Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtteil

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 2. Fristbeginn

a) Leistungserbringung Rz. 245 Ab welchem Zeitpunkt die Frist zu laufen beginnt, ist aber oft problematisch. Denn der in § 2325 Abs. 3 BGB genannte Zeitpunkt der "Leistungserbringung" lässt die Frage offen, ob schon die bloße Leistungshandlung oder erst der Eintritt des Leistungserfolgs maßgeblich sein soll.[728] Die h.M. stellt grundsätzlich auf den Leistungserfolg,[729] als...mehr

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / b) Diskussion

Rz. 71 Insbesondere Wachter sprach sich schon im Jahr 2004 für die Möglichkeit einer Inhaltskontrolle bei Erb- und Pflichtteilsverzichten aus.[143] Er stellte auf die Funktion des Pflichtteilsrechts im konkreten Einzelfall ab. Soweit der Pflichtteilsanspruch der Sicherung des Unterhalts und der Altersversorgung diene, könne er gerichtlich zu schützen sein.[144] Der Zusammenh...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / D. Beschränkungen und Beschwerungen

I. Voraussetzungen der Anwendbarkeit von § 2306 BGB Rz. 38 Den Fall, dass der dem Pflichtteilsberechtigten hinterlassene Erbteil mit Beschränkungen oder Beschwerungen belastet ist, also ihm nicht zur freien Verfügung steht und ihm bei wirtschaftlicher Betrachtung evtl. weniger als sein Pflichtteil verbleibt,[103] regelt § 2306 BGB.[104] Rz. 39 Erste Voraussetzung für seine Anw...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / IV. Zehnjahresfrist, § 2325 Abs. 3 BGB

1. Grundsätzliches Rz. 244 Nach § 2325 Abs. 3 S. 2 BGB sind Schenkungen grundsätzlich nur dann ergänzungspflichtig, wenn zwischen der Leistung des Geschenks und dem Erbfall weniger als zehn Jahre vergangen sind. Es handelt sich hier – auch nach der Erbrechtsreform – um eine echte Ausschlussfrist,[726] die den Anspruch per se zunichtemacht. Daher ist sie im Fall der gerichtlic...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / I. Systematik der Nachlassbewertung

1. Allgemeines Rz. 113 Der Pflichtteilsanspruch besteht gem. § 2303 BGB in der Hälfte des Werts des gesetzlichen Erbteils. Die betragsmäßige Höhe des Pflichtteilsanspruchs hängt daher von zwei Faktoren ab: von der Erb- bzw. Pflichtteilsquote und von dem Wert des Nachlasses. Art und Weise der Ermittlung des Nachlasswerts sind in §§ 2311–2313 BGB geregelt. Dabei ist logischerwe...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / VIII. Bewertung des Geschenks

1. Bewertungszeitpunkt Rz. 267 Die Bewertung ergänzungspflichtiger Schenkungen erfolgt grundsätzlich nach den gleichen Prinzipien wie bei der Berechnung des Nachlasswerts zur Bestimmung des ordentlichen Pflichtteils.[787] Im Regelfall ist also der Verkehrswert maßgeblich (§ 2311 BGB), bei Landgütern der zumeist wesentlich niedrigere Ertragswert gem. § 2312 BGB, dessen Vorauss...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / IV. Feststellungsklage

Rz. 332 Mit Hilfe der Feststellungsklage kann z.B. die verbindliche (also in Rechtskraft erwachsende) Feststellung getroffen werden, ob ein rechtswirksamer Pflichtteilsverzicht vorliegt oder ein Fall der Erb- und Pflichtteilsunwürdigkeit gegeben ist. Hätte der Berechtigte aber bereits die Möglichkeit, Leistungsklage zu erheben, fehlt ihm für die Feststellungsklage das Rechts...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / II. Umfang des anzusetzenden Nachlasses

1. Grundsätze Rz. 115 Alle Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, die durch den Erbfall im Wege der Gesamtrechtsnachfolge gem. § 1922 BGB auf den bzw. die Erben übergegangen sind, sind in die Nachlassbewertung einzubeziehen.[301] Forderungen und Verbindlichkeiten des Erblassers, die infolge des Erbfalls durch Konfusion bzw. Konsolidation erloschen sind, gelten für Zwecke...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / I. Voraussetzungen des § 2307 BGB

1. Vermächtniseinsetzung Rz. 47 Ist dem Pflichtteilsberechtigten (nur) ein Vermächtnis hinterlassen, stellen sich seine Reaktionsmöglichkeiten wesentlich flexibler dar als im Fall des § 2306 BGB. Unabhängig vom Wert des Vermächtnisses, von darauf liegenden Belastungen oder sonstigen Einschränkungen hat er stets die Wahl, das Vermächtnis anzunehmen oder es auszuschlagen. Den P...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / II. Auskunftsberechtigte Personen

1. Pflichtteilsberechtigter Nichterbe Rz. 185 Dem Wortlaut nach setzt § 2314 BGB voraus, dass der Anspruchsberechtigte pflichtteilsberechtigter Nichterbe i.S.d. §§ 2303, 2309 BGB ist.[573] Auskunftsberechtigt sind daher auf jeden Fall die enterbten Abkömmlinge des Erblassers, der enterbte Ehegatte und der enterbte Elternteil, soweit er nicht durch Erben erster Ordnung vom Pfl...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / F. Anfechtungsmöglichkeit nach § 2308 BGB

I. Allgemeines Rz. 67 Sowohl § 2306 BGB als § 2307 BGB stellen den Pflichtteilsberechtigten vor die Wahl, entweder die ihm zugedachten belasteten Zuwendungen anzunehmen oder sie auszuschlagen und den Pflichtteil geltend zu machen. Im Hinblick darauf, dass die diesbezüglichen Entscheidungen des Pflichtteilsberechtigten oftmals unter erheblichem Zeitdruck zu treffen sind und da...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / II. Verteilung der Pflichtteilslast im Innenverhältnis

1. Verhältnis zwischen Erbe und Vermächtnisnehmer a) Grundsätzliches Rz. 284 Im Innenverhältnis verteilt das Gesetz in den §§ 2318 bis 2323 BGB die Pflichtteilslast auf Erben, Vermächtnisnehmer und Auflagenbegünstigte. §§ 2318 bis 2324 BGB regeln aber – mit Ausnahme der Einrede nach § 2319 BGB – nur das Innenverhältnis. Im Außenverhältnis bleibt es bei der alleinigen Haftung d...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / IV. Bewertung des Nachlasses – Grundsätze

1. Bewertungsgrundsätze Rz. 126 Die vom Gesetzgeber in den §§ 2311, 2312, 2313 BGB niedergelegten Vorgaben sind in weiten Teilen unvollständig.[388] Ziel der Bewertung ist es aber nach h.M., den vollen, wirklichen Wert der einzelnen Nachlassgegenstände und somit des Nachlasses insgesamt zu ermitteln.[389] Problematisch ist dies bereits deswegen, weil das BGB den vollen, wirkl...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 3. Schätzung des gemeinen Werts

a) Grundsätze Rz. 133 Kann der gemeine Wert eines Nachlassgegenstands nicht aus einem zeitnah zum Erbfall erzielten Verkaufserlös abgeleitet werden, muss der Wert gem. § 2311 Abs. 2 BGB geschätzt werden. Eine bestimmte Wertermittlungsmethode für die Schätzung des gemeinen Werts ist nicht vorgegeben.[414] Die sachgerechte Entscheidung hierüber ist Sache des Tatrichters,[415] d...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / G. Inhalt des Pflichtteilsrechts

I. Rechtsnatur des Pflichtteilsanspruchs Rz. 73 Nach § 2317 Abs. 1 BGB bildet der Pflichtteil einen mit dem Erbfall entstehenden, rein schuldrechtlichen Anspruch des Berechtigten. Er vermittelt gerade keine dingliche Teilhabe am Nachlass und ist als reine Geldsummenschuld zu begreifen.[207] Rz. 74 Der Pflichtteilsanspruch ist eine Nachlassverbindlichkeit i.S.d. § 1967 BGB, für...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / H. Pflichtteilsberechnung bei ausgleichungspflichtigen Vorempfängen

I. Voraussetzungen der Anwendung von § 2316 BGB Rz. 86 Im Hinblick auf eine gerechte Verteilung des gesamten Vermögens des Erblassers kommt den Rechtsinstituten der Ausgleichung und der Anrechnung besondere Bedeutung zu. Rz. 87 Über § 2316 BGB findet die Ausgleichung unter Abkömmlingen (§§ 2050 bis 2057a BGB) Eingang in das Pflichtteilsrecht.[232] Ihre Anwendung führt grundsät...mehr

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / I. Form

Rz. 12 Für den Erbverzicht schreibt § 2348 BGB die notarielle Beurkundung vor. Beide Erklärungen – Angebot des Verzichtenden und Annahme des Erblassers oder aber auch andersherum[16] – müssen in dieser Form abgegeben werden. Rz. 13 Angebot und Annahme müssen aber nicht gleichzeitig (also nicht bei Anwesenheit beider Teile) angegeben werden, §§ 128, 152 BGB. Die beurkundete An...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / L. Haftung für den Pflichtteilsanspruch

I. Haftung im Außenverhältnis Rz. 281 Im Außenverhältnis haftet der Erbe (§ 2303 BGB) für die Erfüllung der Pflichtteilsansprüche, bei einer Mehrheit von Erben die Erbengemeinschaft. Schwieriger gestaltet sich aber mitunter die Frage, wer im Innenverhältnis der Erben untereinander die Pflichtteilslast zu tragen hat und inwieweit die Pflichtteilslast auch die Vermächtnisnehmer...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / M. Verjährung der Pflichtteilsansprüche

I. Grundsätzliches Rz. 298 Alle Pflichtteilsansprüche verjähren grundsätzlich in drei Jahren. Hieran hat sich auch durch die Erbrechtsreform im Ergebnis nichts geändert. Die frühere Sonderverjährung nach § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB ist zwar zugunsten der Regelverjährung gem. § 195 BGB entfallen. Diese gilt nunmehr auch für den ordentlichen Pflichtteilsanspruch. Voraussetzung für i...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / N. Vernichtung des Pflichtteilsrechts

I. Pflichtteilsverzicht Rz. 310 Das Pflichtteilsrecht kann durch Vereinbarung zwischen dem Erblasser und dem Pflichtteilsberechtigten ausgeschlossen werden. In Betracht kommt hierzu sowohl ein Erbverzicht als auch ein (isolierter) Pflichtteilsverzicht. Sedes materiae sind die Vorschriften §§ 2346 ff. BGB. Es handelt sich in beiden Fällen um sog. erbrechtliche Verfügungsgeschä...mehr

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / 2. Inhaltskontrolle bei Eheverträgen

Rz. 67 Nach der Entscheidung des BVerfG im Jahr 2001[133] stellte der BGH im Jahr 2004[134] erste, später verfeinerte und ergänzte[135] Grundsätze für die Beurteilung von Regelungen in Eheverträgen auf.[136] Prinzipiell dürfen Ehegatten die Fragen des Zugewinns, des nachehelichen Unterhalts und des Versorgungsausgleichs vertraglich regeln. Ist der Vertrag aber nicht "Ausdruck...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / VI. Anrechnung, § 2315 BGB

1. Allgemeines Rz. 99 Bei der Anrechnung nach § 2315 BGB muss sich der Pflichtteilsberechtigte einen Vorempfang auf seinen ordentlichen Pflichtteil anrechnen lassen, sofern der Erblasser die Zuwendung mit einer entsprechenden Anordnungsbestimmung versehen hatte.[253] Demnach reduziert sich der ordentliche Pflichtteil des Anrechnungspflichtigen um den so zu berücksichtigenden ...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / B. Ordentlicher Pflichtteilsanspruch

I. Pflichtteilsberechtigte Personen 1. Allgemeines Rz. 4 Zum Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen zählen gem. § 2303 BGB die Abkömmlinge des Erblassers (Abs. 1) sowie seine Eltern und sein Ehegatte (Abs. 2). Für Erbfälle seit dem 1.8.2001[3] ist auch der eingetragene Lebenspartner einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft pflichtteilsrechtlich einem Ehegatten gleichges...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / II. Ausschluss von der Erbfolge

1. Enterbung durch den Erblasser Rz. 21 Ein Pflichtteilsanspruch kann nur bestehen, wenn der Pflichtteilsberechtigte entweder gem. § 2303 Abs. 1 BGB durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen worden ist oder der Pflichtteilsberechtigte zwar mit einem Vermächtnis bedacht worden ist, er aber das Vermächtnis gem. § 2307 BGB ausschlägt; schlägt er das Vermäch...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / (3) Eintrittsrecht

Rz. 165 Sieht der Gesellschaftsvertrag ein Eintrittsrecht für einen oder alle Erben oder auch für fremde Dritte vor,[513] wird die Gesellschaft zunächst – wie bei der Fortsetzungsklausel – mit den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt. Die in der Eintrittsklausel genannten Personen haben aber das Recht (Option), in die Gesellschaft einzutreten. Die Besonderheit dieser Nachfolg...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / d) Pflichtteilslast bei Vermächtnissen

Rz. 100 Der Pflichtteilsberechtigte hat sich zur Erfüllung seines Anspruchs an den bzw. die Erben zu halten. Der Alleinerbe bzw. die Miterben haben auch die vom Erblasser angeordneten Vermächtnisse und Auflagen zu erfüllen. Bei der Berechnung des Pflichtteils bleiben die Vermächtnisse und Auflagen unberücksichtigt. Deshalb gewährt § 2318 BGB dem Erben ein Kürzungsrecht, das ...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 2. Pflichtteilsanrechnung gemäß § 2315 BGB

Rz. 117 Nach § 2315 BGB muss sich der Pflichtteilsberechtigte lebzeitige Zuwendungen auf seinen Pflichtteil anrechnen lassen, wenn die Zuwendung von einer Erklärung des Übergebers begleitet war, dass die Zuwendung auf den eventuellen Pflichtteil angerechnet wird.[200] Beispiel Beträgt der Pflichtteilsanspruch 100.000 EUR und wurden dem Pflichtteilsberechtigten zu Lebzeiten de...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / II. Überblick über konstatierte Verstöße

Rz. 122 Verstöße gegen den deutschen ordre public wurden in den nachfolgenden Fällen festgestellt: Weitere Fälle sind die gesetz...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 1. Abwägung der Vor- und Nachteile

Rz. 55 Die Möglichkeit einer pflichtteilsfesten Übertragung klingt zwar verlockend, ist aber auch mit großen Gefahren verbunden. Stirbt der Ehegatte mit dem zuvor geringeren Vermögen, erbt der überlebende Ehegatte den so übertragenden Teil wieder zurück. Es liegt auf der Hand, dass gerade in den Fällen der Patchwork-Familie, also nicht gemeinsamer Abkömmlinge, so Pflichtteil...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / d) Sonderfall: Gewerbliche Unternehmen

Rz. 144 Kann der gemeine Wert eines im Nachlass befindlichen gewerblichen Unternehmens nicht aus einem zeitnahen Kauf- bzw. Verkaufspreis abgeleitet werden, muss der Unternehmenswert geschätzt werden. In der Praxis bestehen insoweit erhebliche Schwierigkeiten, die nicht zuletzt auf das Fehlen einer allgemein anerkannten und durchweg gültigen Bewertungsmethode zurückzuführen ...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / II. Stufenklage

Rz. 320 Im Regelfall geht der Pflichtteilsberechtigte prozessual im Wege der Stufenklage (§ 254 ZPO) vor.[909] In der ersten Stufe richtet sich der Klageantrag auf Auskunftserteilung über den Bestand des Nachlasses (§§ 2314, 260 BGB), in der zweiten Stufe auf die Abgabe einer Versicherung an Eides Statt (§ 260 Abs. 2 BGB) und in der dritten Stufe auf die Erfüllung des eigent...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / II. Sozialrechtliche Ausgangslage

Rz. 3 Menschen mit Behinderungen können bei Vorliegen der Voraussetzungen diverse staatliche Leistungen in Anspruch nehmen. In Betracht kommen Ansprüche aufmehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / b) Klage auf Feststellung, dass Vorerbe Vollerbe geworden ist

Rz. 83 Schlägt der Nacherbe die Erbschaft aus (§ 2142 Abs. 1 BGB), z.B. um nach § 2306 Abs. 2 BGB den Pflichtteil zu erlangen, wird, wenn nichts Gegenteiliges im Testament angeordnet wurde (§ 2142 Abs. 2 BGB), der Vorerbe Vollerbe. § 2069 BGB, der "im Zweifel" beim Wegfall von Abkömmlingen deren Abkömmlinge als Ersatz-(nach-)Erben berücksichtigt, soll bei der Anfechtung zum ...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / II. Enterbter Ehepartner ist nicht Bezugsberechtigter einer Lebensversicherung des Ehegattenerblassers und war mit der Einräumung des Bezugsrechts einverstanden

Rz. 169 Fall 1 Erblasser E ist mit EP im Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet. Er hinterlässt fünf Kinder K1 bis K5. Der Nachlass beträgt 100.000 EUR. Das Anfangsvermögen der beiden Eheleute betrug 0 EUR. Das Endvermögen von EP beträgt 0 EUR. Es liegt eine letztwillige Verfügung vor, in der K3 von E zum Alleinerben eingesetzt wurde. Erblasser E war Versicherungsne...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 1. Bewertungszeitpunkt

Rz. 267 Die Bewertung ergänzungspflichtiger Schenkungen erfolgt grundsätzlich nach den gleichen Prinzipien wie bei der Berechnung des Nachlasswerts zur Bestimmung des ordentlichen Pflichtteils.[787] Im Regelfall ist also der Verkehrswert maßgeblich (§ 2311 BGB), bei Landgütern der zumeist wesentlich niedrigere Ertragswert gem. § 2312 BGB, dessen Voraussetzungen aber nicht nu...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / III. Neubeginn und Hemmung der Verjährung

Rz. 305 Für den Neubeginn der Verjährung gelten die allgemeinen Grundsätze des § 212 BGB. Danach beginnt die Verjährung erneut, wenn der Schuldner den Anspruch anerkannt oder eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird. Ein Anerkenntnis des Erben im Rahmen eines Auskunftsbegehrens des Pflichtteilsberechtigten nach § 2314 BGB kann...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / (4) Bewertung des Gesellschaftsanteils

Rz. 169 Da es sich in den Fällen der einfachen und der qualifizierten Nachfolgeklausel um einen Übergang des Gesellschaftsanteils im Wege des Erbrechts handelt,[523] fällt der Gesellschaftsanteil (jedenfalls wertmäßig) in den Nachlass und ist daher im Rahmen der Berechnung des ordentlichen Pflichtteils zu berücksichtigen.[524] Fraglich ist aber häufig, wie der Anteil zu bewe...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 2. "Nachlassbilanz"

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / 1. Taktische Ausschlagung

Rz. 180 Häufig wird zur taktischen Ausschlagung angeraten, um die güterrechtliche Lösung einzuleiten. Zuvor gilt es jedoch, genau zu überprüfen, ob sich der Ehegatte etwaige Vorempfänge gem. § 1380 BGB anrechnen lassen muss. Auf die Zugewinnausgleichsforderung des Ehegatten werden nämlich diejenigen Zuwendungen angerechnet, die der Ehegatte während der Ehe vom anderen mit ei...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 5. Besonderheit: Pflichtteilsansprüche und Testamentsvollstreckung

Rz. 347 Nach § 2213 Abs. 1 S. 3 BGB können Pflichtteilsansprüche nur gegen die Erben geltend gemacht werden. Dies gilt auch dann, wenn dem Testamentsvollstrecker die Verwaltung des ganzen Nachlasses zusteht. In diesen Bereich gehören sämtliche Klagen hinsichtlich einer etwaigen Pflichtteilszahlung, wie z.B. die Klage auf Auskunft hinsichtlich des Nachlasses gem. § 2314 BGB, ...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / b) Kürzungsrecht nach § 2318 Abs. 1 BGB

Rz. 43 Nach § 2318 Abs. 1 BGB kann der Erbe die Erfüllung eines ihm auferlegten Vermächtnisses soweit verweigern, dass die Pflichtteilslast von ihm und dem Vermächtnisnehmer verhältnismäßig zu tragen ist. Gleiches gilt bei einer Auflage. Dies geschieht dadurch, dass der Vermächtnisnehmer im Verhältnis seiner Einsetzung die Pflichtteilslast zu tragen bzw. sich an ihr zu betei...mehr

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Anhang 3

3. Klausur: Einstweiliger Rechtsschutz[Autor] Bearbeitungszeit für diese – mittelschwere – Klausur: 90 Minuten Sachverhalt: Ein in Zugewinngemeinschaft lebendes Ehepaar setzt sich in zwei Einzeltestamenten gegenseitig zu Alleinerben des gesamten Vermögens ein. Der einzige Abkömmling, die Tochter T, soll nur den Pflichtteil erhalten. Die in München lebende Mutter M verstirbt zue...mehr

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§ 8 Ausschlagung und Anfech... / VI. Besonderheiten bei Vor-/Nacherbschaft

Rz. 24 Im Rahmen einer Vor-/Nacherbschaft[41] kann neben dem Vorerben auch der Nacherbe die Erbschaft nach § 2142 BGB ausschlagen. Die Ausschlagungsfrist nach § 1944 Abs. 2 i.V.m. § 2142 BGB beginnt nicht vor Eintritt des Nacherbfalls. Für den Lauf der Ausschlagungsfrist ist nämlich die Kenntnis des Eintritts des Nacherbfalles und bei Kettenausschlagungen die Kenntnisnahme v...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / aa) Vor- und Nacherbschaft

Rz. 13 Der behinderte Erbe wird im Rahmen des Vor- und Nacherbenmodells zum Mit-/Vorerben (§§ 2100 ff. BGB) auf Lebenszeit eingesetzt. Die Einsetzung erfolgt regelmäßig als nicht befreiter Vorerbe, damit dem Behinderten dann nur die Nutzungen der Erbschaft, nicht aber die Nachlasssubstanz zur eigenen Verwendung zustehen, §§ 2111 Abs. 1 S. 1, 2134 BGB. Die Einsetzung zum Mit-...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / F. Lebensversicherungsanspruch zur Absicherung von Verbindlichkeiten, Hinterlegung von Bürgschaften und sonstigen Sicherheiten

Rz. 164 Lebensversicherungen wurden (häufig) zur Absicherung von Krediten herangezogen. Diese Konstellation hat Auswirkungen auf den Pflichtteil bzw. Pflichtteilsergänzungsanspruch. Fall Erblasser E ist im Güterstand der Zugewinngemeinschaft mit EP verheiratet. Aus der Ehe ist ein Kind K1 hervorgegangen. E ist Alleinverdiener. Er kauft eine Immobilie zu einem Kaufpreis von 40...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 2. Pflichtteilsverzichtsvertrag

Rz. 86 Maßnahmen zur Reduzierung oder Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen [77] kommt daher im Zusammenhang mit der Planung der Unternehmensnachfolge eine herausragende Bedeutung zu.[78] Am wirkungsvollsten und sichersten ist dabei der Abschluss eines Pflichtteilsverzichtsvertrages (§ 2346 Abs. 2 BGB). Der Pflichtteilsverzichtsvertrag kann dabei entweder umfassend oder im Hi...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / e) Vertretung eines Pflichtteilsberechtigten und eines weiteren Beteiligten

Rz. 82 Vertritt der Rechtsanwalt den Pflichtteilsberechtigten und den Alleinerben bei der Veräußerung der in ihrem Miteigentum stehenden Immobilie und klärt dabei die gemeinsamen Verbindlichkeiten und den Nachlassbestand, bestehen keine widerstreitenden Interessen, da die beiderseitigen Interessen darauf gerichtet sind, einen möglichst hohen Kaufpreis zu erzielen und die Nac...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 2. Anrechnungsbestimmung

Rz. 100 Die Anrechnungsbestimmung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung,[255] die der Erblasser spätestens bei der Zuwendung treffen kann.[256] Die Anrechnungsbestimmung in einer letztwilligen Verfügung genügt nicht.[257] Die Bestimmung muss nicht ausdrücklich erfolgen, sondern kann auch stillschweigend ergehen,[258] sie muss dem Zuwendungsempfänger aber b...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 6. Bewertung der Zuwendung

Rz. 107 Nach § 2315 Abs. 2 S. 2 BGB ist der Wert der Zuwendung im Zeitpunkt des Empfangs maßgeblich. Geldentwertung bzw. Kaufkraftschwund zwischen Zuwendungszeitpunkt und Erbfall sind zu berücksichtigen.[275] Vollzieht sich die Zuwendung nicht in einem Schritt, sondern zeitlich gestreckt, ist für die Bestimmung des Zuwendungszeitpunkts auf das Ende des Leistungsvollzugs abzu...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 1. Allgemeines

Rz. 4 Zum Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen zählen gem. § 2303 BGB die Abkömmlinge des Erblassers (Abs. 1) sowie seine Eltern und sein Ehegatte (Abs. 2). Für Erbfälle seit dem 1.8.2001[3] ist auch der eingetragene Lebenspartner einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft pflichtteilsrechtlich einem Ehegatten gleichgestellt.[4] Für die Bestimmung des jeweiligen Verwa...mehr