Fachbeiträge & Kommentare zu Öffnungsklausel

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Transferpaket – ABC IntStR / 2 Inhalt

Da die Anwendung der Standard-Verrechnungspreismethoden auf Funktionsverlagerungen im Regelfall nicht (oder nur eingeschränkt) möglich ist, definiert § 1 Abs. 3 S. 7 AStG, dass in Fällen, in denen keine eingeschränkt vergleichbaren Fremdvergleichswerte feststellbar sind, die Einkünfteermittlung anhand eines hypothetischen Fremdvergleichs zu erfolgen hat. Anhand ökonomisch an...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.2 Fiktive Kündigungsfristen

Rz. 13 Abs. 1 Satz 1 bestimmt zunächst einen Regelruhenszeitraum bis zum Ablauf der für den Arbeitgeber maßgebenden Kündigungsfrist. Diese Regelung ist ohne weiteres plausibel, wenn eine Entlassungsentschädigung in Arbeitsentgelt bis zum Ablauf dieser Kündigungsfrist und weitere sozial motivierte Entschädigung (soziales Schmerzensgeld) aufgeteilt wird. Umgekehrt führt eine E...mehr

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Jung, SGB VII § 63 Leistung... / 2.1.2.1 Rechtlich wesentlicher Zusammenhang – Kausalität(en)

Rz. 9 Der Anspruch auf Leistungen nach Satz 1 Nr. 1 bis 3 – also bei Sterbegeld, Überführungskosten und Hinterbliebenenrenten – besteht nur, wenn der Tod infolge eines Versicherungsfalls eingetreten ist. Den Begriff des Versicherungsfalles bestimmt insoweit näher § 7 Abs. 1; erfasst sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Der Tod muss daher infolge eines Arbeitsunfalls, e...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 6.1 Allgemeines

Rz. 94 Bereits mit § 12 Abs. 3 TzBfG a. F. hatte der Gesetzgeber bewusst die allgemeine Tariföffnungsklausel des § 6 BeschFG durch eine klarere Regelung ersetzt. Die Normsetzungsbefugnis ist tatsächlich deutlich eingeschränkt worden. Es wurden Mindestanforderungen gestellt, wenn Tarifverträge zuungunsten der Arbeitnehmer von den gesetzlichen Vorgaben bei Abrufarbeit abweiche...mehr

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Verkehrssicherung im Wohnun... / 1.1.2 Dritte

Die der Gemeinschaft obliegende Verkehrssicherungspflicht kann auf einzelne Wohnungseigentümer oder Dritte übertragen werden.[1] Werden die Verkehrssicherungspflichten teilweise auf Dritte, z. B. auf Reinigungs- oder Grundstücksbetreuungsunternehmen übertragen, sind diese faktisch auch für die Verkehrssicherung verantwortlich. Denn in diese ursprünglich der Gemeinschaft obli...mehr

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Verkehrssicherung im Wohnun... / 5.13 Räum- und Streupflichten

Die winterliche Räum- und Streupflicht setzt zunächst eine konkrete Gefahrenlage durch Glättebildung bzw. Schneebelag voraus. Grundvoraussetzung ist das Vorliegen allgemeiner Glätte und nicht nur das Vorhandensein einzelner Glättestellen.[1] Ist eine Streupflicht gegeben, richten sich Inhalt und Umfang nach den Umständen des Einzelfalls. Keine Beschlusskompetenz für Turnusre...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, PSt... / 4.2 Keine ergänzende Auskunft gemäß § 89 Abs. 2 AO

Rz. 6 Der eingeschränkte Anwendungsbereich der Auskunft nach § 10 Abs. 1 PStTG verleitet zur Überlegung, weitergehende Rechtsfragen in Bezug auf das PStTG mithilfe einer verbindlichen Auskunft gemäß § 89 Abs. 2 AO abzufragen. Die Auskunft nach § 10 Abs. 1 PStTG hat jedoch abschließenden Charakter[1], sodass ein Rückgriff auf die verbindliche Auskunft weder mithilfe der Öffnu...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 11 Kraft Gesetzes ist der Konzernbetriebsrat gemäß § 58 Abs. 1 BetrVG originär zuständig, wenn (1.) eine Angelegenheit den Konzern oder mehrere Konzernunternehmen betrifft und (2.) eine Regelung nicht durch die einzelnen Gesamtbetriebsräte innerhalb der jeweiligen Konzernunternehmen erfolgen kann. Die Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats ist nur gegeben, wenn diese zwei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1.1 Entwicklung, Gegenstand und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 § 31b AO ist in Verbindung mit § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO [1] eine Öffnungsnorm zum Steuergeheimnis des § 30 AO zugunsten der Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Vorschrift ist in ihrer ursprünglichen Fassung 2002 in die AO eingefügt worden. Mitteilungsbefugnis und -pflicht nach § 31b AO sind durch das Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz[2] auf die Be...mehr

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GmbH: Wettbewerbsverbot des Gesellschafters

Begriff Der GmbH-Gesellschafter unterliegt nicht per se, sondern nur im Einzelfall einem Wettbewerbsverbot. Entweder folgt dies aus der Treuepflicht oder aus einer Vereinbarung in der Satzung der GmbH. Der GmbH-Gesellschafter unterliegt einer Treuepflicht, die ihm auferlegt, alles das zu tun, was der Gesellschaft hilft und alles das zu unterlassen, was ihr schadet. Hieraus l...mehr

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GmbH: Gesellschafterversamm... / 4 Durchführung einer Gesellschafterversammlung

Der Ablauf der Gesellschafterversammlung ist gesetzlich nicht geregelt. Um den ordnungsgemäßen Ablauf einer Gesellschafterversammlung sicherzustellen, empfiehlt es sich jedoch, im Gesellschaftsvertrag die Grundsätze für die Durchführung einer Gesellschafterversammlung festzuschreiben. In der Regel wird ein Versammlungsleiter bestimmt, erforderlich ist das jedoch nicht. Die he...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 2.7.2.2 Vereinbarte Öffnungsklausel

"Was zu vereinbaren ist, kann nicht beschlossen werden, solange nicht vereinbart ist, dass dies auch beschlossen werden darf." Das vom BGH am 20.9.2000[1] proklamierte Ende der Zitterbeschlüsse hatte die Bedeutung vereinbarter Öffnungsklauseln in ein ganz besonderes Licht gerückt. Vielfach falsch verstandene "Narrenfreiheit" in entsprechender Beschlussfassung hatte den BGH[2]...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 2.7.2.1 Gesetzliche Öffnungsklausel

Gesetzliche Öffnungsklauseln § 12 Abs. 4 Satz 1 WEG Zitat (4) 1Die Wohnungseigentümer können beschließen, dass eine Veräußerungsbeschränkung gemäß Absatz 1 aufgehoben wird. § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG Zitat (2) 2Die Wohnungseigentümer können für einzelne Kosten oder bestimmte Arten von Kosten eine von Satz 1 oder von einer Vereinbarung abweichende Verteilung beschließen. § 19 Abs. 1 WE...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 2.7.2.2.7 Formelle Voraussetzungen ordnungsmäßiger Beschlussfassung

Die formellen Voraussetzungen einer ordnungsmäßigen Beschlussfassung hängen maßgeblich vom Wortlaut der vereinbarten Öffnungsklausel ab. Wesen einer Öffnungsklausel – egal, ob vereinbart oder gesetzlich – ist die Einräumung einer Beschlusskompetenz zur Änderung von Gesetz und Vereinbarung. In der Regel sind zwar bestimmte qualifizierte Mehrheiten ("qualifizierte" Öffnungskla...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 2.7.2.2.2 Grundbucheintragung

Öffnungsklauseln können wirksam nur vereinbart werden. Um Wirkung gegenüber Rechtsnachfolgern von Wohnungseigentümern zu entfalten, bedürfen sie der Eintragung ins Grundbuch. Dies ist insbesondere bei nachträglich vereinbarten Öffnungsklauseln zu beachten. Freilich wird die Rechtsprechung diejenigen Fälle klären müssen, in denen zwar die Öffnungsklausel selbst nicht im Grundb...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 2.7.2.2.4 Materiell-rechtliche Reichweite

Sowohl vereinbarte als auch gesetzliche Öffnungsklauseln verleihen den Wohnungseigentümern lediglich entsprechende Kompetenz zur Änderungsregelung ohne freilich deren materiell-rechtliche Reichweite zu rechtfertigen. Materiell-rechtlich sind vereinbarte Öffnungsklauseln nämlich u. a. durch unentziehbare, aber verzichtbare Mitgliedschaftsrechte begrenzt. Zu den unentziehbaren...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 3.3.10 Schwebend unwirksamer Beschluss

Im Gegensatz zum anfechtbaren Beschluss, der schwebend wirksam ist bis zu dessen rechtskräftiger Ungültigerklärung, ist ein Beschluss, der einen Eingriff in unentziehbare, aber verzichtbare Rechte der Wohnungseigentümer zum Gegenstand hat, bis zur Zustimmung des jeweils betroffenen Wohnungseigentümers schwebend unwirksam. Dies hatte der BGH im Jahr 2004[1] klargestellt. Alle...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 2.7.2.2.6 Regelungsreichweite

Die materielle Regelungsreichweite ist abhängig vom Wesen der Öffnungsklausel. Verbreitet und zulässig[1] sind allgemeine Öffnungsklauseln, die eine unbeschränkte Beschlusskompetenz verleihen. Musterklausel: Allgemeine Öffnungsklausel "Die Bestimmungen dieser Gemeinschaftsordnung können mit einer Mehrheit von 2/3 der Wohnungseigentümer geändert werden." Zulässig sind insbesond...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 2.7.2.2.5 Sachlicher Grund erforderlich?

Allgemein räumt der BGH[1] den Wohnungseigentümern aufgrund ihres Selbstorganisationsrechts einen weiten, lediglich durch das Willkürverbot beschränkten Gestaltungsspielraum bei einer Beschlussfassung aufgrund vereinbarter Öffnungsklausel ein – und zwar ohne dass es eines sachlichen Grunds bedarf. Insoweit hat der BGH für den Bereich der Kostenverteilungsänderung klargestellt...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 2.7.2.2.3 Zustimmung Drittberechtigter

Zur Eintragung der Öffnungsklausel in das Grundbuch – egal ob als Bestandteil der Gemeinschaftsordnung oder auf Grundlage einer späteren Vereinbarung der Wohnungseigentümer – ist nach herrschender Meinung[1] die Zustimmung Drittberechtigter nicht erforderlich. Begründung: Eine rechtliche Beeinträchtigung ist bei bloßer abstrakter Begründung einer Änderungskompetenz nicht geg...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / Zusammenfassung

Überblick Das Wohnungseigentumsgesetz sieht grundsätzlich und abschließend 2 Modalitäten kollektiver Willensbildung in der Wohnungseigentümergemeinschaft vor: die Vereinbarung und den Beschluss. Soweit die Wohnungseigentümer von den gesetzlichen Bestimmungen abweichende Regelungen durch Vereinbarung treffen können, stellen diese Vereinbarungen zwingendes Recht innerhalb der ...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 1 Überblick

Im Gegensatz zu Beschlüssen, die regelmäßig die laufende Verwaltung betreffen, befasst sich der Gegenstand der Vereinbarung mit grundlegenden und wesentlichen Inhalten des Gemeinschaftsverhältnisses. Gegenstand von Vereinbarungen der Wohnungseigentümer können u. a. Gebrauchsregelungen nach §§ 18 Abs. 2, 19 Abs. 1 WEG, Zweckbestimmungen des Sondereigentums, Veräußerungsbeschränk...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / 3.1 Rechte des Wohnungseigentümers

Zwar kann durch Vereinbarung ein bestimmter Gebrauch des Sondereigentums geregelt werden. Darüber hinaus aber kann dem einzelnen Wohnungseigentümer durch Vereinbarung nicht die Gebrauchs- bzw. Nutzungsmöglichkeit seines Sondereigentums überhaupt genommen werden. Hierzu gehört auch ein ungehinderter Zugang zur Sondereigentumseinheit.[1] Hinsichtlich Gebrauch und Nutzung des So...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 2.7 Abänderung

Zur Änderung einer Vereinbarung bedarf es grundsätzlich wiederum einer Vereinbarung. Allerdings kann ein Beschluss ausreichen, wenn entweder das Gesetz selbst die Änderung einer Vereinbarung durch Beschluss zulässt oder aber die Vereinbarung selbst ihre Änderung durch Beschlussfassung ermöglicht, insbesondere die Gemeinschaftsordnung etwa eine Öffnungsklausel enthält. Sind d...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 2 Vereinbarung

Die Wohnungseigentümer können gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG in Ergänzung oder Abweichung der Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes ihr Verhältnis untereinander regeln und diese Vereinbarungen gemäß § 5 Abs. 4 Satz 1 WEG durch Grundbucheintragung zum Inhalt des Sondereigentums machen. In all den Bereichen, in denen den Wohnungseigentümern mangels gesetzlicher oder vereinb...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 2.7.2.2.1 Abgrenzung zum Änderungsvorbehalt

Der sog. Änderungsvorbehalt enthält die Ermächtigung zu einer einseitigen Änderung der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung meist des teilenden Eigentümers bzw. Bauträgers auch noch nach Entstehen der Gemeinschaft. Insbesondere kann sich der teilende Eigentümer in der Teilungserklärung ermächtigen lassen, bei Verkauf der Wohnungseigentumseinheiten dem jeweiligen Erwer...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 3 Beschluss

Laufende Verwaltungsmaßnahmen werden durch Beschlüsse der Wohnungseigentümer geregelt. Da Beschlüsse auch ohne Grundbucheintragung nach § 10 Abs. 3 Satz 2 WEG gegenüber dem Sondernachfolger eines Wohnungseigentümers gelten – soweit es sich nicht um Beschlüsse auf Grundlage einer vereinbarten Öffnungsklausel handelt –, muss die Beschlussfassung bestimmten Formalien folgen und...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 3.2 Beschlusskompetenz

Unabdingbare Voraussetzung für eine Beschlussfassung der Wohnungseigentümer ist, dass ihnen die Kompetenz eingeräumt ist, eine Angelegenheit durch Beschluss regeln zu können. Ein mangels Beschlusskompetenz gefasster und verkündeter Beschluss ist per se nichtig.[1] Praxis-Beispiel Keine Umzugspauschalen mehr möglich Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 sieht das Gesetz die...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 3.1 Rechtsnatur

Im Unterschied zur Vereinbarung bedarf es für die Fassung eines Versammlungsbeschlusses nicht der Zustimmung eines jeden Wohnungseigentümers. Beschlüsse im Umlaufverfahren des § 23 Abs. 3 Satz 1 WEG bedürfen allerdings der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer, wenn die Wohnungseigentümer für den konkreten Einzelfall keine entsprechende Mehrheitsentscheidung nach § 23 Abs...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 3.3.2 Qualifizierter Mehrheitsbeschluss

Die beiden einzigen Bestimmungen, die eine qualifizierte Mehrheit regeln, sind § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG und § 23 Abs. 1a WEG. § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG Werden bauliche Veränderungen mit einer Mehrheit von mehr als 2/3 der abgegebenen Stimmen und der Hälfte der Miteigentumsanteile beschlossen, sind die Kosten der Baumaßnahme von allen Wohnungseigentümern zu tragen, wenn ...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 3.4 Versammlungsbeschluss

Gesetzlicher Regelfall der Beschlussfassung ist gemäß § 23 Abs. 1 WEG eine solche in der Eigentümerversammlung. Wichtig Versammlung muss an dem Ort durchgeführt werden, der im Ladungsschreiben benannt ist Ein Einberufungsmangel und somit ein Anfechtungsgrund ist auch gegeben, wenn die Eigentümerversammlung nicht an dem Versammlungsort durchgeführt wurde, den die Wohnungseigent...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 3.3.8.3 Erforderliches Quorum

Grundsätzlich muss der Zweitbeschluss dem jeweils zur Beschlussfassung erforderlichen Mehrheitserfordernis genügen. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass das WEG mit Ausnahme des § 23 Abs. 1a WEG und des § 27 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG keine qualifizierten Mehrheitsquoren mehr kennt. Insoweit stellt sich die Frage nach dem erforderlichen Quorum bezüglich einer Zwe...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / 3 Sondereigentum

Durch Gebrauchsregelung können die Wohnungseigentümer zwar die Nutzung des Sondereigentums näher ausgestalten. Weder durch Vereinbarung noch durch vereinbarte Öffnungsklauseln kann in unentziehbare und unverzichtbare Rechte der Wohnungseigentümer eingegriffen werden. Auch die elementaren Grundprinzipien des WEG unterliegen nicht der Disposition der Wohnungseigentümer. Seit In...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Voraussetzung für die ausnahmsweise Ertragsanteilbesteuerung von Altersvorsorgeleibrenten

Rn. 191 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die Besteuerung von Altersvorsorgeleibrenten der sog Basisversorgung und anderen Leistungen ist gem § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb S 2 EStG ausnahmsweise nicht nach den Regeln des § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa EStG nachgelagert, sondern gem § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb EStG mit dem günstigeren Ertragsanteil vorzun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Versorgungsausgleich

Rn. 198 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Sind die Voraussetzungen für die Anwendung der Öffnungsklausel in der Person eines zum Versorgungsausgleich Verpflichteten erfüllt, kann die Person (Ehegatte oder Lebenspartner), auf die Anrechte gem § 10ff VersAusglG (BGBl I 2009, 700) übertragen werden (sog interne Teilung) oder zu deren Gunsten derartige Anrechte gem § 14ff VersAusglG be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Ermittlung des Teils der Rente, der auf Beiträgen oberhalb der Höchstbeträge beruht

Rn. 195 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Der Teil der Leistungen, der auf Beiträgen beruht, die oberhalb des Betrags des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden, ist für jedes der in Frage kommenden Kj (vor 2005) und für jeden Rentenanspruch gesondert zu ermitteln. Zugrunde zu legen sind diejenigen Höchstbeiträge, die in den Jahren galten, denen die Beitr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Transformation von Art. 4 Abs. 3 und 4 der Bilanzrichtlinie (2013/34/EU) in deutsches Recht

Rz. 135 [Autor/Zitation] Art. 4 Abs. 3 Bilanz-RL (2013/34/EU) ist in Abs. 2 Satz 1 und 2 umgesetzt. Die Transformation erfolgte allerdings schon im Zusammenhang mit der Umsetzung des inhaltsgleichen Art. 2 Abs. 3 und 4 der 4. EG-RL (78/660/EWG) v. 25.7.1978 durch das BiRiLiG v. 18.12.1985 (BGBI. I 1985, 2355, 2360). Der Umstand, dass die Bilanz-RL (2013/34/EU) die Regelung ih...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Einkünfteerzielung durch den Anteilseigner (§ 20 Abs 5 S 1 EStG)

Verwaltungsanweisungen: BMF v 04.09.2024, BStBl I 2024, 1246 (Steuerliche Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen). Rn. 1491 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Einkünfte aus KapVerm iSd § 20 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG erzielt nach § 20 Abs 5 S 1 EStG der Anteilseigner. Letzter ist in § 20 Abs 5 S 2 und 3 EStG definiert (s Rn 1492 ff). Einkünfte aus KapVerm iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG kö...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / I. Bedeutung der Proportionalität in der Aufsicht über das Risikomanagement kleiner Kreditinstitute

Die BaFin ist in ihrer Aufsicht dem Grundsatz der Proportionalität seit jeher besonders verpflichtet und richtet ihr Aufsichtshandeln fortlaufend am Prinzip der Verhältnismäßigkeit aus. Die Rundschreiben der BaFin enthalten in aller Regel Öffnungsklauseln für kleine Institute. Dies gilt auch für die Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Banken (MaRisk). Im Sinne de...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7 TOP 8 Sonstiges

Refinanzierungskostenrisiko Die Aufsicht erläutert, dass die Einführung des neuen RTF-Leitfadens in der ökonomischen Perspektive eine barwertige Betrachtung aller wesentlichen Risikoarten und damit grundsätzlich auch des Refinanzierungskostenrisikos erfordere. Im Rahmen verschiedener bankgeschäftlicher Prüfungen habe sich die Aufsicht die neuen Verfahren dafür sowohl auf Einz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Entstehungsgeschichte

Rn. 32 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Regelungen, die eine Besteuerung wiederkehrender Bezüge beim StPfl erlauben, lassen sich bis ins Preußische EStG von 1891 bzw 1906 zurückverfolgen (dazu und zur weiteren Entwicklung bis 2020 des § 22 Nr 1 EStG s Wernsmann/Neudenberger in K/S/M, § 22 EStG Rz B 20 ff (11/2021)). Die grundlegendste Änderung hat die Norm im Zuge des AltEinkG v 05...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Voraussetzungen einer Gehaltsumwandlung

Rz. 2 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Wird ein bestehender Arbeitsvertrag einvernehmlich dahin geändert, dass der ArbN den vertraglichen Barlohn zukünftig nur in geringerer Höhe beanspruchen kann, und gewährt ihm der ArbG stattdessen Sachlohn zB in Form eines Nutzungsvorteils (Gehaltsumwandlung), so ist der verbliebene Barlohn mit dem Nennwert und der Sachlohn mit den Werten des ...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 264 f... / A. Regelungsgegenstand der §§ 264 ff. HGB

Rz. 1 [Autor/Zitation] Die §§ 264 ff. bilden den zweiten von fünf Abschnitten des Dritten, den "Handelsbüchern" gewidmeten, Buchs des HGB. Während der Erste Abschnitt in §§ 238–263 allgemeine, dh. im Ausgangspunkt für alle Kaufleute geltende Rechnungslegungsvorgaben (sog. Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung – GoB, vgl. dazu § 238 Rz. 94) beinhaltet, normiert der Zweite Abs...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Funktionsmechanismus des Abs. 2

Rz. 208 [Autor/Zitation] Die grundlegenden Aufgaben des Jahresabschlusses der KapGes. mit seinen drei Elementen Bilanz, GuV (zusammen das Zahlenwerk) und Anhang sind die Informations- und Rechenschaftslegung sowie die vorsichtige Ermittlung des ausschüttbaren Gewinns. Rz. 209 [Autor/Zitation] Die vorsichtige Ergebnisermittlung (vgl. dazu insbes. Moxter in FS Helmrich, 709, 710 ff...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Entstehungsgeschichte und Rechtsentwicklung

Rn. 26 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die Besteuerung wiederkehrender Bezüge und "sonstiger Leistungsgewinne" sahen bereits §§ 40–41 EStG 1925 vor. Das EStG 1934 fasste diese Vorschriften als wiederkehrende Bezüge zusammen, wobei Einkünfte aus Leistungen und Spekulationsgeschäften unterschieden wurden. Das Gesetz zur Neuordnung der Steuern 1954 (StNOG, BGBl I 1954, 373) hat vor a...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 264 f... / II. Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinie-Gesetz und nachfolgende Entwicklung

Rz. 49 [Autor/Zitation] Im BiRiLiG hatte man zunächst darauf verzichtet, die Regelungen des Zweiten Abschnitts auch auf kapitalistisch geprägte Personenhandelsgesellschaften zu erstrecken, bei denen – wie etwa bei der GmbH & Co. KG – kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist (Ber. Rechtsausschuss, BT-Drucks. 10/4268, 88). Die Erweiterung des Anwendun...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Anforderungen an den Konzernabschluss (Nr. 2)

Rz. 32 [Autor/Zitation] Der die Personenhandelsgesellschaft einbeziehende Konzernabschluss sowie der Konzernlagebericht müssen nach dem für das den Konzernabschluss aufstellende Unternehmen maßgeblichen Recht im Einklang mit der Bilanzrichtlinie aufgestellt und im Einklang mit der Abschlussprüferrichtlinie von einem Abschlussprüfer geprüft und schließlich offengelegt worden s...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Erweiterung des Jahresabschlusses um den Anhang

Rz. 49 [Autor/Zitation] § 242 Abs. 3, der für alle Kaufleute, also im Ausgangspunkt auch für KapGes., gilt, definiert den JA durch die beiden Elemente Bilanz und GuV. In Umsetzung von Art. 4 Abs. 1 der Bilanz-RL (2013/34/EU) erweitert § 264 Abs. 1 Satz 1 den JA von KapGes. um den Anhang als drittes Rechnungslegungsinstrument (Ballwieser in BKT, Bilanzrecht, § 264 HGB Rz. 21 [...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Abgekürzte Leibrenten

Rn. 76 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Bei einer abgekürzten oder temporären Leibrente handelt es sich zwar grds um eine Leibrente, die mit dem Tod des Begünstigten endet. Darüber hinaus ist die Laufzeit der Rente aber noch von einer von vornherein vereinbarten Frist abhängig, nach deren Ablauf die Leibrente ebenfalls endet. Dies ergibt sich auch aus der Legaldefinition in § 55 A...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5 TOP 6 Auslegungsfragen der Deutschen Kreditwirtschaft

Zu den seitens der DK vorab eingereichten Auslegungsfragen wird wie folgt protokolliert:[1] Bereich Handelsbuch-Positionen BTR 2.2 und BT 3.2 Tz. 4 inkl. Erl. MaRisk Frage/Einschätzung der DK Mit der CRR III werden in Art. 104 Abs. 2 neue Vorgaben zur Zuordnung von Handelsbuch-Positionen eingeführt. Unter anderem sind börsennotierte Aktien ab 2025 dem Handelsbuch zuzuordnen, una...mehr