Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 5.3 Gewährung eines Darlehens

Gewährt eine Personengesellschaft ihrem Gesellschafter ein Darlehen zu fremdüblichen Bedingungen, sind die Zinsen Betriebseinnahmen und die Forderung Betriebsvermögen der Personengesellschaft.[1] Gewährt eine gewerblich tätige Personengesellschaft einem Gesellschafter ein Darlehen "ohne betriebliche Veranlassung", so gehört dieses Darlehen danach privatrechtlich zwar weiter ...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 2.2 Sondervergütungen werden als Sonderbetriebseinnahmen hinzugerechnet

Zivilrechtlich kann eine Personengesellschaft mit ihren Gesellschaftern Miet-, Pacht-, Darlehens- und Dienstverträge außerhalb des Gesellschaftsvertrags abschließen. Steuerrechtlich sind jedoch die dafür gezahlten – in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 2. Halbsatz EStG bezeichneten – Vergütungen bei der Gesellschaft zwar als Betriebsausgaben abziehbar, beim Gesellschafter jedo...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 2.4 Vergütungen für die Hingabe von Darlehen als Sonderbetriebseinnahmen

Überlässt ein Mitunternehmer seiner Gesellschaft ein Darlehen, sind die Zinsen, die er dafür erhält, keine Einnahmen aus Kapitalvermögen, sondern Teil des gewerblichen Gewinns der Personengesellschaft.[1] Auch für einen solchen Darlehensanspruch ist in der Sonderbilanz ein korrespondierender Aktivposten zu bilden. Die korrespondierende Bilanzierung verhindert in diesem Fall ...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 4.1 Entgeltliche Leistungen

Was für Veräußerungen gilt, gilt auch für andere Geschäfte. Erbringt die Gesellschaft Dienst- oder Werkleistungen für ihren Gesellschafter wie an Dritte gegen ein verkehrsübliches Entgelt, erzielt sie damit Betriebseinnahmen. Andererseits sind die durch die Leistung verursachten Aufwendungen Betriebsausgaben.[1] Der Gesellschafter kann seine Zahlungen nicht von seinem Gewinna...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 2.6 Schwesterpersonengesellschaften

§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 2. Halbsatz EStG ist – anders als eine entsprechende Forderung einer nur vermögensverwaltenden Schwesterpersonengesellschaft – nicht anwendbar auf den Leistungsaustausch zwischen zwei gewerblich tätigen oder gewerblich geprägten Personengesellschaften, an denen dieselben Gesellschafter beteiligt sind (Schwesterpersonengesellschaften).[1] Gleic...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 5.1.1 Entnahme von Nutzungen

Überlässt die Personengesellschaft ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens, z. B. einen Pkw, einem Mitunternehmer unentgeltlich zur außerbetrieblichen Nutzung, liegt – sofern dadurch das Wirtschaftsgut nicht selbst entnommen wird – eine Nutzungsentnahme vor. Ebenso wie bei der Leistungsentnahme sind als Entnahme die tatsächlichen Selbstkosten der Nutzung, nicht hingegen ein...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.4 Veräußerung gegen einen zu niedrigen Preis

Wird ein einzelnes Wirtschaftsgut aus dem Gesamthandsvermögen zu einem Preis, der unter dem Teilwert liegt, an den Gesellschafter in dessen Privatvermögen veräußert, liegt eine teilentgeltliche Veräußerung vor. Existiert dafür aus der Sicht der Personengesellschaft kein betrieblicher Anlass, sodass sich die verbilligte Übertragung nur durch das Gesellschaftsverhältnis erklär...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.2 Veräußerung gegen fremdübliches Entgelt

Veräußerungsgeschäfte zwischen der Personengesellschaft und einem Gesellschafter sind steuerrechtlich in vollem Umfang als Veräußerungs- bzw. Anschaffungsgeschäfte anzuerkennen, soweit sie zu Bedingungen wie unter fremden Dritten vorgenommen werden.[1] Die Anerkennung als Fremdgeschäft führt dazu, dass die Gesellschaft oder der Gesellschafter Gewinn oder Verlust realisiert i....mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 2.5 Vergütungen für die Überlassung von Wirtschaftsgütern als Sonderbetriebseinnahmen

Unter den Begriff "Überlassung von Wirtschaftsgütern" ist die Überlassung zur Nutzung zu verstehen (also Miete oder Pacht) oder die Überlassung aufgrund eines dinglichen Rechts (z. B. Erbbaurecht, Nießbrauch). Gegenstand der Überlassung können materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter aller Art sein. Überlässt ein Gesellschafter seiner Gesellschaft ein Grundstück gegen Mi...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 4.2 Unentgeltliche Leistungen

Oft erbringt die Personengesellschaft für ihre Gesellschafter Dienst- oder Werkleistungen, die sie auch gegenüber Dritten erbringt, ohne Berechnung eines Entgelts, also unentgeltlich. In diesem Fall liegt eine Entnahme des betreffenden Gesellschafters vor, sog. Leistungsentnahme. Leistungsentnahmen sind nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt Dienstleistungen des Unternehmens an ...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 2.1 Gesetzliche Regelung

Einkünfte aus Gewerbebetrieb des Gesellschafters sind die Gewinnanteile des Gesellschafters[1] und die Vergütungen, die der Gesellschafter von der Gesellschaft für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft oder für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern an die Gesellschaft bezogen hat.[2] Nach der zuletzt genannten Norm werden die Sondervergütu...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 5.2.3 Verbilligte Wohnungsvermietung an einen Gesellschafter

Eine Wohnung, die verbilligt vermietet wird, ist und bleibt Betriebsvermögen der Personengesellschaft.[1] Dann ist nicht die Wohnungsüberlassung als solche, sondern nur die Mietzinsverbilligung außerbetrieblich veranlasst mit der Folge, dass insoweit eine Nutzungsentnahme anzusetzen ist. Die außerbetrieblich veranlasste verbilligte Vermietung einer zum Betriebsvermögen gehöre...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / Zusammenfassung

Überblick Personengesellschaften, z. B. OHG, KG, GbR oder Partnerschaft, können zu ihren Gesellschaftern in vielfältiger Weise in Rechts- oder Leistungsbeziehungen treten. Anzutreffen sind in der Praxis oft Arbeits-, Darlehens-, Miet- und Kaufverträge. Vergütungen, die ein Gesellschafter für die Leistung von Diensten, für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 2.3.2 Korrespondierende Bilanzierung von Pensionszusagen

Auch Pensionszusagen gehören zu den Vergütungen, die der Gesellschafter für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft bezieht. Sie dürfen nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 2. Halbsatz EStG nicht abgezogen werden.[1] Pensionsrückstellungen sind in der Steuerbilanz der Personengesellschaft gewinnmindernd zu passivieren (bei Altzusagen vor dem 1.1.1987: Wahlrecht), vorausges...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 2.3 Tätigkeitsvergütungen als Sonderbetriebseinnahmen

2.3.1 Grundsatz Der Begriff "Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft" i. S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 2. Halbsatz EStG ist weit auszulegen.[1] Unter ihn fallen alle Leistungen, zu denen ein Mitunternehmer z. B. aufgrund des Gesellschaftsvertrags, eines Arbeitsverhältnisses[2] eines sonstigen Dienstvertrags i. S. v. § 611 BGB (z. B. die Tätigkeit als Steuerberater)[3] ein...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 4 Leistungen der Gesellschaft an ihren Gesellschafter

4.1 Entgeltliche Leistungen Was für Veräußerungen gilt, gilt auch für andere Geschäfte. Erbringt die Gesellschaft Dienst- oder Werkleistungen für ihren Gesellschafter wie an Dritte gegen ein verkehrsübliches Entgelt, erzielt sie damit Betriebseinnahmen. Andererseits sind die durch die Leistung verursachten Aufwendungen Betriebsausgaben.[1] Der Gesellschafter kann seine Zahlung...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 5 Überlassung von Wirtschaftsgütern an den Gesellschafter zur Nutzung

5.1 Unentgeltliche Nutzungsüberlassung 5.1.1 Entnahme von Nutzungen Überlässt die Personengesellschaft ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens, z. B. einen Pkw, einem Mitunternehmer unentgeltlich zur außerbetrieblichen Nutzung, liegt – sofern dadurch das Wirtschaftsgut nicht selbst entnommen wird – eine Nutzungsentnahme vor. Ebenso wie bei der Leistungsentnahme sind als Entna...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 6 Rechtsbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter beim Optionsmodell

6.1 Option zur Körperschaftsteuer und Besteuerung der optierenden Gesellschaft Nach § 1 Abs. 1a Satz 1 KStG [1] können auf unwiderruflichen Antrag für Zwecke der Besteuerung nach dem Einkommen u. a. eine Personenhandelsgesellschaft wie eine Kapitalgesellschaft (Körperschaftsteuersatz 15 %) und ihre Gesellschafter wie die nicht persönlich haftenden Gesellschafter einer Kapitalg...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 5.2 Überlassung einer Wohnung

5.2.1 Wohnung gehört bei unentgeltlicher Überlassung zum Privatvermögen Zum Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft gehörende Wirtschaftsgüter zählen – auch bei zeitweiser privater Nutzung – steuerlich zum notwendigen Betriebsvermögen.[1] Von diesem Grundsatz gibt es eine Ausnahme. Wird ein zum Gesellschaftsvermögen einer Personengesellschaft gehörendes Wohngebäude aus...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3 Veräußerungsgeschäfte zwischen Gesellschaft und Gesellschafter

3.1 Anerkennung als Fremdgeschäft Anerkannt werden insbesondere zu fremdüblichen Bedingungen geschlossene Veräußerungsgeschäfte zwischen Gesellschaft und Gesellschafter, gleichgültig, wer auf der Erwerber- und wer auf der Veräußererseite steht, und dies auch, wenn das Wirtschaftsgut beim erwerbenden Gesellschafter Privatvermögen wird oder beim (an die Gesellschaft) veräußernd...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 5.1 Unentgeltliche Nutzungsüberlassung

5.1.1 Entnahme von Nutzungen Überlässt die Personengesellschaft ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens, z. B. einen Pkw, einem Mitunternehmer unentgeltlich zur außerbetrieblichen Nutzung, liegt – sofern dadurch das Wirtschaftsgut nicht selbst entnommen wird – eine Nutzungsentnahme vor. Ebenso wie bei der Leistungsentnahme sind als Entnahme die tatsächlichen Selbstkosten der...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 2 Einkünfte eines Mitunternehmers

2.1 Gesetzliche Regelung Einkünfte aus Gewerbebetrieb des Gesellschafters sind die Gewinnanteile des Gesellschafters[1] und die Vergütungen, die der Gesellschafter von der Gesellschaft für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft oder für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern an die Gesellschaft bezogen hat.[2] Nach der zuletzt genannten Norm ...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 6.2 Besteuerung der Gesellschafter der optierenden Gesellschaft

Die Gesellschafter einer optierenden Gesellschaft werden so besteuert, als wären sie an einer GmbH oder AG beteiligt (§ 1a Abs. 3 Satz 1 KStG). Sie erzielen aus dem Gesellschaftsverhältnis sowie den Leistungsbeziehungen zur optierenden Gesellschaft keine Gewinneinkünfte i. S. der §§ 13, 15, 18 EStG. Entnahmen oder entnahmefähige Gewinnanteile werden gem. § 1a Abs. 3 Satz 2 N...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 5.1.2 Ausschließliche oder fast ausschließliche private Nutzung

Eine Nutzungsentnahme liegt vor, wenn ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens vorübergehend oder auf Dauer, aber in untergeordnetem Umfang für private Zwecke genutzt wird. Es bleibt dann notwendiges oder gewillkürtes Betriebsvermögen, d. h. das Wirtschaftsgut als solches wird nicht entnommen, sondern nur die Nutzung (Nutzungsentnahme). Im Ergebnis wird durch die Erfassung d...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 2.3.1 Grundsatz

Der Begriff "Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft" i. S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 2. Halbsatz EStG ist weit auszulegen.[1] Unter ihn fallen alle Leistungen, zu denen ein Mitunternehmer z. B. aufgrund des Gesellschaftsvertrags, eines Arbeitsverhältnisses[2] eines sonstigen Dienstvertrags i. S. v. § 611 BGB (z. B. die Tätigkeit als Steuerberater)[3] eines Werkvertrags...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 4.3 Verbilligte Leistungen

Aus den vorherigen Ausführungen ergibt sich auch, wie Leistungen zu behandeln sind, für die ein niedrigeres als das verkehrsübliche Entgelt berechnet wird. Wird ein Entgelt vereinbart, das mindestens die Selbstkosten der Gesellschaft deckt, wird dies der Besteuerung zugrunde gelegt. Liegt das Entgelt unter den Selbstkosten, sind das vereinbarte Entgelt als Betriebseinnahme, ...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.1 Anerkennung als Fremdgeschäft

Anerkannt werden insbesondere zu fremdüblichen Bedingungen geschlossene Veräußerungsgeschäfte zwischen Gesellschaft und Gesellschafter, gleichgültig, wer auf der Erwerber- und wer auf der Veräußererseite steht, und dies auch, wenn das Wirtschaftsgut beim erwerbenden Gesellschafter Privatvermögen wird oder beim (an die Gesellschaft) veräußernden Gesellschafter Privatvermögen ...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 5.2.2 Vermietung einer Wohnung an den Gesellschafter

Wird ein Wirtschaftsgut des Gesellschaftsvermögens, z. B. ein Einfamilienhaus, einem, mehreren oder allen Gesellschaftern im Rahmen eines entgeltlichen Rechtsverhältnisses, z. B. eines Mietvertrags, überlassen, ist es auch steuerlich als notwendiges Betriebsvermögen zu behandeln. Ebenso wie andere Rechtsgeschäfte zwischen Gesellschaft und Gesellschafter, die nicht unter § 15 ...mehr

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Stille Gesellschaft / 2.7 Personengesellschaft & atypisch Still

Das oben Gesagte zu einer GmbH & atypisch Still gilt für eine Personengesellschaft als Inhaber eines Handelsgewerbes analog. Beteiligt sich an dem gewerblichen Unternehmen der Personengesellschaft ein anderer atypisch still, liegen zwei Gewerbebetriebe vor, der Gewerbebetrieb des Inhabers und der Gewerbebetrieb der Personengesellschaft & atypisch Still.[1] Die Folge daraus is...mehr

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Personengesellschaft: Gesellschaftsvertragliche Nachfolgeklauseln

Zusammenfassung Überblick Die gesetzlichen Regelungen zur Nachfolge in Personengesellschaften bei Tod eines Gesellschafters entsprechen in den meisten Fällen nicht der Interessenlage der Beteiligten. Daher werden in der Praxis die dispositiven gesetzlichen Nachfolgeregelungen oft durch abweichende Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag ersetzt. Je nachdem, welche der typische...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 1 Gesellschaftsvertragliche Nachfolgeklauseln

Der Tod eines Mitunternehmers wirft in der Besteuerungspraxis regelmäßig Probleme auf, vor allem, wenn die Gesellschaft mangels vertraglicher Regelung dem Gesetz entsprechend mit dem Tod eines Gesellschafters aufgelöst wird. Es ergeben sich unerwünschte Rechtsfolgen, wenn der Erblasser an einer Personengesellschaft beteiligt war und der Gesellschaftsvertrag keine Regelungen ...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 2 Fortsetzungsklausel

2.1 Begriff Der Fortsetzungsklausel, wonach die Gesellschaft durch den Tod eines Gesellschafters nicht aufgelöst wird, sondern mit den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt wird, bedarf es nur bei der GbR, um so die Auflösung der Gesellschaft zu vermeiden. Bei der OHG und dem Komplementäranteil einer KG entspricht die Fortsetzung der Gesellschaft bereits dem Gesetz. Der Ge...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 2.2 Zahlung einer Abfindung an die Erben

2.2.1 Verstorbener Gesellschafter erzielt Gewinn aus der Veräußerung seines Mitunternehmeranteils Der Alleinerbe des verstorbenen Personengesellschafters wird nicht Gesellschafter. Der Gesellschaftsvertrag schließt die Rechtsnachfolge aus. Das Gesellschaftsrecht geht dem Erbrecht vor. Der Alleinerbe wird abgefunden, die verbleibenden Mitgesellschafter setzen die Gesellschaft ...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 5 Teilnachfolgeklausel

5.1 Begriff Eine Teilnachfolgeklausel ist eine Bestimmung im Gesellschaftsvertrag, nach der beim Tode eines Gesellschafters einige der Miterben mit dem ihrer Erbquote entsprechenden Bruchteil des Gesellschaftsanteils des verstorbenen Gesellschafters in die Gesellschaft eintreten. Die anderen Miterben sind mit dem ihrer Erbquote entsprechenden Bruchteil von der Gesellschaft al...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 3 Einfache Nachfolgeklausel

3.1 Begriff Die einfache Nachfolgeklausel entspricht der Regelung des § 177 BGB. Sie besagt, dass die Gesellschaft beim Tod eines Gesellschafters mit dessen Erben fortzusetzen ist, gleichgültig wer oder wie viele Personen das sind. Für den Gesellschafter als Erblasser bedeutet dies, dass der Gesellschaftsanteil vererblich gestellt wird, also frei vererbbar ist und er (der Erb...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 4 Qualifizierte Nachfolgeklausel

4.1 Begriff Eine qualifizierte Nachfolgeklausel liegt vor, wenn der Gesellschaftsvertrag vorsieht, dass beim Tod eines Gesellschafters die Gesellschaft nur mit einem oder einigen bestimmten (aber nicht allen) Erben fortgeführt wird. Bei einer qualifizierten Nachfolgeklausel folgt nur einer oder es folgen nur einige der Miterben, aber nicht sämtliche in die Gesellschafterstell...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 4.2 Steuerkonsequenzen

4.2.1 Nur der qualifizierte Miterbe wird Mitunternehmer Einkommensteuerlich rückt allein der durch die Klausel begünstigte Miterbe in die Mitunternehmerstellung des Erblassers ein. Die nichtqualifizierten Miterben werden keine Gesellschafter und dementsprechend keine Mitunternehmer.[1] Der Nachfolger-Erbe muss das Kapitalkonto des Erblassers fortführen.[2] Weder beim Erblasse...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / Zusammenfassung

Überblick Die gesetzlichen Regelungen zur Nachfolge in Personengesellschaften bei Tod eines Gesellschafters entsprechen in den meisten Fällen nicht der Interessenlage der Beteiligten. Daher werden in der Praxis die dispositiven gesetzlichen Nachfolgeregelungen oft durch abweichende Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag ersetzt. Je nachdem, welche der typischen Nachfolgeklau...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 4.1 Begriff

Eine qualifizierte Nachfolgeklausel liegt vor, wenn der Gesellschaftsvertrag vorsieht, dass beim Tod eines Gesellschafters die Gesellschaft nur mit einem oder einigen bestimmten (aber nicht allen) Erben fortgeführt wird. Bei einer qualifizierten Nachfolgeklausel folgt nur einer oder es folgen nur einige der Miterben, aber nicht sämtliche in die Gesellschafterstellung des Erb...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 3.1 Begriff

Die einfache Nachfolgeklausel entspricht der Regelung des § 177 BGB. Sie besagt, dass die Gesellschaft beim Tod eines Gesellschafters mit dessen Erben fortzusetzen ist, gleichgültig wer oder wie viele Personen das sind. Für den Gesellschafter als Erblasser bedeutet dies, dass der Gesellschaftsanteil vererblich gestellt wird, also frei vererbbar ist und er (der Erblasser) dur...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 5.1 Begriff

Eine Teilnachfolgeklausel ist eine Bestimmung im Gesellschaftsvertrag, nach der beim Tode eines Gesellschafters einige der Miterben mit dem ihrer Erbquote entsprechenden Bruchteil des Gesellschaftsanteils des verstorbenen Gesellschafters in die Gesellschaft eintreten. Die anderen Miterben sind mit dem ihrer Erbquote entsprechenden Bruchteil von der Gesellschaft als solcher a...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 4.2.1 Nur der qualifizierte Miterbe wird Mitunternehmer

Einkommensteuerlich rückt allein der durch die Klausel begünstigte Miterbe in die Mitunternehmerstellung des Erblassers ein. Die nichtqualifizierten Miterben werden keine Gesellschafter und dementsprechend keine Mitunternehmer.[1] Der Nachfolger-Erbe muss das Kapitalkonto des Erblassers fortführen.[2] Weder beim Erblasser noch bei den nicht zu Gesellschaftern berufenen Miter...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 2.2.4 Sonderbetriebsvermögen

Sonderbetriebsvermögen des Erblassers wird anlässlich des Nichteintritts der Erben zwangsentnommen, soweit die Erben nicht zugleich Gesellschafter der fortgeführten Gesellschaft sind. Der gemeine Wert des Sonderbetriebsvermögens ist analog § 16 Abs. 3 Satz 7 EStG dem Abfindungsanspruch hinzuzurechnen und erhöht auf diese Weise den begünstigten Veräußerungsgewinn des Erblasse...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 5.2 Steuerkonsequenzen

Einkommensteuerlich müssen der oder die zur Gesellschafternachfolge berufenen Miterben, wie bei einer einfachen Nachfolgeklausel, in Höhe ihrer Erbquote den Buchwert des Kapitalkontos des Erblassers fortführen.[1] Mit dem restlichen Bruchteil scheidet der Erblasser, wie bei einer Fortsetzungsklausel, aus der Gesellschaft aus. In seiner Person entsteht in Höhe der Differenz zw...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 2.2.2 Übernehmende Gesellschafter

Die verbleibenden Gesellschafter haben Anschaffungskosten für den anteiligen Erwerb der angewachsenen Beteiligung des Erblassers, d. h. sie erwerben entgeltlich die Anteile des verstorbenen Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen Der hinzuerworbene Anteil vereinigt sich in der Regel mit dem bisherigen Mitunternehmeranteil des Erwerbers zu einem einheitlichen Mitunternehmera...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 4.2.2 Zwangsentnahme beim Sonderbetriebsvermögen

Sonderbetriebsvermögen des Erblassers wird zivilrechtlich Gesamthandsvermögen der Erbengemeinschaft, fällt also in das ungeteilte Nachlassvermögen. Das gilt auch, wenn bei einer zeitnahen Auseinandersetzung das Sonderbetriebsvermögen auf den qualifizierten Nachfolger-Erben übergeht.[1] Folge davon ist, dass der qualifizierte Gesellschafter-Nachfolger den seiner Erbquote entsp...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 6 Eintrittsklausel

Haben der oder die Erben aufgrund einer erbrechtlichen Eintrittsklausel das Wahlrecht, entweder in die Gesellschaft nach Maßgabe der Mitgliedschaft des Erblassers einzutreten oder sich von der Gesellschaft abfinden zu lassen, hängen die steuerlichen Folgen davon ab, wie sich die Erben entscheiden. Die Eintrittsklausel bewirkt nicht den unmittelbaren Übergang der Mitgliedscha...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 2.1 Begriff

Der Fortsetzungsklausel, wonach die Gesellschaft durch den Tod eines Gesellschafters nicht aufgelöst wird, sondern mit den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt wird, bedarf es nur bei der GbR, um so die Auflösung der Gesellschaft zu vermeiden. Bei der OHG und dem Komplementäranteil einer KG entspricht die Fortsetzung der Gesellschaft bereits dem Gesetz. Der Gesellschafts...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 2.2.1 Verstorbener Gesellschafter erzielt Gewinn aus der Veräußerung seines Mitunternehmeranteils

Der Alleinerbe des verstorbenen Personengesellschafters wird nicht Gesellschafter. Der Gesellschaftsvertrag schließt die Rechtsnachfolge aus. Das Gesellschaftsrecht geht dem Erbrecht vor. Der Alleinerbe wird abgefunden, die verbleibenden Mitgesellschafter setzen die Gesellschaft allein fort. Der Gesellschaftsanteil des Verstorbenen geht im Wege der Anwachsung auf die verblei...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 2.2.3 Abfindungsbeschränkende Klauseln

Gelegentlich ist im Gesellschaftsvertrag bestimmt, dass die Abfindung z. B. "im Kapitalerhaltungsinteresse" zum Buchwert [1] zu erfolgen hat, obwohl stille Reserven vorhanden sind. Dann führt die Abfindung weder beim verstorbenen Gesellschafter noch bei den überlebenden Gesellschaftern zu einer einkommensteuerlichen Auswirkung. Die überlebenden Gesellschafter müssen die Buchw...mehr