Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Allgemeiner Inhalt

Rz. 5 [Autor/Stand] Regelungssystematik. Mit § 4k EStG werden die Regelungen der Art. 9 und 9b ATAD in innerstaatliches Recht umgesetzt. Ergänzende Regelungen zur Beseitigung von Besteuerungsinkongruenzen finden sich in § 8b Abs. 1 Satz 3 KStG n.F., § 49 Abs. 1 Nr. 11 EStG n.F. und § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 3 EStG n.F. [2] Zielsetzung des § 4k EStG ist es, zumindest eine Einmal...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Gesellschaften

Rz. 103 [Autor/Stand] Wird eine Selbstanzeige für eine Personen- oder Kapitalgesellschaft abgegeben, so ist der Kreis der Begünstigten begrenzt[2]. Jedoch sind Selbstanzeigen auf der Ebene von Gesellschaften oft nicht auf die Gesellschaft begrenzt. Rz. 104 [Autor/Stand] Wird für eine Kapitalgesellschaft eine Steuerverkürzung infolge einer verdeckten Gewinnausschüttung angezei...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Nichtabzugsfähigkeit von Aufwendungen bei Deduction/No-Inclusion-Inkongruenzen in Inbound-Situationen (Satz 1)

"Soweit nicht bereits die Voraussetzungen für die Versagung des Betriebsausgabenabzugs nach Absatz 1 vorliegen, sind Aufwendungen auch insoweit nicht als Betriebsausgaben abziehbar, als die den Aufwendungen entsprechenden Erträge auf Grund einer vom deutschen Recht abweichenden steuerlichen Behandlung des Steuerpflichtigen oder auf Grund einer vom deutschen Recht abweichende...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Double Deduction-Inkongruenzen (Satz 1)

"Soweit nicht bereits die Voraussetzungen für die Versagung des Betriebsausgabenabzugs nach den vorstehenden Absätzen vorliegen, sind Aufwendungen auch insoweit nicht als Betriebsausgaben abziehbar, als die Aufwendungen auch in einem anderen Staat berücksichtigt werden." Rz. 71 [Autor/Stand] Allgemeines. Mit § 4k Abs. 4 Satz 1 bis 4 EStG werden Art. 9 Abs. 1 Buchst. a i.V.m. ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Grundregel (§ 4j Abs. 1 Satz 1 EStG)

"Aufwendungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten, insbesondere von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen, technischen, wissenschaftlichen und ähnlichen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten, zum Beispiel Plänen, Mustern und Verfahren (...) ungeachtet eines bestehenden Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Formel (§ 4j Abs. 3 Satz 2 EStG)

Rz. 223 [Autor/Stand] Maßgabe einer Verhältnisrechnung. Der nicht abziehbare Teil der (Lizenz-)Aufwendungen ermittelt sich gemäß § 4j Abs. 3 Satz 2 EStG nach Maßgabe einer Verhältnisrechnung. Hierbei wird die prozentuale Belastung durch Ertragsteuern in ein Verhältnis zu 25 % gesetzt. Die 25 %-Schwelle entstammt dem Niedrigsteuerkriterium i.S.d. § 4j Abs. 2 Satz 1 EStG (vgl....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Sachlicher und zeitlicher Umfang der Selbstanzeige (Vollständigkeitsgebot)

Rz. 110 [Autor/Stand] Vor Erstattung einer Selbstanzeige ist Folgendes zu bedenken: a) Gegenstand: Vorliegen einer Steuerhinterziehung Rz. 111 [Autor/Stand] Die Selbstanzeige wirkt nur strafbefreiend für eine Steuerhinterziehung (§ 370 AO) oder vergleichbare Vergehen (s. Rz. 59 ff.); gem. § 378 Abs. 3 AO auch bußgeldbefreiend hinsichtlich einer leichtfertigen Steuerverkürzung ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Zweite Ausnahme vom (Teil-)Abzugsverbot: Hinzurechnungsbesteuerung i.S.d. § 4j Abs. 1 Satz 5 EStG

"Die Sätze 1 und 2 sind insoweit nicht anzuwenden, als auf Grund der aus den Aufwendungen resultierenden Einnahmen ein Hinzurechnungsbetrag im Sinne des § 10 Absatz 1 Satz 1 des Außensteuergesetzes anzusetzen ist." a) Erfassung der Einnahmen im Hinzurechnungsbetrag Rz. 172 [Autor/Stand] Grundsätzliches. Da Lizenzeinkünfte als passive Einkünfte qualifizieren, kann es zu einem N...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Betriebsstätten (§ 4j Abs. 1 Satz 3 EStG)

"Als Schuldner und Gläubiger gelten auch Betriebsstätten, die ertragsteuerlich als Nutzungsberechtigter oder Nutzungsverpflichteter der Rechte für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten behandelt werden." a) Grundsätzliches Rz. 129 [Autor/Stand] Ausweitung des Schuldner- bzw. Gläubigerbegriffs auf Betriebsstätten. Gemäß § 4j Abs. 1 Satz 3 EStG gelt...mehr

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Controlling: Einfaches Cont... / 1.2 Was sind Kleinunternehmen?

Das HGB ordnet die Unternehmen in verschiedene Größenklassen ein. Demnach ist ein Kleinunternehmen definiert als ein Unternehmen, dessen Bilanzsumme kleiner ist als 6 Mio. Euro, dessen Umsatz unterhalb von 12 Mio. Euro im Jahr liegt und das weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigt. Zwei dieser drei Parameter müssen erfüllt sein. Das gilt zwar im HGB nur für Kapitalgesellschaft...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Vorschriften der AO

Rz. 13 [Autor/Stand] Verhältnis zu § 39 AO. Nach § 39 Abs. 1 AO sind Wirtschaftsgüter grundsätzlich dem zivilrechtlichen Eigentümer zuzurechnen. Die Vorschrift geht davon aus, dass im Regelfall der zivilrechtliche Eigentümer gleichzeitig auch der wirtschaftliche Eigentümer i.S.e. wirtschaftlichen Betrachtungsweise ist.[2] Diese Regelzurechnung basiert auf der Vermutung, dass...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Allgemeiner Inhalt

Rz. 12 [Autor/Stand] Grundsätzliches. Die in § 4j EStG im Rahmen der allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des EStG normierte Lizenzschranke ist durch das Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen vom 27.6.2017 in das EStG eingeführt worden. § 4j EStG bezweckt, den Steuerwettbewerb durch Etablierung von Präferenzregimen für Einkünfte...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Bekanntgabeadressat

Rz. 435 [Autor/Stand] Durch § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a AO n.F. wurde zum 1.1.2015 der Begriff des "Täters" durch den Begriff des "an der Tat Beteiligten" ersetzt und somit der Adressatenkreis der zur Sperrwirkung führenden Prüfungsanordnung erweitert. Damit ist nunmehr gesetzlich kodifiziert, dass neben dem Täter nun auch Anstifter und Gehilfen erfasst sind[2]. Wurd...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Abweichende Zurechnung (§ 4j Abs. 2 Satz 3 EStG)

"Werden die Einnahmen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten einer anderen Person ganz oder teilweise zugerechnet oder erfolgt die Besteuerung aus anderen Gründen ganz oder teilweise bei einer anderen Person als dem Gläubiger oder dem weiteren Gläubiger, ist auf die Summe der Belastungen abzustellen." a) Abweichende Einnahmenzurechnung Rz. 205...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Vorfahrtsregelung (Satz 2)

„Eine Berücksichtigung der Aufwendungen im Sinne des Satzes 1 liegt bei unbeschränkt Steuerpflichtigen auch vor, wenn der andere Staat den Abzug der Aufwendungen bereits nach seinen Vorschriften nicht zulässt, die diesem oder den vorstehenden Absätzen entsprechen; dies gilt nicht, wenn der Abzug der Aufwendungen in einem anderen Staat auf Grund einer diesem Absatz entspreche...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Nachzahlungspflichtiger

a) Täter/Teilnehmer Rz. 297 [Autor/Stand] Die Pflicht zur Nachzahlung der Steuer besteht gem. § 371 Abs. 3 AO "für einen an der Tat Beteiligten", dessentwegen die Selbstanzeige erstattet wurde[2]. Die Umschreibung hat lediglich klarstellende Bedeutung und besagt, dass die Form der Tatbeteiligung für die Nachzahlungsverpflichtung unerheblich ist[3]. Damit kommen sowohl (Allein...mehr

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Personengesellschaften: Ste... / 1 Grundlagen

Die einkommensteuerliche Behandlung einer Personengesellschaft ist grundsätzlich einheitlich. Die einzelnen Gesellschafter sind Träger der Personengesellschaft und von deren Gesellschaftsvermögen. Damit sind die erzielten Einkünfte nicht von der Gesellschaft selbst zu versteuern. Vielmehr werden die Einkünfte auf die Gesellschafter aufgeteilt und bei diesen jeweils im Rahmen...mehr

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Personengesellschaften: Ste... / Zusammenfassung

Überblick Bei der Besteuerung der Personengesellschaften ist eine Reihe von Besonderheiten zu beachten. So werden viele Personengesellschaften steuerlich als eine sog. Mitunternehmerschaft zu werten sein. Dies hat Auswirkungen auf den Umfang des Betriebsvermögens und damit auch auf die Ermittlung des steuerlichen Gewinns. Kernpunkte sind die sog. Sondervergütungen an die Mit...mehr

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Personengesellschaften: Ste... / 3 Ermittlung der Einkünfte

Als Einkünfte einer Personengesellschaft gelten der Gewinn. Dies betrifft die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit – die sog. Gewinneinkünfte. der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Dies gilt für die Einkünfte aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung und die Sonstigen Einkünfte. Diese Einkunftsart...mehr

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Personengesellschaften: Ste... / 5 Sonderfälle

Die Mitunternehmerschaft ist aber nicht nur auf gewerblich tätige Personengesellschaften beschränkt. 5.1 Land- und Forstwirtschaft Auch für Personengesellschaften, die sich land- und forstwirtschaftlich betätigen, gelten die mitunternehmerschaftlichen Regelungen analog. Dies ist durch einen Verweis in § 13 Abs. 7 EStG gewährleistet, wonach die Regeln in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. ...mehr

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Personengesellschaften: Ste... / 2 Einkunftsarten

Für Personengesellschaften sieht das Steuerrecht keine Sonderregelungen vor, nach denen sich die Einkunftsart bestimmen würde. Die Zuordnung der erzielten Einkünfte richtet sich vielmehr nach den allgemein gültigen Regeln des EStG. 2.1 Ausgeübte Tätigkeit Wie bei natürlichen Personen bestimmt sich auch bei Personengesellschaften die Einkunftsart nach der jeweils ausgeübten Tät...mehr

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Personengesellschaften: Ste... / 2.5 Gewerbliche Prägung

Eine weitere Besonderheit ist die sog. gewerbliche Prägung der Personengesellschaft. Anders als bei der Abfärbetheorie ist es dazu nicht Voraussetzung, dass die Gesellschaft einen Gewerbebetrieb ausübt. Allein ihre Rechtsform, die Zusammensetzung ihrer Gesellschafter und die Vertretung genügt, um der Gesellschaft den Stempel der Gewerblichkeit und damit einer Mitunternehmers...mehr

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Personengesellschaften: Ste... / 4.4 Betriebsvermögen

Der steuerrechtliche Sonderstatus der Vergütungen an die Gesellschafter wirkt sich auch auf den Umfang des Betriebsvermögens einer Personengesellschaft aus. Die vom Gesellschafter an die Gesellschaft überlassenen Wirtschaftsgüter sind Sonderbetriebsvermögen . Damit setzt sich das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft wie folgt zusammen: Das Gesamthandsvermögen der Gesells...mehr

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Personengesellschaften: Ste... / 2.4 Abfärbung

Doch nicht alle Personengesellschaften mit mehreren Tätigkeitsbereichen erzielen auch verschiedene Einkunftsarten. Denn die Einkunftsart kann durch eine Sonderregelung beeinflusst sein, der sog. Abfärbetheorie.[1] Betroffen davon sind die OHG, KG und auch andere Personengesellschaften, welche eine gewerbliche Tätigkeit ausüben bzw. gewerbliche Einkünfte beziehen. Ist dies de...mehr

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Personengesellschaften: Ste... / 4.3 Rechtsfolgen

Sind die Gesellschafter einer Personengesellschaft als Mitunternehmer zu werten, ergeben sich daraus grundlegende Auswirkungen auf die Ermittlung der steuerlichen Einkünfte der Gesellschaft. Der nach den allgemein gültigen Gewinnermittlungsvorschriften[1] ermittelte Gewinn ist zusätzlich noch um die steuerlich nicht abzugsfähigen Vergütungen an die Gesellschafter zu erhöhen....mehr

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Personengesellschaften: Ste... / 6 Feststellungsverfahren

Unabhängig von der jeweiligen Rechtsform, der ausgeübten Tätigkeit bzw. der Qualifizierung der Einkünfte werden die Besteuerungsgrundlagen jeder Personengesellschaft in einem der Besteuerung der Gesellschafter vorgeschalteten Feststellungsverfahren ermittelt und förmlich festgestellt. Der gesonderte und einheitliche Feststellungsbescheid [1] umfasst vorrangig die Einkünfte bz...mehr

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Personengesellschaften: Ste... / 5.2 Freiberufler

Gleiches gilt für eine Personengesellschaft, z. B. eine GbR oder eine PartG, deren Gesellschafter jeweils freiberuflich tätig sind. Auch hierzu gibt es in § 18 Abs. 4 Satz 2 EStG einen Verweis auf die entsprechend anzuwendenden Regeln der Mitunternehmerschaft. Die Auswirkungen auf den Umfang des Betriebsvermögens und die Gewinnermittlung sind analog anzuwenden. Doch vor allem...mehr

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Personengesellschaften: Ste... / 5.1 Land- und Forstwirtschaft

Auch für Personengesellschaften, die sich land- und forstwirtschaftlich betätigen, gelten die mitunternehmerschaftlichen Regelungen analog. Dies ist durch einen Verweis in § 13 Abs. 7 EStG gewährleistet, wonach die Regeln in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG entsprechend anzuwenden sind. Damit ist das Betriebsvermögen um das Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter erweitert un...mehr

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Personengesellschaften: Ste... / 2.1 Ausgeübte Tätigkeit

Wie bei natürlichen Personen bestimmt sich auch bei Personengesellschaften die Einkunftsart nach der jeweils ausgeübten Tätigkeit. Deren tatsächliche Ausgestaltung gibt die Eingruppierung in die einzelnen einkommensteuerlichen Einkunftsarten vor. Personengesellschaften können folgende Einkunftsarten aufweisen: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft[1]; Einkünfte aus Gewerbebet...mehr

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Personengesellschaften: Ste... / 3.1 Gewinnermittlung

Der Gewinn einer Personengesellschaft ermittelt sich – unabhängig von der Rechtsform – nach den für alle Gewinneinkünfte erzielenden Personen gleichermaßen geltenden allgemeinen Regelungen in §§ 4–7i EStG. Auf welche Weise der Gewinn zu ermitteln ist, bestimmt sich ebenfalls nach den grundsätzlichen Regeln. Damit sind die jeweilige Rechtsform, die ggf. geltenden Normen des H...mehr

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Personengesellschaften: Ste... / 7 Gewerbesteuer

Personengesellschaften unterliegen nicht kraft Rechtsform der Gewerbesteuer. Vielmehr fällt diese nur an, wenn die Gesellschafter als Mitunternehmer einen Gewerbebetrieb ausüben. Hierzu ist auf die allgemeinen Voraussetzungen des Gewerbebetriebs abzustellen.[1] Steuerschuldner ist angesichts des Objektsteuercharakters der Gewerbesteuer die Personengesellschaft selbst. Diese ...mehr

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Personengesellschaften: Ste... / 4 Mitunternehmerschaft

4.1 Gewerbebetrieb Damit Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen, sind 4 positive und 3 negative Merkmale erforderlich. Positiv sind dies die: Selbstständigkeit. Diese drückt sich durch ein weisungsunabhängiges Handeln auf eigene Rechnung und eigenes Risiko aus. Nachhaltigkeit. Die Tätigkeit muss mit der Absicht auf Wiederholung ausgeübt werden. Teilnahme am allgemeinen wirtschaf...mehr

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Personengesellschaften: Ste... / 4.5 Ergänzungsbilanz

Neben der Gesamthandsbilanz und bis zu 2 Sonderbilanzen je Gesellschafter kann zusätzlich auch noch für jeden Gesellschafter eine Ergänzungsbilanz bestehen. Darin werden Korrekturwerte zu den Wertansätzen in der Gesamthandsbilanz ausgewiesen, die durch individuelle steuerliche Verhältnisse eines Gesellschafters erforderlich werden. Häufigster Fall ist der Eintritt eines Gesel...mehr

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Personengesellschaften: Ste... / 2.3 Mehrere Tätigkeiten

Werden von einer Personengesellschaft mehrere Tätigkeiten ausgeübt, können auch mehrere Einkunftsarten nebeneinander vorliegen. Praxis-Beispiel GbR ist nur vermögensverwaltend tätig Eine GbR ist nur mit der Verwaltung ihres Vermögens befasst. Dieses besteht aus einem Wertpapierdepot und einem vermieteten Mehrfamilienhaus. Die GbR erzielt Einkünfte aus Kapitalvermögen[1] aus den...mehr

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Personengesellschaften: Ste... / 4.7 Gewinnaufteilung

Zunächst erhält jeder Gesellschafter seine Sondervergütungen bzw. das Ergebnis seiner Sonderbilanz bzw. Sondergewinnrechnung zugewiesen. Gleiches gilt für die Werte aus einer ggf. bestehenden Ergänzungsbilanz; auch diese werden nur dem jeweiligen Gesellschafter zugeordnet. Sodann wird das Gesamthandsergebnis der Personengesellschaft (1. Stufe) anteilig den einzelnen Gesellsch...mehr

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Personengesellschaften: Ste... / 4.6 Gewinnermittlung der Mitunternehmerschaft

Der steuerliche Gewinn einer Mitunternehmerschaft errechnet sich damit aus der Summe der Ergebnisse der Gesamthandsbilanz, der Sonderbilanzen und ggf. vorhandenen Ergänzungsbilanzen. Das wird als sog. Prinzip der additiven Gewinnermittlung bezeichnet. Konkret ermittelt sich der Gewinn bzw. Verlust einer Mitunternehmerschaft damit in 2 Stufen: 1. Stufe: Gesamthandsergebnis Der ...mehr

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Personengesellschaften: Steuerliche Behandlung

Zusammenfassung Überblick Bei der Besteuerung der Personengesellschaften ist eine Reihe von Besonderheiten zu beachten. So werden viele Personengesellschaften steuerlich als eine sog. Mitunternehmerschaft zu werten sein. Dies hat Auswirkungen auf den Umfang des Betriebsvermögens und damit auch auf die Ermittlung des steuerlichen Gewinns. Kernpunkte sind die sog. Sondervergütu...mehr

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Personengesellschaften: Ste... / 2.2 Einfluss der Rechtsform

Neben dem Tätigkeitsbereich wird häufig die jeweilige Rechtsform der Personengesellschaft die Einkunftsart mitbestimmen. So übt eine OHG oder eine KG regelmäßig ein Handelsgewerbe aus, womit deren Gewinn oder Verlust als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu werten ist. Auch bei einer PartG ist die Einkunftsart grundsätzlich vorgegeben – die Partner erzielen als freiberuflich Täti...mehr

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Personengesellschaften: Ste... / 3.2 Überschussermittlung

Einfacher ist dagegen die Ermittlung der Einkünfte bei den Nicht-Gewinneinkünften, bei denen der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten maßgebend ist.[1] Die Einnahmen aus der jeweiligen Einkunftsart werden um alle damit zusammenhängenden Aufwendungen, die sog. Werbungskosten, gemindert.mehr

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Personengesellschaften: Ste... / 4.1 Gewerbebetrieb

Damit Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen, sind 4 positive und 3 negative Merkmale erforderlich. Positiv sind dies die: Selbstständigkeit. Diese drückt sich durch ein weisungsunabhängiges Handeln auf eigene Rechnung und eigenes Risiko aus. Nachhaltigkeit. Die Tätigkeit muss mit der Absicht auf Wiederholung ausgeübt werden. Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr. D...mehr

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Personengesellschaften: Ste... / 4.2.2 Mitunternehmerrisiko

Gewichtiger ist das Kriterium des Mitunternehmerrisikos. Dies bedeutet eine gesellschaftsrechtliche oder wirtschaftlich vergleichbare Teilnahme am Erfolg oder Misserfolg. In der Praxis wird hierfür i. d. R. eine Beteiligung am laufenden Gewinn und Verlust gefordert; auch die persönliche Haftung ist ein gewichtiges Indiz. Für den Fall des Ausscheidens aus der Gesellschaft ode...mehr

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Personengesellschaften: Ste... / 4.2.1 Mitunternehmerinitiative

Der Gesellschafter muss an unternehmerischen Entscheidungen in einer Weise teilhaben können, die üblicherweise durch Gesellschafter oder vergleichbare Personen erfolgen. Konkret können dies die Rechte zur Geschäftsführung bzw. Vertretung, ein Stimmrecht bzw. ein Zustimmungsvorbehalt sein. Es genügt allerdings schon, dass die Gesellschaftsrechte ausgeübt werden können, die ei...mehr

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Personengesellschaften: Ste... / 4.2 Mitunternehmer

Der Begriff der Mitunternehmerschaft ist gesetzlich nicht geregelt. Angeführt wird aber, dass Personengesellschafter die Stellung eines Mitunternehmers haben können.[1] Dieses Merkmal erfordert, dass der Gesellschafter eine Mitunternehmerinitiative entfalten kann und ein Mitunternehmerrisiko zu tragen hat.[2] 4.2.1 Mitunternehmerinitiative Der Gesellschafter muss an unternehme...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3.2 Voraussetzungen

Rz. 7 Der Vollstreckungsschuldner[1] muss eine natürliche Person sein. Nur diese ist als schutzwürdig anzusehen.[2] Damit gilt § 314 Abs. 3 AO nicht für juristische Personen, aber auch nicht für Personengesellschaften.[3] Rz. 8 Der Drittschuldner der gepfändeten Forderung muss ein Kreditinstitut sein. Kreditinstitute sind "Kreditinstitute" i. S. v. § 1 Abs. 1 S. 1 KWG.[4] Die...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ausschluss des Abgeltungsteuersatzes nach § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG bei Darlehensgewährung an eine Personengesellschaft

Leitsatz Ein Näheverhältnis i.S. des § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG des Gläubigers der Kapitalerträge zu einer Personengesellschaft ist zu bejahen, wenn der Gläubiger eine Beteiligung innehat, die es ihm ermöglicht, seinen Willen in der Gesellschafterversammlung der Personengesellschaft durchzusetzen. Das Gleiche gilt, wenn die Anteile an der Personengesellschaft zwar von...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 6.1 Option zur Körperschaftsteuer und Besteuerung der optierenden Gesellschaft

Nach § 1 Abs. 1a Satz 1 KStG [1] können auf unwiderruflichen Antrag für Zwecke der Besteuerung nach dem Einkommen u. a. eine Personenhandelsgesellschaft wie eine Kapitalgesellschaft (Körperschaftsteuersatz 15 %) und ihre Gesellschafter wie die nicht persönlich haftenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft behandelt werden. Der Antrag ist von der Personenhandelsgesellscha...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen Personengesellschaft und Gesellschafter

Zusammenfassung Überblick Personengesellschaften, z. B. OHG, KG, GbR oder Partnerschaft, können zu ihren Gesellschaftern in vielfältiger Weise in Rechts- oder Leistungsbeziehungen treten. Anzutreffen sind in der Praxis oft Arbeits-, Darlehens-, Miet- und Kaufverträge. Vergütungen, die ein Gesellschafter für die Leistung von Diensten, für die Hingabe von Darlehen oder für die ...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 5.2.1 Wohnung gehört bei unentgeltlicher Überlassung zum Privatvermögen

Zum Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft gehörende Wirtschaftsgüter zählen – auch bei zeitweiser privater Nutzung – steuerlich zum notwendigen Betriebsvermögen.[1] Von diesem Grundsatz gibt es eine Ausnahme. Wird ein zum Gesellschaftsvermögen einer Personengesellschaft gehörendes Wohngebäude ausschließlich von einem oder mehreren Gesellschaftern auf Dauer unentgelt...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 1 Vorbemerkung

Eine Personengesellschaft (z. B. OHG, KG, GbR) unterliegt als solche nicht der Einkommensteuer und ist insoweit nicht Steuersubjekt. Einkommensteuerpflichtig und damit Steuerschuldner sind die Gesellschafter als natürliche Personen (§ 1 EStG). Ist eine juristische Person Gesellschafter, so ist diese körperschaftsteuerpflichtig (§ 1 KStG). Zur einheitlichen Besteuerung werden...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.3 Veräußerung gegen einen überhöhten Preis

Die Anerkennung als Fremdgeschäft setzt voraus, dass ein Entgelt vereinbart worden ist, wie es auch zwischen fremden Dritten vereinbart worden wäre. Die Beteiligten können jedoch aus vielfältigen Gründen daran interessiert sein, durch Vereinbarung eines überhöhten Preises den Gewinn der Gesellschaft oder den Gewinn des Gesellschafters zu manipulieren.[1] Veräußert eine Person...mehr