nachlasses als Ganzes bezieht. Als auflösend bedingter Erwerb gilt auch die Vorerbfolge, wenn die Nacherbfolge nicht durch d... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.7.3.2 Lebenslange und wiederkehrende Versorgungsleistungen

Rz. 171h Als Sonderausgaben abziehbar sind auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhende, lebenslange und wiederkehrende Versorgungsleistungen, die nicht mit Einkünften in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, die bei der Veranlagung außer Betracht bleiben, wenn der Empfänger unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist (§ 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG). Die Unterscheidung zwischen Re... mehr

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ZErb 07/2026, International... / 1. Sachlicher Anwendungsbereich der EuErbVO (EuGH, Urt. v. 26.3.2026 – C-618/24)

Zitat Ein gesetzliches Vermächtnis, das nach dem Tod des Erblassers, unabhängig von irgendeiner letztwilligen Verfügung desselben, bestimmten Personen, die diesem nahestehen, dafür, dass sie ihn in einem bestimmten Zeitraum vor seinem Tod gepflegt haben, jedenfalls neben dem Pflichtteil gebührt, soweit nicht eine Zuwendung gewährt oder ein Entgelt vereinbart wurde, und das nu... mehr

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ZErb 07/2026, Haftungsbesch... / 1

Die Haftung des Erben ist im Ausgangspunkt klar geregelt; ihre praktische Handhabung ist hingegen fehleranfällig. Mit dem Erbfall tritt der Erbe kraft Gesetzes in sämtliche Rechte und Pflichten des Erblassers ein (§ 1922 Abs. 1 BGB) und haftet für die Nachlassverbindlichkeiten grundsätzlich unbeschränkt (§ 1967 BGB). Eine Beschränkung auf den Nachlass erfolgt nicht automatis... mehr

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Planung und Sicherung der U... / 3.4 Testament

Die Testierfreiheit des Erblassers wird nach Art. 14 Abs. 1 GG gewährleistet (s. auch § 2302 BGB) und umfasst das Recht, selbst einen Nachfolger für das eigene Vermögen zu bestimmen und/oder es auf mehrere Personen nach eigenen Vorstellungen zu verteilen. Dabei muss sich der Verfügende nicht an die gesetzliche Erbfolge halten. Er kann also auch mit ihm nicht verwandte Person... mehr

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Planung und Sicherung der U... / 3.6 Vorweggenommene Erbfolge

Die vorweggenommene Erbfolge sind Vermögensübertragungen unter Lebenden mit Rücksicht auf die künftige Erbfolge. Künftige Erblasser können Vermögen (auch teilweise) zu Lebzeiten auf einen oder mehrere der künftigen Erben im Hinblick auf das Erbe unter Anrechnung auf deren Erbteil schenkweise oder gegen Übernahme von Versorgungsleistungen oder gegen Einräumung von Nießbrauchs... mehr

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Planung und Sicherung der U... / 4.2 Übergabe zu Lebzeiten

Hat der Einzelunternehmer mehrere Erben, die alle willens und geeignet sind, das Unternehmen gemeinschaftlich fortzuführen, ist das Einzelunternehmen mit gewerblichem Charakter in eine offene Handelsgesellschaft nach §§ 105 ff. HGB umzuwandeln. Zur Haftungsbeschränkung aller Übernehmer kann sich die Umwandlung in eine GmbH anbieten oder für den Fall, dass einer der Übernehme... mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 3.2.1 Alleinerbe

Der Alleinerbe des verstorbenen Gesellschafters tritt in die "Fußstapfen des Erblassers". Die Buchwertfortführung ist zwingend. Da keine Abfindung zu zahlen ist, wird kein Veräußerungsgeschäft realisiert, stille Reserven werden also nicht aufgedeckt. Es handelt sich um eine unentgeltliche Anteilsübertragung.[1] Vermächtnisse und Pflichtteile, mit denen der Alleinerbe belaste... mehr

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ZErb 06/2026, Zur vertragli... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten streiten noch darüber, ob die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) im Zusammenhang mit einem Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsverzicht im Jahr 2015 (Streitjahr) steuerbare Einkünfte erzielt hat. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind verheiratet und werden für das Streitjahr zur Einkommensteuer zusammenveranlagt. Mit notariellem Übergabe- un... mehr

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ZErb 06/2026, Zur vertragli... / 2 Anmerkung

1. Mit Urt. v. 20.1.2026 (VIII R 6/23) hat der BFH die ertragsteuerliche Steuerbarkeit von Abfindungen verneint, die ein Pflichtteilsberechtigter für den lebzeitigen Verzicht auf sein Pflichtteilsrecht erhält. Die Eltern hatten eine sukzessive Unternehmensnachfolge im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf ihren Sohn vorgenommen. Die nicht bedachte Tochter erhielt für den vo... mehr

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ZErb 06/2026, Zum Nachweis ... / 2 Anmerkung

Begehrt eine Partei die Berichtigung des Grundbuchs nach Eintritt eines Erbfalls, sieht § 35 GBO im Wesentlichen zwei Wege vor. Grundsätzlich ist der Nachweis der Erbfolge gem. § 35 Abs. 1 S. 1 GBO durch Erbschein oder Europäisches Nachlasszeugnis zu erbringen. Ergibt sich die Erbfolge jedoch aus einer Verfügung von Todes wegen, die in einer öffentlichen Urkunde enthalten is... mehr

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ZErb 06/2026, Testierfreihe... / a) Ansicht des BGH und der ihm folgenden herrschenden Lehre

Für die Rechtslage in Deutschland ist die "Hohenzollern-Entscheidung" des BGH vom 2.12.1998[26] die maßgebliche Leitentscheidung zur Reichweite der Testierfreiheit und der Zulässigkeit möglicherweise diskriminierender letztwilliger Verfügungen. Der BGH hatte über einen Erbvertrag zu entscheiden, nach dem nur der erstgeborene männliche Abkömmling erben sollte, vorausgesetzt, ... mehr

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ZErb 06/2026, Zur vertragli... / Leitsatz

Abfindungen, die für einen lebzeitigen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsverzicht gezahlt werden, sind nicht einkommensteuerbar, auch wenn sie in Raten geleistet werden. BFH, Urt. v. 20.1.2026 – VIII R 6/23 mehr

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Vorbemerkung zu §§ 27–35 Be... / B. Geltungsbereich der §§ 27–35 BeurkG

Rz. 2 Das BeurkG gilt für öffentliche Testamente (§§ 1937, 2231 Nr. 1, 2232 BGB) und Erbverträge (§ 2276 BGB). Es gilt auch für den Widerruf eines Testaments (durch öffentliches Widerrufstestament oder öffentliches widersprechendes Testament, §§ 2254, 2258 Abs. 1 BGB) und für die Aufhebung erbvertraglicher Verfügungen (durch Aufhebungsvertrag, § 2290 Abs. 4 BGB [ab 1.1.2023:... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 2. Genehmigungsbedürftige Geschäfte

Rz. 73 § 1850 Abs. 1 BGB regelt das Genehmigungserfordernis für Geschäfte über Grundstücke, Rechte an Grundstücken, Schiffe und Schiffsbauwerke. Dem Genehmigungsvorbehalt nach § 1850 Abs. 1 Nr. 1 BGB unterliegen Verfügungen und die Verpflichtungen dazu (§ 1850 Abs. 1 Nr. 5 BGB), insbesondere die Übereignung eines Grundstücks, die Bestellung von Belastungen (auch aufgrund von... mehr

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Teil E: Register / 11 Bundeszentralregister, Eintragungen, Tilgung, Verwertungsverbot [Rdn 156]

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Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.9 Beratung

Rz. 47i Die Beratung der Arbeitsuchenden beruht auf einem fachwissenschaftlich begründetem, organisationsinternem fachlichen Konzept der Bundesagentur für Arbeit, in dem Merkmale und Methoden professioneller Beratung durch die Agenturen für Arbeit im Rechtskreis der Arbeitsförderung und die gemeinsamen Einrichtungen im Rechtskreis der Grundsicherung für Arbeitsuchende beschr... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.1 Gesetzlicher Auftrag, Organisation und Zuständigkeit

Rz. 30 Beratung und Vermittlung als Leistungen zur Eingliederung in Arbeit haben sich an der Intention des SGB II zu orientieren, gleichzeitig individuellere Hilfestellung für die Arbeitsuchenden und eine stärkere Forderung nach Selbsthilfe (Eigeninitiative und Eigenverantwortlichkeit) zu realisieren. Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung sind Pflichtaufgaben nach dem SGB II. ... mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 3.7.2 Pflichtteil = reiner Geldanspruch

Der Pflichtteil ist kein Anteil am Nachlass selbst, sondern führt zu einem reinen Geldanspruch gegen den Erben bzw. die Miterben, der nach § 2317 Abs. 1 BGB mit dem Erbfall entsteht und eine Nachlassverbindlichkeit nach § 1967 Abs. 2 BGB darstellt.[1] Das Pflichtteilsrecht gewährt anders als das Erbrecht keine dingliche Beteiligung am Nachlass, sondern nur einen obligatorisc... mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 7.6 Pflichtteilsanspruch

Die Testierfreiheit gestattet es dem Erblasser prinzipiell, seine gesetzlichen Erben von der Erbfolge auszuschließen. Den nächsten Angehörigen (Abkömmlinge, Ehegatte, ggf. Eltern) wird aber eine Mindestbeteiligung am Wert des Nachlasses durch das Pflichtteilsrecht gesichert. Das Pflichtteilsrecht besteht, wenn eine pflichtteilsberechtigte Person, z. B. Abkömmlinge oder Ehega... mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 3.7.1 Pflichtteilsberechtigter Personenkreis

Die Testierfreiheit gestattet es dem Erblasser prinzipiell, seine gesetzlichen Erben von der Erbfolge auszuschließen. Der Erblasser kann grundsätzlich frei bestimmen, wen er als Erben einsetzt. Den nächsten Angehörigen (Abkömmlinge, Ehegatten, Eltern) wird aber eine Mindestbeteiligung am Wert des Nachlasses durch das Pflichtteilsrecht gesichert. Das Pflichtteilsrecht wird a... mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 2.2 Ausschlagung der Erbschaft oder eines Betriebsvermächtnisses

Die Erbschaft fällt mit dem Erbfall zwar automatisch auf den berufenen Erben an, dieser Erwerb ist aber nur vorläufig, weil der Erbe die Erbschaft nach § 1942 ff. BGB ausschlagen kann. Keiner ist gezwungen, eine Erbschaft anzunehmen. Der Erbe kann nach freiem Belieben nach §§ 1942 ff. BGB die Erbschaft ausschlagen und dadurch den bereits erfolgten Anfall der Erbschaft wieder... mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 3.7.4 Pflichtteilsverzicht vor dem Erbfall = kein einkommensteuerbarer Vorgang

Ein Pflichtteilsverzicht i. S. d. § 2346 Abs. 2 BGB ist ein Vertrag vor dem Erbfall. Der Pflichtteilsberechtigte verzichtet auf sein künftiges Pflichtteilsrecht – und erhält dafür häufig eine Abfindung. Damit gilt: Es existiert noch kein Pflichtteilsanspruch, weil der Erbfall noch nicht eingetreten ist. Es gibt also keinen Geldanspruch, der erfüllt werden könnte. Deshalb liegt ... mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 3.7.3 Entstandener Pflichtteilsanspruch wird vom Erben durch Sachleistung erfüllt = entgeltliche Übertragung

Ein Pflichtteilsanspruch entsteht erst mit dem Erbfall.[1] Vorher gibt es nur eine Pflichtteils­anwartschaft, die keinerlei schuldrechtlichen Anspruch begründet. Werden bereits entstandene Pflichtteilsansprüche (Geldforderungen) durch die Übertragung von im Nachlass befindlichen Einzelwirtschaftsgütern, Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen abgegolten, d. h. im... mehr

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ZErb 05/2026, Aufhebung der... / 1 Gründe

I. Die am … 1927 in Achersleben geborene Erblasserin B. verstarb am … in Meerbusch. Sie war verheiratet mit … Die Beteiligte zu 2. ist die gemeinsame Tochter der Erblasserin und ihres Ehemannes, die Beteiligte zu 1. die Enkelin. Weitere Abkömmlinge hat die Erblasserin nicht. Die Beteiligte zu 2. bewohnt bis heute eine Wohnung im Zweiparteienhaus der Erblasserin. Die Erblasseri... mehr

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ZErb 05/2026, Die stiftungs... / b) Mutmaßlicher Wille des Betreuten

Wenn die Wünsche des Betreuten trotz dieser Bemühungen nicht festzustellen sind, oder seinen Wünschen gem. § 1821 Abs. 3 BGB nicht gefolgt werden darf, ist der mutmaßliche Wille des Betreuten entscheidungserheblich. Nach dem Grundsatz der Subsidiarität darf auf diesen jedoch nur zurückgegriffen werden, wenn tatsächlich sämtliche zumutbare Mittel ausgeschöpft wurden, um mögli... mehr

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ZErb 05/2026, Aufhebung der... / Leitsatz

1. Die Aufhebung der Schlusserbeneinsetzung muss wegen des Verweises in § 2271 Abs. 2 S. 2 BGB auf § 2336 BGB durch letztwillige Verfügung erfolgen und der die Aufhebung ermöglichende Pflichtteilsentziehungsgrund muss zur Zeit der Aufhebung bestehen sowie in der letztwilligen Verfügung angegeben werden. 2. Der Entziehungsgrund muss dabei nicht in allen Einzelheiten dargestell... mehr

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ZErb 05/2026, Die Grabpflege als (wirtschaftliches) Rechtsproblem

Auch wenn eine allgemeine gesetzliche Verpflichtung zur Grabpflege in Deutschland nicht besteht, gebieten es doch der Anstand und die Pietät, die Gräber Verstorbener in einem würdigen Zustand zu erhalten. Auch die meisten Friedhofsordnungen regeln, dass die Grabnutzungsberechtigten die Gräber nicht verwahrlosen lassen dürfen. Grabnutzungsberechtigte sind dabei nicht automatis... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.12.5 Vorweggenommene Erbfolge und Erbauseinandersetzung

Rz. 184 Beide Vorgänge bilden die wichtigsten Beispiele für den zuvor behandelten un- oder teilentgeltlichen Übergang von Vermögen.[1] In dem sog. Frankfurter Testament werden die Miterben im Verhältnis der durch Teilungsanordnung zugeteilten Wirtschaftsgüter eingesetzt. Rz. 185 Bei der Übertragung betrieblicher Einheiten in vorweggenommener Erbfolge erwirbt der Übernehmende ... mehr

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / 1.2.3 Pflichtteilsstrafklauseln

Wie oben schon ausgeführt, sind die Kinder beim Berliner Testament hinsichtlich des erstversterbenden Ehegatten enterbt. Daher haben diese gemäß § 2303 Abs. 1 Satz 1 BGB einen Pflichtteilsanspruch, der in der Hälfte des gesetzlichen Erbteils besteht (§ 2303 Abs. 1 Satz 2 BGB). Von den Ehegatten wird es in der Regel nicht gewollt sein, dass die Kinder beim Tod des erstversterb... mehr

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / 2.4 Steuergestaltung

Ist der Pflichtteilsberechtigte der Alleinerbe des Verpflichteten, so bleibt trotz des zivilrechtlichen Erlöschens des Pflichtteilsanspruchs erbschaftsteuerrechtlich sein Recht zur Geltendmachung des Pflichtteils als Folge der Regelung in § 10 Abs. 3 ErbStG bestehen. Erklärt der Berechtigte in einem solchen Fall gegenüber dem Finanzamt, er mache den Anspruch geltend, ist die... mehr

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / 1.2.4 Jastrowsche Klausel

Zur Verstärkung der Abschreckungswirkung einer Pflichtteilsklausel wurde die Jastrowsche Klausel entwickelt. Mit dieser wird erreicht, dass sich der Nachlass des Letztversterbenden durch die Vermächtnisse vermindert, was dazu führt, dass sich auch Pflichtteilsansprüche verringern.[1] Die Jastrowsche Klausel lautet etwa wie folgt[2]: "Verlangt einer unserer Abkömmlinge auf den ... mehr

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / 1.2.1 Allgemeines

Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments. Häufig setzen sich die Ehegatten durch gemeinschaftliches Testament gegenseitig zu Erben ein und bestimmen, dass nach dem Tode des überlebenden Ehegatten der beiderseitige Nachlass an einen Dritten (Schlusserben) fallen soll (§ 2269 BGB). In der Regel dürfte von den Ehegatten gewollt sein, dass ... mehr

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / 2.2 Besteuerung des Schlusserben

Die Vorschrift des § 15 Abs. 3 ErbStG sieht für den Schlusserben eine Begünstigung vor. Hiernach wird beim Schlusserben, sofern bestimmte Voraussetzungen gegeben sind, die Steuerklasse im Verhältnis zum erstverstorbenen Ehegatten zugrunde gelegt (und nicht die Steuerklasse im Verhältnis zum letztverstorbenen Ehegatten).[1] Hinweis Eingetragene Lebenspartner Die Regelung findet... mehr

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / 2.1.3 Steuergestaltungsmöglichkeiten

Zur steuerlichen Optimierung bzw. als Alternative zum Berliner Testament werden verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten angeboten. Ist es dem überlebenden Ehegatten finanziell möglich, so sollten Pflichtteile (in Höhe der persönlichen Freibeträge nach § 16 ErbStG) an die Schlusserben ausgezahlt werden. Durch die persönlichen Freibeträge bei Kindern von 400.000 EUR ergibt sich h... mehr

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Erbschaftsteuer: Anrechnung... / 3.1 Allgemeines

Bei der Berechnung der anzurechnenden Steuer muss wie folgt differenziert werden: Der Erwerb besteht nur aus Auslandsvermögen. Der Erwerb besteht nur teilweise aus Auslandsvermögen. Das Auslandsvermögen ist in verschiedenen ausländischen Staaten belegen. Denn eine Anrechnung der ausländischen Steuer ist nicht möglich, soweit sie nicht auf ausländisches Vermögen entfällt. Zum Begr... mehr

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ZAP 4/2026, Die Anordnung d... / Zusammenfassung

Wenn sich der künftige Erblasser an einen Rechtsanwalt oder Notar wendet, weil er ein Testament (bzw. einen Erbvertrag) errichten will, geht es bei der Beratung um Erbeinsetzung, Vor- bzw. Nacherbschaft, Vermächtnisse, Pflichtteil, Erbverzicht, Enterbung und vieles mehr. Gelegentlich wird auch die Frage der Testamentsvollstreckung angesprochen. Die richtige Anordnung wird da... mehr

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ZAP 4/2026, Die Anordnung d... / 2. Der Testamentsvollstrecker als Schiedsrichter

Der Erblasser kann einseitig im Testament „in gesetzlich statthafter Weise” ein Schiedsgericht einsetzen (§ 1066 ZPO) und dabei den Testamentsvollstrecker zum Schiedsrichter ernennen. Das ist aber selten zweckmäßig. Die entsprechende Anwendung der allgemeinen Vorschriften hat zur Folge, dass alle Regelungen aus §§ 1025–1065 ZPO, die durch die Übereinstimmung der Streitsteile... mehr

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ZAP 4/2026, Einkommenssteuer: Keine Steuerbarkeit von Abfindungen für Pflichtteilsverzicht

(BFH, Urt. v. 20.1.2026 – VIII R 6/23) • Abfindungen, die für einen lebzeitigen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsverzicht gezahlt werden, sind nicht einkommensteuerbar, auch wenn sie in Raten geleistet werden. ZAP F., S. 236–236 mehr

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Ratenzahlung bei Abfindung ... / Zusammenfassung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass eine Abfindung für den Verzicht auf den Pflichtteil nicht der Einkommensteuer unterliegt, auch wenn sie in Raten gezahlt wird. Die Zahlungen gelten nicht als Zinsen oder Kapitalerträge, sondern als unentgeltliche Vermögensübertragung. Relevant ist stattdessen die Erbschaft- und Schenkungsteuer. mehr

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Ratenzahlung bei Abfindung ... / Hintergrund

Ein Ehepaar übertrug wesentliche Teile seines Vermögens (Gesellschaftsanteile und Betriebsgrundstück) im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf den Sohn. Die Tochter verzichtete im Gegenzug zu Lebzeiten auf ihren künftigen Pflichtteil. Zur wirtschaftlichen Abgeltung dieses Pflichtteilsverzichts schuldete der Sohn den Eltern eine Abfindung in zwei Raten. Die Eltern traten dies... mehr

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ZErb 04/2026, Die stiftungs... / 3. Keine Sittenwidrigkeit des Pflichtteilsverzichtsvertrags, § 138 BGB

Nachdem die Wirksamkeit des hinter dem Pflichtteilsverzichtsvertrags stehenden stiftungsrechtlichen Konstrukts festgestellt wurde, muss die Wirksamkeit des Pflichtteilsvertrags selbst untersucht werden – denn nur im Falle der Wirksamkeit kann das Rechtsgeschäft genehmigungsfähig sein. Zur Begründung einer Sittenwidrigkeit des Pflichtteilsverzichtsvertrags kommen in der hier ... mehr

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ZErb 04/2026, Ein Vergleich ohne Vergleich

Erbstreit beigelegt – und plötzlich wird aus einer nüchternen Erledigungserklärung etwas, das gebührenrechtlich wie ein Vergleich wirkt. Der Dreh kommt aus Köln (OLG Köln, Beschl. v. 9.3.2016 – 17 W 287/15). Grundsätzlich gilt: Übereinstimmende Erledigungserklärungen sind reine Prozesshandlungen. Die Parteien signalisieren lediglich, dass sie keine gerichtliche Entscheidung ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / [Ohne Titel]

Verwaltungsanweisungen: BMF v 14.03.2006, BStBl I 2006, 253 (Erbengemeinschaft: ertragsteuerliche Behandlung). Rn. 239 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Mit dem Tod des Erblassers geht dessen gesamtes Vermögen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben über. Diese Vermögensübertragung erfolgt unentgeltlich. AK entstehen daher auf Seiten der Erben nicht. IRd Erbauseinandersetzun... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Entsprechensklausel

Rz. 24 [Autor/Stand] Nach Abs. 1 Satz 1 muss die ausländische Steuer der deutschen Steuer entsprechen. Hierfür ist insbesondere maßgeblich, dass sich die Besteuerung auf den gleichen Besteuerungsgegenstand bezieht.[2] Unerheblich ist, ob der Nachlass als solcher der Besteuerung unterliegt oder der Erbanfall, also die Bereicherung, bei den einzelnen Erben erfasst wird.[3] Übe... mehr

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§ 12 Pflichtteilsverzicht d... / D. Anrechnung auf den Pflichtteil

Rz. 6 Denkbar wäre auch, anstelle eines umfassenden Verzichts des Übernehmers auf den Pflichtteil lediglich zu vereinbaren, dass sich der Übernehmer den Wert des zugewendeten landwirtschaftlichen Betriebes nach § 2315 BGB auf seinen Pflichtteil am sonstigen, hoffreien Nachlass des Übergebers anrechnen zu lassen hat. Je nachdem, wie groß das sonstige hoffreie Vermögen des Übe... mehr

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§ 13 Regelung des Verhältni... / II. Regelungen zur Abfindung ohne Beteiligung der weichenden Erben

Rz. 49 Werden die weichenden Erben an dem Übergabevertrag hingegen nicht beteiligt, etwa weil sie dazu nicht bereit sind, besteht für die Beteiligten jedoch gleichwohl die Möglichkeit, in dem Übergabevertrag Regelungen zur Abfindung der weichenden Erben zu treffen. In diesem Fall verpflichtet sich der Übernehmer dann lediglich gegenüber dem Übergeber, eine entsprechende Abfi... mehr

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§ 13 Regelung des Verhältni... / I. Abfindung nach § 12 HöfeO

Rz. 5 Nach § 4 HöfeO fällt der Hof mit dem Tode des Hofeigentümers nur einem Erben, dem Hoferben, zu (Höferechtliche Sondernachfolge). Dieser wird ohne weitere dingliche Vollzugsakte mit dem Hoferbfall Alleineigentümer des Hofes. Den Miterben, die nicht Hoferbe geworden sind, steht – vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung durch Übergabevertrag oder Verfügung von Todes we... mehr