Fachbeiträge & Kommentare zu Öffnungsklausel

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7 Alterswertminderungsfaktor (§ 190 Abs. 6 BewG)

Rz. 55 Zur Ermittlung des Gebäudesachwerts sind die durchschnittlichen Herstellungskosten des Gebäudes nach § 190 Abs. 3 Satz 1 BewG mit dem Regionalfaktor und dem Alterswertminderungsfaktor (§ 190 Abs. 6 BewG) zu multiplizieren. Der Alterswertminderungsfaktor tritt in Folge des JStG 2022 für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2022 an die Stelle der Alterswertminderung (§ 19...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.1 Bewertung von börsennotierten Aktien

Rz. 6 Wie aus der Überschrift zu § 11 BewG zu erkennen ist, befasst sich die Vorschrift (auch) mit der Anteilsbewertung, insb. der Anteile an KapG (§ 11 Abs. 2 Satz 1 BewG). § 11 BewG unterscheidet in seinen Absätzen 1 und 2 Vorgänge innerhalb und außerhalb des Börsenverkehrs. Sofern Anteile verbrieft und börsennotiert sind (z. B. Aktien), ist vorrangig der Kurswert anzusetz...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3 Bodenrichtwerte

Rz. 16 Bei den Bodenrichtwerten handelt es sich um durchschnittliche Lagewerte, die sich für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen Lage- und Nutzungsverhältnissen je Quadratmeter der unbebauten oder bebauten Grundstücksfläche ergeben. Sie werden aus Kaufpreissammlungen für vergleichbare Grundstücke für jedes Gemeindegebiet unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.2.4.2 "Beruhende Anteile" auf Antrag (UmwSt-Erlass 2025 Rn 22.23)

Tz. 15b Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Von Ges wegen entstehen sperrfristverhaftete "beruhende Anteile" aus einer Weitereinbringung originär oder derivativ sperrfristverhafteter Anteile gem § 20 Abs 1, § 21 Abs 1 S 2 UmwStG zum Bw (s Tz 15). Gleiches gilt für einen (fiktiven) Formwechsel gem § 25 UmwStG bzw § 1a KStG zum Bw (s Tz 16, 41b). Diese Vorgänge werden nämlich für Zweck...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 7.2.3.1 Gemeinnützigkeit

Rz. 200 Bei der gemeinnützigen Zweckverfolgung gem. § 52 AO muss die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet gefördert werden. Der unbestimmte Rechtsbegriff "Förderung der Allgemeinheit" ist erfüllt, wenn eine Körperschaft einen Bereich aus dem Beispielkatalog des Abs. 2 dieser Vorschrift fördert. Ansonsten muss gewährleistet sein, dass der Kreis der ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2 Gutachten (§ 198 Abs. 2 BewG)

Rz. 10 vorläufig frei Rz. 11 Im Hinblick auf den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts durch ein Sachverständigengutachten entschied der BFH mit Urteil vom 05.12.2019 (BStBl II 2021, 135; vgl. dazu auch Eisele, NWB 2021, 686) über folgenden Sachverhalt: Die Beteiligten stritten um die Frage, ob den Klägern in Bezug auf die Bewertung eines Grundstücks der Nachweis eines nied...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Das Sachwertverfahren wird regelmäßig bei den bebauten Grundstücken in Betracht kommen, bei denen für die außersteuerliche Verkehrswertermittlung am Grundstücksmarkt nicht der Ertrag, sondern vielmehr die Herstellungskosten die Bewertungsgrundlage bilden. Rz. 2 Dies wird i. d. R. für solche (ausgewählte) Grundstücke der Fall sein, die eigengenutzt werden: Ein- oder Zweif...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.2.2 Ermittlung

Rz. 40 Anzuwenden sind vorrangig die von den Gutachterausschüssen aus Kaufpreissammlungen abgeleiteten örtlichen Liegenschaftszinssätze (§ 188 Abs. 2 Satz 1 BewG). Mit Urteil vom 18.09.2019 (BStBl II 2020, 760) hatte der BFH entschieden, dass durch den Gutachterausschuss ermittelte örtliche Liegenschaftszinssätze für die Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaftsteuer gee...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.4.2 Altfassung vs. Neufassung aus 2016

Rz. 197 Die ursprüngliche Auflistung der Einzelgegenstände (Kunstgegenstände, Kunstsammlungen, wissenschaftliche Sammlungen, Bibliotheken und Archive, Münzen, Edelmetalle und Edelsteine) ließ die Frage aufkommen, ob es sich um eine exemplarische Aufzählung oder um eine geschlossene Gruppe, einen Numerus clausus schädlicher Hobby-Gegenstände handelt. Die grammatikalische Ausl...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Das Ertragswertverfahren kommt insb. bei bebauten Grundstücken in Betracht, bei denen der nachhaltig erzielbare Ertrag für die Wertschätzung am Grundstücksmarkt im Vordergrund steht (typische Renditeobjekte). Es ist daher regelmäßig für Mietwohngrundstücke sowie für Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke, für die sich auf dem örtlichen Grundstücksmarkt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / b) Abweichungsländer

Rz. 4 [Autor/Stand] Nach Einfügung der Länderöffnungsklausel in Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG hat Hessen frühzeitig angekündigt, von der Abweichungskompetenz durch ein wertunabhängiges Flächenmodell Gebrauch machen zu wollen.[2] Hessen hat für den Grundbesitz des Grundvermögens (Rz. 82, Rz. 85) am 24.12.2021 das Hessische Grundsteuergesetz (HGrStG) in Kraft gesetzt (Rz. 441...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5 Anwendungsbereich Bewertungsebene

Rz. 19 I.d.R. wird der "echte" gemeine Wert i. S. d. § 9 BewG beim übrigen Vermögen seine Verwendung finden: So sind z. B. private bewegliche Gegenstände (Pkw, Hausrat oder Kunstgegenstände) mit diesem anzusetzen. Die Wertermittlung ist jedoch gerade für diese Gegenstände problematisch. Theoretisch müsste jeder einzelne Gegenstand bewertet werden. Liegen aussagekräftige tatsä...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.3.1 Allgemeines

Rz. 44 Grundbesitz gibt es auch im land- und forstwirtschaftlichen Vermögen. Dort ist Bewertungsgegenstand (wirtschaftliche Einheit) der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (§ 158 Abs. 1 Satz 1 BewG). Betriebe der Land- und Forstwirtschaft werden mit dem nach den Bewertungsregelungen des BewG gesondert festgestellten Bedarfswert angesetzt (§ 12 Abs. 3 ErbStG i. V. m. § 151 ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 2.4.2 Tariföffnungsklausel (§ 15 Abs. 3 TVöD)

§ 15 Abs. 3 TVöD enthält eine Tariföffnungsklausel hinsichtlich der Entgeltgruppen 1 bis 4 (un- und angelernte Tätigkeiten). Danach kann in diesen Entgeltgruppen von den Vorgaben der Entgelttabelle abgewichen werden. Das Abweichen von der Entgelttabelle erfolgt im Bereich der VKA durch landesbezirkliche, tarifvertragliche Regelungen beim Bund durch bundesweite tarifvertraglic...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 2.5.9.4 Spezifische Regelungen im Bereich Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

Die Möglichkeit der Stufenvorweggewährung und der Gewährung eines höheren Entgelts an einzelne Beschäftigte nach § 17 Absatz 4.1 TVöD-K wurde auf Gruppen von Beschäftigten erweitert, die Zahlung eines erhöhten Entgelts gemäß Satz 2 der Regelung ist nicht mehr nur für Beschäftigte in der Endstufe möglich, sondern auch für Beschäftigte in der Stufe 5. Von Bedeutung ist zudem e...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 4.2.2.2.1 Geltungsbereich

Das in § 18a TVöD regelte Entgelt-Anreizsystem stellt bereits vom Wortlaut her ausschließlich eine "Alternative" zum System von Leistungszulage und Leistungsprämie i. S. des § 18 Abs. 4 Satz 1 TVöD dar. Letzteres ist Gegenstand der durchgeschriebenen Fassungen für den Bereich der Verwaltung (TVöD-V), der Krankenhäuser (TVöD-K), der Pflege- und Betreuungseinrichtungen (TVöD-B...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
Zweites Betriebsrentenstärk... / 2 Umsetzung

Das Gesetz soll folgendermaßen umgesetzt werden: Erleichterung von Opting-Out-Systemen: Das 2018 eingeführte Modell, bei dem Betriebsrenten auf Tarifverträgen basieren, wird erweitert. Bisher konnte das Opting-Out-System nur durch Tarifverträge umgesetzt werden. Nun ist dies auch durch Betriebsvereinbarungen auf Betriebsebene möglich, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass de...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zusätzlichkeitsvoraussetzung / 4 Entgeltumwandlung und Tarifvorbehalt

Wann tariflich rechtswirksam Ansprüche bestehen, richtet sich nach den arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Ein für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag kann nie rechtswirksam unterschritten werden. Das gilt selbst dann, wenn sich beide Parteien (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) darüber einig sind. Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht muss daher unbedingt der Vorbehalt e...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 3.4 Zeitlicher Rahmen der Arbeitsleistung

Die regelmäßige Dauer der Arbeitszeit ist in der Regel tariflich oder einzelvertraglich festgelegt (Arbeitszeit). Darüber hinaus sind auch die gesetzlichen Regelungen des Arbeitszeitgesetzes zu beachten, sodass in den Grenzen des Weisungsrechts ein relativ geringer Spielraum für den Arbeitgeber bei der Ausübung verbleibt. Die Arbeitszeit zählt zu den essenziellen Inhalten de...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Personalakten richtig führen / 4 Datenschutz

Der Arbeitnehmer bedarf zur Wahrung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts[1] des Schutzes vor der Personaldatenverarbeitung durch den Arbeitgeber. Diesem Schutz dienen: individualrechtlich das Vertrags- und Deliktsrecht, das Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers verbietet; die DSGVO, die unmittelbar geltendes Recht in den Mitgliedsstaaten der Eu...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Personalakten richtig führen / 4.2 Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes

Art. 88 DSGVO befasst sich mit der "Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext". Er regelt, dass die Mitgliedsstaaten "durch Rechtsvorschriften oder durch Kollektivvereinbarungen spezifischere Vorschriften zur Gewährleistung des Schutzes der Rechte und Freiheiten hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Beschäftigtendaten im Beschäftigungskontext ... vorsehen" können....mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Gewissenhaftigkeit

Rz. 27 Gewissenhaftigkeit i. S. v. § 323 HGB stellt eine Konkretisierung der allgemeinen vertragsrechtlichen Sorgfaltspflicht des § 276 Abs. 2 BGB für die Abschlussprüfung dar. Gewissenhaftigkeit beinhaltet demnach zwei Merkmale, nämlich den Aspekt der Sorgfalt und das Handeln nach bestem Wissen und Gewissen. Die gesetzliche Anforderung nach Gewissenhaftigkeit erfordert som...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 § 317 HGB regelt Gegenstand und Umfang der gesetzlichen Abschlussprüfung. Die Vorschrift legt die Durchführung der Abschlussprüfung fest bzw. welche Anforderungen an die Verrichtung der Prüfung gestellt werden. Der Zweck der Vorschrift liegt somit in der Sicherstellung der Qualität der Abschlussprüfung. Aus theoretischer Sicht dient eine Abschlussprüfung i. S. v. § 317...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.27 Absicherung von Risiken (Nr. 23)

Rz. 143 Aufgrund der Nr. 23 ist vom Angabepflichtigen, wenn nach § 254 HGB Bewertungseinheiten gebildet wurden, anzugeben, welche Arten von Bewertungseinheiten zur Absicherung welcher Risiken gebildet wurden und inwieweit der Eintritt der Risiken ausgeschlossen ist. Dadurch soll eine hinreichende Transparenz für die Abschlussadressaten erreicht werden. Es ist über das Gesamt...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich und Normenzusammenhang

Rz. 12 § 317 HGB ist auf alle gesetzlichen Abschlussprüfungen anzuwenden. Betroffen sind somit KapG und haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften, die den zweiten Abschnitt des dritten Buchs des HGB zu beachten haben. Eigentlich "Betroffene" sind aber nicht die prüfungspflichtigen Ges., sondern deren Abschlussprüfer, die diese Vorschrift i. R. ihrer Abschlussprüfung ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.2 Gesetzliche Ausnahmen

Rz. 63 Der Gesetzgeber hat verschiedene Ausnahmen von der Verschwiegenheitspflicht vorgesehen. Danach besteht eine Auskunftspflicht des gesetzlichen Abschlussprüfers ggü. dem Konzern-Abschlussprüfer nach § 320 Abs. 3 Satz 2 HGB (§ 320 Rz 49), ggü. dem Sonderprüfer einer AG nach § 258 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 145 Abs. 2 AktG, in Form einer Mitteilungspflicht an die BaFin und die...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Umfang (Abs. 1 Satz 2 und 3)

Rz. 36 Der Umfang der Prüfung des Jahresabschlusses wird in Abs. 1 Satz 2 und 3 nur indirekt geregelt, indem dort bestimmte Aussagen über den Prüfungsgegenstand gefordert werden.[1] Rz. 37 Satz 2 der Vorschrift verlangt vom Abschlussprüfer die Prüfung, ob der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Vorschriften des Gesellschaftsvertrags bzw. der Satz...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 2.1 Gesetzliche Ausschlussfristen

Gesetzliche Ausschlussfristen sind innerhalb des laufenden Arbeitsverhältnisses eher selten. Sie betreffen Sondersituationen im Arbeitsrecht, in denen nicht davon ausgegangen werden kann, dass eine tarifliche oder vertragliche Ausschlussfrist greift. Hierzu zählt etwa § 5 PflegeArbbV. Andere Gesetze ermöglichen in einer Öffnungsklausel erst die Anwendung von tariflichen Auss...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 152 Festste... / 2.1 Feststellung der Behinderung

Rz. 3 Die Vorschrift befasst sich mit dem Verfahren zur Feststellung einer Behinderung und des Grades einer Behinderung und bestimmt die für die Feststellungen zuständigen Behörden. Zuständig sind grundsätzlich die für die Durchführung des BVG zuständigen Behörden, also die Versorgungsämter. Das bestimmt Satz 1. Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung s...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 309 Allgem... / 2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Achte Kapitel

Rz. 2a Das Achte Kapitel enthält Pflichten zur Meldung, Anzeige, Bescheinigung, Auskunft, Mitwirkung, Duldung und sonstige Pflichten sowie eine Schadensersatzregelung bei Pflichtverletzungen. Darüber hinaus delegiert der Gesetzgeber Befugnisse auf den Verordnungs- und Anordnungsgeber. Das Kapitel verfolgt den Hauptzweck, ein möglichst reibungsloses Verfahren bei den verschie...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Förderung der b... / 6 Pflichtzuschuss des Arbeitgebers bei Entgeltumwandlung

Unabhängig von den steuerfreien Sicherungsbeiträgen für die reine Beitragszusage im Sozialpartnermodell wird durch das BRSG für alle 3 externen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung ein Pflichtzuschuss des Arbeitgebers festgelegt, wenn der jeweilige Direktversicherungs-, Pensionskassen- oder der Pensionsfonds-Altersvorsorgevertrag im Wege der Entgeltumwandlung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Öffnungsklausel.

Rn 1 WEigtümer können über einen Gegenstand durch Beschl entscheiden, wenn ihnen das Gesetz (s dazu Rn 24) oder eine Vereinbarung nach § 23 I (Öffnungsklausel) die Kompetenz dazu einräumt (BGH ZMR 25, 40 Rz 10; 19, 619 Rz 5; NZM 15, 544 Rz 18). Eine Öffnungsklausel hat die Funktion, zukünftige Mehrheitsentscheidungen formal zu legitimieren, ohne sie materiell zu rechtfertige...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Öffnungsklausel (Abs. 3)

(3) 1 Ein geringeres Dotationskapital als nach Absatz 2 darf das ausländische Versicherungsunternehmen der inländischen Versicherungsbetriebsstätte nur zuordnen, soweit dies zu einem Ergebnis der inländischen Versicherungsbetriebsstätte führt, das im Verhältnis zum übrigen Unternehmen dem Fremdvergleichsgrundsatz auf Grund der ihr zugeordneten Vermögenswerte sowie der ihr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 6. Öffnungsklausel (Abs. 3d Satz 2)

„... 2 Wird im Einzelfall nachgewiesen, dass ein aus dem Unternehmensgruppenrating abgeleitetes Rating dem Fremdvergleichsgrundsatz entspricht, ist dieses bei der Bemessung des Zinssatzes zu berücksichtigen. ...” Rz. 2743 [Autor/Stand] Öffnungsklausel. Nach der Grundregel des § 1 Abs. 3d Satz 1 Nr. 2 Satz 1Buchst. b stellt der Zinssatz gem. Unternehmensgruppenrating die Höc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Höheres Dotationskapital (Abs. 2)

(2) 1 Ein höheres Dotationskapital als das versicherungsaufsichtsrechtliche Mindestkapital nach Absatz 1 darf das inländische Versicherungsunternehmen der ausländischen Versicherungsbetriebsstätte nur zuordnen, soweit dies zu einem Ergebnis der ausländischen Versicherungsbetriebsstätte führt, das dem Fremdvergleichsgrundsatz auf Grund der ihr zugeordneten Vermögenswerte s...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtmäßigkeit und Grenzen.

Rn 2 Ein Beschl auf Grundlage einer Öffnungsklausel ist rechtmäßig, wenn er die Anforderungen der Öffnungsklausel erfüllt (BGH ZMR 15, 239 Rz 14), etwa eine bestimmte zu erreichende Mehrheit. Ferner sind die üblichen ›Beschl-Schranken‹ zu beachten (BGH ZMR 19, 619 Rz 7; 15, 239 Rz 15 ff; s dazu Rn 19 ff), ua, dass ein Recht unverzichtbar sein kann. Beschl, die auf der Grundl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Erfordernisse des ausländischen Versicherungsaufsichtsrechts (Abs. 3)

(3) 1 Ein höheres Dotationskapital als nach Absatz 2 darf der ausländischen Versicherungsbetriebsstätte nur zugeordnet werden, soweit dies das ausländische Versicherungsaufsichtsrecht erfordert und das inländische Versicherungsunternehmen den entsprechenden Regelungen für seine ausländische Versicherungsbetriebsstätte folgt. 2 Satz 1 ist nur anzuwenden, soweit dem übrig...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (5) Inländisches Versicherungsaufsichtsrecht (Abs. 5)

(5) 1 § 12 Absatz 6 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Höhe des zuzuordnenden Dotationskapitals auch anzupassen ist, soweit dies das inländische Versicherungsaufsichtsrecht erfordert. 2 Im Übrigen gilt § 12 sinngemäß. Rz. 3548 [Autor/Stand] Anpassung des Dotationskapitals nach inländischem Versicherungsaufsichtsrecht. § 25 Abs. 5 Satz 1 BsGaV bestimmt, dass § 12 A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / gg) Abweichende Zuordnung von Vermögenswerten und Passivposten (Abs. 7)

(7) Die Absätze 1 bis 6 sind nicht anzuwenden, wenn im Einzelfall 1. in der Finanzierungsbetriebsstätte im Hinblick auf entstehende Vermögenswerte und Passivposten sowie auf die damit zusammenhängenden Chancen und Risiken Personalfunktionen ausgeübt werden, die eine Zuordnung der Vermögenswerte und der Passivposten zur Finanzierungsbetriebsstätte erfordern, und 2. eine ni...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Grundsatz.

Rn 17 Die WEigtümer können eine Vereinbarung durch eine andere (BGH ZMR 18, 681 Rz 13), nicht aber durch einen Beschl ändern (BGH NZM 09, 866 Rz 7; BGHZ 145, 158 = ZMR 00, 771); etwas anderes gilt im Falle einer Öffnungsklausel (§ 23 Rn 1) und nach §§ 12 IV 1, 16 II 2. Der Beschl, der auf einer vereinbarten Öffnungsklausel beruht, muss für die Bindung eines Sondernachfolgers...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 30 Die WEigtümer können über eine Angelegenheit beschließen, so weit ihnen das Gesetz oder eine Vereinbarung nach § 23 I (Öffnungsklausel; § 23 Rn 1) eine Kompetenz dazu einräumt. S zum Beschl iE Vor §§ 23–25 Rn 1 ff.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Beispiele für fehlende Beschl-Kompetenz im ABC.

Rn 26 Abnahme des gemE: s BGH ZMR 16, 711 Rz 37. Anspruchsbegründung und -vernichtung (Aufforderungs-Beschl): VGw besteht keine Beschl-Kompetenz, eine persönliche Leistungspflicht eines WEigtümers (BGH NJW 14, 2861 Rz 5 = ZMR 14, 996; ZMR 12, 646 = NJW 12, 1724 Rz 11; ZMR 10, 378 = NZM 10, 285 Rz 10) oder eines Dritten, zB des Mieters (LG Dresden ZWE 13, 97), zu begründen. VG...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Weitere gesellschaftsvertragliche Auflösungsgründe nach IV.

Rn 9 In IV ist eine Öffnungsklausel zugunsten der Gestaltungsfreiheit enthalten. Daran knüpft zB § 730 I, II an. Gesellschaftsvertraglich vereinbarte Auflösungsgründe wirken als auflösende Bedingung (Rn 2).mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Abweichende Zuordnung von Geschäftsvorfällen (Abs. 2)

(2) 1 Abweichend von Absatz 1 ist ein Geschäftsvorfall nur dann einer anderen Betriebsstätte zuzuordnen als derjenigen, auf Grund deren Personalfunktion der Geschäftsvorfall zustande gekommen ist, wenn die Bedeutung einer in dieser anderen Betriebsstätte ausgeübten anderen Personalfunktion eindeutig gegenüber der Bedeutung der in Absatz 1 genannten Personalfunktion überwi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Bindung.

Rn 3 Ein Beschl auf Grundlage einer Öffnungsklausel bindet den Sondernachfolger eines WEigtümers nach § 10 III 1 nur, wenn er nach § 5 IV 1 zum SonderE-Inhalt gemacht worden ist (§ 10 Rn 32). Zu Altfällen s § 48 Rn 1.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart.

Rn 23 Die Mietvertragsparteien müssen Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart haben (dazu § 556 Rn 12 und Rn 20 ff). Dies gilt auch für Betriebskosten, die auf einer Öffnungsklausel (§ 556 Rn 31) oder einer Mehrbelastungsklausel (§ 556 Rn 31) beruhen.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (ii) Höheres Dotationskapital für die ausländische Bankbetriebsstätte eines inländischen Kreditinstituts (Abs. 2)

(2) 1 Ein höheres Dotationskapital als nach Absatz 1 darf das inländische Kreditinstitut der ausländischen Bankbetriebsstätte nur zuordnen, soweit die höhere Dotation zu einem Ergebnis der ausländischen Bankbetriebsstätte führt, das dem Fremdvergleichsgrundsatz auf Grund der ihr zugeordneten Vermögenswerte sowie der ihr zugeordneten Chancen und Risiken besser entspricht. ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 3 Die Änderung einer Vereinbarung iSv Rn 2 bedarf materiell-rechtlich gem § 5 IV 1, II grds wieder einer Vereinbarung (BGH NJW-RR 21, 1239 Rz 22). Wird die Änderung aufgrund einer allgemeinen Öffnungsklausel beschlossen, muss ein von einer Änderung negativ betroffener WEigtümer nach hM der Änderung zustimmen (BGH ZMR 19, 619 Rz 15).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / XIV. Nr 12.

Rn 22 Hier darf das Entgelt einschl aller Nebenkosten 40 Euro nicht übersteigen; die Leistung muss sofort nach Vertragsabschluss erbracht worden sein. Die Regelung hat den Zweck, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden (BTDrs 17/12637, 47). Insoweit hat der Gesetzgeber von der Öffnungsklausel des Art 3 IV VRRL Gebrauch gemacht.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Erlöschen des Widerrufsrechts bei der Erbringung von Dienstleistungen, IV.

Rn 23 Der Abs wurde durch das Gesetz v 10.8.21 (Rn 1) neu gefasst, um Art 16 I lit a VRRL umzusetzen und im Hinblick auf Reparaturverträge von der Öffnungsklausel des Art 16 III VRRL Gebrauch zu machen (Nr 3). Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung unter den in Nr 1–4 genannten V...mehr