Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

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§ 4 Sitzverlegung / 2. Fälle der Herausverlegung des Satzungssitzes einer GmbH

Rz. 79 Mittlerweile hat sich das OLG Frankfurt[213] als erstes deutsches Obergericht mit einem Fall des Herausformwechsels einer deutschen GmbH auf eine italienische S.r.l. befasst. Im Grundsatz zutreffend stellt es fest, dass aufgrund der Niederlassungsfreiheit aus Art. 49, 54 AEUV und der Interpretation dieser Normen durch den EuGH einer deutschen GmbH eine Satzungssitzver...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 4. Gesellschaften aus EFTA-Staaten, den USA und Drittstaaten

Rz. 23 Wie der BGH jüngst bestätigt hat, gelten obige Grundsätze regelmäßig auch für Kapitalgesellschaften, die in einem EFTA-Staat gegründet wurden (zur Schweiz siehe Rdn 24). Das zwischen diesen Staaten geltende EWR-Abkommen[72] enthält in Art. 31, 34 im Wesentlichen gleich lautende Vorschriften über die Niederlassungsfreiheit. Die in den Entscheidungen des EuGH niedergele...mehr

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§ 5 Grenzüberschreitende Ve... / Literaturtipps

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / cc) Englische private limited company

Rz. 51 Für die englische private limited company galt bis zum 31.12.2020 die europarechtliche Gründungstheorie. Grundlage dafür war die europäische Niederlassungsfreiheit. Mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union gilt die Niederlassungsfreiheit nicht mehr.[55] Das Vereinigte Königreich ist ein Drittstaat. Seit dem 1.1.2021 besteht somit keine G...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 2. Rechtsprechungsentwicklung des EuGH

Rz. 11 Im Jahre 2002 hatte der EuGH in der Rechtssache Überseering [21] über die Frage der Anerkennung der Rechts- und Parteifähigkeit einer nach dem Recht eines Mitgliedstaates, namentlich der Niederlande, wirksam gegründeten Gesellschaft, die an dem Ort ihrer Gründung jedoch keinerlei Geschäftstätigkeit ausübte, zu befinden. Der EuGH erkannte einer solchen Gesellschaft eine...mehr

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Italien / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 215 Nach der Steuerreform erfolgt eine unterschiedliche Besteuerung von durch Kapitalgesellschaften ausgeschütteten Dividenden, je nachdem, ob diese aus sogenannten qualifizierten oder nicht qualifizierten Beteiligungen stammen. Qualifizierte Beteiligungen liegen dann vor, wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt wird (Art. 67):mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / 3. Wechsel des Gesellschafters aus güterrechtlichen Gründen

Rz. 128 In ähnlicher Weise ist auch das Verhältnis von Gesellschaftsstatut und Güterstatut zu bestimmen. Das Güterstatut bestimmt sich seit dem 29.1.2019 gem. Art. 22 der Europäischen Güterrechtsverordnung (EuGüVO) vom 24.6.2016[173] vorrangig nach einer vertraglichen Rechtswahl der Eheleute. Liegt keine Rechtswahl vor, so ist bei vor dem 29.1.2019 geschlossenen Ehen auf die...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / (a) Offene Handelsgesellschaft

Rz. 190 Eine mögliche Handelsregisteranmeldung könnte beispielweise[111] wie folgt gestaltet werden: Amtsgericht, Handelsregister (Stadt, Deutschland) HRB (Nummer) Inländische Zweigniederlassung unter der Firma (…) mit dem Sitz in (…) Geschäftsanschrift (…) I. Bestehende Ausgangssituation Im Handelsregister des Amtsgerichts (…), Deutschland ist derzeit unter HRB (Nummer) eine inländ...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / aa) Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG

Rz. 312 Nach § 6 Abs. 1 Satz 1 AStG werden die stillen Reserven in Anteilen an einer inländischen Kapitalgesellschaft einer natürlichen Person (Gesellschafter), die seit mindestens zehn Jahren der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht unterlag, im Zeitpunkt des Wegzugs des Gesellschafters in das Ausland (Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht durch Aufgabe des Wohnsitze...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / 2. Wechsel des Gesellschafters aufgrund Erbfolge

Rz. 126 Das Erbstatut wird gem. Art. 21 EuErbVO für alle ab dem 17.8.2015 eingetretenen Erbfälle nun – vorbehaltlich einer Rechtswahl zugunsten seines Heimatrechts (Art. 22 EuErbVO) – an den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers angeknüpft. Aus dem Erbstatut ergibt sich, wem diese in den Nachlass gefallenen Rechte zustehen sollen, also wer Erbe ist, welche Maßnahmen für den...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / (5) Gesamtanalogie

Rz. 176 Die Rechtslage hat sich seit dem 1.1.2021 für unechte Auslandsgesellschaften (Scheinauslandsgesellschaften) aus dem Vereinigten Königreich grundlegend geändert. Die Eintragungen im deutschen Handelsregister der inländischen Zweigniederlassung sind seit dem 1.1.2021 unrichtig geworden. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Berichtigung der unrichtig gewordenen Handelsreg...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / 4. Faktische Inlandsgesellschaften

Rz. 39 War eine Gesellschaft nach ausländischem Recht wirksam gegründet worden, hatte sie aber ihren effektiven Verwaltungssitz – von Anfang an oder wegen nachträglicher Verlegung in das Inland – in Deutschland,[60] so wurde lange Zeit angenommen, es handele sich bei der Gesellschaft um ein "Nullum".[61] Seit der Entscheidung des II. Senats des BGH vom 1.7.2002 ist jedoch an...mehr

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Slowakei / III. Liquidation der Gesellschaft

Rz. 141 Die Liquidation der Gesellschaft wird ins Handelsregister eingetragen. Die Gesellschaft tritt zum Tage der Eintragung des Liquidators in das Handelsregister in die Liquidation ein. Während der Liquidation wird der Handelsname der Gesellschaft mit dem Nachsatz "in Liquidation" (v likvidácii) benutzt. Durch die Eintragung der Liquidation der Gesellschaft in das Handels...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / VII. Reform des niederländischen Gesellschaftsrechts

Rz. 15 In den Niederlanden wurde am 1.10.2012 (Flex-B.V.-Gesetzgebung) und am 1.1.2013 (Gesetz Geschäftsführung und Aufsicht – Wijziging van boek 2 van het Burgerlijk Wetboek in verband met de aanpassing van regels over bestuur en toezicht in naamloze en besloten vennootschappen/Wet Bestuur en Toezicht; im Folgenden: GGA) das Gesellschaftsrecht modernisiert.[11] Die Änderunge...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / 1. Körperschaftsteuer

Rz. 184 Die SARL – mit Ausnahme der EURL (siehe Rdn 190) – ist als Kapitalgesellschaft nach Art. 206 Nr. 1 C.G.I. grundsätzlich körperschaftsteuerpflichtig (impôt sur les sociétés). Der Regelsatz der Körperschaftsteuer beträgt derzeit 33 ⅓ % (Art. 219 Nr. I. C.G.I.). Für Langzeitgewinne gilt nach Art. 219 Nr. I. a) C.G.I. ein reduzierter Steuersatz von 15 % (bzw. 19 % für Ge...mehr

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Kanada / V. Umwandlung und Verschmelzung von Gesellschaften

Rz. 64 Eine Umwandlung von Gesellschaften i.S.d. deutschen Rechts sieht das kanadische Gesellschaftsrecht generell nicht vor. Faktisch kann sie durchgeführt werden durch Auflösung der Gesellschaft unter Übernahme ihres Geschäftsbetriebes durch eine Personengesellschaft. Rz. 65 Ausdrücklich geregelt hingegen ist sowohl im Bundesrecht als auch im Landesrecht die Verschmelzung v...mehr

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Bulgarien / A. Einführung

Rz. 1 Das bulgarische Gesellschaftsrecht ist grundlegend im Handelsgesetz ("TZ", Търговски закон)[1] geregelt. Das TZ sieht fünf Gesellschaftsformen vor:mehr

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Haftung und Verantwortung i... / 1.2.2 Arbeitgeber als Pflichtenadressat des Arbeitsschutzgesetzes

Die innerbetriebliche Verantwortlichkeit trägt der Arbeitgeber. Er ist verpflichtet, "die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen" (§ 3 ArbSchG). Der Arbeitgeber ist außerdem verpflichtet, die von ihm ergriffenen Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu über...mehr

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Finnland / II. Haftung bei der Vorgesellschaft

Rz. 57 Die Aktiengesellschaft existiert als juristische Person nicht vor der Eintragung ins Handelsregister. Deshalb kann sie vor der Eintragung weder Verträge abschließen noch aktiv oder passiv an einem Gerichtsverfahren beteiligt sein (OYL 2:10.1). Jeder Gründer ist verpflichtet, die von ihm gezeichneten Aktien zu bezahlen. Der Vorstand und – sofern vorhanden – der geschäf...mehr

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Deutschland / II. Gesellschafter

Rz. 20 Eine GmbH kann von einem Gesellschafter allein oder einer nach oben hin unbegrenzten Gesellschafteranzahl gegründet werden. Rz. 21 Gesellschafter kann jede natürliche Person oder auch jede juristische Person sein. Dies gilt auch für Personenhandelsgesellschaften, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, nicht rechtsfähige Vereine sowie für Erbengemeinschaften. Sofern un...mehr

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§ 5 Grenzüberschreitende Ve... / c) Verschmelzungsbericht

Rz. 17 Der nach Art. 124 Abs. 1 GesRL (vormals Art. 7 VerschmelzungsRL) erforderliche Inhalt des Verschmelzungsberichts, der nicht unerheblich von § 8 UmwG abweicht, stellt ebenfalls lediglich Mindestanforderungen auf.[55] Die nationalen Umsetzungsakte können daher inhaltlich darüber hinausgehen, wie in § 122e i.V.m. § 8 UmwG geschehen. Ein nach § 8 Abs. 1 Satz 1 Hs. 1 UmwG ...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / 1. Grundsätzliche Fortgeltung der Sitztheorie

Rz. 30 Für den Bereich, der damit noch der Regelung durch das autonome deutsche internationale Gesellschaftsrecht verblieben ist, ist das Gesellschaftsstatut weiterhin nach der Sitztheorie zu bestimmen. Das Personalstatut der Gesellschaften ist also an den tatsächlichen Sitz der Hauptverwaltung anzuknüpfen. Da sich für die Anknüpfung an den Sitz der Gesellschaft zunehmend we...mehr

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§ 5 Grenzüberschreitende Ve... / 2. Ablauf der Herausverschmelzung einer deutschen auf eine österreichische GmbH

Rz. 39 Jede Verschmelzung setzt voraus, dass es sich bei allen beteiligten Gesellschaften um verschmelzungsfähige Rechtsträger handelt. Die GmbH ist sowohl nach deutschem (§ 122b UmwG)[106] als auch nach österreichischem Recht (§ 3 Abs. 1 EU-VerschG)[107] ein verschmelzungsfähiger Rechtsträger. Sowohl §§ 122a ff. UmwG als auch das österreichische Verschmelzungsgesetz (EU-Ver...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / Literaturtipps

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.3.3.2 Steuerart

Rz. 105 Der Inhalt der Selbstanzeigeerklärung hat sich auf alle unverjährten Steuerhinterziehungen einer Steuerart zu erstrecken. Der Begriff der Steuerart ist in § 371 Abs. 1 AO nicht näher definiert. Der Gesetzgeber benutzte in den Materialien die Formulierungen "einzelne hinterzogene Steuer" bzw. "verkürzte Steuer" und stellt auf das Beispiel "Einkommensteuer" ab.[1] Es b...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.2.3.1 Persönlicher Wirkungsbereich

Rz. 52 Die Anwartschaft auf Straffreiheit erlangt nach § 371 Abs. 1 AO, "wer" berichtigt, ergänzt oder nachholt. Sie entsteht also nur für die Person, die die Selbstanzeigeerklärung abgibt. [1] Sind noch weitere Personen an der Tat beteiligt gewesen, wirkt die Selbstanzeige des handelnden Tatbeteiligten nicht zugleich für sie. Weitere Tatbeteiligte bleiben somit strafbar. Rz....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.2.4.2 Dritter als Steuerschuldner

Rz. 318 Zweifelhaft ist dagegen die Nachentrichtungspflicht, wenn sich die jeweilige Steuerhinterziehung in einem Steuerpflichtverhältnis[1] auswirkt, an dem der Tatbeteiligte nicht Beteiligter i. S. v. § 78 AO ist, er also auch nicht Steuerschuldner des hinterzogenen Betrags ist, sondern nur als Haftungsschuldner nach §§ 70, 71 AO in Betracht kommt. Ausgehend vom Wortlaut d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.5.3.3 Überblick über die Neuregelungen des VerSanG-E

Rz. 23e Der Entwurf des neuen Verbandssanktionengesetzes erfasst gem. § 1 VerSanG-E Verbände, "deren Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist". Folglich sind erfasst juristische Personen des Zivil- und des öffentlichen Rechts, auch nicht rechtsfähige Vereine oder rechtsfähige Personengesellschaften, nicht hingegen Verbände mit einem gemeinnützigen Zwec...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.4.4 Personenhandelsgesellschaften

Rz. 88 Bescheide sind an die Person bekannt zu geben, die Stpfl. ist. Rz. 89 Verwaltungsakte über Steuern, bei denen die Handelsgesellschaft (OHG, KG, EWiV; vgl. AEAO, zu § 122 Nr. 2.4; zur stillen Gesellschaft vgl. Rz. 96ff, 100) selbst Stpfl. ist, sind an die Gesellschaft zu richten.[1] Rz. 90 Die Handelsgesellschaft ist durch die Angabe der Firma zu bezeichnen[2]; i. d. R. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 185 [Autor/Stand] Nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 ErbStG gilt (Fiktion) als Schenkung auf den Todesfall auch der auf dem Ausscheiden eines Gesellschafters beruhende Übergang des Anteils oder des Teils eines Anteils eines Gesellschafters einer Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft bei dessen Tod auf die anderen Gesellschafter oder die Gesellschaft,...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.4.13 Formwechselnde Umwandlung

Rz. 144 Eine unrichtige Angabe der Rechtsform nach einer formwechselnden Umwandlung macht die Adressierung nicht unrichtig; die falsche Angabe der Rechtsform kann berichtigt werden.[1] Ändert sich allerdings die Rechtsform, ist die Regelung über die steuerliche Gesamtrechtsnachfolge entsprechend anzuwenden.[2] Bei Umwandlung einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellscha...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.4.6 Gesellschaften und Gemeinschaften in Liquidation

Rz. 106 Befindet sich eine Handelsgesellschaft in Liquidation, so ist der Verwaltungsakt an den Liquidator unter Angabe der Vertretungsverhältnisse bekannt zu geben.[1] Bei mehreren Liquidatoren genügt die Bekanntgabe an einen von ihnen. Bei GbR und Gemeinschaften richtet sich die Adressierung nach Rz. 64. Für die Bekanntgabe gilt § 34 Abs. 2 AO; da die GbR bzw. die Gemeinsch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.4.7 Gesellschafter und Gemeinschafter

Rz. 112 Bescheide sind an die Person bekannt zu geben, die Stpfl. ist. Ist daher eine Personengesellschaft Stpfl. z. B. für die GewSt, sind die entsprechenden Bescheide an die Gesellschaft und nicht an die Gesellschafter zu richten (vgl. Rz. 89). Rz. 113 Einheitliche Feststellungsbescheide betreffen allerdings nicht die Gesellschaft oder Gemeinschaft; steuerpflichtig sind die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.4.9 Insolvenzverfahren, Zwangsverwaltung

Rz. 121 Adressat der Verwaltungsakte, die während des Insolvenz-(Konkurs-)verfahrens erlassen werden (z. B. Steuerbescheide über Ansprüche gegen die Masse), ist der Insolvenzverwalter.[1] Es ist klarzustellen, dass der Verwaltungsakt dem Adressaten in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter für einen bestimmten Schuldner bekannt gegeben wird. Die Bezeichnung "zu Händen" oh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.4.10 Gesamtrechtsnachfolge

Rz. 124 Ein vor dem Eintritt der Gesamtrechtsnachfolge (Erbfolge, Verschmelzung, Umwandlung, Anwachsung) bekannt gegebener Bescheid wirkt auch gegenüber dem Rechtsnachfolger, doch ist nach § 254 Abs. 1 S. 3 AO ein erneutes Leistungsgebot erforderlich.[1] Rz. 125 Bei der Spaltung tritt keine Gesamtrechtsnachfolge ein. Bei der Abspaltung, Ausgliederung und Vermögensübertragung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6 Formalien zum Freistellungs- und Erstattungsantrag, Abs. 5

Rz. 70 Aufgrund des zweistufigen Verfahrens ist verfahrensrechtlich zu unterscheiden zwischen Einbehaltung, Anmeldung und Abführung der Steuer, d. h. der 1. Stufe einerseits, und dem Freistellungs- sowie dem Erstattungsverfahren (2. Stufe) andererseits. Die Zuständigkeit für die 1. Stufe liegt für den KapESt-Abzug beim Betriebs-FA des Zahlungsverpflichteten, bei der Abzugste...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zivilrecht

Rz. 180 [Autor/Stand] Im Recht der BGB-Gesellschaft führt der Tod eines Gesellschafters zur Auflösung der Gesellschaft, wenn im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist (§ 727 Abs. 1 BGB). Im Recht der Handelsgesellschaften ist die Reihenfolge genau umgekehrt: Die Gesellschaft besteht fort und der verstorbene Gesellschafter scheidet aus der OHG oder KG aus, es sei ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.1 Materielle Voraussetzungen des Erstattungsanspruchs, Abs. 3 S. 1

Rz. 47 Ist der Steuerabzug nach § 43b EStG, § 50g EStG oder dem anwendbaren DBA nicht oder nur mit einem niedrigeren Steuersatz als nach innerstaatlichem Recht möglich, steht dem Gläubiger der Kapitalerträge oder Vergütungen ein Anspruch auf Erstattung der zu viel einbehaltenen und abgeführten Steuer zu. Erstattet werden kann nur eine abgeführte und damit gezahlte Steuer. Na...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Erwerber

Rz. 50 [Autor/Stand] Auch in der Bestimmung des Erwerbers folgt das Erbschaftsteuerrecht weitgehend dem Zivilrecht. Da es keinen Erbfall ohne Erben gibt, also keine hereditas iacens oder, wie im österreichischen Recht, einen bis zur Einantwortung als juristische Person bestehenden Nachlass[2], kann Vollerbe oder Vorerbe nur eine natürliche Person sein, die im Erbfall lebt (§...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 202 [Autor/Stand] Wird auf Grund einer Regelung im Gesellschaftsvertrag einer GmbH der Geschäftsanteil eines Gesellschafters bei dessen Tod eingezogen und übersteigt der sich nach § 12 ErbStG ergebende Wert seines Anteils zur Zeit seines Todes Abfindungsansprüche Dritter, gilt die insoweit bewirkte Werterhöhung der Geschäftsanteile der verbleibenden Ge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Der Begriff "Nutzung eines Wirtschaftsguts"

Rz. 50 [Autor/Stand] Die Begrenzung des Jahreswerts von wiederkehrenden Nutzungen kommt nur dann in Betracht, wenn es sich um die "Nutzung eines Wirtschaftsguts" handelt. Nach früherer Rspr. des RFH und des BFH konnte der Grundsatz über die Begrenzung des Kapitalwerts von Nutzungen eines Wirtschaftsguts nur auf dingliche und nicht auf obligatorische Nutzungsrechte angewendet...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Ansatz von Nutzungen oder Leistungen, die nicht in Geld bestehen

Rz. 31 [Autor/Stand] Nicht in Geld bestehende Nutzungen oder Leistungen (Wohnung, Kost, Waren und sonstige Sachbezüge) sind mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen (§ 15 Abs. 2 BewG). Das ist der Geldbetrag, den der Berechtigte aufwenden müsste, um sich die geldwerten Güter im freien Verkehr zu verschaffen. Maßgebend ist der Mittelpreis im jeweiligen Ve...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.1.1 Regelmäßiges Freistellungsverfahren

Rz. 19 § 50c Abs. 2 S. 1 EStG enthält zwei verschiedene Tatbestände für das Freistellungsverfahren. Abs. 2 S. 1 Nr. 1 enthält die Rechtsgrundlage für das regelmäßige Freistellungsverfahren. Abs. 2 S. 1 Nr. 2 enthält dagegen eine vereinfachende Sonderregelung für geringe Einkünfte aus Vergütungen für immaterielle Wirtschaftsgüter i. S. d. § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG, durch die da...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 230 [Autor/Stand] Der Erbschaftsteuer unterliegt nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG jeder Vermögensvorteil, der aufgrund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrags bei dessen Tod von einem Dritten unmittelbar erworben wird. Damit sind die beiden Fälle abgedeckt, dass das Recht des Dritten auf die Leistung erst mit dem Tod des Erblassers erworben wird (§ 331 ...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.4.4.2 Besonderheiten bei Personengesellschaften

Rz. 144 Bei Personengesellschaften tritt gemäß § 5a Abs. 4a Satz 1 EStG für Zwecke der Anwendung des § 5a EStG die Gesellschaft an die Stelle des Steuerpflichtigen. Sowohl der Antrag als auch seine Rücknahme sowie die Verwirklichung der übrigen Tatbestandsmerkmale des § 5a EStG können nur einheitlich durch und für die Gesellschaft, nicht aber durch bzw. für die einzelnen Mit...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.3.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 72 Gesetzessystematisch stellt der Betriebsvermögensvergleich die Regelform der Gewinnermittlung dar.[1] Steuerpflichtige, die weder gesetzlich verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, noch freiwillig Bücher führen und Abschlüsse machen, haben das Wahlrecht hiervon abzuweichen und die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG durchzuführen. Di...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.2.3.2 Persönlicher Anwendungsbereich des § 5 EStG

Rz. 25 Nach § 5 EStG ist der Gewinn von allen bilanzierenden Gewerbetreibenden zu ermitteln. Darunter sind alle Gewerbetreibenden zu verstehen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, oder die dies ohne eine solche Verpflichtung freiwillig tun.[1] Rz. 26 Erste Tatbestandsvoraussetzung § 5 EStG knüpft an die ...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 3.3.1.3 Sonderfälle

Rz. 254 Veräußerung eines Gewerbebetriebs, eines Teilbetriebs oder eines Mitunternehmeranteils Um die Totalgewinnidentität der Gewinnermittlungsarten zu gewährleisten, wird ein Steuerpflichtiger, der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, bei der Veräußerung seines Betriebs[1] so behandelt, als sei er im Zeitpunkt der Veräußerung zunächst zur Gewinnermittlung nach § 4 ...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.4.2.1 Vorliegen eines Gewerbebetriebs

Rz. 122 Nach § 5a Abs. 1 Satz 1 EStG ist die Besteuerung nach der Tonnage ausschließlich solchen Gewerbebetrieben vorbehalten, welche den Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr zum Zweck haben. Unter dem Begriff des Gewerbebetriebs i. S. d. § 5a EStG ist ein gewerbliches Unternehmen entsprechend der Definition nach § 15 Abs. 2 EStG zu verstehen.[1] Vorausgese...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.4.4.4 Die Regelung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 11 EStG

Rz. 148 Durch das Gesetz v. 22.12.2003[1] ist in § 4 Abs. 5 Satz 1 EStG eine neue Nr. 11 eingefügt worden. Danach sind Aufwendungen, die mit unmittelbaren oder mittelbaren Zuwendungen von nicht einlagefähigen Vorteilen an natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften zur Verwendung in Betrieben in tatsächlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, de...mehr