Fachbeiträge & Kommentare zu Öffnungsklausel

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart.

Rn 23 Die Mietvertragsparteien müssen Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart haben (dazu § 556 Rn 12 und Rn 20 ff). Dies gilt auch für Betriebskosten, die auf einer Öffnungsklausel (§ 556 Rn 31) oder einer Mehrbelastungsklausel (§ 556 Rn 31) beruhen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Beispiele für fehlende Beschl-Kompetenz.

Rn 26 Abnahme des gemE: s BGH ZMR 16, 711 Rz 37. Anspruchsbegründung und -vernichtung: VGw besteht keine Beschl-Kompetenz, eine persönliche Leistungspflicht eines WEigtümers (BGH NJW 14, 2861 Rz 5 = ZMR 14, 996; ZMR 12, 646 = NJW 12, 1724 Rz 11; ZMR 10, 378 = NZM 10, 285 Rz 10) oder eines Dritten, zB des Mieters (LG Dresden ZWE 13, 97), zu begründen. VGw besteht ferner keine ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Bindung.

Rn 3 Ein Beschl auf Grundlage einer Öffnungsklausel bindet den Sondernachfolger eines WEigtümers nach § 10 III 1 nur, wenn er nach § 5 IV 1 zum SonderE-Inhalt gemacht worden ist (§ 10 Rn 32). Zu Altfällen s § 48 Rn 1.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Erlöschen des Widerrufsrechts bei der Erbringung von Dienstleistungen, IV.

Rn 23 Der Abs wurde durch das Gesetz v 10.8.21 (Rn 1) neu gefasst, um Art 16 I lit a VRRL umzusetzen und im Hinblick auf Reparaturverträge von der Öffnungsklausel des Art 16 III VRRL Gebrauch zu machen (Nr 3). Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung unter den in Nr 1–4 genannten V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 30 Die WEigtümer können über eine Angelegenheit beschließen, soweit ihnen das Gesetz oder eine Vereinbarung nach § 23 I (Öffnungsklausel; § 23 Rn 1) eine Kompetenz dazu einräumt. S zum Beschl iE Vor §§ 23 bis 25 Rn 1 ff.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / XIV. Nr 12.

Rn 22 Hier darf das Entgelt einschl aller Nebenkosten 40 Euro nicht übersteigen; die Leistung muss sofort nach Vertragsabschluss erbracht worden sein. Die Regelung hat den Zweck, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden (BTDrs 17/12637, 47). Insoweit hat der Gesetzgeber von der Öffnungsklausel des Art 3 IV VRRL Gebrauch gemacht.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 3 Die Änderung einer Vereinbarung iSv Rn 2 bedarf materiell-rechtlich gem § 5 IV 1, II grds wieder einer Vereinbarung (BGH NJW-RR 21, 1239 Rz 22). Wird die Änderung aufgrund einer allgemeinen Öffnungsklausel beschlossen, muss ein von einer Änderung negativ betroffener WEigtümer nach hM der Änderung zustimmen (BGH ZMR 19, 619 Rz 15).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Systematik.

Rn 2 Der sachliche Anwendungsbereich der Öffnungsklausel wird zunächst in Abs 1 S 1 positiv umschrieben, indem diejenigen Streitigkeiten aufgelistet werden, bei denen die Landesgesetzgeber obligatorische Güteverfahren vorsehen dürfen (s allg zu § 15a Deckenbrock/Jordans MDR 13, 945 ff). Abs 2 nimmt anschließend bestimmte Verfahrensarten vom Geltungsbereich aus. Den Ländern s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Pauschalreiseverträge, VII.

Rn 34 Durch das Dritte Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften v 17.7.17 wurde mWv 1.7.18 ein neuer VII eingefügt. Die Reform diente ua der Umsetzung der vollharmonisierenden Richtlinie (EU) 2015/2302 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Duldungspflichtige Modernisierungsmaßnahme.

Rn 31 Für den Fall, dass der Mieter eine Modernisierungsmaßnahme dulden muss, zB den Einbau von Rauchwarnmeldern (s.a. § 555a Rn 20), ist str, ob der Vermieter grds berechtigt ist, die neu entstehenden Betriebskosten ohne eine vertragliche Grundlage auf den Mieter umzulegen. Richtigerweise ist eine Umlage auch dann nur möglich, wenn man die ursprüngliche Klausel so auslegen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Beschl-Kompetenz.

Rn 52 Die WEigtümer können – soweit die Voraussetzungen vorliegen – abw von § 16 II 1 oder abw von einer Umlagevereinbarung (Rn 49; s.a. BGH NZM 15, 218 [BGH 12.12.2014 - V ZR 53/14] Rz 14; NJW 11, 2202 [BGH 01.04.2011 - V ZR 162/10] Rz 7) nach § 23 I 1 (Beschl aufgrund einer Öffnungsklausel) oder nach § 16 II 2 für einzelne Kosten (Rn 56) oder bestimmte Arten von Kosten (Rn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Wirkungen.

Rn 47 Wird einer Beschl-Klage stattgegeben, wirkt das Urt für alle WEigtümer. Wird zB einer Anfechtungsklage stattgegeben, ist der Beschl für alle WEigtümer nach § 23 IV 2 für ungültig erklärt. Ferner steht – sofern der Beschl nicht wegen formaler Fehler für unwirksam erklärt worden ist – fest, dass der Beschl nicht ordnungsmäßiger Verwaltung iSv § 18 II entsprach (BGH NJW 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bedeutung.

Rn 1 Die Vorschrift dient der Umsetzung von Art 5, 8 V, 19, 21 und 22 VRRL sowie von Art 3 II FernabsFinanzDienstlRL. Der Anwendungsbereich wurde dabei stellenweise erweitert; so gilt I für alle Verbraucherverträge und nicht nur für Fernabsatzgeschäfte. Europarechtlich ist dies trotz der durch die VRRL verwirklichten Vollharmonisierung (Vor §§ 312 ff Rn 3) wegen der Öffnungs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einordnung und Zweck.

Rn 1 § 9 setzt als spezieller Rechtfertigungsgrund (›Kirchenklausel‹) zu § 8 die Öffnungsklausel in Art 4 II RL 2000/78/EG um. Danach können Mitgliedstaaten bereits geltende Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten beibehalten, nach denen eine Ungleichbehandlung wegen Religion oder Weltanschauung keine Benachteiligung darstellt, wenn Religion oder Weltanschauung einer Person n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Beschl (§ 24 VII 2 Nr 1, Nr 2).

Rn 24 Beschl iSv § 24 VII 2 ist jeder positive und negative Beschl (Vor §§ 23–25 Rn 1), unabhängig von § 18 II. Nicht aufzunehmen sind nichtige und Nichtbeschl. Nicht einzutragen sind auch Geschäftsordnungsmaßnahmen (str). Einzutragen ist der Wortlaut des Beschl, nicht die Annahme eines Beschl-Antrags. Jedenfalls bei Beschl, die eine Vereinbarung aufgrund einer gesetzlichen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Eintragung von SonderE-Beschl (§ 48 I).

Rn 1 § 48 I 1 ordnet an, dass §§ 5 IV 1, 7 II, 10 III auch für Beschl gelten, die aufgrund einer Öffnungsklausel vor dem 1.12.20 gefasst wurden. § 48 I 2 ordnet für eine Sondernachfolge, die bis zum 31.12.25 eintritt, an, dass § 10 IV aF anzuwenden ist. § 48 I 3 gibt bis zum 31.12.25 einen Anspruch auf eine erneute Fassung eines solchen Beschl.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Absenkungsbeschl (§ 23 III 2).

Rn 19 Die WEigtümer können nach § 23 III 2 beschließen, für einen einzelnen Gegenstand solle die Mehrheit der abgegebenen Stimmen genügen (Absenkungsbeschl). Es handelt es sich um keinen Geschäftsordnungsbeschl, sondern um eine einmalige punktuelle Öffnungsklausel. Ein einzelner Gegenstand iSd § 23 III 2 liegt auch vor, wenn über eine Maßnahme und ihre Finanzierung ein Besch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Entschädigung wegen Enteignung eines Grundstücks.

Rn 5 Die praktische Bedeutung dieses Merkmals ist gering, da viele Landesgesetzgeber von der Öffnungsklausel des § 15 Nr 2 EGZPO Gebrauch gemacht und für diesen Regelungskomplex ausschließliche Gerichtsstände geschaffen haben, die in ihrem jeweiligen Anwendungsbereich § 26 verdrängen (vgl BGHZ 97, 155, 158). Ferner sehen manche Sondergesetze (wie zB § 144 BBergG), die Ermäch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Obligatorische Streitschlichtung.

Rn 60 Durch eine Öffnungsklausel hat der Gesetzgeber in § 15a EGZPO dem Landesgesetzgeber die Möglichkeit gegeben, vor Erhebung einer Klage beim Amtsgericht bis zum Streitwert von 750 EUR eine obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung vorzuschalten. Soweit die Landesgesetzgeber (in der Hälfte aller Bundesländer) von dieser Lösung Gebrauch gemacht haben, ist eine zum...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Sonderzuweisungen und Konzentrationsermächtigung.

Rn 7 Die Öffnungsklausel des Abs 3 räumt den Ländern ein, in bestimmten fiskalischen Streitigkeiten, sofern nicht bundesrechtlich ein anderer Rechtsweg vorgeschrieben ist, die ausschließliche Zuständigkeit des LG festzulegen. Von dieser Möglichkeit haben etwa Rheinland-Pfalz (§ 5 AGGVG RP, GVBl 89, 225) und Sachsen (vgl LG Dresden 15.3.12 – 10 O 65/12) Gebrauch gemacht (s.a....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Streitigkeiten wegen Ehrverletzungen.

Rn 5 Die Öffnungsklausel betrifft ferner Streitigkeiten wegen Ehrverletzungen, soweit diese nicht in der Presse oder im Rundfunk begangen worden sind (Nr 3), nicht aber generell sämtliche Ansprüche, mit denen die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts geltend gemacht wird (BGH NJW-RR 08, 1662, 1663 [BGH 08.07.2008 - VI ZR 221/07]). Unbeachtlich ist, auf welche zivi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32003R2201 Art. 14 Brüssel IIa-VO – Restzuständigkeit.

Gesetzestext Soweit sich aus den Artikeln 8 bis 13 keine Zuständigkeit eines Gerichts eines Mitgliedstaats ergibt, bestimmt sich die Zuständigkeit in jedem Mitgliedstaat nach dem Recht dieses Staates. Rn 1 Als Öffnungsklausel konzipiert, ist Art 14 die letzte, nur höchst hilfsweise einschlägige Auffangzuständigkeit (s dazu Art 8 Rn 1) und erfasst den – sehr seltenen – Fall, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Tatbestandsvoraussetzungen.

Rn 7 Es muss sich um einen Beschl zur Benutzung des gemE oder des SonderE handeln. Eine Beschl-Kompetenz besteht nicht, wenn die entspr Benutzung bereits abschließend durch eine Vereinbarung oder ein Gesetz geregelt ist. Ein Benutzungsbeschl, der eine nach einer Vereinbarung zulässige Benutzung einengen oder ändern wollte (›vereinbarungsändernder Beschl‹), wäre nichtig (BGH ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, HTÜ Art 3 HTÜ

Zusammenfassung Art 3 HTÜ0 Dieses Übereinkommen berührt bestehende oder künftige Vorschriften der Vertragsstaaten nicht, wodurch letztwillige Verfügungen anerkannt werden, die der Form nach entsprechend einer in den vorangehenden Artikeln nicht vorgesehenen Rechtsordnung errichtet worden sind. Rn 1 Auf die Öffnungsklausel des Art 3 stützt sich Art 26 I EGBGB.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 1 Ein Beschl ist ein mehrseitiges Rechtsgeschäft (BGH ZMR 12, 284; umfassend Skauradszun, Der Beschl als Rechtsgeschäft). Er setzt sich aus den für sein Zustandekommen erforderlichen Stimmabgaben iS von empfangsbedürftigen Willenserklärungen zusammen (BayObLG ZMR 01, 994, 995). Für einen Beschl bedarf es einer Beschl-Kompetenz (§ 23 Rn 24 ff). Beschl können grds (Ausnahme...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gutschrift beim Zahlungsempfänger.

Rn 3 Die Verpflichtung zur ungekürzten Übermittlung in Form der Gutschrift auf dem Konto des Zahlungsempfängers gilt im Grundsatz auch für das Verhältnis zwischen dem Zahlungsempfänger und seinem Zahlungsdienstleister (II). Mit der Öffnungsklausel besteht aber Raum für eine abweichende Vereinbarung zwischen Zahlungsempfänger und seinem Dienstleister. Entgelte für den Eingang...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Übertragung.

Rn 28 Die Pflicht kann durch eine Vereinbarung übertragen werden (BGH ZMR 19, 625 Rz 10; NZM 14, 396 Rz 10); ein entspr Beschl wäre grds nichtig (BGH NJW 12, 1724 Rz 11), es sei denn, es besteht eine wirksame Öffnungsklausel (str, s § 23 Rn 26), jedenfalls eine punktuelle. Allein in der Begründung eines SNRs liegt noch keine solche (schlüssige) Vereinbarung. Besteht eine Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32003R2201 Art. 20 Brüssel IIa-VO – Einstweilige Maßnahmen einschließlich Schutzmaßnahmen.

Gesetzestext (1) Die Gerichte eines Mitgliedstaats können in dringenden Fällen ungeachtet der Bestimmungen dieser Verordnung die nach dem Recht dieses Mitgliedstaats vorgesehenen einstweiligen Maßnahmen einschließlich Schutzmaßnahmen in Bezug auf in diesem Staat befindliche Personen oder Vermögensgegenstände auch dann anordnen, wenn für die Entscheidung in der Hauptsache ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 6 Für die Eingriffsnormen des Rechts des angerufenen Gerichts (der lex fori) enthält II die bekannte Öffnungsklausel wie früher Art 7 II EVÜ und ex Art 34 EGBGB (dazu W.-H. Roth in Internationales Verbraucherschutzrecht 35, 56; relativierend BeckOGK/Maultzsch Rz 7 ff). Als solche gibt Art 9 statt einer klaren Kollisionsnorm eher einen ›Hinweis‹ auf Eingriffsnormen (so zum...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Grenzen der Verschwiegenheitspflicht

Rn. 21 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Verschwiegenheitspflicht besteht nicht:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Bewertung in der Steuerbilanz

Tz. 28 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Nach § 6 Abs 1 Nr 3a Buchst a EStG ist bei Rückstellungen für gleichartige Verbindlichkeiten auf der Grundlage der Erfahrungen in der Vergangenheit aus der Abwicklung solcher Verpflichtungen die Wahrscheinlichkeit zu berücksichtigen, dass der Stpfl nur zu einem Teil der Summe dieser Verpflichtungen in Anspruch genommen wurde. § 20 Abs 2 KStG r...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Wirkungen.

Rn 53 Der privilegierten Pfändung des Gläubigers nach Abs 2 unterliegt das Arbeitseinkommen des Schuldners. Ein Zugriff auf die nach § 850a unpfändbaren Teile des Arbeitseinkommens, wie ihn § 850d I 1, 2 tw eröffnet, bleibt dem Gläubiger verwehrt. Während § 850d I 1 dem privilegierten Gläubiger ermöglicht, auf diese unpfändbaren Einkünfte zuzugreifen, enthält § 850f II keine...mehr

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ZErb 06/2023, Zur funktione... / 1 Gründe

I. Frau M., geboren am 22.2.1940 in Düsseldorf (im Folgenden: Erblasserin), ist am 14.10.2021 verstorben. Am 6.1.2022 wurde der Beteiligten zu 1) vom AG Heinsberg aufgrund gesetzlicher Erbfolge antragsgemäß ein Erbschein erteilt, der diese als Alleinerbin der Erblasserin ausweist. Unter dem 30.11.2021 wurde vom AG Siegburg (Az.: 49 IV 218/21) ein Einzeltestament der Erblasseri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Geschichte und Bedeutung.

Rn 1 Das Bedürfnis einer einheitlichen Regelung der Rechtsangelegenheiten von Kaufleuten und ihrer Entscheidung war im 19. Jahrhundert ein Antriebsfaktor der Rechtsvereinheitlichung in Deutschland. Das fand seinen Niederschlag auch in der Gerichtsstruktur des Deutschen Reiches. Waren zunächst für die erste Instanz nach dem Vorbild einiger Länder eigene Handelsgerichte vorges...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO O

Obergutachten selbstständiges Beweisverfahren 485 ZPO 25 Oberstes Landesgericht 8 EGGVG 1; 9 EGZPO 1 Obhut 158 FamFG 22 Obhutsperson Trennung 158 FamFG 22 objektive Klagenhäufung erfolgloses Angriffs- und Verteidigungsmittel 96 ZPO 23 Obligatorischer Einzelrichter 348a ZPO 1 Rechtsmittel 348a ZPO 5 Übernahme durch Kammer 348a ZPO 4 Übertragung 348a ZPO 1 obligatorisches Güteverfahren 15...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Verordnungszweck.

Rn 1 Massenverfahren benötigen eine vereinfachte, rationelle Bearbeitung, um einen effektiven Rechtsschutz zu ermöglichen (Korves MDR 19, 396, 399). Dies gilt insb bei Pfändungs- und Überweisungsanträgen, aber auch den Anträgen auf Erlass von Durchsuchungsbeschlüssen. Formanforderungen und Formularzwänge beeinträchtigen zwar den uneingeschränkten Zugang zur Justiz, können ab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGGVG § 21a EGGVG – [Rechtsanpassung an die Datenschutz-Grundverordnung].

Gesetzestext Bei verfahrensübergreifenden Mitteilungen von Amts wegen im Sinne dieses Abschnitts gelten für Rechte und Pflichten nach Artikeln 12 bis 15 und 19 Satz 2 der Verordnung (EU) 2016/679 die Bestimmungen des § 21 Absatz 3 bis 5 entsprechend. Rechte nach den Artikeln 18 und 21 der Verordnung (EU) 2016/679 bestehen bei verfahrensübergreifenden Mitteilungen von Amts w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Begriff des Beschl (§ 5 IV 1).

Rn 30 Beschl iSv § 5 IV 1 sind solche nach § 23 I 1, nicht aber die Beschl, die auf gesetzlichen Öffnungsklauseln beruhen, zB nach § 16 II 2. Besteht eine Kompetenz nach beiden Regelungen, gibt es für § 5 IV 1 keinen Anlass. § 5 IV 1 betrifft danach va Beschl, die ein SNR begründen sollen, und Beschl, nach denen ein Teil- in ein Wohnungseigentum umgewidmet werden soll (und u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Regelbeispiele Nr 1–6.

Rn 8 Die Nrn 1–6 regeln nicht abschließend (›insb‹), was zulässig ist (EuGH NZA 09, 305 – Age Concern England; BAG NZA 09, 945 [BAG 22.01.2009 - 8 AZR 906/07]), nach Maßgabe von 1 und 2 kommen weitere Rechtfertigungen in Betracht (Rn 6, Rn 7). Die Rechtfertigung der Regelbeispiele ist auch an 1 und 2 zu messen (3: ›können‹; s.a. BAG NZA 19, 997 [BAG 19.02.2019 - 3 AZR 215/18...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB W

Wächteramt 1666 1 Waffen Verkehrspflichten 823 164 Waffen; Verkehrspflichten 832 10 Wahlrecht 262 4 Wahlschuld 243 5; 245 14; 262 1; 2154 1 Wahlvermächtnis 262 3; 2154 1; 2184 1; 2185 1 Wahrscheinlichkeit und Schadensersatz 249 52 Währung 245 12 CISG 245 17 Ersetzungsbefugnis 245 14 stillschweigende Rechtswahl Art 3 ROM I 16 Währungsrecht 245 1, 5; Art 9 ROM I 11, 48 Annahmezwang 245 3 Ges...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2.3.4 Behandlung offener Gewinnausschüttungen der Betriebskapitalgesellschaft/Teilwertabschreibung auf die Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft

Rz. 191 Die Zurechnung der Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft zum Betriebsvermögen des Besitzunternehmens führt dazu, dass auch die Ansprüche auf Ausschüttungen auf diese Anteile dem Betriebsvermögen zuzurechnen sind und insoweit zu gewerblichen Betriebseinnahmen beim Besitzunternehmen führen[1]; entsprechendes gilt, wenn die Anteile im Sonderbetriebsvermögen der Ges...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.1.3 Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung

Rz. 55a Der BFH[1] hat die Neuregelung als verfassungsgemäß angesehen, sofern nicht gegen das Verbot der Doppelbesteuerung verstoßen wird, was der BFH in dem zugrunde liegenden Streitfall verneinte. Diese Auffassung hat der BFH durch weitere Entscheidungen bestätigt. Es bestehen weder wegen der beschränkten Abziehbarkeit im Rahmen der Höchstbeträge,[2] der Aufwendungen i. H....mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermietete Eigentumswohnung... / 2.1 Allgemeine Grundsätze

Recht zur Vermietung einer Eigentumswohnung Das Recht, eine Eigentumswohnung zu vermieten, ist zwar eine aus dem Eigentum fließende Grundbefugnis, sie kann jedoch durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer, also etwa in der Gemeinschaftsordnung, auch gänzlich ausgeschlossen werden.[1] Daneben können selbstverständlich auch die Vermietungsrechte eingeschränkt werden. Gegen das ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Schlichtungsverfahren bei N... / Zusammenfassung

Überblick Das obligatorische Schlichtungsverfahren betrifft zum einen bestimmte Nachbarstreitigkeiten. Zum anderen kann es auch für Ehrverletzungsstreitigkeiten angeordnet werden, was insoweit von Bedeutung ist, dass Nachbarstreitigkeiten häufig mit wechselseitigen Beleidigungen verbunden sind. Schließlich bezieht sich die Öffnungsklausel des § 15a EGZPO auch auf vermögensre...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermietete Eigentumswohnung... / Zusammenfassung

Begriff Die Vermietungsbefugnis der Wohnungseigentümer ergibt sich direkt aus dem Wohnungseigentumsgesetz. Jeder Wohnungseigentümer hat gem. § 13 Abs. 1 WEG das Recht, die im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile zu vermieten. Im Rahmen des Mitgebrauchs hat der Mieter zwar grundsätzlich dieselben Rechte wie der Wohnungseigentümer, ihn treffen jedoch auch dieselben Pflichten....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betreten fremder Grundstück... / 2 Recht zum Betreten des Waldes

Das Recht zum Betreten des Waldes richtet sich gemäß § 59 Abs. 2 BNatSchG nach dem Bundeswaldgesetz (BWaldG) und den Waldgesetzen der Länder sowie im Übrigen nach dem sonstigen Landesrecht.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Miete / 4 Höhe der Miete

Die Höhe der Miete von frei finanzierten Wohnungen unterliegt grundsätzlich der freien Vereinbarung der Parteien. Bei Sozialwohnungen darf nur die Miete verlangt werden, die zur Deckung der laufenden Aufwendungen erforderlich ist (Kostenmiete). Die Erträge aus dem Anwesen dürfen also die laufenden Aufwendungen nicht überschreiten. Die Kostenmiete ist aufgrund einer Wirtschaft...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Schlichtungsverfahren bei N... / 1 Landesrechtliche Schlichtungsgesetze

Von der Öffnungsklausel des § 15a EGZPO haben mit Ausnahme von Berlin, Bremen und Thüringen alle Bundesländer in unterschiedlichem Umfang Gebrauch gemacht. Hinweis Baden-Württemberg hat Schlichtungsgesetz wieder aufgehoben Baden-Württemberg ist mit Wirkung zum 1.5.2013 aus dem obligatorischen Schlichtungsverfahren ausgestiegen und hat sein Schlichtungsgesetz mit der Begründung...mehr

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Betriebskosten – Definition... / 2 Umlage auf den Mieter

Vereinbarung im Mietvertrag Achtung Vertragliche Vereinbarung notwendig Der Mieter ist zur Zahlung von Betriebskosten bzw. zur Leistung einer Vorauszahlung auf die Betriebskosten nur verpflichtet, wenn und soweit dies vertraglich ausdrücklich vereinbart wurde.[1] Hinweis CO2-Preis: Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter Vermieter müssen sich ab 1.1.2023 an der CO2-Abgabe betei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 8 Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG

Ziel der Bewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist, den tatsächlichen gemeinen Wert (Verkehrswert) des Grundstücks zu ermitteln. Dieser gemeine Wert soll durch die typisierenden Bewertungsvorschriften abgebildet werden. Durch diese typisierenden Bewertungsverfahren lässt es sich jedoch nicht vermeiden, dass die ermittelten Werte in besonders gelagerten Fäll...mehr